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Nadia Schindelhauer

SPD 24.06.2026 Sitzungen 17/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wenn man den Antrag der AfD liest und hört, was Herr Schaufert gerade von sich gegeben hat, könnte man wirklich meinen, unser demokratisches System stehe vor einer schweren Krise. Doch ein genauer Blick auf den Untersuchungsgegenstand zeigt, dieser Antrag dient weniger der Aufklärung als der politischen Inszenierung. Statt belastbarer Tatsachen finden sich Vermutungen, statt konkreter Anhaltspunkte finden sich Unterstellungen und statt der Aufklärung eines belegten Sachverhalts wird der Verdacht politischer Einflussnahme in den Raum gestellt, ohne ihn nachvollziehbar zu begründen. Genau deshalb überzeugt uns die Forderung nach einem Untersuchungsausschuss nicht. Die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Darum nehmen wir die Entscheidungen der Gerichte und die laufenden Verfahren rund um die Kommunalwahlen 2024 selbstverständlich ernst. Sowohl im Zusammenhang mit der Stadtratswahl Saarbrücken als auch mit der Wahl der Regionalversammlung sind rechtliche Fragen aufgeworfen worden. Die rechtsstaatlichen Verfahren laufen beziehungsweise wurden bereits gerichtlich rechtskräftig entschieden und sich daraus ergebende Konsequenzen werden gezogen. Es stellt sich daher die Frage, ob aus diesen Vorgängen automatisch die Notwendigkeit eines Untersuchungsausschusses folgt. Unsere Antwort lautet nein, denn die vorliegenden Fälle zeigen vor allem eines: Die rechtsstaatlichen Kontrollmechanismen unseres Landes funktionieren. Das ist keine Schwäche unseres Rechtsstaats, das ist seine Stärke. Denn in einem Rechtsstaat werden Fehler nicht vertuscht, in einem Rechtsstaat werden Fehler festgestellt, überprüft und korrigiert, und genau das ist hier geschehen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Ein Untersuchungsausschuss ist eines der schärfsten Instrumente, die dem Parlament zur Verfügung stehen. Er dient der parlamentarischen Aufklärung schwerwiegender Vorgänge und er setzt voraus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für einen aufklärungsbedürftigen Sachverhalt vorliegen. (Abg. Schindelhauer (SPD)) Wer die Begründung Ihres Antrags liest, stößt auf einen bemerkenswerten Widerspruch. Die AfD erklärt, sie wolle das Vertrauen in die Integrität der Wahlorgane, in die Neutralität der Verwaltung und in die demokratische Gleichbehandlung aller Parteien wiederherstellen. Gleichzeitig baut der Antrag auf der Vermutung auf, hinter den damaligen Entscheidungen könnten sachfremde oder parteipolitische Motive gestanden haben. Die Feststellung eines Wahlfehlers allein erlaubt jedoch noch keinen Rückschluss auf sachfremde oder gar parteipolitische Motive. Genau diesen Schritt vollzieht aber der vorliegende Antrag, ohne jedoch konkrete Anhaltspunkte hierfür aufzuzeigen. Wer schwerwiegende Vorwürfe erhebt, der muss sie auch belegen können. Verdacht ersetzt keine Beweise und politische Unterstellungen ersetzen keine Fakten. (Beifall von der SPD.) Das eigentliche Problem des Antrags liegt nicht in den Fragen, die er aufwirft, das Problem liegt in den Antworten, die er nahelegt. Problematisch wird es dort, wo aus fehlenden Belegen politische Verdächtigungen konstruiert werden. Wer jeden Fehler sofort zur Verschwörung erklärt, betreibt keine Aufklärung, er betreibt Misstrauenspolitik. Vertrauen in staatliche Institutionen entsteht nicht durch Verdächtigungen. Vertrauen entsteht dadurch, dass Entscheidungen überprüfbar sind. Vertrauen entsteht dadurch, dass unabhängige Gerichte staatliches Handeln kontrollieren. Deshalb sollten wir die Arbeit unserer Gerichte nicht als Munition für politische Misstrauenskampagnen missbrauchen, sondern als Beleg dafür verstehen, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Vertrauen