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Plenarprotokoll 17/49

24.06.2026 · 180 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (26)AfD (23)CDU (23)

Heike Sylvia Winzent

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 49. Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen. Zur heutigen Sitzung darf ich ganz herzlich eine Gruppe des FÖJ-Lehrgangs 2025/2026 begrüßen, die unter Leitung von Frau Janine Schording sowie Frau Oeß und Herrn Lesch bei uns zu Gast ist. Seien Sie uns herzlich willkommen! Ebenso herzlich begrüßen möchte ich heute Morgen Vertreter der Special-Olympics-Familie, stellvertretend die Präsidentin von Special Olympics Deutschland, Christiane Krajewski, und auch Herrn Alexander Indermark als Präsidenten von Special Olympics Saarland. Seien auch Sie uns mit allen weiteren Vertreterinnen und Vertretern herzlich willkommen! (Beifall des Hauses.) Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium und aufgrund einer interfraktionellen Absprache habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 08.30 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Die Ministerpräsidentin Anke Rehlinger hat mit Schreiben vom 22. Juni 2026 mitgeteilt, dass der Minister für Inneres, Bauen und Sport, Herr Reinhold Jost, beabsichtigt, in der heutigen Landtagssitzung eine Regierungserklärung zu dem Thema „Das Saarland kann (nur) gewinnen“ abzugeben. Die Fraktionen sind übereingekommen, hierfür eine Aussprache in Höhe eines ganzen Redezeitmoduls vorzusehen. Wer dafür ist, dass wir so verfahren, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann verfahren wir so. Zu Punkt 7 der Tagesordnung, „Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur erprobungsweisen Befreiung kommunaler Gebietskörperschaften von landesrechtlichen Regelungen (Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz - KommRegBefrG)“, Drucksache 17/2280, hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/2297 den Antrag „Saarland einfacher, schneller und moderner machen - Effizienzpaket konsequent umsetzen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/2297 als Punkt 28 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2297 als Punkt 28 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 7 in einem Drittel Redezeitmodul beraten wird. Für die übrigen Tagesordnungspunkte haben sich die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums im Hinblick auf die Redezeit für die Aussprache auf Folgendes verständigt: Die Tagesordnungspunkte 5, 6, 8, 9, 14 und 27 finden ohne Aussprache statt. Die Tagesordnungspunkte 1, 2 und 3 werden gemeinsam in einem drittel Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 4, 12, 13, 16, 20 und 26 werden jeweils in einem drittel Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 10, 19 und 25 werden jeweils in einem halben Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 11, 23 und 24 werden gemeinsam in einem halben Redezeitmodul beraten. Der Tagesordnungspunkt 15 wird in einem ganzen Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 17 und 18 werden gemeinsam in einem halben Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 21 und 22 werden gemeinsam in einem drittel Redezeitmodul beraten. Wer dafür ist, dass wir so verfahren, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann verfahren wir so. Herr Abgeordneter Dörr, Sie haben sich zu Wort gemeldet? - Dann gehen Sie bitte zum Saalmikro.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Präsidentin hat eben die Verfahrensweise vorgeschlagen. Wir haben auch überall zugestimmt. Ich möchte trotzdem eine Bemerkung dazu machen. Es ist üblich und auch in der Geschäftsordnung so vorgesehen, dass in der Regel donnerstags vor der Plenarsitzung am Mittwoch die Tagesordnung festgelegt wird. Das haben wir am letzten Donnerstag auch gemacht. Dann geht man allerdings davon aus, dass die Tagesordnung so, wie sie einvernehmlich festgelegt worden ist - in der Regel wird das einvernehmlich und nicht in Kampfabstimmungen festgelegt -, durchgeführt wird. Aus diesem Grund haben wir natürlich zugestimmt. Allerdings muss ich anmerken, dass inzwischen ein paar Dinge zur Gewohnheit zu werden drohen, etwa dass nach der Sitzung - es sollen um 12.00 Uhr alle Unterlagen eingereicht sein - noch viele neue Dinge und Änderungen dazukommen, zum Beispiel eine Regierungserklärung. Das will ich jetzt in den Vordergrund stellen. In der Regel ist eine Regierungserklärung, wenn kein großer Unfall passiert oder eine Katastrophe geschieht, eine Geschichte, die man von längerer Hand planen kann und bei der man (Abg. Dörr (AfD)) mindestens sechs Tage vor dieser Landtagssitzung wissen kann, dass man sie vorträgt. In diesem Falle hat das dazu geführt, dass wir, weil wir, wie Sie alle wissen, anschließend ein Fest mit Eröffnungszeit organisiert haben, die Tagesordnung so vollgepackt haben, dass das nicht ganz so einfach war. Als dann noch ein Tagesordnungspunkt dazukam - uns hat man nicht hinzugezogen, sondern nachher gefragt, ob wir einverstanden sind -, haben CDU und SPD darum gerungen, was man wo kürzen oder wegnehmen könnte und so weiter. Bei solchen Dingen wären wir froh, wenn das in Zukunft nicht dauernd passieren würde, sondern dass man sich als Fraktionsvorsitzender das Mandat der eigenen Fraktion nimmt und zu Dingen, wie sie gelegentlich vorkommen, sagt: „Wir machen das!“, aber nicht: „Wir machen das noch abhängig von einer Fraktionssitzung, die am Montag stattfindet.“ Bei uns haben die Vertreter des Erweiterten Präsidiums die Vollmacht, so für die gesamte Fraktion abzustimmen, wie sie es für richtig halten. Ich wollte das nur einmal gesagt haben. Ich stelle keinen Antrag, aber es soll wirklich einmal gesagt sein. - Herzlichen Dank.

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Heike Sylvia Winzent

Herr Dörr, ich möchte an dieser Stelle gerne auf die Regelung in unserer Verfassung hinweisen. Wie allen Parlamentarierinnen und Parlamentariern bekannt ist, hat aufgrund unserer Regelung der Verfassung die Regierung jederzeit das Recht, sich hier zu Wort zu melden und eine Regierungserklärung abzugeben. Aber wir nehmen Ihre Ausführungen zur Kenntnis. Ich würde gerne fortfahren. Bevor wir zur Regierungserklärung kommen, begrüße ich den Landesbrandinspekteur Timo Meyer ganz herzlich. Seien Sie uns herzlich willkommen, Herr Meyer! (Beifall des Hauses.) Wir kommen nun zu der von Frau Ministerpräsidentin Rehlinger angekündigten Regierungserklärung zu dem Thema: „Das Saarland kann (nur) gewinnen“ Hierfür erteile ich dem Minister für Inneres, Bauen und Sport, Herrn Reinhold Jost, das Wort.

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Reinhold Jost

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! „Ich will gewinnen, doch wenn ich nicht gewinnen kann, so will ich mutig mein Bestes geben”. Nichts beschreibt den Geist der Special Olympics besser als dieser Eid der Athletinnen und Athleten. Als ich bei der Eröffnungsfeier zusammen mit 16.000 anderen Gästen im Ludwigsparkstadion diese Worte von Athletensprecherin Hanna Hohe hörte, hatte ich - das gebe ich zu - Gänsehaut, nicht nur, weil das ein wunderbares Verständnis von Leistung und gegenseitiger Anerkennung im Sport ist, sondern weil dieser Eid auch ein starkes gesellschaftliches Bekenntnis ist. „Mutig mein Bestes geben” zeigt zugleich einen Respekt für die Leistung des anderen, den wir auch in unserer Gesellschaft gut gebrauchen können. Ich möchte daher meinem Beitrag heute vorwegschicken: Der Sport ist mehr als Leibesertüchtigung oder Großevent. Beim Sport entsteht funktionierende Gesellschaft. Sport sorgt für Integration und Inklusion, Sport ist leistungs- und respektfördernd. Der Sport, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein wesentlicher Grund für den stabilen saarländischen Zusammenhalt. Mit Sport kann unser Saarland nur gewinnen. Und deshalb ist er uns heute eine Regierungserklärung wert, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Natürlich möchte ich dabei zunächst zurückschauen auf das größte Sportereignis in der saarländischen Geschichte: Die Special Olympics Nationalen Spiele 2026 haben Sporthistorie weit über die Landesgrenzen hinaus geschrieben. Erstmals in den 28 Jahren, in denen es dieses inklusive Sportevent gibt, hat sich ein ganzes Bundesland mit Austragungsorten in allen Landkreisen eingebracht. Ebenfalls ein Novum bei den Nationalen Spielen war der Umfang unseres Host-Town-Programms. Zwölf saarländische Kommunen haben mitgemacht und insgesamt rund 200 Sportlerinnen und Sportler aus acht Ländern einen herzlichen Empfang im Saarland bereitet. Wir hatten Wettbewerbe in 27 Sportarten an 23 Sportstätten. Im Herzen Europas konnten wir sogar unsere französischen Nachbarn in Forbach mit einbinden. In ihrer olympiatauglichen Schwimmhalle wurden die Schwimmwettbewerbe ausgetragen. Wir leben den europäischen Gedanken und unterstützen uns über Grenzen hinweg. Dafür bedarf es bei uns nicht jedes Mal einer Regierungskonsultation, sondern einfach eines Gesprächs unter guten Freunden. Um es auf den Punkt zu bringen: Bei uns steht die deutschfranzösische Freundschaft nicht nur auf einem Stück Papier, hier wird sie gelebt. Herzlichen Dank! (Beifall von der SPD.) Wir haben ein Sportevent auf die Beine gestellt, das in mehrfacher Hinsicht neue Standards gesetzt hat: landesweit, grenzüberschreitend, hochemotional und vor allem getragen von den Saarländerinnen und Saarländern, die sich einmal mehr als wunderbare Gastgeber erwiesen haben. Die Special Olympics Nationalen Spiele mögen für den einen oder die andere nur ein weiteres Großevent gewesen sein. Für mindestens rund 4.300 Menschen waren sie ein Erlebnis, das sie niemals vergessen werden. Das waren und sind die Athletinnen und Athleten sowie die Unified Partnerinnen und Partner. Auf besondere Weise hat das der Berliner Ruderer Sebastian Stuart im Saarländischen Rundfunk nach der Eröffnungsfeier gezeigt. Seine Freudentränen haben unser ganzes Land gerührt und eingestimmt auf die wunderbaren Momente, die Athletinnen und Athleten mit geistigen Beeinträchtigungen im Saarland erleben konnten. Als er im Verlauf der Spiele dann auch noch seine erste Goldmedaille gewinnen konnte, waren alle Dämme gebrochen. Sein unbändiges Glück über diesen Erfolg war mitreißend, seine Begeisterung ansteckend. Wer diese Szene im SR-Fernsehen mitverfolgt hat, konnte eine gute Vorstellung davon bekommen, was sich in der vergangenen Woche überall im Land zugetragen hat. Noch intensiver haben diese unzähligen Glücksmomente natürlich die rund 110.000 Menschen erlebt, die sie live an den Austragungsorten oder bei den vielen Veranstaltungen im Rahmenprogramm miterlebt haben. Sie haben die Sportler unterstützt, mit ihnen gefeiert und sich einfach miteinander unterhalten. Menschen, die wir nicht immer auf dem Radar haben, sind über sich hinausgewachsen. Dabei haben sie uns vor Augen geführt, um wie viel abwechslungsreicher und fröhlicher unsere Gesellschaft sein kann, wenn wir sie stärker in den Fokus nehmen. Welche Begeisterung die Special Olympics auslösen können, hatte sich im ganzen Land spätestens in den Vorwochen der Spiele bei den Fackelläufen abgezeichnet. Trotz des teilweise durchwachsenen Wetters waren fast 20.000 Mitwirkende und Zuschauerinnen und Zuschauer über alle fünf Landkreise, im Regionalverband Saarbrücken sowie der Landeshauptstadt auf den Beinen. Durch das Projekt „Gemeinsam Lernen, gemeinsam Jubeln“ im Vorfeld und auch während der Spiele haben sich außerdem mehrere Hundert Schulklassen im ganzen Saarland mit Inklusion beschäftigt. Vor Ort bei den Wettbewerben waren letztendlich fast 10.000 Schülerinnen und Schüler dabei, die den Geist der Spiele in ihr weiteres Leben mitnehmen. Ich will dir, liebe Christine, und der Staatssekretärin Jessica Heide, dem Bildungsministerium und allen Beteiligten in den Kindergärten und Schulen danken. Herzlichen Dank. Das war gelebte Inklusion! (Beifall von der SPD.) Wer in der letzten Woche zum Beispiel durch Saarbrücken gelaufen ist, der konnte hautnah erleben, dass die Special Olympics nicht hinter verschlossenen Stadion- oder Hallentüren über die Bühne gingen. Überall waren Gruppen von Athleten oder Volunteers zu sehen, deutlich an ihren Shirts und Badges zu erkennen. Sichtlich stolze Sportlerinnen und Sportler wurden an jeder Straßenecke mit großem Hallo begrüßt. Es wimmelte vor gut gelaunten Menschen von überallher aus Deutschland und Europa, die sich aufgrund unserer saarländischen Gastfreundschaft hier pudelwohl gefühlt haben. Das ist die Sichtbarkeit, die die Special Olympics bringen. Das ist der Kontakt zwischen Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen, den wir so dringend brauchen. Das ist einfach Lebensfreude, das sind Stolz und Respekt, das ist unser Saarland, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man muss nicht groß sein, um Großartiges zu leisten. Dafür herzlichen Dank! (Beifall von der SPD.) Damit hat auch der Saarbrücker Oberbürgermeister Uwe Conradt Recht behalten, der - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin - vorhergesagt hatte: „Saarbrücken als weltoffene und vielfältige Landeshauptstadt wird zu einem zentralen Ort der Begegnung für die Athletinnen und Athleten, die Saarbrückerinnen und Saarbrücker sowie unsere Gäste. Jeder investierte Euro war und ist es wert.” Diese Spiele waren ein saarländisches Sommermärchen, eine Feier der sportlichen Leistung und des Respekts füreinander. Dafür, dass dieses Sommermärchen Wirklichkeit werden konnte, gebührt vielen unser Dank: Zuallererst den Athletinnen und Athleten, die viel Zeit und Energie in die Vorbereitung und das Training für diese Nationalen Spiele investiert haben. Dazu kamen Trainerinnen, Betreuer und Familienangehörige - zusammen mehr als 13.000 sportbegeisterte Menschen. Danke für eure Leistungen, für eure Leidenschaft und für die Fröhlichkeit, die ihr mitgebracht habt. Hier sitzt jemand, der Gold und Bronze gewonnen hat: Louis Kleemeyer ist weit mehr als nur ein Sportler. Er ist Trainer, Mentor und Reporter. Vor allen Dingen ist er eines, ein klasse Typ. Herzlichen Glückwunsch noch einmal! Ihr wart das Herz dieser Spiele und es schlug unglaublich kraftvoll. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Danke den zwölf internationalen Delegationen und unseren französischen Freunden in Forbach, die diesen Spielen einen europäischen, einen internationalen Anstrich gegeben haben. Bei uns im Saarland ist die Welt gern zu Gast und wir sind neugierig und aufgeschlossen. Mein ausdrücklicher Dank gilt den Vertretern der Gemeinde Forbach Jean-Claude Hehn und Jacques Koenig sowie Patrick Weiten, dem Präsidenten des Departementsrats Moselle. Das war gelebte deutsch-französische Zusammenarbeit, wovon wir mehr wollen und woran wir arbeiten werden. Herzlichen Dank! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Danke an Special Olympics Deutschland für das in uns gesetzte Vertrauen, die gute Zusammenarbeit und die gemeinsame Kraftanstrengung. Allen voran Danke an die SO-Deutschland-Präsidentin Christiane Krajewski und ihren unerschütterlichen Glauben an die Sache und das Gelingen der Spiele in dieser noch nicht dagewesenen Dimension. Herzlichen Dank, liebe Christiane, für die ausgezeichnete Zusammenarbeit und das Vertrauen! (Beifall von der SPD.) Hier schließt sich natürlich unmittelbar auch der Dank an unsere Mitgastgeber, also den LSVS und - unter seinem Dach - insbesondere Special Olympics Saarland, an. Stellvertretend möchte ich hier Alexander Indermark, Karoline Würtz und Xenia Hülsmann nennen. Ihr habt unfassbar Tolles geleistet. Herzlichen Dank! (Beifall von der SPD.) Danke natürlich den Organisationsteams, die viele Monate Tag für Tag und manchmal auch in der Nacht daran gearbeitet haben, dass alles klappt. Sie haben im Maschinenraum dafür geackert, dass die Athletinnen und Athleten an Deck in der Sonne strahlen konnten. Danke hierfür an Carsten Kranz, Ralf Kirch, Wiebke Linnemann-Schweizerhof und Thomas Bertram! Ihr wart großartig. Danke für eure unglaubliche Leistung! (Beifall von der SPD.) Das gilt ebenso für mein Team im Ministerium, das ich über viele Wochen mit Blick auf die geforderten Leistungen vielleicht auch genervt habe. Am Ende, denke ich, sagen zu können, es hat sich alles im wahrsten Sinne des Wortes für unser Land ausgezahlt. Ihr seid ein großartiges Team. Vielen Dank! (Beifall von der SPD.) Danke auch den Sponsoren. Ohne deren Unterstützung wären die Spiele in dieser Form und mit diesem Rahmenprogramm nicht möglich gewesen. Danke auch allen Unterstützern und Partnerinnen und Partnern. Ebenfalls ein herzliches Dankeschön an die Landkreise, den Stadtverband, die Landeshauptstadt und die Städte und Gemeinden, die sich beherzt eingebracht haben, sei es bei den Fackelläufen oder im Host-Town-Programm und natürlich auch als Austragungsorte für die Sportwettbewerbe. Das war allerbeste Werbung im Sinne des gesamten Landes und seiner Kommunen. Hier hat sich gezeigt, Kommunen und Land arbeiten Hand in Hand. Danke an die Einsatz-, Hilfs- und Rettungskräfte, die friedliche und sichere Spiele ermöglicht haben und jederzeit Hilfe leisteten, wenn es nötig war. Ihr habt mit geschulten Augen über unsere Gäste gewacht und seid im besten Wortsinn Freunde und Helfer gewesen. Lieber Timo, nimm diesen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen der Blaulichtorganisationen mit. Ihr könnt stolz darauf sein. Danke natürlich den 3.100 Freiwilligen, den Volunteers, die zu Botschaftern dieser Spiele geworden sind. Sie waren Gesichter des Respekts und des Zusammenhalts, helfende Hände und stets zur Stelle, wenn sich ein Problem auftat. Danke für dieses riesige Engagement! Es hat den Zusammenhalt weit über das Saarland hinaus unter Beweis gestellt. Großartig! (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, auch Ihnen und Euch ein herzliches Dankeschön für die durchweg konstruktive Begleitung dieses gewaltigen Vorhabens, von der Bewerbung bis hin zur Umsetzung. Diese Geschlossenheit in der Unterstützung war ein Pfund, mit dem wir an vielen Stellen wuchern konnten. Dafür aus tiefstem Herzen Dankeschön! (Beifall von der SPD.) Und nicht zuletzt: Danke an alle Saarländerinnen und Saarländer, die diese Spiele verfolgt und begleitet haben. Die Offenheit, die Gastfreundschaft, die Lebensart der Saarländerinnen und Saarländer hat einmal mehr den Unterschied zwischen einem großen Event und einem großartigen Event gemacht. Danke, Saarland! Das ganze Saarland kann stolz darauf sein, wieder einmal ein hervorragender Gastgeber gewesen zu sein - wie schon bei den Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit. Unsere Ministerpräsidentin Anke Rehlinger hat das treffend zusammengefasst: „Unser Saarland-Stolz ist inklusiv, er schließt niemanden aus.” Bei alledem endet die Bedeutung der Spiele jedoch nicht nach dem Erlöschen der Flamme der Hoffnung und der Abschlusspressekonferenz. Tausende Athleten, Gäste und Helfer haben eine große Wertschöpfung ins Land gebracht. Hotels waren voll. Die Tourismuszentrale taxiert den Umsatz allein durch die mehr als 41.000 Übernachtungen auf über 7 Millionen Euro. Auch Restaurants und Cafés, der Einzelhandel und touristische Highlights konnten zusätzliche Umsätze erzielen. Diese Wertschöpfung übertrifft die 2 Millionen Euro, die das Land für die Durchführung der Special Olympics zur Verfügung gestellt hat, um ein Vielfaches. All unsere Gäste nehmen Erinnerungen mit und kommen gerne wieder. Erfahrungen vergleichbarer Großveranstaltungen zeigen, dass solche Ereignisse häufig zu weiteren touristischen Besuchen und einer Stärkung des Standortimages führen. Das sehen auch führende Vertreter der Wirtschaft, wie etwa IHK-Hauptgeschäftsführer Frank Thomé so - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: „Die Special Olympics zeigen das Saarland von seiner besten Seite: als gastfreundliches und engagiertes Land, das große Veranstaltungen mit viel Herz und hoher Professionalität ausrichtet. Diese positive Ausstrahlung wirkt weit über die Veranstaltungstage hinaus.” Das Bild, das hier beschrieben wird, wurde auch räumlich weit über die Grenzen des Saarlandes hinaus transportiert. Dafür hat eine großartige Allianz unserer Heimatmedien zusammen mit überregionalen Sendeanstalten und Streaming-Diensten gesorgt. Dass der Saarländische Rundfunk live im SR-Fernsehen und im Online-Auftritt Sportschau.de eine Eröffnungsfeier der Special Olympics übertragen hat, gab es bei Nationalen Spielen bisher noch nicht. Allein die Ausstrahlung der Eröffnungsfeier hatte eine Einschaltquote von 14 Prozent. Das ist Zuschauerrekord im Saarland, oder eben ein absoluter „Quotenknaller“, wie die Bild-Zeitung titelte. Die Regionalteile der Saarbrücker Zeitung waren voll mit anschaulichen und teils bewegenden Erlebnisberichten. Auch auf den Landespolitik-Seiten wurde das Sportgroßereignis angemessen gewürdigt. Tagesthemen, heute journal, Morgen- und Mittagsmagazin von ARD und ZDF - sie alle haben von den Special Olympics und dem Saarland als Gastgeber im Herzen Europas berichtet, ebenso die großen privaten Sendeanstalten von RTL über ProSiebenSat1 bis hin zum Streaming-Riesen MagentaTV. Dazu kamen die Sport-Bezahlsender Sky und DAZN. An dieser Stelle ein dickes Dankeschön an die Verantwortlichen bei SR, SZ und Radio Salü und an alle, die sich in die Berichterstattung zu den Nationalen Spielen eingebracht haben. Auch das zahlt natürlich gewaltig auf das Image des Saarlandes als liebenswürdige, weltoffene Ausflugs- und Reisedestination ein. Herzlichen Dank! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Von den Spielen bleiben aber nicht nur emotionale Erinnerungen, schöne Bilder und Beiträge in den Mediatheken. Von den Spielen bleiben vor allem auch modernisierte Sportstätten. Dafür hat die Landesregierung über Bedarfszuweisungen und mit Mitteln, die auf Beschlüsse der Sportplanungskommission zurückgehen, in den vergangenen Monaten mehr als 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese Sportanlagen werten wir damit für die nächsten Jahrzehnte auf und bieten den Vereinen, Schulen und Sportlerinnen und Sportlern, die dort trainieren, zeitgemäße Trainings- und Wettkampfbedingungen. Ohne die Special Olympics Nationale Spiele 2026 hätten wir mit dem Kieselhumes weder eines der modernsten Leichtathletikstadien noch barrierefreie Mehrzweckräumlichkeiten, die Menschen mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit geben, Sport zu treiben. Das ist nicht nur in Saarbrücken der Fall gewesen, sondern auch in vielen anderen Städten. Allein deswegen hat sich die Aktivität rund um die Nationalen Spiele der Special Olympics gelohnt. Herzlichen Dank! (Beifall von der SPD.) Das Geld ging nicht nur, aber eben auch, in den barrierefreien Umbau der Sportanlagen. Menschen mit Behinderungen erlangen damit ganz neue Möglichkeiten, sich sportlich in Vereinen zu engagieren. Das erschließt ein zusätzliches Potenzial an Mitgliedern und gibt einen Impuls für mehr gegenseitiges Verständnis und Miteinander in unserer Gesellschaft. Außerdem gehen natürlich gesundheitsförderliche Aspekte mit den neu geschaffenen Angeboten nachhaltig einher. Wir hoffen, dass gerade Menschen mit geistigen Behinderungen verstärkt davon Gebrauch machen. Treiben doch aktuell weniger als 10 Prozent von ihnen aktiv Sport. In diesem Zusammenhang ist es mehr als erfreulich, dass allein im vergangenen halben Jahr die Mitgliederzahl bei Special Olympics Saarland um fast 40 Prozent zugelegt hat. Wir haben also schon jetzt einen großen Sprung in Bezug auf Inklusion und Teilhabe im Sport gemacht, aber wir sind nicht am Ziel, sondern haben mit den Nationalen Spielen erst eine Wegmarke, einen Trittstein bei der bewussten Einbeziehung behinderter Menschen im Saarsport erreicht. Natürlich bedarf es für eine vollumfängliche Teilhabe an vielen Stellen im Land auch weiterer Anstrengungen bei der Barrierefreiheit. Dessen sind wir uns sehr bewusst und das möchten wir auch anpacken. Deswegen hatten und haben wir weiterhin ein Interesse an konstruktiv-kritischen Vorschlägen und einer Diskussion über den weiteren Weg. Wir sind noch lange nicht so weit, dass wir sagen können, es ist alles gut, aber ich bin der festen Überzeugung, es wird stetig besser und darauf bin ich ein Stück weit stolz, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Wahrscheinlich hatten auch Sie bei der Eröffnungsfeier einige bewegende Glücksmomente. Der Ludwigspark war so bunt wie noch nie und die Stimmung einfach überwältigend. Genauso ging es dann bei den Spielen weiter, wobei das für mich Eindrucksvollste der Umgang der Athleten mit ihrem Wettbewerb und dem eigenen Abschneiden bleibt. Ganz souverän gehen sie mit Niederlagen um und freuen sich einfach für und mit den Besserplatzierten. Nicht das Gegeneinander kennzeichnet die sportlichen Vergleiche, sondern viel mehr das Miteinander innerhalb der großen Sportfamilie. Ja, Menschen mit Behinderungen sind anders und besonders, sie sind nämlich besonders wertvoll und eine echte Bereicherung für den Sport und für die Gesellschaft. In unserer vermeintlich „normalen“ Welt und im Umgang miteinander ist ihre Herangehensweise nämlich eher auf dem Rückmarsch. So haben die Special Olympics uns in gewisser Weise auch einen Spiegel vorgehalten. Die meisten Hürden lassen sich gemeinsam besser nehmen oder, - wie mir jemand gesagt hat -: „Das Leben kann so einfach sein.“ (Beifall von der SPD.) Deshalb hat das Saarland mit den Special Olympics ein deutliches Zeichen gesetzt. In einer Zeit, in der es wieder Menschen gibt, die andere aufgrund ihrer Herkunft oder körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen aussortieren wollen, haben wir, haben die Saarländerinnen und Saarländer gesagt: Das wollen und werden wir nicht zulassen. Unser Saarland-Stolz schließt niemanden aus. (Beifall von der SPD.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin sehr ausführlich auf unser saarländisches Sommermärchen eingegangen, weil es uns noch so unmittelbar präsent ist. Es war aber keineswegs die erste sportliche Großveranstaltung im Saarland und wird auch nicht die letzte bleiben. Erinnern möchte ich an die Olympischen Spiele 2024 in einem Vorort von Saarbrücken namens Paris. Allein im Olympia-Jahr hatte das Land 1 Million Euro für den Breitensport und Spitzensportereignisse ausgegeben. Unter anderem haben wir die 27 Volksläufe des Leichtathletik-Bundes und das Landesturnfest in Völklingen finanziell unterstützt. Ganz im olympischen Geist haben - ebenfalls vom Land gefördert - 16 Gemeinden Spielplätze gebaut oder bereits bestehende Spielplätze mit Sportgeräten für alle Generationen ausgestattet. Danke an dich, Petra Berg, und das Umweltministerium für die gute Zusammenarbeit! Schließlich wurden auf dem Sportcampus über mehrere Wochen hinweg Pre-Camps mit 600 Olympioniken, Trainerinnen und Trainern sowie Offiziellen aus 15 Nationen auf die Beine gestellt. Manche kommen regelmäßig wieder, weil sie die tollen Sportbedingungen zu schätzen wissen. Wir haben es zusammen mit unseren Freunden aus Frankreich und Luxemburg geschafft, für einen Tag die olympische Flamme ins Dreiländereck bei Perl zu holen. Zum ersten Mal in der Geschichte von Olympia hat diese Flamme das Gastgeberland 2024 noch einmal verlassen. Erinnert sei außerdem an den spektakulären Zieleinlauf der Deutschlandtour hier in Saarbrücken vor zwei Jahren oder an die Trofeo, ein Weltcup-Radrennen der Junioren, das Jahr für Jahr bei uns ausgetragen wird. Das Pfingstsportfest in Rehlingen, als das größte Dorfsportfest der Welt, gehört in dieser Reihe ganz genauso unbedingt erwähnt. Dieses Spitzensportevent ist 2023 vom Europäischen Leichtathletikverband mit dem Silber-Status geadelt worden. Damit spielt es in einer Liga mit Veranstaltungen wie etwa dem ISTAF in Berlin. Hier gehen Jahr für Jahr Weltklasse-Athleten an den Start, nicht zuletzt, um sich die nötigen Qualifikationen für Welt- und Europameisterschaften oder eben Olympische Spiele zu sichern. Die Tischtennis Champions League Final Four finden seit der Einführung dieses Formats 2024 alljährlich im Saarland statt. Denken Sie außerdem an den SparkassenCup der Handball-Nachwuchs-Nationalmannschaften in Merzig jedes Jahr im Dezember oder an die HYLO Badminton Open. Letzteres hat bei den Europameisterschaften in diesem Jahr per Stream in die ganze Welt, insbesondere in Asien, unfassbare 148 Millionen Haushalte erreicht. Sie gehören außerdem zu den fünf höchstdotierten Turnieren in Europa. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können groß im Saarland. Weil unser Saarland dabei nur gewinnen kann, wollen wir das alles in Zukunft noch stärker unterstützen. Mit einer neuen Förderrichtlinie, die sich aktuell in der Endabstimmung mit dem Landesrechnungshof befindet, zielen wir auf Sportveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung ab. Wir wollen Sportveranstaltungen wie Weltmeisterschaften, Europameisterschaften oder Champions-League-Wettkämpfe im Saarland. Auch größere sportliche Events in der Großregion und mit grenzüberschreitendem Charakter sollen förderfähig sein - vorausgesetzt ist ein besonderes Interesse unseres Landes. Wir wollen also die Attraktivität des Saarlandes als Spitzensportregion weiter steigern und sind, wie ich finde, schon heute auf einem guten Weg dorthin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Kern sind solche Großveranstaltungen natürlich auch eine riesengroße Werbung für körperliche Aktivität und den Sport insgesamt. Sport hält fit und gesund und ist damit von beachtlicher volkswirtschaftlicher Bedeutung. Außerdem bringt Sport Menschen unterschiedlicher Herkunft und verschiedenen Alters zusammen. Der organisierte Sport mit seinen rund 2.000 Vereinen und mehr als 350.000 Vereinsmitgliedern im Saarland leistet in unserem Land seit Jahrzehnten einen entscheidenden Beitrag zur Integration und Inklusion. Er wirkt präventiv gegen Extremismus und Gewalt. Wohl das Allerwichtigste ist: Sport im Verein macht einfach Spaß. Das alles wäre unmöglich ohne das überwältigende ehrenamtliche Engagement im Sport und in unseren Vereinen. Tag für Tag engagieren sich unzählige Trainerinnen und Trainer, Zeug- und Platzwarte sowie Vorstandsmitglieder. Sie sind es, die das regelmäßige Training und ein vielfältiges Vereinsleben gestalten. An den Wochenenden sind außerdem Hunderte von KampfrichterInnen und SchiedsrichterInnen in den Sporthallen oder auf den Sportplätzen, um den Wettkampfbetrieb abzusichern. Ohne dieses unbezahlbare ehrenamtliche Engagement gäbe es keine Basis im organisierten Sport. Deswegen gehört unser allergrößter Dank am heutigen Tage den Ehrenamtlichen. (Beifall von der SPD und der CDU.) Ihnen gebührt aber viel mehr als Dank und Anerkennung. Sie haben handfeste strukturelle und materielle Unterstützung verdient. Genau darum bemüht sich das Land mit ganz unterschiedlichen Ansätzen. Mit Blick auf die Zuwendungen für den Sport und das Ehrenamt haben wir eine neue Förderrichtlinie auf den Weg gebracht - ebenfalls in der finalen Abstimmung mit dem Landesrechnungshof befindlich. Ziel ist es, der herausragenden Vereinsarbeit und dem Ehrenamt im Saarland eine angemessene Wertschätzung zugutekommen zu lassen. Dazu zählen unter anderem Aktivitäten von Sportvereinen und -verbänden, insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit, in der Inklusion und Integration sowie im Behinderten- und Reha-Sport. Ergänzend dazu haben wir Ende 2025 einen gemeinsamen Sportfonds in der Großregion etabliert. Damit können grenzüberschreitende Breitensportprojekte im Einklang mit den Zielen der Charta des Sports der Großregion finanziell unterstützt werden. Natürlich wollen wir dabei auch noch mehr Saarländerinnen und Saarländer zu sportlicher Betätigung animieren. Wir wollen aber insbesondere dafür werben, dass sich wieder mehr Menschen in den Vereinen einbringen. Die Bereitschaft, neben Beruf, Familie und rein sportlichen Aktivitäten auch ein Ehrenamt zu übernehmen, lässt nämlich leider nach. Dieser Entwicklung wollen wir entgegenwirken. All das geschieht in enger, freundschaftlicher und verlässlicher Abstimmung mit dem LSVS. Ich denke, im Namen des ganzen Hauses, in jedem Fall aber der gesamten Landesregierung zu sprechen, wenn ich mich beim Landessportverband, bei den saarländischen Sportverbänden und allen Sportvereinen im Land bedanke. Sie alle gehören zu unserem großen Team Saarland. Mit Ihnen kann unser Saarland nur gewinnen. (Beifall von der SPD und der CDU.) An dieser Stelle nutze ich die Gelegenheit und möchte den scheidenden Vorständen des LSVS, Joachim Tesche und Johannes Kopkow, ein ganz großes, dickes Dankeschön zurufen. Sie haben einen gewaltigen Beitrag zur Konsolidierung des Verbandes geleistet. Mit ihrer Arbeit ist wieder Ruhe eingezogen und sie hinterlassen ein stabiles Fundament für den Saarsport für die Zukunft. Wir alle wissen, von wo der Landessportverband hergekommen ist. Heute ist der LSVS wieder ein verlässlicher Partner für die Sportverbände unter seinem Dach und für die Landespolitik. Ich bin mir sicher, dass die Nachfolger, Florian Hartmann und Holger Wilhelm, auf diesem Fundament aufsetzen können. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. Ich will euch beiden, lieber Joachim Tesche und lieber Johannes Kopkow, stellvertretend für alle anderen noch einmal ganz herzlich Danke für das großartige Engagement sagen, nicht nur für die Special Olympics, sondern für das, was ihr geleistet habt. Herzlichen Dank an dieser Stelle und alles Gute! (Beifall von der SPD und der CDU.) Weil mit großem Dank und viel Anerkennung noch keine Rechnung bezahlt ist, unterstützen wir den LSVS regelmäßig weit über das Sportachtel hinaus. Damit zeigen wir, dass die Landesregierung jederzeit gesprächsbereit über die Finanzierung des Saarsports ist und auch bleibt. Seit Jahren übernehmen wir etwa die Fernwärmekosten für den Sportcampus in Höhe von mittlerweile 500.000 Euro im Jahr. Im laufenden Doppelhaushalt belaufen sich die Zuwendungen für den LSVS insgesamt auf knapp 2,2 Millionen Euro pro Jahr. Für die Trainerausbildung wollen wir in diesem Jahr eine neue Förderung auf den Weg bringen. Die Landesregierung unterstützt die Vereine in diesem Fall weit über den Sport hinaus, auch auf Wegen, die erst einmal gar nicht viel mit Sport zu tun haben. Auf Initiative unserer Ministerpräsidentin Anke Rehlinger hat das Land nach zähen Verhandlungen einen Rahmenvertrag mit der GEMA abgeschlossen. Wir übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen anfallende GE-MA-Gebühren für Veranstaltungen gemeinnütziger Organisationen, wie Vereins- oder Sommerfeste. Die Übernahme der GEMA-Umlage für Sportvereine und -verbände durch den LSVS finanziert das Land bereits seit 2024. Ganz aktuell haben wir zudem eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, um Vereine vor Steuerlasten und zusätzlicher Bürokratie zu schützen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofes. Nach der höchstrichterlichen Entscheidung könnten die Mitgliedsbeiträge unter bestimmten Umständen umsatzsteuerpflichtig werden. Damit würden Einnahmen der Vereine zurückgehen und die ehrenamtlichen Vorstände mit komplexen Fragen des Steuerrechts konfrontiert werden. Das wollen wir unbedingt verhindern und eine praxistaugliche gesetzliche Regelung erreichen, die unsere Vereine vor zusätzlichen Belastungen schützt. Auch so stärken wir nachhaltig das saarländische Ehrenamt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Haupt- und vor allem gewaltiges ehrenamtliches Engagement spielt sich bei Weitem nicht nur im Sport ab. Die unzähligen Kulturvereine, die Heimatvereine aber aus Sicht meines Innenministeriums vor allem auch sämtliche Hilfsund Rettungsorganisationen haben ebenfalls Anspruch auf auskömmliche staatliche Anerkennung und finanzielle Unterstützung. Die saarländische Landesregierung ist sich hier ihrer besonderen Verantwortung gegenüber allen Vereinen und Ehrenamtlichen bewusst. Sie bilden das Rückgrat unserer Gesellschaft. Sie sind der Kitt, der Land und Leute zusammenhält. Gemeinsame Aktivitäten unter Gleichgesinnten schaffen Identifikation mit der Heimat, freundschaftliche Verbundenheit und Zusammenhalt - egal ob beim Sport, beim gemeinsamen Musizieren oder in der Heimatforschung. Dieselben Funktionen für unser Miteinander erfüllen die Hilfs- und Rettungsorganisationen. Darüber hinaus kommt ihnen eine weitreichende Bedeutung im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz zu. Wir alle erinnern uns noch an das Pfingsthochwasser vor zwei Jahren. Nur durch den unermüdlichen Einsatz von Feuerwehr, THW, DLRG, Rotem Kreuz und den vielen anderen Hilfsorganisationen im Land konnte Schlimmeres verhindert werden. Es war der Ministerpräsidentin, der gesamten Landesregierung und, wie ich denke, auch allen hier im Hause ein Herzensanliegen, sich dafür in geeignetem und feierlichem Rahmen bei allen fast 15.000 Einsatzkräften mit der Verleihung des Ehrenzeichens „Hochwasserhilfe“ zu bedanken. Die Anstrengungen, die wir für die unzähligen ehrenamtlichen Retter, Helfer und Schützer unternehmen, sind daher ebenso wichtig wie unser Einsatz für den Sport. Bereits 2023 hat die Landesregierung daher die Helfergleichstellung per Gesetzesänderung vorangetrieben. Das erleichtert seither die Lohnfortzahlung für vorher nicht berücksichtigte Einsatzkategorien, wie Unterstützungs- und Betreuungsleistungen. Ich bin dem Kabinett sehr dankbar, dass wir gestern in der Ministerratssitzung die Novellierung des Saarländischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes auf den Weg gebracht haben. Das ist ein weiterer Meilenstein, der insbesondere das Ehrenamt in der Blaulicht-Familie unterstützen wird. Wir haben darüber hinaus die Entschädigungsverordnung für die Feuerwehren im Land auf ein zeitgemäßes Niveau gebracht. Hier gilt auch den Kommunen als Trägern der Freiwilligen Feuerwehren unser herzliches Dankeschön. Sie haben sich Hand in Hand mit der Landesregierung für eine Erhöhung der Entschädigungen eingesetzt und geliefert. Dafür sage ich im Namen der Ehrenamtlichen aus den Feuerwehren ein herzliches Dankeschön. (Beifall von der SPD.) Ob in Sport, Kultur oder eben in der großen Blaulicht-Familie: Es sind die Zehntausenden Ehrenamtlichen, die die Vereine am Laufen halten, die am Schlauch stehen, um das brennende Haus zu löschen, oder eine Herzdruckmassage machen, um das Unfallopfer wiederzubeleben. Oft kommen aus ihren Reihen auch die Helden des Alltags. Das sind mutige und beherzte Menschen, die zur richtigen Zeit das Richtige tun: Sie leisten Erste Hilfe, retten Leben in Gefahrensituationen und setzen dabei unter Umständen die eigene Gesundheit aufs Spiel. Sie greifen spontan und situativ ein, wenn sie einen Notfall wahrnehmen. Angetrieben werden sie dazu vom persönlichen Verantwortungsbewusstsein und von reiner Mitmenschlichkeit. Dieser Einsatz wird von uns seit drei Jahren in besonderer Weise mit dem „Ehrenabend Zivilcourage“ „eschtamiert“. Zusätzlich haben wir mit der „Saarretter“-App im Alltag die Möglichkeiten der Vernetzung von Leitstelle und Ersthelfern vor Ort geschaffen. Mehr als 2.500 Saarländerinnen und Saarländer haben sich seit 2024 schon registriert, um im Notfall beispielsweise in der Nachbarschaft schnell Erste Hilfe leisten zu können, bis Rettungssanitäter oder Notarzt am Einsatzort sind. Auch auf diese vielen uneigennützigen Helferinnen und Helfer können wir, kann das Saarland stolz sein! (Beifall von der SPD.) Aus der Reihe der Hunderttausenden Ehrenamtlichen in unserem Land möchte ich schließlich noch die vielen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker hervorheben. Ihr Engagement vor Ort bildet den Kern unserer Demokratie. Sie opfern viele Stunden ihrer Freizeit, um Städte und Gemeinden voranzubringen und für die Bürgerinnen und Bürger lebenswert zu erhalten und zu gestalten. Dafür haben sie unsere und vor allem auch gesellschaftliche Anerkennung verdient, und das umso mehr, als es zunehmend schwieriger wird, kommunalpolitischen Nachwuchs zu finden. Zum Ausdruck unserer Wertschätzung ihnen gegenüber haben wir im vergangenen Jahr eine neue Ehrenamtsauszeichnung auf den Weg gebracht, die jahrelanges kommunalpolitisches Engagement angemessen würdigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zurück zum Sport. Nichts macht die Unterstützung des Landes für den Saarsport so deutlich wie ein Blick auf die Zahlen. Seit 2020 sind mehr als 40 Millionen Euro in die Ertüchtigung von Sportstätten im Land geflossen, darunter Schulsporthallen, Lehrschwimmbecken, Vereinssportanlagen, kommunale Mehrzweckhallen. Die Summe setzt sich zusammen aus Bedarfszuweisungen des Landes und Mitteln, die von der Sportplanungskommission freigegeben wurden. Insgesamt konnten mit dem Geld 645 Maßnahmen realisiert werden. Diese Erfolgsbilanz wird in den kommenden Jahren eher noch an Fahrt zunehmen durch die Mittel, die wir vom Bund über das Land an die Städte- und Gemeinden weitergeben können. Es gibt eine ganze Reihe von Förderprojekten, die am Ende in Sportstätten einzahlen werden. Als nächstes nennenswertes Großprojekt steht jetzt die umfangreiche energetische Sanierung des historischen Ensembles der Bogenhalle auf dem Sportcampus an. Hier fördert das Land mit Mitteln aus dem Transformationsfonds in Höhe von rund 5,5 Millionen Euro eine deutliche Weiterentwicklung, einen neuen Standard auf dem Sportcampus. Dafür auch noch einmal einen herzlichen Dank, lieber Jakob von Weizsäcker! (Beifall von der SPD.) Doch intakte Sportinfrastruktur alleine reicht nicht aus. Nur durch zusätzliche und regelmäßige finanzielle Zuwendungen an Sportvereine und -verbände, aber auch an Gebietskörperschaften kann sich das Saarland als Sportland breit aufstellen. Diese Zuschüsse fließen über Veranstaltungs- und Projektförderungen überwiegend in den Breitensport, denn hier sind die meisten saarländischen Sporttreibenden aktiv. Allein in die Veranstaltungsförderung sind in den zurückliegenden drei Jahren mehr als 3,6 Millionen Euro geflossen. Der Breitensport und die Ertüchtigung der Sportstätteninfrastruktur ist die Basis. Es ist der Saarsport für jedermann und „jederfrau“. Deshalb ist es uns ein ganz zentrales Anliegen, bestmögliche Bedingungen für den Sport und für das Ehrenamt zu schaffen und finanziell abzusichern. Unsere Spitzenposition bei der Vereinsdichte und dem enorm großen ehrenamtlichen Engagement in Deutschland möchten wir nicht nur festigen, sondern weiter ausbauen. Damit kann das Saarland nur gewinnen. Der Breitensport ist aber auch die Grundlage für erfolgreichen Leistungssport. Dass unser Saarland da fast nur gewinnen kann, zeigen wir zurzeit am laufenden Band. Jüngstes Beispiel dafür ist der sagenhafte Aufstieg der SV Elversberg in die Fußball-Bundesliga. Nachdem schon der 1. FCS vor zwei Jahren im Pokal die Großen im Ludwigspark in Serie nass gemacht hat, ist das ein weiterer Erfolg. Das Saarland ist ein Aufsteigerland, und zwar in der Realität! Damit hat das Saarland Fußballgeschichte geschrieben und diese Geschichte fängt hoffentlich gerade erst richtig an. Wir wollen als Land natürlich unseren Beitrag leisten. So bezahlen wir etwa ein Verkehrskonzept für die Gemeinde Spiesen-Elversberg. Gemeinsam mit allen Beteiligten stimmen wir uns ab, welche konkreten Maßnahmen in allen wesentlichen Themen ergriffen werden – nicht nur, aber auch für die Verkehrssicherheit. Am Ende können alle nur gewinnen: Verein, Fans, Gemeinde und ihre Bürger. Noch erfolgreicher sind dabei aber der FCS Tischtennis und seine Tischtennisstars, die zuletzt mit der Deutschen Meisterschaft das historische Triple samt Pokal- und Champions League perfekt gemacht haben. Das ist Weltklasse made in Saarland! Dass sich der chinesische Superstar an der Platte, Fan Zhendong, für eine Saison den Saarbrückern angeschlossen hat, war nicht weniger als eine Weltsensation. Selbst im Reich der Mitte weiß man jetzt genau, wo das Saarland liegt und auf welchem Niveau hier der chinesische Nationalsport gepflegt wird. Wir freuen uns über diese und viele andere Erfolge saarländischer Vereine, wie die des BC Bischmisheim, der Saarlouis Royals oder der Volleyballerinnen aus Freisen und Holz. Ich persönlich, und ich denke, es geht auch den Saarlouiser Abgeordneten hier im Raum so, leide auch noch immer mit der HG Saarlouis ob des verpassten Aufstiegs in die 2. Handball-Bundesliga. Genauso sehr bedaure ich, dass es die Frauen des FC Saarbrücken trotz großem Kampf in diesem Jahr noch nicht in die 2. Bundesliga geschafft haben. Aber auch Spitzensportlerinnen und -sportler aus dem Saarland oder solche, die im Saarland hervorragende Trainingsbedingungen genießen, seien genannt, wie beispielsweise der Langstreckenschwimmer Andreas Waschburger, der jüngst erneut zwei Weltrekorde aufgestellt hat, oder der Triathlet Tim Hellwig, der in Saarbrücken trainiert und in Paris 2024 olympisches Gold mit der Staffel geholt hat, oder die saarländische Para-Biathletin Johanna Recktenwald, die 2025 deutsche Para-Sportlerin des Jahres wurde und im März aus Cortina d’Ampezzo die paralympische Bronzemedaille mit nach Hause gebracht hat. In diese Aufzählung haben sich in der vergangenen Woche mehr als 100 saarländische Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Special Olympics eingereiht, die mit ihren Leistungen im Einzel oder als Team insgesamt 106 Medaillen in Gold, Silber oder Bronze holen konnten. In den letzten drei Jahren haben nach Angaben der Sportstiftung Saar Athletinnen und Athleten, die auf dem Sportcampus trainieren, bei Welt- und Europameisterschaften insgesamt 35 Medaillen - darunter 15-mal Gold - errungen. Auch das ist Spitzensport made in Saarland. Daran wird nicht zuletzt deutlich, dass sich der Olympiastützpunkt Rheinland-Pfalz/Saarland nach mehreren Jahren des Umbruchs insgesamt sehr positiv entwickelt hat. Besonders erfolgreich präsentieren sich dabei die Bundesstützpunkte im Triathlon und Badminton. Mit Blick auf das neue Sportfördergesetz erhoffen wir uns in diesem Zusammenhang vom Bund, dass auch die Stützpunktstrukturen beim Ringen und in der Leichtathletik gestärkt und in langfristiger Perspektive gesichert werden. Wir werden jedenfalls unseren Beitrag dazu leisten. Wir mögen auf der Deutschlandkarte vielleicht klein daherkommen, aber wir können richtig groß! Schließlich sind es die Erfolge unserer Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die von vielen Saarländerinnen und Saarländern begeistert gefeiert werden und die uns immer wieder stolz auf unser Land und unsere Vereine machen. Das gibt an der einen oder anderen Stelle außerdem noch den Ausschlag, selbst Sport zu treiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle Länder in Deutschland halten sich für besonders. Wir im Saarland sind es. Das haben die Special Olympics Nationalen Spiele gezeigt, mit denen wir Maßstäbe gesetzt haben. Das belegen unsere einzigartige Vereinsdichte und das gewaltige ehrenamtliche Engagement in Sport und Kultur und in den Hilfs- und Rettungsorganisationen. Das zeigt aber auch der Blick in die Vergangenheit: Das Saarland ist das einzige Bundesland, das schon einmal eine eigene Olympiamannschaft und eine eigene Fußballnationalmannschaft hatte. Hätten wir Deutschland 1954 im entscheidenden Qualifikationsspiel nicht gewinnen lassen, wäre es nichts mit dem Weltmeistertitel für Deutschland geworden. Einen saarländischen Fußballbund gab es ebenfalls schon vor dem DFB. Wir mussten uns früher schon nicht verstecken und haben bis heute keinen Grund dazu. Wir haben die saarländische Grubenlampe, mit der 1952 das olympische Feuer zu den Spielen in Helsinki gebracht wurde, zumindest leihweise wieder nach Hause ins Saarland gebracht. Nicht minder aussagekräftig war bei den Fackelläufen vor den Nationalen Spielen der Special Olympics 2026, dass die Flamme der Hoffnung in Grubenlampen weitergereicht wurde. Besser lassen sich die zentralen Werte, die den Bergbau in unserem Land über Jahrhunderte ausmachten und die zugleich auch im Mittelpunkt der Special Olympics stehen, nicht versinnbildlichen: gegenseitiges Vertrauen, gegenseitiger Respekt und Zusammenhalt. Möge dieser Geist überdauern. Es lebe der Sport! - Herzlichen Dank, Glück auf! (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke dem Herrn Minister. Ich eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. Ich erteile Herrn Abgeordneten Patrick Waldraff das Wort für die CDU-Landtagsfraktion.

