Stephan Toscani
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen heute Morgen diesen Gesetzesvorschlag der CDU vorzustellen. Sein Titel lautet „Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz“. Dieser Titel ist zugegebenermaßen etwas sperrig, aber es steht eine wirklich gute Idee dahinter. Wir greifen mit diesem Gesetzesvorschlag eine Initiative auf, die aus unserer kommunalen Praxis kommt, von unseren Städten und Gemeinden. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat vor Kurzem parteiübergreifend ein solches Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz vorgeschlagen. Es ist ein starkes Signal, wenn CDU- und SPD-geführte Kommunen gleichermaßen einen solchen Vorschlag machen. Sie greifen dabei auf eine Initiative aus Baden-Württemberg zurück, wo es ein solches Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz schon gibt. Wir haben vor Wochen diese Initiative des Städte- und Gemeindetags aufgegriffen und einen entsprechenden Vorschlag im öffentlichen Raum des Landes gemacht. Als wir das nun konkret eingebracht haben, als wir angekündigt haben, das Vorhaben im Landtag vorzustellen, kam dieser Tage just eine Initiative der SPD-geführten Landesregierung, die in eine ähnliche Richtung weist. Man hat dafür ein Paket für nach der Sommerpause angekündigt. Ich sage: Das ist gut so, ich freue mich. Wir von der CDU freuen uns, wenn sich die Dinge im Saarland in die richtige Richtung bewegen. (Beifall von der CDU.) Das ist allerdings ein Muster, das wir in den letzten Monaten ein ums andere Mal erlebt haben. Ich erinnere daran: Die CDU war für ein Handyverbot an Grundschulen, die SPD hatte das erst abgelehnt. Dann gab es aber eine 180- Grad-Kehrtwende der SPD - und heute haben wir das Handyverbot. Ich erinnere an das Thema Verteidigungsindustrie: Wir von der CDU haben früh gesagt, dass wir die Chancen der Verteidigungsindustrie im Saarland nutzen sollten. Darauf folgten erst Ablehnung und Bedenken vonseiten der SPD, das würde uns quasi zur Zielscheibe von Putins Raketen machen. Mittlerweile aber haben die Landesregierung und die SPD ihren Kurs geändert. Ich sage: Diese Dinge gehen nun in die richtige Richtung. Wir von der CDU treiben die Dinge im Saarland in die richtige Richtung. Wenn die Saarländerinnen und Saarländer mögen, können sie ab April nächsten Jahres mehr davon bekommen! (Beifall von der CDU.) Worum geht es bei diesem Gesetzentwurf? Wir wollen unseren Gemeinden, aber auch den Kreisen, die Möglichkeit geben, bei landesrechtlichen Regelungen Ausnahmen zu beantragen. Das Ganze soll so gehen, dass sie einen Antrag an das jeweils zuständige Fachministerium auf Landesebene, also an die Landesregierung, stellen. Die Prüfung dieser Ausnahmeanträge von einzelnen Städten, Gemeinden oder Kreisen darf aber nicht unbegrenzt lange dauern. Wir schlagen vor, dass das Landesministerium innerhalb von drei Monaten über den Antrag entscheiden muss, und wenn eine solche Entscheidung vonseiten des Landesministeriums nicht in dieser Dreimonatsfrist kommt, dann gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Das Prinzip ist: Frist verstrichen, Antrag genehmigt. - Meine Damen und Herren, das ist ein Vorschlag zu weiterem Bürokratieabbau in unserem Land. Insgesamt, glaube ich, kann man sagen, wir haben in Deutschland da kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem. Der Kollege Christopher Salm hat vor ein paar Wochen eine Anfrage an die Landesregierung gestellt, wie es denn mit dem Abbau von Statistikpflichten aussieht. Die Antwort der Landesregierung lautet: Seit 2022 ist keine einzige Statistikpflicht im Saarland ausgesetzt oder abgeschafft worden. Die Landesregierung hat im Jahr 2024 gesagt, sie prüfe, ob da mehr geschehen könne. Seit 2024 ist in dieser Richtung aber nichts passiert, da gab es keine konkreten Initiativen, irgendwelche Berichtspflichten oder Statistikpflichten abzuschaffen. Ich finde, bei dem Thema Berichts- und Dokumentationspflichten gerade für Unternehmen gibt es viel Raum für Entlastung. Auch da haben die Baden-Württemberger jetzt eine spannende Initiative ergriffen, sie nennt sich Effizienzgesetz. Das bedeutet eine komplette Umkehr des Prinzips, eine Schubumkehr. Es werden nicht einzelne Berichts- und Do- (Abg. Toscani (CDU)) kumentationspflichten abgeschafft, sondern im Grunde wird das Prinzip vom Kopf auf die Füße gestellt: Erst mal werden alle landesrechtlichen Dokumentations-, Berichts- und Aufbewahrungspflichten in Gänze abgeschafft. Das, was aus Sicht des Landes unbedingt erhalten bleiben muss, muss dann im Einzelfall wieder eingeführt werden. Wer der Meinung ist, dass solche Bürokratiepflichten notwendig sind, muss sie im Einzelfall begründen. Wir als CDU sind der Meinung, das ist eine gute Sache. Auch das sollten wir im Saarland umsetzen! (Beifall von der CDU.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf, der Ausnahmen für Kommunen von landesrechtlichen Regelungen ermöglichen soll, löst sicherlich nicht alle Probleme der Kommunen, aber es ist ein konkreter Schritt, um unseren Kommunen mehr Luft zum Atmen zu geben. Wir signalisieren damit auch von der Landesebene her mehr Vertrauen für unsere Städte und Gemeinden. Das ist ein Signal an unsere Städte und Gemeinden, das klarmacht: Wir wollen euch nicht ständig neue Aufgaben aufbürden, sondern wir wollen unseren Städten und Gemeinden Handlungsspielräume zurückgeben. - In diesem Sinne bitte ich Sie herzlich um Zustimmung zu unserer Gesetzesinitiative. (Beifall von der CDU.)