entsteht dadurch, dass Fehler korrigiert werden können. Das ist hier geschehen und darum überzeugt die zentrale Begründung dieses Antrags nicht. Die gerichtlichen Entscheidungen zur Regionalversammlung befassen sich mit der Rechtmäßigkeit der damaligen Entscheidungen. Die darüber hinaus gehende Behauptung, hinter diesen Entscheidungen hätten parteipolitische Motive gestanden, findet in den gerichtlichen Entscheidungen keine Grundlage. Auch im Zusammenhang mit der Stadtratswahl Saarbrücken zeigt der Antrag keine tragfähigen Anhaltspunkte für den Vorwurf politischer Einflussnahme auf. Bei aller notwendigen Kritik an Entscheidungen, die gerichtlich überprüft wurden, sollten wir doch eines nicht vergessen: Hinter den Wahlorganen und den beteiligten Behörden stehen Menschen, die Verantwortung für die Durchführung demokratischer Wahlen übernehmen, Menschen, die ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen. Diese Menschen müssen wir kritisieren, wenn Fehler passieren, aber wir schulden ihnen auch Fairness, denn zwischen einem Fehler und einer bewussten Manipulation liegt ein gewaltiger Unterschied. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Wer ihnen politische Motive oder gar bewusste Manipulation unterstellt, sollte belastbare Anhaltspunkte benennen können. Fehlerhafte Entscheidungen und politische Einflussnahme sind nicht dasselbe. Wer diese Grenze bewusst verwischt, trägt nicht zur Stärkung des Vertrauens in unsere Demokratie bei, er trägt dazu bei, Misstrauen zu säen, wo rechtsstaatliche Verfahren längst für Klarheit gesorgt haben. Hinzu kommt, dass die zugrundeliegenden Sachverhalte rechtlich alles andere als trivial gewesen sind. Es ging um die rechtliche Einordnung unterschiedlicher Wahlvorschläge, es ging um Fragen der innerparteilichen Willensbildung, es ging um Anforderungen an demokratische Kandidatenaufstellungen und es ging um die Anwendung kommunalwahlrechtlicher Vorschriften. All das zeigt, dass wir über komplexe rechtliche Fragestellungen sprechen und nicht über einen Sachverhalt, der den Schluss auf politische Motive nahelegen würde. Im Fall der Regionalversammlung sind die maßgeblichen Rechtsfragen gerichtlich entschieden worden, auch im Fall der Stadtratswahl Saarbrücken. In diesem Fall dauern zwar die Verfahren noch an, weil noch Rechtsmittel eingelegt werden können, aber dafür gibt es unabhängige Gerichte und die Rechtsmittel. Deshalb überzeugt uns die Begründung für einen Untersuchungsausschuss nicht. Der Antrag lebt vom Verdacht politischer Einflussnahme, die Grundlage für diesen Verdacht bleibt er jedoch schuldig. Aus diesem Grund lehnen wir die Einsetzung des Untersuchungsausschusses ab, nicht, weil wir die gerichtlichen Entscheidungen infrage stellen, nicht, weil wir die Bedeutung fairer und freier Wahlen unterschätzen, sondern weil die Entscheidungen keinen Beleg für politische Einflussnahmen liefern und weil der Antrag keine tragfähigen Anhaltspunkte für einen solchen Vorwurf aufzeigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Fall zeigt nicht das Versagen unseres Rechtsstaats, er zeigt seine Stärke. Er zeigt, dass die Gerichte unabhängig entscheiden, er zeigt, dass staatliches Handeln überprüfbar ist, und er zeigt, dass Fehler korrigiert werden können. Wer daraus einen Beleg für Manipulation machen will, misstraut nicht den Fehlern, er misstraut den Institutionen, die diese Fehler aufgedeckt haben. Wir hingegen vertrauen auf die Stärke unseres Rechtsstaats, auf unabhängige Gerichte, auf demokratische Verfahren und auf die Fähigkeit unserer Demokratie, Fehler zu erkennen und zu korrigieren. Daher lehnen wir diesen Antrag ab. - Vielen Dank und Glück auf. (Abg. Schindelhauer (SPD)) (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

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