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Thomas Hartung

SPD 06.07.2023 Sitzungen 7/114

Thüringer Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es gibt wenig, was ich lieber tue, als vor meiner eigenen Rede Herrn Minister Hoff zu lauschen. Insofern, das kann ich gern zurückgeben. Wir haben ja vor Kurzem erst über den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag geredet. Es wäre natürlich schön gewesen, wir hätten beide Verträge gemeinsam beraten können, aber manchmal ist das eben so, dass man zu dem einen Vertrag noch ein bisschen Gesprächsbedarf hat und zu dem anderen nicht, vor allem deswegen, weil die Zeit drängt. Aber wichtig ist, festzustellen, dass sich diese beiden Verträge sinnvoll ergänzen, und das bedeutet für uns, dass sie nicht nur aufeinander aufbauen, sondern auch ineinandergreifen. Wir haben in der 3. Novelle eine deutliche Stärkung der Sendergremien mit ihren Aufsichts- und Beratungsfunktionen verankert und damit im Prinzip die Arbeitsweise der Rundfunkanstalten insgesamt und vor allem die beaufsichtigenden Gremien gestärkt. Nun kommt ein weiterer Baustein – Herr Minister hat es gerade gesagt –, es kommen verschiedene Regelungen zu Transparenz, Compliance und Professionalisierung hinzu. Das gehört natürlich zusammen und da bin ich völlig Ihrer Meinung: Eigentlich sollten Compliance-Regelungen beispielsweise mittlerweile so etabliert sein, dass man sie nicht in Staatsverträgen extra regeln müsste, aber umso besser, wenn wir es tun. Fangen wir mal an mit der Frage der Transparenz. Vorgesehen sind ja hier nicht nur einheitliche Mindeststandards für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Hinblick auf die Pflicht zur Veröffentlichung aller relevanten Strukturdetails, sondern auch die Intendanten- und Direktorenbezüge inklusive aller Aufwandsentschädigungen, aller Sitzungsgelder und aller geldwerten Vorteile, die für den jeweiligen Sender geltenden internen Normen wie Satzungen, Richtlinien oder Geschäftsordnung. Das bedeutet für uns, dass wir jetzt hiermit die Regelungen, die sich aus dem ZDF-Urteil ergeben, auch für alle Anstalten der ARD übertragen. Und das ist auch richtig und ich gehe davon aus, dass die Veröffentlichung der entsprechenden Gehälter möglicherweise einen gewissen Mäßigungseffekt bei zukünftigen Verhandlungen auslösen könnte. Mindeststandards im Bereich Compliance: Das ist eigentlich eine never ending story, ich habe es ja gesagt: Eigentlich müsste man das nicht in Staatsverträgen regeln. Aber so ist es nun mal, jetzt ist vorgesehen, dass es – es ist gerade gesagt worden – eine unabhängige Compliance-Stelle gibt, dass es ein wirksames Compliance-Management geben soll und Ombudspersonen vertrauensvolle Gespräche führen. Ich hoffe, dass es auch ComplianceSchulungen gibt, dass es auch Möglichkeiten gibt, dass Personal Rücksprache hält, ohne dass es sich tatsächlich im vertraulichen Rahmen an Ombudspersonen wenden muss, und ich hoffe, dass es zukünftig wenig Anlass für anonyme Hinweise zu Rechts- und Regelverstößen gibt, die aber nun eben an externe Ombudspersonen möglich sind. Der letzte Schwerpunkt der Novelle widmet sich der Professionalisierung. Wir haben über Professionalisierung von Aufsichtsgremien anlässlich eines Entschließungsantrags der CDU zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag geredet. Ich muss ehrlich sagen, das, was jetzt in diesem vorliegenden Staatsvertrag drinsteht, ist deutlich sauberer formuliert, es ist deutlich zielführender und hat vor allem nicht die Eingriffe in die Rundfunkautonomie und die Organisationshoheit der Anstalten zum Thema. Jetzt wird es so sein, dass aus meiner Sicht diese Änderungen sehr viel Sinn machen. Mit der Übernahme höherer Verantwortung in Sachen Kontrolle und internes Consulting ist für die Gremien nun einmal auch eine bessere Schulung wichtig und jetzt auch möglich. Diese Verankerung im Staatsvertrag ist völlig logisch und finden wir gut. In diesem Zusammenhang glaube ich, dass dieser Vierte Medienänderungsstaatsvertrag tatsächlich ein guter Schritt in die richtige Richtung ist und wir werden dem natürlich zustimmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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