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Patrick Waldraff CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zu Beginn meiner Ausführungen etwas sagen, was vermutlich alle Fraktionen hier im Hohen Hause eint: Die zurückliegenden Special Olympics Nationalen Spiele 2026 waren ein großer Erfolg für das Saarland. Ich selbst hatte die Gelegenheit, bei der Eröffnungsveranstaltung dabei zu sein. Das war eine tolle Atmosphäre im Ludwigspark. Ich hatte auch die Gelegenheit, mir mehrere Wettbewerbe anzuschauen, und konnte mich von den Leistungen der Sportlerinnen und Sportler überzeugen. Ich war auch am Samstag bei der Abschlussveranstaltung auf dem Tbilisser Platz dabei - bei tropischen Temperaturen. Auch da war die Stimmung trotz dieser Temperaturen sehr gut. Ich habe in diesen Tagen viele begeisterte Athletinnen und Athleten gesehen, viele Helfer, die sich mit Leidenschaft eingebracht haben, und vor allem viele glückliche Menschen. Allein deswegen war es richtig und gut, dass wir diese Nationalen Special Olympics hier bei uns im Saarland ausgetragen haben. (Beifall von der CDU und der SPD.) Wir haben die Chance genutzt und uns als Gastgeber präsentiert. Es war - wie ich gehört habe - eine reibungslose Organisation, auch ein reibungsloser Ablauf. Es war, wie schon angedeutet, auch eine großartige Stimmung zu verspüren. Ich hatte den Eindruck, gerade in diesen schwierigen Zeiten sehnen sich die Leute nach solchen Veranstaltungen, um sich Sportaktivitäten anzuschauen und Freude miteinander zu teilen. Das hat definitiv funktioniert. Die mediale Berichterstattung war trotz Fußball-WM national gegeben. Das war sicherlich eine positive Werbung für unser Bundesland. Ein solcher Erfolg entsteht nicht von allein - der Minister ist ausführlich darauf eingegangen. Ich will es etwas kürzer machen. Auch vonseiten der CDU-Fraktion gilt denjenigen Dank, die diese Veranstaltung überhaupt möglich gemacht haben: Special Olympics Deutschland, liebe Frau Krajewski, für das Vertrauen in den Austragungsort Saarland, Special Olympics Saarland, an der Spitze Alexander Indermark; ich weiß, er hat sich in den letzten Jahren sehr ins Zeug gelegt und war jetzt sehr froh, dass die Veranstaltung so gut funktioniert hat; dem Landessportverband für das Saarland mit den leider scheidenden Vorständen Johannes Kopkow und Joachim Tesche, die sehr gute Arbeit geleistet haben; den Kommunen und Austragungsorten, dem Team im Innenministerium, den vielen Ehrenamtlichen, den Rettungsdiensten, die bei so einer Veranstaltung auch eine besondere Bedeu- (Abg. Waldraff (CDU)) tung haben, der Polizei, die für die Sicherheit gesorgt hat, und allen Helferinnen und Helfern im Hintergrund. Ich kann nur sagen: Was da geleistet wurde, war eine tolle Teamarbeit. Vielen Dank dafür! (Beifall von der CDU und der SPD.) Erwähnen möchte ich - auch als Oppositionspolitiker - das persönliche Engagement von Ihnen, Herr Minister Jost. Die Special Olympics waren für Sie ein Herzensprojekt. Ihnen ist das Thema authentisch wichtig. Das hat man in den letzten Monaten gemerkt. Ich war bei vielen Terminen, bei denen auch Sie vor Ort waren. Sie sind immer entweder mit einer lila Weste oder je nach Temperatur mit T-Shirt aufgeschlagen, haben als Botschafter für die Special Olympics agiert und haben grundsätzlich unterstützt, wo es nur ging. Deswegen zolle ich Respekt dafür, welchen Einsatz Sie persönlich für dieses Sportevent erbracht haben. (Beifall von der CDU und der SPD.) Meine Damen und Herren, nach diesen erfolgreichen Spielen lautet die entscheidende Frage: Was bleibt, nachdem die Fackel erloschen ist und die Bühnen wieder abgebaut sind? Genau daran wird sich der langfristige Erfolg dieser Veranstaltung messen lassen. Die Spiele haben gezeigt, was möglich ist. Sie haben Menschen zusammengebracht und Berührungsängste abgebaut. Genau das ist der eigentliche Wert dieser Veranstaltung. Die Aktion Mensch hat erst vor wenigen Wochen erneut darauf hingewiesen, dass gesellschaftlicher Zusammenhalt vor allem dort entsteht, wo Menschen sich begegnen. Genau solche Begegnungen haben wir bei den Special Olympics erleben dürfen. Inklusion entsteht nicht durch Broschüren, Programme, Sonntagsreden oder Debatten hier im Landtag, sondern Inklusion entsteht dort, wo Menschen miteinander leben, Menschen miteinander arbeiten oder zusammen Sport treiben. Der organisierte Sport leistet hier seit Jahren Großartiges. Unsere Vereine sind oft die wichtigsten Orte gelebter Inklusion. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass aus einem außergewöhnlichen Ereignis dauerhafte Strukturen werden. Positiv in diesem Zusammenhang ist zunächst, dass im Vorfeld der Spiele rund 10 Millionen Euro - zum Teil über das Ministerium, zum Teil über die Sportplanungskommission, der ich angehören darf - in die Sportinfrastruktur im Saarland investiert wurden. Diese Mittel leisten einen Beitrag dazu, dass der Zugang zu einzelnen speziellen Sportangeboten erleichtert wird und mehr Menschen teilhaben können. Fakt ist aber auch: Es gibt in diesem Bereich noch extrem viel zu tun. Sie alle haben Kontakt zu Bürgermeistern und Landräten. Sie kennen die Sportinfrastruktur in unserem Land. Oft geht es leider nicht nur um Barrierefreiheit, sondern auch um wesentlichere Dinge, zum Beispiel kaputte Fenster, Toilettenanlagen aus den Siebzigerjahren. Der Deutsche Olympische Sportbund hat vor etwa fünf Jahren versucht, diesen Sanierungsbedarf zu beziffern, und ist beim Sanierungsbedarf von Sportstätten in ganz Deutschland auf eine Summe von 31 Milliarden Euro gekommen. Sie können sich vorstellen, dass dieser Betrag aufgrund der Kostenexplosion, die wir in den letzten Jahren erlebt haben, mittlerweile wahrscheinlich bei weit über 40 Milliarden Euro liegt. Aber auch darüber hinaus gibt es immer noch unzählige kleine Hürden im Alltag, die für Menschen mit Behinderungen unüberwindbar sind. Zum Beispiel ist jeder dritte Bahnhof im Saarland immer noch nicht barrierefrei, was die Mobilität vieler Menschen massiv einschränkt. Deswegen müssen wir als Politik und auch Sie als Landesregierung noch aktiver werden. Die Neufassung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes steht aktuell auf der Agenda. Ich finde es gut, dass man da endlich rangeht. Man muss aber auch die heftige Kritik nahezu aller relevanten Verbände und auch des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen ernst nehmen, wenn sie mehr Verbindlichkeit einfordern. Das sollte Ihnen zu denken geben. Hier müssen noch Optimierungen am Gesetz vorgenommen werden. Denn wer Inklusion ernst nimmt, der muss auch die Menschen ernst nehmen, die sich tagtäglich für die Interessen der Menschen mit Behinderungen einsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist sehr wichtig. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Meine Damen und Herren, die Special Olympics waren auch deshalb möglich, weil es noch funktionierende Sportstrukturen im Saarland gibt. Doch genau diese Strukturen stehen zunehmend unter Druck. Wir als CDU-Fraktion haben hier in den letzten vier Jahren schon mehrfach darauf hingewiesen, waren damit aber nicht alleine. Auch der LSVS hat ein Gutachten in Auftrag gegeben und sich mehrfach medial dazu geäußert. Die Situation wird immer schwieriger, insbesondere für kleinere Sportfachverbände. Das Hauptproblem ist: Der Saarsport ist strukturell chronisch unterfinanziert. Das Sportachtel ist seit über 20 Jahren faktisch gleich geblieben. Einen Inflationsausgleich hat es nie gegeben. Die Folge: Im Jahr 2025 lag die reale Kaufkraft des Sportachtels rund 10 Millionen Euro unter dem Niveau von 2001. Das hat natürlich Auswirkungen. Ich will es aus zwei Dimensionen beschreiben: Auf der einen Seite geben wir dem Sport, weil er viel leisten kann, immer mehr Aufgaben, zum Beispiel Inklusion und Integration. Wir verlangen vom Sport aber auch, dass er die Sportangebote im Breitensport aufrechterhält. Wir verlangen im Leistungssport, dass er professionelle Struktu- (Abg. Waldraff (CDU)) ren schafft, sodass erfolgreiche Sportler daraus resultieren. Auf der anderen Seite - Herr Minister, Sie haben es angesprochen - gibt es immer weniger Menschen, die bereit sind, sich ehrenamtlich einzubringen, insbesondere in den Vorständen, auch in den Sportfachverbänden oder generell als Sportfunktionär. Deshalb ist es notwendig, Ehrenamt durch Hauptamt zu unterstützen. Unterhält man sich mit den Präsidenten der Fachverbände - das tue ich, das tun Sie mindestens genauso intensiv -, hört man häufig gerade von den kleineren Verbänden, dass die Geschäftsstellen der Fachverbände sehr mau personalisiert sind. Angesichts der Aufgaben ist es notwendig, dort mehr Personal einzustellen, um das Ehrenamt zu entlasten und diesen Aufgaben überhaupt gerecht zu werden. In diesem Bereich muss sich definitiv etwas tun, das wissen Sie, Herr Minister, genauso gut wie ich. In meinem Sinne würde sich dort früher etwas tun; das wäre besser, als noch ewig zu warten. (Beifall von der CDU.) Eine weitere Herausforderung des Sports will ich nennen, auch sie haben wir schon mehrfach hier thematisiert, zuletzt vor zwei Jahren: Es gibt einen Mangel an Trainern im Sport. Das betrifft den Breitensport, das betrifft aber im Moment sogar noch mehr den Leistungssport, weil man bei ihm fachlich qualifizierte Trainer braucht, die die Athleten entwickeln. Der Landessportverband hat dieses Thema schon des Öfteren aufgegriffen. Es ist aus unserer Sicht einfach notwendig - wir haben das vor zwei Jahren in einem Antrag hier auch eingebracht -, nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz eine richtige Traineroffensive zu starten. Dort wurde vor einigen Jahren eine solche Traineroffensive vonseiten des Landes umgesetzt, und die ersten Erfolge sieht man jetzt schon. Da müssen wir nachziehen. Leider wurde vor zwei Jahren unser Antrag ein bisschen despektierlich behandelt, nach dem Motto: Was bringt ihr das jetzt hier vor? Wir haben das Thema doch auf dem Schirm! Es wird eine Traineroffensive folgen. - Ich muss ehrlich sagen, dass ich bisher von einer Traineroffensive noch nichts gesehen habe. Ich hoffe im Interesse des Saarsports, dass sich das bald ändert. (Beifall von der CDU.) Ursapharm macht ja sehr viel für den Saarsport, ist insgesamt der größte private Sponsor des Sports bei uns. Ich kann dem, was Boris Röder, der Sportverantwortliche bei Ursapharm, vor Kurzem öffentlich in der Saarbrücker Zeitung gesagt hat, nur zustimmen. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, sehr geehrte Frau Präsidentin: „Es muss etwas passieren im Saarsport.“ Damit hat er sich auf die Sportförderung bezogen. Er hat gesagt, es geht in unserer Sportförderung zu viel um Einzelinteressen. Das ist alles richtig. Dann kriegt die Fußballmannschaft neue Bälle, neue Trikots. Wir unterstützen auch kleinere Veranstaltungen in einer großen Vielzahl und wertschätzen das Ehrenamt. Aber das führt eben nicht zu einer Verbesserung der strukturellen Ausgangslage. - Das hat Boris Röder meines Erachtens richtig beschrieben. Er hat auch darauf hingewiesen, dass die nächsten Olympischen Spiele bereits vor der Tür stehen. Auch das haben wir bereits nach Paris 2024 hier thematisiert, der LSVS hat es thematisiert: Wir haben immer weniger saarländische Starterinnen und Starter bei den Olympischen Spielen. Wir brauchen jetzt einen Plan, damit es uns gelingt, noch einmal mehr Sportler auf dieses absolute Highlevel zu bringen. Das ist eine Riesenherausforderung, die wir auf dem Schirm behalten müssen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben zu Recht Millionenbeträge in die Special Olympics investiert. Aber wir müssen jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch dringend in die Strukturen investieren, die den Sport über das ganze Jahr hinweg tragen. (Beifall von der CDU.) Ich habe gerade gesagt, es seien zu Recht Millionenbeträge investiert worden. Herr Minister, Sie haben eben gesagt, es seien 2 Millionen Euro investiert worden. Das entspräche dem, was ursprünglich angekündigt worden war. Medial habe ich nun vernommen, es seien 2 Millionen Euro direkt an Special Olympics gezahlt worden und weitere 2 Millionen Euro für Personal, Kommunikation und Marketing verwendet worden. Damit hätten wir unter Berücksichtigung dessen, was ich der Presse entnommen habe, insgesamt 4 Millionen Euro in die Special Olympics investiert. Vielleicht können Sie später dazu noch etwas sagen. Die Nationalen Special Olympics haben gezeigt, welches Saarland wir sein können: ein offenes, leistungsfähiges und solidarisches Saarland. Aber die Arbeit endet nicht mit dem Abschluss der Special Olympics; ich denke, insoweit sind wir uns alle einig. Lassen Sie mich zum Schluss noch eine persönliche Bemerkung machen: Dass die Landesregierung diesen Erfolg der Special Olympics politisch begleitet, so will ich es einmal ausdrücken, und sich mit diesem Erfolg auch identifiziert, ist völlig legitim. Das hätten wahrscheinlich auch andere Regierungen so getan. Umso mehr hätte ich mir allerdings etwas mehr Gelassenheit gewünscht. Die sehr kurzfristige Anmeldung der Regierungserklärung - wir haben am Montag in der Fraktionssitzung davon erfahren - erscheint mir auch angesichts der übervollen Tagesordnung, die wir heute haben, schwierig. Es stehen ja wirklich sehr wichtige Themen auf der Tagesordnung, und heute Abend ist auch noch das Medienfest. (Zurufe von der SPD.) (Abg. Waldraff (CDU)) Ja, aber es sind auch wichtige Punkte ohnehin schon von der Tagesordnung heruntergefallen, und jetzt haben wir noch weniger Zeit zur Verfügung. Deswegen ist das aus meiner Sicht nicht ganz nachvollziehbar, insbesondere auch die Kurzfristigkeit. Regierungserklärungen sind eigentlich gedacht, um Neuigkeiten zu verkünden. Ich habe mir gestern die Regierungserklärung sehr intensiv durchgelesen und festgestellt, dass drei Neuigkeiten enthalten sind. Erstens sind Förderrichtlinien geplant für die Unterstützung von Großveranstaltungen, zweitens Förderrichtlinien für die Anerkennung des Ehrenamts. Es geht also nicht um Förderprogramme, sondern um Förderrichtlinien. Drittens soll für die Trainerausbildung 2026 eine neue Förderung auf den Weg gebracht werden. Die Zahl der Neuigkeiten in der Regierungserklärung ist damit relativ überschaubar, im Übrigen enthält die Regierungserklärung eine Auflistung von vermeintlichen Regierungserfolgen, manchmal etwas unter Ausblendung der Realität. (Zurufe von der SPD.) Ich finde, diese Spiele hätten eigentlich keiner zusätzlichen Inszenierung bedurft, sie waren selbst erfolgreich genug. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Waldraff. - Es liegen weitere Wortmeldungen vor. Ich erteile nun für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten David Maaß.

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David Maaß SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich in meine Rede einsteige und mit ihr beginne, sei, lieber Kollege Waldraff, eine kurze Zwischenbemerkung zu dem gestattet, was Sie gerade gesagt haben hinsichtlich umfangreicher Tagesordnung und Medienfest: Wir werden dafür bezahlt, dass wir hier im Plenum arbeiten. Die SPD-Fraktion hatte Ihrer Fraktion eindeutig angeboten, heute auch schon um 07.30 Uhr zu beginnen. (Abg. Schäfer (CDU): Das stimmt so auf kei- nen Fall! Da muss ich heftig widersprechen!) Das hat die CDU-Fraktion abgelehnt. Hören Sie also bitte auf, sich zu beschweren. (Beifall von der SPD. - Zurufe von der CDU: Unglaublich!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, hinter uns liegt eine ganz besondere Woche für das Saarland, aber auch eine besondere Woche für den Saarsport. Mit den Nationalen Spielen der Special Olympics war unser Land Gastgeber des größten inklusiven Sportereignisses in Deutschland. Wir haben es vorhin schon gehört: Tausende Athletinnen und Athleten und Betreuerinnen und Betreuer waren bei uns. Mehrere Tausend Helferinnen und Helfer haben gezeigt, dass das Saarland derart große Veranstaltungen organisieren und durchführen kann. Sie alle haben in den vergangenen Tagen das Saarland zum Mittelpunkt des deutschen Sports gemacht. Unser Sportminister hat vorhin schon den Beteiligten gedankt. Ich will an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, auch dir, lieber Reinhold, ganz persönlich zu danken. Denn das, was wir dabei in den letzten Tagen und Wochen erlebt haben, war in erster Linie dein ganz persönliches Sommermärchen, das du uns auf dem Silbertablett gereicht und damit zu unserem Sommermärchen gemacht hast. Vielen Dank für deinen Einsatz! Vielen Dank, dass du die Spiele ins Saarland geholt hast und gemeinsam mit Special Olympics und dem LSVS derart toll organisiert hast! (Beifall von der SPD.) Diese Spiele haben vor allem deutlich gemacht, dass Sport verbindet, dass Sport begeistert, dass Sport im Saarland einen besonderen Stellenwert hat. Ich denke, wir sollten uns nicht nur auf das Einzelereignis, auf das sehr erfolgreiche Einzelereignis der Special Olympics Nationalen Spiele, konzentrieren, sondern die gesamte Entwicklung des Saarsports in den letzten Jahren in den Blick nehmen. Wir sehen eine Stärkung des Sportlandes Saarland. Meine sehr verehrten Damen und Herren, will man ein erfolgreiches Sportland schaffen, muss man zunächst die dafür erforderlichen Voraussetzungen in den Blick nehmen: Sport braucht Infrastruktur, das haben wir vorhin schon mehrfach gehört. Sport braucht moderne Hallen, funktionierende Sportplätze, Lehrschwimmbecken und zeitgemäße Vereinsanlagen. Bei der Rede der CDU wurde verkannt, augenscheinlich mit Vorsatz, dass wir uns erst seit vier Jahren um den Sport in den Kommunen und generell hier im Saarland kümmern können. Diejenigen, die über die vorangegangenen 16 Jahre den Drücker in der Hand hielten, haben nicht reagiert. Sie haben ja vorhin selbst angemerkt, das Sportachtel sei seit 20 Jahren nicht mehr erhöht worden. Wir hätten einen gewaltigen Sanierungsstau, so sagen Sie. Das Sportachtel sei angeblich nicht auskömmlich. Dabei verkennen Sie vollkommen, dass das Sportachtel in Deutschland einzigartig ist und der Saarsport froh sein kann, diese solide Finanzierung zu erfahren. Der Innenminister hat vorhin zudem schon darauf hingewiesen, dass nicht nur über das Sportachtel Gelder an den LSVS fließen, sondern zudem auch ganz erhebliche weitere Landesmittel. (Abg. Maaß (SPD)) Nun werden von Ihnen die Förderrichtlinien für die Trainerausbildung schlechtgeredet. (Zuruf von der CDU: Das haben wir nicht ge- macht!) Vorhin wurde dazu schon dargelegt, dass sie sich im Moment in der Endabstimmung mit dem Landesrechnungshof befinden. Man kann feststellen, dass die Landesregierung dort in den letzten vier Jahren massiv investiert hat. Allein seit 2020 wurden mehr als 40 Millionen Euro in die Hand genommen, um die Sportstätten im Saarland zu ertüchtigen und zu sanieren, allein 645 Maßnahmen wurden dadurch umgesetzt. Über Special Olympics kamen jetzt noch weitere 10 Millionen Euro dazu. Ich kann das Beispiel meiner Heimatgemeinde Schwalbach anführen. Dort wurde über massive Unterstützung des Ministeriums, über Bedarfszuweisungen, aber auch über die Sportplanungskommission vor kurzer Zeit ein krachneuer Kunstrasenplatz gebaut. Diese Investitionen bleiben weit über die vorher genannten Spiele bestehen. Sie kommen den Vereinen zugute, sie kommen den Schulen zugute und sie kommen den vielen Menschen zugute, die Tag für Tag Sport treiben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sportstätten entstehen nicht in Ministerien, sondern in unseren Städten und Gemeinden. Deswegen ist es so wichtig, dass wir über die SPD-geführte Landesregierung, aber auch über die Regierungsfraktion die Kommunen so stark unterstützen wie noch nie zuvor. Anke und Jakob, unsere Ministerpräsidentin und unser Finanzminister, waren bei den Verhandlungen dabei und haben mit herausgehandelt, dass über das Sondervermögen von den 500 Milliarden Euro 100 Milliarden an die Länder verteilt werden. Das macht nach dem Königsteiner Schlüssel 1,2 Milliarden Euro für das Saarland. 60 Prozent, also 782 Millionen Euro, gehen direkt an die Gemeinden und können dort investiert werden. Ich denke, alle, die in den Gemeinderäten oder Stadträten aktiv sind, stehen jetzt vor einer ganz neuen Situation, denn man hat endlich Geld, das man abseits von den Sparzwängen investieren kann, um die heruntergerockte Infrastruktur in den Gemeinden wieder auf Vordermann zu bringen. Für Schwalbach bedeutet das beispielsweise 9,1 Millionen Euro zusätzlich. Wir haben uns im Gemeinderat schon frühzeitig Gedanken gemacht und haben entsprechende Absprachen getroffen, dass das Geld in ein neues Feuerwehrgerätehaus in Elm fließen wird, dass unsere drei Veranstaltungshallen und auch Sporthallen grundlegend saniert werden und dass ein neues Leichtathletikstadion in Elm für den TV Elm und für den FC 08 Elm gebaut wird. Deswegen vonseiten der SPD-Landtagsfraktion: Liebe Anke, lieber Jakob, vielen Dank für euren Einsatz für das Saarland in Berlin. (Beifall von der SPD.) Diese Mittel schaffen neue Handlungsmöglichkeiten direkt vor Ort, für Sporthallen - ich habe es vorhin schon gesagt -, für Vereinsanlagen, für Schwimmbäder, für Dorfgemeinschaftshäuser für die Infrastruktur, die die Kommunen für ihre Bürgerinnen und Bürger so lebenswert macht. Deswegen können wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Fug und Recht behaupten: Noch nie hatten unsere Städte und Gemeinden so viele Möglichkeiten zu investieren wie unter dieser SPD-geführten Landesregierung! Wer über die Zukunft des Sports spricht, der muss auch über Bildung sprechen, denn Sport beginnt nicht erst im Verein, sondern Sport beginnt in der Schule. Dort werden die Grundlagen gelegt, dort werden Talente entdeckt und dort entsteht die Freude an der Bewegung. Deswegen will ich an dieser Stelle ein weiteres massives Förderprogramm der SPD-geführten Landesregierung ansprechen, nämlich das Schulbauprogramm BAUSTEIN. Mit mehr als 232 Millionen Euro übernimmt das Land eine Aufgabe, die originär eigentlich den Kommunen zugeschrieben ist, nämlich dass unsere Schulen in den Kommunen, in den Städten, in den Gemeinden wieder auf Vordermann gebracht werden, denn sie sind nicht nur Lernorte, sondern auch Bewegungsräume und häufig auch Orte für das Vereinsleben am Nachmittag und am Abend. Zeitgleich will ich aber auch noch einmal auf die LuKIFG-Mittel zu sprechen kommen, weil auch das in einem großen Kontext steht: Nicht nur Schulen werden von uns ertüchtigt, sondern man hat auch aus dem Sondervermögen weitere 113 Millionen Euro reserviert, damit die Kommunen, die eigene Schwimmbäder betreiben, dieses Geld nutzen können, um ihre Schwimmbäder zu modernisieren. Ich denke, wir sind uns alle einig, liebe Kolleginnen und Kollegen, Schwimmbäder sind unverzichtbar für Vereine, für den Schulsport und vor allen Dingen für unsere Kinder. (Beifall von der SPD.) Aber der Sport lebt nicht nur allein von Infrastruktur oder von Gebäuden, sondern von den Menschen, die Verantwortung übernehmen, von den Ehrenamtlichen, von den Vereinsvorständen, aber auch von den vielen Helferinnen und Helfern vor Ort, die Woche für Woche dafür sorgen, dass Training, Wettkämpfe und Veranstaltungen überhaupt stattfinden können. Deswegen unterstützen wir nicht nur die Vereine bei Investitionen, sondern wir unterstützen den organisierten Sport dauerhaft. Unser Sportminister hat vorhin angesprochen, dass nicht nur die Fernwärmekosten des LSVS übernommen werden, sondern der LSVS abseits des Sportachtels und anderer Zuwendungen weitere 2,2 Millionen Euro pro Jahr erhält. Wir sorgen dafür, dass die Übernahme von GEMA-Gebühren für gemeinnützige Veranstaltungen gewähr- (Abg. Maaß (SPD)) leistet werden kann, denn damit werden auch Vereine vor Ort ganz konkret entlastet. Ebenso ist es wichtig, die Ehrenamtlichen von Bürokratie und auch zusätzlichen Steuerlasten zu befreien. Unser Sportminister hat diesbezüglich vorhin schon ein paar Ausführungen gemacht. Wir haben aber auch Spitzensport und Spitzensportereignisse im Saarland. Ich will nur ein paar nennen, zum Beispiel TROFEO, das Pfingstsportfest Rehlingen oder auch die Tischtennis Final Four, sie machen unser Saarland über die Grenzen hinaus bundesweit sichtbar. Deswegen ist es wichtig, dass wir überregionale und internationale Wettkämpfe auch in Zukunft im Saarland stattfinden lassen können. Ich denke, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Special Olympics haben uns in den vergangenen Tagen eindrucksvoll vor Augen geführt, was möglich ist, wenn Engagement, Ehrenamt, Vereine, Kommunen und Politik gemeinsam an einem Strang ziehen. Sie waren ein starkes Signal für den Sport im Saarland. Sie zeigen zugleich, welchen Weg wir weitergehen wollen. Wir investieren nämlich in die Sportstätten, wir stärken unsere Kommunen, wir modernisieren Schulen und Schwimmbäder, wir entlasten Vereine und das Ehrenamt, und wir sorgen dafür, dass das Saarland auch künftig ein starkes Land bleibt. - Vielen Dank! (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Maaß. - Es liegt noch eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile nun für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Als ich am Montag erfahren habe, dass es eine Regierungserklärung geben wird, habe ich mir gedacht, die hält die Ministerpräsidentin, Frau Rehlinger. Ich habe mir überlegt, was sie wohl sagen wird, habe Erfahrungen aus der Vergangenheit in die Gegenwart übertragen. Ich habe gedacht, sie wird versuchen, die katastrophale Lage im Saarland, ob das jetzt das Gesundheitswesen ist, die Bildung, der öffentliche Personennahverkehr, die Wirtschaft oder was auch immer, schönzureden, und wird dann versuchen, in die Zukunft hineinzuprojizieren, was alles wann viel besser werden soll und wird. Ich habe mir schon überlegt, welche Frage ich anschließend stellen würde. Es wäre die gewesen die ich schon mal gestellt habe: Was, fragt sich der Saarländer oder die Saarländerin, ist, nachdem die SPD-Alleinregierung im fünften Jahr an der Regierung ist, im Saarland besser geworden? - Und da wird jeder - oder fast jeder, der nicht gerade in der SPD ist -, sagen: Nix! Das Meiste ist schlechter geworden. Dann hat sich aber herausgestellt, dass es eine Regierungserklärung des Innenministers ist, der auch gleichzeitig Sportminister ist, zu den Special Olympics. Da sage ich gern: Die waren ein voller Erfolg! - Er hat über die besonderen Olympischen Spiele, die für ganz Deutschland hier an der Saar organisiert wurden, berichtet. Die waren ein voller Erfolg! Da gilt wirklich all den Leuten, die er genannt hat, ob das jetzt die Vereine sind, ob das die Funktionäre sind, ob das die Kommunalpolitiker sind - ich habe nur sechs Minuten Redezeit, ich kann das nicht alles aufzählen - ein großer Dank, dem kann ich mich unbedingt anschließen. Allen diesen gilt auch unser besonderer Dank für diese ganz tollen Wettbewerbe, für diese ganz tollen Spiele. Wenn jemand noch einen Zweifel hatte, ob es sinnvoll ist, dass man solche Spiele durchführt, dann konnte man spätestens angesichts der Freude der Beteiligten, ob das die Sportlerinnen und Sportler waren, ob das die Zuschauer waren oder die Funktionäre, die man gesehen hat, Trainer und so weiter, überhaupt nicht mehr anderer Meinung sein, als dass diese Spiele ein toller Erfolg für die Menschen waren, die daran teilgenommen haben, und natürlich auch für das Saarland, das sie ausgerichtet hat. Ich habe es schon gesagt, es waren sehr viele daran beteiligt. Als Oppositionspolitiker fällt es mir aber doch schwer zu sagen: Natürlich, viele waren beteiligt, aber es gehört dazu, dass irgendjemand das in die Hand nehmen, organisieren und durchziehen muss, und das hat in diesem Falle die saarländische Regierung in der Person von Reinhold Jost wirklich gut gemacht. Als Opposition scheuen wir uns nicht, hier unsere Dankbarkeit auszudrücken und herzliche Glückwünsche an die Regierung für dieses tolle Ereignis zu übermitteln. (Abg. Raber (SPD): Applaus?!) Es gibt nichts ohne ein Aber, und das Aber liegt darin, dass es wirklich weitergehen soll. Dieses sportliche Ereignis war nicht nur menschlich ein großer Erfolg. Sport ist ja auch menschlich wichtig. Es wird nicht oft genug gesagt, dass Sport gemeinschaftsbildend und körperertüchtigend ist und so weiter und so fort, aber natürlich ist er auch ein Wirtschaftsfaktor. Wir haben als AfD Saar im Landtag schon einmal, mindestens einmal, eingebracht, dass das Saarland sich als Sportzentrum, als Sportland etablieren und ausbilden sollte, und zwar in alle Richtungen und in allen Verzweigungen. Wir haben im Land schon Spitzenverbände und Spitzenvereine, es sind ein paar genannt worden. - Weil meine Redezeit fast zu Ende ist, möchte ich nur ein paar Dinge anführen, die (Abg. Dörr (AfD)) wir schon hatten: Das war natürlich die Fußballweltmeisterschaft. Ich habe das Spiel mit Fritz Walter selbst gesehen. Wir hatten im Saarland, als Bewohner von Quierschied kann ich das ruhig mal sagen, auch Armin Hary, der 1960 die Goldmedaille bei der Olympiade in Rom über 100 m errungen hat. Wir hatten viele Erfolge, viele Vereine sind bei uns tätig. Wir müssen finanziell alles machen, was uns möglich ist. Wenn hier 40 Millionen Euro genannt werden, die wir in den letzten fünf Jahren ausgegeben haben, dann muss ich, um die Zahlen ins Verhältnis zu setzen, Folgendes sagen: Ein Spieler, der noch vor zwei Jahren in Elversberg als Nachwuchsspieler in der Fußballmannschaft gespielt hat, ist von einem englischen Fußballverein für 90 Millionen Euro gekauft worden. Diese Ansätze, die Bürokratie zu beseitigen, dürfen keine Ansätze bleiben. Das ist etwas, was uns nichts kostet, das muss rigoros und mit Tatkraft durchgeführt werden. Wir müssen unsere Vereine, unsere Schulen und die gesamte Bevölkerung noch stärker im Sport unterstützen, weil der Sport auch ein wichtiges wirtschaftliches Feld ist. Frau Rehlinger, ich hoffe, dass Sie uns bei der nächsten Regierungserklärung dann auch etwas Positives über die Wirtschaft sagen können. Dann würden wir Sie gerne auch mal loben. - Herzlichen Dank! (Beifall von der AfD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. - Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile nun für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Flora-Elisa Schröder.

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Flora - Elisa Schröder SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländer*innen! Vorab möchte ich kurz ein Missverständnis korrigieren: Wir hatten fraktionsintern über 7.30 Uhr gesprochen, vorgeschlagen war von unserer Seite Beginn der Sitzung heute um 8.00 Uhr. - Ich glaube aber, wir sind uns alle einig, dass wir uns natürlich die Zeit nehmen, über die Themen zu sprechen, die unser Saarland betreffen und die dementsprechend wichtig sind. (Beifall von der SPD.) Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „Ich will gewinnen, doch wenn ich nicht gewinnen kann, so will ich mutig mein Bestes geben.“ - Dieser Eid der Special Olympics ist weit mehr als ein sportliches Motto. Er spricht von Mut, von Respekt, von Gemeinschaft und davon, dass jeder Mensch die Chance verdient, sein Bestes zu geben. Genau darum geht es bei den Special Olympics Nationale Spiele 2026 im Saarland. Diese Spiele waren weit mehr als ein Sportereignis. Sie haben gezeigt, dass Menschen mit Behinderung nicht am Rand stehen wollen, sondern mittendrin. Bereits beim ersten Fackellauf konnte man spüren, dass etwas Besonderes entsteht. Am Ende haben rund 110.000 Menschen erlebt, wie mitreißend, wie bewegend und verbindend diese Spiele sind. Wir sind stolz darauf, dass wir diese Spiele ausrichten durften. Wir haben als Saarländer*innen gezeigt: Wir leben Gemeinschaft über die Grenzen hinweg. Mein Dank gilt deshalb allen, die diese Spiele möglich gemacht haben, den vielen ehrenamtlichen Helfer*innen, den Vereinen, der Blaulichtfamilie, der Special Olympics Deutschland, aber auch dem Orgateam der Special Olympics Saarland. Ganz besonders möchte ich unserem Innen- und Sportminister Reinhold Jost und seinem Team danken. Danke für dieses großartige Ereignis. Danke, dass wir dabei sein durften. (Beifall von der SPD.) Jetzt liegt die Abschlussfeier bereits fünf Tage zurück, und doch, wenn ich an die letzte Woche zurückdenke, dann denke ich nicht zuerst an die Zahlen, nicht zuerst an die Ergebnisse, nicht zuerst an die Medaillen, sondern ich denke an die vielen bunten Bilder, an die Begeisterung bei der Eröffnungsfeier, an die Freude auf den Sportanlagen, an die vielen Begegnungen, an die Siegerehrungen, bei denen nicht nur die Medaillen zählten, sondern strahlende Gesichter, an die Familien und Freunde, die mitgefiebert haben, an die Ehrenamtlichen, die jeden Tag ihr Bestes gegeben haben, um gute Laune zu verbreiten. Ich denke natürlich auch an die Abschlussveranstaltung, an die Menschen, die traurig waren, dass diese Spiele vorbei sind, an die Worte der Teilnehmer*innen: Schade, dass es schon vorbei ist. - Genau das zeigt, was diese Spiele ausgelöst haben. Sie haben Menschen zusammengebracht, sie haben Menschen berührt und auch Menschen verändert. Ich erinnere mich an die ehrlichen Worte von Alexander Indermark - ich zitiere, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: Diese Woche, diese Spiele haben gezeigt, wie eine Gesellschaft aussehen kann. - Damit, sehr geehrte Damen und Herren, hat Alexander Indermark recht, die Special Olympics Nationale Spiele 2026 im Saarland haben gezeigt, was möglich ist. Sie haben auch sichtbar gemacht, was im Kleinen im Saarland längst gelebt wird, und zwar in unseren Vereinen, dort, wo Menschen Woche für Woche zusammenkommen, wo trainiert wird, wo Freundschaften entstehen und wo Gemeinschaft wächst, so auch im Tenniszentrum Sulzbachtal. Gemeinsam mit Special Olympics Saarland finden dort jedes Jahr Unified-Turniere statt. (Abg. Schröder (SPD)) Menschen mit und ohne Behinderung stehen gemeinsam auf dem Platz, sie trainieren miteinander, sie spielen miteinander. So habe ich auch Christof Olbrich kennengelernt. Viele hier im Haus kennen Christof als erfolgreichen Special Olympics Athleten, als Medaillengewinner, als Teilnehmer nationaler und internationaler Wettbewerbe. Ich kenne ihn vor allem als Tennisspieler. Seit vielen Jahren sehen wir uns auf dem Tennisplatz. Dort wird gemeinsam trainiert, gemeinsam gespielt, gemeinsam um jeden einzelnen Punkt gekämpft. Wenn ich also an Christof denke, denke ich an einen Tennisspieler, an einen Mannschaftskameraden, an einen Freund. Vielleicht liegt genau darin etwas Besonderes, denn häufig sprechen wir über Inklusion als Ziel, als politische Aufgabe oder als gesellschaftliches Konzept, auf dem Tennisplatz habe ich aber gelernt, dass Inklusion etwas viel Einfacheres ist: Sie passiert, wenn Menschen selbstverständlich zusammengehören, wenn gemeinsam trainiert wird, wenn man sich gegenseitig unterstützt, wenn man gemeinsam kämpft, wenn man gemeinsam verliert, und noch viel schöner, wenn man gemeinsam gewinnt. Für uns im Verein war Christof nie der Sportler mit Behinderung, er war und ist einfach Christof. (Beifall von der SPD.) Er ist Teil unserer Mannschaft. Und genau so fühlt sich gelebte Inklusion für mich an. Deshalb möchte ich für die Vereine stellvertretend das Tenniszentrum Sulzbachtal nennen und auf die wertvolle Arbeit aufmerksam machen. Ebenso danke ich den vielen Ehrenamtlichen, den Trainer*innen und Betreuern in den Vereinen für ihre Initiativen und Projekte, die Inklusion zur Realität machen. Sehr geehrte Damen und Herren, viele Gäste aus anderen Bundesländern haben erzählt, wie besonders die Atmosphäre im Saarland war, wie willkommen sie sich gefühlt haben, wie selbstverständlich sie sich gefühlt haben. Ein Zitat, welches der VdK gepostet hat, spricht wohl all dies aus: „Hier ist jeder anders, und es ist okay. Ich werde hier so genommen, wie ich bin.“ Liebe Kolleg*innen, genauso wünsche ich mir unsere Gesellschaft, eine Gesellschaft, in der niemand erklären muss, warum er dazugehört. Denn die entscheidende Frage ist nicht, wie die Gesellschaft während einer Woche Special Olympics aussieht. Die entscheidende Frage ist, wie die Gesellschaft an den übrigen 51 Wochen des Jahres aussieht, ob Menschen mit Behinderung selbstverständlich am Vereinsleben teilnehmen können, ob sie barrierefrei unterwegs sein können, ob sie die gleichen Chancen auf Ausbildung und Arbeit haben und ob Teilhabe im Alltag gelingt. Denn genau daran misst sich Inklusion. Die Special Olympics haben uns gezeigt, was möglich ist. Sie haben gezeigt, wie eine Gesellschaft aussehen kann, in der Menschen nicht auf ihre Behinderung reduziert werden, eine Gesellschaft, in der Begegnung selbstverständlich ist, und eine Gesellschaft, in der jeder dazugehört. Sehr geehrte Kolleg*innen, Barrieren aus Beton kann man abreißen, Barrieren in Gesetzen kann man ändern, aber Barrieren in den Köpfen der Menschen können wir nur durch Begegnung überwinden. (Beifall von der SPD.) Genau solche Begegnungen haben diese Special Olympics Nationale Spiele 2026 im Saarland möglich gemacht. Aber sie haben uns auch daran erinnert, dass wir noch nicht am Ziel sind. Deshalb bleibt unsere Aufgabe klar: Barrieren abbauen, Teilhabe stärken und Mitbestimmung ermöglichen, nicht aus Fürsorge, sondern aus dem einfachen Grund, dass jeder Mensch das Recht hat, sein Leben selbstbestimmt zu gestalten. (Jubel und Beifall von der SPD.) Genau deshalb novellieren wir das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz, deshalb bauen wir Sportstätten barrierefrei um, deshalb stärken wir die Beteiligungsrechte von Menschen mit Behinderung. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen frühzeitig in politische Entscheidungen einbezogen wird. Denn Inklusion ist kein Projekt, sie ist kein Ereignis und sie endet auch nicht mit einer Abschlussfeier. Sie ist eine Haltung. Die Special Olympics Nationale Spiele 2026 Saarland haben uns eine Woche lang gezeigt, was möglich ist, wenn wir Menschen nicht nach ihren Einschränkungen beurteilen, sondern nach ihren Fähigkeiten. Also lasst uns diesen Auftrag mitnehmen! Lasst uns diesen Auftrag in unsere Vereine mitnehmen, in unsere Schulen, in unsere Betriebe, aber vor allem hier in unsere Politik, damit aus einem saarländischen Sommermärchen noch mehr ein saarländischer Alltag wird. - Glück auf! (Anhaltender Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Schröder. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Somit schließe ich die Aussprache. Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 1, 2 und 3: Erste und Zweite Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes über die Änderung des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes Erste und Zweite Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten 34. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz) (Drucksache 17/2284) Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes (Drucksache 17/2285) Zur Begründung erteile ich Frau Abgeordneter Martina Holzner das Wort.

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Martina Holzner SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den heute eingebrachten Entwürfen zur Änderung des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes und zur Neufassung der Geschäftsordnung befassen wir uns mit den Grundlagen der parlamentarischen Arbeit. Ergänzend wird auch das Abgeordnetengesetz angepasst. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Änderung ist die gesetzliche Verankerung der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags. Bislang außerhalb des Gesetzes geregelte Bestimmungen werden damit auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt. Darüber hinaus wird klargestellt, dass Geldspenden, die bei einem Abgeordneten oder einer Abgeordneten verbleiben, künftig nicht entgegengenommen werden dürfen. Auch diese Regelung dient der Transparenz und der Integrität parlamentarischer Mandatsausübung sowie der Stärkung des Vertrauens in die Unabhängigkeit des Mandats. Landtagsgesetz und Geschäftsordnung bilden das organisatorische und verfahrensrechtliche Fundament des saarländischen Parlamentarismus. Mit den vorliegenden Entwürfen verfolgen wir deshalb das Ziel, die Grundlagen unserer Arbeit zu modernisieren, sie übersichtlicher zu gestalten und sie an die Anforderungen einer zeitgemäßen Parlamentsarbeit anzupassen. Ein Schwerpunkt der Änderungen im Gesetz über den Landtag des Saarlandes liegt zunächst in der sprachlichen Modernisierung. Die bislang überwiegend verwendeten männlichen Personen- und Funktionsbezeichnungen werden durch geschlechtergerechte Formulierungen ersetzt. Mit dieser sprachlichen Anpassung sind keine inhaltlichen Änderungen verbunden. Sie dient vielmehr einer zeitgemäßen und inklusiven Gesetzessprache. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf punktuelle sachliche Anpassungen. Dies betrifft zum einen die Regelungen zur inneren Organisation des Landtags und zur Zusammensetzung des Präsidiums. Zum anderen wird der Bereich des parlamentarischen Ordnungsrechts geändert. Die bestehenden Vorschriften werden insbesondere neu strukturiert und präzisiert. Ergänzt werden diese Änderungen durch die Bereinigung von Normenverweisungen sowie durch verschiedene redaktionelle Anpassungen, die der besseren Verständlichkeit und Systematik des Gesetzes dienen. Neben der Änderung des Landtagsgesetzes legen wir dem Hohen Haus zugleich eine Neufassung der Geschäftsordnung vor. Die Geschäftsordnung ist das zentrale Verfahrensregelwerk unseres Parlaments. Sie bestimmt, wie Debatten geführt, Anträge beraten, Ausschüsse arbeiten und parlamentarische Entscheidungen vorbereitet werden. Sie prägt damit den parlamentarischen Alltag in besonderem Maße. Die bisherige Geschäftsordnung ist über viele Jahre hinweg durch zahlreiche Einzeländerungen fortentwickelt worden. Dabei sind Regelungen entstanden, die sich zwar inhaltlich bewährt haben, deren Systematik und Gliederung jedoch nicht immer den Anforderungen an Übersichtlichkeit und Anwenderfreundlichkeit entsprechen. Die Neufassung nutzt deshalb die Gelegenheit, die bestehenden Vorschriften neu zu ordnen, zusammenzuführen und klarer zu strukturieren. Ziel ist eine Geschäftsordnung, die leichter zugänglich, verständlicher in ihrer Anwendung und praktikabler ist. Darüber hinaus werden einzelne Regelungen an die gelebte parlamentarische Praxis angepasst und konkretisiert. Dies betrifft insbesondere Vorschriften zur parlamentarischen Debattenkultur, zu Zwischenfragen und Kurzinterventionen sowie zur Arbeit der Ausschüsse. Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die fortschreitende Digitalisierung parlamentarischer Arbeit. Zur Vorbereitung eines erweiterten digitalen Dokumentations- und Sitzungsinformationsdienstes werden die rechtlichen Grundlagen zur Bereitstellung von Unterlagen angepasst und modernisiert. Damit schaffen wir die Voraussetzungen für zeitgemäße Informations- und Arbeitsprozesse im Parlament. Meine Damen und Herren, mit den vorliegenden Entwürfen modernisieren wir die Grundlagen unserer parlamentarischen Arbeit. Wir stärken Übersichtlichkeit, Transparenz und Rechtssicherheit. Wir passen unsere Regelwerke an die gelebte Praxis an und schaffen zugleich die Voraussetzungen für die zukünftige Weiterentwicklung des Parlaments. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD und der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Holzner. Ich eröffne nun die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird doch noch eine Wortmeldung angezeigt. Herr Dörr, ich darf Sie höflich darum bitten, künftig die Wortmeldungen rechtzeitig anzuzeigen. Dann erteile ich Ihnen jetzt für die AfD-Landtagsfraktion gerne das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich habe gedacht, die SPD und die CDU sagen auch noch etwas, deswegen habe ich mich so spät gemeldet. - Entschuldigung. Ich habe nur zwei Minuten Redezeit, kann also nicht viel sagen. Das Wesentliche ist: Ich finde nicht, dass die Gesetze vereinfacht sind, für mich sind das Bürokratiemonster. Es ist auch kein Demokratiefortschritt geplant, das sieht man schon am Zustandekommen dieser Gesetze. Man hat die AfD außen vor gelassen, und zwar weil die Gesetze nach unserem Empfinden Anti-AfD-Gesetze sind. Man hat eine gewisse Torschlusspanik vor den nächsten Wahlen und möchte verhindern, dass die AfD an Einfluss gewinnt, aber ich kann Ihnen sagen, es gibt einen alten Spruch in Deutschland: Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihren Metzger selber. Nach den Wahlen am 18. April 2027 ist die AfD hier nicht mehr mit drei Leuten vertreten, sondern mit etwas mehr Abgeordneten und dann werden Ihnen die Bestimmungen, die Sie jetzt gegen die AfD durchbringen wollen, auf die Füße fallen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD. - Zuruf von der SPD: Sie haben ja ein tolles Menschenbild.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor und ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer.

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Raphael Schäfer CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auch auf der Zuschauertribüne! Ich will direkt eine Sache aufgreifen, die der Kollege Dörr sozusagen von sich gelassen hat: Er hat uns als CDU und SPD vorgeworfen, dass wir heute Anti-AfD-Gesetze verabschieden würden. Herr Dörr, das ist schlichtweg gelogen. Ich fordere Sie auf, hier und jetzt eine konkrete Regelung zu benennen, die gegen die AfD, gegen Sie als Fraktion in der Geschäftsordnung, im Landtagsgesetz und im Abgeordnetengesetz gerichtet ist. Nennen Sie Ross und Reiter, die Öffentlichkeit ist da. (Beifall von der CDU und der SPD.) Ich spreche die Vielzahl der Zuschauerinnen und Zuschauer an, weil dieser Vorwurf jeglicher Grundlage entbehrt. Ich werde nicht all das wiederholen, was die Kollegin Martina Holzner heute schon zum Parlamentsrecht ausgeführt hat, aber ich will zwei oder drei Dinge einordnen. Ein erster Punkt, der dem widerspricht, was der Kollege Dörr eben ausgeführt hat: Wir überführen die sogenannten Verhaltensregeln ins Abgeordnetengesetz. Diese sind bisher eine Anlage zur Geschäftsordnung und es geht dabei um die Veröffentlichungspflicht, also darum, dass die Abgeordneten gegenüber der Bevölkerung und gegenüber der Öffentlichkeit Transparenz über Nebeneinkünfte, sonstige Betätigungen und so weiter schaffen. Diese internen Regelungen überführen wir jetzt ins Abgeordnetengesetz. Es gibt die sogenannte Wesentlichkeitstheorie, Herr Kollege Dörr, die besagt, dass wesentliche und grundlegende Entscheidungen ganz bewusst in Gesetzesform gegossen werden sollen - und genau das tun wir, wegen der Transparenz und wegen der Öffentlichkeit. (Beifall von der CDU und der SPD.) Auch in einem weiteren Punkt muss ich Ihnen entschieden widersprechen. Martina Holzner hat ausgeführt, dass in der Vergangenheit die Möglichkeit bestanden hat, dass ein einzelner Abgeordneter Geldspenden annehmen darf. Dies muss unter anderem bei der Präsidentin angezeigt werden. Die Wahrheit ist aber, nach unserer Information ist das in den letzten Jahrzehnten nicht erfolgt. Deswegen ist es folgerichtig, dass wir diese Regelung streichen. Davon völlig unabhängig besteht weiterhin die Möglichkeit, Spenden an politische Parteien nach den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu vollziehen, aber es ist im saarländischen Landtag künftig nicht mehr möglich, eine Spende an einen einzelnen Abgeordneten zu zahlen. Auch diese Regelung, Herr Kollege Dörr, dient der Transparenz und ist richtig. (Beifall von der CDU und der SPD.) Sie haben in Zweifel gezogen, dass diese Geschäftsordnungsdinge die Demokratie fördern würden. Sie haben das sogar negiert. Auch das hat Martina Holzner schon gesagt: In der Geschäftsordnung ist es bislang so, dass unsere Landtagsausschüsse unter Ausschluss der Öffentlichkeit, also nicht öffentlich tagen und mit Mehrheitsbeschluss die Öffentlichkeit hergestellt werden kann. Jetzt drehen wir das System um. Nach einer Übergangszeit werden ab November die Landtagsausschüsse öffentlich tagen. Das heißt, Medien können anwesend sein (Abg. Schäfer (CDU)) und auch Bürgerinnen und Bürger können - vermutlich nach vorheriger Anmeldung - anwesend sein. Nur wenn der Ausschuss zur Entscheidung kommt, dass es aus guten Gründen internen Beratungsbedarf gibt, kann die Nichtöffentlichkeit hergestellt werden. Das ist, anders als Sie behaupten, Herr Kollege Dörr, ein Mehr an Demokratie. Sie haben falsche Behauptungen gegenüber der Öffentlichkeit angestrengt und ich habe Sie öffentlich gestellt. Ich will es dabei belassen und bitte um Zustimmung zu den Änderungen zum Parlamentsrecht. - Vielen Dank. (Anhaltender Beifall von der CDU und bei der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schäfer. Noch eine Anmerkung zu Ihren Ausführungen zu Beginn über die Ausführungen von Herrn Fraktionsvorsitzenden Dörr: Ihre Begrifflichkeit entspricht nicht den üblichen Verfahrensweisen des Hohen Hauses. Ich darf Sie höflich darum bitten, künftig solche Bewertungen mit einem dem Hohen Haus würdigen Wortschatz zum Ausdruck zu bringen. Wir fahren nun in der Aussprache fort. Es liegen noch zwei Wortmeldungen vor und ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Martina Holzner.

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Martina Holzner SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich möchte noch mal ein paar Ausführungen machen, denn wer an unseren Parlamentarismus denkt, denkt häufig an die Debatten hier, an Abstimmungen und an Entscheidungen im Plenarsaal, doch unsere parlamentarische Arbeit besteht aus viel mehr. Sie lebt von Regeln und Verfahren, die Transparenz, Fairness und Beteiligung sichern. Genau deshalb beraten wir heute über die Änderungen der Geschäftsordnung des Landtags und des Gesetzes über den Landtag. Was auf den ersten Blick, sagen wir mal, relativ technisch aussieht, betrifft einen zentralen Punkt: Wie organisieren wir die parlamentarische Arbeit so, dass sie nachvollziehbar, respektvoll und transparent bleibt? - Die vorliegende Reform ist deshalb mehr als eine Sammlung einzelner Änderungen. Sie modernisiert den saarländischen Parlamentarismus, stärkt unsere Transparenz und schafft die Voraussetzungen für eine zeitgemäße und digitale Parlamentsarbeit. Ich freue mich, dass wir dieses Modernisierungspaket zusammen mit der CDU auf den Weg bringen konnten. - An dieser Stelle einen herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Ein Teil der Änderungen dient der besseren Übersichtlichkeit und Systematik. Regelungen werden klarer gefasst und sprachlich an den heutigen Gebrauch angepasst, Zuständigkeiten werden präzisiert und Abläufe verständlicher dargestellt. Das mag nach Detailarbeit klingen - das ist es ehrlicherweise auch -, aber es ist eine wichtige Detailarbeit, denn ein Parlament lebt nicht nur von guten, sondern auch von klaren und vor allem nachvollziehbaren Entscheidungen. Demokratie lebt vom Streit der Meinungen, von unterschiedlichen Positionen und Auseinandersetzungen um den besten Weg, aber sie lebt auch von Respekt. Gerade in Zeiten, in denen wir vielerorts eine Verrohung der Sprache erleben, in sozialen Netzwerken, im öffentlichen Diskurs und auch manchmal in politischen Debatten, ist es richtig, dass wir an unserer Geschäftsordnung festhalten. Die Reden in diesem Haus sind von gegenseitigem Respekt und der Achtung der anderen Mitglieder sowie der Fraktionen geprägt, denn die Art, wie wir miteinander umgehen, prägt das Vertrauen in die Demokratie. Respekt sorgt dafür, dass demokratischer Streit möglich bleibt und genau darauf kommt es an. (Beifall von der SPD.) Zur parlamentarischen Kultur gehört auch, dass Regeln gelten, wenn Grenzen überschritten werden, deshalb werden die Ordnungsbestimmungen angepasst. Künftig kann beispielsweise ein Ordnungsgeld mit einem Sitzungsausschluss verbunden werden. Damit schaffen wir Klarheit und stärken die Wirksamkeit der bestehenden Regeln. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die parlamentarische Debatte selbst. Zwischenfragen und Kurzinterventionen werden künftig klar voneinander getrennt, auch das dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit parlamentarischer Verfahren. Weil wir gerade bei den Debatten sind: Von unserem Stenografischen Dienst werden Zwischenrufe oftmals selbst noch aus der hintersten Reihe treffsicher dokumentiert. Ich glaube, das ist einen Applaus für den Stenografischen Dienst wert. (Beifall von der SPD und der CDU.) Zur Modernisierung der parlamentarischen Arbeit gehört selbstverständlich auch die Digitalisierung. Deshalb schaffen wir die rechtliche Grundlage für bessere digitale parlamentarische Prozesse. Moderne parlamentarische Arbeit braucht moderne Werkzeuge. Digitalisierung verbessert die Nachvollziehbarkeit parlamentarischer Verfahren, erleichtert den Informationszugang und unterstützt die Arbeit von Abgeordneten, Fraktionen und Verwaltung. (Abg. Holzner (SPD)) Meine Damen und Herren, der wichtigste Teil dieser Reform betrifft jedoch die Ausschüsse in diesem Haus. Dort wird beraten, dort werden Gesetze vorbereitet. Dort findet ein erheblicher Teil der parlamentarischen Arbeit statt. Und genau deshalb werden wir - Kollege Schäfer hat es schon gesagt - künftig grundsätzlich öffentlich tagen. Ab dem 1. November öffnen wir diesen wichtigen Bereich parlamentarischer Arbeit für die Öffentlichkeit. Das ist ein bedeutender und richtiger Schritt, denn Demokratie braucht Transparenz. Bürgerinnen und Bürger sollen nicht nur das Ergebnis politischer Entscheidungen sehen, sondern auch nachvollziehen können, wie diese Entscheidungen entstehen. Sie sollen erleben können, wie wir quasi im Maschinenraum der Demokratie beraten, diskutieren und abwägen. Selbstverständlich wird es - und auch das hat der Kollege Schäfer eben gesagt - weiterhin Bereiche geben, in denen Vertraulichkeit Notwendigkeit bleibt, aber künftig gilt der Grundsatz Öffentlichkeit dort, wo Öffentlichkeit nötig ist. Weil es eben gesagt wurde, will ich auch auf einen Vorwurf eingehen. Es wird behauptet, diese Änderungen dienen dazu, einzelne Fraktionen oder eine Fraktion zu benachteiligen oder gar zu schwächen. Das trifft nicht zu! Ein erheblicher Teil der Änderungen ergibt sich aus ganz praktischem Bedarf, den auch die Landtagsverwaltung angeregt hat, wie die Einführung des parlamentarischen Dokumentationssystems, die Bereinigung und Aktualisierung von Rechtsverweisen sowie die Umsetzung von Beschlüssen, die dieses Haus getroffen hat. Diese Anregungen wurden genutzt, um weitere Änderungen zu vollziehen. Die Fragen der Transparenz, die Ordnung des parlamentarischen Betriebs und der respektvolle Umgang miteinander - nichts davon beschneidet die Rechte irgendeiner Fraktion, nichts davon schränkt die parlamentarische Opposition ein und nichts davon verändert die demokratischen Kräfteverhältnisse in diesem Haus. Wer Transparenz stärkt, wer Verfahren klarer machen will und wer respektvollen Umgang einfordert, der schwächt keine Demokratie. Er stärkt sie. (Beifall von der Spd und der CDU.) Meine Damen und Herren, die heute vorliegenden Änderungen verfolgen ein gemeinsames Ziel. Sie machen parlamentarische Arbeit verständlicher, stärken den respektvollen Umgang miteinander und sorgen für mehr Transparenz. Damit stärken sie nicht nur die Arbeit dieses Hauses, sondern auch das Vertrauen in die Demokratie. Ich bitte um Zustimmung in Erster und Zweiter Lesung. Herzlichen Dank. (Beifall von der Spd und der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Holzner. - Es wird eine Kurzintervention von dem Abgeordneten Becker angezeigt. Diese möchte ich gerne zulassen. - Sie können zum Saalmikrofon gehen, Herr Becker. Abg. Becker (AfD) mit einer Zwischenbemerkung: Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Holzner, Sie haben in Ihrer Rede ausgeführt, dass es nicht die Absicht der Mehrheitsfraktion ist, eine bestimmte Partei zu benachteiligen oder zu diskriminieren, aber ich glaube, allein schon die Debatte hier und heute sowie Art und Umfang, wie dies stattfindet, bestätigen das Gegenteil. Wir reden über drei wichtige Gesetze: das Abgeordnetengesetz, das Gesetz über den Landtag und die Geschäftsordnung des Landtags, das - so möchte ich sagen - die Verfassung dieses Hohen Hauses ist. Wir als Oppositionspartei haben in einem drittel Redezeit-Modul zwei Minuten Redezeit, um diese drei wichtigen Sachen zu behandeln. Sie haben darüber geredet, dass Sie die Ausschüsse stärken wollen. Dieses Gesetz geht aber nicht in den Ausschuss. Wir haben hier wesentliche Änderungen und Sie wollen diese heute in einer Sitzung im Schweinsgalopp durchpeitschen. Da muss ich einfach sagen, das hat mit Respekt nichts zu tun. Wir hätten noch einige Änderungen gehabt. Wenn wir fünf bis sechs Änderungsanträge gemacht hätten, wären wir bei 20 Sekunden pro Änderungsantrag. Das ist einfach nur lächerlich. Das hat mit einem ordentlichen parlamentarischen Verfahren nichts zu tun. Von daher ist es aus unserer Sicht eine Frechheit, eine absolute Frechheit. Dieses Verfahren zeigt, was Sie vorhaben: Sie wollen die zukünftigen Oppositionsfraktionen benachteiligen. Von daher muss ich sagen: Wir lehnen das alles ab. Das ist eine absolute Frechheit. Wenn Sie es ordentlich machen würden, würden wir in den Ausschuss gehen, es vernünftig beraten und es nach der Sommerpause beschließen. Freitags haben wir spätabends die Endfassung bekommen und am Mittwoch beraten wir schon darüber. Eine ordentliche parlamentarische Arbeit ist so leider nicht möglich. - Vielen Dank. (Beifall von der AfD.)

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Heike Sylvia Winzent

Frau Kollegin Holzner, möchten Sie erwidern? - Dann darf ich auch Sie bitten, zum Saalmikrofon zu gehen.

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Martina Holzner SPD

Herr Becker, ich muss Ihnen leider widersprechen. Sie wissen, dass wir das gemeinsam besprochen haben. Das Präsidium trifft die Entscheidung, wann und wie lange wir die Dinge besprechen. Sie haben sich damit einverstanden gezeigt. Es gab auch keine Änderungen von Ihnen, die Sie eingereicht haben. Von daher kann ich nur das sagen, was Ihr Fraktionskollege ganz am Anfang gesagt hat: Wir einigen uns im Präsidium auf Redezeiten. - Sie haben Ihr Einverständnis damit gezeigt. Ich denke, damit haben wir gemeinsam eine gute Tagesordnung beschlossen. Ich verstehe die Kritik an der Stelle tatsächlich nicht. Bezüglich der Öffentlichkeit der Ausschüsse muss ich sagen, dass ich glaube, das ist eine gute Entscheidung. Das haben Sie gerade eben angesprochen. Das ist ein wichtiger Bestandteil. Ich glaube, es ist gut, wenn die Bürgerinnen und Bürger sehen, an was bei uns in den Ausschüssen gearbeitet wird und wer bei uns in den Ausschüssen arbeitet. (Beifall von der SPD. - Zurufe.)

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Heike Sylvia Winzent

Wir fahren in der Aussprache fort. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, die Zwischenrufe einzustellen. Ich erteile nun Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr für die AfD-Landtagsfraktion das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Ich weiß, ich habe nur 31 Sekunden Redezeit. Deshalb ganz kurz: Auf den Gesetzen, die gegen die AfD gerichtet, steht natürlich nicht „Gegen-AfD-Gesetz“. (Abg. Schäfer (CDU): Wo denn? - Abg. Schmitt-Lang (CDU): In welchem Ge- setz? Wo steht es drin?) Es steht nicht drauf. Wir brauchen keine Angst zu haben, was diese Transparenz betrifft. Ich persönlich habe noch nie eine Geldspende bekommen und ich habe nur einen Nebenverdienst. Das ist beim Saarländischen Rundfunk, 75 Euro, viermal im Jahr. Das war es. Niemand hier hat wahrscheinlich weniger Nebeneinkünfte als ich. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Ich!) Dann gibt es eine Person. Gott sei Dank, ich bin nicht ganz alleine. Das wollte ich nur noch sagen. (Beifall von der AfD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. - Es liegt noch eine Wortmeldung vor. Ich erteile Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer für die CDU-Landtagsfraktion das Wort.

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Raphael Schäfer CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich mache es kurz. Hier sind in meinen Augen falsche Dinge behauptet worden, Herr Kollege Dörr und Herr Kollege Becker. Wir tagen im Landtagspräsidium, das ist donnerstags, und dort wird alles gemeinsam festgelegt, dort wird keine AfD ausgegrenzt. Es sind gemeinsame Beschlüsse dieses Präsidiums. Insoweit Herr Dörr, entbehrt das, was Sie am Anfang ausgeführt haben, hier werde eine Fraktion ausgegrenzt, jeder Grundlage. Im Präsidium werden immer Kompromisse mit Blick auf die Tagesordnung, auf die Redezeiten et cetera vereinbart. (Vizepräsidentin Heib übernimmt den Vor- sitz.) Vereinbart war, Herr Becker, Erste und Zweite Lesung an einem Tag, das ist internes Parlamentsrecht. Das heißt, man muss die Frage stellen, inwieweit eine Anhörung zu internem Parlamentsrecht der richtige Weg wäre. Es ist, glaube ich, hier im Hohen Haus geübte Praxis, dass bei diesen internen Prozessen Erste und Zweite Lesung zusammen stattfinden. Zu Ihrem zweiten Kritikpunkt. Die Unterlagen sind alle am Freitag zugegangen. Die Landtagsverwaltung hat gesagt, dass mit Blick auf die Geschäftsordnung diese ein paar Stunden später eingehen, weil noch eine Rechtsformbereinigung stattfinden muss. Fristgerecht sind die Unterlagen dann zugegangen. Am Freitagnachmittag haben alle Unterlagen, die wir heute hier beraten, vorgelegen. Ich sage an Sie gerichtet: Machen Sie einfach Ihre Arbeit. Lesen Sie mal die Unterlagen. Sie hatten fünf Tage Zeit. (Beifall von der CDU und der SPD.) Zum letzten Punkt. Auch da will ich den Finger in die Wunde legen. Der Kollege Becker hat ausgeführt, dass Sie heute keinen internen Gesetzen zustimmen wollen. Ihr Fraktionsvorsitzender hat gerade gesagt, dass er für Transparenz sowie die Veröffentlichungspflicht steht. Sie müssen der Öffentlichkeit erst mal erklären, warum Sie heute nicht zustimmen, dass die Verhaltensregelungen ins Abgeordnetengesetz überführt werden. Das ist nämlich ein Mangel an Transparenz, das sagt sehr viel über Sie als Fraktion aus. - Herzlichen Dank. (Beifall der CDU und der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über das Gesetz über die Änderung des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes, Drucksache 17/2286. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2286 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2286 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2286 durchgeführt werden. Nach § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. (Abg. Dörr (AfD): Zur Geschäftsordnung!) Herr Dörr hat eine Wortmeldung. Sie haben das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Nach § 36 der Geschäftsordnung des Landtages beantragt die AfD-Landtagsfraktion eine Dritte Lesung dieses Gesetzes. (Beifall von der AfD.)

