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Patrick Waldraff

CDU 24.06.2026 Sitzungen 17/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf den Untersuchungsausschuss und den Abschlussbericht eingehe, bevor ich über Politik, Behörden und Strukturen spreche, möchte ich über den Menschen sprechen, dessen Tod Anlass für diesen Untersuchungsausschuss war: Samuel Kofi Yeboah. Er wurde bei einem rassistischen Brandanschlag am 19.09.1991 ermordet. Weitere Menschen wurden verletzt, traumatisiert und für ihr weiteres Leben geprägt. Ihnen gilt unser Gedenken. Ihnen gilt unser Mitgefühl. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ihnen gilt auch unsere Verpflichtung zur Aufklärung. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Der Anschlag von Saarlouis war kein Einzelfall, er war Teil einer rassistischen Anschlagsserie, Teil einer Zeit, in der rechtsextreme Gewalt in Deutschland massiv zunahm. Wenn wir an die frühen Neunzigerjahre zurückdenken, dann denken wir an Hoyerswerda, an Rostock-Lichtenhagen, an brennende Flüchtlingsunterkünfte, an eine zunehmende Verrohung des gesellschaftlichen Klimas. Der Anschlag von Saarlouis geschah nicht im luftleeren Raum, und genau deshalb war dieser Untersuchungsausschuss notwendig. Doch was hat der Untersuchungsausschuss herausgefunden? Nach vielen Sitzungen, nach zahlreichen Zeugenbefragungen, nach Tausenden Seiten Akten fällt das Ergebnis differenziert aus. Der Ausschuss hat kein bewusstes, ideologisch motiviertes oder systematisch rassistisches Wegsehen staatlicher Stellen nachweisen können. Das gehört zur Wahrheit, aber genauso gehört zur Wahrheit: Es gab Fehleinschätzungen, es gab strukturelle Defizite, es gab personelle Schwächen, es gab mangelnde Sensibilität gegenüber rechtsextremer Gewalt und es gab erhebliche Versäumnisse gegenüber den Betroffenen. Kurz gesagt, es gab kein nachweisbares, systematisches Wegsehen, aber sehr wohl Fehler, teilweise schwere Fehler. Die Arbeit des Ausschusses zeigt, die damalige Landesregierung hat die Gefahr rechtsextremer Gewalt nicht mit der notwendigen Konsequenz wahrgenommen. Dabei waren die Warnsignale längst sichtbar. Gerade deshalb wiegt es schwer, dass der Brandanschlag von Saarlouis nicht die politische Aufmerksamkeit erhielt, die ein rassistischer Mordanschlag hätte erhalten müssen. Ich erinnere mich gut an eine Zeugenaussage des damaligen Ministerpräsidenten Oskar Lafontaine, der uns gesagt hat: Er war an dem Tag anderweitig beschäftigt. Er konnte nicht vor Ort sein. - Kein anderes Regierungsmitglied war vor Ort, auch die Tage danach nicht. Weder in den Gremien in Saarbrücken, im Kabinett, noch ganz peripher hier im Landtag, hat man sich mit dieser Anschlagsserie auseinandergesetzt. Es fehlte damit an politischer Präsenz, an öffentlicher Anteilnahme, an sichtbarer politischer Aufarbeitung. Das war ein Fehler. Wahrscheinlich noch nicht einmal ein Fehler aus bösem Willen, aber ein Fehler aufgrund von falscher Einschätzung der Lage. Man hat diese Dimension des Falles überhaupt nicht erkannt. Besonders deutlich waren auch die Aussagen auf kommunaler Ebene. Der Ausschuss hat zahlreiche Hinweise darauf gefunden, dass die Sorge der kommunalpolitisch Verantwortlichen um das Ansehen der Stadt Saarlouis zumindest eine wichtige Rolle gespielt hat. Man wollte verhindern, dass Saarlouis als Zentrum rechtsextremer Gewalt wahrgenommen wird. Das ist in gewisser Weise sogar irgendwie nachvollziehbar, aber