landtag-saar.de ↗

Friedrich Josef Dörr

AfD 24.06.2026 Sitzungen 17/49

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es geht bei diesem Gesetzesvorschlag um die Besoldung von Grundschullehrern. So, wie sich die Beschlusslage darstellt, sind alle hier in diesem Hohen Hause dafür - oder angeblich dafür. Die SPD hat angekündigt, nach den Wahlen - sie hat nicht „nach den Wahlen“ gesagt, aber der Zeitpunkt liegt nach den Wahlen - ein solches Gesetz einbringen zu wollen. Die CDU hat zwar gemeint, das wäre zu spät, man wolle damit jetzt nur Wahlkampf machen, hat aber selbst keinen Gesetzentwurf eingebracht. Angesichts dessen haben wir uns überlegt, hier Nägel mit Köpfen zu machen und umgehend einen Gesetzesantrag einzubringen, sodass das, was alle angeblich oder vielleicht auch nicht nur angeblich wollen, jetzt schon tatsächlich umgesetzt wird. (Vizepräsidentin Baltes übernimmt die Sit- zungsleitung.) Wie ist die Lage? Im herkömmlichen dreigliedrigen Bildungssystem mit Volksschule, Mittelschule und Gymnasium war die Ausbildung der Lehrkräfte einigermaßen verschieden. Lehrer an Gymnasien mussten zwei Fächer studieren, beispielsweise Mathematik und Physik. Realschullehrer, damals noch Mittelschullehrer, mussten, nachdem sie zum Volksschullehrer ausgebildet waren, noch Lehrgänge besuchen und konnten so Mittelschullehrer, später Realschullehrer werden. Die Volksschullehrer erfuhren zu Beginn (Abg. Dörr (AfD)) eine Seminarausbildung, später dann eine Ausbildung im Umfang von vier Semestern. Damit gab es Unterschiede in der fachlichen Anforderung, aber auch in der Länge des Studiums. Die vier Semester einzuhalten, das hat eigentlich der große Durchschnitt geschafft. Bei den sechs Semestern, die für das Gymnasium vorgeschrieben waren, haben manche auch schon mal acht Semester gebraucht. Vor die Ernennung zum Assessor war zudem eine Referendarzeit vorgeschaltet, die auch wieder einen Zeitaufwand bedeutete. Damit war damals aber eigentlich jeder zufrieden. Inzwischen hat sich aber das Schulsystem gewaltig verändert. Aus der Volksschule wurde die Grund- und die Hauptschule, im Laufe der Zeit mit verschiedene Namen versehen. Aus der Mittelschule wurde die Realschule und so weiter. Ich will das jetzt nicht alles aufzählen. Heute jedenfalls haben wir die Grundschule, die Gemeinschaftsschule und das Gymnasium. Bei der Gemeinschaftsschule hat man schon in den vergangenen Jahren argumentiert, unabhängig von der Ausbildung hätten der vormalige Hauptschullehrer und der vormalige Gymnasiallehrer, die beide an dieser Schule unterrichten, die gleichen Aufgaben, würden die gleiche Arbeit erledigen. Anfangs mag man noch einen Unterschied dergestalt gemacht haben, dass ein vormaliger Volksschullehrer nicht unbedingt die Klassen 11, 12 oder 13 unterrichtet hat, sondern eher in den unteren Klassen eingesetzt wurde. Daher war die Unterscheidung vielleicht etwas verwischt. Inzwischen haben wir die Situation, dass die Gemeinschaftsschule mehr und mehr zumindest im Eingangsamt an das Gymnasium angepasst wurde, während die Grundschule abgehängt ist. Die Ausbildungsdauer ist inzwischen auf sechs Semester gestiegen. Möchte jemand Förderschullehrer werden, sind es schon grundständig acht Semester. Davon abgesehen ist die Aufgabe der Lehrpersonen in den Grundschulen auch nicht leichter geworden, sie ist vielmehr bedeutend schwieriger geworden. Dabei gilt das, was eben schon gesagt wurde, als es um die Kita ging, auch hier: Das ist eine grundlegende Zeit für die Kinder, daher muss man die Rahmenbedingungen bestmöglich ausgestalten. Wenn in der Folge die Anforderungen an die Lehrkräfte steigen, muss auch die Besoldung dem entsprechen. Wir von der AfD-Fraktion haben dazu auch schon einen Vorschlag gemacht. Heute Morgen wurde schon das eine oder andere angeführt, was die Qualifikation der Lehrkräfte betrifft. Dazu haben wir angemahnt, dass Grundschullehrer grundsätzlich verstärkt in Förderpädagogik ausgebildet werden sollten und vielleicht einzelne Lehrer, die später eine besondere Aufgabe in der Grundschule übernehmen, die volle Förderschulausbildung absolvieren sollten. Das ist die eine Seite, daraus ist dann auch ein gewisser Anspruch gegeben. Grundschullehrer bilden sich eben noch weiter, und so gesehen können sie stimmig argumentieren, dass sie genauso bezahlt werden sollten wie Lehrer der Gemeinschaftsschule und Lehrer des Gymnasiums. Es kommt aber noch ein weiterer Punkt hinzu: die Konkurrenzfähigkeit des Saarlandes, was Lehrer betrifft. In Deutschland besteht fühlbar ein Lehrermangel, der künftig nicht nachlassen, sondern sich eher verstärken wird. Ich kenne das seit Jahrzehnten, wir haben dieses Problem gerade auch im Saarland immer schon gehabt. Vor diesem Hintergrund müssen wir darauf achten und uns davor bewahren, in eine Situation zu geraten, in der wir nicht konkurrenzfähig sind. Das ist doch eine ganz einfache Sache: Wohnt man in Homburg und bekommt in Zweibrücken eine Stelle angeboten, bei der man mit A13 bezahlt wird, und in Lebach eine Stelle, die dieselbe Arbeit mit sich bringt, aber nach A12 bezahlt wird, was wird man dann wohl machen? Das heißt also, dass an den Rändern unseres Landes die Leute leicht abgeworben werden können, indem man in den Nachbarländern eben nach A13 bezahlt. Aber selbst bei Leuten, die beispielsweise in Saarbrücken, also weit genug von der Landesgrenze entfernt wohnen, hatten wir es in der Vergangenheit schon hunderte Mal, dass diese Personen, wenn sie in Berlin oder in Düsseldorf oder wo auch immer eine bessere Aufstiegsmöglichkeit hatten, wenn sie eventuell alleinstehend sind oder der Ehepartner das mitgemacht hat, letztlich weg waren. Das heißt also, es gibt viele Gründe - einige habe ich aufgezählt -, warum wir das machen müssen. Und wenn wir das machen müssen, dann sind wir von der AfD-Fraktion der Ansicht, dass wir das gleich machen sollen. Das ist unser Antrag. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, können beweisen, ob Sie das genauso ernst nehmen wie wir von der AfD. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

Alle Reden von Friedrich Josef Dörr Protokoll ↗