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Dagmar Heib

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die AfD-Landtagsfraktion hat einen Antrag für eine Dritte Lesung gestellt. Wir stimmen darüber ab. Ich frage das Plenum: Wer für den Antrag der AfD-Landtagsfraktion, eine Dritte Lesung durchzuführen, ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag der AfD-Landtagsfraktion mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion. Ich rufe die Abstimmung zur Zweiten und letzten Lesung noch einmal auf und beginne mit meiner Einleitung. In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2286 durchgeführt werden. Nach § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Absatz 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird. Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf des Gesetzes über die Änderung des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes, Drucksache 17/2286, in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2286 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über das 34. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes, Drucksache 17/2284. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2284 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2284 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Herr Dörr, Sie haben eine Wortmeldung. - Herr Fraktionsvorsitzender, ich erteile Ihnen das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Nach § 36 der Geschäftsordnung beantragt die AfD-Landtagsfraktion eine Dritte Lesung des Gesetzes.

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Dagmar Heib

Vielen Dank. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auch diese Abstimmung im Plenum auf: Wer für den Antrag der AfD-Landtagsfraktion auf Durchführung einer Dritten Lesung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag der AfD-Landtagsfraktion zu einer Dritten Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion. Ich fahre fort mit dem Aufruf der Abstimmungen. In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2284 durchgeführt werden. Nach § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Absatz 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird. Wir kommen zur Abstimmung über das 34. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes, Drucksache 17/2284, in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2284 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag betreffend: Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes, Drucksache 17/2285. - Wer für die Annahme der Drucksache 17/2285 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2285 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Landessportverband für das Saarland (Drucksache 17/2252) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.

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Reinhold Jost

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf dient der punktuellen Anpassung und Aktualisierung des Gesetzes über den Landessportverband für das Saarland. Anlässlich der damaligen finanziellen Schieflage des LSVS wurde das Gesetz über den Landessportverband im Jahr 2019 neu gefasst. Wesentliches Ziel war es, die Verantwortung für die operative Verbandsführung auf einen hauptamtlich tätigen Vorstand zu übertragen, der durch ein ehrenamtliches Kontrollorgan, nämlich den Aufsichtsrat, überwacht wird. Nach rund sieben Jahren der Rechtsanwendung zeigt die Praxis nun punktuellen Anpassungsbedarf, der im Übrigen auch ausdrücklich vom Aufsichtsrat selbst geltend gemacht wurde. Die Änderungen im Gesetzentwurf dienen der organisatorischen Klarheit, beseitigen redaktionelle Unschärfen und schaffen die notwendige Rechtssicherheit. Lassen Sie mich kurz auf die wesentlichen Punkte des Entwurfs eingehen: In § 2 Absatz 1 des Gesetzes soll eine wichtige Klarstellung bezüglich der Aufgaben des LSVS vorgenommen werden. Zudem soll in § 2 Absatz 2 die veraltete und zu enge Formulierung „Integration von Ausländern und Behinderten“ durch den umfassenderen Begriff der Inklusion ersetzt werden, um die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen ausdrücklich auch bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit rechtlich zu verankern. Weiterhin erfolgen Klarstellungen und Anpassungen bei Bezeichnungen und Aufgaben. So wird in § 3 eine Anpassung an die bundesweit übliche Bezeichnung „Verbände mit besonderen Aufgaben“ vorgenommen. Auch die missverständliche Kompetenzverteilung zwischen den Organen des LSVS in § 6 wird klargestellt. So obliegt die Genehmigung des Wirtschaftsplans allein der Mitgliederversammlung, während dem Aufsichtsrat die vorherige Prüfung und die Aufgabe einer Empfehlung zukommt. In § 7 soll das Wahlverfahren für den Vorsitz des Aufsichtsrates geändert werden. Bisher wurde dieser durch die Mitgliederversammlung gewählt. Künftig soll der Aufsichtsrat den Vorsitz und die Stellvertretung selbst aus seiner Mitte bestimmen. Da das Gremium mit ausgewiesenen Wirtschafts- und Sportexperten besetzt ist, besitzt es die beste Fachkompetenz, über seinen eigenen Vorsitz zu entscheiden. Gleichzeitig ist vorgesehen, die Bezeichnungen „Präsidentin“ und „Präsident“ für den Aufsichtsratsvorsitz zu streichen. Da die operative Verbandsführung und die Außenvertretung nach § 6 LSVSG allein dem hauptamtlichen Vorstand obliegt, soll diese Streichung im Außenverhältnis den falschen Eindruck einer operativen Führungsbefugnis des oder der Aufsichtsratsvorsitzenden dauerhaft verhindern und vielleicht auch zu Bodenhaftung führen. In § 8 werden die Anforderungen an die Mitgliederversammlung angepasst. Da die jeweiligen Mitgliederversammlungen der Fachverbände in unterschiedlichen zeitlichen Rhythmen stattfinden, müssen die Vertreter der Mitgliedsverbände nicht mehr gewählt sein, sondern sie werden nur noch entsendet. Abschließend soll in § 9 eine neue, klarstellende Regelung bezüglich der Erhebung von Beiträgen eingeführt werden. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, mit diesem Entwurf eines Änderungsgesetzes können Unklarheiten beseitigt, zeitgemäße Begrifflichkeiten verankert und die innere Organisation des Landessportverbands präzisiert werden. Ich weise noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass der entsprechende Anregungstatbestand aus dem Aufsichtsrat des LSVS in Teilen einstimmig, in Teilen mit überdeutlicher Mehrheit an uns herangetragen wurde. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordnetem Patrick Waldraff das Wort.

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Patrick Waldraff CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute beschäftigen wir uns erneut mit dem Gesetz über den Landessportverband für das Saarland. Ich glaube, sieben Jahre nach der Neufassung des Gesetzes ist es durchaus sinnvoll, Bilanz zu ziehen: Was hat sich bewährt, wo gibt es Anpassungsbedarf und welche Änderungen helfen dem organisierten Sport im Saarland tatsächlich weiter? Einige der vorgeschlagenen Änderungen erscheinen eher technischer oder redaktioneller Natur. Dazu gehören beispielsweise Anpassungen von Begrifflichkeiten, Modernisierungen im Bereich der Inklusion, Klarstellungen bei Mitgliedsbeiträgen, Änderungen bei der Entsendung von Delegierten. Solche Anpassungen können sinnvoll sein, wenn sie zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit beitragen. Interessanter wird es bei den Punkten, die das Verhältnis zwischen dem Landessportverband und den Sportfachverbänden betreffen. Ein Beispiel: Bislang wird im Gesetz ausdrücklich auch die organisatorische Unterstützung der Mitglieder durch den LSVS genannt. Künftig soll dieser Passus entfallen. Die Landesregierung spricht von einer Klarstellung, weil ja ohnehin schon seit dem LSVS-Skandal keine organisatorische Unterstützung mehr vonseiten des LSVS gegenüber den Fachverbänden gewährt wird. Die entscheidende Frage lautet aber: Was bedeutet das für die Fachverbände in der Praxis? Ich habe heute Morgen im Rahmen der Regierungserklärung gesagt, dass gerade auch in den Geschäftsstellen, was die Verwaltungsarbeit anbelangt, die Fachverbände sicherlich zusätzliche Unterstützung benötigen. Deshalb müssen wir genau prüfen: Brauchen die Fachverbände künftig eher mehr Unterstützung oder reicht wirklich aus, was aktuell geleistet wird? Der zweite Punkt betrifft die Wahl der Spitze des Aufsichtsrates. Bislang werden der Vorsitzende und der Stellvertreter durch die Mitgliederversammlung gewählt. Künftig soll der Aufsichtsrat diese Personen selbst bestimmen. Zusammengefasst gesagt: Im Moment wählen 100 Delegierte der Fachverbände den Vorsitzenden des Aufsichtsrates bei der Mitgliederversammlung, in Zukunft sollen es neun Mitglieder des Aufsichtsrates tun. Auch da liegt die Frage auf der Hand: Stärkt das die Handlungsfähigkeit des Aufsichtsrates, so wie es von der Regierung begründet wird, oder schwächt es die Einflussmöglichkeiten der Fachverbände und des Ehrenamtes? Auch diese Frage sollten wir sorgfältig diskutieren. Ein dritter Punkt betrifft die Bezeichnung des Aufsichtsratsvorsitzenden. Künftig soll auf die Bezeichnung „Präsident“ verzichtet werden. Die Begründung der Landesregierung lautet: Es sollen Missverständnisse vermieden werden, weil im Moment der LSVS-Vorstand für das operative Geschäft zuständig ist. Es könnte ja der falsche Eindruck entstehen, wenn sich der Aufsichtsratsvorsitzende „Präsident“ nennt, dass er für das operative Geschäft zuständig sei. Auch hier stellt sich jedoch eine Frage: Wird dadurch die Rolle des Aufsichtsrates als Kontrollorgan klarer oder wird dadurch die Bedeutung und Autorität des Kontrollorgans geschwächt? Meine Damen und Herren, genau deshalb sollten wir uns heute noch nicht festlegen, denn bei diesen Fragen geht es nicht um reine Formulierungen, es geht um Mitwirkung, es geht um Verantwortung und es geht um das zukünftige Verhältnis zwischen dem Landessportverband und seinen Fachverbänden. Deshalb brauchen wir eine Anhörung, selbstverständlich mit den Verantwortlichen des LSVS, aber vor allem auch mit den Verantwortlichen der Fachverbände, weil sie letztendlich die Auswirkungen dieser Änderungen tragen müssen. Erst danach können wir seriös beurteilen, ob die vorgeschlagenen Änderungen tatsächlich geeignet sind, den organisierten Sport im Saarland zu stärken. Dementsprechend werden wir uns heute als CDU-Fraktion in Erster Lesung enthalten und werden die Ergebnisse der Anhörung abwarten. - Vielen Dank! (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es gibt weitere Wortmeldungen. Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordnetem David Maaß das Wort.

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David Maaß SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Sportminister hat vorhin schon angesprochen, dass die Fragen nach guter Verbandsführung und vor allen Dingen klarer Governance-Strukturen seit 2019 im Mittelpunkt der Debatte stehen, als der LS-VS aufgrund der Fehlentwicklungen der vorangegangenen Jahre neu ausgerichtet worden ist. Nach den damals bekannten Problemen wurde bewusst eine neue Struktur geschaffen, die operative Führung sollte nicht mehr bei ehrenamtlichen Funktionsträgerinnen und -trägern liegen, sondern bei einem hauptamtlichen Vorstand und - das ist wichtig, das ist moderne Governance - Führung und Kontrolle mussten voneinander getrennt sein. Ich denke, nach den vergangenen sieben Jahren hat sich an der einen oder anderen Stelle gezeigt, dass gerade die Bezeichnung und auch Titulierung des/der Aufsichtsratsvorsitzenden als Präsident/Präsidentin vor allen Dingen medial zu Missverständnissen geführt haben könnte. Der Begriff des Präsidenten ist im deutschen Sport ganz stark mit Repräsentation, mit Führung und vor allen Dingen auch mit Außenvertretung verbunden, aber das trifft auf diese Struktur eben nicht zu, wo der „Präsident“ Genannte Vorsitzender des Kontrollgremiums ist und, wie vorhin schon gesagt, die eigentliche Arbeit von den beiden hauptamtlichen Geschäftsführern geleistet wird. Darin lag genau das Problem, dass der Präsident eben nicht für die Führung des Verbandes zuständig ist, sondern dass der Aufsichtsrat nur kontrolliert und der Vorstand führt. Es ist keine Herabstufung des Amtes in irgendeiner Art und Weise beabsichtigt - unser Sportminister hat dazu schon gesagt, dass die Impulse direkt aus dem Aufsichtsrat kommen -, sondern es geht um eine Stärkung der Klarheit. Wer kontrolliert, soll als Kontrollorgan erkennbar sein, und wer führt, soll als Führungsorgan erkennbar sein. Wer den Vorstand nach außen vertritt, der soll auch eindeutig gesetzlich dazu berufen sein. Der Gesetzentwurf in Erster Lesung enthält weitere sinnvolle Anpassungen, beispielsweise werden die Aufgaben des Verbandes präzisiert, der Begriff der Inklusion wird modernisiert, die Mitgliederversammlung erhält mehr Flexibilität bei der Entsendung von Delegierten und bei Mitgliedsbeiträgen wird zusätzliche Rechtssicherheit geschaffen. Ich will noch auf die Punkte eingehen, die der Kollege Waldraff angesprochen hatte. Ich bekomme es wahrscheinlich chronologisch nicht mehr so zusammen, aber Sie haben kritisiert, dass der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter künftig nicht mehr aus der Mitgliederversammlung, sondern direkt aus dem Aufsichtsrat gewählt werden können. Man muss festhalten, dass die Mitgliederversammlung immer noch den gesamten Aufsichtsrat wählt und die Mitgliederversammlung deshalb kein einziges Wahlrecht für den Aufsichtsrat verliert. Sie bestimmt immer noch dessen Mitglieder und künftig entscheidet - das ist in anderen Gremien auch üblich - der Aufsichtsrat selbst über seinen Vorsitz. Sie haben die Diskussion um die Bezeichnung „Präsident“ angesprochen, das habe eine gewisse Tradition. Ich glaube aber, dass in der Vergangenheit diesbezüglich viele Missverständnisse entstanden sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns auch dort einig: Wenn wir nach sieben Jahren feststellen, dass eine Amtsbezeichnung immer wieder Anlass für Kompetenz- und Rollenverständnisdebatten bietet, dann ist es Aufgabe von uns, des Gesetzgebers, Klarheit zu schaffen. Genau das tun wir. Sie haben angesprochen, Kollege Waldraff, dass kleine Verbände dadurch benachteiligt würden, dass die organisatorische Unterstützung abgeschafft werden würde. Das stimmt so nicht. Die Unterstützung wird nicht abgeschafft. Es wird lediglich klargestellt, dass kein gesetzlicher Anspruch auf kostenlose Leistungen besteht. Angesichts der wirtschaftlichen Erfahrungen des LSVS ist diese Klarstellung meines Erachtens auch notwendig. Kein Verband verliert Unterstützungsleistungen in irgendeiner Art und Weise. Wir stellen lediglich klar, dass organisatorische Hilfen nicht automatisch unentgeltlich geschuldet sind. Das entspricht der Realität der vergangenen Jahre. - Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss und bedanke mich fürs Zuhören. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wir fahren in der Wortmeldeliste fort. Ich erteile Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort für die AfD-Landtagsfraktion.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Das Gesetz ist sieben Jahre alt. Die Praxis hat Mängel gezeigt. Wir sind jetzt dabei und versuchen, das Gesetz so zu erneuern, dass es besser ist, als es vorher war und bisher ist. Das ist ein gutes Unterfangen. Dieses Problem, das von beiden Fraktionen vorgetragen worden ist, dass der Vorsitzende aus der Mitte des Aufsichtsrates oder von der Mitgliederversammlung gewählt wird, ist ein uraltes Problem. Das hatten wir auch bei den Gemeinden, als der Bürgermeister früher vom Gemeinderat gewählt worden ist. Inzwischen haben wir eine Urwahl. Man ändert so etwas und sammelt seine Erfahrungen. Gemeinde ist nicht gleich Sportverband. Da muss (Abg. Dörr (AfD)) man genau hinsehen. Wir werden in den Anhörungen, die wahrscheinlich stattfinden, und vor allen Dingen in den Beratungen im Ausschuss weitersehen. Wir denken, dass das insgesamt ein guter Vorschlag ist. Deshalb stimmen wir als Fraktion zu und hoffen darauf, dass in den Ausschüssen aus einem guten Vorschlag ein besserer wird. - Danke schön. (Beifall von der AfD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile Herrn Abgeordneten Patrick Waldraff das Wort für die CDU-Landtagsfraktion.

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Patrick Waldraff CDU

Nur ganz kurz zu dem, was Sie gesagt haben, Herr Maaß: Ich habe nichts kritisiert, ich habe nur festgestellt, dass die organisatorische Unterstützung für die Verbände wegfallen soll. Im Prinzip gibt es die seit 2019 schon nicht mehr. Das heißt, die Korrektur ist gerechtfertigt. Trotzdem habe ich darauf hingewiesen, dass der Bedarf zusätzlicher Unterstützung besteht, ob das vonseiten des LSVS kommen soll - was ich infrage stelle - oder den Verbänden über eine politische Lösung geholfen wird, was mir lieber wäre. Das wollte ich klarstellen. Zweitens: Sie haben gesagt, die Mitgliederversammlung verliere keine Rechte. - Doch, sie verliert ein Recht: Sie darf zukünftig nicht mehr den Vorsitzenden des Aufsichtsrates wählen. Das habe ich aber auch nicht kritisiert. Wenn die Anhörung ergibt, dass die Fachverbände damit einverstanden sind, dann sind wir die Letzten, die dagegen sind. Ich könnte mir aber vorstellen, dass das vonseiten der Fachverbände vielleicht anders gesehen wird, weil sie im Prinzip nur noch den Aufsichtsrat in Gänze wählen dürfen, aber nicht mehr bestimmen dürfen, wer Vorsitzender wird. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es gibt eine weitere Wortmeldung, die gerade eingeht. Ich erteile Herrn Abgeordneten David Maaß das Wort für die SPD-Landtagsfraktion.

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David Maaß SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dazu zwei Sätze: Wir sind vollkommen bei Ihnen, dafür ist das Anhörverfahren da. Ich denke, wenn ein Entwurf reinkommt, der auf Empfehlungen der Fachebene - - (Abg. Schäfer (CDU): Des Aufsichtsrats.) Das ist trotzdem in meinen Augen der Aufsichtsrat, weil dort die Verbände vertreten sind. (Abg. Schäfer (CDU): Nein.) Ja, Herr Schäfer, Moment. - Von daher sind wir im richtigen Verfahren, dass wir nach der Ersten Lesung in die Anhörung gehen. Dann werden wir hören, was die einzelnen Verantwortlichen zu berichten haben. - Das wollte ich klarstellen. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2252. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2252 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2252 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Neuregelung des Beurteilungsrechts für die saarländischen Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/2253) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.

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Reinhold Jost

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die saarländische Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Beurteilungsrechts für die saarländischen Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vor. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Änderungen im Saarländischen Beamtengesetz, im Saarländischen Disziplinargesetz und im Saarländischen Besoldungsgesetz vorgenommen. Die Anpassungen erfolgen insbesondere vor dem Hintergrund der Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung zum Beurteilungsrecht, praktischer Vollzugserfahrungen im Rahmen von Disziplinarverfahren sowie im Hinblick auf die Erfordernisse einer zeitgemäßen Personalgewinnung. Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen: Im Bereich des Beurteilungsrechts werden die Vorgaben der Rechtsprechung zum Gesetzesvorbehalt umgesetzt, wonach die wesentlichen Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen vom Gesetzgeber selbst zu treffen sind. Bislang sind die Vorschriften für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten des Saarlandes lediglich in der Saarländischen Laufbahnverordnung sowie ergänzend in den Beurteilungsrichtlinien der obersten Dienstbehörden geregelt. Der Rechtsprechung folgend werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf daher die wesentlichen Grundlagen für dienstliche Beurteilungen - also die grundsätzliche Entscheidung für ein Beurteilungssystem, die Bildung eines zusammenfassenden Gesamturteils sowie die Voraussetzungen für eine fiktive Fortschreibung der Beurteilung - im Saarländischen Beamtengesetz verankert. Zudem eröffnet die neu geschaffene Ermächtigungsgrundlage des § 23a Absatz 5 SBG die Möglichkeit, die konkretisierenden Vorgaben zu Inhalt und Verfahren der dienstlichen Beurteilung mit Verordnungsrang in der Saarländischen Laufbahnverordnung auszugestalten. Um ressortspezifischen Besonderheiten weiterhin Rechnung tragen zu können, wird dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, dem Ministerium der Justiz und dem Ministerium für Bildung und Kultur die Möglichkeit eröffnet, im Wege einer Ressortverordnung jeweils für ihren Geschäftsbereich eigenständige Vorgaben treffen zu können. Anlass für diese Öffnung ist, dass die genannten Ressorts im Vergleich zu den übrigen Geschäftsbereichen teilweise stark abweichende Strukturen und Aufgabengebiete aufweisen. Weitere Einzelheiten des Beurteilungswesens können wie bisher zusätzlich in den jeweiligen Beurteilungsrichtlinien geregelt werden. Ein weiterer wesentlicher Kernpunkt des vorliegenden Gesetzentwurfs betrifft die Anrechnung von Zeiten hauptberuflicher Tätigkeiten auf die beamtenrechtliche Probezeit. Bislang konnten lediglich Zeiten hauptberuflicher Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes auf die Probezeit angerechnet werden. In Zukunft sollen daneben auch Zeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes bei der Anrechnung auf die Probezeit Berücksichtigung finden. Hierdurch soll dem Fachkräftemangel insbesondere durch die Gewinnung hochqualifizierter und berufserfahrener Fachkräfte aus der Privatwirtschaft entgegengewirkt werden. Darüber hinaus ergibt sich ein Änderungsbedarf im Disziplinarrecht. Nach bisher geltender Rechtslage ist nach Abschluss eines Straf- oder Bußgeldverfahrens bei Verfehlungen im unteren und mittleren Bereich die Verhängung milderer disziplinarischer Maßnahmen weitgehend ausgeschlossen. Der vorliegende Gesetzentwurf erweitert daher den Sanktionskatalog, um auch in diesem Bereich eine verhältnismäßige disziplinarische Ahndung zu ermöglichen. Schließlich enthält der Gesetzentwurf Anpassungen bei besoldungsrechtlichen Bewertungen und bei der Ausbringung von Funktionsämtern. Zum einen wird die Funktion des Stellvertretenden Direktors des Landesverwaltungsamtes als Folge des erheblichen Aufgaben- und Bedeutungszuwachses dieser Behörde von der Besoldungsgruppe A16 mit Zulage nach B2 angehoben. Zum anderen erfordert die Organisationsreform der Vollzugspolizei zur Entlastung der Behördenleitung eine organisatorisch tragfähige und von der Direktionsebene entkoppelte Vertretungsregelung. Der vorliegende Entwurf bringt daher das Amt des Stellvertretenden Landespolizeidirektors neu aus und bewertet es im Saarländischen Besoldungsgesetz sachgerecht nach der Besoldungsgruppe B2. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. - Ich danke herzlich für die Aufmerksamkeit und schließe mit einem Glückauf! (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2253. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2253 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2253 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Frauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die Landtagsfraktionen von SPD und AfD, die CDU-Landtagsfraktion hat sich enthalten. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Novellierung des Gesetzes über die Fachhochschule für Verwaltung (Drucksache 17/2254) Hierzu begrüße ich recht herzlich bei uns im Plenarsaal Herrn Prof. Dr. Christopher Wolf, Rektor der Fachhochschule für Verwaltung. (Beifall von der SPD und der CDU.) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.

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Reinhold Jost

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Gesetzes über die Fachhochschule für Verwaltung vor. Die letzte Novellierung fand im Jahr 1980 statt. Das Gesetz in seiner bisherigen Fassung ist mithin seit fast einem halben Jahrhundert in seinen Grundzügen unverändert geblieben. Das Reformvorhaben zielt daher darauf ab, das Gesetz über die Fachhochschule für Verwaltung umfassend zu modernisieren und grundlegend neu zu gestalten. Lassen Sie mich an dieser Stelle Herrn Prof. Dr. Wolf ausdrücklich Dank und Anerkennung für seine Arbeit, aber auch für die Arbeit seines gesamten Teams an der Fachhochschule zum Ausdruck bringen! Großartig, was Sie dort leisten! (Beifall von der SPD und der CDU.) Wie Sie alle wissen, hat sich die Arbeitswelt seit 1980 grundlegend verändert, sie ist heute eine völlig andere als vor 46 Jahren. So stellt der digitale Wandel den öffentlichen Dienst vor neue, weitreichende Aufgaben. Es ist unabdingbar, nun auch die Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter an diese veränderte Realität anzupassen. Nur durch eine zeitgemäße und zukunftsorientierte Ausrichtung der Fachhochschule wird den Nachwuchskräften das nötige Fundament mitgegeben, um diesen veränderten Anforderungen erfolgreich begegnen zu können. Hier setzt die vorliegende Novellierung an, deren wesentliche Inhalte ich Ihnen im Folgenden kurz erläutern möchte: Ein zentraler Aspekt der Novellierung bildet sich in der aufgabenbezogenen Neubenennung der Fachhochschule ab: Aus der „Fachhochschule für Verwaltung“ wird in Zukunft die „Fachhochschule für Verwaltung und Polizei“. Damit werden das breite Aufgabenspektrum der Fachhochschule und das Gewicht der polizeilichen Ausbildung in Zukunft auch nach außen deutlich sichtbar gemacht. Zudem wird ein neuer Studiengang „Verwaltungsinformatik“ samt Fachbereich eingerichtet. Damit wird der wachsenden Nachfrage nach spezialisierten Fachkräften Rechnung getragen. Um dieses Studium künftig in Kooperation mit der Akademie der Saarwirtschaft anbieten zu können, wird mit diesem Gesetzentwurf die erforderliche gesetzliche Grundlage für die Kooperation mit externen Bildungsträgern geschaffen. Durch diese Zusammenarbeit werden Kompetenzen gebündelt und vorhandene Ressourcen effizient genutzt, sodass nicht dauerhaft eigene Strukturen aufgebaut werden müssen. Darüber hinaus ermöglicht diese Neuerung künftig auch Kooperationen mit öffentlich-rechtlichen Ausund Fortbildungseinrichtungen im Saarland. Ein weiteres wesentliches Element der Novellierung ist die Erhöhung der Anwenderfreundlichkeit des Gesetzes. Die Reform wurde gezielt genutzt, um das Gesetz systematisch zu gliedern, es von überflüssigen Regelungen zu bereinigen und zu schlanken Strukturen zurückzukehren. Dadurch wird das Gesetz in der Praxis wesentlich handhabbarer. Darüber hinaus schafft die Neufassung klare, zeitgemäße Regelungen für den Datenschutz. Der Entwurf bietet einen rechtssicheren Rahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten und definiert eindeutige datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten. Schließlich werden durch das novellierte Gesetz zwei weitere zentrale Aspekte bei der Aus- und Fortbildung an der Fachhochschule für Verwaltung und Polizei betont: der Schutz vor Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen sowie die aktive Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Diese gezielte Novellierung stellt die Aus- und Fortbildung in der saarländischen Verwaltung zukunftssicher auf. Gleichzeitig schafft sie das Fundament, um den digitalen Wandel der Arbeitswelt erfolgreich zu meistern. - Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur Beratung in den zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. - Herzlichen Dank. Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2254. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2254 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, dem bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Vielen Dank. - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2254 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Frauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die Landtagsfraktionen von SPD, CDU und AfD. Wir kommen zu den Punkten 7 und 28 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur erprobungsweisen Befreiung kommunaler Gebietskörperschaften von landesrechtlichen Regelungen (Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz - KommReg-BefrG) (Drucksache 17/2280) Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Saarland einfacher, schneller und moderner machen - Effizienzpaket konsequent umsetzen (Drucksache 17/2297) Zur Begründung des Gesetzentwurfs der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Stephan Toscani das Wort.

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Stephan Toscani CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen heute Morgen diesen Gesetzesvorschlag der CDU vorzustellen. Sein Titel lautet „Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz“. Dieser Titel ist zugegebenermaßen etwas sperrig, aber es steht eine wirklich gute Idee dahinter. Wir greifen mit diesem Gesetzesvorschlag eine Initiative auf, die aus unserer kommunalen Praxis kommt, von unseren Städten und Gemeinden. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat vor Kurzem parteiübergreifend ein solches Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz vorgeschlagen. Es ist ein starkes Signal, wenn CDU- und SPD-geführte Kommunen gleichermaßen einen solchen Vorschlag machen. Sie greifen dabei auf eine Initiative aus Baden-Württemberg zurück, wo es ein solches Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz schon gibt. Wir haben vor Wochen diese Initiative des Städte- und Gemeindetags aufgegriffen und einen entsprechenden Vorschlag im öffentlichen Raum des Landes gemacht. Als wir das nun konkret eingebracht haben, als wir angekündigt haben, das Vorhaben im Landtag vorzustellen, kam dieser Tage just eine Initiative der SPD-geführten Landesregierung, die in eine ähnliche Richtung weist. Man hat dafür ein Paket für nach der Sommerpause angekündigt. Ich sage: Das ist gut so, ich freue mich. Wir von der CDU freuen uns, wenn sich die Dinge im Saarland in die richtige Richtung bewegen. (Beifall von der CDU.) Das ist allerdings ein Muster, das wir in den letzten Monaten ein ums andere Mal erlebt haben. Ich erinnere daran: Die CDU war für ein Handyverbot an Grundschulen, die SPD hatte das erst abgelehnt. Dann gab es aber eine 180- Grad-Kehrtwende der SPD - und heute haben wir das Handyverbot. Ich erinnere an das Thema Verteidigungsindustrie: Wir von der CDU haben früh gesagt, dass wir die Chancen der Verteidigungsindustrie im Saarland nutzen sollten. Darauf folgten erst Ablehnung und Bedenken vonseiten der SPD, das würde uns quasi zur Zielscheibe von Putins Raketen machen. Mittlerweile aber haben die Landesregierung und die SPD ihren Kurs geändert. Ich sage: Diese Dinge gehen nun in die richtige Richtung. Wir von der CDU treiben die Dinge im Saarland in die richtige Richtung. Wenn die Saarländerinnen und Saarländer mögen, können sie ab April nächsten Jahres mehr davon bekommen! (Beifall von der CDU.) Worum geht es bei diesem Gesetzentwurf? Wir wollen unseren Gemeinden, aber auch den Kreisen, die Möglichkeit geben, bei landesrechtlichen Regelungen Ausnahmen zu beantragen. Das Ganze soll so gehen, dass sie einen Antrag an das jeweils zuständige Fachministerium auf Landesebene, also an die Landesregierung, stellen. Die Prüfung dieser Ausnahmeanträge von einzelnen Städten, Gemeinden oder Kreisen darf aber nicht unbegrenzt lange dauern. Wir schlagen vor, dass das Landesministerium innerhalb von drei Monaten über den Antrag entscheiden muss, und wenn eine solche Entscheidung vonseiten des Landesministeriums nicht in dieser Dreimonatsfrist kommt, dann gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Das Prinzip ist: Frist verstrichen, Antrag genehmigt. - Meine Damen und Herren, das ist ein Vorschlag zu weiterem Bürokratieabbau in unserem Land. Insgesamt, glaube ich, kann man sagen, wir haben in Deutschland da kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem. Der Kollege Christopher Salm hat vor ein paar Wochen eine Anfrage an die Landesregierung gestellt, wie es denn mit dem Abbau von Statistikpflichten aussieht. Die Antwort der Landesregierung lautet: Seit 2022 ist keine einzige Statistikpflicht im Saarland ausgesetzt oder abgeschafft worden. Die Landesregierung hat im Jahr 2024 gesagt, sie prüfe, ob da mehr geschehen könne. Seit 2024 ist in dieser Richtung aber nichts passiert, da gab es keine konkreten Initiativen, irgendwelche Berichtspflichten oder Statistikpflichten abzuschaffen. Ich finde, bei dem Thema Berichts- und Dokumentationspflichten gerade für Unternehmen gibt es viel Raum für Entlastung. Auch da haben die Baden-Württemberger jetzt eine spannende Initiative ergriffen, sie nennt sich Effizienzgesetz. Das bedeutet eine komplette Umkehr des Prinzips, eine Schubumkehr. Es werden nicht einzelne Berichts- und Do- (Abg. Toscani (CDU)) kumentationspflichten abgeschafft, sondern im Grunde wird das Prinzip vom Kopf auf die Füße gestellt: Erst mal werden alle landesrechtlichen Dokumentations-, Berichts- und Aufbewahrungspflichten in Gänze abgeschafft. Das, was aus Sicht des Landes unbedingt erhalten bleiben muss, muss dann im Einzelfall wieder eingeführt werden. Wer der Meinung ist, dass solche Bürokratiepflichten notwendig sind, muss sie im Einzelfall begründen. Wir als CDU sind der Meinung, das ist eine gute Sache. Auch das sollten wir im Saarland umsetzen! (Beifall von der CDU.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf, der Ausnahmen für Kommunen von landesrechtlichen Regelungen ermöglichen soll, löst sicherlich nicht alle Probleme der Kommunen, aber es ist ein konkreter Schritt, um unseren Kommunen mehr Luft zum Atmen zu geben. Wir signalisieren damit auch von der Landesebene her mehr Vertrauen für unsere Städte und Gemeinden. Das ist ein Signal an unsere Städte und Gemeinden, das klarmacht: Wir wollen euch nicht ständig neue Aufgaben aufbürden, sondern wir wollen unseren Städten und Gemeinden Handlungsspielräume zurückgeben. - In diesem Sinne bitte ich Sie herzlich um Zustimmung zu unserer Gesetzesinitiative. (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Herzlichen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. - Zur Begründung des Antrags der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Maximilian Raber das Wort.

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Maximilian Raber SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Bürokratie in Deutschland stellt für viele eine Belastung dar. Vier von fünf Unternehmen beklagen sich über zunehmende bürokratische Herausforderungen, und auch bei Privatpersonen verhält es sich nicht wesentlich anders. Aber die gute Nachricht dabei ist: Die Landesregierung arbeitet aktiv dagegen an! Sie hat vor drei Jahren einen umfassenden Modernisierungsprozess gestartet, den unsere Ministerpräsidentin Anke Rehlinger unter dem Leitmotiv „Einfacher machen“ angestoßen hat und vorantreibt. Mit diesem Prozess verfolgen wir ein klares Ziel. Der Staat muss für die Bürgerinnen und Bürger einfacher, verständlicher und schneller werden. Behörden müssen erreichbar, Verfahren effizient und Leistungen unkompliziert zugänglich sein, denn eine moderne Verwaltung ist die Voraussetzung für einen handlungsfähigen Staat. Mit dem ersten Maßnahmenpaket, das die Landesregierung bereits im Juli 2024 vorgestellt hat, wurden wichtige Schritte gegangen. Verwaltungsleistungen werden digitalisiert, Verfahren werden beschleunigt, interne Abläufe verschlankt und Zuständigkeiten klarer organisiert. Digitaler Bauantrag, digitales Serviceportal - alles ist auf den Weg gebracht und läuft. Das macht deutlich: Wir bauen Bürokratie dort ab, wo sie Zeitressourcen und Handlungsspielräume bindet, ohne einen erkennbaren Mehrwert zu schaffen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Besonders wichtig ist mir dabei zu betonen: „Einfacher machen“ war nie als einmalige Initiative gedacht. Es ist ein fortlaufender Prozess der Modernisierung, ein Prozess, der die Verwaltung digitaler und bürgernäher machen soll, ein Prozess, der offen ist für Vorschläge aus Kommunen, Unternehmen, Verbänden und der Gesellschaft. Genau in diese Linie fügt sich das Regelbefreiungsgesetz ein. Es schafft zusätzliche Freiräume, um neue und praxistaugliche Lösungen zu erproben. Deshalb hat die Landesregierung angekündigt, es als Baustein in einem Artikelgesetz auf den Weg zu bringen. Das Regelbefreiungsgesetz stärkt die kommunale Handlungsfähigkeit und setzt den Weg fort, den wir im Saarland bereits vor Jahren eingeschlagen haben: Weniger unnötige Bürokratie, mehr Vertrauen in die Praxis und einen Staat, der seine Aufgaben effizient und bürgernah erfüllt, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Wenn man den Gesetzentwurf der Kolleginnen und Kollegen der CDU liest, könnte man fast meinen, es laufe nichts. Aber exakt das Gegenteil ist richtig! Die Modernisierungsagenda der Landesregierung nimmt längst Fahrt auf und geht weiter als das, was die CDU heute einbringt, zum Beispiel bei der Abschaffung der Berichtspflichten. Das wird ein großer Wurf in einem gemeinsamen Effizienzgesetz. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich gönne Ihnen den politischen Move, dass Sie jetzt schneller gewesen sein wollen als die Landesregierung. Nun gut, die Pläne haben sich wohl in den Fluren der Ministerien auch bis zu Ihnen herumgesprochen - sei‘s drum. Da die Umsetzung ohnehin für das nächste Plenum geplant war und eine Anhörung in der sitzungsfreien Zeit sowieso nicht durchführbar gewesen wäre, läuft es am Ende auf den gleichen Zeitplan hinaus. Ich würde Sie allerdings im Gegenzug darum bitten, dann auch unserem Antrag zu folgen, denn hier wollen wir doch eigentlich dasselbe: einen besser funktionierenden Staat, mehr Vertrauen in die Institutionen und überflüssige Regeln konsequent abbauen. (Abg. Raber (SPD)) Aber ich befürchte, an einem Punkt gehen unsere Meinungen doch deutlich auseinander. Aus meiner Sicht darf eines in der gesamten Debatte über den Bürokratieabbau nie passieren. Bürokratieabbau darf niemals zum Abbau von Schutzrechten führen! Nicht jede Regel ist überflüssige Bürokratie. Arbeitnehmerrechte, Arbeitsschutz, Mitbestimmung, Tarifautonomie und Umweltstandards sind keine Belastungen, sondern Errungenschaften, die unsere Gesellschaft sozialer, sicherer und lebenswerter machen. Sie stehen für uns nicht zur Disposition, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Wir wollen Verfahren vereinfachen und unnötige Hürden abbauen, aber es geht dabei nicht um Deregulierung um jeden Preis. Gute Arbeit, soziale Sicherheit und wirksamer Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlage entstehen nicht von allein, dafür braucht es einen handlungsfähigen Staat, klare Regeln und starke Sozialpartner. Es geht um einen modernen Staat, der dort entlastet, wo Bürokratie keinen Mehrwert schafft, und dort schützt, wo Schutz notwendig ist. Das ist sozialdemokratischer Bürokratieabbau - pragmatisch, verantwortungsvoll und immer im Interesse der Saarländerinnen und Saarländer, meine Damen und Herren! (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Ich eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. Ich erteile für die AfD-Fraktion Herrn Abgeordneten Carsten Becker das Wort.

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Carsten Becker AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute über den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zum Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz. Herr Toscani hat schon angesprochen, dass das eine Initiative der baden-württembergischen Landesregierung aus dem letzten Jahr ist. So, wie ich es gesehen habe, ist es auch weitestgehend inhaltsgleich. Ich habe mir das Abstimmungsergebnis angeschaut, dort hat man parteiübergreifend abgestimmt, alle Fraktionen im baden-württembergischen Landtag haben diesem Gesetz zugestimmt, also auch die AfD-Fraktion. Ich glaube, es sollte ein wichtiges Anliegen sein, dass man beim Thema Bürokratieabbau über die Parteigrenzen hinweg ins Machen kommt: nicht nur darüber reden, sondern ins Machen kommen. Deshalb kann ich schon vorwegnehmen, dass wir diesem Antrag heute zustimmen werden. Wenn der Antrag den Weg in den Ausschuss findet, hätten wir eine Anregung. Das mit dem Außerkrafttreten und der Befristung von Gesetzen finden wir sehr gut. Das ist auch ein Anliegen der AfD. Das Datum vom 31. Dezember wurde aus Baden-Württemberg übernommen. Vielleicht würde es sich anbieten, auf den 31.12.2031 zu gehen, damit das Gesetz die notwendige Zeit bekommt, zu wirken. Wir sollten uns das in vier, fünf Jahren anschauen und, wenn es Sinn macht, das Gesetz verlängern. Das wäre unser Anliegen zu diesem Antrag. Es gab viele Ankündigungen, was nach der Sommerpause von der Landesregierung kommt. Das werden wir uns zur entsprechenden Zeit anschauen. Beim Antrag der SPD werden wir uns heute enthalten. Dem Antrag der CDU werden wir zustimmen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Sebastian Schorr das Wort.

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Sebastian Schorr CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Mit unserem Gesetzentwurf greifen wir, wie Stephan Toscani eben schon mitgeteilt hat, eine Forderung aus der kommunalen Familie auf, dies in Anlehnung an das Vorbild Baden-Württemberg. Unsere Städte, Gemeinden und auch Landkreise wissen selbst am besten, welche Vorschriften sinnvoll sind und welche nur Zeit, Personal und am Ende des Tages Geld kosten. Deshalb wollen wir den Kommunen die Möglichkeit geben, befristet von einzelnen landesrechtlichen Regelungen abzuweichen und neue Wege zu erproben, auch auf Antrag des SSGT und des LKT, natürlich nur dort, wo weder Bundes- noch Europarecht entgegenstehen und keine Sicherheitsinteressen betroffen sind, wie das eben von der SPD zu Recht gesagt wurde. Dem steht, was dieses Gesetz betrifft, nichts entgegen. Baden-Württemberg hat genau diesen Weg gewählt. Dort ist das Gesetz parteiübergreifend verabschiedet worden und seit vergangenem Jahr in Kraft. Die Erfahrungen zeigen, dass die Kommunen solche Freiräume auch nutzen. Ein erstes großes Beispiel war ein gemeinsamer Antrag von rund 205 Städten und Gemeinden, um überzogene Nachweis- und Dokumentationspflichten bei Fördermitteln zu reduzieren. Statt immer neue Formulare, Belege und Nachweise sollen stärker eigene Erklärungsstichprobenprüfungen eingesetzt werden. (Sprechen bei der SPD.) (Abg. Schorr (CDU)) Genau dieselben Probleme erleben wir doch auch im Saarland bei unseren Kommunen. Man unterhalte sich nur einmal mit den Bürgermeistern oder den Ratsmitgliedern. Wir diskutieren nunmehr seit Jahren über komplizierte Förderverfahren. Der Verband der Kita-Fachkräfte Saar ist heute anwesend, ich glaube, Sie können auch ein Lied davon singen: Langwierige Verwendungsnachweise und eine Bürokratie, die Kommunen, Vereinen und Unternehmen ausbremst. Genau hier setzt unser eingebrachtes Gesetz an. Es könnte in einer Vielzahl von Bereichen zu Erleichterungen führen. Ich will einige Beispiele nennen: Das Antragsverfahren oder auch die Nachweispflichten könnten reduziert werden. Eine komplette Entkopplung des Vergabe- und Zuwendungsrechts könnte erprobt werden. Die Pflicht zur baufachlichen Prüfung kommunaler Großprojekte könnte begrenzt werde, das heißt, Projekte über einem gewissen Schwellenwert könnten zum Normalfall werden, darunter wird seitens der Ministerien nicht mehr baufachlich geprüft. Das würde weniger Doppelprüfungen, weniger Statistik- und Berichtspflichten, allgemein gesagt, mehr Vertrauen in unsere Kommunen bedeuten. All das spart Zeit und am Ende des Tages selbstverständlich auch Geld. Ich nenne das Beispiel der Kitas. Wenn eine Kommune eine Kita für 5 Millionen Euro plant, wird ein Jahr lang geprüft, ob das so in Ordnung ist. Bei einer Baukostensteigerung von lediglich 5 Prozent sind das Mehrkosten von 250.000 Euro für die Kommunen, die, wie wir alle wissen, zu wenig Geld haben für viel zu viele Aufgaben. Ich habe bereits mit dem Landkreis St. Wendel gesprochen, der sich gerne als Modellregion im Allgemeinen anbieten möchte, um genau die eben genannten Aspekte als Modellprojekt im ganzen Saarland zu erproben. Ich soll extra den Landrat Udo Recktenwald nennen, weil er parat steht, um diese Modellregion zu erproben. (Beifall von der CDU.) Entgegen dem Antrag der SPD, in dem nur Ankündigungen stehen - der SR resümiert nach den jetzigen Ankündigungen, dass das Ganze noch acht Jahre dauern würde -, haben wir jetzt ein Gesetz vorgelegt. Dieses Gesetz ist ein Paradebeispiel dafür, wie schnell wir ins Handeln kommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Gesetzentwurf schafft keine rechtsfreien Räume, er schafft Experimentierräume, er baut keine Standards blind ab, sondern prüft, welche Standards tatsächlich notwendig sind, und er stärkt die kommunale Selbstverwaltung. Baden-Württemberg macht es vor, der Saarländische Städte- und Gemeindetag fordert es, und unsere Kommunen brauchen es. Deshalb bitte ich Sie heute um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, insbesondere da die Landesregierung gestern zumindest angekündigt hat, ebenfalls Erleichterungen für die Kommunen herbeiführen zu wollen. Lassen Sie Ihren Worten auch Taten folgen und stimmen Sie bitte unserem Gesetzentwurf zu. - Danke. (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Danke, Herr Abgeordneter. - Es gibt eine weitere Wortmeldung. Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Maximilian Raber das Wort.

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Maximilian Raber SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte ein paar Dinge verdeutlichen. Unsere Maßnahmen aus dem Programm „EinfachMachen“ zeigen bereits messbaren Erfolg: Bei digitalen Verwaltungsleistungen hat sich das Saarland vom hinteren Teil auf Platz 6 in einem bundesweiten Vergleich vorgearbeitet. Das heißt: weniger Formulare, weniger Nachweis, weniger unnötige Hürden und bedeutend mehr Zeit für das Wesentliche, nämlich für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Herr Schorr, ich gebe Ihnen gerne recht, wir entlasten die Kommunen, weil wir gleichzeitig Freiräume für sie schaffen. Mit den Experimentierklauseln stärken wir die kommunale Selbstverwaltung und geben Städten und Gemeinden die Möglichkeit, innovative und pragmatische Lösungen vor Ort zu entwickeln. Das ist für mich Bürokratieabbau, kommunale Freiheit und die konsequente Überprüfung staatlicher Pflichten. Das sind die Bausteine eines modernen, leistungsfähigen und bürgernahen Staates, liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, für einen kleinen Carport müssen Bürgerinnen und Bürger heute mehrere Unterlagen einreichen. Die CDU sagt, eine Kommune kann beantragen, von diesen Vorschriften befreit zu werden. Wir sagen aber, wenn diese Unterlagen landesweit unnötig sind, schaffen wir die Pflicht dafür gleich ganz ab. Der Unterschied ist, die CDU ermöglicht Ausnahmen, wir beseitigen die Ursachen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bemerkenswerte an Ihrem Antrag ist, er fordert heute vieles von dem, was die Landesregierung längst beschlossen oder umgesetzt hat. Die CDU verkauft ihre Nachholpolitik als Zukunftsprogramm. Die CDU schreibt ein Gesetz darüber, was man vielleicht irgendwann mal ausprobieren könnte, und wir setzen bereits Dutzende konkrete Maßnahmen um. Der Unterschied ist simpel, Sie beschreiben den Weg, wir gehen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Raber (SPD)) (Beifall von der SPD. - Sprechen bei der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2280. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/2280 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2280 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben SPD-Landtagsfraktion, CDU-Landtagsfraktion und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 17/2297. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2297 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2297 einstimmig angenommen. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, enthalten haben sich CDU-Landtagsfraktion und AfD-Landtagsfraktion Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Förderung der Integration und Teilhabe im Saarland (Saarländische Integrations- und Teilhabegesetz - InTG SL) (Drucksache 17/2256) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Dr. Magnus Jung das Wort.

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Dr. Magnus Jung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute ein Gesetz in den Landtag ein, das die Fundamente unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens für die kommenden Jahre stärken soll, das Erste Integrations- und Teilhabegesetz des Saarlandes. Bundesweit wird das Saarland damit das neunte Bundesland sein, das ein Integrationsgesetz hat. Es besteht auch dringender Handlungsbedarf für dieses Gesetz, denn im Saarland sind im letzten Jahr so wenige Menschen zugewandert wie in keinem anderen Bundesland. Rund 26.600 Menschen sind im vergangenen Jahr neu ins Saarland gezogen, teils aus anderen Bundesländern, überwiegend aber aus dem Ausland. Demgegenüber haben rund 24.200 Menschen das Land verlassen. Wenn das Saarland also überhaupt noch einen Bevölkerungszuwachs erlebt, dann nur durch Einwanderung. Wir setzen mit diesem Gesetzentwurf damit ein starkes Signal, um zum einen Maßnahmen gegen den demografischen Wandel zu ergreifen und zum anderen um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte, seien es Schutz suchende Menschen, seien es bereits länger im Saarland lebende Menschen mit Migrationsgeschichte, am sozialen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben im Saarland zu fördern. Zusätzlich soll der gesellschaftliche Zusammenhalt zwischen alteingesessenen und neu zugewanderten Saarländerinnen und Saarländern gestärkt werden. Der Gesetzentwurf schafft die dafür erforderlichen Strukturen. Gleichzeitig stellt der Gesetzentwurf klar, dass das eigene Engagement beim Spracherwerb und Anstrengungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unerlässlich sind und dass für alle hier lebenden Menschen, ob zugewandert oder nicht, die durch das Grundgesetz und die Landesverfassung geschützten gemeinsamen Grundwerte gelten. Auch bei der Integration von Fach- und Arbeitskräften gibt der Gesetzentwurf Rückenwind, indem unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von besonders benachteiligten Gruppen, insbesondere von Frauen mit Migrationsgeschichte, Menschen mit Behinderungen, gering qualifizierten Personen sowie Geflüchteten gefördert werden. Er verankert Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe und ist wegweisend für das Verständnis der saarländischen Integrationspolitik. Dieses Gesetz basiert somit auf einem bewährten Grundprinzip unseres Sozialstaates, dem Prinzip vom Fördern und Fordern. Es ist ein Vertrag auf Gegenseitigkeit. Wir reichen jedem Menschen, der dauerhaft und rechtmäßig bei uns lebt, die Hand zur Integration. Aber wir erwarten im Gegenzug die klare Bereitschaft, diese Hand zu ergreifen und die Regeln unseres Zusammenlebens zu respektieren. Damit werden wir den wirklichen Herausforderungen einer seriösen Integrationspolitik gerecht. (Beifall von der SPD.) Im Rahmen der externen Anhörung wurde die Einbringung des Saarländischen Integrationsund Teilhabegesetzes in den 23 Stellungnahmen durchweg positiv bewertet. Dabei möchte ich gerne folgenden Passus aus einer der zentralen Stellungnahme, der Stellungnahme des Sachverständigenrates für Integration und Migration der Bundesrepublik Deutschland, dem unabhängigen, interdisziplinär besetzten Expertengremium für Migrations- und Integrationsfragen, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitieren: Die sozialwissenschaftliche Forschung zeigt, dass Integration nur zum Teil von spezifischen Maßnahmen abhängt, die exklusiv Zugewanderte und ihre Nachkommen betreffen, und deutlich stärker durch die politischen Regelstrukturen insgesamt gestaltet wird, entweder in der Bildungspolitik oder der Sozialgesetzgebung. Ein Integrations- und Teilhabegesetz kann diesen Prozess unterstützen, indem Grundsätze und Ziele festgeschrieben, institutionelle Rahmenbedingungen für ein Mainstreaming von Integration geschaffen und Anstrengungen gebündelt werden, die das Land im Bereich der Integrationsförderung übernimmt. Auf symbolischer Ebene werden Integration und Teilhabe so außerdem als politische Aufgabe aufgewertet. Der Sachverständigenrat unterstützt diese Bemühungen ausdrücklich und begrüßt daher das Vorhaben der saarländischen Landesregierung, wie in der Integrations- und Teilhabestrategie des Saarlandes von Anfang 2026 festgeschrieben, ein Integrations- und Teilhabegesetz zu schaffen. - Zitatende. Es handelt sich bei diesem Politikfeld also um ein dynamisches Politikfeld. Es hat zu lange gedauert, bis Deutschland und somit auch das Saarland in der Realität der Einwanderung angekommen waren und sind. Es darf nicht weitere Jahrzehnte dauern, bis die Politik angemessene Strukturen und Instrumente für den Umgang mit Bevölkerungsvielfalt und die Sicherung von Chancengleichheit entwickelt hat. Ein nun endlich auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf ist daher ein großer Schritt auf unserem Weg zu einer staatlichen Steuerung von Integration in unserem Land. Denn mit diesem Gesetzentwurf fordern wir ein klares und unmissverständliches Bekenntnis zu den Werten unseres Grundgesetzes, zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zu den Regeln unseres Zusammenlebens. Wir fördern aber auch. Wir lassen die Menschen, die Leistungsbereitschaft zeigen, nicht im bürokratischen Dickicht allein. Wir öffnen Türen, wir bauen Hürden ab. Wir schreiben die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche mit Migrationsgeschichte ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts im Saarland fest, wodurch die bestehende Regelung im § 1 des Schulpflichtgesetzes bekräftigt wird. Damit haben auch Kinder und Jugendliche mit Migrationsgeschichte ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts ein Anrecht auf Beschulung. Das Land geht damit über die Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie hinaus. Wir etablieren eine Selbstverpflichtung des Landes, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine angemessene und menschenwürdige Unterbringung und Versorgung neu ankommender Schutz suchender Menschen zu gewährleisten. Wir verbessern die analogen wie digitalen Beratungsund Betreuungsangebote für die Gruppe der Menschen mit Migrationsgeschichte sowie die Angebote der Rückkehrberatung. Wir betonen den grundlegenden Stellenwert von ausreichenden Deutschkenntnissen sowie von Bildungsund Arbeitsmarktintegration für Teilhabe, denn Integration geht nur, wenn man selbst etwas dazu beiträgt. Wir fördern Maßnahmen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen im Rahmen eines transparenten, adressatengerechten Prozesses der Anerkennung mit einer angemessenen Gesamtdauer. Wir wirken darauf hin, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen interkulturell zu öffnen und interkulturelle Kompetenz in der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Gesundheits- und Pflegeberufen zu verankern. Wir stellen klar, dass Einbürgerungen von gut integrierten Ausländerinnen und Ausländern, welche die Werte unseres Grundgesetzes teilen, im Interesse des Landes sind. Wir verankern die strukturellen Instrumente des Landesrates für Integration und Teilhabe sowie der Landesintegrationsbeauftragten beziehungsweise des Landesintegrationsbeauftragten, um der herausgehobenen Bedeutung von Integration Rechnung zu tragen. Dabei gilt es, bei der Berufung des Landesrates für Integration und Teilhabe darauf zu achten, dass auch Menschen mit Migrationsgeschichte in angemessenem Umfang im Landesintegrationsrat vertreten sind. Ebenfalls gesetzlich verankert wird das Amt des Landesintegrationsbeauftragten oder der Landesintegrationsbeauftragten. Damit wird das Amt gegenüber der Landesverwaltung grundsätzlich gestärkt. Wir fördern interkulturelle Kompetenzen in den Behörden des Landes durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen und erhöhen bei der Personalgewinnung den Anteil der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte. Wir verpflichten uns, alle fünf Jahre zur Mitte einer Legislaturperiode auf Grundlage geeigneter Daten einen Bericht zum Stand von Integration und Teilhabe vorzulegen. Wir stellen klar, die Kommunen und die örtliche Gemeinschaft leisten einen unverzichtbaren Beitrag, die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte zu fördern, sie bei der Erfüllung ihrer Integrationspflichten zu unterstützen und das wechselseitige kulturelle Verständnis zu erleichtern. Auch das Folgende ist wichtig: Wir hinterlegen das Gesetz finanziell mit einem Förderbudget, damit die festgeschriebenen Ziele und Maßnahmen praktische Wirkung entfalten können. Zu den Fördermaßnahmen zählen insbesondere die Erstberatung von Zugewanderten, psychosoziale Anlaufstellen, sprachfördernde Angebote sowie Maßnahmen zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gelungene Integration ist ein Gleichklang aus Anerkennung, Fördern und Fordern. Das ist in diesem Gesetzentwurf ausdrücklich verankert. Zusammengefasst zeigt sich, dass das Saarländische Integrations- und Teilhabegesetz, wie der Sachverständigenrat in seiner Stellungnahme deklariert, als allgemein und speziell zugleich bezeichnet werden kann, was laut Sachverständigenrat dem Idealtypus eines Integrationsgesetzes entspricht. Mit dem Entwurf werden demnach teils bestehende Maßnahmen und Instrumente erstmals gesetzlich verankert und dadurch verstetigt. Zudem wird mit der Integrationsberichterstattung eine wichtige Basis für eine sachliche Analyse und evidenzbasierte Politikgestaltung gelegt. Der vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis, des sowohl für die Strategie als auch für das Gesetz gemeinsam durchgeführten breiten Beteiligungsverfahrens in den beiden Vorjahren, an dem eine große Zahl von Verbänden, Institutionen und Interessenvertretungen teilgenommen hat. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten ausdrücklich bedanken. Es wäre ein starkes Signal für die Menschen mit Migrationsgeschichte, wenn wir für das Gesetz in diesem Haus eine breite Mehrheit erreichen können. - In diesem Sinne bitte ich Sie um Ihre Unterstützung und Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf, vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2256. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/2256 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2256 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, enthalten haben sich die CDU- und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Dr. Magnus Jung das Wort.