politisch war es falsch. Das Stadtimage darf niemals wichtiger sein als Wahrheit, Aufklärung und Solidarität mit den Opfern, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Und noch etwas: Die Erinnerung an Samuel Kofi Yeboah kam viel zu spät! Erinnerung ist keine Frage des Zeitgeistes, Erinnerung ist Ausdruck von Respekt und von Verantwortung. Zu würdigen ist, dass verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen und Akteure die Erinnerung an Samuel Kofi Yeboah über Jahrzehnte hinweg wachhielten und auf eine entsprechende Reaktion des Staates, aber auch der Öffentlichkeit insgesamt drängten. Letztes Jahr hat der jetzige Oberbürgermeister der Stadt Saarlouis, Marc Speicher, dann tatsächlich eine Gedenktafel im Foyer des Saarlouiser Rathauses anbringen lassen. Eine richtige Entscheidung, aber das hätte eigentlich schon Jahre vorher geschehen müssen. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit im Untersuchungsausschuss, so kann man sagen, war auch der Verfassungsschutz und die damalige Rolle des Verfassungsschutzes. Hier ist für mich die Beweislage eindeutig. Der Verfassungs- (Abg. Waldraff (CDU)) schutz war Anfang der Neunzigerjahre personell und strukturell massiv geschwächt. Man kann es auf den Punkt bringen: Der Verfassungsschutz war Anfang der Neunzigerjahre nicht handlungsfähig. Teilweise war das auch politisch gewollt. Die Landesregierung hat dem Verfassungsschutz sehr kritisch gegenübergestanden. Das hat in einer IMK-Initiative von 1992 gegipfelt, die von der saarländischen Landesregierung zur Neubestimmung der Aufgaben des Verfassungsschutzes initiiert wurde. Faktisch wäre damit die Abschaffung des Verfassungsschutzes in seiner verfassungsrechtlich vorgesehenen Funktion verbunden gewesen, und das in einer Zeit wachsender extremistischer Gefahren. Die Folge dieser bewussten Schwächung des Verfassungsschutzes war, dass die rechtsextreme Szene im Saarland und in Saarlouis zwar wahrgenommen wurde, aber viel zu spät. Ihre Gefährlichkeit wurde auch nicht erkannt. Für mich ist das eine der wichtigsten Lehren dieses Untersuchungsausschusses: Der Staat darf sich bei der Beobachtung extremistischer Gefahren niemals selbst schwächen. Wer Gefahren früh erkennen will, muss Behörden so ausstatten, dass sie auch handlungsfähig sind und ihre Aufgaben erfüllen können. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Das betrifft im Grunde auch die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen sind ja sehr schnell nach dem Anschlag eingestellt worden. Auch hier gilt: Differenzierung statt Pauschalurteil. Es wurde ermittelt, Spuren wurden gesichert, Zeugen wurden vernommen, viele Beteiligte haben engagiert gearbeitet, aber die spätere Aufarbeitung hat gezeigt: Hinweise wurden nicht konsequent genug verfolgt, Zusammenhänge wurden nicht erkannt, die Dokumentation war unzureichend, um es milde auszudrücken, Rechtsextreme Tatenmotive wurden nicht konsequent genug geprüft und eine staatsanwaltschaftliche Steuerung, die eigentlich vorgesehen ist, hat es nur sehr bedingt gegeben. Hinzu kommt, dass auch bei der Polizei in den Neunzigerjahren Personal eingespart wurde. Ich erinnere mich noch an die Aussage des damaligen Innenministers Läpple im Untersuchungsausschuss. Er hat gesagt - ich habe das so verstanden -, er sei von der Staatskanzlei oder dem Finanzministerium unter Druck gesetzt worden, sowohl beim Verfassungsschutz als auch bei der Polizei massiv Personal