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Thomas Hartung

SPD 06.07.2023 Sitzungen 7/114

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es ist ganz ungewohnt, dass ich heute fast immer so früh dran bin. Daran muss ich mich erst gewöhnen. Sehr geehrte Damen und Herren, bei dieser Novelle geht es eigentlich um eine sehr kleine Änderung, die allerdings für die Träger und Einrichtungen der Erwachsenenbildung eine sehr große Bedeutung hat. Wir wollen eine Neufassung des § 12a vornehmen. Das haben wir schon zweimal gemacht, um die Pandemiejahre abzubilden. Für 2020 und 2021 haben wir es getan, für 2022 steht es noch aus. Sollten wir bei der Berechnung der flexiblen Landesförderung für die Erwachsenenbildung tatsächlich das Jahr 2022 heranziehen, würde das durch das immer noch sehr stark eingeschränkte Angebot, was in dieser Zeit nur gegeben werden konnte, zu einer deutlichen Einschränkung der finanziellen Förderung dieser Träger der Erwachsenenbildung führen. Das würde in der Folge dazu führen, dass wir in den nächsten Jahren auf dem niedrigen Pandemieniveau arbeiten müssen. Ich glaube, das kann keiner von uns wollen. Wir werden also hier eine kleine Anpassung vornehmen müssen und ich hoffe, da wir schon zweimal dafür eine sehr breite Mehrheit gefunden haben, dass wir das ein weiteres Mal tun. Ich hoffe auch auf eine zügige Beratung, und dass wir den Trägern für die nächsten Jahre die entsprechende Sicherheit geben, die sie benötigen, um ihr wichtiges Angebot den Thüringerinnen und Thüringern unterbreiten zu können. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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