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Dr. Magnus Jung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da bin ich wieder, um einen weiteren Gesetzentwurf für die Landesregierung in den Landtag einzubringen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen wir zwei eng miteinander verknüpfte Ziele: Erstens schaffen wir die Voraussetzungen für eine länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der zentralen Adoptionsvermittlung, zweitens passen wir das saarländische Landesrecht an die seit dem Jahr 2021 geltende Bundesrechtslage im Adoptionsvermittlungsgesetz an. Beides dient einer modernen, effizienten und vor allem am Kindeswohl orientierten Ausgestaltung der internationalen Adoptionsvermittlung. Die bisherige zentrale Adoptionsstelle des Saarlandes soll perspektivisch in eine gemeinsame zentrale Adoptionsstelle der Länder Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland überführt werden. Die beiden Partnerländer führen bereits seit 23 Jahren eine gemeinsame zentrale Adoptionsvermittlungsstelle mit Sitz in Mainz unter Federführung von Rheinland-Pfalz. Dieses Vorhaben steht im Einklang mit dem Ziel eines wirksamen Bürokratieabbaus und der Nutzung von Synergieeffekten über Ländergrenzen hinweg. Gerade in hochspezialisierten Aufgabenbereichen mit vergleichsweise geringen Fallzahlen bietet eine gemeinsame Aufgabenerfüllung erhebliche fachliche und organisatorische Vorteile. Über solche Themen sprachen wir eben bereits. Die hierfür erforderlichen Verhandlungen über einen Staatsvertrag stehen noch aus. Auf Arbeitsebene haben die beteiligten Länder jedoch ihr grundsätzliches Interesse an einer solchen Kooperation bekundet. Um die Voraussetzungen zu schaffen, wird das saarländische Landesrecht an die Neuregelung des Adoptionsvermittlungsgesetzes des Bundes angepasst. Mit der Reform dieses Gesetzes zum 1. April 2021 wurden insbesondere die Anforderungen an internationale Adoptionsverfahren weiterentwickelt und der Kinderschutz gestärkt. Kern der Reform ist die funktionale Trennung der Eignungsprüfung von Adoptionsbewerberinnen und Adoptionsbewerbern. Neben der allgemeinen Eignungsprüfung wurde eine eigenständige länderspezifische Eignungsprüfung eingeführt. Diese sollen grundsätzlich von zwei voneinander unabhängigen Fachstellen durchgeführt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass internationale Adoptionsvermittlungsverfahren einer besonders sorgfältigen und qualitätsgesicherten Prüfung unterliegen. Für das Saarland besteht derzeit jedoch eine Besonderheit. Auf Grundlage einer landesrechtlichen Sonderregelung wurde die Aufgabe der örtlichen Jugendämter im Bereich der internationalen Adoptionen auf die zentrale Adoptionsvermittlungsstelle des Landesjugendamtes übertragen. Der Bund hat hierzu sowohl dem Saarland als auch den Ländern Berlin und Hamburg eine Länderöffnungsklausel eingeräumt. Berlin und Hamburg machen von der Länderöffnungsklausel mittlerweile keinen Gebrauch mehr und sind jeweils zu gemeinsamen zentralen Adoptionsstellen fusioniert. Im Saarland werden derzeit beide Eignungsprüfungen durch dieselbe Fachstelle durchgeführt, das vom Bundesgesetzgeber gewollte Zwei-Stellen-Prinzip kommt damit faktisch nicht zur Anwendung. Dies entspricht weder der Intention der Bundesreform noch den fachlichen Empfehlungen der Qualitätssicherung im internationalen Adoptionsvermittlungsverfahren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird diese Sonderregelung deshalb aufgehoben. Die örtlichen Jugendämter nehmen künftig wieder diejenigen Aufgaben wahr, die ihnen nach Bundesrecht originär zugewiesen sind, gleichzeitig wird eine weitere Vorschrift gestrichen, die lediglich bereits geltendes Bundesrecht wiederholt. Damit schaffen wir klare Zuständigkeiten und setzen die intendierten bundesrechtlichen Vorgaben nun auch im Saarland vollständig um. Vor allem stärken wir den Kinderschutz, indem die Eignungsprüfungen künftig durch zwei unabhängige Fachstellen erfolgen. Zugleich schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte länderübergreifende Zusammenarbeit. Durch den Wegfall der saarländischen Sonderregelung wird die Rechtslage an die in Rheinland-Pfalz und Hessen geltenden Strukturen angeglichen. Das ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, die spätere Zusammenführung der zentralen Adoptionsstellen zu organisieren. Ich gehe außerdem auf das durchgeführte Beteiligungsverfahren ein: Sowohl der Landkreistag als auch der Kinderschutzbeauftragte haben dem Gesetzentwurf zugestimmt. Der Landkreistag hat dabei auf die Frage der Konnexität hingewiesen. Hintergrund ist, dass die Rückübertragung bestimmter Aufgaben auf die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe grundsätzlich konnexitätsrechtliche Auswirkungen hat. Hierzu fanden Gespräche mit dem Landkreistag und Vertretungen der Jugendämter statt. Gemeinsam wurde festgestellt, dass aufgrund der derzeit sehr geringen Fallzahlen internationaler Adoptionen - es waren im Durchschnitt rund fünf Fälle pro Jahr in den Jahren seit 2020 - die entstehenden Kosten aktuell nicht den maßgeblichen Schwellenwert erreichen. Gleichwohl wurde vereinbart, die weitere Entwicklung von Fallzahlen und Kosten zu beobachten und zu gegebener Zeit neu zu bewerten. Dem Anliegen des Landkreistages wurden Rechnung getragen, indem die grundsätzliche Konnexitätsrelevanz in der Gesetzesbegründung ausdrücklich dargestellt und auf die Regelung des Konnexitätausführungsgesetzes verwiesen wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf verbindet Kinderschutz, Rechtsklarheit und Verwaltungsmodernisierung. Er setzt bundesrechtliche Vorgaben konsequent um, stärkt die Qualität internationaler Adoptionsverfahren und eröffnet zugleich neue Möglichkeiten für effiziente, länderübergreifende Zusammenarbeit. Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung für den vorliegenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2257. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2257 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2257 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, enthalten haben sich die CDU- und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Ausführungsgesetzes nach § 26 des Achten Buches Sozialgesetzbuch für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege - Saarländisches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (Drucksache 17/2258) Zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Christine Streichert-Clivot das Wort.

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Christine Ursula Streichert-Clivot

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Raum sowie an den Bildschirmen! Ich begrüße die anwesenden Vorstandsmitglieder des Kita-Fachkräfte-Verbandes, die Erzieherinnen und Erzieher und die Kolleginnen und Kollegen aus dem Ministerium für Bildung und Kultur, die diesen Gesetzentwurf maßgeblich begleitet haben. Sie wissen, viele Fachkräfte haben sich in den vergangenen Wochen mit Hinweisen, Fragen, Anmerkungen und kritischen Rückmeldungen an uns gewandt. Dabei ging es insbesondere um die praktische Umsetzung der neuen Schließtageregelungen, die Sorgen um unbesetzte Stellen, die Organisation von Urlaubs- und Fortbildungszeiten und die Sicherung guter pädagogischer Arbeit im Sinne der Kinder. Diese Rückmeldungen nehmen wir sehr ernst. Ich sage Ihnen ganz persönlich zu Beginn der Vorstellung des Gesetzentwurfes: Wir sehen Ihre gute Arbeit, wir sehen Ihre Herausforderungen. Das alles sehe ich bei den Besuchen in Ihren Kitas. Verlässliche Betreuung, pädagogische Qualität für unsere Kinder und gute Arbeitsbedingungen müssen bei der schrittweisen Umsetzung dieses Gesetzes mitgedacht werden. Das haben wir in der Vergangenheit getan und das werden wir auch in Zukunft tun, denn für ein Kind - ich glaube, das ist sehr wichtig in der ganzen Debatte - ist die Kita oft der erste Ort außerhalb der Familie, an dem es erlebt: Ich gehöre dazu, ich werde gesehen. Dafür braucht es Fachkräfte, die Zeit, Kraft und gute Arbeitsbedingungen haben. Mit dieser Novelle setzen wir deshalb unseren saarländischen Kita-Dreiklang fort: Beitragsfreiheit, Qualität und Ausbau von Plätzen. Ab dem 1. Januar 2027 ist die Kita im Saarland vollständig beitragsfrei. Damit entlasten wir Familien dauerhaft und halten ein zentrales Versprechen dieser Landesregierung, denn Kitas sind Bildungseinrichtungen. Der Zugang zu frühkindlicher Bildung darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen. (Beifall von der SPD.) Uns ist bewusst, Beitragsfreiheit entfaltet nur dann ihre Wirkung, wenn Familien einen Platz finden und sich auf dessen Verfügbarkeit verlassen können. Mit dem Kita-Turbo schaffen wir als Landesregierung gemeinsam mit Kommunen und Trägern neue Plätze überall da, wo sie dringend gebraucht werden. Darum schöpfen wir alle baulichen Möglichkeiten aus, die wir haben. Wichtig ist aber auch, dass bewilligte und sachgrundlos frei gehaltene Plätze genutzt werden können. Wir schaffen in diesem Gesetz die Möglichkeit, dass Landkreise Sicherstellungsvereinbarungen mit den Kitaträgern vereinbaren können. Dabei geht es nicht um staatliche Detailsteuerung oder Eingriffe in pädagogische, konfessionelle oder weltanschauliche Profile. Es geht um verbindliche Kooperation und bedarfsgerechte Steuerung, damit freie Plätze möglichst schnell bei den Familien ankommen - dort, wo es notwendig ist. Dabei bleiben das Kindeswohl und die mir sehr wichtigen stabilen Bindungen und pädagogisch sinnvollen Übergänge maßgeblich. Sicherstellungsvereinbarungen können darüber hinaus dafür sorgen, dass Kinder, die aus medizinischen Gründen später eingeschult werden, ihren Kitaplatz behalten und gezielt weiter gefördert werden können. Die Hinweise aus der regierungsexternen Anhörung haben den Gesetzentwurf an wichtigen Stellen verbessert. Dafür danke ich den anwesenden Fachkräften, dem Landkreistag, dem Städte- und Gemeindetag, den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften. Wir tragen gemeinsam Verantwortung für gute und verlässliche Bildung und Betreuung. Ein Kitaplatz hilft Familien nur dann, wenn sie sich auf ihn verlassen können. Wer arbeitet, eine Ausbildung absolviert oder den Familienalltag organisiert, braucht diese Planungssicherheit. Der aktuelle nationale Bildungsbericht zeigt hier Handlungsbedarf. Saarländische Kitas hatten 2025 durchschnittlich 25,3 Schließtage, das ist deutlich mehr als der Bundesdurchschnitt von 21,2 Tagen. Das wollen wir ändern. Mir ist bewusst, dass die neue Schließtageregelung von den Einrichtungen eine sorgfältige Personal- und Organisationsplanung verlangt. Deshalb führen wir die Regelung nicht über Nacht, sondern ab dem Kitajahr 2027/2028 stufenweise bis in das Jahr 2030/2031 ein. Pädagogische Tage sollen weiterhin möglich bleiben, weil wir sie brauchen, um Qualität zu sichern. Die Übergangszeit gibt Trägern und Einrichtungen Raum, ihre Planungen gemeinsam mit den Teams tragfähig aufzustellen. Ein verlässlicher Kitaplatz braucht ebenso gut ausgebildetes und motiviertes Personal. Unser Gesetz bietet den Trägern bereits heute weitreichende Möglichkeiten, Personal einzustellen und multiprofessionelle Teams zu bilden. Diese Spielräume werden noch nicht überall vollständig ausgeschöpft. Aktuell nutzen 80 Prozent unserer Kitas die Personalisierungsmöglichkeiten des saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes umfassend. Zugleich bleibt im Durchschnitt rechnerisch etwa eine Stelle pro Einrichtung unbesetzt, unabhängig von krankheitsbedingten Ausfällen. Deshalb kommt es sehr darauf an, dass wir die vorhandenen Möglichkeiten in dem bereits bestehenden Gesetz konsequent nutzen und offene Stellen tatsächlich besetzen. Denn ein besserer Personalschlüssel auf dem Papier hilft nicht, wenn die dafür benötigten Fachkräfte nicht eingesetzt werden können. Ich glaube, darüber sind wir uns alle einig. (Beifall von der SPD.) Dabei lassen wir Träger und Beschäftigte nicht allein. Durch konkrete Beratungen meines Hauses finden wir gemeinsam Lösungen, dem Personalbedarf der Kitas Rechnung zu tragen, und klären über Möglichkeiten des bestehenden Gesetzes auf. Darüber hinaus haben wir den Kooperationsverbund aus Land, Trägern, Gewerkschaften, der Arbeitsverwaltung, Hochschulen sowie Eltern- und Fachkräftevertretungen umgesetzt. Für mich bleibt wichtig: Ein entscheidender Hebel ist die Ausbildung. Auch hier lohnt ein Blick in den Bundesbildungsbericht 2026. Demnach verfügt das Saarland über die zweithöchste Ausbildungsquote für Erzieherinnen und Erzieher in ganz Deutschland. Ich glaube, das ist ein Wert, der sich sehen lassen kann. Aktuell befinden sich 1.809 angehende Erzieherinnen und Erzieher in Ausbildung, davon weit mehr als 400 in der praxisintegrierten Ausbildung. Hinzu kommen rund 500 angehende Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger. Ein weiterer Hebel können multiprofessionelle Teams und die Anerkennung zusätzlicher Fachkräfte sein. Schon mit der letzten SBEBG-Novelle haben wir die Einsatzmöglichkeiten deutlich erweitert. Seit 2022 wurden - auf Antrag der Träger wohlgemerkt - rund 1.200 Personen aus geeigneten Professionen zur Arbeit in ihrer jeweiligen Kindertageseinrichtung anerkannt. Mit diesem Gesetz erleichtern wir den Einsatz qualifizierter Fachkräfte mit europäischen Abschlüssen und setzen damit den Weg fort, den wir 2022 mit der Öffnung für Fachkräfte aus Frankreich erfolgreich begonnen haben. Gleichzeitig sichern wir den Qualitätskern. Mindestens zwei Drittel des Personals müssen weiterhin über eine umfassende pädagogische Qualifikation verfügen, ergänzt wird das durch weitere qualifizierte Fachkräfte in multiprofessionellen Teams. So verbinden wir mehr Flexibilität mit klaren Qualitätsstandards. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir halten Wort bei der Beitragsfreiheit, wir nutzen vorhandene Plätze besser und wir sichern Qualität, indem wir mehr qualifizierte Menschen für die Arbeit mit unseren Kindern gewinnen. Eines ist aber klar: Gute frühkindliche Bildung entsteht nicht allein durch Gesetze, sie entsteht jeden Tag durch die Menschen, die Kinder begleiten, trösten, fördern, ihnen zuhören und Sicherheit geben. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) An die Erzieherinnen und Erzieher auf der Tribüne und im ganzen Land gerichtet, sage ich: Wir brauchen Ihre Erfahrung und Ihre fachliche Stimme bei der Umsetzung dieses Gesetzes. Gute Bildung beginnt in der Kita, deshalb ist diese Novelle eine Investition in die Chancen unserer Kinder und in die Zukunft unseres Landes. - Ich bitte um Zustimmung, verbunden mit einem herzlichen Glückauf. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Ich danke der Frau Ministerin. Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich darauf hin, dass Frau Ministerin die Redezeit um 1 Minute und 15 Sekunden überschritten hat. Diese Zeit steht somit allen Fraktionen zusätzlich zur Verfügung. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. Ich erteile zunächst für die CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Jutta Schmitt-Lang das Wort.

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Jutta Schmitt-Lang CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Ersten Lesung eines Gesetzes steigen wir im Parlament normalerweise erst in die Befassung mit einem Thema ein. Das war dieses Mal anders. Dieses Mal erreichen uns schon vorher viele Nachrichten und Rückmeldungen von Trägern, vor allem aber auch von betroffenen Fachkräften und Kita-Leitungen, die in großer Sorge sind. Ich begrüße an dieser Stelle recht herzlich die Vertreterinnen und Vertreter des Verbands der Kita-Fachkräfte. Herzlichen Dank, dass Sie in dieser Hitze so lange ausgeharrt haben und herzlichen Dank auch für Ihre tägliche Arbeit vor Ort. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Ich will ein paar Punkte ansprechen, die vielen aufgestoßen sind und Sorgen bereiten. Das ist zunächst aus Trägersicht der Trägeranteil, der im Gesetzentwurf vollständig ausgespart bleibt. Gemeint ist damit der Anteil der Personalkosten, den die Träger der Kindertageseinrichtungen selbst aufbringen müssen. Kurz gesagt: Die Träger Kirche, AWO et cetera erbringen eine öffentliche Aufgabe, stellen Plätze zur Verfügung, sichern Betreuung, Bildung und Erziehung. Aber die Leistung, die die öffentliche Hand einkauft, wird nicht vollständig bezahlt. Die freien Träger haben im Rahmen der externen Anhörung des Ministeriums in ihren schriftlichen Stellungnahmen und auch in Gesprächen ganz klar gesagt: Dieser Anteil ist für viele von ihnen auf Dauer nicht zu stemmen. Sie fordern deshalb eine Reduzierung. Man kann zu dieser Forderung stehen, wie man will, aber man muss zur Kenntnis nehmen, dass das eine ernst zu (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) nehmende Forderung über einen sehr langen Zeitraum ist. Die Träger warnen perspektivisch davor, dass die finanzielle Überlastung steigt und sie aussteigen müssen. Die Landesregierung hat hierzu im Gesetz eine klare politische Positionierung getroffen. Eine Reduzierung des Trägeranteils wird nicht vorgesehen. Das kann man politisch so entscheiden. Aber dann muss man auch ehrlich sagen, was die Folgen sind. Denn wenn die Träger diesen Anteil nicht mehr tragen können, verschwindet die Kostenposition nicht. Dann muss jemand anderes einspringen, in diesem Fall die Kommunen. Genau das wurde offen in Kauf genommen. Seitens des Ministeriums hieß es dazu, es gebe bereits die Möglichkeit, den Anteil mit den Kommunen zu verhandeln. Aber das kann doch nicht ernsthaft der Weg sein, den wir gehen wollen. Dass Sie sich vor ein paar Tagen noch zu Recht mit bunten Bildern und gelben Bändern unter dem Motto „Kommunen am Limit“ vor die kommunalen Haushalte und Rathäuser gestellt haben und zwei Tage später den finanziellen Ball wieder den Kommunen zuspielen, halte ich für nicht seriös. (Beifall von der CDU.) Die Fachkräfte treibt andererseits vor allem um, dass der Gesetzentwurf von qualitativer Fortentwicklung spricht. Aber wenn man genau hinschaut, bleibt von echter, spürbarer Qualitätsverbesserung im Kita-Alltag erstaunlich wenig übrig. Ja, es gibt sinnvolle Einzelforderungen. Die Öffnung des Fachkräftebegriffs kann bei der Personalgewinnung helfen. Fallsupervision und Praxisanleitungen sind richtige Ansätze. Aber das sind keine strukturellen Qualitätssprünge für Kinder, Fachkräfte und Familien. Was fehlt, sind die Punkte, die in den Einrichtungen wirklich spürbar werden. Wir reden in diesem Gesetz noch gar nicht über Fachkraft-Kind-Relationen, mehr Leitungsfreistellung, mehr Zeit für Anleitung, Einarbeitung, Qualitätssicherung, bessere Vertretungsregelung und so weiter. Ja, wir kennen auch alle Schwierigkeiten: Wenn man Gruppengrößen reduziert, entsteht rechnerisch zunächst weniger Platz. Wenn man die Fachkräftequote verbessert, verschärft das kurzfristig den Mangel. Das ist ein Teufelskreis; das ist uns klar. Aber genau deswegen müssen wir darüber reden und darum ringen. Wir müssen anfangen, strukturell gegenzusteuern, sonst verwalten wir nur den Mangel. Deshalb haben wir bereits Ende letzten Jahres im Haushalt zumindest einen ersten Schritt vorgeschlagen und gefordert, die Leitungen aller Kindertageseinrichtungen freizustellen - und nicht erst ab der vierten Gruppe. Das ist eigentlich nur ein kleiner Schritt. Aber uns muss doch klar sein: Leitung ist heute kein Nebenjob mehr. Leitungen organisieren Personal, Qualität, Kinderschutz, Elternarbeit, Inklusion, Sprachförderung und vieles mehr. Wer Qualität will, muss Leitung stärken. Aber Sie haben das leider abgelehnt. Ein weiterer Schritt wäre, die Kita-Sozialarbeit ins SBEBG zu bringen. Die Belastungen in Familien, der Beratungsbedarf und die sozialen Probleme bekommen wir doch immer wieder gespiegelt. Einige Kreise und einzelne Träger haben sich jetzt über das Kita-Qualitätsgesetz selbstständig auf den Weg gemacht. Genau hier wäre jetzt Gelegenheit gewesen, auch die Kita-Sozialarbeit nicht nur projektbezogen zu denken, sondern darüber nachzudenken, wie wir sie nachhaltig verankern können. Stattdessen bringt der Entwurf vor allem neue Vereinbarungen, Meldepflichten, Datenerhebungen und Sanktionsmöglichkeiten. Es ist mehr Steuerung und mehr Bürokratie, aber es ist noch keine bessere Kita für unsere Kinder. Jedes Mal, wenn wir im Plenum über frühkindliche Bildung reden, dann rühmen sich die Landesregierung und die Mehrheitsfraktion ausgiebig für die komplette Beitragsfreiheit. Einen Dreiklang hören wir leider nicht. Es klingt viel zu wenig auf der Seite der Qualität, auch wenn dieses Schlagwort von Ihnen immer wieder benutzt wird. Zum wiederholten Mal habe ich im letzten Plenum gesagt: Wir können die gleichen Mittel nur einmal ausgeben. Wir müssen Prioritäten setzen. Wir haben die deutliche Senkung der Elternbeiträge als CDU-Fraktion immer unterstützt. Wir halten es aber nicht für sinnvoll, den letzten Schritt zur vollständigen Beitragsfreiheit zu gehen, bevor wir nicht mit dem Thema Qualität und Verlässlichkeit zumindest auf einem annehmbaren Niveau sind. (Beifall von der CDU.) Die einseitige Fokussierung der Landesregierung auf die Beitragsfreiheit von morgens bis abends halten wir aus diesen Gründen für problematisch. Wir haben mehrere Vorschläge gemacht, dies abzufedern. Sie blieben aber dabei, und das zeigt sich auch in diesem Gesetz. Man sieht es auch daran, wie die SPD aktuell wieder - zum dritten oder vierten Mal - an den Kita-Türen Kinderbücher verteilt und die Beitragsfreiheit inszeniert. Über die Kita-Tür hinaus ist man an der einen oder anderen Stelle auch schon gekommen. Wir haben Rückmeldungen, dass sogar in der Ranzenpost Materialien gefunden wurden. Dazu mache ich ganz ernsthaft eine persönliche Bemerkung: Wenn Eltern und Kinder morgens an der Kita-Tür abgefangen werden und plötzlich Fraktionswerbung in der Ranzenpost auftaucht, dann ist das fragwürdig. Bildungseinrichtungen sind kein Wahlkampfstand. An der Kita-Tür sollte man Abstand halten. Wenn das bei anderen politischen Institutionen und Gruppierungen der Fall wäre, dann wä- (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) re hier zu Recht der Aufschrei groß. Ich denke, deshalb sollten wir an der Stelle ein ordentliches Abstandsgebot wahren. Vor den Kitas hat Wahlkampfwerbung nichts zu suchen. (Lebhafter Beifall von der CDU. - Zurufe von der SPD.) Zur Qualitätsverbesserung können wir auch in diesem Gesetzentwurf kaum Ansätze finden. Die Verlässlichkeit könnte sogar noch deutlich leiden - so befürchten es die Fachkräfte in ihrer Stellungnahme. Die Absenkung der Schließtage liest sich zunächst nachvollziehbar. Ich verstehe den Ansatz völlig: Weniger Tage, an denen die Kita zu ist, das bedeutet auf den ersten Blick weniger Tage, an denen sich die Familie Sorgen um die Betreuung machen muss - so in der Theorie. In der angespannten Fachkräftesituation im Land bedeutet das vor allem, dass an Tagen, an denen die Fachkräfte außerhalb der Schließtage Urlaub nehmen, Lücken ins System gerissen werden. Diese sind gerade in kleinen Systemen unglaublich schwer zu schließen und wirken sich direkt auf die Qualität aus. Wenn dann noch eine Kollegin erkrankt, dann passiert das, was für viele Familien im Saarland viel schlimmer ist als ein frühzeitig bekannter, planbarer Schließtag: Dann stehen sie morgens vor der Kita und erfahren dort, dass die Betreuung nicht gewährleistet werden kann oder die Öffnungszeiten verkürzt werden müssen. Das ist jetzt schon der Horror aller arbeitenden Familien. Das kommt in manchen Einrichtungen bereits häufig vor. Wir müssen entgegensteuern, damit Kita für die Kinder, für die Familie und auch für die Fachkräfte verlässlich bleibt oder wieder verlässlich wird. Sie haben zu Recht gesagt, Frau Ministerin: Der Protest der Fachkräfte im Vorfeld und die Einbringungen haben schon erste Wirkung gezeigt. Aus den starren 20 Schließtagen der ersten Gesetzesversion wurde in der vorliegenden Version ein Stufenmodell. Das zeigt: Ihr Einsatz hat in dem Bereich schon Bewegung gebracht. Wir sehen daran, dass noch Spielraum für Verbesserungen in dem Gesetz ist. Wir werden uns heute bei diesem Gesetz enthalten und freuen uns auf eine Anhörung, in der wir noch viele Inspirationen und Hinweise von Ihnen mitnehmen können. - Ich bedanke mich. Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Es liegen weitere Wortmeldungen vor. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Stephanie Meiser das Wort.

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Stephanie Meiser SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Liebe Gäste auf der Tribüne! Bevor ich in meine Rede einsteige, möchte ich auf einen Punkt zu sprechen kommen, den Sie eben genannt haben. Ich finde es sehr merkwürdig, dass Sie uns hier Wahlkampfwerbung unterstellen. Wir informieren als Fraktion über unsere politische Arbeit, und das nicht nur vorm Wahlkampf, sondern das machen wir seit vielen Jahren. Immer wenn ich dabei war, geschah das mit einem gebührenden Abstand und zwar dort, wo wir die Menschen erreichen, für die wir diese Politik machen - das sind die Eltern der Kita-Kinder. (Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Schäfer (CDU).) Liebe Saarländerinnen und Saarländer, wenn wir heute über die Änderung des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes sprechen, dann sprechen wir über mehr als einzelne Paragrafen. Wir sprechen über die Chancen unserer Kinder, über Familien, die jeden Monat rechnen müssen, über die Frage, in welchem Saarland unsere Kinder aufwachsen sollen. Denn gute Bildung beginnt nicht erst mit dem ersten Schultag. Gerade die ersten Lebensjahre unserer Kinder prägen ihren weiteren Bildungsweg entscheidend. Deshalb sind Kitas auch mehr als Betreuungsorte. Sie sind Bildungsorte, Orte der Förderung, der Teilhabe und vor allem des sozialen Miteinanders. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist frühkindliche Bildung ein zentraler Baustein gerechter Bildungspolitik. Hier haben wir einen klaren Anspruch: Herkunft darf nicht über Zukunft entscheiden! (Beifall von der SPD.) Die Chancen eines Kindes dürfen nicht davon abhängen, wie viel Geld die Eltern verdienen, welchen Bildungshintergrund sie haben oder in welchem Stadtteil sie wohnen. Jedes Kind hat ein Recht auf gleiche Chancen. Genau diesem Anspruch folgt die vorliegende Gesetzesnovelle. Mit ihr setzen wir unseren Weg für die Beitragsfreiheit, mehr Qualität und ausreichend Kitaplätze konsequent fort. Dieser Dreiklang - und ja, das ist ein klarer Dreiklang, die Frau Ministerin hat das eben sehr detailliert erläutert - ist die Grundlage unserer Politik. Wer über die Zukunft unseres Landes spricht, muss auch die frühkindliche Bildung im Blick haben. Zukunftschancen entstehen dort, wo Bildungsbiografien beginnen: in den ersten Lebensjahren unserer Kinder. Deswegen ist Bildungspolitik auch immer Zukunfts-, Familien- und Wirtschaftspolitik. (Beifall von der SPD.) (Abg. Meiser (SPD)) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der zentrale Schritt in dieser Novelle ist die Umsetzung der Kitabeitragsfreiheit. Mit dem Kitabeitragsfreiheitsgesetz haben wir bereits 2023 beschlossen, die Elternbeiträge schrittweise abzuschaffen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verankern wir nun die Beitragsfreiheit dauerhaft im Gesetz. Ab dem 01.01.2027 müssen Eltern im Saarland keine Kitabeiträge mehr zahlen. Liebe Saarländerinnen und Saarländer, das ist die größte Nettolohnentlastung für Familien in der Geschichte des Saarlandes. Damit setzen wir eines der zentralen Versprechen der Legislaturperiode um und die Wirkung ist sofort spürbar. Wer keine Kitabeiträge mehr zahlen muss, hat Monat für Monat mehr Geld im Geldbeutel, und zwar dauerhaft. (Beifall von der SPD.) Ein kleines Beispiel dazu: Eine Familie aus Saarbrücken mit zwei Kindern, eines in der Krippe, eines im Kindergarten, zahlt im Vergleich zum August 2021 ab Januar 2027 ganze 333 Euro im Monat weniger. Das sind knapp 4.000 Euro im Jahr. Das ist eine spürbare Entlastung für die Familien. (Beifall von der SPD.) Aber nicht nur das: Die Novelle bedeutet für die Eltern auch mehr Planungssicherheit. Sie stärkt Familien, verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eröffnet mehr Kindern den Zugang zu frühkindlicher Bildung. Gleichzeitig ist die Beitragsfreiheit auch ein wichtiger Beitrag zur Gleichstellung, denn immer noch sind es überwiegend Frauen, die beruflich zurückstecken, Arbeitszeit reduzieren, auf Karrierechancen verzichten oder schlichtweg abwägen müssen, ob es sich lohnt, arbeiten zu gehen, wenn das Geld gleich wieder für die Betreuung draufgeht. Eine beitragsfreie Kinderbetreuung schafft finanzielle Unabhängigkeit, verbessert Erwerbschancen und stärkt die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, gute frühkindliche Bildung bedeutet natürlich nicht nur Beitragsfreiheit. Sie bedeutet natürlich auch, dass die Kinder die Förderung erhalten, die sie brauchen, besonders dort, wo schon früh Unterstützung notwendig ist. Deshalb sichert die Novelle Kitaplätze für Kinder mit besonderem Förderbedarf. Sprache ist der Schlüssel für Bildungserfolg und gesellschaftliche Teilhabe. Mit „Startklar Deutsch“ haben wir bereits ein starkes Programm auf den Weg gebracht. Jetzt sorgen wir mit dieser Gesetzesänderung dafür, dass die Kinder, die Unterstützung benötigen, auch tatsächlich einen Betreuungsplatz erhalten. Sicherstellungsvereinbarungen geben den Landkreisen und dem Regionalverband die Möglichkeit, gemeinsam mit den Kitaträgern dafür zu sorgen, dass vorhandene Plätze dort zur Verfügung stehen, wo sie besonders gebraucht werden. So kommt Förderung dort an, wo sie gebraucht wird. Eine frühe Förderung eröffnet Chancen und erleichtert später den Übergang in die Schule. Ebenso wichtig ist eine weitere Regelung dieser Novelle. Kinder, die aus medizinischen Gründen für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, können ihren vertrauten Kitaplatz behalten. Gerade diese Kinder brauchen Kontinuität, vertraute Bezugspersonen und eine Umgebung, in der eine Förderung nahtlos fortgesetzt werden kann. Genau diese Sicherheit schaffen wir mit der vorliegenden Regelung. Gute Kitas brauchen natürlich auch gute Fachkräfte. Deshalb erweitern wir den Fachkräftekatalog, erleichtern die Anerkennung weiterer Berufsgruppen und europäischer Abschlüsse - analog der französischen Regelung - und schaffen mehr Flexibilität beim Einsatz qualifizierter Fachkräfte. Damit stärken wir multiprofessionelle Teams und erleichtern den Trägern den Einsatz von qualifiziertem Personal. Liebe Saarländerinnen und Saarländer, zur Verlässlichkeit guter Kinderbetreuung gehört auch, dass Familien planen können. Deshalb - das war eben schon Thema und ist ausführlich erläutert worden - enthält die Novelle erstmals landesweite Regelungen zu Schließtagen und pädagogischen Tagen in Kitas. Bislang erleben Eltern einen unterschiedlichen Umgang mit den Schließtagen. Die Anzahl variiert von Einrichtung zu Einrichtung von null bis zu 30 Schließtagen. Mit der vorgesehenen Angleichung auf 20 Schließtage schaffen wir vergleichbare Rahmenbedingungen und mehr Verlässlichkeit für Familien im ganzen Saarland. Natürlich ist uns bewusst und die Frau Ministerin ist bereits darauf eingegangen: Die Veränderungen bei den Schließtagen müssen mit Augenmaß umgesetzt werden, denn gute Betreuung braucht verlässliche Angebote für Familien, aber sie braucht ebenso gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in unseren Einrichtungen. Deshalb erfolgt die Angleichung nicht von heute auf morgen, sondern schrittweise bis zum Kindergartenjahr 2030/2031. Damit schaffen wir mehr Planbarkeit für Eltern und geben zugleich den Trägern die Möglichkeit und den Einrichtungen die notwendige Zeit, sich darauf einzustellen. Fazit: Diese Novelle ist weit mehr als eine technische Anpassung des bestehenden Gesetzes, sie steht für Chancengerechtigkeit im Saarland. Wir vollenden die Kitabeitragsfreiheit, wir sichern Kitaplätze für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf, wir erleichtern die Gewinnung neuer Fachkräfte und wir schaffen mehr Verlässlichkeit für Familien. All das folgt einer (Abg. Meiser (SPD)) einfachen Überzeugung: Wer Bildungsgerechtigkeit will, muss dort ansetzen, wo Bildung beginnt, nämlich in unseren Kitas. Deshalb stärken wir die frühkindliche Bildung und investieren in Familien. Diese Novelle steht für das, was sozialdemokratische Bildungspolitik ausmacht: gleiche Chancen für alle Kinder von Anfang an, unabhängig von Herkunft und Geldbeutel! (Beifall von der SPD.) Ich freue mich auf die weiteren Beratungen dazu im Ausschuss und auf die Anhörung, die noch folgen wird. Wir werden dort mit Sicherheit noch über viele Themen reden und ich freue mich schon auf Ihre Mitwirkung in dem Prozess. Ich möchte mich an der Stelle schon dafür bedanken, genauso wie ich mich für Ihre tägliche Arbeit und Ihren Einsatz bedanken möchte. (Beifall von der SPD.) Aber schon heute können wir festhalten: Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir bessere Voraussetzungen dafür, dass Kinder im Saarland stark starten und gerecht aufwachsen. - Deshalb freue ich mich heute über Ihre Zustimmung, Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Wir fahren fort in den Wortmeldungen. Ich erteile für die AfD-Fraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die Erziehung und Bildung unserer Kinder in frühester Jugend ist außerordentlich wichtig. Das sagen uns alle Lehrmeinungen über alle Grenzen hinaus. Dennoch sind wir in der Praxis nicht bereit, das so weit zu glauben, dass wir diesem Wissen auch Taten folgen lassen. Das heißt also, seit Jahrzehnten oder schon immer wird die Bildung der jungen Kinder eher vernachlässigt. Im Augenblick reden wir über ein Gesetz und da sind drei Eckpfeiler wichtig, die bereits angesprochen worden sind: Das eine sind die Kosten, das Zweite ist die Qualität der Bildung, das Dritte ist, dass ein Platz zur Verfügung gestellt wird. Jetzt hat die CDU den Schwerpunkt auf die Qualität gelegt und gesagt, im Notfall könne das auch mal etwas kosten. Die SPD hat nicht ausdrücklich gesagt, dass an der Qualität auch mal ein bisschen gespart werden kann, Hauptsache ist, dass die Eltern keinen Beitrag bezahlen. Beide sind nicht in dem erforderlichen Maße darauf eingegangen, dass sie auch die Plätze zur Verfügung stellen müssen, wenn jedes Kind das Recht auf eine frühkindliche Bildung hat oder haben sollte. Ich denke, dass die Gesetzesvorlage ein Schritt in die richtige Richtung ist. Ein paar Beispiele werden aber verkannt, die sieht man nicht. Ich habe das hier schon mal gesagt: Wenn ein Kind in der dritten Klasse der Grundschule ist, dann wird selbstverständlich vorausgesetzt, dass erstens das Kind für die Bildung nicht bezahlt, zweitens der Raum zur Verfügung steht und drittens eine ausgebildete Lehrkraft da ist, die das Kind bildet. Das ist selbstverständlich. Es kostet die Eltern nichts. Das Kind wird theoretisch bestmöglich ausgebildet. Wenn die frühkindliche Erziehung so wichtig ist, dann müsste das dort erst recht der Fall sein. Das heißt, es darf nichts kosten, die Qualität der Ausbildung muss hervorragend sein und die Räumlichkeiten müssen zur Verfügung stehen. - Mit den Schließzeiten will ich mich jetzt nicht befassen, ich habe sowieso nur noch 1 Minute Redezeit. Wir von der AfD-Fraktion sind der Ansicht: Wenn wir selbst glauben, dass unsere Kinder es wert sind, dass sie bestmöglich ausgebildet werden, und es auch für unser Land wichtig ist, dass der Nachwuchs bestmöglich ausgebildet wird, dann müssen wir dafür sorgen, dass die drei Punkte, die ich angeführt habe, erfüllt werden, und nicht beitragsfrei im nächsten Jahr, Qualität vielleicht in drei, vier, fünf oder zehn Jahren und zur Verfügung stehende Plätze irgendwann. Wir sind dafür, dass die Kinder jetzt schon bei bester Qualität kostenfrei in guten Einrichtungen ausgebildet werden können. Das ist unserer Ansicht nach ein Weg in die richtige Richtung. Deshalb werden wir diesem Vorschlag zustimmen und hoffen darauf, dass der vorliegende Entwurf in der Anhörung und bei den Beratungen in den Ausschüssen noch besser wird. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Wir fahren fort mit den Wortmeldungen. Ich erteile Frau Abgeordneter Jutta Schmitt-Lang das Wort für die CDU-Landtagsfraktion.

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Jutta Schmitt-Lang CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Meiser, welche Qualitätsverbesserungen sind es denn konkret, die im Dreiklang so harmonisch sind? Die Anerkennung fachfremder Personen ohne ein Konzept dahinter ist per se noch keine Qualitätsverbesserung. Das macht im Zweifelsfall zuerst einmal Mehrarbeit. Denken Sie bitte mal darüber nach, wie informativ es ist, Brotdosen, Sonnenblumen, Trinkflaschen, Bilderbücher in Kitas zu tragen. Wenn es um Informationen geht, dann informie- (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) ren Sie doch die Fachkräfte über den Dreiklang, der Ihrer Meinung nach entsprechend repräsentiert ist. - Vielen Dank. (Minister Jost: Wenn man selber nix auf die Reihe kriegt, dann müssen das andere ma- chen.) „Wenn man nix auf die Reihe kriegt, müssen das andere machen“? Herr Innenminister, ich verwehre mich dagegen und bitte die Präsidentin, das zur Kenntnis zu nehmen.

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Dagmar Heib

Ich bitte die Regierungsbank, keine Wortmeldungen oder Wortäußerungen von der Regierungsbank zu machen, sondern ruhig zu sein. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): „Wenn man nix auf die Reihe kriegt“ ist eine Beleidigung. - Ministerpräsidentin Rehlinger: Er hat das zu mir gesagt. - Abg. Schmitt-Lang (CDU): Er hat das Ihnen gesagt?) Wenn dieser Wortlaut - - (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Das ist erstaun- lich. - Abg. Schäfer (CDU): Interessant. Die Ministerpräsidentin kriegt laut Innenminister nix auf die Reihe. Nehmen wir zur Kenntnis. - Abg. Schmitt-Lang (CDU): Sehr seltsam.) Wir fahren fort in den Wortmeldungen. (Sprechen.) Es ist noch eine aufgelaufen. Ich erteile das Wort für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Sascha - - (Zuruf: Haas.) Haas. Entschuldigung, Herr Kollege, die Temperaturen. Das passiert, wenn man per du ist. (Heiterkeit.)

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Sascha Haas SPD

Es ist da oben auch heißer als hier unten. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Erzieherinnen und Erzieher! Ich sehe gerade auch meine Mutter. Frau Präsidentin, ich grüße kurz meine Mutter, wenn ich darf. Ich habe sie gerade im Publikum entdeckt. Herzlich willkommen bei der Plenardebatte. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Auch sie arbeitet in einer städtischen Kita. Das passt gerade zu einem Ereignis von vor ein paar Wochen, das ich gerne schildern möchte. Das passt zu einem Zielkonflikt, der hier immer wieder betont wurde. Wir haben uns vor zwei Wochen in der Stadt an der Eisdiele getroffen. Es war schon heiß. Meine Cousine war mit meiner Mutter unterwegs und wir haben uns in derselben Schlange bei der Eisdiele getroffen. Meine Mutter hat mich darauf angesprochen, dass gerade in ihrem Kollegium unheimlich viel über die Schließtageregelung diskutiert wird. Natürlich hat sie im Rahmen dessen, was uns der Kita-Fachverband mitgeteilt hat, aber auch die Kolleginnen und Kollegen ansprechen, gesagt, dass sie diese Regelung nicht sonderlich begrüßt. Auch interessant war aber die Sichtweise meiner Cousine. Sie ist alleinerziehende Mutter von drei Kindern und hat gesagt: Na ja, ganz so einfach darf man es sich in dieser Debatte nicht machen, denn für mich als Mutter ist es wichtig, dass die Betreuung meiner Kinder gesichert ist. - Ich glaube, dass wir genau diese beiden Seiten gut zusammenbringen müssen. Es wurde auch schon gesagt, dass die externe Anhörung zur Einbringung des Gesetzes heute schon einiges bewirkt hat. Man hat sich vonseiten der Regierung gemeinsam mit Ihnen für eine Änderung auf den Weg gemacht, nämlich dahingehend, es bis 2031/2032 schrittweise abzusenken. Ich finde, das ist eine Anerkennung dessen, was Sie bisher in die Diskussion eingebracht haben. Die Diskussion ist aber nicht zu Ende. Es ist heute die Erste Lesung. Es kommt hoffentlich heute mit der Zustimmung aus dem Plenum in den Ausschuss. Dann werden wir die Gelegenheit haben, gemeinsam in den Austausch zu kommen. Darauf freue ich mich sehr. Deswegen sollten wir diesem Gesetz heute zustimmen und es auf den Weg bringen. (Beifall von der SPD.) Mir ist ein Thema ganz wichtig, das eben angesprochen wurde. Ich habe mir dazu die Pressemitteilung der Kollegin Schmitt-Lang und das Interview angeschaut. Es ist bei der Beitragsfreiheit wichtig, wie familienfreundlich wir in diesem Land sein wollen. Es ist die größte Nettolohnentlastung, die wir geschaffen haben. Es ist aber vor allem auch für Frauen wichtig, die wirtschaftlich unabhängig sein wollen. Ich sage Ihnen ganz klar, Sie haben es heute gehört: Die CDU möchte nur eine beitragsfreie Kernzeit von 30 Stunden die Woche. Das ist nicht das, was wir in diesem Land wollen. Wer echte Beitragsfreiheit will, auch noch in den nächsten Jahren, der weiß uns an seiner Seite. Liebe Saarländerinnen und Saarländer, es ist hier ganz klargeworden: Wir stehen an der Seite der Familien in diesem Land, an der Seite von alleinerziehenden Müttern und Vätern, denen es Tag für Tag schwerfällt, in Vollzeit arbeiten zu gehen. Meines Erachtens ist eine klare Empfehlung von Jutta Schmitt-Lang gekommen, die SPD bei der nächsten Landtagswahl weiterhin zu wählen, damit das in diesem Land gesichert bleibt. (Beifall von der SPD.) Ansonsten ist der Dreiklang gut erklärt worden. Wir machen ein gutes Angebot an die Kommunen, helfen beim Platzausbau. Wir haben die Qualitätssicherung schon in den letzten Jahren (Abg. Haas (SPD)) auf den Weg gebracht und bringen jetzt noch mal eine Verbesserung mit. Ich sehe die Anerkennung von ausländischen Fachkräften zum Beispiel aus dem EU-Ausland nicht als etwas, das wir da reinschreiben, sondern es ist wesentlich, weil - -

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Dagmar Heib

Herr Abgeordneter, ich möchte Sie auf die Redezeit aufmerksam machen.

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Sascha Haas SPD

Ja. - Weil wir auch die Anerkennungsverfahren verkürzen und damit dafür sorgen, dass Menschen in unseren Kitas viel schneller in Arbeit kommen. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Ich möchte meinen Satz von vorhin in Erinnerung rufen. Bemerkungen von der Regierungsbank sind nicht erlaubt, erst recht nicht Bemerkungen, die beleidigend sein können, egal ob sie gegenüber der Abgeordneten Jutta Schmitt-Lang oder gegenüber der Abgeordneten und Ministerpräsidentin Anke Rehlinger geäußert wurden. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2258. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2258 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? (Sprechen auf der Regierungsbank.) Ich möchte die Regierungsbank bitten, die Gespräche sein zu lassen. Das kommt hier oben an und stört mich im Moment in der Sitzungsleitung. Wir führen die Abstimmung durch. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2258 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 11, 23 und 24 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Stärkung der Grundschulbildung im Saarland durch Anhebung des Eingangsamtes für das Lehramt für die Primarstufe - Grundschullehrkräfte-Besoldungsgesetz - GrundschulBesG (Drucksache 17/2278) Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Wertschätzung und Wettbewerbsfähigkeit - Anhebung der Besoldung von Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern (Drucksache 17/2270) Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: A13 für Grundschullehrkräfte im Saarland jetzt verbindlich auf den Weg bringen (Drucksache 17/2281) Zur Begründung des Gesetzentwurfes der AfD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/2278, erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es geht bei diesem Gesetzesvorschlag um die Besoldung von Grundschullehrern. So, wie sich die Beschlusslage darstellt, sind alle hier in diesem Hohen Hause dafür - oder angeblich dafür. Die SPD hat angekündigt, nach den Wahlen - sie hat nicht „nach den Wahlen“ gesagt, aber der Zeitpunkt liegt nach den Wahlen - ein solches Gesetz einbringen zu wollen. Die CDU hat zwar gemeint, das wäre zu spät, man wolle damit jetzt nur Wahlkampf machen, hat aber selbst keinen Gesetzentwurf eingebracht. Angesichts dessen haben wir uns überlegt, hier Nägel mit Köpfen zu machen und umgehend einen Gesetzesantrag einzubringen, sodass das, was alle angeblich oder vielleicht auch nicht nur angeblich wollen, jetzt schon tatsächlich umgesetzt wird. (Vizepräsidentin Baltes übernimmt die Sit- zungsleitung.) Wie ist die Lage? Im herkömmlichen dreigliedrigen Bildungssystem mit Volksschule, Mittelschule und Gymnasium war die Ausbildung der Lehrkräfte einigermaßen verschieden. Lehrer an Gymnasien mussten zwei Fächer studieren, beispielsweise Mathematik und Physik. Realschullehrer, damals noch Mittelschullehrer, mussten, nachdem sie zum Volksschullehrer ausgebildet waren, noch Lehrgänge besuchen und konnten so Mittelschullehrer, später Realschullehrer werden. Die Volksschullehrer erfuhren zu Beginn (Abg. Dörr (AfD)) eine Seminarausbildung, später dann eine Ausbildung im Umfang von vier Semestern. Damit gab es Unterschiede in der fachlichen Anforderung, aber auch in der Länge des Studiums. Die vier Semester einzuhalten, das hat eigentlich der große Durchschnitt geschafft. Bei den sechs Semestern, die für das Gymnasium vorgeschrieben waren, haben manche auch schon mal acht Semester gebraucht. Vor die Ernennung zum Assessor war zudem eine Referendarzeit vorgeschaltet, die auch wieder einen Zeitaufwand bedeutete. Damit war damals aber eigentlich jeder zufrieden. Inzwischen hat sich aber das Schulsystem gewaltig verändert. Aus der Volksschule wurde die Grund- und die Hauptschule, im Laufe der Zeit mit verschiedene Namen versehen. Aus der Mittelschule wurde die Realschule und so weiter. Ich will das jetzt nicht alles aufzählen. Heute jedenfalls haben wir die Grundschule, die Gemeinschaftsschule und das Gymnasium. Bei der Gemeinschaftsschule hat man schon in den vergangenen Jahren argumentiert, unabhängig von der Ausbildung hätten der vormalige Hauptschullehrer und der vormalige Gymnasiallehrer, die beide an dieser Schule unterrichten, die gleichen Aufgaben, würden die gleiche Arbeit erledigen. Anfangs mag man noch einen Unterschied dergestalt gemacht haben, dass ein vormaliger Volksschullehrer nicht unbedingt die Klassen 11, 12 oder 13 unterrichtet hat, sondern eher in den unteren Klassen eingesetzt wurde. Daher war die Unterscheidung vielleicht etwas verwischt. Inzwischen haben wir die Situation, dass die Gemeinschaftsschule mehr und mehr zumindest im Eingangsamt an das Gymnasium angepasst wurde, während die Grundschule abgehängt ist. Die Ausbildungsdauer ist inzwischen auf sechs Semester gestiegen. Möchte jemand Förderschullehrer werden, sind es schon grundständig acht Semester. Davon abgesehen ist die Aufgabe der Lehrpersonen in den Grundschulen auch nicht leichter geworden, sie ist vielmehr bedeutend schwieriger geworden. Dabei gilt das, was eben schon gesagt wurde, als es um die Kita ging, auch hier: Das ist eine grundlegende Zeit für die Kinder, daher muss man die Rahmenbedingungen bestmöglich ausgestalten. Wenn in der Folge die Anforderungen an die Lehrkräfte steigen, muss auch die Besoldung dem entsprechen. Wir von der AfD-Fraktion haben dazu auch schon einen Vorschlag gemacht. Heute Morgen wurde schon das eine oder andere angeführt, was die Qualifikation der Lehrkräfte betrifft. Dazu haben wir angemahnt, dass Grundschullehrer grundsätzlich verstärkt in Förderpädagogik ausgebildet werden sollten und vielleicht einzelne Lehrer, die später eine besondere Aufgabe in der Grundschule übernehmen, die volle Förderschulausbildung absolvieren sollten. Das ist die eine Seite, daraus ist dann auch ein gewisser Anspruch gegeben. Grundschullehrer bilden sich eben noch weiter, und so gesehen können sie stimmig argumentieren, dass sie genauso bezahlt werden sollten wie Lehrer der Gemeinschaftsschule und Lehrer des Gymnasiums. Es kommt aber noch ein weiterer Punkt hinzu: die Konkurrenzfähigkeit des Saarlandes, was Lehrer betrifft. In Deutschland besteht fühlbar ein Lehrermangel, der künftig nicht nachlassen, sondern sich eher verstärken wird. Ich kenne das seit Jahrzehnten, wir haben dieses Problem gerade auch im Saarland immer schon gehabt. Vor diesem Hintergrund müssen wir darauf achten und uns davor bewahren, in eine Situation zu geraten, in der wir nicht konkurrenzfähig sind. Das ist doch eine ganz einfache Sache: Wohnt man in Homburg und bekommt in Zweibrücken eine Stelle angeboten, bei der man mit A13 bezahlt wird, und in Lebach eine Stelle, die dieselbe Arbeit mit sich bringt, aber nach A12 bezahlt wird, was wird man dann wohl machen? Das heißt also, dass an den Rändern unseres Landes die Leute leicht abgeworben werden können, indem man in den Nachbarländern eben nach A13 bezahlt. Aber selbst bei Leuten, die beispielsweise in Saarbrücken, also weit genug von der Landesgrenze entfernt wohnen, hatten wir es in der Vergangenheit schon hunderte Mal, dass diese Personen, wenn sie in Berlin oder in Düsseldorf oder wo auch immer eine bessere Aufstiegsmöglichkeit hatten, wenn sie eventuell alleinstehend sind oder der Ehepartner das mitgemacht hat, letztlich weg waren. Das heißt also, es gibt viele Gründe - einige habe ich aufgezählt -, warum wir das machen müssen. Und wenn wir das machen müssen, dann sind wir von der AfD-Fraktion der Ansicht, dass wir das gleich machen sollen. Das ist unser Antrag. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, können beweisen, ob Sie das genauso ernst nehmen wie wir von der AfD. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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Christina Baltes

Danke, Herr Dörr, für die Begründung des Gesetzentwurfs der AfD-Landtagsfraktion. - Wir fahren fort. Zur Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Sascha Haas das Wort.

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Sascha Haas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Manchmal wird über die Grundschule gesprochen, als ginge es um die kleine Vorstufe des eigentlichen Bildungswegs. Aber das Gegenteil ist richtig. In der Grundschule entscheidet sich, ob Kinder sicher lesen, schreiben und rechnen lernen. Dort entsteht Vertrau- (Abg. Haas (SPD)) en in die eigenen Fähigkeiten und dort werden Unterschiede sichtbar, die wir politisch ausgleichen müssen, wenn wir es mit Chancengerechtigkeit ernst meinen. Genau deshalb ist die Arbeit der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer so anspruchsvoll. Sie tragen Verantwortung am Anfang des Bildungswegs, und dieser Anfang prägt oft alles, was danach kommt. Deswegen ist für uns als SPD-Fraktion klar, diese Verantwortung verdient Anerkennung, diese Verantwortung verdient die A13. (Beifall von der SPD.) Das ist für uns Teil einer größeren Linie unserer Bildungspolitik. Wir betrachten Bildung nämlich von Anfang an. Kita und Grundschule gehören für uns zusammen, weil dort die entscheidenden Grundlagen gelegt werden. Wer Chancengerechtigkeit ernst nimmt, beginnt bei den Kindern, die am Anfang ihres Bildungsweges stehen, und stärkt diejenigen, die sie begleiten. A13 ist deshalb für uns kein einzelnes Besoldungsthema, sondern ein Baustein einer Politik, die Grundschulen stark macht. Wir wollen gute Bedingungen für Kinder, verlässliche Strukturen für Familien und faire Rahmenbedingungen für unsere Lehrkräfte, die in diesen Schulen jeden Tag Verantwortung tragen. Und zur Wertschätzung gehört dann eben auch eine faire Bezahlung. (Beifall von der SPD.) Unser Antrag bringt diese Haltung auf den Punkt. Wir wollen die Anhebung auf A13 vorbereiten, und zwar so, dass sie rechtssicher, planbar und dauerhaft tragfähig umgesetzt werden kann. Rheinland-Pfalz hat mittlerweile eine Anhebung angekündigt, und damit entsteht auch für uns hier im Saarland eine neue Ausgangslage. Unsere Landesgrenze ist in diesem Fall nämlich nicht irgendeine Linie auf der Landkarte, sondern sie liegt mitten in einem gemeinsamen Arbeitsmarkt. Lehrkräfte vergleichen die Arbeitsbedingungen beiderseits der Grenze und das Saarland muss attraktiv bleiben, wenn gute Lehrkräfte gewonnen werden sollen und wenn man sie halten will. Darauf reagieren wir mit einem klaren Kurs. Die Landesregierung bereitet gerade die Stufenmodelle vor. Die Umsetzung soll mit Rheinland-Pfalz synchronisiert werden, und der Landtag soll dann auch rechtzeitig erfahren, welche gesetzlichen Schritte erforderlich sind, welche finanziellen Auswirkungen entstehen und wie wir das dann in einem Zeitplan umsetzen. Das ist eben der Unterschied zwischen uns und den Anträgen der CDU und der AfD, denn am Ende trägt Haltung über den Tag hinaus, während die Schlagzeilen nur bis zu der Debatte hier reichen. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Ihr Antrag trägt ja den großen Anspruch im Titel „A13 … jetzt verbindlich …“. Das klingt vielleicht nach Entschlossenheit, aber vor allem auch nach großem Auftritt kurz vor Ende dieser Legislaturperiode. Genau darin liegt für mich der Punkt. Ihre Fraktion entdeckt die besondere Dringlichkeit dieses Themas in einem Moment, in dem Rheinland-Pfalz den politischen Druck erhöht, und nachdem die SPD auf ihrem kleinen Parteitag diesen Beschluss gefasst hat, und natürlich auch, weil die nächste Landtagswahl näher rückt. In den vergangenen Haushaltsberatungen haben Sie viele Wünsche angemeldet, zusätzliche Ausgaben gefordert, unterschiedliche Prioritäten gesetzt, aber A13 für Grundschullehrkräfte habe ich bei Ihren Forderungen vermisst. Jetzt schreiben Sie „verbindlich“ in einen Antrag und erwarten, dass daraus direkt ein Haushaltsplan entsteht. Ich sage Ihnen eines: Für mich klingt das nach reiner Oppositionsrhetorik; Regierungsverantwortung sieht anders aus! (Beifall von der SPD.) Regierungsverantwortung bedeutet, ein Ziel mit einem belastbaren Weg zu verbinden. Sie bedeutet, eine Entscheidung über Jahre zu tragen, weil Besoldung eben auch dauerhaft in unserem Haushalt wirkt. A13 betrifft den Haushalt jedes Jahr - die Besoldungsstruktur, Leitungsfunktionen, aber auch tarifbeschäftigte Lehrer - und den gesamten Finanzrahmen des Landes. Wer ein solches Vorhaben seriös angehen will, der legt erst einmal die Grundlage, prüft die Stufen, klärt die Finanzierung und bringt dann ein tragfähiges Gesetz auf den Weg. Den ersten Schritt gehen wir heute mit unserem Antrag. Sie, liebe CDU, präsentieren eine Forderung, die politisch bequem ist: maximaler Anspruch, minimale Verantwortung für die Umsetzung. Man ruft „sofort“, aber die Rechnung überlässt man anderen. Besonders interessant wird Ihr Antrag mit Blick in die Geschichte dieses Hohen Hauses. Im Jahr 2006 haben wir hier über die Föderalismusreform debattiert. Damals ging es um die Verlagerung des Besoldungsrechts auf die Länder. Die SPD hat damals vor einem Besoldungswettbewerb gewarnt; es war der damalige Fraktionsvorsitzende Heiko Maas. Die CDU hat damals den Wettbewerbsföderalismus verteidigt. Vielleicht können Sie, Herr Toscani, sich noch an Ihre Worte erinnern, ich möchte sie jetzt nicht zitieren. Sie haben die Länderzuständigkeit gefeiert und dem Saarland damit vor allem Vorteile versprochen. Heute begründen Sie Ihren Antrag mit genau dem Druck, der daraus entstanden ist. Ich finde, das ist ein bemerkenswerter politischer Bogen, den Sie hier spannen: erst den Wettbewerb loben, dann die Folgen beklagen und schließlich der SPD erklären, sie müsse nun schneller laufen. Ich sage Ihnen, die SPD hat diesen Zielkonflikt früh gesehen, und heute geben wir darauf die verlässliche Antwort, mit Blick auf Rheinland-Pfalz, mit Blick auf die Grundschullehrkräfte und mit Blick auf die fi- (Abg. Haas (SPD)) nanzielle Leistungsfähigkeit unseres Landes. Wir verbinden Anerkennung mit Planungssicherheit, und genau das unterscheidet unsere Politik von Ihrer Schaufensterpolitik. (Beifall von der SPD.) Auch der Antrag der AfD, Herr Dörr, zeigt ein bekanntes Muster. Ein ernstes Thema wird aufgegriffen, dann wird schnell ein Gesetzentwurf dazu geschrieben und mit einem Inkrafttreten am besten im nächsten Monat versehen. Es sieht auch alles ganz entschlossen aus, aber es fehlt der tragende Unterbau, denn Besoldungsrecht ist eben kein Bereich, in dem man politische Zaubertricks macht. Wer Grundschullehrkräfte ernst nimmt, behandelt ihre Bezahlung mit der Sorgfalt, die dieses Thema verdient. Für uns gilt: Grundschullehrkräfte verdienen eine Lösung mit Bestand. Sie verdienen eine Perspektive, die sauber vorbereitet ist, sie verdienen eine Verbesserung, die im Haushalt steht, und ein Gesetz, das sie trägt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende dieser Debatte steht doch eine einfache Frage: Wer bringt die A13 so auf den Weg, dass es für die Grundschullehrkräfte am Ende hier im Saarland auch verlässlich ist? Unsere Antwort ist klar: Die SPD steht für A13, weil die Grundschule eine zentrale Arbeit für Chancengerechtigkeit leistet. Wir bereiten diesen Schritt vor, weil das Saarland im Wettbewerb um Lehrkräfte stark bleiben muss, und wir setzen ihn auf einen Weg, der haushälterisch und gesetzgeberisch trägt. Wir machen aus Respekt politische Praxis. Wir machen aus einem wichtigen Ziel einen belastbaren Plan. Und wir sorgen dafür, dass eine bessere Bezahlung der Grundschullehrkräfte eben nicht nur angekündigt, sondern am Ende auch verlässlich umgesetzt wird. Die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer im Saarland können sich darauf verlassen: Wir sehen ihre Arbeit, wir wissen, was sie jeden Tag leisten, und wir schaffen die Grundlage dafür, dass diese Leistung in Zukunft auch besser honoriert wird. Deswegen: Stimmen Sie unserem Antrag zu. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Danke, Herr Haas, für die Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion. - Zur Begründung des Antrages der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Jutta Schmitt-Lang das Wort.