einzusparen. Er hat gesagt, aus heutiger Perspektive hätte er eigentlich damals mit Rücktritt drohen müssen, so unverantwortlich war das. Man muss ihm anrechnen, dass er das heute so eingesteht und dass er das so deutlich gesagt hat. Das ist, glaube ich, eine Erkenntnis aus dem Untersuchungsausschuss, die wichtig ist. Der Vorwurf lautet damit, dass Fehleinschätzungen und strukturelle Defizite, vor allem rassistische Gewalt, zu lange von Polizei und Staatsanwaltschaft - wie im Übrigen in der gesamten damaligen Gesellschaft insgesamt - als Jugendproblem oder Milieukriminalität verstanden wurden. Die Institutionen waren nicht hinreichend darauf ausgerichtet, rechtsextreme Tatmotive konsequent mitzudenken und entsprechend zu verfolgen. Genau darin lag eines der zentralen Probleme. Positiv ist, dass sich zumindest die polizeilichen Strukturen seitdem verändert haben, natürlich beim Verfassungsschutz, aber auch bei der Polizei. Es gab seitdem eine Zentralisierung. Wir haben mittlerweile ein Landeskriminalamt in Saarbrücken. Wir haben eine starke Fachaufsicht, es gibt Cold-Case-Strukturen, verbesserte Dokumentation und klare Zuständigkeiten. Das sind alles wichtige Fortschritte in die richtige Richtung. Diese dürfen jedoch - das erklärt sich von selbst - nicht als Schlussstrich verstanden werden, sondern sie müssen fortlaufend überprüft, geübt und an neue Bedrohungslagen angepasst werden. Der Untersuchungsausschuss zeigt aber noch etwas und das ist eine positive Botschaft: Die Arbeit der „AG Causa“, die Arbeit der SOKO „Welle“ haben gezeigt, der Rechtsstaat ist lernfähig. Neue Ermittlungsansätze, neue Bewertungen, alte Erkenntnisse und die Beharrlichkeit engagierter Ermittler, all das hat dazu beigetragen, dass nach Jahrzehnten doch noch Licht ins Dunkel gekommen ist. Auch das will ich an dieser Stelle erwähnen. Meine Damen und Herren, abschließend will ich darauf eingehen, was alle Anwesenden im Untersuchungsausschuss besonders stark bewegt hat, nämlich die persönlichen Aussagen der Betroffenen. Viele hatten über Jahrzehnte das Gefühl, nicht gehört zu werden, nicht gesehen zu werden, alleingelassen zu werden. Deshalb möchte ich an dieser Stelle ganz klar betonen: Opferschutz darf nicht vom Engagement Einzelner abhängen, wie das früher der Fall war, sondern er muss institutionell gesichert sein. Opfer brauchen einen sensiblen Umgang, eine bedarfsgerechte Unterstützung, Information, Begleitung sowie psychosoziale Hilfe, und sie brauchen die Gewissheit, dass der Staat an ihrer Seite steht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Untersuchungsausschuss blickt zurück. Seine eigentliche Bedeutung liegt aber in den Lehren für die Zukunft. Die wichtigste Lehre lautet: Extremismus darf niemals unterschätzt oder verharmlost werden, woher er auch immer kommt. Deshalb brauchen wir starke und funktionierende Sicherheitsbehörden, einen leistungsfähigen Verfassungsschutz, Polizei und Justiz mit Staats- (Abg. Waldraff (CDU)) schutzkompetenz und Opferschutz, der verbindlich gewährleistet ist. (Beifall von der CDU.) Samuel Kofi Yeboah darf nicht vergessen werden. Die Opfer dieser rassistischen Anschlagsserie dürfen nicht vergessen werden. Auch die Fehler, die gemacht wurden, dürfen nicht vergessen werden. Wenn uns dieser Untersuchungsausschuss dabei geholfen hat, dann hat er seinen Auftrag erfüllt. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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