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Dorothea Marx

SPD 06.07.2023 Sitzungen 7/114

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers

Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, das war jetzt hier wieder ein toller Beitrag. Ich habe leider keine Packung Taschentücher mehr gefunden, die ich eigentlich Herrn Mühlmann mitbringen wollte, weil er jetzt hier wieder die Opferrolle ausgefüllt hat. (Beifall SPD) Interessant war, wenn Sie immer über den Verfassungsschutz jammern, dass Sie da so unschuldig verfolgt werden und alles nur parteipolitisch motivierte Hetze gegen Ihren wunderbaren demokratischen Verein ist, dass Sie es immer noch nicht geschafft haben, irgendwie eine Klage einzureichen gegen das, was Sie angeblich für rechtswidrig halten. Warum machen Sie das nicht? Weil Sie offenbar Schiss haben, dass sich die Einschätzung bestätigen könnte, dass Sie sich schon lange nicht mehr auf dem Boden der Verfassung befinden, sondern schon weit, weit, weit, weit rechts abgebogen sind und auch schon hier im Landtag etliche Redeabschnittchen gelaufen sind, (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Weil der Verfassungsschutz über 100 Leute hat und wir lediglich einige wenige Ehrenamtliche!) wie zum Beispiel, dass Sie die letzte evolutionäre Chance für unser Land wären. Ich habe Ihnen gestern schon mal in einer anderen Debatte erzählt, was das Bundesamt für Verfassungsschutz dazu gesagt hat, nämlich, wenn Sie sagen, wenn sie nicht durchkommen, dann heißt es nur noch: Helm auf! Das ist zum Beispiel verfassungswidrig. Kommen wir aber mal zum wahren Inhalt dieses Antrags zurück. Es geht darum, ob es sinnvoll wäre, berufliche Voraussetzungen für die Ausübung eines Ministeramtes festzulegen. Dahinter steht die Unterstellung der CDU aus vergangenen Debatten in anderen Zusammenhängen, dass das hier in der derzeitigen Landesregierung nicht der Fall gewesen wäre. Deswegen hat Herr Schard in langen Ausführungen eigentlich immer nur wieder die gleiche Schleife wiederholt: Es wäre doch schön, wenn die Minister etwas Anständiges gelernt hätten. – Ich übersetze es jetzt mal in eine einfache Sprache. Das hört sich auch erst mal supertoll an, aber dann steht die Frage: Was braucht man denn eigentlich noch, was für Minister wollen wir denn eigentlich haben, gäbe es vielleicht noch andere Kriterien? Wir haben ja in der Gesellschaft eine ganze Reihe von Wünschen, die wir an Eigenschaften unserer Minister stellen. Wir wollen, dass Minister auch das politische Programm wiedergeben und verwirklichen können, was die Koalition oder eine Alleinregierung – hatten wir auch schon – beschlossen hat. Wir wollen auch Minister und Ministerinnen, die bestimmte Gruppen von Menschen im Kabinett repräsentieren. Da könnte es zum Beispiel sinnvoll sein, auch eine Geschlechterquote festzulegen. Es kann aber zum Beispiel auch eine Altersquote geben; ich möchte mal darauf hinweisen, dass die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen mal gefordert hat, dass zum Beispiel eine bestimmte Anzahl von Ministerinnen und Ministern vielleicht unter 35 Jahre alt sein sollte. Und weil Sie immer sagen: „was Anständiges gelernt, bis man Abgeordneter wird“; das wurde auch eben von der AfD gesagt; Wahlen sind frei und geheim und auch kandidieren darf jeder, da gibt es keine Voraussetzungen. Und dann sind auch die Wählerinnen frei in ihrer Entscheidung. Natürlich kommt dann immer das Argument: Ja, die jungen Menschen, die noch keine Ausbildung haben. Aber da sage ich als alte Frau immer: Wir brauchen im Parlament nicht nur Lebenserfahrung, wir brauchen im Parlament auch Lebenserwartung. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Das könnten zum Beispiel junge Leute abbilden. Deswegen wäre auch hier zum Beispiel, wenn man anfangen wollte, zu sagen, Abgeordnete müssen auch was Anständiges gelernt haben, die Frage zu stellen, ob das das alleinige Kriterium sein soll. Ich möchte übrigens mal daran erinnern, dass es so richtig prominente Menschen in unserer Republik gibt, die ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung genießen: Iris Berben, Jürgen Klinsmann – alles Menschen ohne Berufsausbildung, die in ihren Jobs hoch anerkannt sind und sehr viel Vertrauen genießen und auch gern von Politikern irgendwie mal umworben und begleitet werden. Schon verstorben ist der berühmte Literatur- und Nobelpreisträger Hermann Hesse; den hätte ich mir auch als Bildungsminister vorstellen können, wenn er nicht schon gestorben wäre. Und der allertopbeliebteste Quizmaster in unserer Republik ist – das wissen Sie alle – Günther Jauch. Günther Jauch hat auch keine abgeschlossene Berufsausbildung, er hat mehrere Ausbildungsgänge angefangen und dann immer wieder abgebrochen und ist einer der --- Da gab es mal so eine Umfrage, wen die Leute sich – ich glaube sogar – als Bundespräsidenten wünschen könnten, wenn man den so frei vom Volk wählen könnte. Und da haben die Leute tatsächlich zu einem sehr großen Anteil geantwortet: Günther Jauch könnten sie sich vorstellen. Aber hier in Thüringen dürfte er auf keinen Fall Minister werden, wenn es nach Ihren Vorstellungen