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Franziska Baum

FDP 06.07.2023 Sitzungen 7/114

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2022

Guten Morgen Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, im Jahr des 30. Jahrestags der Verfassung des Freistaats Thüringen wird auch gleichzeitig das 30. Jahr des Artikels 65, der das Petitionswesen in unserer Verfassung verbrieft, gefeiert. Dadurch ist der Petitionsausschuss im Thüringer Landtag ein von der Verfassung vorgesehener Pflichtausschuss. Das zeigt die Wichtigkeit und Bedeutung dieses Ausschusses und damit des Petitionswesens. Der Zeitpunkt der Debatte hier zum Donnerstagfrüh unterstreicht das, (Beifall Gruppe der FDP) auch wenn die Anwesenheit das vielleicht nicht tut. Ich habe in Vorbereitung dieser Rede mal ein bisschen in der Geschichte des Petitionswesens gestöbert. Das Petitionswesen ist schon ein bisschen in die Jahre gekommen. Allerdings hat sich schon einiges verändert. Zu Zeiten des römischen Kaisers zum Beispiel ging es eher um die Vorbringung demütiger Bitten, aber schon 1794 hat Friedrich der Große im preußischen Landrecht festgeschrieben, dass Petitionen sorgfältig zu behandeln sind, vor allem, wenn sie gut begründet und von allgemeinem Interesse sind. Das sind durchaus Formulierungen, die wir heute auch noch im Petitionsgesetz stehen haben. Ich zitiere trotzdem mal aus dem Landrecht: „Dagegen steht es einem Jeden frey,“ – noch mit Ypsilon geschrieben – „Einwendungen und Bedenklichkeiten gegen Gesetze und andere Anordnungen im Staate sowie überhaupt seine Bemerkungen und Vorschläge über Mängel und Verbesserungen sowohl dem Oberhaupt des Staates, als den Vorgesetzten der Departments anzuzeigen; und letztere sind der gleichen Anzeigen mit erforderlicher Aufmerksamkeit zu prüfen verpflichtet.“ Es geht also an der Stelle gar nicht so sehr um persönliche Angelegenheiten und Bitten, sondern um die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an den Sachverhalten und Regelungen in Staat und Verwaltung, also im Gemeinwesen. Und das beobachte ich durchaus auch im Petitionsausschuss. Das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner auch schon deutlich gemacht. Natürlich erhalten wir auch Petitionen, die sich mit persönlichen Themen befassen: Aber in den allermeisten Fällen geht es um Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Es geht um den Verlauf von Radwegen oder gewünschte Zebrastreifen, um Naturschutzgebiete, um die Nutzung von Turnhallen, um Personalprobleme in den Schulen, um Lärmbelästigung durch Gewerbe oder auch Jugendklubs, den Erhalt einer Geburtenstation oder ein neues Verständnis von Schule und Bildung. In allen Themen kommen entweder Einzelpersonen auf uns zu oder es tun sich Menschen zusammen und bringen gemeinsam eine Forderung vor. Gerade durch die Reduzierung der Hürde für öffentliche Anhörungen hatten auch im letzten Jahr wieder viele Petenten die Möglichkeit, hier im Landtag öffentlich zu ihren Petitionen zu sprechen. Das gibt uns als Abgeordneten auf der einen Seite die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen, aber auf der anderen Seite bringen einige der Petenten auch durchaus konkrete Vorschläge mit, wie das Problem gelöst werden kann. Der Kollege Tiesler hat es vorhin angesprochen: Unsere Freunde der Entomologen hatten durchaus einen ganz konkreten Vorschlag, wie wir Käfern und Insekten im Straßenrandgrün helfen können. Oftmals sind wir im Petitionsausschuss aber auch nur bedingt handlungsfähig. Mal können wir nur vermitteln, mal keine Abhilfe schaffen. Trotzdem ist es wichtig, dass sich Menschen an den Staat wenden können, um ihre Bedenken und Sorgen zum Ausdruck zu bringen. Mir bereitet es deswegen schon ein bisschen Sorge, dass trotz des steigenden Unmuts in der Bevölkerung die Petitionen weiter zurückgehen. Vielleicht liegt es am mangelnden Vertrauen, vielleicht an den langen Prozessen, an Unkenntnis oder an den Hürden. Umso besser, dass der Thüringer Landtag mit der neu gestalteten Petitionsplattform zumindest in Sachen Benutzererfahrung einen Riesenschritt nach vorn macht. Schauen Sie da ruhig mal rein. Die Landtagsverwaltung hat dem Petitionswesen hier einen sehr guten Dienst erwiesen – meinen herzlichen Dank an alle Beteiligten. (Beifall Gruppe der FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Petitionen sind keine Petitessen und ohne die entsprechende Unterstützung durch das Petitionsreferat der Landtagsverwaltung wäre die Mitwirkung im Ausschuss gerade für eine Abgeordnete einer kleinen Gruppe wie mich überhaupt nicht möglich. Deswegen meinen herzlichen Dank an Herrn Niemeyer, Frau Haberbosch, Frau Purkert und Herrn Vollmer und alle, die noch im Hintergrund mitwirken, für die verlässliche Arbeit und den aus meiner Erfahrung stets positiv bewerteten Kontakt zu den Petentinnen und Petenten. Auch im Petitionsausschuss gibt es mal Streit, aber bisher haben wir in den wichtigen Dingen immer gute Entscheidungen im Sinne der Petentinnen und Petenten treffen können – dafür vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Mein Dank gilt auch dem Bürgerbeauftragten und seinem Team für die Offenheit, mit der er uns immer wieder im Ausschuss spiegelt, welche Themen gerade in der Bevölkerung für Unmut sorgen, und für das Engagement und die Vermittlung zwischen Verwaltung und Bürgern in den Fällen, die nicht im Petitionsausschuss aufschlagen. Nicht zuletzt möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger ermutigen, vom Recht der Petition Gebrauch zu machen. Nutzen Sie die Chance, Ihren Unmut in Worte zu fassen und uns Landespolitikerinnen mit auf den Weg zu geben! (Beifall Gruppe der FDP) All denen, die das Recht der Petition bereits nutzen und genutzt haben: Vielen Dank für Ihre Anregungen, für Ihr Vertrauen, wir schätzen diese wert. Danke, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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