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Schenk

06.07.2023 Sitzungen 7/114

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Am 19. Juni 2023 fand nach hiesiger Kenntnis keine Musikveranstaltung statt. Die beiden Veranstaltungen am 23. und 24. Juni 2023 wurden durch den Flieder Volkshaus e. V., vertreten durch Patrick Wieschke, als Liederabend mit der Band Sleipnir angemeldet. Es handelt sich um zwei identische Veranstaltungen. Der Veranstalter rechnete mit je 100 Teilnehmern. Tatsächlich anwesend waren 86 bzw. 78 Personen. Formell angezeigt wurden diese am 8. Juni 2023. Nach der Anzeige der Veranstaltungen konnte auch in den sozialen Medien ein Bewerben der Veranstaltung am 23. Juni 2023 festgestellt werden. Erste Hinweise auf die Veranstaltung am 24. Juni wurden bereits im April und Mai 2023 bekannt. Zu Frage 2: Die Einsatzkräfte der Polizei waren ab 17.10 Uhr vor Ort. Der Einlass zur Veranstaltung begann um 18.00 Uhr und dauerte bis Konzertbeginn, 20.00 Uhr. Die letzte eintreffende Person wurde um 20.45 Uhr polizeilich kontrolliert. Von den 78 anwesenden Personen wurden 68 Personen kontrolliert. Insofern wurde polizeilich nahezu umfassend kontrolliert. Bei den verbleibenden zehn Personen handelt es sich um Personen, die an der Organisation und Durchführung der Veranstaltung beteiligt und bereits vor Eintreffen polizeilicher Kräfte im Objekt anwesend waren. Gleichwohl führt die Eigenschaft einer Lokalität als kriminogener Ort im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 2 PAG nicht zeitlich uneingeschränkt zu polizeilichen Maßnahmen. Das polizeiliche Handeln wird an den bekannten Informationen und den daraus abgeleiteten Gefahrenprognosen und -erwartungen ausgerichtet und findet in vielen Fällen temporär und an Schwerpunkten orientiert statt. Zu Frage 3: Bei den Veranstaltungen am 23. und 24. Juni wurden behördlicherseits keine Straf- bzw. Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Im Nachgang der Veranstaltung am 26. Juni meldete sich ein Pressevertreter bei der Landespolizeiinspektion Gotha und teilte eigene Wahrnehmungen und Verstöße im Sinne des § 86a StGB mit. Die Polizeibehörde hat aktuell den Anzeigenerstatter um Übergabe seines Bildmaterials zu Beweiszwecken gebeten. Ungeachtet dessen wurde bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ich komme zu Frage 4: In der zur Verfügung stehenden Zeit war es nicht möglich, alle Daten für das Jahr 2023 zu erheben. Personalien von Pressevertretern wurden am 16. und 24. Juni aufgrund von § 14 Abs. 1 Nr. 2 PAG erhoben. Eine weiterführende Speicherung bzw. Verarbeitung der Daten hat nicht stattgefunden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