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Birgit Pommer

06.07.2023 Sitzungen 7/114

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und die Medien. Herzlich willkommen den Zuschauerinnen und Zuschauern am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Gottweiss und Frau Abgeordnete Wahl betraut. Für diese Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Emde – zeitweise –, Herr Abgeordneter Gottweiss – zeitweise –, Herr Abgeordneter Heym, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Mohring, Frau Abgeordnete Tasch, Herr Minister Tiefensee – zeitweise –, Frau Ministerin Werner und Herr Minister Maier entschuldigt. Folgende allgemeine Hinweise: Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Janek Schermer, tätig als Hörfunkjournalist für den Verein Freies Radio Erfurt, und Herrn Evgenii Dulepinskii, tätig als Hörfunkjournalist für Radio Enno in Nordhausen, für die heutige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Für Herrn Daniel Niemann, tätig als Kameramann für die Nachrichten- und Presseagentur The Associated Press, und Herrn Markus Schreiber, tätig als Fotograf für die Nachrichten- und Presseagentur The Associated Press, habe ich für die heutige und die morgige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen aufgrund des § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Zu Tagesordnungspunkt 1 wird ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/8355 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Wir sind bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, Tagesordnungspunkt 6 in erster und zweiter Lesung aufzurufen, sofern der Gesetzentwurf nicht an einen Ausschuss überwiesen wird, und Tagesordnungspunkt 62 am Freitagvormittag aufzurufen. Darüber hinaus wurde der Antrag gestellt, Tagesordnungspunkt 11 nicht für einen zwingenden Aufruf vorzusehen, sondern diesen in Nummer II der Tagesordnung zu verschieben – Sie erinnern sich an den Widerspruch des Parlamentarischen Geschäftsführers Abgeordneten Bühl. Dazu wurde vorgetragen, der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 11 sei durch den Ältestenrat nicht unter Nummer I der Tagesordnung eingeordnet worden. Die erbetene Prüfung hat ergeben, dass eine Begründung für die Einordnung als Tagesordnungspunkt 11 nicht gegeben werden konnte und diese Einordnung auch durch mich nicht zweifelsfrei feststellbar ist. Nachdem der Landtag über die Tagesordnung beschließt, würde ich zunächst den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Gelegenheit geben, den Platzierungswunsch zu begründen. Danach würde ich über die Verschiebung des Tagesordnungspunkts 11 – da wir gestern anders beschlossen haben, aber der Widerspruch von Herrn Bühl noch vorliegt – in Nummer II der Tagesordnung abstimmen lassen. Damit würde ich die Frage der Begründung in die Fraktionen geben. Bitte schön, Herr Schaft, Sie haben das Wort.

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