Olaf Müller
Fragestunde
Vielen Dank, Herr Präsident. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat im April dieses Jahres die Aktualisierung des Zielfahrplans des Deutschlandtakts gestartet. Bis zum 14. Juli 2023 sollen die involvierten Stakeholderinnen und Stakeholder nach meiner Kenntnis Ideen einreichen. Neben Verbänden und Eisenbahnverkehrsunternehmen sind die Länder aufgrund ihrer Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr dazu aufgerufen, Vorschläge anzumelden. Der Deutschlandtakt ist nach meiner Auffassung der Schlüssel zur Stärkung der Schiene und zur Verlagerung von Verkehr, der aktuell vor allem mit dem Pkw stattfindet. Aus dem Fahrplanentwurf für den Deutschlandtakt wird die notwendige Eisenbahninfrastruktur abgeleitet, das heißt, die Infrastrukturplanung folgt der Angebotsplanung. Im Fahrplanentwurf sind Fahrzeiten hinterlegt und berücksichtigt, wie sich die Nachfrage im Schienenpersonen- und güterverkehr entwickeln wird. Dar‑ aus ergeben sich spezifische Anforderungen für die Eisenbahninfrastruktur. Im Zielzustand brauchen sich Fahrgäste praktisch keinen konkreten Fahrplan mehr zu merken, da in jedem Taktknoten optimale Anschlüsse bestehen, was Bahnfahren für jeden einfacher und damit attraktiver macht. Damit Thüringen vom Deutschlandtakt profitiert, braucht es eine aktive Mitarbeit des Landes während des aktuellen Prozesses zur Aktualisierung des Zielfahrplans für den Deutschlandtakt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Angebotsverbesserungen bzw. Angebotsverdichtungen im Schienenpersonennahverkehr hat die Landesregierung im Rahmen der Beteiligung für den vierten Fahrplanentwurf des Deutschlandtakts dem Bund zusätzlich übermittelt bzw. wird sie noch übermitteln? 2. Welche Elemente des Fahrplankonzepts des beauftragten Instituts mit Sitz in Dresden zur Integration des SPNV Ostthüringens in den Deutschlandtakt, das im Beisein der Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft im März 2022 dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr vorgestellt wurde, hat die Landesregierung im Rahmen der Beteiligung für den vierten Fahrplanentwurf des Deutschlandtakts dem Bund übermittelt bzw. wird sie noch übermitteln? 3. Welche Veränderungen bei den SPNV-Taktknoten, die bisher im SPNV-Nahverkehrsplan 2018 bis 2022 benannt sind, hat die Landesregierung dem Bund im Rahmen der Beteiligung für den vierten Fahrplanentwurf des Deutschlandtakts übermittelt bzw. wird sie noch übermitteln? 4. Welche Infrastrukturmaßnahmen – Ausbau bzw. Neubau von Eisenbahninfrastruktur – werden durch die dem Bund übermittelten Angebotsausweitungen bzw. Angebotsverdichtungen im SPNV Thüringens erforderlich – bitte Maßnahmen beschreiben –? Vielen Dank.
