Frank Dieter Schmidt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die soziale Pflegeversicherung besteht seit 31 Jahren und steht aktuell vor den größten Herausforderungen seit ihrer Gründung. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen droht auch hier in den nächsten Jahren ein milliardenschweres Defizit. Es herrscht also ein dringender Reformbedarf. Seit Anfang dieses Monats liegt ein entsprechender Gesetzentwurf von CDU-Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vor, der die drohenden Finanzlücken schließen soll. Mit einer echten Pflegereform hat dieser Entwurf aber ehrlich gesagt nichts zu tun. Man sollte ihn eher „Pflegekürzungsprogramm“ nennen. Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, werden nämlich keine Probleme gelöst. Stattdessen soll bei den Leistungen gekürzt und bei den Beschäftigten in der Pflege gespart werden. Die vorgelegten Maßnahmen bieten keine Lösungen für eine faire und nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. Statt erhoffter struktureller und nachhaltiger Reformen wird konsequent der Rotstift angesetzt. Statt einer Pflegereform legt Frau Warken ein Pflegekürzungsgesetz vor. Leistungen für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige werden gekürzt und die Arbeitsund Vergütungsbedingungen für die Beschäftigten verschlechtert, indem die sogenannte Tariflohnpflicht und die Refinanzierung von Tarifverträgen für sage und schreibe vier Jahre ausgesetzt werden sollen. Auch die um sechs Monate spätere Auszahlung der Leistungszuschüsse für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner verlagert die Probleme nur, anstatt sie zu lösen. Frau Warken ignoriert mit ihrem Entwurf die Tatsachen. Immer mehr Pflegebedürftige sind trotz jahrzehntelanger Beitragszahlungen auf ergänzende Sozialhilfe in Form der Hilfe zur Pflege angewiesen. Im Jahr 2024 erhielten im Saarland rund 7.000 Menschen eine solche unterstützende Leistung - eine Zahl, die nicht gut ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit der geplanten Änderung von Frau Warken, die gestaffelten Leistungszuschläge später zu zahlen, wird die Anzahl derer, die Hilfe zur Pflege beantragen müssen, größer sowie die Dauer des Bezugs der Hilfe zur Pflege länger. Die Probleme werden auf die Landkreise verlagert, die mehr Fälle zu bearbeiten und mehr Ausgaben haben. Hierdurch wird die Kreisumlage steigen und die Haushalte der Kommunen werden noch mehr belastet. Wir alle können uns denken, was dies bedeutet; wir haben das ja heute schon in der Diskussion über „Kommunen in Not“ gehört. Aber Frau Warken scheint dies völlig egal zu sein. Wir von der SPD-Fraktion sind der Auffassung, dass die Eigenanteile in der stationären Pflege wirksam begrenzt werden müssen. Ein wichtiger Ansatz hierfür ist die Einführung eines sogenannten Sockel-Spitze-Tauschs beziehungsweise eines Pflegedeckels. Ein solches Modell schafft Planungssicherheit, schützt zugleich vor finanzieller Überforderung und trägt so dazu bei, Pflegebedürftigkeit wirksam vom Armutsrisiko zu entkoppeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Warken sollte eines nicht vergessen: Mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung wurde seinerzeit die bewusste politische Entscheidung getroffen, (Abg. Schmidt (SPD)) Pflegebedürftigkeit als allgemeines Lebensrisiko solidarisch abzusichern und von der Sozialhilfe zu entkoppeln. Dieses Ziel besitzt für uns von der SPD-Fraktion auch heute noch unverändert Gültigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Für mich ist klar: Pflegebedürftigkeit darf nicht zum Armutsrisiko werden. Wer sein Leben lang gearbeitet, Angehörige versorgt, Kinder großgezogen und Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt hat, muss darauf vertrauen können, im Fall von Pflegebedürftigkeit die notwendige Unterstützung zu erhalten, und zwar ohne die eigene wirtschaftliche Existenz oder die seiner Familie zu gefährden. Ende des Jahres 2023 lebten im Saarland rund 80.000 pflegebedürftige Menschen, davon wurden knapp 69.000 Menschen im häuslichen Umfeld versorgt. Das ist schon eine enorme Zahl. Rund 47.000 Pflegebedürftige wurden ausschließlich durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen betreut. Diese Zahlen verdeutlichen die herausragende Bedeutung pflegender Angehöriger für die Stabilität unseres Pflegesystems. Ohne ihre tägliche Leistung wäre die pflegerische Versorgung in Deutschland weder personell noch finanziell aufrechtzuerhalten. Daher steht für mich fest: Eine zukunftsfeste Pflegereform muss die häusliche Pflege stärken und pflegende Angehörige unterstützen, darf sie nicht durch Leistungskürzungen oder schlechtere soziale Absicherung belasten. Wer zum Wohle der Allgemeinheit beruflich kürzertritt oder ganz auf Erwerbstätigkeit verzichtet, um einen nahestehenden Menschen zu pflegen, darf nicht mit geringeren Rentenanwartschaften bestraft werden. Wer durch seine Pflegearbeit erhebliche Kosten für die Sozialversicherungssysteme und die öffentliche Hand vermeidet, sollte sozial besser abgesichert und nicht schlechter gestellt werden. Vor diesem Hintergrund lehnen wir die derzeit auf Bundesebene diskutierten Reformvorschläge von CDU-Gesundheitsministerin Warken ab. Zwar wurde der CDU-Antrag, der gleich aufgerufen wird, hier noch nicht begründet, ich will aber dennoch schon darauf eingehen. Damit erübrigt es sich vielleicht, dass ich nachher noch einmal ans Rednerpult treten muss. - Wir lehnen auch den heutigen Antrag der CDU-Fraktion ab. Die CDU-Fraktion fordert nämlich zusätzliche Ausgaben des Landes - wie heute Morgen schon einmal geschehen -, bleibt aber, wie so oft, die entscheidenden Antworten schuldig: Was kostet das? Wie hoch ist die tatsächliche Entlastung für Pflegebedürftige? Wie soll das im Landeshaushalt überhaupt gegenfinanziert werden? - Liebe CDU-Fraktion, gerade vor dem Hintergrund unserer Haushaltssituation reicht es nicht, neue Ausgaben zu fordern, man muss auch sagen, wie sie bezahlt werden sollen. Oder ist ihr Antrag angesichts der anstehenden Landtagswahl im nächsten Jahr reines Wahlkampfgetöse? Oder wollen Sie möglicherweise mit Ihrem Antrag von dem von Frau Warken vorgelegten Gesetzentwurf ablenken? - Wir von der SPD-Fraktion wollen die Ursachen angehen, mit einer echten Struktur- und Finanzierungsreform. In diesem Sinne ist auch unser heutiger Antrag gehalten. Zusammenfassend kann ich also sagen: Wir als SPD-Fraktion setzen uns klar für eine Reform der Pflege und deren faire und nachhaltige Finanzierung ein. Nach dem Prinzip „starke Schultern müssen mehr tragen als schwache“ ist die Einnahmeseite zu stärken. Versicherungsfremde Leistungen sind aus Steuermitteln zu finanzieren. Mittel- und langfristig braucht es mutige Strukturreformen für eine bedarfsgerechte und verlässliche pflegerische Versorgung. Unser Ziel bleibt klar: Pflege darf nicht arm machen, weder diejenigen, die gepflegt werden, noch die, die pflegen, noch die Kommunen, in denen sie leben. - Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag. Glück auf! (Beifall von der SPD.)
