Ute Bergner
Thüringer Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, das vorliegende Gesetz zum Medienstaatsvertrag ist dem Landtag zur Beratung übergeben worden, denn es bildet die Grundlage für die Ausrichtung und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Eine Zustimmung kann ich diesem Gesetz nicht geben, denn es wirkt wie aus der Zeit gefallen, als ob in den letzten Jahren und speziell im Jahr 2022 nichts passiert wäre. Aber es gab doch – und das hatten Sie ja gesagt, dass das die Antwort ist auf die Affären um den rbb, die zu personellen Konsequenzen führten und trotzdem auch unter der neuen Leitung weitere Skandale und Skandälchen erzeugten. Und es gab die vielen Stimmen, die sich für eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Systems aussprachen und auch gute und vernünftige Konzepte dazu vorlegten. Doch dies alles findet keinen Eingang. Das Gesetz empfinde ich als Denkmal für ein Weiter-So und das kann und darf nicht zustimmungsfähig sein. Wenn man die Menschen im Land fragt, sieht das auch eine große Mehrheit so. Ein Medienstaatsvertrag stellt auch die politischen Weichen für den Auftrag des Öffentlich-Rechtlichen. Dazu findet sich zwar etwas im Gesetzentwurf, aber nichts, was wirklich belastbar wäre und was das Problem dieser Medien auch nur ansatzweise heilen könnte. Zwar werden Paragrafen über Transparenz, Compliance, Gremienaufsicht und Interessenkollision eingefügt, diese gehen aber am Kern des Problems völlig vorbei und sind nicht konkret fassbar. Denn wenn wir die Bürger hierzulande befragen, was sie in Bezug auf die öffentlich-rechtlichen Medien am meisten stört, ist das neben der Erhebung von Zwangsgebühren vor allem die Qualität der politischen Programme. Sehr oft wird gesagt, dass man mit den erhobenen Gebühren ja sogar leben könnte, wenn die Öffentlich-Rechtlichen dafür im Gegenzug neutral informieren würden, anstatt zu indoktrinieren und zu erziehen, denn eine Meinung bilden können sich die Menschen nur, wenn sie neutral und umfassend aus den unterschiedlichsten Perspektiven zu einem Thema informiert werden. Was stattdessen passiert, ist mit dem Wort „Propaganda“ am besten beschrieben.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Boah, Frau Bergner! Alter Schwede!) Das sind die Menschen im Land leid. Es wäre also an der Zeit, dass ein Medienstaatsvertrag diesen originären Auftrag so eindeutig und einklagbar formuliert, dass auch die Chefredaktionen und Intendanten sich darüber im Klaren werden, was ihr Auftrag ist und was für Konsequenzen es gibt, wenn sie diese missachten. Es geht nicht in erster Linie darum, ob der Tatort am Sonntag immer ein Straßenfeger ist, weil er so gut gemacht ist, oder doch? Weil hier zunehmend nur politische Botschaften suggeriert werden? Was aber unter keinen Umständen manipulativ ausgerichtet sein darf, sind Nachrichtensendungen und Reportagen, Talkshows zu politischen und gesellschaftlichen Themen und Berichte zu Personen des öffentlichen Lebens. Hier ist neutral und umfassend zu berichten und den Zuschauern und Zuhörern die Schlussfolgerung selbst zu überlassen. Kommentare und Wertungen müssen ausdrücklich als Meinungen gekennzeichnet sein und Nachrichten dürfen keine Wertung enthalten. Es ist die gesamte Breite der Gesellschaft abzubilden und nicht nur das, was genehm ist. Wenn sich der MDR trotz vieler Bürgerzuschriften beispielsweise über das letzte Volksbegehren kontinuierlich ausgeschwiegen hat, ist das nicht weniger als ein Skandal. Es geht also nicht nur, wie im vorliegenden Gesetz behandelt, darum, der Korruption im Öffentlich-Rechtlichen Einhalt zu gebieten, sondern sie auch zu ihrem ureigenen Auftrag zurückzuführen. Der Landtag sollte darüber noch einmal in den Gremien diskutieren. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