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Jutta Schmitt-Lang CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte ehrlich gesagt überhaupt nicht gedacht, dass es notwendig ist, dass ich diesen Antrag heute einbringe, denn wir bringen heute einen Antrag ein, damit die Landesregierung das umsetzt, was sie selbst vollmundig angekündigt hat, auch heute wieder. Sie haben nach Ihrem Parteitag angekündigt, A13 für die Grundschullehrkräfte einzuführen, und haben das mit der Ankündigung verbunden, das „nach der Wahl“ zu machen, und dann konnten wir in der Zeitung auch noch lesen, dass das kommt, wenn die Wähler die „richtige Entscheidung“ - aus Ihrer Sicht - treffen. Sie scheinen aber vergessen zu haben, dass Sie in der Alleinregierung sind, denn tatsächlich können Sie im Moment alles entscheiden, was Sie entscheiden wollen. Den Lehrern A13 als Belohnungskarotte für die Wahl vorzuhalten, ist wirklich bedenklich. (Beifall von der CDU.) Wir bringen diesen Antrag ein, damit Ihren Worten Taten folgen, damit Sie A13 für Grundschullehrkräfte verbindlich auf den Weg bringen, jetzt und nicht nach der Wahl, damit Sie gleichzeitig, aber auch zeitnah, ein Konzept zu einer konformen Besoldung aller saarländischen Beamtinnen und Beamten vorlegen, das die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Vielleicht noch ein Blick in die Genese: Immer mehr Bundesländer haben in den letzten Jahren die Entscheidung getroffen, die Besoldung der Grundschullehrkräfte von A12 auf A13 anzuheben. Sie haben diese Entscheidung zu Recht getroffen, weil die Anforderungen an Grundschullehrkräfte in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind: heterogene Klassen, Inklusion, Integration, Sprachförderung, Ganztag, Elternarbeit, Diagnostik, individuelle Förderung, soziale Herausforderungen, das ist heute Alltag in unseren Grundschulen. Heute mit der Argumentation von 2006 zu kommen, wenn man sich seitdem nicht weiterentwickelt hat, erklärt viel des bildungspolitischen Stillstands in unserem Land. (Beifall von der CDU.) Die Verantwortung der Lehrkräfte an Grundschulen ist hoch, sie ist weiter gewachsen. Die Bundesländer haben diese Entscheidung getroffen, weil sie diese Anpassung für notwendig halten - zu Recht. Natürlich macht man es sich als Saarland vielleicht nicht leicht, denn wir wissen, dass das ein finanzieller Kraftakt ist, wir wissen auch, dass solche Änderungen bezogen auf die Besoldung anderer Beamtengruppen immer Fragen mit sich bringen. Aber uns allen war doch klar, als Ihre Partei und unsere Partei im Nachbarland vor einem Jahr das Thema in die Wahlprogramme geschrieben haben, dass das Thema kommt, weil sie aufgrund der Wahlergebnisse danach vermutlich miteinander regieren würden. Für uns war deswegen klar, Sie würden verkünden, dass Sie es tun werden, und dann tatkräftig vorangehen, damit wir im Wettbewerb, in ei- (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) ner Insellage, die wir im Saarland sind, zukünftig bestehen können. Denn darum geht es auch. Wir haben erwartet, dass die Landesregierung schon längst Modelle geprüft hat - wir hören jetzt, Sie fangen an zu prüfen -, Kosten berechnet, spätestens mit Veröffentlichung des Koalitionsvertrages ihre Pläne fixiert, dass sie Pläne in der Schublade hat und eben Nägel mit Köpfen macht. Aber dann haben Sie uns tatsächlich doch alle überrascht. Wie es Kollege Toscani eben gesagt hat, Sie haben uns an Ihrer Seite, das wäre überhaupt kein Problem gewesen. Sie haben uns aber überrascht, indem Sie nicht einen Plan auf den Tisch gelegt haben, sondern die Ankündigung eines Planes. Ganz ehrlich, das ist ein merkwürdiges Demokratieverständnis für eine Alleinregierung. Das ist auch der Unterschied zu Rheinland-Pfalz: Dort waren es vorher unterschiedliche Regierungsparteien, unsere Partei war nicht in der Regierung. Dass dann für ein paar Monate nach der Wahl andere Dinge aufgesetzt werden, die man deswegen aktuell vielleicht nicht entscheiden kann, das ist normal. Diese Alleinregierung muss ihre Entscheidungen aber treffen, denn sie ist bis nächstes Jahr gewählt. Sie können jetzt also alle Entscheidungen treffen, einen Nachtragshaushalt auflegen, erste Hürden nehmen. Sie müssen ja nicht gleich den ganzen Weg in den paar Monaten gehen, aber Sie können die ersten Schritte machen. Sie können die Planungen machen und dann die ersten Schritte finanziell hinterlegen. Wenn Sie es ernst meinen, dann tun Sie das, niemand hindert Sie daran! Sie wollen uns hoffentlich nicht ernsthaft erzählen, dass dafür noch keine Planungen vorliegen, dass Sie bei null anfangen müssten und deshalb noch keine ersten Schritte gehen können, denn das wäre natürlich tatsächlich ein regierungspolitischer Offenbarungseid und noch fragwürdiger, als die Umsetzung einer Entscheidung mit einer Wahlentscheidung zu verknüpfen. Deshalb haben wir bewusst den Weg über einen Antrag gewählt und nicht über ein Gesetz wie die AfD. Wir verlangen einen verbindlichen Fahrplan, einen Gesetzentwurf der Regierung, und zwar jetzt, orientiert an den Zahlen und Fakten, die Sie in einem funktionstüchtigen hoffentlich Haus haben. Wir verlangen einen Fahrplan, einen Gesetzentwurf, der auch sicherstellt, wie die Zukunftsentscheidungen mit grundlegenden Herausforderungen im Bildungssystem wie Unterrichtsversorgung, Sprachförderung, Inklusion et cetera umgesetzt werden. Wir fordern Sie auf, liebe Mitglieder der Landesregierung, Ihre Arbeit zu tun, denn Sie sind bis 2027 gewählt, bis zum letzten Tag, und bis dorthin haben Sie einen Wählerauftrag. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Christina Baltes

Danke, Frau Schmitt-Lang, für die Begründung des Antrages der CDU-Landtagsfraktion. - Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. - Als erster Redner hat nun das Wort Herr Sascha Haas von der SPD-Landtagsfraktion.

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Sascha Haas SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich möchte kurz auf einen Punkt eingehen, den die Kollegin Jutta Schmitt-Lang genannt hat, und zwar, warum man es jetzt nicht umsetzt. Ich bin damit noch einmal beim Thema Oppositionsrhetorik. Es ist einfach, sich hier vorne hinzustellen, sich irgendetwas zu wünschen und zu sagen, das könnte man doch jetzt alles umsetzen. Wenn Sie zu den Menschen draußen, die diese Forderung seit Jahren an die Politik herantragen, einigermaßen ehrlich wären, dann müssten Sie ihnen auch sagen, dass wir uns im Saarland nicht einfach alles wünschen und umsetzen können, sondern dass wir auch auf den finanziellen Rahmen schauen müssen. Wir machen einen Nachtragshaushalt nicht gerade beliebig jedes Mal, wenn uns irgendetwas Neues einfällt, sondern wir brauchen eine solide Haushaltspolitik, die diese Landesregierung in diesem Land seit ihrem Amtsantritt umsetzt. (Beifall von der SPD.) Ich sage noch etwas dazu: Wir haben Prioritäten im Bildungsbereich gesetzt, die wir in den letzten Jahren auf den Weg gebracht haben und die uns enorm viel Geld kosten. Ob das die Rückkehr zu G9 war, wo wir zusätzliche Lehrerstellen geschaffen haben, ob wir bei den Sprachförderlehrkräften Geld in die Hand genommen haben, ob das das Schulbauprogramm mit über 200 Millionen Euro war, es gibt so viele Dinge, die ich aufzählen kann, die Haushaltsmittel in Anspruch genommen haben, weil wir gesagt haben: Das ist wichtig, um für unsere Kinder und Jugendlichen in diesem Land bessere Bildungsbedingungen hinzubekommen. Ein kleiner Parteitag unserer Partei hat jetzt zu Recht die Forderung der GEW, die an uns herangetragen wurde, diskutiert und mit großer Mehrheit gesagt: Diesen Weg wollen wir gehen. Ich begrüße, dass wir diesen Weg gehen wollen, wir müssen ihn aber auch verantwortungsvoll gehen mit den Haushaltsmitteln, die zur Verfügung stehen. Deswegen sage ich ganz klar: Wer die SPD bei der nächsten Landtagswahl wählt, der bekommt die A13, weil wir dafür kämpfen werden, dass umgesetzt wird, was wir versprochen haben. Wer die CDU wählt, der sieht ganz klar: Man stellt sich hier lieber hin, lässt alle Versprechen frei raus, aber eine solide Finanzierung stellt man hier nicht vor. Das unterscheidet uns, glaube ich, ganz klar von der CDU. Ich (Abg. Haas (SPD)) glaube, deswegen ist es heute auch interessant für die Menschen, diese Debatte zu verfolgen. (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Danke, Herr Kollege Haas, für Ihren Redebeitrag. - Es ist eine weitere Wortmeldung, angezeigt. Als nächster Redner hat nun von der CDU-Landtagsfraktion der Kollege Wagner das Wort.

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Frank Wagner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte direkt an den Anfang stellen, für uns als CDU Saar ist klar, wir stehen zur Anhebung der Besoldung von Grundschullehrkräften auf A13. Dabei haben wir uns nicht schwergetan. Wir haben in der Fraktion und innerhalb der Partei darüber diskutiert, wir brauchen auch keinen kleinen Parteitag wie die SPD. Das zeigt aber Folgendes, und diesen Punkt will ich direkt an den Anfang stellen: Wir scheinen mitten im Wahlkampf zu sein, obwohl vonseiten der SPD immer wieder gesagt wird, es habe noch Zeit, der Wahlkampf komme deutlich später. - Ich will an meinen Vorredner Sascha Haas anknüpfen. Er hat eben aktiv zur Wahl aufgerufen und gesagt: Wer SPD wählt - das Gleiche war auch beim Thema Elternbeiträge im Bereich Kita - ist auf der sicheren Seite. - Ernsthaft, zehn Monate vor einer Landtagswahl? - Wir haben Probleme in diesem Land, die gelöst werden müssen. Die Grundschullehrer erwarten, dass es hier klare Aussagen gibt und ein verbindlicher Plan vorgelegt wird, und nicht solche Ankündigungen, die möglicherweise erneut ins Leere laufen. (Beifall von der CDU.) Wir stehen unter erheblichem Druck beim Thema Lehrkräfte in Bezug auf die anderen Bundesländer, vor allem beim Thema Grundschullehrkräfte. Ein kurzer Blick in die anderen Bundesländer: Zehn Bundesländer sind bereits vollständig zur A13 gewechselt, es sind Niedersachsen, Berlin, Brandenburg und viele andere Bundesländer. Dann gibt es sehr durchdachte Stufenmodelle, diesen Weg möchte jetzt auch Rheinland-Pfalz gehen. Hessen hat diesen Weg eingeschlagen sowie Bayern und Nordrhein-Westfalen. Hessen hat unter anderem einen Plan vorgelegt, dass zu jedem Schuljahr über einen Fünfjahresplan eine gewisse Prozentzahl an Erhöhung kommt. So hat man ganz verlässliche Zahlen, die auch im Haushalt dargestellt werden können. Es gibt eine sehr seriöse, gut durchdachte Gesetzgebung, die hinterlegt und durchgerechnet ist. Es wäre kein Problem, diesen Weg im Saarland sehr zügig einzuschlagen. Von daher braucht man nicht noch großartig zu warten. Ganz kurz zum Gesetzentwurf der AfD. Das ist ein Sofortentwurf, der null durchgerechnet ist. Der Fokus liegt vor allem „sofort“. So wird es nicht gehen, sondern man muss sich schon die einzelnen Stufen anschauen und auch, wie wir mit Funktionsträgern und Beförderungsämtern umgehen. Von daher sagen wir, es muss geprüft werden. Ja, wir brauchen Konzepte und Planungen. Aber da liegt schon vieles in der Schublade. Eigentlich haben wir erwartet, dass zu dem Thema auch schon die Berechnungen in der Schublade liegen. Wenn dies nicht der Fall ist, glauben wir aber - so sportlich sind wir eingestellt -, dass es möglich ist, das bis zum Herbst durchzurechnen, mit Rheinland-Pfalz und mit anderen Bundesländern in den Austausch zu gehen, um dann ein gut durchdachtes Konzept auf den Tisch zu legen, das ab nächstem Jahr umgesetzt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann doch nicht unser Anspruch sein, dass wir sagen, das dauert noch ein Jahr länger. Egal, wie im nächsten Jahr die Wahl ausgeht, bis ein entsprechendes Gesetz in Kraft tritt, vergehen mindestens noch einmal ein oder zwei Jahre und es wird weiter diskutiert. Gerade der Bildungsbereich - das haben wir heute Morgen an mehreren Stellen gehört -, gerade die frühkindliche Bildung und die Grundschule müssen es uns doch wert sein, allen Wertschätzung und wegen des Handlungsdrucks Schnelligkeit zu zeigen. Wir sind entschlossen, hier als Parlament ganz schnell ins Doing zu kommen. (Beifall von der CDU.) Noch einmal ganz kurz zu Ihrem Antrag. Gut, dass der Handlungsbedarf anerkannt wird, aber außer Plänen, Berichten und Prüfungen ist bisher nichts erfolgt. Da ist unser Anspruch ein deutlich anderer. Der entscheidende Punkt - Frau Schmitt-Lang hat es eben gesagt - ist folgender: Die SPD hat die absolute Mehrheit im Landtag, sie stellt alleine die Landesregierung. Da kann das doch nicht zu viel verlangt sein. Wir sprechen von einem Einstieg. Lasst uns einmal mit 10 Prozent - oder wie in Hessen mit 20 Prozent - anfangen. Wir stehen an der Seite, auch für einen Nachtragshaushalt. Lasst uns gemeinsam über ein solches Konzept diskutieren und es nicht noch einmal auf die Zeit nach der Landtagswahl verschieben. Eines sei mir an der Stelle anzumerken erlaubt: Wir haben schon genügend Ankündigungen gehört. Es wurden 150 Anwärter im Bereich der Polizei angekündigt. Es wurde die Zahl von 400.000 sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern - - (Lachen bei der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Haas (SPD).) Darüber braucht man nicht zu lachen. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Von daher stelle ich einmal die Frage: Kann man sich auf (Abg. Wagner (CDU)) solche Ankündigungen verlassen? Da mache ich ein großes Fragezeichen. Wir sagen, wir wollen genau an dieser Stelle jetzt Klarheit und nicht weiter reine Hinhaltetaktik, wie wir das an vielen anderen Stellen auch erleben. Lassen Sie uns gemeinsam jetzt den Einstieg in die A13 für Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer vollziehen! Wir als CDU Saar stehen dort an der Seite und gleichzeitig - zum Abschluss - muss auch, wenn wir schon über Konzepte sprechen, endlich zeitnah ein Konzept zu einer verfassungskonformen Besoldung für alle saarländischen Beamtinnen und Beamten vorgelegt werden. Da ist auch Handlungsdruck, da muss endlich etwas passieren. Es gibt genug zu tun. Sie haben die absolute Mehrheit. Kommen Sie endlich ins Tun! Wir stehen an der Seite. (Beifall von der CDU.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Wagner, für Ihren Redebeitrag. Als nächste Rednerin hat nun die Ministerin für Bildung und Kultur, Frau Christine Streichert-Clivot, das Wort.

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Christine Ursula Streichert-Clivot

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Noch vor Kurzem habe ich meine Grundschullehrerin getroffen und ich habe mich echt wahnsinnig gefreut. Ich glaube, das geht vielen jungen Menschen so, weil Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer Spuren in unseren Köpfen und in unseren Herzen hinterlassen. Das tun sie bei ganz vielen Kindern. In der Regel vergisst kein Kind seinen ersten Schultag, den Schulranzen, die Aufregung, den ersten Platz im Klassenraum und die Lehrerin oder den Lehrer, die oder der sagt: „Du kannst das, wir schaffen das gemeinsam.“ Grundschullehrkräfte legen deshalb mehr als nur die Grundlagen für das Lesen, Schreiben und Rechnen unserer Kinder. Sie wecken Vertrauen, erkennen Talente, gleichen unterschiedliche Startbedingungen aus und prägen oft für viele Jahre, wie ein Kind, ein junger Mensch über die Schule und vor allem über sich selbst denkt. Wer so viel Verantwortung für den Anfang eines Bildungsweges trägt, dessen Arbeit muss auch entsprechend anerkannt werden. Deshalb ist für uns klar, A13 für Grundschullehrkräfte muss kommen und es muss so kommen, dass es verlässlich finanziert, rechtssicher umgesetzt und dauerhaft abgesichert ist. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frage ist also nicht mehr, ob A13 für Grundschullehrkräfte kommt, die Frage ist, wie wir die Anhebung verlässlich, rechtssicher und auch dauerhaft finanzieren. Denn es geht nicht um eine einmalige Ausgabe. Die Entscheidung betrifft Tausende Lehrkräfte, tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen, Funktionsstelleninhaber und langfristig auch die Versorgungsausgaben dieses Landes. Wir sprechen über dauerhaft rund 20 Millionen Euro pro Jahr mit steigenden Kosten in den Folgejahren. Deshalb reicht es nicht, ein Datum in einen Antrag zu schreiben. Wer A13 verbindlich verspricht, muss ebenso verbindlich sagen, wie es finanziert wird, und zwar ohne, dass Unterrichtsversorgung, Sprachförderung, Inklusion oder Ganztag gegeneinander ausgespielt werden. Dazu brauchen wir Haushaltsberatungen, im Übrigen nicht nur im Saarland, sondern auch in Rheinland-Pfalz wird das so sein. Ich hatte vor zwei Wochen Gelegenheit, mit meiner neuen Kollegin aus Rheinland-Pfalz am Rande der Bildungsministerkonferenz genau über dieses Anliegen zu sprechen. Ich habe auch nach den konkreten Umsetzungsplänen gefragt. Auch nachvollziehbar ist, dass die Regierung noch in Gesprächen zwischen dem Bildungs- und dem Finanzministerium und in Abwägungsprozessen und Vorbereitungen der Haushaltsberatungen ist. Es ist also nichts Ungewöhnliches, dass wir hier im Gleichklang mit Rheinland-Pfalz gehen und uns natürlich jetzt schon mit den Kolleginnen und Kollegen dort darüber austauschen, was geplant ist. Das tun wir, weil wir verlässliche Regierungspolitik auf den Weg bringen. (Beifall von der SPD.) Eines sei mir als Abgeordnete erlaubt zu sagen, weil mir das in der Diskussion immer wieder zu kurz kommt: Zur Ehrlichkeit gehört doch auch, dass die Forderung nach A13 nicht neu ist. Das haben, glaube ich, auch die Kolleginnen und Kollegen der CDU gesagt. Sie war auch in gemeinsamer Regierungsverantwortung bekannt. Umgesetzt wurde sie damals aber auch nicht. Insofern glaube ich, dass alle, die Verantwortung tragen, wissen, dass eine solche Entscheidung nicht durch einen schnellen Beschluss entsteht, sondern durch eine belastbare Finanzierung und vor allem eine rechtssichere Umsetzung. Sie kriegen mit, wie das derzeit im Kreise der Lehrerinnen und Lehrer diskutiert wird. Rheinland-Pfalz hat angekündigt, die Besoldung der Grundschullehrkräfte schrittweise auf A13 anzuheben. Damit verändert sich logischerweise auch die Lage bei uns im Land, weil wir vom Land Rheinland-Pfalz umgeben sind. Wir konkurrieren um dieselben gut ausgebildeten Lehrkräfte. Mal profitieren wir stärker, mal Rheinland-Pfalz. Es war in der Vergangenheit schon so und wird auch in der Zukunft immer so sein, dass Kolleginnen und Kollegen sich den Ort suchen, der mit ihren Lebensbedürfnissen am ehesten vereinbar ist. Aber deshalb ist auch unser Weg ganz klar: Wir wollen die Umsetzung mit Rheinland-Pfalz möglichst zeit- und systemgleich gestalten. Dazu prüfen wir derzeit Stufenmodelle, die die finanziellen Folgen und die notwendigen gesetzlichen Schritte beinhalten. (Handy-Klingeln bei der CDU.) Gut, dass heute schon etwas zur Medienkompetenz in den Nachrichten gelaufen ist. (Zurufe der Abgeordneten Schmitt-Lang und Wagner (CDU).) Sorry, aber ich meine, Respekt hier im Hause geht in alle Richtungen. Ich habe auch nur gesagt, dass etwas in den Medien diskutiert wurde, weil Ihr Handy klingelte.

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Christina Baltes

Ich bitte jetzt, die Zwischenrufe einzustellen. (Weitere Zurufe von der CDU und der SPD.)

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Christine Ursula Streichert-Clivot

Rheinland-Pfalz hat das entsprechend angekündigt. Es ist klar, dass wir hierzu in einem engen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen aus Rheinland-Pfalz stehen. Unser Antrag schafft damit keinen Prüfauftrag ins Ungefähre. Er legt den politischen Kurs fest: vorbereiten, synchronisieren und rechtzeitig die haushalterischen Voraussetzungen schaffen. Die Landesregierung hat unter der Leitung unserer Ministerpräsidentin Anke Rehlinger immer gezeigt, dass Bildung die wichtigste Zukunftsinvestition in unserem Land ist. Gerade heute haben wir unter Beweis gestellt, was das bedeutet, indem wir die Kita-Beiträge komplett abgeschafft haben. Damit war ein wichtiges Versprechen der Landesregierung zu Beginn dieser Legislaturperiode in die Umsetzung gekommen. Diese Verlässlichkeit gilt auch für A13. Wir werden die notwendigen Voraussetzungen schaffen, damit die Anhebung nicht zulasten von Unterrichtsversorgung, Sprachförderung, Inklusion oder Ganztag geht. Für uns ist klar, Grundschullehrkräfte verdienen die A13. Ebenso klar ist: Wir wollen eine Lösung, die trägt, finanziert ist und die rechtssicher und abgestimmt mit Rheinland-Pfalz ist. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihren Redebeitrag. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/2278. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2278 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2278 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDU- und die SPD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/2270. - Wer für die Annahme der Drucksache 17/2270 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2270 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDU- und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion, Drucksache 17/2281. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2281 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2281 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD- und die AfD-Landtagsfraktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten nun in die Mittagspause ein. Die Mittagspause wird auf eine Dreiviertelstunde verkürzt, also treffen wir uns um 14 Uhr wieder. Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums darf ich zur einberufenen Sitzung in Raum 30 bitten. (Die Sitzung wird von 13.14 Uhr bis 14.05 Uhr unterbrochen.)

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Christina Baltes

Ich bitte, Platz zu nehmen. Wir fahren fort in unserer heutigen Plenardebatte. Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Landwirtschaftskammer für das Saarland (LwKG-SL) (Drucksache 17/2255) Zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Petra Berg das Wort.

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Petra Berg

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landwirtschaftskammer ist seit vielen Jahrzehnten eine tragende Säule der saarländischen Land- und Forstwirtschaft. Sie bündelt fachliche Beratung, berufliche Bildung, Interessenvertretung und die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. Ich darf an dieser Stelle ganz herzlich den Präsidenten der Landwirtschaftskammer, Herrn Ecker, willkommen heißen. Herzlich willkommen, Herr Ecker! (Beifall.) Die Landwirtschaftskammer ist unverzichtbare Partnerin für die Landwirtschaft, den ländlichen Raum, die öffentliche Verwaltung und die Landesregierung im Saarland. Die rechtlichen Grundlagen dieser Institution stammen in wesentlichen Teilen jedoch aus einer anderen Zeit. Das Gesetz über die Landwirtschaftskammer für das Saarland datiert ursprünglich aus dem Jahr 1956, wurde 1975 neu erlassen und zuletzt im Jahre 2008 überarbeitet. Seitdem haben sich die Aufgaben der Kammer, die rechtlichen Anforderungen und die Erwartungen an eine moderne Selbstverwaltung deutlich verändert. Der vorliegende Gesetzentwurf greift diese Entwicklung auf und verfolgt zwei zentrale Ziele: Zum einen werden notwendige rechtliche Anpassungen vorgenommen. Durch die Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts können bisherige Verweise im Landwirtschaftskammergesetz nicht unverändert bestehen bleiben. Das ist für die Kammer besonders relevant, weil der Geltungsbereich des Gesetzes auch Grundlage für die Bemessung des Kammerbeitrages ist. Eine rechtssichere Beitragsgrundlage ist Voraussetzung dafür, dass die Kammer ihre Aufgaben verlässlich erfüllen kann. Zum anderen wird das Gesetz insgesamt klarer strukturiert, übersichtlicher und zeitgemäßer abgefasst. Die Kammer arbeitet an der Schnittstelle von Selbstverwaltung, Beratung, Verwaltungsvollzug und staatlichen Auftragsaufgaben. Dafür braucht es Regelungen, die in der Praxis funktionieren. Angesichts des Klimawandels, veränderter Märkte und steigender Anforderungen brauchen unsere Landwirtinnen und Landwirte starke und verlässliche Institutionen an ihrer Seite. Wer die Zukunft der Landwirtschaft sichern will, muss deshalb auch die Handlungsfähigkeit ihrer Selbstverwaltungsorganisation zukunftssicher aufstellen. Kurz gesagt: Wir machen die Landwirtschaftskammer fit für die Zukunft. Sehr geehrte Abgeordnete, der Gesetzentwurf wurde in enger Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer sowie den Vorstandsmitgliedern und den beteiligten Verbänden erarbeitet. Im intensiven gemeinsamen Dialog mit der Landwirtschaftskammer und auch ihrer Vollversammlung sind tragfähige Lösungen entstanden. Im Ergebnis liegt nun ein ausgewogener Vorschlag vor. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört zunächst eine Verschlankung, Neugliederung und rechtliche Anpassung. Die Landwirtschaftskammer erhält damit ein übersichtliches Regelwerk, das ihre heutigen Aufgaben klarer abbildet und die Arbeit in Gremien und Verwaltung erleichtert. Mit schriftlichen Verfahren bei Gremiensitzungen wird die Kammer flexibler. Sie bleibt auch dann handlungs- und beschlussfähig, wenn schnelle Entscheidungen erforderlich sind, und kann ihre Aufgaben ohne Unterbrechung wahrnehmen. Zugleich wird klarer zwischen Selbstverwaltungsangelegenheiten und Auftragsangelegenheiten unterschieden. Damit werden Rollen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sauber geordnet. Das stärkt die Rechtssicherheit in der Arbeit zwischen Kammer und Land. Auch die Aufgabenverteilung zwischen Präsidentin beziehungsweise Präsident und Direktorin/Direktor wird präziser gefasst. Ehrenamtliche Selbstverwaltung, fachliche Leitung und laufende Verwaltung werden klarer voneinander abgegrenzt. Die Kammer erhält damit verlässliche Entscheidungswege in der praktischen Arbeit. Der Gesetzentwurf modernisiert außerdem die Aufsicht des für Landwirtschaft zuständigen Ministeriums. Auch hier werden bestehende Regelungen klarer gefasst, damit Aufsicht, Verantwortung und Aufgabenerfüllung transparenter ineinandergreifen. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Personalbewirtschaftung. Für zukünftige Neueinstellungen sollen analog zur Landesverwaltung die Rechtsvorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder Anwendung finden. Bereits bestehende Arbeitsverhältnisse bleiben jedoch hiervon unberührt. Schließlich werden die Grundlagen für die Kostenerstattung bei Auftragsangelegenheiten verbessert. Wenn die Landwirtschaftskammer Aufgaben für das Land übernimmt, muss auch die Finanzierung nachvollziehbar geregelt sein. Der Gesetzentwurf schafft hier mehr Klarheit und stärkt die verlässliche Erfüllung dieser Aufgabe. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir eine moderne, rechtssichere und zukunftsfähige Grundlage für die Arbeit der Landwirtschaftskammer. Wir stärken damit eine Institution, die für die saarländische Landwirtschaft, den Gartenbau, die Forstwirtschaft und die ländlichen Räume von großer Bedeutung ist. Ich bitte die Sie daher, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und ihn in die weitere parlamentarische zu überweisen. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. Als erster Redner hat nun Herr Alwin Theobald von der CDU-Landtagsfraktion das Wort.

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Alwin Theobald CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Gleich zu Beginn: Ja, das Landwirtschaftskammergesetz muss modernisiert werden. Unsere Betriebe stehen heute mehr denn je vor enormen Herausforderungen: Strukturwandel, Bürokratie, Klimaanpassung, Pflanzenschutz, Flächenkonkurrenz, Fachkräftemangel, steigende Kosten und immer neue Vorgaben aus dem Land, dem Bund und Europa. Hinzu kommt, dass durch die Grundsteuerreform und die Änderungen im Bewertungsgesetz der Gesetzgeber handeln muss. Was uns aber heute vorgelegt wurde, ist kein gelungener Gesetzentwurf. Für uns als CDU-Fraktion ist die Landwirtschaftskammer keine beliebige Verwaltungseinheit und sie sollte es auch nicht werden. Sie ist die gesetzliche Berufsvertretung der Landwirtschaft. Sie soll die Landwirtschaft stärken, sie beraten, sie vertreten und ihr fachliches Gewicht in politische und planerische Entscheidungen einbringen. Ich freue mich deshalb auch, Herrn Präsidenten Ecker hier begrüßen zu dürfen. Herzlich willkommen! (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Aber genau aus den Gründen, die ich jetzt genannt habe, hätten wir uns einen Gesetzentwurf gewünscht, aus dem das klarer und deutlicher hervorgeht und durch den die Landwirtschaft mehr Stimme erhält. Wir erleben seit Jahren, dass bei vielen wichtigen Vorhaben Flächen gebraucht werden - für Straßen, Gewerbe, Wohnbau, Windenergie, Photovoltaik, Ausgleichsmaßnahmen, Naturschutzprojekte, Wasserwirtschaft und Infrastruktur aller Art. Fast immer geht es um landwirtschaftliche Flächen. Deshalb reicht es nicht, wenn im Gesetz steht, die Landwirtschaftskammer soll bei gesetzlichen Vorschriften und öffentlichen Planungen gehört werden. Wenn die Landwirtschaft betroffen ist, dann muss sie frühzeitig, umfassend und verbindlich beteiligt werden, genauso wie es bereits für den Umwelt- und Naturschutz gilt. Das gebietet doch allein schon der Respekt vor einer Branche, die unsere Ernährung sichert, unsere Kulturlandschaft erhält und den ländlichen Raum prägt. Sie sehen das aber offenbar anders und messen dabei mit unterschiedlichem Maß. Der zweite Punkt betrifft die Aufgabenübertragung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Kammer weitere staatliche Aufgaben nach Weisung übertragen werden können. Auch das ist nicht grundsätzlich falsch. Die Kammer hat Sachverstand und kennt die Betriebe. Sie ist fachlich versiert und es kann deshalb durchaus sinnvoll sein, bestimmte Aufgaben dort anzusiedeln. Aber dann muss ein einfacher Grundsatz gelten: Wer bestellt, muss bezahlen. Wenn das Land Aufgaben überträgt, muss das Land auch vollständig für die Kosten einstehen. Vollständig heißt hier wirklich vollständig, nicht nur ein bisschen Verwaltungskosten, nicht nur eine Pauschale, die irgendwann einmal ausgehandelt wurde, sondern Personal, Sachkosten, IT, Fortbildung, Rechtsberatung, Prozesskosten, Haftungsrisiken und Folgekosten. Es kann nicht sein, dass das Ministerium Aufgaben überträgt, Weisungen erteilt und am Ende die Landwirtschaftskammer das Risiko trägt. Das wären keine faire Partnerschaft, das wäre Lastenverschiebung. Aber das ist hier nicht klar geregelt. Besonders kritisch ist die Personalfrage. Wenn für eine Auftragsangelegenheit Personal eingestellt oder vorgehalten wird und diese Aufgabe später wegfällt, dann darf die Kammer nicht alleine auf den Kosten sitzen bleiben. Da wir gerade bei § 20, der Personalvorschrift, sind: Ich will ja nicht kleinlich wirken, aber wenn in der Erläuterung zu § 20 plötzlich von „Beschäftigten der Stiftung“ die Rede ist, obwohl es um die Landwirtschaftskammer geht, dann ist das mehr als nur ein Schreibfehler. Es ist ein kleines, aber bezeichnendes Detail, das zeigt, dieser Gesetzentwurf ist mit heißer Nadel gestrickt, weil Ihrer Alleinregierung längst die Zeit wegläuft. Der dritte Punkt betrifft das Verhältnis zwischen Präsident, Vorstand, Vollversammlung, Direktor und Ministerium. Der Gesetzentwurf will hier eine klare Aufgabentrennung schaffen. Das ist grundsätzlich auch nachvollziehbar. Aber es darf innerhalb der Landwirtschaftskammer keine zweite Befehlskette entstehen: auf der einen Seite die gewählte Selbstverwaltung, auf der anderen Seite der direkte Draht zwischen Ministerium und Direktor in Auftragsangelegenheiten. Natürlich muss das Ministerium bei staatlichen Aufgaben fachlich steuern können, aber die gewählten Organe der Landwirtschaftskammer dürfen nicht aus dem Informationsfluss herausfallen. Begriffe wie Direktionsrecht des Ministeriums gegenüber dem Direktor einer Selbstverwaltungskörperschaft sind mindestens unglücklich. Fachliche Weisung Ja, aber der Eindruck einer unmittelbaren ministeriellen Hierarchie in der Kammer sollte vermieden werden. Die Kammer wird von ihren Organen getragen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, sie sei bloß eine nachgeordnete Behörde eines Ministeriums und damit einer SPD-Alleinregierung. Für uns als CDU-Fraktion ist klar: Wer regionale Ernährung will, muss regionale Landwirtschaft stärken. Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt dieses Ziel nicht. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Theobald, für Ihren Redebeitrag. Als nächster Redner hat nun Herr Christoph Schaufert von der AfD-Landtagsfraktion das Wort.

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Christoph Rudolf Schaufert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Liebe Saarländer! Die Landwirtschaftskammer ist absolut integraler Bestandteil von allem, was notwendig ist, auch für unsere Ernährungssicherheit. Die Zahl 1956 sagt eigentlich schon alles. Dass nach 1956 wieder etwas Neues geschaffen werden muss, ist, glaube ich, selbstredend. Es sind so viele Vorschriften dazugekommen, es hat sich so viel geändert, dass es tatsächlich notwendig ist, dass eine Novellierung passiert. Meinem Vorredner Herrn Theobald bin ich sehr dankbar, obwohl er nach meiner Meinung das Glas ein wenig zu sehr als halb leer gesehen hat. Er hat bei dem, was im Gesetzentwurf drinsteht, ein bisschen zu sehr den Butzemann unterm Bett gesucht. Wir von der AfD werden uns bei dem Gesetzentwurf enthalten. Er geht in den Ausschuss und dann gucken wir, was passiert. Für uns und für mich ist das entscheidende Detail, dass jetzt der Klimaschutz beziehungsweise Wetterschutz ins Gesetz hineingeschrieben werden soll. Gucken wir uns einmal an, was in den letzten Jahren damit passiert ist. Überall, wo wir uns von dieser schönen Idee leiten ließen, dass man in Deutschland oder gerade im Saarland irgendetwas an Wetter und Klima beeinflussen könnte, haben wir bis jetzt immer nur Schiffbruch erlitten. Das sind Details, die, wie ich finde, raus sollten. Es ist wichtig, dass wir eine verantwortliche Landwirtschaft haben, die mit den Ressourcen verantwortlich umgeht. Das hat sie bis jetzt auch immer getan und das soll auch so weitergehen. Wir enthalten uns. Meine zwei Minuten Redezeit sind schon um. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

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Christina Baltes

Danke, Herr Schaufert, für Ihren Redebeitrag. Als nächster Redner hat nun das Wort Herr Stefan Löw von der SPD-Landtagsfraktion.

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Stefan Löw SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als die Landwirtschaftskammer für das Saarland 1956 neu gegründet wurde, sah die Welt völlig anders aus. Viele landwirtschaftlichen Arbeiten wurden mit deutlich weniger Technik als heute erledigt. Vom digitalen Antrag oder von der satellitengestützten Bewirtschaftung von Flächen war man Jahrzehnte entfernt. Niemand hat von Klimawandel, Biodiversität und von globalen Lieferketten gesprochen. Seitdem hat sich die Landwirtschaft grundlegend verändert. Heute stehen die Betriebe vor ganz anderen Herausforderungen als vor einigen Jahrzehnten. Deshalb müssen wir auch die Institutionen, die unsere Landwirtschaft begleiten, unterstützen und mit der Zeit gehen. Eine dieser Institutionen ist die Landwirtschaftskammer für das Saarland. Seit Jahrzehnten vertritt sie die Interessen der Landwirtinnen in Landwirte. Sie organisiert Ausbildung, Weiterbildung, berät Betriebe und übernimmt wichtige Aufgaben für die Landwirtschaft in unserem Land. Wer sich anschaut, was die Landwirtschaftskammer Tag für Tag leistet, der erkennt schnell, dass sie ein unverzichtbarer Partner für die Landwirte und für die Entwicklung unserer ländlichen Räume ist. Deshalb ist es wichtig, dass wir sie auf ein zeitgemäßes gesetzliches Fundament stellen. Denn das geltende Landwirtschaftskammergesetz stammt in den Grundzügen aus den Siebzigerjahren. Es wurde zwar angepasst, aber viele Regeln entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Im vorliegenden Gesetzentwurf soll die Landwirtschaftskammer deshalb gestärkt und für die Zukunft aufgestellt werden. Wenn sich Landwirtschaft verändert, dann müssen auch die Rahmenbedingungen der Landwirtschaftskammer mit der Zeit gehen. Genau darum geht es bei diesem Gesetzentwurf. Es geht darum, die Landwirtschaftskammer fit für die Zukunft zu machen. Es geht darum, eine moderne, verlässliche Grundlage für ihre Arbeit zu geben. Es geht darum, dafür zu sorgen, dass sie auch in Zukunft die Interessen der Landwirtschaft im Saarland kraftvoll vertreten kann. Meine Damen und Herren, wer die Landwirtschaft stärken will, braucht eine starke Landwirtschaftskammer. Wer eine starke Landwirtschaftskammer will, der sollte sie nicht kleinreden, sondern dafür sorgen, dass sie ihre Aufgabe auch künftig gut erfüllen kann. (Beifall von der SPD.) Genau das ist das Ziel des Gesetzes. Die Ministerin hat bereits dargestellt, dass es im Vorfeld einen engen Austausch mit allen Beteiligten gegeben hat. Die Erfahrungen und Rückmeldungen der Landwirtschaftskammer sind in die Überlegungen eingeflossen. Das zeigt, es geht hier nicht um ein Projekt gegen die Landwirtschaftskammer. Es geht darum, die Landwirtschaftskammer gemeinsam mit den Beteiligten für die Zukunft aufzustellen. Zu den Punkten, die heute bereits angesprochen wurden, wird im weiteren Verfahren noch ausführlich diskutiert. Denn wir stehen heute noch nicht am Ende der Debatte, (Abg. Löw (SPD)) sondern sind erst am Anfang. Es wurden heute schon Bewertungen vorgenommen und Schlussfolgerungen gezogen. Wir halten aber Folgendes für richtig: Erst die Fachleute anhören und ihre Einschätzung in parlamentarischen Beratungen einbeziehen. Genau deshalb überweisen wir den Gesetzentwurf jetzt in den Ausschuss und werden die Anhörung durchführen. Wir wollen die Argumente der Landwirtschaftskammer, der Verbände und Sachverständigen hören und diese Argumente sorgfältig abwägen. Es ist wichtig, die Landwirtschaftskammer als eine positive Institution zu sehen. Da ist es aus meiner Sicht relativ unverantwortlich, wenn politisches Kalkül dahintersteckt. Ich bitte daher um Zustimmung. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Löw, für Ihren Redebeitrag. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2255. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2255 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2255 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Enthalten haben sich CDU- und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Saarlandpakt (Drucksache 17/2156) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Patrick Waldraff, das Wort. Abg. Waldraff (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat das von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Saarlandpakt, Drucksache 17/2156, in seiner 47. Sitzung am 29.04.2026 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Höhe der zugelassenen strukturellen Fehlbeträge beziehungsweise die zulässigen Defizitobergrenzen für die Städte und Gemeinden erweitert sowie für die Rückführung der hieraus entstehenden realen Defizite, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2029, ein Zeitraum von 30 Jahren festgelegt. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und die im Rahmen einer Anhörung eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Saarlandpakt wurde einstimmig bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion, Enthaltung der CDU-Landtagsfraktion und bei Abwesenheit der AfD-Landtagsfraktion angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes Drucksache 17/2156 in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank! (Beifall von CDU und SPD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Waldraff, für die Begründung des Antrages. Wir eröffnen die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. Als erster Redner hat nun von der SPD-Landtagsfraktion Herr Pascal Arweiler das Wort.

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Pascal Arweiler SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! „Kommunen am Limit“, unter diesem Titel fand am Montag ein Aktionstag statt, an dem die gesamte kommunale Familie bundesweit auf die Straße gegangen ist, um gemeinsam ein Zeichen zu setzen. Mit Blick auf ihre finanzielle Situation ist es richtig und wichtig, dass sie das getan hat. Es waren unter anderem auch Abgeordnete des saarländischen Landtags mit dabei und es ist ebenso wichtig, dass sie vor Ort ihre Unterstützung zum Ausdruck gebracht haben. Eines ist an dieser Stelle klar geworden, das will ich hier noch mal sagen: Ein starkes Saarland gibt es nur mit starken Kommunen. (Beifall von der SPD.) In unseren Kommunen, das ist auch bekannt, erleben die Saarländerinnen und Saarländer den Staat ganz konkret, in der Kita, später in der Schule, auf unseren Straßen oder jetzt bei diesen heißen Temperaturen im Freibad. Sie sehen gleichzeitig aber auch, dass an der einen oder anderen Stelle das Geld für notwendige Investitionen fehlt. Wenn Hallen verfallen, wenn Straßen bröckeln, dann bröckelt auf Dauer auch das Vertrauen in Politik und Demokratie. Deswegen ist das heute nicht nur eine Gesetzesänderung, welche Entlastung für die Kommunen mitbringt, sondern die darüber hinaus auch zum Schutz der Demokratie beiträgt. (Abg. Arweiler (SPD)) Die Kommunalfinanzen stehen unter Druck und ein wesentlicher Grund, warum sie unter Druck stehen, ist auch klar: Es ist die immer weiter anwachsende Kreisumlage. Es werden in dem Kontext immer wieder die Sozialausgaben mit ins Feld geführt, die Hilfen zur Pflege, Jugendhilfe et cetera. Ich will an dieser Stelle auch noch mal klarstellen: Das Problem sind sicherlich nicht die Kreise. Wir reden hier auch nicht über ein saarländisches Alleinstellungsmerkmal. Alleine 2025 hatten bundesweit alle Kommunen mit einem Finanzierungsdefizit in Höhe von 30 Milliarden Euro zu kämpfen. 30 Milliarden Euro! Das zeigt, dass das Problem woanders liegt. Das zeigt sich auch, wenn man sich ganz genau anschaut, wer Hauptadressat des Aktionstages am Montag war. Das Problem ist nämlich, dass der Bund immer mehr Aufgaben beschließt, die Rechnung aber anschließend an die Kommunen geht. Deswegen ist an dieser Stelle der Bund in der Pflicht, endlich zu handeln. Wer bestellt, der muss auch bezahlen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Unsere Kommunen brauchen Hilfe. Sie brauchen jetzt Hilfe. Vielen steht sinnbildlich das Wasser bis zum Hals. Für viele Kommunen ist der Punkt erreicht, an dem sie keinen Haushalt mehr aufstellen können, der unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die wir heute hoffentlich ändern, noch genehmigungsfähig ist. So hoffen viele Kommunen im Saarland, dass wir heute diese Gesetzesänderungen vornehmen. Wir sorgen schlichtweg dafür, dass die Kommunen bei uns im Saarland überhaupt noch handlungsfähig bleiben. Aber Folgendes will ich noch mal sagen, ich habe das schon in der Ersten Lesung getan: Dieses Gesetz ist eine Notlösung. Es ist ein notwendiges Pflaster, aber es ist sicherlich noch keine Heilung für unsere Kommunen. Lassen Sie uns doch mal gemeinsam eine Frage stellen: Was passiert eigentlich, wenn wir dieses Gesetz heute in der Form nicht verabschieden? Dann laufen Förderprogramme, so wie wir sie auch seitens der Landesregierung mit auf den Weg bringen, einfach ins Leere, wie beispielsweise das Schulbauprogramm. Notwendige Investitionen in den Schulen, aber auch darüber hinaus an anderer Stelle finden nicht statt. Ich glaube, das kann in niemandes Interesse sein, dann ist niemandem geholfen. Deswegen irritiert mich das Abstimmungsverhalten der CDU so sehr. Die AfD sprach bei der Ersten Lesung von einem Propagandaakt vor den Wahlen. Die CDU bezeichnet das Gesetz als eine Scheinlösung und hat sich deswegen enthalten. Wir haben es eben und auch im Ausschuss gehört. Liebe Kolleginnen und Kollegen das ist ungefähr so, als würde ich einem Patienten, der um sein Leben kämpft, die lebenserhaltenden Maßnahmen nicht zulassen, ihn nicht behandeln, weil man lieber über die Ursache der Erkrankung sprechen möchte. Ich glaube, das kann man so nicht stehen lassen. Natürlich müssen wir über die Ursachen sprechen, aber wir müssen doch erst einmal dafür sorgen, dass der Patient stabil bleibt! (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das alles erscheint auch bemerkenswert, wenn man sich anhört, wie sich der SSGT in der Anhörung positioniert hat. Noch mal ein Dankeschön an den SSGT für die Stellungnahme vor Ort. Es wurde nämlich ausdrücklich begrüßt, was wir hier machen und es wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen. Nichtsdestotrotz wurde so verfahren, wie man verfahren ist. Die Anhörung wurde aber auch genutzt, um deutlich zu machen, dass die Finanznöte unserer Kommunen ein strukturelles Problem sind. Für strukturelle Probleme braucht man strukturelle Lösungen. Wir reden hier von einem Gesamtpaket und nicht von einer einzelnen Maßnahme, die man einfach mal umsetzt, und dann ist alles gelöst. Das Land hilft im Rahmen dieses Gesamtpakets, wo es nur kann. Das Schulbauprogramm wurde angesprochen, die Unterstützung nach dem Pfingsthochwasser in einer umfassenden Form, aber auch die Investitionen in Katastrophenschutz, die Weitergabe der LuKIFG-Mittel in Höhe von 60 Prozent und vieles mehr. Selbstverständlich gehört auch die KFA-Reform dazu, keine Frage, aber die CDU verweist beim Thema Kommunalfinanzen schlichtweg immer nur auf das Thema KFA-Reform, eine Reform, die sie in 20 Regierungsjahren nicht hinbekommen hat. (Beifall von der SPD.) Wir haben in dieser Legislatur einen neuen Anlauf gestartet. Wir sind dort auf Augenhöhe in einem guten Prozess unterwegs, gemeinsam mit der kommunalen Familie. Auch das hat der SS-GT in der Anhörung betont. Wir begutachten vertikal, wir begutachten horizontal. Von daher sollte man lieber vorsichtiger sein, wenn man 20 Jahre etwas nicht hinbekommen hat, uns dann aber Untätigkeit vorwerfen möchte, nur weil wir gerade vier Jahre in dieser Reformarbeit drinstecken. Das ist seriöse Arbeit, aber mit Blick auf Ihre Bilanz ist das sicherlich mehr, als Sie bislang erreicht haben. (Beifall von der SPD.) Zu einem Gesamtpaket gehört auch der Bund. Ich habe eben schon gesagt, dass auch der Bund in der Verantwortung ist. Wir haben damals in gemeinsamer Verantwortung mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU in der Großen Koalition dafür gesorgt, dass im Rahmen des Saarlandpaktes 1 Milliarde der kommunalen Kassenkredite von uns hier im Land übernom- (Abg. Arweiler (SPD)) men werden. Das haben wir nicht nur gemacht, weil wir das alleine angehen wollten, sondern weil wir davon ausgegangen sind, dass auch der Bund seiner Verantwortung gerecht wird. Diese Altschuldenlösung ist weiterhin in weiter Ferne. Von daher ist auch hier der Handlungsbedarf deutlich geworden. Die nun vorgeschlagenen 250 Millionen jährlich für die betroffenen Kommunen sind sicherlich gut, aber sie bleiben nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Das, was wir heute machen, ist eine Notlösung. Wer am Montag Solidarität mit den Kommunen zum Ausdruck bringt, aber sich heute hier hinstellt und sich enthalten möchte, der ist in meinen Augen wenig glaubwürdig. Er ist auch unzuverlässig mit Blick auf unsere Kommunen. Unsere Kommunen warten auf dieses Ergebnis heute, lassen wir sie nicht länger warten. - Ich bitte um Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung. Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Arweiler, für Ihren Redebeitrag. Als nächster Redner hat nun von der AfD-Fraktion der Fraktionsvorsitzende Josef Dörr das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich habe nur zwei Minuten Redezeit, deshalb muss ich mich auf das Allerwesentlichste beschränken. Das sind alles nur Symptombehandlungen. Das Problem liegt darin, dass unseren Gemeinden und Städten Dinge aufgebürdet werden, die sie nicht bezahlen können, weil ihnen das Geld dafür nicht zur Verfügung steht. Wir erlauben ihnen, mehr Schulden aufzunehmen, aber die müssen sie ja auch noch zurückzahlen. Das wird nicht gehen. Es gibt nur einen Weg und den haben wir von Anfang an vorgeschlagen. Wir sagen: Das Land braucht aus rechtlichen Gründen, aus moralischen Gründen eine Zahlung von 10 Milliarden Euro durch den Bund und die Gemeinden brauchen 5 Milliarden Euro. In Zukunft muss der Bund die Gemeinden vor Dingen verschonen, die die Gemeinden dann bezahlen müssen. Der Bund beschließt und die Gemeinden bezahlen, das darf in Zukunft nicht sein. Das ist das A und O. Wenn wir so weitermachen und immer nur Pflästerchen auf die Wunden kleben, wird die Sache dort, wo das entschieden wird, nicht ernst genommen. Wir müssen beim Bund - da ist unsere Landesregierung in der Pflicht - ernsthaft klarmachen, dass es so unter keinen Umständen geht. Ich kann mich erinnern: Vor neun Jahren haben Regierungsvertreter hier gestanden und haben allesamt gesagt, dass mit der neuen Regelung alles prima und in Ordnung ist. Da haben wir schon gesagt: Das ist nicht der Fall. Man muss zuerst einmal den Mut haben, zu denken und dann zu sagen: Wir können das nicht allein machen. Der Bund muss helfen. Solange wir das nicht kapieren, wird es nichts werden. Altschuldenverfahren und so etwas hat bisher nie geklappt. Wir sind gegen diese Vorlage, weil wir denken - -

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Christina Baltes

Herr Dörr, Ihre Redezeit ist zu Ende. Kommen Sie bitte zum Schluss.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Wir denken, dass wir dadurch die Probleme nur verschleiern. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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Christina Baltes

Danke für Ihren Redebeitrag, Herr Dörr. Als nächster Redner hat nun Herr Sebastian Schorr von der CDU-Landtagsfraktion das Wort.

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Sebastian Schorr CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wenn man den Gesetzentwurf der SPD liest, könnte man zunächst den Eindruck gewinnen, hier werde den saarländischen Kommunen geholfen. Tatsächlich handelt es sich aber nicht um eine Lösung der Probleme - wie meine Vorredner bereits richtig festgestellt haben -, es handelt sich um eine Verschiebung der Probleme in die Zukunft. Genau deshalb enthalten wir uns heute nicht, sondern lehnen den Antrag beziehungsweise das Gesetz ab. Wir wissen alle, dass viele Kommunen aktuell massiv unter Druck stehen. Die finanzielle Lage ist oftmals dramatisch. Zahlreiche Rathäuser kämpfen darum, überhaupt noch genehmigungsfähige und saarlandpaktkonforme Haushalte vorzulegen. Aber die Frage ist doch: Was ist die Ursache? Die Ursache sind nicht zu geringe Verschuldungsmöglichkeiten. Eben wurde das Beispiel der Schulen genannt, dort besteht die Möglichkeit seitens der Kommunen, Sonderkredite zu beantragen. Deswegen ist dieses Beispiel falsch. Die Ursache ist eine strukturelle Unterfinanzierung unserer Kommunen, was wir quasi in jedem Parlament feststellen und äußern. Auch der SSGT und alle Kommunen sehen das so wie wir. Die Ursachen sind ständig steigende Aufgaben, wachsende Sozialausgaben, steigende Kreisumlagen und immer neue Standards und Anforderungen, die vor Ort umgesetzt und auch bezahlt werden müssen. (Abg. Schorr (CDU)) Genau an diesen Ursachen ändert dieses Gesetz überhaupt nichts. Stattdessen erlaubt man den Kommunen, schlichtweg mehr Schulden zu machen - an der Zahl 350 Millionen Euro mehr Schulden -, die zugelassenen Defizitobergrenzen werden ausgeweitet, die Rückzahlung wird auf 30 Jahre festgelegt. Das Problem verschwindet dadurch aber nicht, es wird lediglich vertagt. Jeder weiß: Schulden verschwinden nicht dadurch, dass man die Rückzahlung verlängert, im Gegenteil: Die zusätzlichen Kassenkredite von heute sind die zusätzlichen Zinslasten von morgen. Die kommunalen Haushalte werden dadurch langfristig weiter belastet. Besonders bemerkenswert finde ich die Stellungnahme des Saarländischen Städte- und Gemeindetags. Eben wurden nur ausgewählte Zitate vorgebracht. Ich werde noch andere bringen. Der SSGT stimmt dem Gesetzentwurf zwar zu, aber nicht, weil er ihn für eine gute und nachhaltige Lösung hält. Der Städte- und Gemeindetag spricht ausdrücklich von einer Notlösung und stellt gleichzeitig fest, dass die strukturelle Verbesserung der kommunalen Finanzlage dadurch gerade nicht erreicht wird. Außerdem warnt er davor, dass die Kassenkredite wieder eine bedenkliche Höhe erreichen werden und die jetzige Lösung nicht nachhaltig ist. Vielmehr fordert der SSGT eine aufgabenangemessene Finanzausstattung oder eine Reduzierung kommunaler Aufgaben. Mit anderen Worten: Selbst die kommunale Familie sagt uns heute, dass dieser Gesetzentwurf das Grundproblem überhaupt nicht löst. Der SSGT hat letztlich nur deshalb zugestimmt, weil ansonsten zahlreiche Kommunen überhaupt keinen genehmigungsfähigen Haushalt hätten vorlegen können. Das ist ein Hilferuf. Diesen Hilferuf sollten wir ernst nehmen. Meine Damen und Herren, erst vor wenigen Tagen haben wir als Parlamentarier gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Städten und Gemeinden den bundesweiten Aktionstag „Kommunen am Limit“ durchgeführt und auf die dramatische finanzielle Lage der saarländischen Städte, Gemeinden und Landkreise aufmerksam gemacht. Die Botschaft war eindeutig: Die Kommunen stoßen an ihre Belastungsgrenze und brauchen eine nachhaltige finanzielle Entlastung. Genau darüber müssten wir heute sprechen. Wir müssten über einen aufgabengerechten Kommunalen Finanzausgleich sprechen. Wir müssten über das Konnexitätsprinzip sprechen - wie beim Landesplanungsgesetz in der vorangegangenen Plenardebatte. Wir müssten darüber sprechen, welche Aufgaben künftig überhaupt noch von den Kommunen erbracht werden sollen. Wir müssten Standards überprüfen, Bürokratie abbauen und den Städten und Gemeinden wieder mehr Handlungsspielräume geben - noch mal ein Dankeschön an die SPD-Fraktion für die Zustimmung zum Gesetz. All das passiert aber eigentlich nicht. Stattdessen beschließt die SPD einen weiteren Aufschub, eine Notlösung, eine weitere Notmaßnahme. Genau deshalb können wir diesem Gesetz nicht zustimmen. Die saarländischen Kommunen brauchen keinen neuen Schuldenberg. Sie brauchen endlich eine auskömmliche Finanzierung. Sie brauchen echte Entlastung. Sie brauchen eine Landesregierung, die die Ursachen der kommunalen Finanzkrise bekämpft und nicht nur ihre Symptome verwaltet. (Beifall von der CDU.)

