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Thomas Gottweiss

CDU 06.07.2023 Sitzungen 7/114

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, sehr geehrte Gäste, der Thüringer Landtag hat vor ziemlich genau einem Jahr, am 14. Juli 2022, in Drucksache 7/6000 einen Beschluss gefasst, in dem die Landesregierung darum gebeten wurde, die Erarbeitung eines Windenergiebeteiligungsgesetzes vorzunehmen und uns als Landtag vorzulegen. Sie erinnern sich alle an die Zeit, das ist ein halbes Jahr gewesen, nachdem der Krieg in der Ukraine begonnen hat, wo die russische Invasion dort gestartet ist mit all den Verwerfungen auf den Energiemärkten, was auch die Preise anbelangt hat etc. Natürlich ist es das Anliegen des Landtags gewesen, dass wir auch relativ zügig Fortschritte in diesem Feld machen können. Deswegen frage ich mich ehrlich gesagt, warum das so lange gedauert hat, dass wir über einen ersten Entwurf beraten. Insbesondere beim ersten Drüberschauen über die Regelungen fällt mir auf, dass es eine sehr starke Inspiration von den Gesetzen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gibt. Das sind also alles Dinge, die man relativ zügig hätte vorlegen können. Was uns als CDU-Fraktion auch irritiert, ist, dass nicht der Landtag, der es beschlossen hat, diese Vorlage erhalten hat, sondern nur Rot-Rot-Grün als Formulierungsvorschlag. Offensichtlich wurde dann innerhalb der regierungstragenden Fraktionen noch mal heftig darüber diskutiert, in welcher Form das dann eingebracht werden soll. Heute haben dann die drei regierungstragenden Fraktionen diesen Gesetzentwurf entsprechend vorgelegt. Aus unserer Sicht ist es eine Abweichung von dem beschlossenen Verfahren und das sorgt natürlich für Irritationen. Wir werden uns offen mit den Regelungen befassen, aber eine gewisse Grundskepsis mitbringen und wirklich intensiv prüfen, ob wir die Vorschläge so mittragen wollen oder ob es nicht Änderungsbedarf gibt. Gegebenenfalls werden wir als CDU-Fraktion auch entsprechende Änderungen vorschlagen. Da gilt das Struck‘sche Gesetz: Kein Gesetz geht aus dem Parlament so raus, wie es reingekommen ist. Das trifft zwar nicht immer zu, aber ich gehe mal davon aus, dass es in diesem Fall tatsächlich auch so kommen wird. Wir haben das jetzt vorliegen und müssen uns intensiv damit befassen, auch in einer Anhörung, am besten in den Ausschüssen, dass wir fachlich alle gesellschaftlichen Gruppen, die dort auch relevant sind, beteiligen und wirklich noch mal überlegen, ob das die richtige Kombination ist. Wenn man sich die Regelungen aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg anschaut, sieht man, dass hier nur selektiv ein Teil eingeflossen ist, und da werden wir natürlich intensiv drüberschauen. Aber ich will schon mal ein paar Gedanken zu Problemlagen äußern, die ich bei manchen Formulierungen sehe. Was zum Beispiel problematisch ist, ist erstmal die Begründung, mit der das ganze Gesetz eingeleitet wird. Hier gibt es einen Absatz, da wird sich quasi darüber beschwert, dass der Windausbau in Thüringen ins Stocken geraten ist. Dort gibt es dann einen Satz, in dem steht: „Sowohl die Flächenausweisungen als auch die Genehmigungen für Wind an Land reichen bei Weitem nicht aus, um die gesteckten Ziele beim Ausbau der Windenergie an Land zu erreichen.