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Christina Baltes

24.06.2026 Sitzungen 17/49

Vielen Dank, Herr Minister Baker, für Ihren Redebeitrag. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/2282. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2282 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2282 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben SPD- und CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu den Punkten 17 und 18 der Tagesordnung: Befassung gemäß Artikel 98a der Verfassung des Saarlandes über den Gegenstand der Volksinitiative „zum Erhalt des Marienhaus Klinikums Neunkirchen (Kohlhof)“ Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Beschlussfassung gemäß § 3 Absatz 2 Volksabstimmungsgesetz und Artikel 98a der Verfassung des Saarlandes zum Gegenstand der Volksinitiative „zum Erhalt des Marienhaus Klinikums Neunkirchen (Standort Kohlhof)“ Zur Berichterstattung über die Beratung in den Ausschüssen erteile ich der Vorsitzenden des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Abgeordneter Nadia Schindelhauer, das Wort. Abg. Schindelhauer (SPD), Berichterstatterin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Durch die Übergabe der Unterschriftensammlung am 23.03.2026 durch die beiden Vertrauenspersonen der Volksinitiative zum Erhalt des Marienhaus Klinikums Neunkirchen Kohlhof, Sabrina Math und Teresa Sciarotta, die ich an dieser Stelle ganz herzlich hier im Landtag begrüßen darf, an Landtagspräsidentin Heike Winzent wurde ein Verfahren in Gang gesetzt, das nunmehr mit der Befassung des Plenums gemäß Artikel 98a der Verfassung des Saarlandes über den Gegenstand der Volksinitiative seinen Abschluss findet. Laut der Volksinitiative sind insgesamt 10.312 Stimmen abgegeben worden. Nach der Prüfung der Kriterien konnte als Ergebnis festgestellt werden, dass von seinerzeit gezählten 6.152 Unterstützungsschriften 5.500 Unterstützungsschriften gültig sind. Das Quorum wurde mit 5.500 gültigen Unterstützungsschriften mit 500 Stimmen über der erforderlichen Anzahl von 5.000 Stimmen der Einwohnerinnen und Einwohner des Saarlandes somit deutlich erreicht. Der Antrag der Volksinitiative war daher zulässig. Nach einer Anhörung der Vertrauenspersonen zur Zulässigkeit des Antrages der Volksinitiative am 13.05.2026 im Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit wurde diese in selbiger Sitzung auch förmlich festgestellt. Der Ausschuss machte damit den Weg frei für eine Beschlussfassung des Plenums zum Gegenstand der Volksinitiative, nachdem zuvor die Vertrauenspersonen noch einmal im inhaltlich zuständigen Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit in öffentlicher Sitzung angehört wurden. Diese Anhörung fand am 10.06.2026 statt. Die Vertrauenspersonen haben sich dabei in einem ausführlichen Sachvortrag zu den Zielen der Volksinitiative geäußert, ihre Argumentation aus der schriftlichen Begründung nochmals bekräftigt und anhand neun verschiedener Punkte nochmals dargelegt, warum der Klinikstandort Kohlhof vollständig erhalten bleiben sollte. Insbesondere haben die Initiatorinnen betont, dass das Brustzentrum am Kohlhof unbedingt bleiben müsse. Abschließend möchte ich den beiden In- (Abg. Schindelhauer (SPD)) itiatorinnen der Volksinitiative, Frau Math und Frau Sciarotta, für ihr bürgerliches Engagement und ihren Einsatz für unsere Demokratiebildung noch einmal herzlich Danke sagen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und der CDU.)

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