Christian Herrgott
Thüringer Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, beim Beratungsgegenstand handelt es sich um ein Zustimmungsgesetz – das haben wir heute schon gehört –, das vom Ministerpräsidenten bereits am 17. Mai dieses Jahres unterzeichnet wurde und bei dem wir heute hier einen geringen Gestaltungspielraum haben. Zustimmen, ablehnen oder enthalten sind die Entscheidungsalternativen, inhaltlich können wir hieran nichts ändern. Die eigentliche Staatsvertragsnovelle enthält neue Regelungen zur Stärkung von Transparenz, Compliance, Gremienkontrolle bei den Rundfunkanstalten. Im Grunde stellt die Novelle lediglich nur einen weiteren Zwischenschritt bei der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar, die leider viel zu spät als eine notwendige Reaktion auf die Vorfälle beim rbb im letzten Sommer in Gang gesetzt wurde. Meine Damen und Herren, bis dato sind Kontrolle und Transparenz in den jeweiligen Rundfunkanstalten unterschiedlich ausgeprägt. Durch die Staatsvertragsnovelle sollen sie dort konsequent ausgebaut werden, wo sie noch nicht angewendet werden. Mit den nun vorgesehenen Regelungen sollen einheitliche hohe Standards festgesetzt und deren effiziente Überprüfung sichergestellt werden. Sämtliche Neuregelungen im Medienstaatsvertrag sollen künftig für alle Anstalten der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios gelten. Die konkreten Bestimmungen sollen dabei durch eine Ergänzung von § 31 mit dem Titel „Satzungen, Richtlinien, Berichtspflichten“ im Unterparagrafen zu den Bereichen „Transparenz“, „Compliance“, „Gremienaufsicht“ und „Interessenkollision“ ergänzt werden. Mit der Novelle wird somit ein deutliches Zeichen gegen Miss- und Vetternwirtschaft und für mehr Transparenz und Kontrolle gesetzt. Verehrte Kollegen, die CDU begrüßt ausdrücklich, dass mit der Staatsvertragsnovelle ARD, ZDF und Deutschlandradio nunmehr zur Offenlegung ihrer Organisationsstruktur einschließlich der Zusammensetzung ihrer Gremien und Ausschüsse, aller Satzungen, Richtlinien und Geschäftsordnungen sowie sonstiger Informationen, die von wesentlicher Bedeutung für die jeweilige Rundfunkanstalt sind, verpflichtet werden. Eine wichtige, von uns schon lange erhobene Forderung soll nun endlich geltende Praxis werden. So sollen Bezüge, Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und sonstige geldwerte Vorteile der jeweiligen Intendanten und Direktoren, sofern sie nicht einer Abführungsplicht unterliegen, Honorierungen für Tätigkeiten bei Tochterund Beteiligungsgesellschaften sowie die Leistungen bei der Beendigung der Tätigkeit ebenfalls veröffentlicht werden. Diese neuen Transparenzstandards werden hoffentlich die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Öffentlichkeit fördern. Verehrte Kollegen, im Bereich „Compliance“ geht es konkret um die Verpflichtung, ein wirksames Compliance-Management-System nach anerkannten Standards zu gewährleisten und nach dem aktuellen Stand fortzuschreiben. Konkret sieht der Staatsvertrag an dieser Stelle vor, eine unabhängige Compliance-Stelle einzurichten, die künftig regelmäßig an den jeweiligen Intendanten sowie an den Verwaltungsrat berichten soll. Dazu gehört ebenfalls die von uns begrüßte Regelung Compliance-Beauftragte und Ombudspersonen als Anlaufstelle für vertrauliche und anonyme Hinweise zu Rechts- und Regelverstößen zu benennen, um künftig regelwidrige Verflechtungen wirksam zu bekämpfen. Bei diesen Maßnahmen kann auf bereits beim MDR umgesetzte Compliance-Prozesse zurückgegriffen werden, die sich in der Vergangenheit bewährt haben und für die ARD insgesamt beispielgebend waren. Viele Punkte fanden so Eingang in den inzwischen festgeschriebenen ComplianceLeitfaden der ARD, der sich ebenfalls auf die Beteiligungen und die Gemeinschaftseinrichtungen erstreckt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, außerdem wird mit der Novelle die Gremienaufsicht gestärkt. Um die Wirksamkeit der Aufsicht sicherzustellen, müssen die Mitglieder der Aufsichtsgremien, wie von der CDU gefordert, hinreichende Kenntnisse in Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft und Medienrecht haben, die durch von den Anstalten finanzierte Fortbildungen sichergestellt werden. Aus dem Sparkassenbereich kennen wir das ja schon seit vielen Jahren. Da jedoch die Vorgaben zu den Fortbildungen und zur Personalausstattung der Gremienbüros wenig konkret gefasst sind, sollte in den weiteren Regelungen der Landesrundfunkanstalten der genaue Bedarf und die Verbindlichkeit noch einmal klargestellt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn die eben aufgeführten Neuerungen der Staatsvertragsnovelle von der CDU ausdrücklich begrüßt werden, so müssen wir doch kritisch anmerken, dass wir schon von den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in Gänze, also nicht nur vom MDR, erwartet hätten, dass diese bereits früher und ohne den Druck von außen, selbst Schlussfolgerungen gezogen und ihre Geschäftsordnungen überarbeitet hätten. Und dazu gab es reichlich Gelegenheit, unter anderem auf der Sitzung der Rundfunkkommission am 26. Oktober vergangenen Jahres. Allerdings erst am 23. November legte die ARD ihren Compliance-Leitfaden vor; dagegen gab es keine Selbstverpflichtungen zu den anderen, jetzt im Medienänderungsstaatsvertrag geregelten Punkten, wie zum Beispiel eine größere Transparenz bei den Einkommen auf Leitungsebene. Verehrte Kollegen, letztlich macht der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag doch auch eines deutlich: Die Politik vertraut nicht länger darauf, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Probleme selbst in den Griff bekommt. Damit sich dieser endlich mehr bewegt, muss dieser durch staatliche Reglementierungen zu Reformen angestoßen werden. Besser und im Sinne des Rundfunknutzers vertrauensbildender wäre es allerdings, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk hier eigenverantwortlich und selbstbestimmter diesen Prozess vorantreiben würde. Mit dem vorgelegten Medienänderungsstaatsvertrag haben wir einen weiteren Schritt in die richtige Richtung, wo es allerdings noch eine Reihe von Schritten zu gehen gibt. Meine Fraktion wird dem vorgelegten Gesetz hier zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