geht. Es gibt auch andere Eigenschaften, die Sie ja vielleicht auch fordern könnten. Herr Mohring – Kollege Mohring ist leider gerade nicht im Haus – hat mal gefordert, mehr ostdeutsche Minister vielleicht hier im Kabinett, aber vor allen Dingen im Bundeskabinett. Kollege Bühl – Sie sitzen da –, Sie haben erst vor zwei Jahren eine Anfrage gestellt, unter dem Motto, von wo aus Thüringen regiert wird, und darin in der ersten Frage die Hauptwohnsitze von Thüringer Ministerinnen und Ministern abgefragt – noch ein weiteres Kriterium, das kann man wollen oder auch nicht. Und „Kriterium“ ist genau das richtige Stichwort, denn wir müssen uns doch fragen – und vielleicht fragen Sie sich das auch, die hier oben zuhören –: Was ist eigentlich das Wichtigste an einem Minister und einer Ministerin, sollten wir die Kriterien feingliedrig und detailliert regeln und welche sollen es sein, oder kriegen wir dann alle zusammen, wenn es nicht nur allein „soll was Anständiges gelernt haben“ sein soll? Oder sollen wir nicht bei dieser nicht einfachen Aufgabe qua Verfassung einfach dem Ministerpräsidenten und den regierungstragenden Fraktionen die Verantwortung dafür belassen? Denn ich meine, ein Ministerpräsident oder eine Koalition oder auch ein Koalitionspartner muss doch vom Klammerbeutel gepudert sein – sorry –, wenn er sich Ministerinnen und Minister aussucht, die ihrem Amt nicht gewachsen sind oder vielleicht zu blöde oder zu frech oder zu klein, zu groß, zu dumm für – was weiß ich auch immer – sind. Denn es ist doch nicht im eigenen Interesse, dass ich für so ein repräsentatives und wichtiges Amt jemanden nehme, der oder die seine oder ihre Arbeit, wenn ich mich in ein paar Jahren hier im Landtag als Koalition und auch als Partei und auch als Ministerpräsident der Wiederwahl stellen muss, hier nicht richtig ausfüllen könnte. Deswegen ist es auch nicht verwunderlich, dass es bisher niemanden gab, der solche Kriterien festlegen wollte, auch in der Thüringer Verfassungsgeschichte nicht. Es gibt andere Länder, die sehr viel mehr Einflussmöglichkeiten auf Kabinette haben. Es gibt zum Beispiel in einigen Landesverfassungen auch noch mal eine Regelung, dass Minister und Ministerinnen noch mal extra im Landtag quasi bestätigt werden müssen. So etwas gibt es in Baden-Württemberg, in Bayern, in Niedersachsen, im Saarland. Es gibt zum Beispiel auch in dem kleinen Bremen eine Regelung, dass ein Landtag ein Misstrauensvotum stellen kann, nicht nur gegen den Ministerpräsidenten, sondern auch gegen einzelne Minister. Das alles hat man hier nicht eingeführt. Es wurde auch nicht verboten, dass ein Minister dem Landtag angehört oder dass Minister außerhalb von Thüringen wohnen dürfen. In Hamburg übrigens muss man immer in Hamburg wohnen, sonst darf man da nichts machen. Es gibt da die Möglichkeiten, aber das hat man hier alles nicht gemacht und Sie sehen: Die ganzen Anforderungen an Minister hat nach dem Thüringer Verfassungsmodell der Ministerpräsident letztendlich selbst in einen sachgerechten Einklang zu bringen hier nach dem Thüringer Modell und nicht der gegebenenfalls verfassungsändernde Landtag. Deswegen gibt es bisher die Vorgaben nicht und deswegen meine ich eigentlich auch, dass man die nicht braucht. Deswegen, denke ich, haben wir hier gegenüber den bisherigen Verfassungsgebern auch einen Respekt zu zollen – da war die CDU ja auch sehr prominent und mehrheitlich vertreten –, die gesagt haben: Nein, wir haben eine Gewaltenteilung und da lassen wir die Kriterien relativ niedrig. Wir haben auch das Problem, dass Sie diesen Vorschlag nicht im Rahmen einer sachorientierten Auseinandersetzung machen, sondern dass es auch ein bisschen um das politische Trommeln geht. Ihre Verfassungsänderung sieht jetzt vor, dass der Landtag nicht nur fachliche, sondern auch persönliche Voraussetzungen regeln kann, die Minister zu erfüllen haben. Auch solche persönlichen Voraussetzungen könnte der Landtag dem Ministerpräsidenten bei der Ernennung von Ministern – da nicht mehr mit Zweidrittelmehrheit, sondern mit einfacher Mehrheit – vorgeben. Das halte ich auch für ein bisschen schwierig. Da haben Sie dann ohne Not, wenn Sie das durchsetzen würden, ein Einfallstor für mehr Polarisierung und missgünstiges Verhalten von Parteien im Landtag gegeneinander gesät. Das kann man wollen, wir wollen das nicht. Ich bin immer noch der Meinung: Demokratie ist Macht auf Zeit und dann entscheidet eine Regierung eigenverantwortlich, was mache ich und mit welchen Leuten mache ich das. Und nach fünf Jahren sind die Wählerinnen und Wähler aufgerufen, zu sagen, hat mir das Programm gefallen oder war das Mist, und wenn es mir gefallen hat, dann bestätige ich diese Regierung in ihrem Amt und den Ministerpräsidenten, und wenn es mir nicht gefallen hat, dann kann ich jemanden anderen wählen. So funktioniert Demokratie, aber nicht, indem ich jeden Tag irgendjemandem in die Schreibtischschublade gucke, was er da gerade sitzen hat, weil so kein Mensch arbeiten kann, auch nicht der, der etwas Anständiges gelernt hat. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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