Sandra Quinten
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Ausführungen meiner beiden Kolleginnen Sevim Kaya-Karadağ und Kira Braun möchte ich auf einen Aspekt eingehen, der mich während der gesamten Arbeit des Untersuchungsausschusses besonders beschäftigt hat: die strukturellen Rahmenbedingungen, unter denen Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz damals gearbeitet haben. Fast drei Jahre lang hat sich der U-Ausschuss mit den Ereignissen, den Ermittlungen und dem Handeln der beteiligten Behörden beschäftigt. Die Beweisaufnahme hat deutlich gezeigt, dass die damaligen Ermittlungen in wesentlichen Punkten Defizite aufwiesen. Diese Feststellung teilen wir als SPD-Fraktion ausdrücklich. Gleichzeitig hat die Arbeit des U-Ausschusses keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass Ermittlungsfehler vorsätzlich begangen wurden oder einzelne Verantwortliche bewusst eine Aufklärung verhindern wollten. Deshalb dürfen wir die damaligen Vorgänge nicht allein auf individuelle Entscheidungen reduzieren. Die Erkenntnisse des Ausschusses weisen vielmehr auf erhebliche strukturelle Defizite hin. Es wurde deutlich, dass Ermittlungsansätze nicht immer konsequent weiterverfolgt und mögliche rechtsextreme Tatmotive nicht mit der gebotenen Priorität verfolgt wurden. Dadurch blieben Chancen auf eine frühere Aufklärung möglicherweise ungenutzt. Von besonderer Bedeutung ist die Erkenntnis, dass die Möglichkeit eines rechtsextremen Hin- (Abg. Quinten (SPD)) tergrunds zwar grundsätzlich erkannt wurde, ihre Tragweite jedoch nicht angemessen bewertet worden ist. Entscheidend ist nicht die Bewertung einzelner Entscheidungen, entscheidend ist die Frage, warum rechtsextreme Tatmotive nicht durchgängig mit der Priorität verfolgt wurden, die aus heutiger Sicht dringend notwendig gewesen wäre. Das deutet auf den damaligen gesellschaftlichen und institutionellen Umgang mit rechtsextremer Gewalt hin. Gerade bei einem Brandanschlag auf eine Unterkunft geflüchteter Menschen mit erkennbar rassistischer Dimension hätte jede Spur mit höchster Priorität verfolgt werden müssen, insbesondere jede Spur in ein rechtsextremes Umfeld. Diesem Anspruch wurden die damaligen Ermittlungen nicht durchgehend gerecht. Ich betrachte diese aus dem U-Ausschuss gewonnenen Erkenntnisse auch mit dem Blick einer Kriminalbeamtin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, erfolgreiche Ermittlungsarbeit hängt nicht immer allein vom Engagement einzelner Ermittlerinnen und Ermittler ab. Sie braucht funktionierende Strukturen, ausreichende personelle Ressourcen, Spezialisierung und den kontinuierlichen Austausch aller relevanten Informationen. Genau in diesen Punkten hat der U-Ausschuss Defizite aufgezeigt. Dies gilt ebenso für die staatsanwaltschaftliche Begleitung der damaligen Ermittlung. Die Ermittlungsführung wurde fast komplett der Polizei überlassen, eigene staatsanwaltschaftliche Impulse, wie es eigentlich erforderlich und Standard ist, haben sich nur in begrenztem Umfang gefunden. Der Untersuchungsausschuss hat aber auch hier keine Anhaltspunkte feststellen können, die darauf schließen lassen, dass bewusst unzureichend gehandelt wurde. Die Erkenntnisse sprechen jedoch dafür, dass eine engere Begleitung der Ermittlungen zusätzliche Impulse hätte setzen können. Kollege Waldraff ist bereits darauf eingegangen: Auch beim Verfassungsschutz muss man sagen, dass erhebliche strukturelle Defizite sichtbar wurden. Die Behörde war Anfang der Neunzigerjahre erheblichen personellen und organisatorischen Belastungen ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Entwicklungen innerhalb der rechtsextremen Szene mit der notwendigen Tiefe erfasst und bewertet werden konnten. Kritisch zu bewerten ist zudem der damalige Informationsaustausch zwischen den beteiligten Sicherheitsbehörden. Ob letztlich eine engere Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz zu einer früheren Aufklärung geführt hätte, lässt sich heute nicht mehr mit Sicherheit feststellen. Fest steht jedoch, zu den zentralen Lehren dieses U-Ausschusses gehört, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz Informationen konsequenter austauschen und zusammenführen müssen. Erforderlich sind eine funktionierende Vernetzung, klare Zuständigkeiten, eine verlässliche Dokumentation sowie die konsequente Prüfung politisch motivierter Tatmotive. Gleichzeitig hat die Beweisaufnahme gezeigt, wie grundlegend sich die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden seit den frühen Neunzigerjahren verändert hat. Ermittlungen zu politisch motivierten Gewalttaten werden heute deutlich spezialisierter geführt, die Zusammenarbeit der Behörden ist enger organisiert und rechtsextremistische Tatmotive stehen wesentlich früher im Fokus der Ermittlungen. Wir dürfen aber nicht übersehen, unter welchen Rahmenbedingungen die Sicherheitsbehörden damals gearbeitet haben. Die festgestellten Defizite sind Ausdruck der Strukturen und Möglichkeiten jener Zeit. Viele der heute selbstverständlichen Standards haben sich seit den frühen Neunzigerjahren erheblich weiterentwickelt. Sie sind eine Lehre aus den Erfahrungen der Vergangenheit, zugleich bleibt es unsere Aufgabe, diese Standards dauerhaft zu sichern und weiterzuentwickeln. (Beifall von der SPD.) Ich spreche heute als Mitglied des Untersuchungsausschusses, als Kriminalbeamtin und als Abgeordnete des Landkreises Saarlouis. Wenn ich nach fast drei Jahren Arbeit im Untersuchungsausschuss auf diese Zeit zurückblicke, bleibt für mich vor allem eine Erkenntnis: Aufarbeitung ist nicht immer einfach. Sie ist mühsam und manchmal führt sie zu Erkenntnissen, die unbequem sind, aber genau deshalb ist sie notwendig. Ich glaube, das ist heute mehr als deutlich herausgestellt worden. Die Arbeit dieses Ausschusses war notwendig, auch wenn Herr Schaufert das anders darstellen möchte. (Beifall von der SPD und der CDU.) Die Tat liegt fast 35 Jahre zurück. Dennoch merke ich persönlich in Gesprächen selbst in Saarlouis, dass immer noch nicht allen und jedem bewusst ist, was damals in Saarlouis passiert ist. Gerade deshalb tragen wir auch Verantwortung dafür, dass die Erkenntnisse dieses Ausschusses nicht einfach zu den Akten und in die Schublade gelegt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Arbeit des U-Ausschusses endet heute. Die Verantwortung endet nicht. Fehler aufzuarbeiten ist nicht angenehm. Aber genau das unterscheidet einen starken Rechtsstaat von einem schwachen Rechtsstaat, nämlich die Bereitschaft, sich selbstkritisch zu prüfen und aus Fehlern zu lernen. Diese Verantwortung tragen wir auch über den heutigen Tag hinaus. In diesem Bewusstsein gelten unsere Gedanken Samuel Kofi Yeboah und allen (Abg. Quinten (SPD)) Opfern rassistischer und rechtsextremer Gewalt. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
