Stengele
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, ich kann, will und werde mich heute kurzhalten. Das ist ein guter Tag. Ich freue mich, dass wir die Formulierungshilfe jetzt ins Parlament eingebracht haben und Sie sich jetzt mit dem Vorschlag zu einem Windkraftbeteiligungsgesetz beschäftigen werden und in hoffentlich produktiven Beratungen zu einem insgesamt guten Ergebnis kommen. Ich freue mich deshalb besonders, weil es vollkommen klar ist, dass Akzeptanz mit Teilhabe zu tun hat und das ausreichende Akzeptanz zu Beschleunigung führt. Diese Zusammenhänge sind längst untersucht. Mir war vollkommen klar: Wenn man eine Windkraftanlage sieht und die Kommunen und die Bürger haben nichts davon, dann ist Akzeptanz nicht so leicht zu erzielen. Wenn sie aber daran verdienen, wenn sie sagen, das finanziert in unserer Kommune den Kindergarten oder den Strom, den wir günstiger kriegen, oder was immer damit gemacht wird, dann wird es die Akzeptanz steigern. Es gibt im Moment – Herr Kemmerich hat es erwähnt – viele Bürgerinitiativen gegen die Windkraft. Ich bin ganz davon überzeugt, dass sich das bald erledigen wird. Die Formulierung „Niederprügeln von Bürgerinitiativen“ würde ich allerdings nicht benutzen wollen, Herr Kemmerich.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Haben Sie mit denen mal geredet?) Allerdings. – In unseren vielen Gesprächen mit Windkraftbetreibern wurde sehr deutlich, und das war Zeit lang auch eine Sorge, ob es dann für die Windkraftbetreiber noch interessant und lukrativ ist, wenn sie jetzt diese Abgaben abführen müssen. Es gibt die eindeutige Antwort, dass alle mit der Auflegung dieses Gesetzes sehr zufrieden sind, weil auch sie wissen, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung zu dieser Beschleunigung führt. Wir haben im Ministerium auch eine AG Beschleunigung. Die Genehmigungen sollen natürlich insgesamt schneller werden, aber dieses Gesetz wird dazu beitragen. Herr Gottweiss, nur eine Sache, weil Sie vorhin bei dieser Formulierung von einem Ziel von 1,8 oder 2,2 Prozent das Wort „Ziel“ infrage gestellt haben; Sie haben es durch „Belastung“ ersetzen wollen. Das halte ich nicht für besonders zielführend. Ich würde es eher als Chance sehen, denn inzwischen ist klar, dass die Bereitstellung von erneuerbarer Energie eine Standortbedingung geworden ist.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn man sieht, wie sich Schleswig-Holstein entwickelt hat, welche ungeheure Wertschöpfung dort durch erneuerbare Energien stattgefunden hat, wie viele Industrieansiedlungen es gibt und wie hoch die Zufriedenheit mit den erneuerbaren Energien in einem vollkommen ländlich geprägten Bundesland ist, dann kann man das gern als Blaupause für Thüringen nutzen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Wirtschaft verlangt nach der Windkraft. Die Bürger werden sie akzeptieren. Wir kommen beim Solar ganz gut voran und wenn wir jetzt noch diesen ganzen Bereich „Energy Sharing“ aufgreifen, wo wir hoffen, dass die Bundesregierung auch da bald etwas vorlegen wird, glaube ich, können wir gut vorankommen. Ich wünsche also gute Beratungen zu dem Gesetz und dass es nach der Struck‘schen Formel möglicherweise noch verbessert werden kann. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN; Abg. Dr. Bergner, fraktionslos)
