Patrick Waldraff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute beschäftigen wir uns erneut mit dem Gesetz über den Landessportverband für das Saarland. Ich glaube, sieben Jahre nach der Neufassung des Gesetzes ist es durchaus sinnvoll, Bilanz zu ziehen: Was hat sich bewährt, wo gibt es Anpassungsbedarf und welche Änderungen helfen dem organisierten Sport im Saarland tatsächlich weiter? Einige der vorgeschlagenen Änderungen erscheinen eher technischer oder redaktioneller Natur. Dazu gehören beispielsweise Anpassungen von Begrifflichkeiten, Modernisierungen im Bereich der Inklusion, Klarstellungen bei Mitgliedsbeiträgen, Änderungen bei der Entsendung von Delegierten. Solche Anpassungen können sinnvoll sein, wenn sie zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit beitragen. Interessanter wird es bei den Punkten, die das Verhältnis zwischen dem Landessportverband und den Sportfachverbänden betreffen. Ein Beispiel: Bislang wird im Gesetz ausdrücklich auch die organisatorische Unterstützung der Mitglieder durch den LSVS genannt. Künftig soll dieser Passus entfallen. Die Landesregierung spricht von einer Klarstellung, weil ja ohnehin schon seit dem LSVS-Skandal keine organisatorische Unterstützung mehr vonseiten des LSVS gegenüber den Fachverbänden gewährt wird. Die entscheidende Frage lautet aber: Was bedeutet das für die Fachverbände in der Praxis? Ich habe heute Morgen im Rahmen der Regierungserklärung gesagt, dass gerade auch in den Geschäftsstellen, was die Verwaltungsarbeit anbelangt, die Fachverbände sicherlich zusätzliche Unterstützung benötigen. Deshalb müssen wir genau prüfen: Brauchen die Fachverbände künftig eher mehr Unterstützung oder reicht wirklich aus, was aktuell geleistet wird? Der zweite Punkt betrifft die Wahl der Spitze des Aufsichtsrates. Bislang werden der Vorsitzende und der Stellvertreter durch die Mitgliederversammlung gewählt. Künftig soll der Aufsichtsrat diese Personen selbst bestimmen. Zusammengefasst gesagt: Im Moment wählen 100 Delegierte der Fachverbände den Vorsitzenden des Aufsichtsrates bei der Mitgliederversammlung, in Zukunft sollen es neun Mitglieder des Aufsichtsrates tun. Auch da liegt die Frage auf der Hand: Stärkt das die Handlungsfähigkeit des Aufsichtsrates, so wie es von der Regierung begründet wird, oder schwächt es die Einflussmöglichkeiten der Fachverbände und des Ehrenamtes? Auch diese Frage sollten wir sorgfältig diskutieren. Ein dritter Punkt betrifft die Bezeichnung des Aufsichtsratsvorsitzenden. Künftig soll auf die Bezeichnung „Präsident“ verzichtet werden. Die Begründung der Landesregierung lautet: Es sollen Missverständnisse vermieden werden, weil im Moment der LSVS-Vorstand für das operative Geschäft zuständig ist. Es könnte ja der falsche Eindruck entstehen, wenn sich der Aufsichtsratsvorsitzende „Präsident“ nennt, dass er für das operative Geschäft zuständig sei. Auch hier stellt sich jedoch eine Frage: Wird dadurch die Rolle des Aufsichtsrates als Kontrollorgan klarer oder wird dadurch die Bedeutung und Autorität des Kontrollorgans geschwächt? Meine Damen und Herren, genau deshalb sollten wir uns heute noch nicht festlegen, denn bei diesen Fragen geht es nicht um reine Formulierungen, es geht um Mitwirkung, es geht um Verantwortung und es geht um das zukünftige Verhältnis zwischen dem Landessportverband und seinen Fachverbänden. Deshalb brauchen wir eine Anhörung, selbstverständlich mit den Verantwortlichen des LSVS, aber vor allem auch mit den Verantwortlichen der Fachverbände, weil sie letztendlich die Auswirkungen dieser Änderungen tragen müssen. Erst danach können wir seriös beurteilen, ob die vorgeschlagenen Änderungen tatsächlich geeignet sind, den organisierten Sport im Saarland zu stärken. Dementsprechend werden wir uns heute als CDU-Fraktion in Erster Lesung enthalten und werden die Ergebnisse der Anhörung abwarten. - Vielen Dank! (Beifall von der CDU.)