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Christina Baltes

Danke für Ihren Redebeitrag, Herr Schorr. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2156. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2156 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes über die Zustimmung zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (Drucksache 17/2204) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Patrick Waldraff, das Wort. Abg. Waldraff (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat das von der Regierung eingebrachte Gesetz über die Zustimmung zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021, Drucksache 17/2204, in seiner 48. Sitzung am 20. Mai 2026 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die erforderliche Zustimmung des Landtags des Saarlandes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 erteilt. Mit den vorliegenden Änderungen werden die im Rahmen der Evaluierung aufgezeigten materiell-rechtlichen Änderungsbedarfe umgesetzt und insbesondere die Vollzugsmöglichkeiten der Glücksspielaufsicht an die veränderten rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen angepasst. Ziele sind dabei die Verbes- (Abg. Waldraff (CDU)) serung der staatsvertraglichen Aufsichtsinstrumente zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels sowie zur Kriminalitätsprävention und eine effizientere Gestaltung der operativen Abläufe der gemeinsamen Glücksspielbehörde. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen. Das Gesetz über die Zustimmung zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 wurde einstimmig bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion, der CDU-Landtagsfraktion und der AfD-Landtagsfraktion angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2204 in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)

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Christina Baltes

Ich danke dem Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2204. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2204 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Landtagsfraktionen von SPD, CDU und AfD. Wir kommen zu Punkt 15 der Tagesordnung: Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses „Umgang der saarländischen Behörden mit dem Brandanschlag vom 19. September 1991 in Saarlouis-Fraulautern und mit weiteren ausländerfeindlichen Straftaten sowie deren Opfern zu Beginn der neunziger Jahre im Saarland“ (Drucksache 17/2287 - neu) Zur Berichterstattung erteile ich der Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Frau Abgeordneter Sevim Kaya-Karadağ, das Wort. Abg. Kaya-Karadağ (SPD), Berichterstatterin: Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen im Folgenden über den Anlass und den Ablauf des Untersuchungsausschussverfahrens „Umgang der saarländischen Behörden mit dem Brandanschlag vom 19. September 1991 in Saarlouis-Fraulautern und mit weiteren ausländerfeindlichen Straftaten sowie deren Opfern zu Beginn der neunziger Jahre im Saarland“, in der Kurzbezeichnung „Rassistische Anschlagserie“, berichten. Am 19. September 1991 wurde Samuel Kofi Yeboah bei einem rassistisch motivierten Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis-Fraulautern ermordet. Weitere Personen wurden verletzt. Darüber hinaus ereignete sich zu Beginn der Neunzigerjahre im Saarland eine Vielzahl von Anschlägen auf die Unterkünfte geflüchteter Menschen. Rassistische Motive dürften auch hier mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschlaggebend für die Taten gewesen sein. Eine Vielzahl der Anschläge wurde über Jahrzehnte hinweg nicht aufgeklärt, sie bewegen das Saarland bis heute. Im Fall Samuel Kofi Yeboah nahm die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken die Ermittlungen im Jahr 2019 erneut auf. Grundlage war der unmittelbar vor der Wiederaufnahme erfolgte Eingang einer Zeugenaussage. Der Generalbundesanwalt übernahm die Strafverfolgung im Jahr 2020. In der Folge kam es zwischen den Jahren 2022 und 2024 zu verschiedenen Strafverfahren vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz. Die Anklagen richteten sich gegen zwei Mitglieder der früheren rechten Skinheadszene in Saarlouis, die sich zu Beginn der Neunzigerjahre formiert hatte. Ein Angeklagter wurde schließlich rechtskräftig unter anderem wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Im Kontext der strafrechtlichen Aufarbeitung traten Auffälligkeiten betreffend die zu Beginn der Neunzigerjahre geführten Ermittlungen zutage. Diese führten zu einer internen Aufarbeitung in der saarländischen Polizei. Ausstehend blieb eine parlamentarische Aufarbeitung. Im Zuge dieser Entwicklungen beschloss der Landtag des Saarlandes auf Antrag der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion am 21. Juni 2023 die Einsetzung des Untersuchungsausschusses. Dem U-Ausschuss wurde es zur Aufgabe gemacht, Fehler im Handeln und ein mögliches Unterlassen der saarländischen Landesregierungen und ihrer nachgeordneten Behörden im Zusammenhang mit dem rassistischen Brandanschlag aufzuklären. Dadurch sollten sich Hinweise auf einen möglichen Veränderungsbedarf damals und heute bestehender Strukturen der saarländischen Sicherheits- und Justizbehörden und entsprechende Handlungsempfehlungen ergeben. Die durch den Ausschuss gewonnenen Erkenntnisse sollten insgesamt dazu dienen, aus den Fehlern der Vergangenheit die richtigen Schlüsse für eine den Opfern von Straftaten zugewandte Polizei und Justiz sowie für eine Erinnerungsarbeit für die Opfer schwerer Verbrechen zu ziehen. In Summe ist der Untersuchungsausschuss, um der ihm übertragenen Aufgabe nachzukommen, zu 29 Sitzungen zusammengetreten, wobei die (Abg. Kaya-Karadağ (SPD)) konstituierende Sitzung am 4. Oktober 2023 stattfand, die letzte Sitzung am 1. Juni 2026. Der U-Ausschuss hat im Zuge seiner Arbeit sieben Beweisbeschlüsse nebst diverser Ergänzungsbeschlüsse erlassen. Diese hatten die Beiziehung von Akten und Beweisdokumenten sowie Zeugenvernehmungen zum Gegenstand. Die Beweisaufnahme wurde hierfür durch den Ausschuss in verschiedene Beweiskomplexe untergliedert, die sukzessive aufgearbeitet wurden. Diese Gliederung spiegelt sich auch im Abschlussbericht, der mittlerweile als Drucksache vorliegt, wider. Insgesamt wurden durch den U-Ausschuss 53 Zeuginnen und Zeugen vernommen. In Ausführung des zur Beiziehung von Unterlagen gefassten Beweisbeschlusses wurde dem Untersuchungsausschuss eine Vielzahl von Aktenordnern sowohl in Papierform als auch in digitaler Form übermittelt, die seitens des Ausschusses ausgewertet wurden. Dem Ausschuss ist es nach der durchgeführten Beweisaufnahme gelungen, ein gemeinsam von der SPD-Landtagsfraktion sowie der CDU-Landtagsfraktion getragenes begründetes Ergebnis der Untersuchung in einem einheitlichen Wertungsteil festzuhalten. Daneben liegt ein abweichender Wertungsteil der im Ausschuss durch ein beratendes Mitglied vertretenen AfD-Landtagsfraktion vor. Der über den Verlauf des Verfahrens und die ermittelten Tatsachen gefertigte und durch den Ausschuss festgestellte objektive Teil des Abschlussberichtes bildet zusammen mit den Wertungsteilen der Landtagsfraktionen eine einheitliche Drucksache. Die weitere inhaltliche Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Untersuchung wird Gegenstand der nachfolgenden Aussprache sein. Zum Schluss möchte ich mich bedanken. Mein besonderer Dank gilt zunächst den Betroffenen des Brandanschlags vom 19. September 1991. Diejenigen von ihnen, die dem Ausschuss als Zeuginnen und Zeugen zur Verfügung gestanden haben, haben mit ihren Schilderungen und Erinnerungen einen wichtigen Beitrag zur Arbeit des Ausschusses geleistet. Danken möchte ich auch allen weiteren Zeuginnen und Zeugen sowie den Personen, die die Arbeit des Ausschusses unterstützt haben. Mein Dank gilt des Weiteren den Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses und ihren Vertreterinnen und Vertretern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung. Die Zusammenarbeit war während der gesamten Ausschussarbeit sachlich und konstruktiv. Bedanken möchte ich mich abschließend bei der Verwaltung und insbesondere beim Ausschusssekretariat. Mein besonderer Dank gilt hierbei Frau Lutz und Frau Tyagai. Beide haben den Ausschuss in den jeweiligen Phasen seiner Arbeit mit großem Engagement und hoher Fachlichkeit unterstützt und begleitet. Für diese Unterstützung danke ich Ihnen ganz ausdrücklich! - Ihnen allen danke ich herzlich für die Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall der SPD und der CDU.)

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Christina Baltes

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Ich eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. Als erster Redner der Aussprache hat Herr Christoph Schaufert von der AfD-Landtagsfraktion das Wort.

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Christoph Rudolf Schaufert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Lassen Sie mich zu Beginn für mich selbst und für meine Fraktion unmissverständlich und ohne jedes Wenn und Aber klarstellen: Die damaligen Geschehnisse stellen einen feigen, brutalen, ausländerfeindlichen und damit einhergehend rassistisch motivierten Mord dar. Es gibt dafür keinerlei Rechtfertigung, keinerlei Relativierung und keinen politischen, sozialen oder historischen Kontext, der die moralische oder strafrechtliche Schwere der Tat auch nur in Ansätzen mindern würde. Samuel Kofi Yeboah wurde Opfer ausländerfeindlicher Gewalt. Punkt. Das Urteil ist gesprochen, der Täter Peter S. ist rechtskräftig verurteilt worden. Die Justiz hat ihre Aufgabe erfüllt. Das ist der Ausgangspunkt, von dem aus wir den Abschlussbericht nüchtern und ehrlich bewerten müssen. Für die so späte Aufklärung und Verurteilung war keine Beharrlichkeit oder Aufklärungsarbeit welcher Gruppe auch immer verantwortlich, sondern so einfach wie wirkungsvoll das menschliche Gewissen. Es war das Gewissen, welches eine Frau dazu brachte, das Geständnis des Täters, welches dieser ihr gegenüber Jahre nach der Tat machte, der Polizei zur Kenntnis zu bringen. Dies und nur dies führte schließlich zum juristischen Abschluss des Falles. Werte Kollegen, was hat dieser Ausschuss denn nun wirklich geleistet? SPD und CDU erklären in ihrem gemeinsamen Votum, der Landtag habe einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung geleistet. Diese Selbstbelobigung klingt wie immer gut, aber schauen wir mal genauer hin. Die Unzulänglichkeiten der damaligen Ermittlungen, die handwerklichen Mängel bei der Asservatenerfassung, die Fragen zu Spuren, die nicht konsequent verfolgt wurden, wurden sämtlich bereits vor dem Untersuchungsausschuss vor der polizeilichen AG Causa und der SoKo Welle ermittelt und thematisiert. Der Untersuchungsausschuss hat hier weder etwas von Substanz, noch gar etwas gänzlich Neues aufgedeckt, was die (Abg. Schaufert (AfD)) Behörden nicht selbst schon aufgearbeitet hätten. Der U-Ausschuss hat nacherzählt, er hat es erneut dokumentiert. Ich als studierter Archäologe, Historiker und Fachwissenschaftler bin stets dafür offen, historische Ereignisse - auch solche, die an der Schwelle von Zeitgeschichte mit noch lebenden Zeugen hin zur Geschichte mit nur noch Quellen liegen - ordnungsgemäß zu dokumentieren und zu archivieren, damit zukünftige historische Forschung darauf zurückgreifen kann. Aber hier möchte ich sagen: Egal wie schwer eine Tat war, nach fast 35 Jahren ist die Beschäftigung damit etwas für Historiker und nicht für Parlamentarier. Was hat SPD und CDU denn nun bewogen, nach drei Jahrzehnten auf einmal diesen Ausschuss einzusetzen? War es Aufarbeitung oder vielleicht doch etwas anderes? Und hier liegt der eigentliche Geburtsfehler des Ausschusses. Die klassische Aufgabe eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses liegt in der Benennung politischer Verantwortung für Versäumnisse in Exekutive und Verwaltung sowie darin, ungenügende Strukturen aufzudecken, daraus Lehren für die Zukunft zu ziehen und vor allem Verantwortlichkeiten klar zu benennen. Fragt man also: „Wer trägt politische Verantwortung für den untersuchten Zeitraum?“, dann ist die Antwort so einfach wie eindeutig: ausschließlich die Landesregierung und Personal der SPD und CDU, damals gestützt meist mit komfortablen, oft absoluten Mehrheiten. Genau diese Protagonisten tauchen im Bericht an den neuralgischen Stellen dann auch auf. Wer aber saß nun als ordentliche Mitglieder in eben diesem Untersuchungsausschuss und bewertete das alles von damals? SPD und CDU - ausschließlich SPD und CDU als ordentliche Mitglieder des Ausschusses! Die zu Untersuchenden untersuchten faktisch sich selbst. Ein Untersuchungsausschuss, der seine Kernaufgabe ernst nähme, hätte am Ende mit dem Finger auf die einsetzenden Fraktionen und ihre Parteien in der Vergangenheit zeigen müssen. Kurz, wenn die politische Verantwortung mit jemandem heimgeht, dann mit den Schwesterparteien von SPD und CDU. Für jede politische Fehlentscheidung in diesem Zeitraum sind die beiden verantwortlich. Wir sind dabei der denkbar untauglichste Adressat. SPD und CDU diagnostizieren im Wertungssteil hingegen mit großer Geste strukturelle Ermittlungsdefizite, mangelnde Sensibilität und unzureichende Opferorientierung. Diese Feststellungen mögen im Kern ja zutreffen, aber der Bericht begeht dabei einen sehr schwerwiegenden methodischen Fehler, nämlich den Rückschaufehler. Man nimmt einen Fall von 1991 - das könnte ein x-beliebiger Fall sein -, betrachtet ihn mit dem Wissen, den Mitteln und vor allem den Sensibilitäten des Jahres 2025 und ist dann erschüttert, dass 1991 nicht nach den Maßstäben, Möglichkeiten et cetera von 2025 ermittelt wurde. Dieser Ansatz ist methodisch wertlos und im Grunde kann das keine Ergebnisse liefern. Es ist ein fundamentaler Unterschied, ob Ermittlungen unzureichend waren, ob bestimmte Gefahren unterschätzt wurden oder ob vorsätzlich Wahrheiten und Verantwortlichkeiten verdeckt, verändert oder vertuscht werden sollten oder wurden. Für Letzteres hat dieser Ausschuss trotz mancher Bemühung und mancher Suggestion keinerlei belastbare Belege bringen können. Weder Polizei noch sonst wer war auf einem rechten Auge blind, noch wurde irgendetwas institutionell verhindert oder verdeckt. Das Gedenken an Samuel Kofi Yeboah und alle weiteren Opfer der Anschlagserie verpflichtet uns zu ehrlicher Erinnerung, nicht zu politischer, instrumentalisierender Scheinaufarbeitung. Eindringlich möchte ich davor warnen, aus parteipolitischer Motivation die Geschehnisse der Vergangenheit in die Gegenwart oder Zukunft zu verlängern. Das wäre eine Instrumentalisierung der Opfer. In diesem Sinne: Wir gedenken Samuel Kofi Yeboahs und aller weiteren Opfern ausländerfeindlicher, religiöser wie weltanschaulicher Gewalt, damals wie heute. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

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Christina Baltes

Danke, Herr Schaufert, für Ihren Redebeitrag. - Als nächste Rednerin hat erneut Frau Sevim Kaya-Karadağ von der SPD-Landtagsfraktion das Wort.

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Sevim Kaya-Karadağ SPD

Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich gerne unseren Beauftragten gegen Rassismus, Jörn Didas, herzlich begrüßen. Danke, dass Sie da sind. (Beifall von der SPD und der CDU.) Bevor ich in meine Rede einsteige, würde ich gern noch einen Satz zu meinem Vorredner sagen. Wer Aufarbeitung derart geringschätzt, offenbart ein bemerkenswertes Verständnis von politischer Verantwortung. (Beifall von der SPD und der CDU.) Samuel Kofi Yeboah war fast 27 Jahre alt. Das ist ein Alter, in dem Menschen Pläne schmieden, Familien gründen und Hoffnungen für ihr Leben entwickeln. Das ist ein Alter, in dem man die Zukunft noch vor sich hat. Samuel Kofi Yeboah kam nach Deutschland mit der Hoffnung, hier in Sicherheit leben zu können, sich eine Zukunft aufzubauen und Teil einer Gesellschaft (Abg. Kaya-Karadağ (SPD)) zu werden, die die Würde jedes Menschen achtet. Stattdessen wurde er Opfer eines rassistischen Mordes. Es war Mord, es war Rassismus und es war ein Verbrechen, dessen rassistischer Hintergrund viel zu lange nicht mit der notwendigen Konsequenz in den Mittelpunkt gestellt wurde. Bevor wir heute über politische Verantwortung, staatliches Handeln, Ermittlungen und die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses sprechen, möchte ich genau daran erinnern. Bei allem, worüber wir heute beraten, dürfen wir niemals aus dem Blick verlieren, worum es im Kern geht: um einen Menschen, dem das Leben auf eine grausame Weise genommen wurde, um seine Angehörigen und um die Folgen einer Tat, die bis heute nachwirkt. Als die Anschläge Anfang der Neunzigerjahre verübt wurden, war ich selbst Jugendliche. Ich erinnere mich an die Bilder jener Zeit, an die Diskussionen in der Schule und an die bedrückende Erkenntnis, dass es rassistische Gewalt und brennende Flüchtlingsunterunterkünfte nicht nur anderswo oder in vergangenen Zeiten gab. Für mich war das keine abstrakte gesellschaftliche Debatte. Ich bin selbst Tochter von Einwanderern. Ich habe erlebt, wie Menschen in meinem Umfeld verunsichert waren und sich fragten, ob dieses Land auch ihre Heimat sein wollte. Viele Menschen stellten sich dieselben Fragen: „Wie konnte so etwas passieren? Und tut der Staat alles, was er tun muss, um Menschen zu schützen?“ Mehr als drei Jahrzehnte später durfte ich den Vorsitz im Untersuchungsausschuss übernehmen. Dabei habe ich oft an diese Fragen zurückgedacht, denn die Tat lag zwar lange zurück, die Fragen aber waren geblieben. Und genau deshalb war dieser U-Ausschuss notwendig. Die strafrechtliche Verantwortung für den Mord an Samuel Kofi Yeboah ist festgestellt. Unser Auftrag war ein anderer. Wir mussten klären, welche Fragen darüber hinaus offen geblieben waren, wie staatliche Stellen gehandelt haben, wie die damalige Gesellschaft auf diese Anschläge blickte und ob Samuel Kofi Yeboah und die weiteren Betroffenen über all die Jahre hinweg die Aufmerksamkeit und Anerkennung erfahren haben, die sie verdient hätten. Seit Juni 2023 hatte der Ausschuss in 29 Sitzungen gearbeitet. Wir haben Akten ausgewertet, Abläufe rekonstruiert und 53 Zeuginnen und Zeugen angehört. Dabei wurde deutlich: Aufarbeitung bedeutet mehr als die Rekonstruktion von Fakten. Zu lange stand der Tod von Samuel Kofi Yeboah nicht im Mittelpunkt. Zu lange wurde über Verfahren und Zuständigkeiten gesprochen, ohne ausreichend danach zu fragen, was diese Tat für die Betroffenen bedeutet und welche Folgen sie bis heute hat. Zu lang war Samuel Kofi Yeboah Gegenstand von Verfahren, aber nicht Mittelpunkt der Erinnerung. Die Anhörungen haben mir dabei noch etwas vor Augen geführt: Erinnerung ist nicht nur eine Frage der Zeit. Sie ist auch eine Frage der Haltung. Wir haben Zeuginnen und Zeugen erlebt, die sich nach mehr als drei Jahrzehnten noch an Einzelheiten erinnern konnten, weil die Ereignisse sie geprägt haben. Und wir haben erlebt, dass dort, wo Verantwortung besonders groß war, Erinnerungen mitunter erstaunlich lückenhaft waren. Auch das gehört zur Wahrheit der Aufarbeitung, denn die Bereitschaft, sich den Folgen und Fragen der Vergangenheit zu stellen, zeigt sich nicht darin, welches Amt man einst bekleidet hat, sondern sie zeigt sich darin, mit welchem Ernst man heute Verantwortung für die eigene Rolle übernimmt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Untersuchungsausschuss war nicht nur ein Blick zurück, er war ein Akt parlamentarischer Verantwortung. Eine ehrliche Bilanz verlangt allerdings auch festzustellen, dass nach mehr als drei Jahrzehnten nicht alle Fragen abschließend beantwortet werden konnten. Trotzdem war diese Arbeit notwendig für die Erinnerung, für die Betroffenen und für das Vertrauen in die Fähigkeit unserer Demokratie, sich auch den schwierigen Kapiteln ihrer eigenen Geschichte zu stellen. Wenn ich aus der Arbeit dieses Untersuchungsausschusses eine Erkenntnis mitnehme, dann diese: Der Mord an Samuel Kofi Yeboah ist nicht einfach ein Kapitel unserer Vergangenheit, er stellt Fragen an unsere Gegenwart. Die Frage, ob Menschen in unserem Land unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion oder ihrer zugeschriebenen Zugehörigkeit sicher und in Würde leben können, ist keine Frage der Vergangenheit, sie ist eine Frage der Gegenwart. (Beifall von der SPD.) Diese Frage stellt sich in einer Zeit, in der rechtsextreme und menschenfeindliche Positionen wieder an Einfluss gewinnen, mit neuer Dringlichkeit. Wer heute auf die frühen Neunzigerjahre zurückblickt, darf das nicht mit der beruhigenden Vorstellung tun, all das liege hinter uns. Die Ereignisse von damals mahnen uns, genau hinzusehen. Sie mahnen uns, Menschenfeindlichkeit klar zu benennen und dort entschieden zu widersprechen, wo Ausgrenzung, Hass und Hetze gesellschaftlich normalisiert werden sollen. Die Arbeit des Untersuchungsausschusses hat Fragen aufgeworfen, die weit über die damaligen Ereignisse hinausreichen, Fragen nach staatlicher Verantwortung, Fragen nach dem Umgang mit rechter Gewalt. Über diese Fragen werden wir heute noch sprechen, und genau deshalb ist die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses mehr als die Aufarbeitung vergangener Ereignisse. Sie ist ein Beitrag dazu, unsere demokratische Kultur zu stärken und die richtigen Lehren für die Gegenwart zu ziehen. (Abg. Kaya-Karadağ (SPD)) Samuel Kofi Yeboah wurde sein Leben genommen. Unsere Verantwortung ist es, ihm nicht weiter den Platz in unserer Erinnerung zu nehmen. Die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses endet heute, der Auftrag, der daraus erwächst, endet nicht. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Kaya-Karadağ, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat nun Herr Patrick Waldraff von der CDU-Landtagsfraktion das Wort.

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Patrick Waldraff CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf den Untersuchungsausschuss und den Abschlussbericht eingehe, bevor ich über Politik, Behörden und Strukturen spreche, möchte ich über den Menschen sprechen, dessen Tod Anlass für diesen Untersuchungsausschuss war: Samuel Kofi Yeboah. Er wurde bei einem rassistischen Brandanschlag am 19.09.1991 ermordet. Weitere Menschen wurden verletzt, traumatisiert und für ihr weiteres Leben geprägt. Ihnen gilt unser Gedenken. Ihnen gilt unser Mitgefühl. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ihnen gilt auch unsere Verpflichtung zur Aufklärung. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Der Anschlag von Saarlouis war kein Einzelfall, er war Teil einer rassistischen Anschlagsserie, Teil einer Zeit, in der rechtsextreme Gewalt in Deutschland massiv zunahm. Wenn wir an die frühen Neunzigerjahre zurückdenken, dann denken wir an Hoyerswerda, an Rostock-Lichtenhagen, an brennende Flüchtlingsunterkünfte, an eine zunehmende Verrohung des gesellschaftlichen Klimas. Der Anschlag von Saarlouis geschah nicht im luftleeren Raum, und genau deshalb war dieser Untersuchungsausschuss notwendig. Doch was hat der Untersuchungsausschuss herausgefunden? Nach vielen Sitzungen, nach zahlreichen Zeugenbefragungen, nach Tausenden Seiten Akten fällt das Ergebnis differenziert aus. Der Ausschuss hat kein bewusstes, ideologisch motiviertes oder systematisch rassistisches Wegsehen staatlicher Stellen nachweisen können. Das gehört zur Wahrheit, aber genauso gehört zur Wahrheit: Es gab Fehleinschätzungen, es gab strukturelle Defizite, es gab personelle Schwächen, es gab mangelnde Sensibilität gegenüber rechtsextremer Gewalt und es gab erhebliche Versäumnisse gegenüber den Betroffenen. Kurz gesagt, es gab kein nachweisbares, systematisches Wegsehen, aber sehr wohl Fehler, teilweise schwere Fehler. Die Arbeit des Ausschusses zeigt, die damalige Landesregierung hat die Gefahr rechtsextremer Gewalt nicht mit der notwendigen Konsequenz wahrgenommen. Dabei waren die Warnsignale längst sichtbar. Gerade deshalb wiegt es schwer, dass der Brandanschlag von Saarlouis nicht die politische Aufmerksamkeit erhielt, die ein rassistischer Mordanschlag hätte erhalten müssen. Ich erinnere mich gut an eine Zeugenaussage des damaligen Ministerpräsidenten Oskar Lafontaine, der uns gesagt hat: Er war an dem Tag anderweitig beschäftigt. Er konnte nicht vor Ort sein. - Kein anderes Regierungsmitglied war vor Ort, auch die Tage danach nicht. Weder in den Gremien in Saarbrücken, im Kabinett, noch ganz peripher hier im Landtag, hat man sich mit dieser Anschlagsserie auseinandergesetzt. Es fehlte damit an politischer Präsenz, an öffentlicher Anteilnahme, an sichtbarer politischer Aufarbeitung. Das war ein Fehler. Wahrscheinlich noch nicht einmal ein Fehler aus bösem Willen, aber ein Fehler aufgrund von falscher Einschätzung der Lage. Man hat diese Dimension des Falles überhaupt nicht erkannt. Besonders deutlich waren auch die Aussagen auf kommunaler Ebene. Der Ausschuss hat zahlreiche Hinweise darauf gefunden, dass die Sorge der kommunalpolitisch Verantwortlichen um das Ansehen der Stadt Saarlouis zumindest eine wichtige Rolle gespielt hat. Man wollte verhindern, dass Saarlouis als Zentrum rechtsextremer Gewalt wahrgenommen wird. Das ist in gewisser Weise sogar irgendwie nachvollziehbar, aber politisch war es falsch. Das Stadtimage darf niemals wichtiger sein als Wahrheit, Aufklärung und Solidarität mit den Opfern, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Und noch etwas: Die Erinnerung an Samuel Kofi Yeboah kam viel zu spät! Erinnerung ist keine Frage des Zeitgeistes, Erinnerung ist Ausdruck von Respekt und von Verantwortung. Zu würdigen ist, dass verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen und Akteure die Erinnerung an Samuel Kofi Yeboah über Jahrzehnte hinweg wachhielten und auf eine entsprechende Reaktion des Staates, aber auch der Öffentlichkeit insgesamt drängten. Letztes Jahr hat der jetzige Oberbürgermeister der Stadt Saarlouis, Marc Speicher, dann tatsächlich eine Gedenktafel im Foyer des Saarlouiser Rathauses anbringen lassen. Eine richtige Entscheidung, aber das hätte eigentlich schon Jahre vorher geschehen müssen. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit im Untersuchungsausschuss, so kann man sagen, war auch der Verfassungsschutz und die damalige Rolle des Verfassungsschutzes. Hier ist für mich die Beweislage eindeutig. Der Verfassungs- (Abg. Waldraff (CDU)) schutz war Anfang der Neunzigerjahre personell und strukturell massiv geschwächt. Man kann es auf den Punkt bringen: Der Verfassungsschutz war Anfang der Neunzigerjahre nicht handlungsfähig. Teilweise war das auch politisch gewollt. Die Landesregierung hat dem Verfassungsschutz sehr kritisch gegenübergestanden. Das hat in einer IMK-Initiative von 1992 gegipfelt, die von der saarländischen Landesregierung zur Neubestimmung der Aufgaben des Verfassungsschutzes initiiert wurde. Faktisch wäre damit die Abschaffung des Verfassungsschutzes in seiner verfassungsrechtlich vorgesehenen Funktion verbunden gewesen, und das in einer Zeit wachsender extremistischer Gefahren. Die Folge dieser bewussten Schwächung des Verfassungsschutzes war, dass die rechtsextreme Szene im Saarland und in Saarlouis zwar wahrgenommen wurde, aber viel zu spät. Ihre Gefährlichkeit wurde auch nicht erkannt. Für mich ist das eine der wichtigsten Lehren dieses Untersuchungsausschusses: Der Staat darf sich bei der Beobachtung extremistischer Gefahren niemals selbst schwächen. Wer Gefahren früh erkennen will, muss Behörden so ausstatten, dass sie auch handlungsfähig sind und ihre Aufgaben erfüllen können. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Das betrifft im Grunde auch die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen sind ja sehr schnell nach dem Anschlag eingestellt worden. Auch hier gilt: Differenzierung statt Pauschalurteil. Es wurde ermittelt, Spuren wurden gesichert, Zeugen wurden vernommen, viele Beteiligte haben engagiert gearbeitet, aber die spätere Aufarbeitung hat gezeigt: Hinweise wurden nicht konsequent genug verfolgt, Zusammenhänge wurden nicht erkannt, die Dokumentation war unzureichend, um es milde auszudrücken, Rechtsextreme Tatenmotive wurden nicht konsequent genug geprüft und eine staatsanwaltschaftliche Steuerung, die eigentlich vorgesehen ist, hat es nur sehr bedingt gegeben. Hinzu kommt, dass auch bei der Polizei in den Neunzigerjahren Personal eingespart wurde. Ich erinnere mich noch an die Aussage des damaligen Innenministers Läpple im Untersuchungsausschuss. Er hat gesagt - ich habe das so verstanden -, er sei von der Staatskanzlei oder dem Finanzministerium unter Druck gesetzt worden, sowohl beim Verfassungsschutz als auch bei der Polizei massiv Personal einzusparen. Er hat gesagt, aus heutiger Perspektive hätte er eigentlich damals mit Rücktritt drohen müssen, so unverantwortlich war das. Man muss ihm anrechnen, dass er das heute so eingesteht und dass er das so deutlich gesagt hat. Das ist, glaube ich, eine Erkenntnis aus dem Untersuchungsausschuss, die wichtig ist. Der Vorwurf lautet damit, dass Fehleinschätzungen und strukturelle Defizite, vor allem rassistische Gewalt, zu lange von Polizei und Staatsanwaltschaft - wie im Übrigen in der gesamten damaligen Gesellschaft insgesamt - als Jugendproblem oder Milieukriminalität verstanden wurden. Die Institutionen waren nicht hinreichend darauf ausgerichtet, rechtsextreme Tatmotive konsequent mitzudenken und entsprechend zu verfolgen. Genau darin lag eines der zentralen Probleme. Positiv ist, dass sich zumindest die polizeilichen Strukturen seitdem verändert haben, natürlich beim Verfassungsschutz, aber auch bei der Polizei. Es gab seitdem eine Zentralisierung. Wir haben mittlerweile ein Landeskriminalamt in Saarbrücken. Wir haben eine starke Fachaufsicht, es gibt Cold-Case-Strukturen, verbesserte Dokumentation und klare Zuständigkeiten. Das sind alles wichtige Fortschritte in die richtige Richtung. Diese dürfen jedoch - das erklärt sich von selbst - nicht als Schlussstrich verstanden werden, sondern sie müssen fortlaufend überprüft, geübt und an neue Bedrohungslagen angepasst werden. Der Untersuchungsausschuss zeigt aber noch etwas und das ist eine positive Botschaft: Die Arbeit der „AG Causa“, die Arbeit der SOKO „Welle“ haben gezeigt, der Rechtsstaat ist lernfähig. Neue Ermittlungsansätze, neue Bewertungen, alte Erkenntnisse und die Beharrlichkeit engagierter Ermittler, all das hat dazu beigetragen, dass nach Jahrzehnten doch noch Licht ins Dunkel gekommen ist. Auch das will ich an dieser Stelle erwähnen. Meine Damen und Herren, abschließend will ich darauf eingehen, was alle Anwesenden im Untersuchungsausschuss besonders stark bewegt hat, nämlich die persönlichen Aussagen der Betroffenen. Viele hatten über Jahrzehnte das Gefühl, nicht gehört zu werden, nicht gesehen zu werden, alleingelassen zu werden. Deshalb möchte ich an dieser Stelle ganz klar betonen: Opferschutz darf nicht vom Engagement Einzelner abhängen, wie das früher der Fall war, sondern er muss institutionell gesichert sein. Opfer brauchen einen sensiblen Umgang, eine bedarfsgerechte Unterstützung, Information, Begleitung sowie psychosoziale Hilfe, und sie brauchen die Gewissheit, dass der Staat an ihrer Seite steht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Untersuchungsausschuss blickt zurück. Seine eigentliche Bedeutung liegt aber in den Lehren für die Zukunft. Die wichtigste Lehre lautet: Extremismus darf niemals unterschätzt oder verharmlost werden, woher er auch immer kommt. Deshalb brauchen wir starke und funktionierende Sicherheitsbehörden, einen leistungsfähigen Verfassungsschutz, Polizei und Justiz mit Staats- (Abg. Waldraff (CDU)) schutzkompetenz und Opferschutz, der verbindlich gewährleistet ist. (Beifall von der CDU.) Samuel Kofi Yeboah darf nicht vergessen werden. Die Opfer dieser rassistischen Anschlagsserie dürfen nicht vergessen werden. Auch die Fehler, die gemacht wurden, dürfen nicht vergessen werden. Wenn uns dieser Untersuchungsausschuss dabei geholfen hat, dann hat er seinen Auftrag erfüllt. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Waldraff, für Ihren Redebeitrag. Als nächste Rednerin hat nun Frau Kira Braun von der SPD-Landtagsfraktion das Wort.

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Kira Braun SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Drei Jahre lang haben wir versucht, Antworten auf Fragen zu finden, die manche längst für unbeantwortbar hielten. Drei Jahre lang haben wir Akten ausgewertet, Zeuginnen und Zeugen gehört, Sachverständige befragt und Beweise erhoben. Denn Untersuchungsausschüsse haben die Aufgabe, staatliches Handeln auf den Prüfstand zu stellen, Missstände aufzudecken, Fehler von Behörden, Verwaltung und auch von Politik zu benennen, um daraus Lehren - das ist der relevante Punkt - für die Zukunft zu ziehen. Genau deshalb war dieser Untersuchungsausschuss auch so notwendig gewesen, Herr Schaufert. Denn das Strafverfahren in Koblenz konnte und durfte niemals der Schlusspunkt der Aufarbeitung sein. (Beifall von der SPD und der CDU.) In den vergangenen Jahrzehnten kam eine Perspektive immer zu kurz, die Perspektive der Menschen, die den Brandanschlag vom 19. September 1991 überlebt haben, Menschen mit sichtbaren körperlichen Verletzungen und mit seelischen Verletzungen, die bis heute nachwirken und die viel zu oft unsichtbar geblieben sind. Ich möchte deswegen einen Betroffenen zu Wort kommen lassen. Er hat beschrieben, dass sie ungefähr einen Monat noch mit der Polizei zu tun hatten. Dann war das Thema vergessen, Samuel Yeboah vergraben. Aber für sie war nichts vergessen. Dieser Satz beschreibt vielleicht viel besser als die Hunderte Seiten Abschlussbericht, was die Überlebenden erlebt haben. Für Behörden wurde der Fall irgendwann zu einer Akte. Für die Politik verschwand er aus dem Fokus. Für einen großen Teil der Öffentlichkeit geriet er komplett in Vergessenheit. Für die Betroffenen aber endete er nie. Sie mussten mit den Erinnerungen an diese Nacht leben, mit der Angst und mit dem Gefühl, dass sich kaum jemand dafür interessiert, was eigentlich aus ihnen geworden war. Für viele begann nach dem Brandanschlag ein langer und ein sehr schwieriger Weg ohne die Hoffnung auf Sicherheit, die sie sich von ihrem Leben hier in Deutschland erhofft hatten. Ein Betroffener aus dem Kosovo schilderte uns, er habe gedacht, er sei hier in Freiheit, er habe nie gedacht, dass solche Sachen in Deutschland passieren. Er berichtete auch von den Wochen nach dem Anschlag. Bei jedem Auto, das vorbeigefahren sei, seien alle aufgewacht. Sie hätten mit Angst geschlafen, jede Nacht. Meine Damen und Herren, diese Aussagen machen deutlich, welche Folgen rassistische Gewalt für die Betroffenen hat und sie machen deutlich, dass die Bewohnerinnen und Bewohner nicht nur Opfer eines rassistischen Brandanschlages geworden sind. Viele von ihnen wurden ein zweites Mal zum Opfer, weil ihre traumatischen Erfahrungen nicht ausreichend anerkannt wurden, weil das rassistische Tatmotiv über Jahre hinweg nicht klar benannt wurde, weil sie oftmals selbst sogar unter Verdacht gerieten. Ein ehemaliger Hausbewohner schilderte uns, dass er über Jahrzehnte lang Angst hatte, man könne ihm selbst die Tat anhängen. Er sagte, es war mein glücklichster Tag, als sie gesagt haben, wir haben ihn. 30 Jahre lang hatte dieser Mensch mit der Angst gelebt, eines Tages für etwas verantwortlich gemacht zu werden, das er nie getan hatte. Allein das zeigt, wie tief die Wunden reichen, die damals entstanden sind. Besonders bedrückend war für mich die Erkenntnis im Untersuchungsausschuss, wie wenig Unterstützung die Bewohnerinnen und Bewohner nach dem Anschlag erhielten. Sie hatten einen rassistischen Brandanschlag überlebt. Viele hatten ihr gesamtes Hab und Gut verloren, Kleidung, Dokumente, Familienfotos und viel schlimmer, Erinnerungsstücke, die niemals ersetzt werden können. Trotzdem finden wir in den Akten kaum Hinweise auf eine systematische Betreuung. Minderjährige wurden vernommen, ohne dass die Anwesenheit einer volljährigen Vertrauensperson überhaupt dokumentiert wurde. Sprachliche Barrieren wurden nicht immer ausreichend berücksichtigt. Psychologische Unterstützung für traumatisierte Betroffene gab es praktisch nicht. Auch finanzielle Hilfen blieben weitestgehend aus. Zu den Ermittlungsfehlern wird meine Kollegin Sandra Quinten gleich noch im Detail berichten. Aber diese Beispiele zeigen, die Menschen, die Schutz gesucht hatten, wurden nach der Tat einfach alleingelassen. Auch das gehört zum Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses. (Beifall von der SPD.) (Abg. Braun (SPD)) Ebenso gehört es zur Wahrheit, dass es viel zu lange dauerte, bis ein angemessenes öffentliches Erinnern und Gedenken möglich wurde. Auch das steht sinnbildlich für den damaligen Umgang mit rassistischer Gewalt. Der Untersuchungsausschuss hat deutlich gemacht, in Saarlouis existierte Anfang der Neunzigerjahre eine gewaltbereite rechtsextreme Szene. Viele Zeuginnen und Zeugen haben uns dieses Klima der Angst auch beschrieben. Rechtsextreme traten öffentlich auf, waren organisiert auf Veranstaltungen, weit über die Region hinaus vernetzt. Dennoch wurde diese Gefahr vielfach unterschätzt, verharmlost, verdrängt, kleingeredet. Man wollte eben nicht in einem Atemzug mit Hoyerswerda genannt werden. Dabei begannen dort die pogromartigen Ausschreitungen nur wenige Tage vor dem Mord an Samuel Kofi Yeboah. Deutschland diskutierte über rechte Gewalt, aber vielerorts wollte man nicht wahrhaben, dass dieses Problem auch vor der eigenen Haustür existierte. Heute müssen wir feststellen, dass der Schutz des eigenen Images damals mancherorts wichtiger war als die ehrliche Auseinandersetzung mit rechtsextremer Gewalt. Das setzte sich nach der Tat noch viele Jahre fort und auch deshalb mussten Betroffene über Jahrzehnte vergeblich um Anerkennung kämpfen. Auch wenn die Ereignisse inzwischen über 35 Jahre zurückliegen, diskutieren wir diesen Bericht heute nicht im luftleeren Raum. Der Untersuchungsausschuss hat sich ebenfalls mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der damaligen Zeit beschäftigt. Anfang der Neunzigerjahre befand sich das Saarland in einem tiefgreifenden Strukturwandel, Arbeitsplätze gingen verloren und viele Menschen blickten mit großer Sorge auf die Zukunft. Gerade in den besonders betroffenen Städten und Stadtteilen fanden rechtsextreme Parteien früh Zuspruch. Diese Feststellung soll und darf keine Entschuldigung sein, aber sie ist eine Mahnung, denn gesellschaftliche Verunsicherung schafft Räume, in denen Menschen nach einfachen Antworten suchen. Diese Räume versuchen Rechtsextreme bis heute auszunutzen. Der Unterschied zu damals muss sein, dass wir nicht wegschauen. Wir reden Probleme nicht klein, wir benennen Rechtsextremismus klar als Gefahr für unsere Demokratie. (Beifall von der SPD.) Wir stärken Zusammenhalt, Bildung und demokratische Kultur. Wir schauen hin, wenn Unrecht geschieht - das sollte die Lehre aus diesem Untersuchungsausschuss sein. (Beifall von der SPD.) Ich möchte zum Schluss einen Betroffenen zu Wort kommen lassen: Ich würde mir wünschen, dass wir hier ein freies Leben haben, ohne irgendwelchen Rassismus, ohne irgendwelchen gegenseitigen Hass, dass man mehr daran arbeitet und wir uns mehr in Sicherheit fühlen können in diesem Land. Meine Damen und Herren, dieser Wunsch ist ein Auftrag an Politik, Verwaltung und Gesellschaft. Wir haben in den letzten Jahren mit dem Opferentschädigungsfonds, der Einsetzung eines Antirassismusbeauftragten, zusätzlichen Mittel für Demokratieförderung und der Stärkung politischer Bildung viele wichtige Schritte unternommen. Die Arbeit ist aber nicht abgeschlossen. Die wichtigsten Lehren aus diesem Untersuchungsausschuss lauten: Rassistische Gewalt muss klar benannt und Betroffene müssen gehört werden. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Braun, für Ihren Redebeitrag. Als nächste Rednerin hat nun das Wort von der SPD-Landtagsfraktion Frau Sandra Quinten.

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Sandra Quinten SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Ausführungen meiner beiden Kolleginnen Sevim Kaya-Karadağ und Kira Braun möchte ich auf einen Aspekt eingehen, der mich während der gesamten Arbeit des Untersuchungsausschusses besonders beschäftigt hat: die strukturellen Rahmenbedingungen, unter denen Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz damals gearbeitet haben. Fast drei Jahre lang hat sich der U-Ausschuss mit den Ereignissen, den Ermittlungen und dem Handeln der beteiligten Behörden beschäftigt. Die Beweisaufnahme hat deutlich gezeigt, dass die damaligen Ermittlungen in wesentlichen Punkten Defizite aufwiesen. Diese Feststellung teilen wir als SPD-Fraktion ausdrücklich. Gleichzeitig hat die Arbeit des U-Ausschusses keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass Ermittlungsfehler vorsätzlich begangen wurden oder einzelne Verantwortliche bewusst eine Aufklärung verhindern wollten. Deshalb dürfen wir die damaligen Vorgänge nicht allein auf individuelle Entscheidungen reduzieren. Die Erkenntnisse des Ausschusses weisen vielmehr auf erhebliche strukturelle Defizite hin. Es wurde deutlich, dass Ermittlungsansätze nicht immer konsequent weiterverfolgt und mögliche rechtsextreme Tatmotive nicht mit der gebotenen Priorität verfolgt wurden. Dadurch blieben Chancen auf eine frühere Aufklärung möglicherweise ungenutzt. Von besonderer Bedeutung ist die Erkenntnis, dass die Möglichkeit eines rechtsextremen Hin- (Abg. Quinten (SPD)) tergrunds zwar grundsätzlich erkannt wurde, ihre Tragweite jedoch nicht angemessen bewertet worden ist. Entscheidend ist nicht die Bewertung einzelner Entscheidungen, entscheidend ist die Frage, warum rechtsextreme Tatmotive nicht durchgängig mit der Priorität verfolgt wurden, die aus heutiger Sicht dringend notwendig gewesen wäre. Das deutet auf den damaligen gesellschaftlichen und institutionellen Umgang mit rechtsextremer Gewalt hin. Gerade bei einem Brandanschlag auf eine Unterkunft geflüchteter Menschen mit erkennbar rassistischer Dimension hätte jede Spur mit höchster Priorität verfolgt werden müssen, insbesondere jede Spur in ein rechtsextremes Umfeld. Diesem Anspruch wurden die damaligen Ermittlungen nicht durchgehend gerecht. Ich betrachte diese aus dem U-Ausschuss gewonnenen Erkenntnisse auch mit dem Blick einer Kriminalbeamtin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, erfolgreiche Ermittlungsarbeit hängt nicht immer allein vom Engagement einzelner Ermittlerinnen und Ermittler ab. Sie braucht funktionierende Strukturen, ausreichende personelle Ressourcen, Spezialisierung und den kontinuierlichen Austausch aller relevanten Informationen. Genau in diesen Punkten hat der U-Ausschuss Defizite aufgezeigt. Dies gilt ebenso für die staatsanwaltschaftliche Begleitung der damaligen Ermittlung. Die Ermittlungsführung wurde fast komplett der Polizei überlassen, eigene staatsanwaltschaftliche Impulse, wie es eigentlich erforderlich und Standard ist, haben sich nur in begrenztem Umfang gefunden. Der Untersuchungsausschuss hat aber auch hier keine Anhaltspunkte feststellen können, die darauf schließen lassen, dass bewusst unzureichend gehandelt wurde. Die Erkenntnisse sprechen jedoch dafür, dass eine engere Begleitung der Ermittlungen zusätzliche Impulse hätte setzen können. Kollege Waldraff ist bereits darauf eingegangen: Auch beim Verfassungsschutz muss man sagen, dass erhebliche strukturelle Defizite sichtbar wurden. Die Behörde war Anfang der Neunzigerjahre erheblichen personellen und organisatorischen Belastungen ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Entwicklungen innerhalb der rechtsextremen Szene mit der notwendigen Tiefe erfasst und bewertet werden konnten. Kritisch zu bewerten ist zudem der damalige Informationsaustausch zwischen den beteiligten Sicherheitsbehörden. Ob letztlich eine engere Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz zu einer früheren Aufklärung geführt hätte, lässt sich heute nicht mehr mit Sicherheit feststellen. Fest steht jedoch, zu den zentralen Lehren dieses U-Ausschusses gehört, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz Informationen konsequenter austauschen und zusammenführen müssen. Erforderlich sind eine funktionierende Vernetzung, klare Zuständigkeiten, eine verlässliche Dokumentation sowie die konsequente Prüfung politisch motivierter Tatmotive. Gleichzeitig hat die Beweisaufnahme gezeigt, wie grundlegend sich die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden seit den frühen Neunzigerjahren verändert hat. Ermittlungen zu politisch motivierten Gewalttaten werden heute deutlich spezialisierter geführt, die Zusammenarbeit der Behörden ist enger organisiert und rechtsextremistische Tatmotive stehen wesentlich früher im Fokus der Ermittlungen. Wir dürfen aber nicht übersehen, unter welchen Rahmenbedingungen die Sicherheitsbehörden damals gearbeitet haben. Die festgestellten Defizite sind Ausdruck der Strukturen und Möglichkeiten jener Zeit. Viele der heute selbstverständlichen Standards haben sich seit den frühen Neunzigerjahren erheblich weiterentwickelt. Sie sind eine Lehre aus den Erfahrungen der Vergangenheit, zugleich bleibt es unsere Aufgabe, diese Standards dauerhaft zu sichern und weiterzuentwickeln. (Beifall von der SPD.) Ich spreche heute als Mitglied des Untersuchungsausschusses, als Kriminalbeamtin und als Abgeordnete des Landkreises Saarlouis. Wenn ich nach fast drei Jahren Arbeit im Untersuchungsausschuss auf diese Zeit zurückblicke, bleibt für mich vor allem eine Erkenntnis: Aufarbeitung ist nicht immer einfach. Sie ist mühsam und manchmal führt sie zu Erkenntnissen, die unbequem sind, aber genau deshalb ist sie notwendig. Ich glaube, das ist heute mehr als deutlich herausgestellt worden. Die Arbeit dieses Ausschusses war notwendig, auch wenn Herr Schaufert das anders darstellen möchte. (Beifall von der SPD und der CDU.) Die Tat liegt fast 35 Jahre zurück. Dennoch merke ich persönlich in Gesprächen selbst in Saarlouis, dass immer noch nicht allen und jedem bewusst ist, was damals in Saarlouis passiert ist. Gerade deshalb tragen wir auch Verantwortung dafür, dass die Erkenntnisse dieses Ausschusses nicht einfach zu den Akten und in die Schublade gelegt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Arbeit des U-Ausschusses endet heute. Die Verantwortung endet nicht. Fehler aufzuarbeiten ist nicht angenehm. Aber genau das unterscheidet einen starken Rechtsstaat von einem schwachen Rechtsstaat, nämlich die Bereitschaft, sich selbstkritisch zu prüfen und aus Fehlern zu lernen. Diese Verantwortung tragen wir auch über den heutigen Tag hinaus. In diesem Bewusstsein gelten unsere Gedanken Samuel Kofi Yeboah und allen (Abg. Quinten (SPD)) Opfern rassistischer und rechtsextremer Gewalt. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Quinten, für Ihren Redebeitrag. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zu Punkt 16 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: „First Mover“ schützen! Veränderung des EU-Emissionshandels darf nicht auf Kosten der saarländischen Stahlindustrie gehen (Drucksache 17/2282) Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Timo Ahr das Wort.

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Timo Ahr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Stahl stirbt, dann stirbt das Saarland. Am vergangenen Freitag waren viele Menschen, unter anderem auch ich, in Völklingen auf der Kundgebung. Genau dieser Spruch wurde auf einem Transparent am Anfang des Demozugs mitgeführt. Über 8.500 Menschen kamen an dem Tag nach Völklingen. Es hat mich wieder einmal überwältigt, dass so viele Menschen in einer Zeit für etwas einstehen, in der ganz viele sich verleiten lassen, gegen etwas zu sein. Deshalb war das ein ganz starkes Zeichen dafür, dass das Saarland zusammenhalten kann. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich Thomas Sponticcia, der schrieb: „Die größte Chance auf einen langfristigen Bestand des Bundeslandes ist der Zusammenhalt der Menschen untereinander. Diese Solidarität ist ein Grund zur Hoffnung.“ Recht hat er, denn dafür hat seit 2016 ein Großteil dieses Bundeslandes gekämpft. Dafür gilt es, all denen, die seitdem auf der Straße sind, die in den Betrieben durchhalten und sich in politischen Debatten einklinken, Danke dafür zu sagen, dass wir unseren Stahl an der Saar nicht aufgegeben haben. Herzlichen Dank an alle, die gekämpft haben, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Wenn es diese Industrie nicht mehr gäbe, gäbe es nicht nur 12.000 Arbeitsplätze in der Industrie und 500 Ausbildungsplätze weniger. Das wäre Wertschöpfung, die verloren geht, es würde aber auch ein Stück Identität des Saarlandes, die uns wichtig ist, verloren gehen. Das Saarland ist Stahlland und das Saarland muss in der Zukunft Stahlland bleiben. Ich bin froh und dankbar, dass wir heute einen gemeinsamen Antrag von SPD und CDU eingebracht haben, denn die Familien der Stahlarbeiterinnen und Stahlarbeiter wollen, dass wir an dieser Stelle zusammenstehen. Es bringt ihnen nichts, wenn wir uns in dieser Sache streiten. Deshalb herzlichen Dank, lieber Stephan Toscani, stellvertretend für die CDU-Fraktion, dass wir dieses gemeinsame Projekt gemeinsam anstoßen, gemeinsam in der Sache einstehen und keine Parteipolitik walten lassen. Herzlichen Dank dafür! (Beifall von der SPD und der CDU.) Ich will mich aber auch bei einigen anderen bedanken, nämlich bei der außerparlamentarischen Opposition. Ob die GRÜNEN oder die LIN-KE, es sind viele, die sich gerade in diesen Zeiten einbringen, die dieses Thema besetzen und sich engagieren. Das Projekt hatte über die letzten Jahre parteiübergreifend im Saarland und auch in Berlin viele Menschen, die sich dafür eingesetzt haben und die Rahmenbedingungen verändert haben. Deshalb braucht es jetzt einen parteiübergreifenden Schub dafür, dass es am Ende gelingen kann. Denn es geht nicht nur um die Industrie, die Jobs und um die Wirtschaft, es geht auch um das Vertrauen in die Demokratie. Es geht darum, sich auf etwas einzulassen, sich Bedingungen hinzugeben, um am Ende vielversprechende Chancen dafür zu bekommen, dass man der Politik vertraut. Deshalb ist es wichtig, dass aus all dem, was jetzt aktuell diskutiert wird, am Ende Handlungen folgen. Das Projekt Power for Steel mit den Standorten in Völklingen, Dillingen und bei vielen anderen Tochtergesellschaften ist das größte Transformationsprojekt Europas. Daran müssen wir jetzt gemeinsam arbeiten. Diese Milliardeninvestitionen, die auf den Weg gebracht wurden, die Anlagen, die bestellt wurden, die Förderzusagen, die erteilt wurden, die Transformation, die, wenn man an der Autobahn vorbeifährt, schon auf der Baustelle sichtbar ist, all das kann man nicht einfach zurückdrehen oder stoppen. Das passiert, während ich hier rede. Es kommen Anlagenteile oder andere Dinge vor Ort an und so weiter. Deshalb müssen wir zusammenstehen und kämpfen. (Beifall von der SPD.) Die Stahlindustrie hat wie viele andere Unternehmen die Entscheidung auf Grundlage von Regelungen getroffen, die politisch vorgegeben wurden. Die Politik hat Regeln vorgegeben, Klimaziele nach außen getragen und hat erwartet, dass Bund, Land, aber auch die Unternehmen sich an diese Regeln halten. Deshalb will ich an dieser Stelle klar sagen: Wenn Politik Regeln macht, sich Unternehmen daran halten und Beschäftigte mitmachen, dann dürfen sie am Ende (Abg. Ahr (SPD)) nicht die Zeche dafür zahlen, dass die Politik plötzlich eine Kehrtwende macht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Im Moment ist in der Debatte um das EU-ETS 1, das Emissionshandelssystem, die Diskussion, dass man diejenigen bestrafen will, die vorangegangen sind, die etwas getan haben, die First Mover, die sich bewegt und schnell gehandelt haben, die Investitionen freigesetzt haben. Mit dem Transformationsfonds haben SPD und CDU gesagt: Wir gehen diesen Weg als Land mit, weil wir daran glauben, dass diese Stahlindustrie eine Chance hat und dass wir gemeinsam die Jobs im Land halten können. Wenn genau diese Positionen am Ende nicht mehr wahr sind, dann ist das ein Problem für das Vertrauen der Unternehmen, der Wirtschaft, aber auch der Menschen, die daran glauben und die Hoffnung haben, dass sie auch in den nächsten Jahren ihre Familien ernähren können. Dafür geht der Kampf. Ich danke allen, die sich daran beteiligen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Ich will an dieser Stelle wiederholen, worum es mir geht, nämlich darum, dass wir in der Sache diskutieren. Wir haben natürlich einen Appell an die Bundeswirtschaftsministerin, der aber nicht bösartig ist, sondern der sagt, wir müssen dafür sorgen, dass in diesem Haus und in Berlin die saarländische Stahlindustrie eine Rolle spielt und sie bei den vielen anderen Anliegen anderer Branchen und Unternehmen eben nicht untergeht. Deshalb kommt von mir der klare Appell, dass wir gemeinsam dafür streiten, dass auch im Bundeswirtschaftsministerium bei Katherina Reiche die saarländische Stahlindustrie eine große Rolle spielen soll. (Beifall von der SPD.) Ich will mich aber auch, liebe Anke Rehlinger, bei Ihnen, bei dir für das Schreiben an den Bundeskanzler bedanken, der sich zur Stahlindustrie geäußert hat. Man hat noch einmal klargemacht, was es bedeutet, wenn gewisse Regelungen getroffen werden. Ich will mich ebenso bei Jürgen Barke bedanken, der immer wieder in die Debatte einsteigt. Herzlichen Dank, liebe Anke Rehlinger und Jürgen Barke, für die unermüdliche Kraft, die ihr aufbringt, um die Stahlindustrie nach vorne zu bringen. (Beifall von der SPD.) Lieber Stephan Toscani, gleichermaßen will ich mich auch bei Dir bedanken. Wir hatten schon darüber gesprochen, dass die CDU direkt gesagt hat, sie werde den Weg nach Brüssel suchen und mit den Kolleginnen und Kollegen dort sprechen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir im Austausch bleiben und all unsere saarländischen Kontakte nutzen, um am Ende dieser Industrie und den Menschen zu helfen. Deshalb herzlichen Dank, lieber Stephan Toscani, dir und deiner Fraktion. (Beifall von der SPD.) Wenn ich in die Berichterstattung reinschaue, dann lese ich - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich - Dinge wie: „,Das wird nicht klappen‘. AfD fordert Auslaufmodell für die Stahlindustrie im Saarland“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da sieht man mal wieder, was eine Partei, die sich Arbeiterpartei schimpft, tatsächlich tut. Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer sollen sie wählen, aber was wird getan, wenn es darauf ankommt? Was wird dann getan? - Dann lassen sie mal gut und gerne Zehntausende Arbeitsplätze über die Wupper gehen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss viele Menschen in diesem Land dazu bringen, nachzudenken, was ihre Partei mit diesem Land wirtschaftlich, aber auch sozialgesellschaftlich vorhat. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Liebe Frau Ministerpräsidentin, am Ende kommt es darauf an, dass man handelt. Das haben Sie beispielsweise bei der Frage der Deutschen Bahn und der Versorgungssicherheit getan. Es gibt viele Baustellen, die man im Moment weiterhin bearbeiten muss. Deshalb braucht es politisches Engagement, das über irgendwelche Schlagzeilen in der Presse hinausgeht. Das bedeutet Handeln, das bedeutet, in Brüssel und Berlin anzurufen, sich mit Menschen zu treffen, Lösungen zu finden, es bedeutet aber nicht, Stimmungsmache in diesem Land zu betreiben. Deshalb herzlichen Dank an alle, die sich einbringen, allen voran unsere Ministerpräsidentin. (Beifall von der SPD.) Deshalb ist der Appell in Richtung Bundesregierung in Gänze wichtig. Die Bundesregierung darf bei der Debatte in Brüssel nicht nur zuschauen, sondern sie muss sich mit dieser schwarzroten Koalition einbringen. Sie muss nach Brüssel gehen und dort für unsere Positionen, für den saarländischen Standort werben. Deshalb fordern wir in diesem Antrag als SPD und CDU gemeinsam Dinge, die unseren saarländischen Stahl in der Zukunft weiterhin so existieren und leben lassen, dass er am Ende wettbewerbsfähig ist. Dafür setzen wir uns ein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle haben mitgemacht: Beschäftigte, Unternehmen, Betriebsrat, IG Metall. Die Transformation der Stahlindustrie ist ein Schlüsselprojekt für unser Saarland. Deshalb setzen wir ein klares Zeichen: Wer investiert, braucht Verlässlichkeit. Wer Verantwortung übernimmt, darf nicht bestraft werden. Wer die Transformation wagt, muss auf politische Zusagen vertrauen können. Deshalb bitte ich um Zustimmung für unseren Antrag. - Glück auf! (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Ahr, für die Begründung des Antrages. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. Als erster Redner hat nun Dr. Christopher Salm von der CDU-Landtagsfraktion das Wort.