“ Dann wird Bezug genommen auf die Flächenziele, die der Bund uns vorgibt – 2,2 Prozent in Thüringen. Da will ich nur mal sagen: Diese Formulierung, dass das die gesteckten Ziele sind, können wir zumindest als CDU-Fraktion so nicht teilen. Aus unserer Sicht macht es Sinn, dass wir eigene Thüringer Ziele haben, die sich vor allen Dingen am Thüringer Bedarf orientieren. Was natürlich richtig ist, ist, dass es eine bundesgesetzliche Rechtslage gibt, die wir umsetzen müssen. Aber das ist kein Ziel, das wir verfolgen, sondern das ist eine Belastung, die wir haben, genauso wie natürlich die Gemeinden und die Bürger. Deswegen ist auch der nächste Absatz schwierig, der dort steht. Da wird nämlich davon gesprochen: „Die Umsetzung der in Thüringen gesetzlich verankerten Energiewende wie auch der Zielvorgaben nach dem WindBG ist zu einem großen Teil von der Akzeptanz der Menschen abhängig. Ohne und erst recht gegen die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner lässt sich der Windausbau in Thüringen nicht erfolgreich vorantreiben.“ Da muss man mal ganz ehrlich sagen: Das geht an der Realität vorbei, weil wir genau das im Moment erleben. Die Akzeptanz in der Bevölkerung, die Meinung der Bevölkerung, die Meinung der Gemeinden, die Meinung der Regionalen Planungsgemeinschaften – all das spielt keine Rolle mehr. Es gibt das Osterpaket, das von Robert Habeck ausgearbeitet, vom Bundestag in einem sehr schnellen Verfahren beschlossen wurde, obwohl da wirklich zig Gesetze und Verordnungen angepasst wurden. Wir sehen jetzt erst Stück für Stück, was das alles bedeutet. Aber insbesondere § 2 EEG, der festlegt, dass die erneuerbaren Energien im übergeordneten öffentlichen Interesse sind und dass es als vorrangiger Belang andere Schutzgüterabwägungen ausstechen soll, der zeigt, das Problem ist gerade, dass die Bürger nicht gefragt werden und dass sie keinerlei Einfluss dort haben. Das heißt, wir müssen die Argumentation umdrehen. Wir müssen klarmachen: Aufgrund der Rechtslage kommt hier eine große Welle auf uns zu. Es wird viele Betroffene bei den Bürgern und Gemeinden geben. Dann müssen wir natürlich sagen, dass es dann auch gerechtfertigt ist, einen Ausgleich zu liefern, indem diese Betroffenen auch einen Vorteil haben, indem sie dort entsprechend beteiligt werden. Das ist eine Argumentation, die wir gern auch hier verortet haben wollen. Dann ist es so, dass sich natürlich bei den einzelnen Regelungen die Frage stellt: Sind die alle so sinnvoll? Es gibt hier zum Beispiel den Vorschlag von Strompreiserlösgutschriften. Das ist natürlich für die Betreiber von Windenergieanlagen eine ganz bequeme Sache. Die haben quasi so einen Pauschalbetrag, den zahlen sie an die Bürger aus. Das ist auch in der Summe dann nicht ganz so viel, aber das Problem ist natürlich, die Bürger müssen das natürlich als Einnahme buchen und dann bei der Steuer angeben, und es fallen entsprechend Steuern an. Deswegen ist das eine Variante, wo wir uns überlegen sollten, ob wir das tatsächlich – sage ich mal – hier als eine Möglichkeit vorsehen sollten. Was aus unserer Sicht sehr viel sinnvoller ist, ist ein anderer Vorschlag, der sich auch in dem Gesetzentwurf befindet, nämlich Lokalstromtarife. Dort ist es so, dass die Bürger einfach nur entsprechend dem Verbrauch, den sie haben, einen Lokalstromtarif bezahlen, natürlich auch Geld dabei sparen, aber das unabhängig von der Steuer ist und deswegen sicher auch eine erhöhte Wirksamkeit hat. Ähnliche Überlegungen müssen wir auch in Bezug auf die Kommunen treffen, wo wir uns ganz präzise überlegen müssen, ob die einzelnen Regelungen, die hier getroffen sind, Auswirkungen auf den Kommunalen Finanzausgleich haben, ob es dort dann wieder Verrechnungstatbestände gibt oder ein Ansteigen der Steuerkraftmesszahl oder Ähnliches. Das müssen wir uns in Ruhe ansehen, auch mit den kommunalen Aufgabenträgern besprechen. Dazu sind wir bereit. Deswegen schlagen wir vor, dass das Gesetz an den Umweltausschuss überwiesen wird. Wir werden dann in Ruhe besprechen, was davon Sinn macht und in welcher Form wir die Dinge noch mal ändern müssen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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