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Karawanskij

06.07.2023 Sitzungen 7/114

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und alle Zuhörerinnen oder Mitschauerinnen, wir leisten eigentlich Abhilfe für etwas, was wir am 1. Mai 2023 eingeführt haben: Das Deutschlandticket ist Realität geworden. Die damit verbundenen Befürchtungen, dass sich die Verkaufszahlen nicht so gut entwickeln, haben sich nicht bestätigt. Die Verkaufszahlen in Thüringen sind sehr gut. Auch die damit verbundenen Befürchtungen, dass eine große Abwanderung vieler ÖPNV-Kunden in die vertriebsstarken überregionalen Verkehrsunternehmen, wie beispielsweise DB Regio, stattfindet und sie dort ihre Tickets kaufen, hat sich nicht so realisiert. Mir sind zwei Sachen wichtig: Es ist völlig richtig, wir haben jetzt erst mal eine bundesgesetzliche Tarifanordnung, damit das Deutschlandticket zum 1. Mai 2023 eingeführt werden konnte. Nun haben wir eine Musterrichtlinie, weil die Bundesländer ab 1. Oktober 2023 hier abhelfen sollen bzw. dann das Deutschlandticket als Tarifnehmer weiterführen, und dafür muss dann auch die gesetzliche Grundlage geliefert werden. Ich bin sehr froh, dass das heute auf der Tagesordnung steht. Wir sind gut im Zeitplan. Ich danke auch den Abgeordneten und den parlamentarischen Geschäftsführern, dass wir das nicht nur gemeinsam so vorbereitet haben. Der Gemeindeund Städtebund, der Landkreistag waren mit dabei, diese Richtlinie wurde auch im Einklang mit der kommunalen Familie erstellt. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass wir das heute hier im Parlament beraten, weil das die Voraussetzung dafür ist, dass es dann am 1. Oktober 2023 nahtlos weitergeht. Damit liegen wir auch gut im Zeitplan. Es wurde auch schon gesagt: Wir haben hier in der Musterrichtlinie den Nachteilsausgleich geschaffen. Gemäß dem Grundsatz, wer bestellt, der zahlt auch, haben wir das hier bzw. ist es in dem Gesetzentwurf so vorgesehen. Insofern kann ich das entsprechend auch als Landesregierungsmitglied mit befürworten. Ich möchte noch zwei Punkte anmerken, weil bei den Verkehrsunternehmen durchaus Sorge besteht, wie sich die Situation weiterhin entwickelt. Und nicht selten gibt es neben den Fachkräftefragen, was jetzt die ÖPNV- bzw. die Mobilitätsfragen der Zukunft betreffen, natürlich auch die Frage, wie es mit der Liquidität aussieht. Da haben wir als Landesregierung eine ganz klare Zusage gegeben, dass wir hier die Verkehrsunternehmen in Thüringen nicht im Regen stehen lassen, sondern haben hier Abschlagszahlungen sichergestellt. Die Bescheide für die Zahlungen der ersten Abschlagsrunde sind schon erstellt, die Zahlungen sind veranlasst, sodass wir hier erst mal hinsichtlich Liquiditätsnot Abhilfe schaffen können, und gleichwohl stehen wir ja auch erst am Anfang der Umsetzung des Projektes Deutschlandticket. Noch ein zweiter Punkt ist mir wichtig, und der betrifft durchaus die Zukunft des Deutschlandtickets, gar nicht erst mal so groß gegriffen, was die Zukunft der Mobilität und des ÖPNVs betreffen, was wir nicht nur im Haushalt 2024 zu diskutieren haben, sondern auch darüber hinaus. Wir haben für das Jahr 2023 die uneingeschränkte Nachschusspflicht hälftig-hälftig zwischen Ländern und Bund zu teilen. Das ist so weit erst mal Konsens. Aber mir geht es darum, gemeinsam mit meinen Kollegen in der Verkehrsministerkonferenz in den Bundesländern auch darüber hinaus, 2024 und 2025, die Nachschusspflicht noch zu verankern bzw. zu verhandeln. Denn am Ende ist es ein gemeinsames Projekt, was auch der Bund ausgerufen hat, und auch hier muss im gemeinsamen Ländereinklang „Wer bestellt, der zahlt“ mit gelten und das kann dann nicht heißen, dass diese Kosten bzw. dieser Nachschuss dann alleinig bei der kommunalen Familie oder bei den Ländern oder bei den Verkehrsunternehmen hängenbleibt. Hier muss auch der Bund weiter zu seinem Versprechen stehen, dass es ein hälftiger Finanzierungsanteil ist. Insofern werde ich weiterhin gemeinsam mit meinen Kollegen dafür kämpfen, dass wir das im Regionalisierungsgesetz auch für die Jahre 2024/2025 und folgende mit verankern, denn das gehört zur Wahrheit dazu, dass wir uns auch entsprechend mitteilen. In diesem Sinne freue ich mich auf eine konstruktive Beratung im Fachausschuss. Ich blicke auch der Beschlussfassung optimistisch entgegen. Ich denke, es ist der richtige Weg, damit wir hier eine Nahtlosigkeit und vor allen Dingen im Sinne der Thüringerinnen und Thüringer, die den ÖPNV nutzen und damit auch verstärkt nutzen, eine gute Regelung schaffen. In diesem Sinne vielen Dank an die Abgeordneten und uns dann auch eine gute Beratung im Fachausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Protokoll ↗