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Dr. Christopher Salm CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländer! Mein Großvater väterlicherseits hat auf der Hütte gearbeitet. Er hat durch seine harte Arbeit sich und seiner Familie den Traum vom eigenen Haus erfüllen und seinen Kindern einen guten Start ermöglichen können. Im Saarland arbeiten 12.000 Menschen in der Stahlindustrie, und auch hier soll das möglich sein, was meinem Großvater gegönnt war. Gleichzeitig sehen wir aber, dass sich nicht nur die Stahlindustrie, sondern Gesamtdeutschland im Wandel befindet und dass in besonderer Weise unser Saarland vor großen Herausforderungen steht. Wir als CDU an der Saar haben daher auch Verständnis, wenn nun auf europäischer Ebene diskutiert wird, das bisherige Emissionshandelssystem entsprechend zu entschärfen. Ja, das trifft in diesem Fall auch das neue Geschäftsmodell der saarländischen Stahlindustrie, aber es hilft auf der anderen Seite auch einem Großteil der restlichen deutschen und auch europäischen Wirtschaft. Aber wir dürfen diese verschiedenen Industriezweige nicht gegeneinander ausspielen. Gerade deshalb war es richtig, dass Stephan Toscani und wir als CDU Saar auf europäischer Ebene dafür geworben haben, einen Ausgleichsmechanismus für diejenigen Unternehmen zu finden, die auf die bisherigen Spielregeln vertraut haben, getreu dem Matthäusevangelium: Das sollt ihr tun, ohne das andere zu lassen. Wir haben uns deshalb als CDU auf die Initiative von Stephan Toscani bei unseren Parteikollegen im Europäischen Parlament dafür eingesetzt, dass diese die Sorgen und Nöte der saarländischen Stahlindustrie verstehen und Verständnis aufbringen. Das ist nach unserem Kenntnisstand das gleiche Verständnis, das der Bundeskanzler und die Bundesregierung haben. Die Vorreiter, die auf die Spielregeln vertraut haben, sind nicht zu bestrafen, sondern es soll ein Ausgleichsmechanismus gefunden werden, wie auch eine Lösung für die restlichen Wirtschaftszweige zu finden ist. Wir haben auf der europäischen Ebene für unsere Forderung geworben, die Unternehmen, die durch eine Abschwächung bestraft würden, nicht zu bestrafen, sondern sie zu schützen. So geht aus unserer Sicht handwerklich saubere Arbeit, nämlich im Suchen nach Lösungen statt im Suchen nach Schuldigen. Als die Europäische Union vor 20 Jahren diese CO₂-Bepreisung und diesen Ausgleichsmechanismus beschlossen hat, ging man nämlich noch von ganz anderen Annahmen aus. Diese Annahmen haben sich leider nicht bestätigt, denn es machen eben nicht alle Länder mit, sondern aktuell nur die Europäische Union. In China gibt es sehr geringe Bepreisungsmodalitäten. Allerdings darf das nicht dazu führen, dass sich die europäische Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem globalen System nicht durchsetzt. Deswegen ist es an sich richtig, das Ganze gewissermaßen abzuschwächen. Deshalb ist es auch richtig, dass die EU nunmehr die Preise langsamer steigen lassen möchte, um der Deindustrialisierung entgegenzuwirken. Das teilen die saarländische Landtagsfraktion und nach unserer Kenntnis auch die SPD-Bundestagsfraktion. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Vorreitern wie der saarländischen Stahlindustrie kostenlose Zertifikate zugeteilt werden. Was es jetzt braucht, ist nämlich eine gemeinsame Vertretung der saarländischen Interessen in Brüssel und auch in Berlin. Es soll aber kein Fingerzeig nach Berlin sein oder eine Schuldzuweisung, sondern sauberes politisches Handwerk. Das Problem ist erkannt, es wird an Lösungen gearbeitet. Jetzt müssen wir gemeinsam das tun, was man in einer Demokratie tut, nämlich für Mehrheiten für unseren Lösungsweg werben, und dies für eine Sicherung der saarländischen Interessen. Das ist jetzt unser Auftrag, damit auch künftigen Generationen - genau wie bei meinem Großvater - und ihren Nachkommen und weiteren Generationen ein gut bestelltes Feld hinterlassen werden kann. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Dr. Salm, für Ihren Redebeitrag. Als nächster Redner hat nun von der AfD-Landtagsfraktion Herr Carsten Becker das Wort.

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Carsten Becker AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländer! Ich bin immer wieder dankbar, wenn man bei solchen Anträgen die Möglichkeit hat, Unterschiede klarzumachen. Wie setzen die SPD und die CDU ihre Prioritäten? Wie setzt sie die AfD? In Ihrem letzten Forderungspunkt steht eindeutig, der Landtag solle die Bundesregierung auffordern, an den deutschen und europäischen Klimazielen festzuhalten. Daran sieht man, wie Sie Ihre Prioritäten setzen. Wer zu diesen wahnsinnigen Klimazielen Ja sagt, der sagt auch Ja zur Deindustrialisierung Deutschlands, der sagt Ja zur Deindustrialisierung des Saarlandes. Wir sehen es hier live und in Farbe, wie uns die Industrie in die Knie geht. Sie sagen ganz deutlich, (Abg. Becker (AfD)) Sie wollen die Stahlindustrie auf dem Altar des Klimagottes opfern. (Zuruf des Abgeordneten Thielen (CDU).) Wir als AfD sagen ganz klar, wir wollen diese Luftsteuern, dieses ganze Wolkenkuckucksheim, das wir dort haben, abschaffen. Dann kann die saarländische Stahlindustrie, wie sie es in den letzten 300 Jahre auch schon gemacht hat, ihre guten Produkte wettbewerbsfähig auf dem Weltmarkt verkaufen. Das kann sie jetzt nämlich nicht. Ich kann mit meinen zwei Minuten Redezeit nicht ins Detail gehen. CBAM ist vielleicht schön für den Binnenmarkt, er wird vor nichtgrünem Stahl geschützt, aber die Wettbewerbsfähigkeit im Export geht in den Keller, denn in den anderen Märkten - wir haben über China und Amerika gesprochen - hat man diese Schutzmechanismen nicht. Das heißt also, dort wird konventioneller Stahl angeboten werden und dieser konventionelle Stahl wird wesentlich günstiger sein. Das bedeutet, die Exportmöglichkeiten der eigenen Stahlindustrie fallen dort weg. Das ist in Ihrer Verantwortung. Wir sagen ganz klar: So geht es nicht weiter. Wir müssen diese ganze Klimaideologie wegmachen, und dann können die Automobilindustrie und die Stahlindustrie leben und die nächsten 300 Jahren noch sehr gut produzieren.

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Christina Baltes

Herr Becker, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Carsten Becker AfD

Das werden wir angehen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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Christina Baltes

Danke, Herr Becker, für Ihren Redebeitrag. Als Nächster hat der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Herr Jürgen Barke, das Wort.

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Barke

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Verehrtes Publikum, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich bin dankbar und will mich bei den Fraktionen von CDU und SPD bedanken, dass nach den Demonstrationen in Völklingen jetzt auch das Parlament genutzt wird, um ein deutliches Signal nach Brüssel und Berlin zu senden, dass wir als demokratische Kräfte in diesem Land geschlossen hinter dem Ziel der Erhaltung der Stahlindustrie im Saarland stehen. Wir haben gerade einen Beitrag von der AfD gehört. Besser kann man sich nicht disqualifizieren. Wer heute von der Abwicklung der Stahlindustrie redet oder sie gar empfiehlt, der ist an Zynismus nicht zu überbieten. Dafür gibt es auch keine Entschuldigung. Das will ich an dieser Stelle so einordnen. (Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Schaufert (AfD).) Timo Ahr hat es genannt: Wir kämpfen seit vielen Jahren für den Erhalt der Stahlindustrie. Die Stahlindustrie im Saarland hat sich als First Mover auf der Grundlage der Regeln des Bundes und der EU-Kommission sehr frühzeitig auf den Weg gemacht. Sie hat sich im Rahmen der Regelungen, die wir uns gesetzt haben, und vor dem Hintergrund der definierten Klimaziele - ich bin dankbar, dass der Kanzler im April deutlich bekräftigt hat, dass wir daran festhalten wollen - in die grüne Transformation begeben. Im Grunde genommen ist uns auf dem Weg, wenn uns auch nicht viel geschenkt wurde, bis dato viel gelungen. Wir haben zusammen mit der EU-Kommission, die festgelegt hat, dass für die Resilienz und die Sicherheit in Europa Grundstoffindustrien wichtig sind, erreicht, dass ein Subventionsrahmen von 2,6 Milliarden Euro gewährt werden darf. Das war aber nicht der Punkt. Wir haben zusammen mit der CDU-Fraktion den Transformationsfonds auf den Weg gebracht, sodass wir unseren Anteil von knapp 800 Millionen Euro an der Förderung von 2,6 Milliarden leisten können. Die Baustellen sind am Laufen. Die Wirkungen für die Saarindustrie und auch die Saarwirtschaft werden über die Baustellen deutlich: Das ist gut gelungen. Wir haben aber auch erlebt, dass wir gewisse Inkonsistenzen in europäischen Regelwerken haben, die dazu geführt haben, dass wir zusammen mit dem Bund in einem sehr einvernehmlichen Prozess Bescheide, die wir erhalten hatten, verändern mussten. Auch das ist uns im Zusammenspiel gut gelungen. Jetzt stehen wir vor der Herausforderung, dass eingefordert wird, anderen, die sich nicht so frühzeitig auf den Weg begeben haben, Zeit einzuräumen und deshalb am ETS etwas zu verändern. Ich halte das vom Grundsatz her für sehr gefährlich, wiewohl ich auf der anderen Seite anerkenne, dass wir, wenn wir Wandel ohne Bruch wollen und Disruptivitäten vermeiden wollen - egal, wer jetzt dafür verantwortlich ist -, Regelungen schaffen müssen, dass wir alle in der Industrie in Deutschland gut mitnehmen. Deshalb geht es jetzt nicht darum, den einen gegen den anderen auszuspielen. Was ich und was wir aber ganz gezielt einfordern - Anke Rehlinger, das Kanzleramt, das Finanzministerium, das BMWE, wir sind alle gemeinsam mit den Unternehmen permanent in Kontakt -, ist gutes Handwerk, denn gutes Handwerk ist am Ende ganz entscheidend. Ich erinnere nur daran, 2016 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die großen Atomkonzerne für den Atomausstieg entschädigt werden müssen. Damals ging es im Kern darum, dass man die Laufzeitverlängerung sehr kurzfristig wieder zurückgenommen hat. Wir sind in einem Rechtsstaat, darauf will ich hinaus, und wer in einem Rechtsstaat auf der Grundlage von gegebenen Regeln investiert, der darf, wenn dann Regeln zugunsten anderer verändert werden sollen, darunter nicht leiden. Deshalb wäre es gutes Handwerk, zunächst einmal mit den betroffenen Unternehmen, den First Movern, die Regelungen zu treffen, die notwendig sind, um ihre Ausgleiche bei Veränderung des Rahmens zu 100 Prozent sicherstellen zu können. Dann kann man auch anderen mehr Zeit geben. Ich will auch daran erinnern, dass Klimaziele erreicht werden müssen und dass der jetzt angelegte Emissionshandel ein Stück weit an Ziele in allen Sektoren adressiert ist - an Industrie, Handwerk, Mobilität und an den privaten Sektor. Was wir heute an Zeit gewinnen, müssen wir hinten raus wieder aufholen. Das kann teuer werden und auch dafür müssen wir Regelungen schaffen. Lassen Sie uns dafür gemeinsam kämpfen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von SPD und CDU.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Minister Baker, für Ihren Redebeitrag. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/2282. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2282 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2282 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben SPD- und CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu den Punkten 17 und 18 der Tagesordnung: Befassung gemäß Artikel 98a der Verfassung des Saarlandes über den Gegenstand der Volksinitiative „zum Erhalt des Marienhaus Klinikums Neunkirchen (Kohlhof)“ Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Beschlussfassung gemäß § 3 Absatz 2 Volksabstimmungsgesetz und Artikel 98a der Verfassung des Saarlandes zum Gegenstand der Volksinitiative „zum Erhalt des Marienhaus Klinikums Neunkirchen (Standort Kohlhof)“ Zur Berichterstattung über die Beratung in den Ausschüssen erteile ich der Vorsitzenden des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Abgeordneter Nadia Schindelhauer, das Wort. Abg. Schindelhauer (SPD), Berichterstatterin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Durch die Übergabe der Unterschriftensammlung am 23.03.2026 durch die beiden Vertrauenspersonen der Volksinitiative zum Erhalt des Marienhaus Klinikums Neunkirchen Kohlhof, Sabrina Math und Teresa Sciarotta, die ich an dieser Stelle ganz herzlich hier im Landtag begrüßen darf, an Landtagspräsidentin Heike Winzent wurde ein Verfahren in Gang gesetzt, das nunmehr mit der Befassung des Plenums gemäß Artikel 98a der Verfassung des Saarlandes über den Gegenstand der Volksinitiative seinen Abschluss findet. Laut der Volksinitiative sind insgesamt 10.312 Stimmen abgegeben worden. Nach der Prüfung der Kriterien konnte als Ergebnis festgestellt werden, dass von seinerzeit gezählten 6.152 Unterstützungsschriften 5.500 Unterstützungsschriften gültig sind. Das Quorum wurde mit 5.500 gültigen Unterstützungsschriften mit 500 Stimmen über der erforderlichen Anzahl von 5.000 Stimmen der Einwohnerinnen und Einwohner des Saarlandes somit deutlich erreicht. Der Antrag der Volksinitiative war daher zulässig. Nach einer Anhörung der Vertrauenspersonen zur Zulässigkeit des Antrages der Volksinitiative am 13.05.2026 im Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit wurde diese in selbiger Sitzung auch förmlich festgestellt. Der Ausschuss machte damit den Weg frei für eine Beschlussfassung des Plenums zum Gegenstand der Volksinitiative, nachdem zuvor die Vertrauenspersonen noch einmal im inhaltlich zuständigen Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit in öffentlicher Sitzung angehört wurden. Diese Anhörung fand am 10.06.2026 statt. Die Vertrauenspersonen haben sich dabei in einem ausführlichen Sachvortrag zu den Zielen der Volksinitiative geäußert, ihre Argumentation aus der schriftlichen Begründung nochmals bekräftigt und anhand neun verschiedener Punkte nochmals dargelegt, warum der Klinikstandort Kohlhof vollständig erhalten bleiben sollte. Insbesondere haben die Initiatorinnen betont, dass das Brustzentrum am Kohlhof unbedingt bleiben müsse. Abschließend möchte ich den beiden In- (Abg. Schindelhauer (SPD)) itiatorinnen der Volksinitiative, Frau Math und Frau Sciarotta, für ihr bürgerliches Engagement und ihren Einsatz für unsere Demokratiebildung noch einmal herzlich Danke sagen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und der CDU.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Schindelhauer, für die Berichterstattung. Zur Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Florian Schäfer das Wort.

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Florian Schäfer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren der Volksinitiative! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Manchmal kommt eine Nachricht und man ist überwältigt. Sie haben es geschafft, sich zu einem ehrenamtlichen Engagement zusammenzutun, das man in der Gesellschaft nicht jeden Tag sieht. Frau Math, Frau Sciarotta, herzlichen Dank für alle Unterstützerinnen und Unterstützer, die Sie vereint haben. Ihr Engagement war viel Arbeit. Sie haben dem Marienhaus-Standort Kohlhof ein ganz anderes Gesicht gegeben. Sie sind einen demokratischen Weg gegangen und haben mit den Verfahren, die Ihnen aus der Verfassung zur Verfügung stehen, die Initiative ins Leben gerufen und mit dem Kohlhof einen Standort beschrieben, wie wir sie typischerweise in Deutschland haben und die wir im Moment in einer schweren Situation vorfinden. Dafür herzlichen Dank! (Beifall von der SPD.) Ihr Anliegen wurde, wie eben schon von der Kollegin Ausschussvorsitzenden vorgetragen, in den beiden unterschiedlichen Ausschüssen behandelt. Wir haben die Anhörung miterlebt, wir haben dort Fragen gestellt und wir haben uns öffentlich mit der Thematik auseinandergesetzt. In dieser Anhörung haben Sie eindrucksvoll die Sinnhaftigkeit des Kohlhofs hervorgehoben, nicht nur auf den wichtigen Faktor der Geburtshilfe des Standorts bezogen, die über 20 Prozent der Geburten im Saarland betreut, sondern auch, was die Frauenmedizin betrifft. Gerade der von Ihnen hervorgehobene Standortteil des zertifizierten Brustzentrums ist für die Versorgung in diesem Bereich des Saarlandes - wie Sie schon gesagt haben - nicht nur wertvoll, sondern unabdingbar. Wir haben uns als Fraktion auf den Weg gemacht und aus Ihrer Initiative einen Antrag verfasst. Die Kollegen werden nachher noch dazu reden. Es ist am Ende des Tages leider nicht dazu gekommen, das Ganze gemeinsam auf den Weg zu bringen. Wir haben uns aber nicht abbringen lassen und den Antrag so eingebracht, wie ich ihn jetzt vorstelle. Der wesentliche Aspekt war das Verfahren, das Sie aus der Verfassung genutzt haben. Wir führen vier Punkte an, die wir als die wichtigsten entnommen haben. Erstens: die Sicherstellung der Notfallversorgung, die auch in diesem Termin eindrucksvoll hervorgehoben wurde. Es war Ihnen wichtig, uns die eindeutigen Argumente zu sagen, wie es aktuell in der Notaufnahme aussieht. Deshalb haben wir eine eindeutige Forderung formuliert, aber - sehen Sie es uns nach - ganzheitlich. Wir denken für den Landkreis. Bei allen Umstrukturierungsmaßnahmen, die im Sinne der Krankenhausreform anstehen, egal wie diese aussehen mögen, muss die Notfallversorgung ohne jegliche Versorgungslücken dargestellt sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Was am Anfang zu diesen ganzen Wortgefechten im letzten Quartal 2025 und an mancher Stelle auch zu Unterstellungen geführt hat, wollen wir im zweiten Punkt auf den Weg bringen, nämlich Transparenz und Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger, für die Ärztinnen und Ärzte, für die Beschäftigten, für die Kommune und für die betroffenen Mitarbeiter. Wir wollen Transparenz und Informationsaustausch für diese Menschen in dem jetzigen Prozess, der ansteht, allerdings können wir Ihnen Fragen dazu noch nicht ganz beantworten - wir haben uns auch im Ausschuss darüber ausgetauscht -, da wir noch keine rechtssichere Gesetzesgrundlage haben. Das weiß mittlerweile jeder von uns, der die Medien in den letzten Tagen verfolgt hat. Im Punkt 2 steht der Gesundheitsstandort Neunkirchen im Vordergrund. Den haben wir dort aufgezeigt. Denn nur, wenn wir die Menschen mitnehmen können, können wir Akzeptanz für die notwendigen und unabdingbaren Reformen der Krankenhauslandschaft schaffen. Diesen Faktor haben wir hier im saarländischen Landtag in dieser Legislatur schon öfter behandelt. Sie haben über die Investitionen des Landes gesprochen. Auch hier haben wir in den letzten Jahren geliefert. Diese Landesregierung hat im Rahmen der Investitionskosten mehrere hundert Millionen in verschiedene Standorte gesteckt. Das Land ist für die Investitionskosten zuständig. Hier geht es darum, dafür zu sorgen - das ist unser Punkt 3 im Antrag -, dass es später, wenn feststeht, wie es weitergeht, zu keinen Verzögerungen bei der Finanzierung der Investitionskosten der Krankenhäuser kommt. Das Geld muss da sein und es wird da sein. (Beifall von der SPD.) Der wichtigste Punkt ist für mich die aktuelle Forderung der Planungssicherheit und der Zukunftsperspektiven aller Standorte im Saarland, egal welchen Standort es betrifft. Es geht mir und meiner Fraktion nicht darum, am heutigen Tag Schuldzuweisungen zu ma- (Abg. Schäfer (SPD)) chen, sondern Verantwortliche zu benennen, die in Verantwortung stehen und diese planlose Reise der Umstrukturierung des Gesundheitssystems endlich beenden müssen. Nicht nur beim Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz müssen die Entscheidungen getroffen werden, die wir dringend benötigen, sondern auch bei den beiden anstehenden parallel verlaufenden Reformen der Pflege wie auch der Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung. Wie wir eben schon gehört haben, begann Ihre Reise nach vielen Einzelgesprächen am 23.06. mit der Einreichung der Initiative bei uns und vorher mit ihrem ganzen Engagement. In dieser Zeit kamen diese zwei Reformen auf den Weg. Ich kann denjenigen, die bei dem heißen Wetter Interesse und Zeit haben, nur empfehlen - ich habe es teilweise getan -, sich die Anhörung des Bundes von Montag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz anzusehen, die unterschiedlichen Verbände zu hören, die Kritik, die hier geübt wurde, und die 66 Vorschläge, die zur Erhaltung des Gesundheitssystems veröffentlicht wurden, und der wenigen Rücksichtnahme im Reformversuch. Egal, welche Reformen wir anpacken: Wir können bei den Krankenhäusern im Land unsere Hausaufgaben so gut erledigen, wie wir wollen, ohne eine klare Bundesregelung können wir diese Auswirkungen nicht stoppen. Auch ich rede, wie viele von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit den Trägern. Wir sind in Gesprächen. Durch die anstehenden Gesetze stehen alle Krankenhausstandorte - es sind über 1.800 in ganz Deutschland - vor Herausforderungen. Jeder zweite Standort ist im Moment vakant, weil keiner weiß, wie er rechnen soll. Deshalb ist dieser Punkt fundamental: die Auswirkungen des Bundes. Sie wollen den Kohlhof retten. Wir wollen eine Krankenhauslandschaft im Saarland, die flächendeckend dafür sorgt, dass Patienten sich gut aufgehoben fühlen, versorgt werden und dass Heilung das Ziel ist. Am Ende aller Reformen muss die Gesundheitsversorgung der Menschen im Mittelpunkt stehen. (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank für die Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion, Herr Schäfer. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. Als erster Redner hat nun der Kollege Alwin Theobald von der CDU-Landtagsfraktion das Wort.

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Alwin Theobald CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Über eine Volksinitiative reden wir hier nicht oft. Ich gehöre dem Landtag bereits in der zweiten Legislaturperiode an, erlebe das aber zum ersten Mal. Volksinitiative bedeutet: Die Saarländerinnen und Saarländer melden sich in großer Zahl zu Wort, um den Landtag, aber auch die Landesregierung zu verpflichten, sich mit einem Thema zu beschäftigen, das ihnen am Herzen liegt. Sie melden sich in diesem Falle aber genauso zu Wort, weil sie sich bei politischen Entscheidungen übergangen fühlten. Das wurde in den vielen Gesprächen, die ich mit den Initiatorinnen und den Mitgliedern der Volksinitiative geführt habe, mehr als deutlich. Ich freue mich sehr, dass die Initiative heute hier vertreten ist, und begrüße Sie sehr herzlich, allen voran Frau Sciarrotta und Frau Math. Herzlich willkommen! (Beifall von der CDU und der SPD.) Worum geht es Ihnen? Es geht Ihnen um die Zukunft des Klinikstandortes Kohlhof. Es geht Ihnen um die medizinische Versorgung im Landkreis Neunkirchen und im östlichen Saarland. Es geht Ihnen um Beschäftigte, die seit Monaten mit Unsicherheit leben. Es geht Ihnen um Bürgerinnen und Bürger, die sich Sorgen um ihre Familien machen, um ihre Kinder, um ältere Angehörige, um die Erreichbarkeit medizinischer Hilfe im Ernstfall. Ich möchte zu Beginn sehr bewusst sagen: Den Initiatorinnen dieser Volksinitiative, den Unterstützerinnen und Unterstützern, den vielen Menschen, die gesammelt, unterschrieben, informiert, geworben und nicht lockergelassen haben, gilt unser ausdrücklicher Respekt. Sie haben gezeigt, dass Demokratie nicht nur alle paar Jahre an der Wahlurne stattfindet. Demokratie lebt auch davon, dass sich Bürgerinnen und Bürger engagieren, wenn sie den Eindruck haben: Hier geht es um etwas, was für unsere Region existenziell wichtig ist. Meine Damen und Herren auf den Zuschauerrängen, Sie haben mit Ihrem Engagement erreicht, dass dieses Thema nicht irgendwo verwaltet, wegmoderiert oder kleingeredet werden kann. Sie haben erreicht, dass der Landtag des Saarlandes sich damit befassen muss, und das ist gut so. Die Volksinitiative hat den vollumfänglichen Erhalt des Marienhaus Klinikums Neunkirchen am Standort Kohlhof in seiner bisherigen Schwerpunktsetzung gefordert. Dazu gehören Kinder- und Jugendmedizin, Frauenheilkunde, Geburtshilfe, Innere Medizin, Gastroenterologie und Diabetologie, Allgemein- und Viszeralchirurgie, Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie, Radiologie, Brustzentrum, Anästhesie und interdisziplinäre Intensivmedizin - eine ganze Menge. Das war eine klare Forderung. Diese Klarheit sollten wir in der heutigen Debatte nicht verwischen. Ja, es ist richtig: Der Standort Kohlhof wird erhalten bleiben. Das ist wichtig. Es ist positiv, dass Frauenheilkunde, Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin in Neunkirchen weiter eine Zukunft haben sollen. Es ist (Abg. Theobald (CDU)) ausdrücklich zu begrüßen, dass das Sozialpädiatrische Zentrum gestärkt, ein Medizinisches Versorgungszentrum für Kinder- und Jugendmedizin aufgebaut und zusätzliche Angebote für Kinder und Jugendliche geprüft oder sogar geschaffen werden. Als gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion sage ich: Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist eine der zentralen Zukunftsfragen unseres Gesundheitssystems. Wir sehen steigende Bedarfe, wir erleben zunehmende psychische und psychosomatische Belastungen, wir erleben Familien, die Unterstützung brauchen. Entsteht hierfür am Kohlhof ein starkes Zentrum, so ist das für die Region eine echte Chance. Aber zu einer ehrlichen Debatte gehört auch die andere Seite: Die Notfallversorgung, die Innere Medizin und die Allgemeine Chirurgie sollen künftig am Diakonie-Klinikum in Neunkirchen konzentriert werden. Doppelstrukturen sollen abgebaut werden, Leistungen werden verlagert, der Standort Kohlhof verändert sein Profil ganz grundlegend. Das mag im Ergebnis fachlich begründbar sein, das mag unter den Rahmenbedingungen der Krankenhausreform, des Fachkräftemangels und der wirtschaftlichen Lage vieler Kliniken notwendig erscheinen. Aber es bleibt eine tiefgreifende Veränderung, und das Ergebnis ist nicht einfach identisch mit dem ursprünglichen Anliegen der Volksinitiative. Wir als CDU sagen nun nicht, dass alles muss so bleiben müsse, wie es war. Wir wissen sehr genau, dass sich die Krankenhauslandschaft verändert. Wir wissen, dass nicht jeder Standort und jedes Angebot auf Dauer in gleicher Weise vorgehalten werden können. Wir wissen, dass Qualität, Personalverfügbarkeit, Investitionsfähigkeit und medizinische Spezialisierung eine große und immer wichtigere Rolle spielen. Aber wir sagen auch: Wer den Menschen im Saarland Veränderungen zumutet, muss ihnen Klarheit geben, wie die Gesundheitsversorgung im gesamten Saarland in Zukunft ganz konkret gewährleistet werden soll. (Beifall von der CDU.) Deshalb reicht es nicht, einfach zu sagen, dass der Standort erhalten bleibt. Für die Menschen macht es einen Unterschied, ob ein Krankenhausstandort nur formal fortbesteht oder dort tatsächlich eine leistungsfähige Versorgung angeboten wird, die den Bedürfnissen der Region gerecht wird. Deshalb ist es im Jahr 2026 schlichtweg weder politisch zeitgemäß noch inhaltlich angemessen, dass Krankenhausplanung nur in Hinterzimmern stattfindet und grundlegende Gutachten zum Teil nach wie vor unter Verschluss gehalten werden. Ein Blick über den Tellerrand, lieber Herr Minister, hätte genügt: Das Land Brandenburg - SPDregiert - hat beispielsweise schon im vergangenen Jahr Regionalkonferenzen zur Krankenhausreform gestartet, zu denen alle Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Region eingeladen sind. Man hat dabei vorab betont, dass alle Krankenhausstandorte als Orte regionaler Gesundheitsversorgung erhalten und durch Kooperation und Arbeitsteilung gestärkt werden sollen. Unter der SPD-Alleinregierung im Saarland hingegen erfahren viele Bürgerinnen und Bürger von Veränderungen leider erst dann, wenn wesentliche Entscheidungen politisch längst vorgeprägt erscheinen. Genau das schafft aber Misstrauen. Und genau dieses Misstrauen hat die Volksinitiative auf dem Kohlhof sichtbar gemacht. Ich wiederhole deshalb auch heute gerne noch einmal das, was wir als CDU-Landtagsfraktion in den vergangenen Monaten immer wieder gefordert haben: Die Krankenhausversorgung im Saarland braucht eine Gesamtstrategie. Es muss damit Schluss sein, dass die Landesregierung von Standort zu Standort stolpert. Es muss auch damit Schluss sein, dass die Landesregierung immer erst dann reagiert, wenn Bürgerinitiativen entstehen, wenn Beschäftigte verunsichert sind oder wenn Träger wirtschaftlich unter Druck geraten. Wir brauchen eine Krankenhausplanung, die medizinische Qualität, Erreichbarkeit, Fachkräftesicherung, Investitionsbedarf und regionale Besonderheiten transparent zusammenführt. Das Saarland ist ein kleines Flächenland mit besonderen Strukturen; kurze Wege sind unsere Stärke. Aber kurze Wege bleiben nur eine Stärke, wenn die medizinische Versorgung nicht aus der Fläche verschwindet. Deshalb ist die Debatte über den Kohlhof auch eine Debatte über die Frage, wie wir künftig im Saarland Krankenhausversorgung organisieren wollen - planvoll, transparent und verlässlich oder aber getrieben von wirtschaftlichem Druck, Fachkräftemangel und mit nachträglicher politischer Rechtfertigung. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Christina Baltes

Danke, Herr Theobald, für Ihren Redebeitrag. Als nächster Redner hat von der AfD-Landtagsfraktion Herr Christoph Schaufert das Wort.

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Christoph Rudolf Schaufert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Sciarrotta, sehr geehrte Frau Math! Liebe andere Anwesende aus Neunkirchen! Ich bin einer der wenigen hier im Plenum, die aus Neunkirchen stammen, die gebürtige Neunkircher sind und die um die Bedeutung des Kohlhofs wissen. (Abg. Schaufert (AfD)) Die Volksinitiative hat damit, dass wir uns heute damit beschäftigen, wirklich einen großen Erfolg erreicht. Es ist auch sehr wichtig und sehr gut, dass wir das tun. Aber meine Vorredner, sowohl die Redner in der Begründung als auch eben Herr Theobald, haben einfach wieder den Blick auf diese „institutionelle Medizin“ gerichtet: Es gibt Pläne, es gibt Träger, es gibt wirtschaftliche Zwänge, es gibt wirtschaftliche Not. Ich glaube, wir müssten endlich einmal die Perspektive wechseln. Es geht in unseren Diskussionen ja immer wieder um das Thema Integration. Was integriert Menschen, seien es sehr Schlaue, seien es Dümmere, seien es Reiche, seien es Arme? Das ist die Sorge um unsere Zukunft. Dabei stellt sich immer wieder die Frage nach einer absoluten Basisversorgung, die der Staat darstellen muss. Ich nenne immer, ich habe das schon des Öfteren auch hier gebracht, das Beispiel von Feuerwehr und Polizei. Niemand hier kommt allerdings auf die Idee, ein System zu entwickeln, bei dem mit verschiedenen Trägern die Pfeiler der medizinischen Basisversorgung, also von dem, was „Feuerwehr und Polizei“ entspricht, durch die Krankenversicherung, durch eine Versicherungsleistung oder sonst irgendetwas abgedeckt werden können. Wir müssen einfach die Perspektive wieder auf den Menschen ausrichten: Menschen haben ein Bedürfnis nach medizinischer Versorgung an dem Ort, an dem sie wohnen, an dem sie leben. Diese medizinische Versorgung kostet Geld, sie kann niemals wirklich wirtschaftlich betrieben werden. Darauf sollten wir tatsächlich langsam, aber sicher einmal den Fokus richten, statt die ganze Zeit nur darüber zu reden. Natürlich wird dabei auch immer ein klein wenig parteipolitisch ein „Zaubertrank“ zubereitet zur Frage, wer nun eigentlich der wirklich gute Kümmerer ist. Dabei wird gerne auf Herrn Jung gezeigt, weil er mit der Verlautbarung seiner Planung diese ganze Spirale losgetreten hat. Allerdings steht Herr Jung natürlich auch unter einem gewissen Zwang angesichts dessen, was ihm von der Bundesgesetzgebung vorgegeben wird. Bei einem sind wir uns aber ja wohl alle einig: Frau Warken als Bundesgesundheitsministerin, hier die SPD-Alleinregierung, im Bund CDU und SPD in der Regierung - sie haben alle Karten in der Hand. Sie könnten alles das, was jetzt mit blumigen Worten beschrieben wird, umsetzen. Aber noch einmal: Wir müssen den Menschen in den Mittelpunkt rücken. Als Neunkircher bin ich natürlich auch in der Kommunalpolitik immer dafür gewesen, dass der Kohlhof so erhalten bleibt, wie er bis jetzt war. Ich habe auch tatsächlich dem Kohlhof viel zu verdanken, wo meine Tochter - -

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Christina Baltes

Herr Schaufert, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Christoph Rudolf Schaufert AfD

Ich glaube, ich mache hier einmal einen Punkt. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Schaufert, für Ihren Redebeitrag. Als nächster Redner hat erneut Herr Florian Schäfer von der SPD-Fraktion das Wort.

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Florian Schäfer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur ganz kurz: Ich will noch einmal den einen oder anderen Aspekt in ein anderes Licht rücken. Ich bin, denke ich, hier eigentlich bekannt als jemand, der sehr sachlich unterwegs ist. In den zurückliegenden Monaten haben wir einiges dafür getan, uns hier mit dieser Initiative, die entstanden ist, auseinanderzusetzen. Ich bin der Auffassung, dass dieser Antrag, den wir vorgelegt haben, nicht verwischt, was die Initiative will, sondern das ausdrückt, was im Rahmen der Möglichkeiten liegt. Nun war eben die Rede von „Hinterzimmern“ und „transparenter Politik“. Ich frage mich, was der geschätzte Gesundheitsminister Laumann wohl zur aktuellen Entwicklung beim Bund sagt, angesichts der verwirrenden Gesetzgebungen, mit denen man dort unterwegs ist. Wer soll denn auf dieser Grundlage etwas planen? Dass argumentativ auf irgendein SPD-geführtes Bundesland abgezielt wird, bedeutet auch wieder eine Verwischung sachlicher Tatsachen. Jedes Bundesland ist anders strukturiert, jedes Bundesland hat eine andere Krankenhauslandschaft, verfolgt andere Intentionen und setzt diese Reform anders um. Hier arbeitet man sich aber immer am saarländischen Gesundheitsminister ab - der für die Psychotherapeuten eingestanden hat, der für Ausbildung eingestanden hat, der für die Krankenhausreform eingestanden hat. Das ist dem Dialog im Sozialausschuss nicht würdig! (Beifall von der SPD.) Ich stehe zu diesem Antrag, den wir eingebracht haben. Ich hätte mich gefreut, hätte man auch bei Ihnen einmal zum Ausdruck gebracht, wie man zu diesem Antrag steht. Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Danke, Herr Schäfer, für Ihren Redebeitrag. Als nächster Redner hat nun für die Regierung Dr. Magnus Jung, Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, das Wort.

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Dr. Magnus Jung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass wir heute die Gelegenheit haben, über einen wichtigen Teil der Krankenhausplanung im Saarland zu sprechen. Ich will noch einmal in Erinnerung rufen, worum es im Grunde geht: Es geht um die Sicherstellung einer guten Versorgung in der Zukunft. Wir müssen dafür sicherstellen, dass die Qualität stimmt. Wir müssen sicherstellen, dass die Erreichbarkeit in den vorgeschriebenen Minutenfristen gewährleistet ist. Wir brauchen solide wirtschaftliche Grundlagen für den Betrieb von Krankenhäusern. Wir brauchen eine Planung, die letztlich auch die Grundlage für Investitionsentscheidungen darstellen kann, denn wir wollen in den nächsten Jahren viele hundert Millionen Euro in die Krankenhausstandorte im Saarland investieren. Wir müssen bei all diesen Planungen auf die Veränderungen reagieren, die stattgefunden haben, etwa auf den Rückgang der Fallzahlen im Saarland und bundesweit und auf den Trend der Ambulantisierung in der Gesundheitsversorgung. Wir müssen berücksichtigen, dass es neue gesetzliche Grundlagen gibt für die Krankenhausfinanzierung und die Leistungsgruppen-Zuweisung, und wir wissen, dass es knappe personelle Ressourcen gibt, sowohl im medizinischen Bereich als auch in der Pflege. Verantwortung zu tragen, zu regieren, das heißt, das ganze Land im Blick zu haben, in die Zukunft zu schauen und heute Entscheidungen zu treffen, die auch in fünf oder zehn Jahren noch Bestand haben. Die Situation im Saar-Ost-Raum war deshalb für die Krankenhausplanung besonders schwierig, weil wir hier gleich mehrere Standorte haben, zwei in Neunkirchen, einen in St. Wendel und benachbart sind noch die Krankenhäuser in Homburg, St. Ingbert oder in Sulzbach, die ein sehr dichtes Versorgungsangebot haben. Insbesondere in der Kreisstadt Neunkirchen gibt es eine Doppelversorgung in vielen Bereichen. Deshalb haben wir gemeinsam mit den Trägern und auch auf Initiative der Marienhaus-Gesellschaft ein Modell entwickelt, wie wir diese Krankenhauslandschaft in die Zukunft entwickeln wollen. Dieses Modell habe ich öffentlich als einen Vorschlag vorgestellt. Ich habe gesagt: „Das ist, wo wir hinwollen. Das ist aber noch nicht in trockenen Tüchern, sondern es gibt noch viele Hürden auf diesem Weg.“ Ich habe mit diesem Vorschlag die gesamte öffentliche Debatte überhaupt erst ermöglicht: die Bürgerinitiative, die Demonstration der Mitarbeiter, die Debatten im Stadtrat und im Kreistag; all diese öffentlichen Debatten wurden nicht über Entscheidungen, sondern über Vorschläge geführt. Ich finde, das war ein gutes Stück Demokratie, dass sich die Bürgerinnen und Bürger einbringen können, bevor Entscheidungen gefällt werden. (Beifall von der SPD.) Ich will ausdrücklich sagen, dass ich großen Respekt habe vor denen, die ihre demokratischen Rechte genutzt haben, die sich eingebracht haben, auch wenn sie in der einen oder anderen Frage eine andere Position haben als ich. Aber das gehört zum demokratischen Spiel dazu. Ich habe zu jeder Zeit mit allen Beteiligten das Gespräch gesucht, Sie können das sicherlich bestätigen, auch mit der Mitarbeitervertretung. Wir sind auch heute noch im Gespräch, und ich glaube, das ist die Art und Weise, wie wir im Saarland miteinander umgehen sollten. Am Ende dieser Diskussionen hat es einen Kompromiss gegeben, nämlich auf der einen Seite die Stärkung des Diakonie-Krankenhauses durch den Abbau von Doppelstrukturen in Neunkirchen und zweitens den Erhalt des Standortes Kohlhof als Fachklinik für Geburtshilfe, Gynäkologie und Pädiatrie mit einer starken Sparte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Ich habe auch angeregt zu prüfen, ob ein zusätzliches Angebot in der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Standort entwickelt werden kann. In der Diskussion scheint noch die Frage offen, nämlich wie es mit dem Brustzentrum weitergeht. Auch hier will ich für Transparenz sorgen. Erstens: Der Träger hat ein solches als Leistungsgruppe beantragt, aber dennoch hat es in den letzten Wochen auch Gespräche zwischen dem Träger und meiner Fachabteilung gegeben, weil hier verschiedene Argumente abzuwägen sind. Auf der einen Seite haben wir dort relativ niedrige Fallzahlen - relativ knapp über der GBA-Mindestmenge -, und wir haben allgemein gute Gründe zu sagen, onkologische Versorgung sollte man möglichst an onkologischen Zentren machen. Das ist ein Argument, das auch an vielen anderen Stellen im Saarland für die Konzentration von Leistungen vorgetragen wird. Auf der anderen Seite geht es aber auch darum, die Versorgung noch in irgendeiner Weise wohnortnah zu organisieren. Wenn man eine Fachklinik für Gynäkologie entwickeln will, macht es sicherlich auch Sinn, alle Leistungen anzubieten, die dazugehören. Deshalb kann ich Ihnen heute sagen, dass ich die Weiterführung des Brustzentrums am Standort Kohlhof befürworte. Wenn der Träger die entsprechenden Anträge aufrechterhält, kann die Versorgung in diesem Bereich fortgesetzt werden. Insgesamt kann ich feststellen, dass die Versorgung in der Region gesichert ist, auch wenn die von uns geplanten Strukturveränderungen umgesetzt werden. Noch eine Anmerkung: Es hat in der Sache einen öffentlichen Streit gegeben, auch einen Streit in der Stadt Neunkirchen. Dabei hat man dann auch über andere schlecht geredet, weil man für die eigene Sache gut reden wollte. Ich will sehr dafür werben, dass man diesen Streit jetzt beendet und versucht, am Gelingen dessen zu arbeiten, was wir uns vorgenommen haben. Ich will deutlich sagen: Wir als Landesregierung empfinden auch eine Verantwortung für die Beschäftigten, für die sich jetzt etwas verändert, weil wir gemeinsam Umstrukturierungen vornehmen. Da sind wir mit in der Verantwortung, aber natürlich ist es in erster Linie der Träger. Wir wollen die entsprechenden Maßnahmen im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen, damit der Prozess für die Beschäftigten gut verläuft. Ich will mich an dieser Stelle herzlich bedanken. Ich hatte einiges an Gegenwind - das ist manchmal so, wenn man Verantwortung trägt -, aber auch viel Rückenwind und Rückhalt aus der Regierung, aus der SPD-Fraktion, aber beispielsweise auch aus der Politik im Landkreis St. Wendel, namentlich will ich mich hier bei Udo Recktenwald bedanken. Ich bedanke mich auch für die guten Beratungen im Ausschuss zur Volksinitiative, die sachlich geführt worden sind. Aber da Sie, Herr Theobald, wie man es kennt, immer wieder etwas Schärfe in die Debatte hineinbringen, will ich mir doch eine Bemerkung am Ende nicht verkneifen. Die CDU im Saarland hat es in der gesamten Zeit nicht geschafft, eine gemeinsame Haltung dazu zu finden. Sie haben heute nur über den Kohlhof gesprochen, nicht über die Interessen der Beschäftigten bei der Diakonie und nicht über die Interessen der Bürger im Landkreis St. Wendel, die alle auch Betroffene dieses Themas sind. Wir müssen aber versuchen, eine Politik zu machen, die allen gerecht wird. Es hätte uns geholfen, wenn Sie heute zumindest klar gesagt hätten, ob Sie dem Kompromiss, den wir mit der Marienhaus GmbH getroffen haben, so zustimmen oder nicht. Wenigstens an dieser Stelle hätten Sie dann mal für Klarheit bei der CDU gesorgt. - Vielen Dank! (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Minister Jung, für Ihren Redebeitrag. - Der Minister hat seine Redezeit um 10 Sekunden überzogen. Die kommen für die einzelnen Fraktionen noch hinzu. - Es gibt noch eine weitere Wortmeldung des Kollegen Alwin Theobald.

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Alwin Theobald CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Minister! Es ist mir an dieser Stelle angesichts der Bedeutung des Themas „Zukunft der Krankenhauslandschaft“ - ich denke, es geht eher um die Zukunft der Gesundheitsversorgung im Saarland - zu wenig, das Ganze nur auf den Standort Kohlhof, den Standort Neunkirchen, den Standort St. Wendel und das Ostsaarland zu reduzieren. Wir hätten gerne endlich einmal eine Gesamtplanung für das gesamte Saarland, aus der wir nachvollziehbar erkennen können, in welche Richtung es gehen soll. Wir hören von Ihnen, es gebe eine zunehmende Ambulantisierung, stellen aber auch fest, dass die Menschen, die ambulant behandelt werden, oft monatelang auf Termine warten. Wir stellen fest, dass in Saarbrücken gerade jede Menge ambulante Behandlungen nicht mehr durchgeführt werden können, weil das EVK geschlossen hat, das ja bisher noch als Belegbetten-Krankenhaus für Privatärzte zur Verfügung stand und das mittlerweile vom Netz gegangen ist. Diese OPs sind weg und die Ärzte, die dort bisher operiert haben, wissen nicht mehr, wohin sie sollen. Die Sache ist also nicht so einfach nur auf einzelne Krankenhausstandorte zu reduzieren, sondern wir wollen endlich wissen: Wohin geht es im gesamten Saarland? Ich glaube, das ist es, was die Menschen im Saarland wirklich brennend interessiert. - Vielen Dank! (Beifall von der CDU.)

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Christina Baltes

Danke, Herr Theobald, für Ihren Redebeitrag. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/2283. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2283 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir unterbrechen jetzt die heutige Sitzung für wenige Minuten. Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums darf ich in Raum 30 zur Fortführung der eben abgebrochenen Sitzung bitten. (Die Sitzung wird von 16.35 Uhr bis 16.54 Uhr unterbrochen.)

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Heike Sylvia Winzent

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann darf ich Sie noch einmal recht herzlich bitten, Platz zu nehmen. Wir führen die unterbrochene Landtagssitzung fort. Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 19 auf: Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Nichtzulassung der AfD-Wahlvorschläge bei den Kommunalwahlen 2024 in Saarbrücken und im Regionalverband Saarbrücken“ (Drucksache 17/2275) Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.

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Christoph Rudolf Schaufert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es gibt Momente, in denen die Demokratie nicht schweigen darf. Der unrechtmäßige Ausschluss der AfD von den Kommunalwahlen in Saarbrücken 2024 war ein solcher Moment. Wir bringen daher heute den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein, der aufklären soll, wie es möglich war, dass eine Partei bei den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 in der Landeshauptstadt Saarbrücken und im Regionalverband Saarbrücken vollständig von der Wahl ausgeschlossen wurde. Wie in anderen Fällen bundesweit ging es auch hier um die AfD. Das geschah nicht durch Zufall oder differente, versucht objektive Rechtsmeinung, sondern durch Entscheidungen von Wahlorganen, die, wie die Gerichte in aller Deutlichkeit festgestellt haben, offensichtlich rechtswidrig waren. Werte Kollegen, lassen Sie mich die Schwere dieses Vorgangs in Worte fassen, die diesem Hause angemessen sind: Die vollständige Nichtzulassung einer Wahlvorschlagsliste - hier sogar zweier Listen - einer Partei zu Wahlen, stellt einen der schwersten denkbaren Eingriffe in den demokratischen Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Bürger, die Chancengleichheit der Parteien und damit das Fundament der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dar. Was war passiert? - Zur Stadtratswahl wurde für die AfD ein Wahlvorschlag eingereicht, der nicht dem Willen der Wahlvorschlagsberechtigten entsprach. Daher wurde von einer Mitgliederversammlung mit breiter demokratischer Legitimation nach allen Regeln der Wahlgesetze und Wahlordnung ein neuer Wahlvorschlag gewählt. Die alten Vertrauenspersonen wurden vom Parteisouverän abberufen und ausgetauscht, die Rücknahme des alten Wahlvorschlags auf Wunsch der Mitgliederversammlung wurde gegenüber der Wahlleitung unmissverständlich erklärt. Dies geschah klar, eindeutig, schriftlich und unmissverständlich, also juristisch komplett sauber. Was tat der Gemeindewahlausschuss 2024? - Er erklärte kurzerhand beide Wahlvorschläge für ungültig wegen angeblicher Mehrfachbewerbung durch die AfD. Die AfD war draußen, kein Kandidat, keine Liste, keine Stimme für die AfD in Saarbrücken und das bei dem möglichen Wählerpotenzial. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat dazu im Urteil etwas Bemerkenswertes verschriftlicht. Ich zitiere es, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, weil es die ganze Ungeheuerlichkeit dieser Entscheidung auf den Punkt bringt: Es war „für den Gemeindewahlleiter (und auch für den Gemeindewahlausschuss) ohne Weiteres erkennbar, dass die AfD nicht zwei Listen zur Wahl stellen wollte, sondern dass der Wahlvorschlag 1 zurückgenommen und stattdessen Wahlvorschlag 2 eingereicht wurde.“ Das Gericht fügt hinzu, dass eine maßgebliche Prüfung mit vertretbarem Prüfungsaufwand möglich gewesen wäre, weil die Beschlusslage aus der Mitgliederversammlung von Februar 2024 klar und eindeutig hervorging. Meine Damen und Herren, ein Gericht bescheinigt einem Wahlausschuss, dass das Richtige ohne Weiteres erkennbar und mit vertretbarem Aufwand in Erfahrung zu bringen gewesen wäre. Der Wahlausschuss hat es trotzdem nicht getan. War er überfordert, nachlässig oder - dieser Aspekt muss auch bedacht werden - war es gewollt? (Zuruf.) Lagen der rechtswidrigen Entscheidung unbillige Erwägungen zugrunde? Gab es darüber gar Absprachen im Vorfeld? (Oh-Rufe von der SPD.) Ähnlich, wenn auch nicht gleich, sieht es beim Regionalverband aus. Man könnte sagen, es war der umgekehrte Fehler mit demselben Ergebnis. Der Fall der Regionalversammlung verhält sich quasi spiegelbildlich zum Stadtrat und der Skandal ist im Grunde noch größer. Dort hätte der sogenannte Wahlvorschlag 2 zurückgewiesen werden müssen, weil er demokratischen Mindestanforderungen bei der Kandidatenaufstellung nicht genügte, denn zur Wahlaufstellungsversammlung für diesen Wahlvorschlag 2 waren nicht alle wahlberechtigten Mitglieder des gesamten Wahlgebiets eingeladen. Um es abzukürzen: Der sogenannte Wahlvorschlag 2 war eher von Unbefugten zusammengeschrieben als auch nur ansatzweise regelkonform gewählt und dies wurde bei der Wahlausschusssitzung, welche im Ausschluss der AfD endete, klar und offen so kommuniziert. Was tat der Regionalverbandswahlausschuss? - Er behandelte ausgerechnet diesen fehlerhaften Wahlvorschlag 2 als gültig und nutzte ihn dann als Vorwand, um den eigentlich gültigen Wahlvorschlag 1 zu Fall zu bringen. Klares Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu dieser ebenso absolut rechtswidrigen Entscheidung des Wahlaus- (Abg. Schaufert (AfD)) schusses: Die Wahl zur Regionalversammlung ist für ungültig zu erklären. Zweimal wurde die AfD ausgeschlossen, zweimal wurde dieser Ausschluss von Gerichten für ungesetzlich erklärt. Zweimal gab es eine rechtlich offensichtlich fehlerhafte Entscheidung. Zwei verschiedene, unterschiedlich besetzte Wahlgremien kamen zu demselben Ergebnis, die AfD war draußen. Was für ein Zufall! Die entscheidende Frage ist: War das tatsächlich Zufall oder systematisch so gewollt? (Zuruf des Abgeordneten Haas (SPD).) Wir legen keinen Beweis vor, der nicht schon erbracht wäre, aber wir werfen eine Frage auf, die sich das Parlament stellen muss: Waren das neutrale Rechtsirrtümer oder steckt mehr dahinter? - Die Gerichte haben die Fehler klar festgestellt. Was sie nicht klären können, ist die politische und parlamentarische Frage, wie das passieren konnte. Wussten die Wahlorgane, was sie taten? Haben sie die rechtlichen Argumente geprüft, die ihnen vorgelegt wurden, oder haben sie diese aus sachfremden Gründen beiseitegeschoben und die AfD absichtlich nicht zur Wahl zugelassen? Das Oberverwaltungsgericht hat im Falle der Regionalversammlung im Urteil ausdrücklich festgestellt, dass das Landesverwaltungsamt sich im Wahlanfechtungsverfahren nicht hinreichend um die Aufklärung des Sachverhalts bemüht und berechtigte Zweifel an der Gültigkeit beiseitegeschoben habe. Das sind starke Worte eines Gerichts über die Handlungen einer Aufsichtsbehörde. Deshalb fragen wir: Gab es vor oder während der Sitzung der Wahlorgane parteipolitische Absprachen, Vorfestlegungen, Empfehlungen oder Erwartungen, die auf eine gezielte Nichtzulassung der AfD-Wahlvorschläge ausgerichtet waren? (Zuruf von der SPD: Nein.) Die weiteren Fragen können Sie dem Antrag entnehmen. All diese Fragen kann nur ein Untersuchungsausschuss mit Aktenvorlagerecht, Zeugenbefragungen und klarem Untersuchungsauftrag beantworten. Wie ich bereits erwähnte, es geht um das Fundament der Demokratie und wer heute gegen Untersuchungsausschuss stimmt, hat etwas zu verbergen. (Sprechen bei der SPD.) Wir haben den Antrag gestellt, stimmen Sie ihm auch in Ihrem eigenen Interesse zu. Sie kommen sowieso nicht darum herum, denn wenn der U-Ausschuss nicht jetzt kommt, kommt er eben in der 18. Wahlperiode. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schaufert, für die Begründung. Ich eröffne nun die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen und ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Nadia Schindelhauer.

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Nadia Schindelhauer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wenn man den Antrag der AfD liest und hört, was Herr Schaufert gerade von sich gegeben hat, könnte man wirklich meinen, unser demokratisches System stehe vor einer schweren Krise. Doch ein genauer Blick auf den Untersuchungsgegenstand zeigt, dieser Antrag dient weniger der Aufklärung als der politischen Inszenierung. Statt belastbarer Tatsachen finden sich Vermutungen, statt konkreter Anhaltspunkte finden sich Unterstellungen und statt der Aufklärung eines belegten Sachverhalts wird der Verdacht politischer Einflussnahme in den Raum gestellt, ohne ihn nachvollziehbar zu begründen. Genau deshalb überzeugt uns die Forderung nach einem Untersuchungsausschuss nicht. Die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Darum nehmen wir die Entscheidungen der Gerichte und die laufenden Verfahren rund um die Kommunalwahlen 2024 selbstverständlich ernst. Sowohl im Zusammenhang mit der Stadtratswahl Saarbrücken als auch mit der Wahl der Regionalversammlung sind rechtliche Fragen aufgeworfen worden. Die rechtsstaatlichen Verfahren laufen beziehungsweise wurden bereits gerichtlich rechtskräftig entschieden und sich daraus ergebende Konsequenzen werden gezogen. Es stellt sich daher die Frage, ob aus diesen Vorgängen automatisch die Notwendigkeit eines Untersuchungsausschusses folgt. Unsere Antwort lautet nein, denn die vorliegenden Fälle zeigen vor allem eines: Die rechtsstaatlichen Kontrollmechanismen unseres Landes funktionieren. Das ist keine Schwäche unseres Rechtsstaats, das ist seine Stärke. Denn in einem Rechtsstaat werden Fehler nicht vertuscht, in einem Rechtsstaat werden Fehler festgestellt, überprüft und korrigiert, und genau das ist hier geschehen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Ein Untersuchungsausschuss ist eines der schärfsten Instrumente, die dem Parlament zur Verfügung stehen. Er dient der parlamentarischen Aufklärung schwerwiegender Vorgänge und er setzt voraus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für einen aufklärungsbedürftigen Sachverhalt vorliegen. (Abg. Schindelhauer (SPD)) Wer die Begründung Ihres Antrags liest, stößt auf einen bemerkenswerten Widerspruch. Die AfD erklärt, sie wolle das Vertrauen in die Integrität der Wahlorgane, in die Neutralität der Verwaltung und in die demokratische Gleichbehandlung aller Parteien wiederherstellen. Gleichzeitig baut der Antrag auf der Vermutung auf, hinter den damaligen Entscheidungen könnten sachfremde oder parteipolitische Motive gestanden haben. Die Feststellung eines Wahlfehlers allein erlaubt jedoch noch keinen Rückschluss auf sachfremde oder gar parteipolitische Motive. Genau diesen Schritt vollzieht aber der vorliegende Antrag, ohne jedoch konkrete Anhaltspunkte hierfür aufzuzeigen. Wer schwerwiegende Vorwürfe erhebt, der muss sie auch belegen können. Verdacht ersetzt keine Beweise und politische Unterstellungen ersetzen keine Fakten. (Beifall von der SPD.) Das eigentliche Problem des Antrags liegt nicht in den Fragen, die er aufwirft, das Problem liegt in den Antworten, die er nahelegt. Problematisch wird es dort, wo aus fehlenden Belegen politische Verdächtigungen konstruiert werden. Wer jeden Fehler sofort zur Verschwörung erklärt, betreibt keine Aufklärung, er betreibt Misstrauenspolitik. Vertrauen in staatliche Institutionen entsteht nicht durch Verdächtigungen. Vertrauen entsteht dadurch, dass Entscheidungen überprüfbar sind. Vertrauen entsteht dadurch, dass unabhängige Gerichte staatliches Handeln kontrollieren. Deshalb sollten wir die Arbeit unserer Gerichte nicht als Munition für politische Misstrauenskampagnen missbrauchen, sondern als Beleg dafür verstehen, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Vertrauen entsteht dadurch, dass Fehler korrigiert werden können. Das ist hier geschehen und darum überzeugt die zentrale Begründung dieses Antrags nicht. Die gerichtlichen Entscheidungen zur Regionalversammlung befassen sich mit der Rechtmäßigkeit der damaligen Entscheidungen. Die darüber hinaus gehende Behauptung, hinter diesen Entscheidungen hätten parteipolitische Motive gestanden, findet in den gerichtlichen Entscheidungen keine Grundlage. Auch im Zusammenhang mit der Stadtratswahl Saarbrücken zeigt der Antrag keine tragfähigen Anhaltspunkte für den Vorwurf politischer Einflussnahme auf. Bei aller notwendigen Kritik an Entscheidungen, die gerichtlich überprüft wurden, sollten wir doch eines nicht vergessen: Hinter den Wahlorganen und den beteiligten Behörden stehen Menschen, die Verantwortung für die Durchführung demokratischer Wahlen übernehmen, Menschen, die ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen. Diese Menschen müssen wir kritisieren, wenn Fehler passieren, aber wir schulden ihnen auch Fairness, denn zwischen einem Fehler und einer bewussten Manipulation liegt ein gewaltiger Unterschied. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Wer ihnen politische Motive oder gar bewusste Manipulation unterstellt, sollte belastbare Anhaltspunkte benennen können. Fehlerhafte Entscheidungen und politische Einflussnahme sind nicht dasselbe. Wer diese Grenze bewusst verwischt, trägt nicht zur Stärkung des Vertrauens in unsere Demokratie bei, er trägt dazu bei, Misstrauen zu säen, wo rechtsstaatliche Verfahren längst für Klarheit gesorgt haben. Hinzu kommt, dass die zugrundeliegenden Sachverhalte rechtlich alles andere als trivial gewesen sind. Es ging um die rechtliche Einordnung unterschiedlicher Wahlvorschläge, es ging um Fragen der innerparteilichen Willensbildung, es ging um Anforderungen an demokratische Kandidatenaufstellungen und es ging um die Anwendung kommunalwahlrechtlicher Vorschriften. All das zeigt, dass wir über komplexe rechtliche Fragestellungen sprechen und nicht über einen Sachverhalt, der den Schluss auf politische Motive nahelegen würde. Im Fall der Regionalversammlung sind die maßgeblichen Rechtsfragen gerichtlich entschieden worden, auch im Fall der Stadtratswahl Saarbrücken. In diesem Fall dauern zwar die Verfahren noch an, weil noch Rechtsmittel eingelegt werden können, aber dafür gibt es unabhängige Gerichte und die Rechtsmittel. Deshalb überzeugt uns die Begründung für einen Untersuchungsausschuss nicht. Der Antrag lebt vom Verdacht politischer Einflussnahme, die Grundlage für diesen Verdacht bleibt er jedoch schuldig. Aus diesem Grund lehnen wir die Einsetzung des Untersuchungsausschusses ab, nicht, weil wir die gerichtlichen Entscheidungen infrage stellen, nicht, weil wir die Bedeutung fairer und freier Wahlen unterschätzen, sondern weil die Entscheidungen keinen Beleg für politische Einflussnahmen liefern und weil der Antrag keine tragfähigen Anhaltspunkte für einen solchen Vorwurf aufzeigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Fall zeigt nicht das Versagen unseres Rechtsstaats, er zeigt seine Stärke. Er zeigt, dass die Gerichte unabhängig entscheiden, er zeigt, dass staatliches Handeln überprüfbar ist, und er zeigt, dass Fehler korrigiert werden können. Wer daraus einen Beleg für Manipulation machen will, misstraut nicht den Fehlern, er misstraut den Institutionen, die diese Fehler aufgedeckt haben. Wir hingegen vertrauen auf die Stärke unseres Rechtsstaats, auf unabhängige Gerichte, auf demokratische Verfahren und auf die Fähigkeit unserer Demokratie, Fehler zu erkennen und zu korrigieren. Daher lehnen wir diesen Antrag ab. - Vielen Dank und Glück auf. (Abg. Schindelhauer (SPD)) (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Schindelhauer. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor und ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Anja Wagner-Scheid.

