Petra Berg
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landwirtschaftskammer ist seit vielen Jahrzehnten eine tragende Säule der saarländischen Land- und Forstwirtschaft. Sie bündelt fachliche Beratung, berufliche Bildung, Interessenvertretung und die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. Ich darf an dieser Stelle ganz herzlich den Präsidenten der Landwirtschaftskammer, Herrn Ecker, willkommen heißen. Herzlich willkommen, Herr Ecker! (Beifall.) Die Landwirtschaftskammer ist unverzichtbare Partnerin für die Landwirtschaft, den ländlichen Raum, die öffentliche Verwaltung und die Landesregierung im Saarland. Die rechtlichen Grundlagen dieser Institution stammen in wesentlichen Teilen jedoch aus einer anderen Zeit. Das Gesetz über die Landwirtschaftskammer für das Saarland datiert ursprünglich aus dem Jahr 1956, wurde 1975 neu erlassen und zuletzt im Jahre 2008 überarbeitet. Seitdem haben sich die Aufgaben der Kammer, die rechtlichen Anforderungen und die Erwartungen an eine moderne Selbstverwaltung deutlich verändert. Der vorliegende Gesetzentwurf greift diese Entwicklung auf und verfolgt zwei zentrale Ziele: Zum einen werden notwendige rechtliche Anpassungen vorgenommen. Durch die Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts können bisherige Verweise im Landwirtschaftskammergesetz nicht unverändert bestehen bleiben. Das ist für die Kammer besonders relevant, weil der Geltungsbereich des Gesetzes auch Grundlage für die Bemessung des Kammerbeitrages ist. Eine rechtssichere Beitragsgrundlage ist Voraussetzung dafür, dass die Kammer ihre Aufgaben verlässlich erfüllen kann. Zum anderen wird das Gesetz insgesamt klarer strukturiert, übersichtlicher und zeitgemäßer abgefasst. Die Kammer arbeitet an der Schnittstelle von Selbstverwaltung, Beratung, Verwaltungsvollzug und staatlichen Auftragsaufgaben. Dafür braucht es Regelungen, die in der Praxis funktionieren. Angesichts des Klimawandels, veränderter Märkte und steigender Anforderungen brauchen unsere Landwirtinnen und Landwirte starke und verlässliche Institutionen an ihrer Seite. Wer die Zukunft der Landwirtschaft sichern will, muss deshalb auch die Handlungsfähigkeit ihrer Selbstverwaltungsorganisation zukunftssicher aufstellen. Kurz gesagt: Wir machen die Landwirtschaftskammer fit für die Zukunft. Sehr geehrte Abgeordnete, der Gesetzentwurf wurde in enger Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer sowie den Vorstandsmitgliedern und den beteiligten Verbänden erarbeitet. Im intensiven gemeinsamen Dialog mit der Landwirtschaftskammer und auch ihrer Vollversammlung sind tragfähige Lösungen entstanden. Im Ergebnis liegt nun ein ausgewogener Vorschlag vor. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört zunächst eine Verschlankung, Neugliederung und rechtliche Anpassung. Die Landwirtschaftskammer erhält damit ein übersichtliches Regelwerk, das ihre heutigen Aufgaben klarer abbildet und die Arbeit in Gremien und Verwaltung erleichtert. Mit schriftlichen Verfahren bei Gremiensitzungen wird die Kammer flexibler. Sie bleibt auch dann handlungs- und beschlussfähig, wenn schnelle Entscheidungen erforderlich sind, und kann ihre Aufgaben ohne Unterbrechung wahrnehmen. Zugleich wird klarer zwischen Selbstverwaltungsangelegenheiten und Auftragsangelegenheiten unterschieden. Damit werden Rollen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sauber geordnet. Das stärkt die Rechtssicherheit in der Arbeit zwischen Kammer und Land. Auch die Aufgabenverteilung zwischen Präsidentin beziehungsweise Präsident und Direktorin/Direktor wird präziser gefasst. Ehrenamtliche Selbstverwaltung, fachliche Leitung und laufende Verwaltung werden klarer voneinander abgegrenzt. Die Kammer erhält damit verlässliche Entscheidungswege in der praktischen Arbeit. Der Gesetzentwurf modernisiert außerdem die Aufsicht des für Landwirtschaft zuständigen Ministeriums. Auch hier werden bestehende Regelungen klarer gefasst, damit Aufsicht, Verantwortung und Aufgabenerfüllung transparenter ineinandergreifen. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Personalbewirtschaftung. Für zukünftige Neueinstellungen sollen analog zur Landesverwaltung die Rechtsvorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder Anwendung finden. Bereits bestehende Arbeitsverhältnisse bleiben jedoch hiervon unberührt. Schließlich werden die Grundlagen für die Kostenerstattung bei Auftragsangelegenheiten verbessert. Wenn die Landwirtschaftskammer Aufgaben für das Land übernimmt, muss auch die Finanzierung nachvollziehbar geregelt sein. Der Gesetzentwurf schafft hier mehr Klarheit und stärkt die verlässliche Erfüllung dieser Aufgabe. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir eine moderne, rechtssichere und zukunftsfähige Grundlage für die Arbeit der Landwirtschaftskammer. Wir stärken damit eine Institution, die für die saarländische Landwirtschaft, den Gartenbau, die Forstwirtschaft und die ländlichen Räume von großer Bedeutung ist. Ich bitte die Sie daher, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und ihn in die weitere parlamentarische zu überweisen. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
