Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Gesetzes über die Fachhochschule für Verwaltung vor. Die letzte Novellierung fand im Jahr 1980 statt. Das Gesetz in seiner bisherigen Fassung ist mithin seit fast einem halben Jahrhundert in seinen Grundzügen unverändert geblieben. Das Reformvorhaben zielt daher darauf ab, das Gesetz über die Fachhochschule für Verwaltung umfassend zu modernisieren und grundlegend neu zu gestalten. Lassen Sie mich an dieser Stelle Herrn Prof. Dr. Wolf ausdrücklich Dank und Anerkennung für seine Arbeit, aber auch für die Arbeit seines gesamten Teams an der Fachhochschule zum Ausdruck bringen! Großartig, was Sie dort leisten! (Beifall von der SPD und der CDU.) Wie Sie alle wissen, hat sich die Arbeitswelt seit 1980 grundlegend verändert, sie ist heute eine völlig andere als vor 46 Jahren. So stellt der digitale Wandel den öffentlichen Dienst vor neue, weitreichende Aufgaben. Es ist unabdingbar, nun auch die Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter an diese veränderte Realität anzupassen. Nur durch eine zeitgemäße und zukunftsorientierte Ausrichtung der Fachhochschule wird den Nachwuchskräften das nötige Fundament mitgegeben, um diesen veränderten Anforderungen erfolgreich begegnen zu können. Hier setzt die vorliegende Novellierung an, deren wesentliche Inhalte ich Ihnen im Folgenden kurz erläutern möchte: Ein zentraler Aspekt der Novellierung bildet sich in der aufgabenbezogenen Neubenennung der Fachhochschule ab: Aus der „Fachhochschule für Verwaltung“ wird in Zukunft die „Fachhochschule für Verwaltung und Polizei“. Damit werden das breite Aufgabenspektrum der Fachhochschule und das Gewicht der polizeilichen Ausbildung in Zukunft auch nach außen deutlich sichtbar gemacht. Zudem wird ein neuer Studiengang „Verwaltungsinformatik“ samt Fachbereich eingerichtet. Damit wird der wachsenden Nachfrage nach spezialisierten Fachkräften Rechnung getragen. Um dieses Studium künftig in Kooperation mit der Akademie der Saarwirtschaft anbieten zu können, wird mit diesem Gesetzentwurf die erforderliche gesetzliche Grundlage für die Kooperation mit externen Bildungsträgern geschaffen. Durch diese Zusammenarbeit werden Kompetenzen gebündelt und vorhandene Ressourcen effizient genutzt, sodass nicht dauerhaft eigene Strukturen aufgebaut werden müssen. Darüber hinaus ermöglicht diese Neuerung künftig auch Kooperationen mit öffentlich-rechtlichen Ausund Fortbildungseinrichtungen im Saarland. Ein weiteres wesentliches Element der Novellierung ist die Erhöhung der Anwenderfreundlichkeit des Gesetzes. Die Reform wurde gezielt genutzt, um das Gesetz systematisch zu gliedern, es von überflüssigen Regelungen zu bereinigen und zu schlanken Strukturen zurückzukehren. Dadurch wird das Gesetz in der Praxis wesentlich handhabbarer. Darüber hinaus schafft die Neufassung klare, zeitgemäße Regelungen für den Datenschutz. Der Entwurf bietet einen rechtssicheren Rahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten und definiert eindeutige datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten. Schließlich werden durch das novellierte Gesetz zwei weitere zentrale Aspekte bei der Aus- und Fortbildung an der Fachhochschule für Verwaltung und Polizei betont: der Schutz vor Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen sowie die aktive Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Diese gezielte Novellierung stellt die Aus- und Fortbildung in der saarländischen Verwaltung zukunftssicher auf. Gleichzeitig schafft sie das Fundament, um den digitalen Wandel der Arbeitswelt erfolgreich zu meistern. - Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur Beratung in den zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. - Herzlichen Dank. Glück auf! (Beifall von der SPD.)