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Anja Wagner-Scheid CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die AfD leitet aus den gerichtlichen Entscheidungen zu den Kommunalwahlen 2024 den Verdacht ab, dass nicht nur Rechtsfehler passiert sind, sondern es auch parteipolitische Motive gibt. Der Kollege Schaufert sprach eben von einem System und von Absicht. (Abg. Schaufert (AfD): Vielleicht.) Wir als CDU haben den Antrag selbstverständlich gelesen und aufmerksam dem zugehört, was Herr Schaufert und die Kollegin Schindelhauer ausgeführt haben. Die CDU-Landtagsfraktion wird die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nicht mittragen und ich begründe gerne, warum wir sie nicht mittragen werden und können. Die Gerichte haben entschieden und die Sachverhalte wurden gerichtlich geprüft. Es gibt keine Hinweise auf politische Einflussnahme. Geschehene Rechtsfehler und fehlerhafte Entscheidungen sind nicht gleichbedeutend mit politischem Fehlverhalten. Wir sehen ferner die Gefahr einer politischen Inszenierung. Ein Untersuchungsausschuss darf nicht für die nachträgliche politische Inszenierung gerichtlicher Verfahren genutzt werden, wie es die AfD jetzt tun möchte. Mögliche Verbesserungen im Wahlrecht und bei Verwaltungsabläufen können außerdem in den zuständigen Ausschüssen hier im Hause beraten werden. Dafür brauchen wir keinen Untersuchungsausschuss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir akzeptieren gerichtliche Entscheidungen. Wo Fehler gemacht wurden, sind sie konsequent zu verfolgen und Abläufe sind zu verbessern. Wir als CDU-Fraktion werden dem Antrag der AfD nicht zustimmen, wir sehen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als nicht geboten an. (Beifall von der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Wagner-Scheid. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/2275. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2275 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2275 das notwendige Quorum von mindestens einem Viertel der Mitglieder, das heißt mindestens 13 Abgeordneten des Landtages, gemäß § 12 Absatz 2 Landtagsgesetz nicht erreicht hat. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe jetzt noch einmal die Tagesordnungspunkte 1 und 2 auf: Erste und Zweite Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes über die Änderung des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes (erneuter Aufruf) (Drucksache 17/2286) Erste und Zweite Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten 34. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz) (erneuter Aufruf) (Drucksache 17/2284) Zwischenzeitlich hat das Erweiterte Präsidium getagt. Das Erweiterte Präsidium empfiehlt dem Plenum in Abänderung zum Beschluss vom Vormittag, zu diesen beiden Tagesordnungspunkten eine Dritte Lesung durchzuführen. Ich lasse hierüber abstimmen. Wer dafür ist, dieser Empfehlung des Erweiterten Präsidiums zu folgen, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass die Empfehlung des Erweiterten Präsidiums einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. Dann nehmen wir nunmehr die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2 wieder auf. In der heutigen Sitzung soll gemäß unserem soeben gefassten Beschluss auch die Dritte Lesung des Gesetzentwurfes Drucksache 17/2286 durchgeführt werden, das ist TOP 1. Nach § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Absatz 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Dritte Lesung des Gesetzentwurfes durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Dritter Lesung beraten wird. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entwurf des Gesetzes über die Änderung des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes, Drucksache 17/2286, in Dritter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Dritter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2286 in Dritter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. In unserer heutigen Sitzung soll gemäß unserem soeben gefassten Beschluss auch die Dritte Lesung des Gesetzentwurfes Drucksache 17/2284 durchgeführt werden, das ist TOP 2. Nach § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Absatz 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen auch hier zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Dritte Lesung des Gesetzentwurfes durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Dritter Lesung beraten wird. Ich eröffne die Aussprache und darf feststellen, dass keine Wortmeldungen eingegangen sind. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes, Drucksache 17/2284, in Dritter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Dritter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2284 in Dritter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist, zugestimmt haben die SPD- sowie CDU- Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 20: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Queere Rechte schützen, Vielfalt sichtbar machen: sexuelle Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes verankern (Drucksache 17/2274) Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Sascha Haas das Wort.

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Sascha Haas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Im Besucherbereich darf ich ganz herz-+ lich Raphael Jakob als Vertreter des LSVD Saar begrüßen, auch an dich ein herzliches Willkommen und vielen Dank an euer ganzes Team dafür, was ihr das ganze Jahr über leistet, auch für den CSD SaarLorLux, der wieder einmal phänomenal war. (Beifall von der SPD.) Wenn der Fraktionsvorsitzende der AfD, Josef Dörr, nach einem Christopher-Street-Day mit 80.000 Menschen in Saarbrücken erklärt, er habe das Gefühl, das Normale sei nicht mehr normal, dann ist das mehr als einfach nur ein Satz. Dann wird queeres Leben als abnormal bezeichnet. Wenn er sagt, es sei problematisch, nichtheterosexuelle Identität öffentlich sichtbar zu machen, dann geht es um eine Botschaft: Queere Menschen sollen aus der Öffentlichkeit zurückgedrängt werden. Wenn er diese Sichtbarkeit Propaganda nennt, dann ist das genau die Sprache, die gesellschaftliche Stimmung verändert. Erst werden Menschen als anders markiert, dann wird ihre Sichtbarkeit verdächtig gemacht und irgendwann glauben andere, sie hätten das Recht, den Worten Taten folgen zu lassen. Genau deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es richtig, dass wir heute über Artikel 3 des Grundgesetzes reden. (Beifall von der SPD.) Wir reden über die Ergänzung des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität. Wir reden über einen Satz, der für viele Menschen bedeutet: Meine Würde steht in der Verfassung, mein Leben, meine Liebe und meine Freiheit sind geschützt. Diese Klarheit ist hochaktuell, weil die Stimmung gegen queere Menschen wieder rauer wird. Die Polizei zählt diese Stimmung in Straftaten. Die Zahlen zeigen eine dramatische Entwicklung. Straftaten in den Bereichen sexuelle Orientierung und geschlechtsbezogene Diversität haben sich seit 2010 nahezu verzehnfacht. Hinter diesen Zahlen stehen Menschen, die beleidigt, bedroht, angegriffen und eingeschüchtert werden, und Jugendliche, die sehr genau hören, ob Politik und Gesellschaft ihnen Sicherheit geben oder sie eben zum Problem erklären. (Abg. Haas (SPD)) Ich sage das auch als offen schwuler Abgeordneter: Ich kenne das Gefühl, wenn Ablehnung von außen zu Selbstzweifeln wird. Ich kenne auch diesen dunklen Punkt, an dem junge Menschen kaum noch einen Weg für sich sehen. Ich weiß, dass junge, queere Menschen bis heute an solche Punkte geraten, gerade dann, wenn ihre Existenz politisch lächerlich gemacht wird. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, darum machen Worte eben auch einen Unterschied. Sichtbarkeit macht einen Unterschied und Schutz durch das Grundgesetz macht einen Unterschied. Die AfD trägt zu diesem schlechten Klima massiv bei, weil es ihre Strategie ist. Im Bundestag spricht der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi davon, der Begriff sexuelle Identität sei eine geladene und entsicherte Waffe. In Sachsen-Anhalt fordert die AfD, Regenbogenflaggen an Schulen zu verbieten und beschreibt LGBTQ-Sichtbarkeit als Angriff auf tradierte Normalität. In Mecklenburg-Vorpommern zieht sie mit Angriffen auf das Selbstbestimmungsgesetz, auf Regenbogenpolitik und auf Aufklärung in den Schulen in den Wahlkampf. Da entsteht ein klares Bild: Queere Menschen sollen leiser werden, ihre Rechte sollen wieder Verhandlungsmasse werden. Ich sage an dieser Stelle eines: Ich bin nicht verhandelbar. Meine Community ist nicht verhandelbar und unsere Rechte sind auch nicht verhandelbar! (Beifall von der SPD.) Denn queeres Leben gehört zu diesem Land. Unser Saarland ist bunter als das Weltbild der AfD, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Lebhafter Beifall und zustimmende Rufe von der SPD.) Genau deshalb gehört sexuelle Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes. Unsere Geschichte zeigt, warum diese ausdrückliche Nennung so wichtig ist. § 175 Strafgesetzbuch hat in Deutschland Biografien zerstört. Mehr als 50.000 Männer wurden in der Bundesrepublik nach 1949 wegen einvernehmlicher Homosexualität verurteilt - und das, während unser Grundgesetz galt. Darin liegen die historischen Lehren. Ein allgemeines Schutzversprechen hat queere Menschen damals nicht geschützt. Der Staat hat Menschen im Stich gelassen, deren Leben, Liebe und Würde Schutz verdient hätten. Deshalb muss sexuelle Identität ausdrücklich in Artikel 3 des Grundgesetzes stehen. (Beifall von der SPD.) Denn was geschützt werden muss, soll auch benannt werden. Die Grundgesetzänderung ist eine historische Korrektur und eine Antwort auch auf die Gegenwart. Sie schützt erreichte Fortschritte vor einem politischen Rollback. Die Ehe für alle, das Selbstbestimmungsgesetz, Beratungsstrukturen, Schutzkonzepte und Sichtbarkeit im öffentlichen Raum sind Ergebnisse jahrzehntelanger Kämpfe. Diese Fortschritte gehören dauerhaft abgesichert, damit die Rechte queerer Menschen über wechselnde, einfache Mehrheiten hinaus auch Bestand haben. Unser Antrag verbindet diese verfassungsrechtliche Klarheit mit konkreter Politik. Wir wollen, dass das Saarland eine erfolgreiche Gleichstellungspolitik fortführt und den Landesaktionsplan zur sexuellen Vielfalt zügig umsetzt. Dort geht es um Schule, Jugendhilfe, Beratung, Gesundheit, Polizei, Justiz und die Antidiskriminierungsarbeit, also um Schutz im Alltag. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Nationalen Aktionsplan „Queer leben“ fortzuführen, die Projekte dauerhaft zu finanzieren und den Trägern Planungssicherheit zu geben. Vereine, Verbände und Initiativen leisten Tag für Tag wichtige Arbeit. Sie brauchen diese Verlässlichkeit. Wir fordern den Bundestag auf, die Bundesratsinitiative jetzt zu beraten und Artikel 3 noch in diesem Jahr zu ergänzen. Damit sind wir auch bei der Union, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU. Die Entscheidung hängt vor allem an Ihrer Partei im Bundestag, auch an Roland Theis und Philip Hoffmann aus dem Saarland. Hasso Müller-Kittnau hat beide in seinem offenen Brief an die saarländische Beschlusslage erinnert, an Artikel 12 unserer Landesverfassung, an gemeinsame Beschlüsse dieses Landtages, an das Wahlprogramm der CDU Saar, in dem der besondere Schutz vor Diskriminierung ausdrücklich im Wahlprogramm steht. Das ist die saarländische CDU-Position. Roland Theis hat respektvoll in der Sache geantwortet, aber ausweichend. Er schreibt, der Schutz gelte bereits umfassend, der Begriff „sexuelle Identität“ sei juristisch fraglich, seine Meinungsbildung sei offen. Nach der Geschichte des Paragrafen 175 trägt dieses „ist doch schon geschützt“ politisch und moralisch keinen Meter. Wenn queere Menschen gemeint sind, dann werden sie benannt. Wenn die Saar-CDU diesen Schutz seit Jahren unterstützt, dann müssen Ihre Bundestagsabgeordneten in Berlin entsprechend handeln. (Beifall bei der SPD.) Herr Theis, Herr Hoffmann, sorgen Sie dafür, dass im Bundestag endlich der Weg frei gemacht wird. Stimmen Sie zu und machen Sie aus saarländischer Beschlusslage bundespolitische Verantwortung! (Beifall bei der SPD.) Jetzt haben wir im Bundestag noch die demokratische Mehrheit, jetzt liegt die Initiative vor. Jetzt zeigt sich, ob Bekenntnisse tragen, wenn es ernst wird. Deswegen bitte ich Sie heute um Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank und Glück auf! (Abg. Haas (SPD)) (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Haas, für die Antragsbegründung. Herr Abgeordneter Schaufert hat eine Kurzintervention angezeigt. Ich darf darauf hinweisen, Herr Schaufert, dass das nur in der Aussprache möglich wäre. - Ich signalisiere für das Protokoll: Sie haben die Kurzintervention zurückgezogen. Dann eröffne ich die Aussprache. Ich darf feststellen, dass Wortmeldungen eingegangen sind. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordnetem Hermann-Josef Scharf das Wort.

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Hermann-Josef Scharf CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schade, dass wir heute noch mal einen solchen Antrag diskutieren müssen. Ich habe geglaubt, wir wären weiter in unserer Gesellschaft. Wir haben als CDU auch keinen Nachholbedarf. Wir haben hier in diesem Hause in den zwei Perioden, in denen wir zusammen eine Regierung gestellt haben, sehr viel bewiesen. Vor allem, Herr Kollege Haas, haben wir sehr viel auf den Weg gebracht und darauf bin ich nach wie vor sehr stolz. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Queere Menschen gehören genauso zu unserem Leben, zu der Republik wie jeder andere auch. Deswegen hat das auch etwas mit Respekt und Toleranz zu tun. Ich will Ihnen mal etwas erzählen. Vor 14 Tagen ist ein lieber Freund, Werner, in St. Wendel im 92. Lebensjahr verstorben. Er hat mit seinem Partner Franz 67 Jahre in St. Wendel gelebt. Die haben mir immer gesagt, dass es Höhen und Tiefen gab. Sie wurden, was einfach grausam war, auch gesetzlich angeprangert. Das haben sie nie verstanden. Aber sie haben gesagt, entscheidend sei für sie auch gewesen, dass sich vieles in der Gesellschaft geändert hat. Durch diese Rechtslastigkeit, die wir jetzt leider insgesamt in Europa und in unserem Land feststellen, sind wir, was dieses Thema angeht, auf keinem guten Weg. Das muss man einfach feststellen. Deswegen kann ich für die CDU Saar und diese CDU-Landtagsfraktion klar und deutlich sagen: Für uns gehören queere Menschen genauso dazu wie jeder andere auch. Dass man das überhaupt noch mal benennen muss, tut mir schon ein Stück weit weh. Ich verstehe aber nicht, Herr Kollege Haas, warum Sie jetzt die CDU-Bundestagsfraktion und unsere beiden Abgeordneten noch mal nennen. Wir sind mit Roland Theis und mit Philip Hoffmann in einem Dialog. Wenn das Thema in Berlin ansteht, werden wir das auch mit der Community hier sehr offen diskutieren. Ich sage noch einmal, wir scheuen keine Diskussion. Ich will noch ein Beispiel nennen: Am Wochenende, und das hat uns alle sehr gefreut, hat unser Kollege aus dem Deutschen Bundestag, Sepp Müller, einen CSUler geheiratet. Einen CSUler! Söder hat gratuliert, alle haben gratuliert. Das ist ein Stück weit, das sieht man jetzt, sogar in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angekommen. Deswegen will ich deutlich sagen: Lassen wir doch die Kirche im Dorf! Ich will auch keinem unserer Abgeordneten vorschreiben, wie er sich zu verhalten hat. Das soll bitte jeder so tun, wie es sein Gewissen ihm sagt. Wir sind als CDU Saar und als CDU-Landtagsfraktion hier klar und deutlich aufgestellt. (Beifall von der CDU.) Ich wollte mich mit der AfD und ihren kruden Thesen gar nicht mehr beschäftigen. Das hatten wir schon im letzten Jahr, als ein paar Irre beim Christopher Street Day - dieses Jahr waren es noch ein paar mehr -, demonstriert haben. Da sind wir in der Gesellschaft wirklich weiter. Ich kann vor allem jungen Menschen nur mit auf den Weg geben: Lasst euch von älteren Leuten nicht die Säcke vollmachen, der beste Kompass ist euer Herz. Hört auf euer Herz und lasst euch von niemanden einreden, wen ihr zu lieben oder wen ihr zu hassen habt. Liebt, das ist das Schönste. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Scharf. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich habe zwei Minuten, deshalb fasse ich mich kurz. Zuerst gebe ich auch ein Bekenntnis ab: Ich bin mit einer Frau 64 Jahre verheiratet und ich bin glücklich, hoffentlich meine Frau auch. Was diesen Vorschlag betrifft: Wir haben schon öfter bei Verfassungsänderungswünschen davon abgeraten, mit Aufzählungen zu beginnen. Für uns reicht es, wenn man sagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, alle Menschen die gleichen Rechte haben und nicht benachteiligt werden dürfen. Wir haben nur eine Ausnahme zugelassen und gesagt, dass die Frauen extra genannt werden, ist schon wichtig, weil sie mindestens die Hälfte der Bevölkerung ausmachen. Das ist eine wichtige Angelegenheit und deshalb darf man sie ruhig ausdrücklich nennen, aber bei allen anderen Nennungen wird es immer welche geben, die sagen: „Jetzt habt ihr so viele aufgezählt, aber wir sind nicht dabei.“ Dann müssen die auch noch dazugenommen werden. (Abg. Dörr (AfD)) Je mehr am Schluss genannt sind, umso schlimmer ist es, wenn man eine Gruppe nicht nennt. Aus diesem Kreis wollen wir raus, wir wollen gar nicht erst hinein in diesen Kreis. Wir sind gegen diese zusätzliche Nennung. Bei uns heißt es: „Alle Menschen haben die gleiche Würde, alle Menschen haben die gleichen Rechte vor dem Gesetz und alle Menschen dürfen nicht benachteiligt werden.“ (Beifall von der AfD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Eine weitere Wortmeldung wird angezeigt. Ich erteile für die Regierung Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger das Wort.

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Anke Rehlinger

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der gebotenen Kürze, aber weil es mich wirklich umtreibt und ich den Gedanken gerne mit Ihnen teilen möchte: Ich habe jüngst im Umfeld des Christopher Street Days, aber auch unabhängig davon eine Vielzahl von Ansprachen aus der Community erhalten, von Männern, die gesagt haben, sie wollen nicht mehr in der Öffentlichkeit die Hand ihres Partners halten, von Frauen, die niemanden mehr in der Öffentlichkeit küssen wollen, weil sie schlicht und ergreifend Angst haben, beschimpft, diffamiert oder sogar mit körperlicher Gewalt bedroht zu werden oder welche angewendet wird. Ich spreche von Männern, die Männer lieben, und von Frauen, die Frauen lieben, und die schlicht und ergreifend Angst haben. Sie berichten mir davon, dass das in letzter Zeit zugenommen hat, dass sie sich schon mal sicherer gefühlt haben, dass sie uns als Gesellschaft schon einmal auf einem besseren Weg gesehen haben, auf einem Weg, wo es um das „Noch mehr“ an Rechten, „Noch mehr“ an Sicherheit ging, und nicht um das Abwehren und gefühlt weniger Sicherheit. Ich will schon sagen, dass mich diese Berichte betroffen machen, wie es mich auch betroffen macht, wenn Frauen sagen, dass sie Angst haben, durch dunkle Unterführungen zu gehen oder am Bahnhof zu stehen, wie es mich betroffen macht, dass Jüdinnen und Juden sagen, sie möchten keine Kippa mehr in der Öffentlichkeit tragen, oder vielfach auch - wir haben heute Morgen darüber gesprochen -, dass Eltern Angst haben, was mit ihren Kindern passiert, die unter Beeinträchtigungen leiden. All das zusammengenommen, dass Menschen in diesem Land wieder Angst haben, ist schlicht und ergreifend furchtbar. Das hat sich in letzter Zeit geändert. Warum hat es sich geändert? - Weil wir bedauerlicherweise feststellen müssen, dass es offenkundig - zumindest der Eindruck wird erweckt - ein Rollback in der Gesellschaft dahingehend gibt, was laut gesagt wird, und dass bedauerlicherweise an einigen Stellen aus Worten auch Taten werden, die viele in Angst und Schrecken versetzen. Das macht mich schlicht und ergreifend betroffen. Deshalb ist es wichtig, auch in diesem Haus und überall, wo wir sind, dass deutlich gemacht wird: Das ist nicht die Gesellschaft, in der wir leben wollen. Wir wollen eigentlich ein Mehr. Wir wollen bessere Rechte. Wir wollen, dass wir darüber streiten, was noch alles abgesichert wird, nicht was möglicherweise noch in Abrede gestellt wird. Wir sagen allen Schwulen und Lesben in diesem Land - ich zumindest sage das überall als Abgeordnete, als Ministerpräsidentin, als Mensch: Mir ist egal, wer wen liebt, aber jeder muss sich als Teil dieser Gesellschaft verstehen dürfen und nicht andere dürfen darüber urteilen, wer dazugehört und wer nicht. (Beifall von der SPD.) Ich frage mich aber auch, ob das alles ausreicht, ob unsere Teilnahme am CSD als Signal, das wir stellvertretend für diese Gesellschaft abgeben wollen, ob die Rede beim CSD, der Besuch bei den Verbänden und die Gespräche, die wir führen, ausreichend sind. Reicht das aus? Wir werden noch mit anderen Fragen konfrontiert. Die Menschen fragen sich, wie es weitergeht. Was heißt das alles für mein Leben, auch mit Blick auf anstehende Wahlen? Ich höre immer mehr, dass diese Angst um sich greift. Das sind - ich will das offen zugeben - tatsächlich Fragen, die in mir bohren. Ich finde, sie sollten in uns allen bohren. Sie sollten dazu führen, dass wir diese Bekenntnisse abgeben und dass diesen Bekenntnissen auch eine entscheidende Antwort folgt. Für mich ist vollkommen klar, welche Antwort das ist: Das ist die Verankerung der Gleichheit von sexueller Vielfalt in Artikel 3 unseres Grundgesetzes. Wenn nicht jetzt, wann dann wollen wir das ins Grundgesetz hineinschreiben? Die Menschen haben Angst. Das ist unsere mehrheitliche, mit Zweidrittelmehrheit gegebene Antwort auf diese Ängste der Community. Ich finde, wir schulden es ihr. (Beifall von der SPD.) Ich würde mir sehr wünschen, dass dieser Bundestag nicht nur die Kraft findet für vernünftige Regelungen mit der Schuldenbremse, weil das für diese Gesellschaft wichtig ist, sondern dass dieser Bundestag in seiner Zusammensetzung auch die Kraft findet, genau dieses verbriefte Recht in Artikel 3 zu formulieren. Wir haben im Bundesrat zum Ausdruck gebracht, dass das unser Wunsch ist. Ich würde mir wünschen, dass der Bundestag diesem Wunsch folgt und man dafür den Weg frei macht. Schön, wenn wir es hier sagen, aber besser ist es, wenn es ein verbrieftes Recht ist und im Grundgesetz steht. Es ist egal, wer wen liebt. Das ist unsere Haltung und so sollten wir es auch aufschreiben. - Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke der Frau Ministerpräsidentin und darf darauf hinweisen, dass Frau Ministerpräsidentin 15 Sekunden mehr Zeit beansprucht hat, als der Regierung zur Verfügung steht. Der Ordnung halber weise ich darauf hin, dass diese 15 Sekunden jeder Fraktion des Hohen Hauses zusätzlich zur Verfügung stehen. Ich darf feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Somit schließe ich die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/2274. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2274 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2274 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 21 und 22: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Das Versprechen der Pflegeversicherung bewahren - Gegen Pflegearmut und neue Belastungen für Familien und die kommunale Ebene (Drucksache 17/2273) Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Gute, bezahlbare und menschenwürdige Pflege sichern - Pflege darf kein Armutsrisiko sein (Drucksache 17/2279) Zur Begründung des Antrags der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Frank Schmidt das Wort.

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Frank Dieter Schmidt SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die soziale Pflegeversicherung besteht seit 31 Jahren und steht aktuell vor den größten Herausforderungen seit ihrer Gründung. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen droht auch hier in den nächsten Jahren ein milliardenschweres Defizit. Es herrscht also ein dringender Reformbedarf. Seit Anfang dieses Monats liegt ein entsprechender Gesetzentwurf von CDU-Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vor, der die drohenden Finanzlücken schließen soll. Mit einer echten Pflegereform hat dieser Entwurf aber ehrlich gesagt nichts zu tun. Man sollte ihn eher „Pflegekürzungsprogramm“ nennen. Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, werden nämlich keine Probleme gelöst. Stattdessen soll bei den Leistungen gekürzt und bei den Beschäftigten in der Pflege gespart werden. Die vorgelegten Maßnahmen bieten keine Lösungen für eine faire und nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. Statt erhoffter struktureller und nachhaltiger Reformen wird konsequent der Rotstift angesetzt. Statt einer Pflegereform legt Frau Warken ein Pflegekürzungsgesetz vor. Leistungen für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige werden gekürzt und die Arbeitsund Vergütungsbedingungen für die Beschäftigten verschlechtert, indem die sogenannte Tariflohnpflicht und die Refinanzierung von Tarifverträgen für sage und schreibe vier Jahre ausgesetzt werden sollen. Auch die um sechs Monate spätere Auszahlung der Leistungszuschüsse für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner verlagert die Probleme nur, anstatt sie zu lösen. Frau Warken ignoriert mit ihrem Entwurf die Tatsachen. Immer mehr Pflegebedürftige sind trotz jahrzehntelanger Beitragszahlungen auf ergänzende Sozialhilfe in Form der Hilfe zur Pflege angewiesen. Im Jahr 2024 erhielten im Saarland rund 7.000 Menschen eine solche unterstützende Leistung - eine Zahl, die nicht gut ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit der geplanten Änderung von Frau Warken, die gestaffelten Leistungszuschläge später zu zahlen, wird die Anzahl derer, die Hilfe zur Pflege beantragen müssen, größer sowie die Dauer des Bezugs der Hilfe zur Pflege länger. Die Probleme werden auf die Landkreise verlagert, die mehr Fälle zu bearbeiten und mehr Ausgaben haben. Hierdurch wird die Kreisumlage steigen und die Haushalte der Kommunen werden noch mehr belastet. Wir alle können uns denken, was dies bedeutet; wir haben das ja heute schon in der Diskussion über „Kommunen in Not“ gehört. Aber Frau Warken scheint dies völlig egal zu sein. Wir von der SPD-Fraktion sind der Auffassung, dass die Eigenanteile in der stationären Pflege wirksam begrenzt werden müssen. Ein wichtiger Ansatz hierfür ist die Einführung eines sogenannten Sockel-Spitze-Tauschs beziehungsweise eines Pflegedeckels. Ein solches Modell schafft Planungssicherheit, schützt zugleich vor finanzieller Überforderung und trägt so dazu bei, Pflegebedürftigkeit wirksam vom Armutsrisiko zu entkoppeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Warken sollte eines nicht vergessen: Mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung wurde seinerzeit die bewusste politische Entscheidung getroffen, (Abg. Schmidt (SPD)) Pflegebedürftigkeit als allgemeines Lebensrisiko solidarisch abzusichern und von der Sozialhilfe zu entkoppeln. Dieses Ziel besitzt für uns von der SPD-Fraktion auch heute noch unverändert Gültigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Für mich ist klar: Pflegebedürftigkeit darf nicht zum Armutsrisiko werden. Wer sein Leben lang gearbeitet, Angehörige versorgt, Kinder großgezogen und Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt hat, muss darauf vertrauen können, im Fall von Pflegebedürftigkeit die notwendige Unterstützung zu erhalten, und zwar ohne die eigene wirtschaftliche Existenz oder die seiner Familie zu gefährden. Ende des Jahres 2023 lebten im Saarland rund 80.000 pflegebedürftige Menschen, davon wurden knapp 69.000 Menschen im häuslichen Umfeld versorgt. Das ist schon eine enorme Zahl. Rund 47.000 Pflegebedürftige wurden ausschließlich durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen betreut. Diese Zahlen verdeutlichen die herausragende Bedeutung pflegender Angehöriger für die Stabilität unseres Pflegesystems. Ohne ihre tägliche Leistung wäre die pflegerische Versorgung in Deutschland weder personell noch finanziell aufrechtzuerhalten. Daher steht für mich fest: Eine zukunftsfeste Pflegereform muss die häusliche Pflege stärken und pflegende Angehörige unterstützen, darf sie nicht durch Leistungskürzungen oder schlechtere soziale Absicherung belasten. Wer zum Wohle der Allgemeinheit beruflich kürzertritt oder ganz auf Erwerbstätigkeit verzichtet, um einen nahestehenden Menschen zu pflegen, darf nicht mit geringeren Rentenanwartschaften bestraft werden. Wer durch seine Pflegearbeit erhebliche Kosten für die Sozialversicherungssysteme und die öffentliche Hand vermeidet, sollte sozial besser abgesichert und nicht schlechter gestellt werden. Vor diesem Hintergrund lehnen wir die derzeit auf Bundesebene diskutierten Reformvorschläge von CDU-Gesundheitsministerin Warken ab. Zwar wurde der CDU-Antrag, der gleich aufgerufen wird, hier noch nicht begründet, ich will aber dennoch schon darauf eingehen. Damit erübrigt es sich vielleicht, dass ich nachher noch einmal ans Rednerpult treten muss. - Wir lehnen auch den heutigen Antrag der CDU-Fraktion ab. Die CDU-Fraktion fordert nämlich zusätzliche Ausgaben des Landes - wie heute Morgen schon einmal geschehen -, bleibt aber, wie so oft, die entscheidenden Antworten schuldig: Was kostet das? Wie hoch ist die tatsächliche Entlastung für Pflegebedürftige? Wie soll das im Landeshaushalt überhaupt gegenfinanziert werden? - Liebe CDU-Fraktion, gerade vor dem Hintergrund unserer Haushaltssituation reicht es nicht, neue Ausgaben zu fordern, man muss auch sagen, wie sie bezahlt werden sollen. Oder ist ihr Antrag angesichts der anstehenden Landtagswahl im nächsten Jahr reines Wahlkampfgetöse? Oder wollen Sie möglicherweise mit Ihrem Antrag von dem von Frau Warken vorgelegten Gesetzentwurf ablenken? - Wir von der SPD-Fraktion wollen die Ursachen angehen, mit einer echten Struktur- und Finanzierungsreform. In diesem Sinne ist auch unser heutiger Antrag gehalten. Zusammenfassend kann ich also sagen: Wir als SPD-Fraktion setzen uns klar für eine Reform der Pflege und deren faire und nachhaltige Finanzierung ein. Nach dem Prinzip „starke Schultern müssen mehr tragen als schwache“ ist die Einnahmeseite zu stärken. Versicherungsfremde Leistungen sind aus Steuermitteln zu finanzieren. Mittel- und langfristig braucht es mutige Strukturreformen für eine bedarfsgerechte und verlässliche pflegerische Versorgung. Unser Ziel bleibt klar: Pflege darf nicht arm machen, weder diejenigen, die gepflegt werden, noch die, die pflegen, noch die Kommunen, in denen sie leben. - Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag. Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schmidt, für die Antragsbegründung. Nun erteile ich zur Begründung des Antrags der CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Dagmar Heib das Wort.

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Dagmar Heib CDU

So sind die Welten: Die einen sind groß, die anderen sind kleiner, aber auch wortgewaltig. (Abgeordnete Heib (CDU) bringt das Redner- pult auf eine ihr genehme Höhe.) Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine gute, bezahlbare und menschenwürdige Pflege sicherzustellen, das gehört zu den zentralen sozialpolitischen Aufgaben unseres politischen Lebens. Ich glaube, diese Feststellung können wir alle hier unterschreiben. Viele Menschen wünschen sich, so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben und dort bis zum Ende, das uns ja allen bevorsteht, zu leben. Ich glaube, auch darüber sind wir uns alle einig. Ein Aspekt der Diskussion hier erstaunt mich allerdings, und ich erlebe das auch in anderen Diskussionen: Die Diskussion folgt nämlich einem Muster, das ich doch kurz ansprechen möchte. In Berlin haben wir eine Bundesregierung, die gemeinsam getragen wird von SPD, CDU und CSU. Dort tragen Sie die Entscheidungen mit. Der saarländische SPD-Generalsekretär Limbacher hat selbst angemahnt, die Koalition müsse ins Machen kommen. „Wir sitzen alle in einem Boot“, hat er wörtlich gesagt. Man könnte (Abg. Heib (CDU)) sagen, so sieht gemeinsame Regierungsverantwortung aus. Was aber erleben wir hier? - Sie suchen sich die CDU-Minister und CDU-Ministerinnen aus, und dann wird erst einmal gegen sie geschossen. Lassen Sie mich zur Erläuterung kurz auf Ihren Antrag eingehen, denn in Ihrem Antrag bringen Sie das mit Ihren Forderungen zum Ausdruck: „Der Landtag des Saarlandes fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene…“, „Der Landtag des Saarlandes fordert die Bundesregierung auf, die soziale Pflegeversicherung…“. Alle diese Punkte sind gegen die Bundesregierung gerichtet. Meine Damen und Herren von der SPD-Landtagsfraktion und auch Sie, sehr geehrter Herr Minister Jung, frage ich: Worum geht es denn bei uns hier im Saarland? Wofür sind wir verantwortlich? - Wir müssen bei uns im Land gestalten, um den Menschen angesichts der sich ihnen mit der Pflege stellenden Herausforderungen helfen zu können. Das ist unsere ureigene Aufgabe hier im saarländischen Landtag. Dazu höre ich aber nichts von Ihnen. (Beifall von der CDU.) Wir hören nur Anschuldigungen, hören, was alles falsch ist bei dem Programm, bei den Punkten, die zusammengestellt wurden. Ich bin bei Ihnen, was Rentenpunkte für die Angehörigen angeht. Darüber kann man schon noch einmal nachdenken, das habe ich auch der Ministerin gesagt. Aber es gibt ja noch einen parlamentarischen Prozess, der durchlaufen werden muss. In diesem Zusammenhang können wir doch auch mit den Mitgliedern im Bundestag reden, gemeinsam schauen, wie wir das weiterentwickeln können, um diese Aufgabenstellung zu lösen. Was wir heute fordern - ich fokussiere jetzt nur auf unsere Forderung -, ist, dass sich das Saarland endlich seiner gesetzlichen Verantwortung stellt. Wir sind verpflichtet, die Investitionskosten zu tragen. (Sprechen bei der SPD.) Wir könnten wenigstens anfangen, wie es in NRW, in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein geschehen ist. Dort gibt es Zuschüsse, um eine Entlastung der Menschen zu erreichen. Sie fragen uns jetzt: Wo ist denn die haushalterische Grundlage dafür? Welche Summen sind denn das? - Nun, die Summen finden sich im Pflegestrukturbericht, der uns allen vorliegt. Darin wird die Summe beziffert: Im Endeffekt würden wir von 70 Millionen Euro pro Jahr sprechen. Das ist so. Das ist zweifelsohne eine riesige Nummer, das ist eine gewaltige Herausforderung. Aber was zeichnet denn eine Gesellschaft aus? Was zeichnet denn unsere Politik aus? - Dass wir uns um diejenigen kümmern, die die Unterstützung brauchen. Ihnen können wir helfen, ihnen müssen wir gerecht werden! Ein Beitrag hierzu kann darin bestehen, Investitionskosten zu übernehmen, um so für die Menschen einzustehen und bei der Entlastung der Menschen, die das letztlich einkaufen müssen, zu helfen. Zur Wahrheit gehört auch, dass mindestens 50 Prozent mittlerweile durch die öffentlichen Kassen getragen werden. Ja, das ist so. Aber das allein kann nicht ein Grund sein. Wir müssen auch diejenigen entlasten, die sich noch genau dieser Verantwortung stellen müssen, weil sie selbst das Einkommen haben, weil sie selbst auch die Verantwortung tragen. Auch dahinter stehen Familien, Angehörige, Kinder, die zuständig sind, entsprechend Unterhalt zu zahlen. Daher, meine Damen und Herren, unterstreiche ich unsere Forderung, im Saarland in die Übernahme von Investitionskosten einzusteigen. Ich sage Ihnen auch gerne noch einmal, an welcher Stelle das geschrieben steht: Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung, § 82: Finanzierung der Pflegeeinrichtungen. Auch im Pflegeinfrastrukturbericht wird darauf hingewiesen, dass wir uns diesen Fragen stellen müssen, dass wir überdenken müssen, wie wir als Land damit umgehen. Ich kann Sie nur daran erinnern: Tun Sie das! Es geht um die Entlastung von Menschen, die sich in der Pflegesituation wiederfinden. Es geht um die Entlastung von Familien. Ich sage Ihnen auch eines ganz klar: Das ist nicht unsere letzte Forderung hier. Wir werden weitere Anträge zu diesem Aspekt stellen, weil es um eine Entlastung von Pflegenden und Angehörigen und Zugehörigen geht. Das ist eine wichtige Forderung, daher werden wir das in den kommenden Monaten hier miteinander zu diskutieren haben. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Heib, für die Antragsbegründung. Ich eröffne die Aussprache. Es ist eine Wortmeldung eingegangen. Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.

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Christoph Rudolf Schaufert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es steht hier ja wieder mächtig Redezeit auf dem Zähler. Aber im Grunde ist heute eigentlich schon alles gesagt worden, was das Thema Pflege angeht. Hierbei und eben auch bei der Diskussion zum Kohlhof müssen wir eines bedenken: All die hehren Ziele, die in beiden Anträgen stehen, sind im Grunde sämtlich zu unterschreiben, auch von uns, von der AfD-Fraktion. Das Problem ist einfach: Wer hindert Sie, wer hält Sie im Land auf? Wer hält Sie, die (Abg. Schaufert (AfD)) SPD und die CDU, im Bund auf? Wer hindert Sie, den geschmeidigen Worten auch Taten folgen zu lassen? Die Antwort: niemand. Bringen Sie das also bitte nicht hier ein, um irgendetwas nach außen ins Schaufenster stellen zu können, damit man denkt, man hätte das hellste Licht im Schaufenster gesehen. Das ist eine Vorgehensweise, die wir von der AfD nicht mitmachen. Deshalb lehnen wir auch beide Anträge ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schaufert. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile für die Regierung das Wort dem Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Herrn Dr. Magnus Jung.

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Dr. Magnus Jung

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Reform der Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist sicherlich eine der schwierigsten Aufgaben, die der Politik im Jahr 2026 ins Haus stehen. Die Gründe, weshalb das so schwierig ist, sind vielfältig: Wir haben erstens eine demografische Entwicklung, die mehr Leistungen der Pflegeversicherung nach sich zieht. Wir haben zweitens gesetzliche Entwicklungen aus der Vergangenheit, die zu einer deutlichen und auch in diesem Haus von der überwiegenden Mehrheit gewollten Ausweitung der Pflegeversicherung führen. Drittens haben wir - auch das wollten wir alle - eine bessere Bezahlung der Menschen in der Pflege erreicht, das war eine dringend notwendige Verbesserung. Wir haben schließlich viertens konjunkturelle Schwierigkeiten, angesichts derer sich die Beitragseinnahmen deutlich schwächer entwickelt haben, als man das über die Jahre gewohnt war. Daraus ergibt sich in der Summe das Riesenloch, das jetzt schon vorhanden ist und in den nächsten Jahren noch größer werden wird. Die Reformziele, die in Berlin gemeinschaftlich ausgegeben worden sind, sahen vor, die Qualität zu verbessern, die Pflege für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbar zu machen, gleichzeitig keine Beitragserhöhungen mehr zu beschließen, aber auch keine Leistungskürzungen vorzunehmen. Ich habe schon mehrmals gesagt, dass es schwierig ist, alle diese Ziele gleichzeitig zu erreichen. Aber es gibt eben auch Ansätze, mit denen das gelingen kann: indem der Bund Darlehen an die Pflegeversicherung zurückzahlt, indem versicherungsfremde Leistungen vom Bund übernommen werden, indem über die Beitragsbemessungsgrenze noch einmal nachgedacht wird, indem wir einen Ausgleich zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung vornehmen, die ja sehr unterschiedliche Risiken tragen. Dass es auch heute noch möglich ist, sozial ausgewogene, kluge Vorschläge für große Reformen von Sozialversicherungen zu machen, zeigt der aktuell vorgelegte Reformvorschlag zur Rentenversicherung. Ohne ihn jetzt im Detail beurteilen zu können, scheint das, was darin entwickelt worden ist, doch eine gute Qualität zu haben. Was uns Frau Warken bislang vorgeschlagen hat, bedeutet hingegen nur mehr Druck und weniger Bezahlung für die in der Pflege Beschäftigten, Leistungskürzungen für die Pflegebedürftigen, Kürzungen bei den pflegenden Angehörigen und erhebliche Mehrbelastungen für die Kommunen. Es ist unsere Aufgabe - und daran wirken wir als Landesregierung in Berlin mit -, jetzt für diese schwierigen Fragen Lösungen zu finden, die in den Parlamenten auch Mehrheiten finden und die geeignet sind, die Probleme der Bürgerinnen und Bürger und der Pflegeversicherung zu lösen. Ich danke der SPD-Fraktion für ihren Antrag, dem man diese Mühen ansieht, eine differenzierte Antwort auf die dargestellte Problemlage zu geben. Der Antrag der CDU-Fraktion wird aus meiner Sicht dieser anspruchsvollen Aufgabe leider nicht gerecht. Er ist unterkomplex, unglaubwürdig und aus meiner Sicht auch ein parteipolitisches Ablenkungsmanöver auf Bestellung von Frau Warken. Die Forderung nämlich, dass das Land die Investitionskosten der Pflege übernehmen soll, kann eigentlich nur von jemandem erhoben werden, der nicht daran glaubt, dass er in nächster Zeit mal Regierungsverantwortung in diesem Land übernehmen muss. Da, muss ich sagen, wiederholt die Saar-CDU einen Fehler, den auch Friedrich Merz in gravierender Weise gemacht hat, nämlich vor der Wahl den Menschen Dinge zu versprechen, die man niemals halten will und niemals halten kann. Ich will es vielleicht mal anders sagen: Wenn die Vorsitzende des Sozialverband VdK sich für ihren Verband wünscht, dass das Land diese Kosten übernimmt, dann halte ich das für einen Vorschlag, der der VdK-Vorsitzenden zusteht. (Abg. Heib (CDU): Das ist eine Forderung des VdK.) Ich will ja auch nicht kritisieren, dass der VdK das fordert. Aber hier stellt eine Partei, die antritt, um Regierungsverantwortung in diesem Land zu übernehmen, mit ihrem Antrag den Bürgerinnen und Bürgern in Aussicht, dass das Land diese Kosten übernimmt, obwohl sie diese Umsetzung in eigener Verantwortung nie gemacht hat (Weiterer Zuruf der Abgeordneten Heib (CDU).) und obwohl wir alle wissen, dass sie es selbst im Fall, dass sie wieder in Verantwortung käme, niemals machen würde, weil 70 Millionen eben nicht zu finanzieren sind. (Zurufe von der CDU.) Wir wissen ja, welche Quoten Sie im Bereich der Krankenhausfinanzierung in eigener Verantwortung hinbekommen haben! (Beifall bei der SPD.) Dass Sie jetzt in diesem Bereich neu einsteigen und ein Vielfaches von dem leisten, was Sie an anderer Stelle in der Vergangenheit nicht zustande gebracht haben, ist völlig unglaubwürdig. Ich bitte ernsthaft darum, eine Diskussion um eine gute Lösung zu führen. Ich will darauf verweisen, dass unser Vorschlag des Pflegedeckels, der Begrenzung der Zuzahlung ein Gegenmodell ist. Das ist aus der Pflegeversicherung heraus zu leisten - ich hatte ja eben die Finanzierungsinstrumente genannt. Das würde im Übrigen auch die Kommunen im Land ganz erheblich entlasten. Deshalb wäre es mir lieber, wir kämen in dieser Frage zu einer realistischen gemeinsamen Debatte, als dass wir über Geistervorschläge reden müssen. Die Kollegin hat die Frage gestellt: Was machen wir denn hier im Land? - Zunächst einmal ist unsere wichtigste Aufgabe, da wir an der Bundesgesetzgebung mitwirken, dass wir uns als Land dort qualifiziert einbringen. In der Frage, um die es heute im Antrag der CDU geht, haben alle Länder eine gemeinsame Haltung. Sie fallen dieser Haltung leider in den Rücken. Aber wir haben im Land einiges getan. Wir haben die Pflegestützpunkte weiterentwickelt. Wir haben mit unserem Landesprogramm Saar66 viel in die Prävention investiert. Wir sind dabei, die strikte Fachkraftquote in der Langzeitpflege zu flexibilisieren, wir sind in gemeinsamen guten Gesprächen, auch mit der Saarländischen Pflegegesellschaft. Wir sind dabei, die Heim-Mindestbauverordnung zu flexibilisieren, um Ausgabensteigerungen in der Zukunft abzuwenden. Wir sind gerade dabei, eine sehr schlanke Hygieneverordnung zu entwickeln. Wir haben mit der Konzertierten Aktion Pflege ein umfassendes Maßnahmenpaket ins Leben gerufen, um die Pflege auch in der Zukunft handlungsfähig zu machen. Ich glaube, das sind doch schon einige ganz konkrete Maßnahmen, die wir in den letzten vier Jahren ergriffen und umgesetzt haben, um die Pflege im Saarland zu stärken. - In diesem Sinne danke ich Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke dem Herrn Minister und darf die Kolleginnen und Kollegen darauf hinweisen, dass der Herr Minister 2 Minuten 10 Sekunden mehr Zeit beansprucht hat, als der Regierung zur Verfügung steht. Diese Zeit steht den Fraktionen des Hohen Hauses jeweils zusätzlich zur Verfügung. - Dann darf ich feststellen, dass eine weitere Wortmeldung angezeigt wird. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Dagmar Heib.

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Dagmar Heib CDU

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, da Sie uns unterstellen, wir wollten das nicht, will ich betonen: Wir stellen einen Antrag mit einem Ziel, das wir erreichen wollen. Wenn Sie jetzt fragen, ob wir erneut in Regierungsverantwortung kommen, sage ich Ihnen, ich wünsche mir eine absolute Mehrheit, dafür kämpfe ich. Dann können wir das umsetzen, ansonsten werden wir es mit Koalitionspartnern zu tun haben, und ob die Koalitionspartner genau diese Ziele mit uns verfolgen werden, nämlich die Menschen in unserem Land zu entlasten, das muss ich nach Ihrer Wortmeldung sehr infrage stellen. (Beifall von der CDU. - Sprechen bei der SPD und von der Regierungsbank.) Wir wollen die Menschen in den Mittelpunkt stellen, in dem Bereich Pflege ist das unbedingt notwendig. Das, was Sie beschreiben, die Finanzierung, die Sie beschreiben, kann die Pflegeversicherung leisten, das wird im Endeffekt von jedem Einzelnen zu bezahlen sein, genauso wie es mit Steuermitteln ist. Es wird von allen anderen zu bezahlen sein, um das nach vorne zu bringen. Was Ihre Beschreibung des Sockel-Spitze-Tausches betrifft: Dort muss, wie gesagt, die Finanzierung geleistet werden. Sie wird dann aber nicht vom Land geleistet, sondern von anderen Kassen, und zwar muss das von der Pflegekasse erfolgen. Ich sage es erneut, weil Sie uns unterstellen, wir wollten hier von Berlin ablenken: Entschuldigung, aber das müssen wir nicht. Auch die Aussage, dass es vielleicht von der Bundesgesundheitsministerin gewünscht ist, ist nicht der Fall, im Gegenteil. Ich habe es bereits eingangs meiner Rede gesagt, für uns ist kennzeichnend, dass Sie immer direkt auf diejenigen zeigen, die nicht SPD-Minister sind, die das angeblich falsch machen würden und denen man das ins Stammbuch schreiben müsste. (Sprechen von der Regierungsbank.) Sie benutzen diejenigen als Blitzableiter dafür, dass Sie hier im Saarland Ihre nicht Aufgaben machen, egal in welchem Bereich. (Beifall von der CDU. - Sprechen bei der SPD.) (Abg. Heib (CDU)) Sie haben Saar66 angesprochen, das ist ein Ansatz, das habe ich Ihnen schon häufiger gesagt. Das kann helfen, aber es entlastet nicht in der Pflege. Es kann ein Vernetzungsbeispiel sein, es kann helfen, dass Organisationen zusammenkommen, dass Ehrenamtliche sich finden, aber eine wirkliche Entlastung für die Menschen, die in der Pflege tätig sind, in der häuslichen Pflege insgesamt, wird es nicht sein. Prävention zu betreiben ist richtig, aber bis Prävention dort ankommt, wo sie wirklich als Entlastung wirkt, weil dadurch nämlich Pflegefälle verhindert werden, auch das dauert noch lange. Das kann erfolgen, das ist ein Weg, der zu verfolgen ist. Prävention ist zu stärken, da bin ich bei Ihnen. Ich kann nur sagen, es besteht noch ganz viel Bedarf. Die Nachbarschaftshilfe, auch dort können Sie rangehen, auch dort kann man landesseitig etwas verändern, um es einfacher und unbürokratischer zu machen und damit den Menschen bei uns im Land zu helfen. (Zuruf von Minister Dr. Jung von der Minister- bank.) In dem Sinne, vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU. - Sprechen auf der Re- gierungsbank.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Heib. - Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Frank Schmidt.

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Frank Dieter Schmidt SPD

Liebe Kollegin Heib, eigentlich wollte ich nicht mehr nach vorne kommen, aber nach Ihrem letzten Wortbeitrag muss ich doch zwei Sachen richtigstellen. Erstens, wenn Ihnen dieses Thema so wichtig ist, dass das Land die Investitionskosten übernimmt, warum haben Sie es nicht bereits in der letzten Legislaturperiode gemacht? Damals hatten Sie, korrigieren Sie mich, sowohl Gesundheitsministerium als auch Finanzministerium. Es sagt schon alles, wenn Sie plötzlich auf Dinge kommen, die Sie vorher nicht umgesetzt haben. Also müssen wir davon ausgehen, dass es einfach nur wahlkampftaktische Gründe sind. Zweitens, ich glaube, unser aktueller Gesundheitsminister Magnus Jung hat in dieser Legislaturperiode im Bereich Pflege viel mehr umgesetzt als Ihre Frau Bachmann in der letzten Legislaturperiode. Also sollten Sie sich erst mal an die eigene Nase fassen, bevor Sie dem aktuellen Gesundheitsminister Dinge vorwerfen, die er nicht gemacht hat. - Danke.

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schmidt. - Es wird eine weitere Wortmeldung angezeigt. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort erneut Frau Abgeordneter Dagmar Heib.

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Dagmar Heib CDU

Wie viel Zeit habe ich noch?

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Heike Sylvia Winzent

Es sind noch 2 Minuten und 11 Sekunden.

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Dagmar Heib CDU

Danke. (Zuruf von der Regierungsbank.) Ich bin nicht in der Sitzungsleitung, von daher reagiere ich nicht auf die Bemerkung seitens der Regierungsbank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist doch Aufgabe der Opposition, das zu beschreiben, was ein Minister, eine Ministerin nicht macht. Das ist doch genau unsere Aufgabe, und der werde ich nur gerecht. Sie verweisen darauf - ich glaube, Minister Magnus Jung hat es schon gesagt -, dass Sie in vielen Bereichen eigentlich auf gute Arbeit aufgesetzt haben, die in diesem Ressort bereits gemacht wurde. Wir haben Netzwerke, die für die Pflege entstanden sind. All diese Dinge waren schon aufgesetzt und Sie haben sie weiterentwickelt. (Sprechen bei der SPD. - Zuruf von Minister Dr. Jung von der Regierungsbank.) Alles gut. Es ist auch richtig so im Sinne der Sache, dass das helfen soll und auch Entlastung bringen muss. Sie haben uns weiterhin an der Seite, das nach vorne zu entwickeln, wir sind mit dabei. Uns wird jetzt Populismus unterstellt und gefragt, warum wir das vorher nicht gemacht hätten. Ich glaube, es gehört Größe dazu - vielleicht wird das bei Ihnen in Zukunft auch irgendwann aufschlagen -, zu erkennen, dass man Sachen vielleicht besser vorher gemacht und umgesetzt hätte, dass man schlauer wird, dass sich Lebenssituationen in der Gesellschaft insgesamt verändern, dass es jetzt dieser Antwort bedarf und sie damals, vor vier, fünf Jahren nicht notwendig war. All das gehört dazu, man sollte nicht einfach unterstellen, ich wäre nur populistisch unterwegs. (Sprechen bei der SPD.) Weil Sie uns vorwerfen, ich hätte keine Gegenfinanzierung sage ich Folgendes: Sie haben heute (Abg. Heib (CDU)) Morgen begründet, dass wir A13 nicht machen können, weil es dafür keinen Haushalt gibt. Wir sind nicht in Haushaltsberatungen, es ist heute nicht meine Aufgabe, Ihnen zu sagen, wie das zu finanzieren ist. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin. - Ich darf feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Somit schließe ich die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 17/2273. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2273 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2273 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben CDU- sowie AfD-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion Drucksache 17/2279. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2279 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2279 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben SPD- sowie AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 25 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Rückkehr zu festen Sommerferien im Saarland - Verlässlichkeit für Familien, Schulen, Wirtschaft und Vereine schaffen (Drucksache 17/2276) Zur Begründung erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich versuche, das ziemlich nüchtern und sachlich in aller Kürze zu erklären. In den ersten zehn oder zwölf Jahren nach dem Krieg, zurzeit des teilautonomen Saarlandes, hatten wir feste Ferien. Die waren immer von Mitte Juli, genauer gesagt, nach dem 14. Juli, bis zum Beginn des Septembers. Das hat sich bewährt, weil das in der Regel die heißesten Tage sind, weil es die heißeste Zeit des Jahres ist. Es hat sich auch bewährt, weil man sich darauf für das nächste Jahr, für das übernächste Jahr und so weiter einstellen konnte. Nach unserer Rückkehr zur Bundesrepublik Deutschland hat sich das geändert. In Deutschland hat man festgestellt, dass sechs Wochen Ferien für alle zur gleichen Zeit für den Tourismus schlecht ist und auch für den Verkehr auf den Straßen schlecht ist, weil sich alles in diesen sechs Wochen ballt. Deshalb hat man das entzerrt und auf drei Monate ausgedehnt. (Unruhe. - Sprechen.) Das führt dazu, dass zum Beispiel wir im Saarland in diesem Jahr einen Großteil der Schulzeit im August haben, also in einer warmen Zeit. Wir hatten schon Zeiten, in denen der gesamte August Schulzeit war. Das ist nicht in Ordnung. Dann kommt noch hinzu, dass durch die Verschiebungen jedes Schuljahr verschieden lang ist. Die Schuljahre sind verschieden lang. Man kann keine exakten Pläne für mehrere Jahre aufstellen. (Sprechen.)

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Heike Sylvia Winzent

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie recht herzlich bitten, der Plenaraussprache Aufmerksamkeit zu widmen. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dörr. Ich bitte jetzt höflich darum, die Zwischengespräche einzustellen, denn es ist wirklich eine große Unruhe.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Ich gebe ja zu, dass das ein uninteressantes Thema ist, aber ich möchte nicht gerne polemisch werden, damit Sie aufmerksam sind. Ich fahre fort. Das heißt, der Verkehr wird entzerrt, die Hotellerie hat drei Monate Zeit anstatt sechs Wochen. Insofern ist das für ganz Deutschland vielleicht sinnvoll. Für uns im Saarland ist es nicht sinnvoll. Wir sind nur 1 Million Einwohner, so viel wie Köln. Wir liegen am Rande Deutschlands. Wenn die Ferien beginnen, sind unsere Urlauber schnell in Frankreich, weil die meisten ja nach Frankreich, Italien oder Spanien fahren. Das heißt, unsere Ferien spielen für den deutschen Straßenverkehr keine Rolle, auch nicht für das Hotelgewerbe. Auf der anderen Seite ist es so, dass diese Ferienordnung uns von niemandem aufgezwungen wird. Das ist eine Geschichte, die die KMK vereinbart. Aber diese Vereinbarungen sind immer einstimmig. Das heißt, wenn wir nicht wollen, sind wir draußen und andere Länder machen das. Das sind Länder wie zum Beispiel Bayern. Die haben schon einen Einfluss auf das Gaststättengewerbe und auf den Verkehr in Deutschland, wir nicht. Das heißt also, wir fordern hier im Sinne der Eltern, die dann für mehrere Jah- (Abg. Dörr (AfD)) re planen können, und auch im Sinne unserer Wirtschaft Verlässlichkeit. Wir fordern Ferien zu einer Zeit, in der wirklich Sommer ist. Nehmen Sie unseren Antrag an! (Beifall von der AfD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender, für die Antragsbegründung. Ich eröffne nun die Aussprache. - Ich stelle fest, dass keine Wortmeldungen eingegangen sind, und schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/2276. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2276 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2276 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 26: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Ausbau der Erneuerbaren Energien sichern: Dem Altmaier-Knick darf keine Reiche-Delle folgen (Drucksache 17/2272) Dazu darf ich mitteilen, dass die SPD-Landtagsfraktion mitgeteilt hat, dass sie diesen Tagesordnungspunkt zurückzieht. Dieser Tagesordnungspunkt soll im nächsten Plenum beraten werden. So kommen wir zum Tagesordnungspunkt 27: Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zur Petitionen (Übersicht Nummer 16) (Drucksache 17/2269) Ich eröffne dazu die Aussprache. - Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/2269. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2269 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2269 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, somit sind wir am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Ich schließe die Sitzung. Vielen Dank.

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