Weil
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Baum beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Bevor ich auf Ihre konkreten Fragen eingehe, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Das Antragsverfahren im Rahmen der ÖPNV-Unternehmensförderung gliedert sich in zwei Stufen, zum einen in Stufe 1, die Anmeldung des Fördervorhabens, und in Stufe 2, den konkreten Antrag zum Fördervorhaben. Auf der Grundlage aller Förderanmeldungen aus Stufe 1 wird das jährliche Landesprogramm zur Förderung von Investitionen im ÖPNV aufgestellt. Erst daran anschließend erfolgt die Antragstellung durch die im Programm berücksichtigten Antragstellerinnen gemäß Stufe 2. Für das Investitionsprogramm 2023 hat die Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH, kurz TWSB, mit Eingangsdatum vom 30. September 2022 eine Förderanmeldung ab dem Jahr 2025 mit einem Fördervolumen in Höhe von 14,4 Millionen Euro eingereicht. Nun zu Ihren Fragen im Einzelnen. Zu den Fragen 1 und 2: Seitens der TWSB liegt lediglich eine Förderanmeldung, jedoch kein Förderantrag vor. Förderanmeldungen für Vorhabenbeginne, die nicht im Jahr der Programmaufstellung liegen, können daher nicht berücksichtigt werden. Das Vorhaben der TWSB mit Vorhabenbeginn im Jahr 2025 wurde daher sachlogisch nicht in das Investitionsprogramm für das Jahr 2023 aufgenommen. Zu Frage 3: Das Vorhaben der TWSB konnte – wie eben dargelegt – nicht im Investitionsprogramm 2023 berücksichtigt werden. Zur Vorbereitung und Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens ist die Erteilung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns nicht erforderlich und wird vonseiten des TMIL auch nicht geplant. Vielen Dank.
