Madeleine Henfling
b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers
Vielen Dank. Ich will nur noch mal nach § 37 Abs. 2 der Geschäftsordnung darauf hinweisen, Herr Mühlmann, dass nach zwei Ordnungsrufen die Möglichkeit besteht, dass Sie bei einem dritten Ordnungsruf von der Sitzung ausgeschlossen werden können. Das ist so festgeschrieben, dass wir Sie darauf hinweisen. Als Nächste erhält die fraktionslose Abgeordnete Dr. Bergner das Wort.
