Sascha Haas
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Im Besucherbereich darf ich ganz herz-+ lich Raphael Jakob als Vertreter des LSVD Saar begrüßen, auch an dich ein herzliches Willkommen und vielen Dank an euer ganzes Team dafür, was ihr das ganze Jahr über leistet, auch für den CSD SaarLorLux, der wieder einmal phänomenal war. (Beifall von der SPD.) Wenn der Fraktionsvorsitzende der AfD, Josef Dörr, nach einem Christopher-Street-Day mit 80.000 Menschen in Saarbrücken erklärt, er habe das Gefühl, das Normale sei nicht mehr normal, dann ist das mehr als einfach nur ein Satz. Dann wird queeres Leben als abnormal bezeichnet. Wenn er sagt, es sei problematisch, nichtheterosexuelle Identität öffentlich sichtbar zu machen, dann geht es um eine Botschaft: Queere Menschen sollen aus der Öffentlichkeit zurückgedrängt werden. Wenn er diese Sichtbarkeit Propaganda nennt, dann ist das genau die Sprache, die gesellschaftliche Stimmung verändert. Erst werden Menschen als anders markiert, dann wird ihre Sichtbarkeit verdächtig gemacht und irgendwann glauben andere, sie hätten das Recht, den Worten Taten folgen zu lassen. Genau deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es richtig, dass wir heute über Artikel 3 des Grundgesetzes reden. (Beifall von der SPD.) Wir reden über die Ergänzung des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität. Wir reden über einen Satz, der für viele Menschen bedeutet: Meine Würde steht in der Verfassung, mein Leben, meine Liebe und meine Freiheit sind geschützt. Diese Klarheit ist hochaktuell, weil die Stimmung gegen queere Menschen wieder rauer wird. Die Polizei zählt diese Stimmung in Straftaten. Die Zahlen zeigen eine dramatische Entwicklung. Straftaten in den Bereichen sexuelle Orientierung und geschlechtsbezogene Diversität haben sich seit 2010 nahezu verzehnfacht. Hinter diesen Zahlen stehen Menschen, die beleidigt, bedroht, angegriffen und eingeschüchtert werden, und Jugendliche, die sehr genau hören, ob Politik und Gesellschaft ihnen Sicherheit geben oder sie eben zum Problem erklären. (Abg. Haas (SPD)) Ich sage das auch als offen schwuler Abgeordneter: Ich kenne das Gefühl, wenn Ablehnung von außen zu Selbstzweifeln wird. Ich kenne auch diesen dunklen Punkt, an dem junge Menschen kaum noch einen Weg für sich sehen. Ich weiß, dass junge, queere Menschen bis heute an solche Punkte geraten, gerade dann, wenn ihre Existenz politisch lächerlich gemacht wird. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, darum machen Worte eben auch einen Unterschied. Sichtbarkeit macht einen Unterschied und Schutz durch das Grundgesetz macht einen Unterschied. Die AfD trägt zu diesem schlechten Klima massiv bei, weil es ihre Strategie ist. Im Bundestag spricht der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi davon, der Begriff sexuelle Identität sei eine geladene und entsicherte Waffe. In Sachsen-Anhalt fordert die AfD, Regenbogenflaggen an Schulen zu verbieten und beschreibt LGBTQ-Sichtbarkeit als Angriff auf tradierte Normalität. In Mecklenburg-Vorpommern zieht sie mit Angriffen auf das Selbstbestimmungsgesetz, auf Regenbogenpolitik und auf Aufklärung in den Schulen in den Wahlkampf. Da entsteht ein klares Bild: Queere Menschen sollen leiser werden, ihre Rechte sollen wieder Verhandlungsmasse werden. Ich sage an dieser Stelle eines: Ich bin nicht verhandelbar. Meine Community ist nicht verhandelbar und unsere Rechte sind auch nicht verhandelbar! (Beifall von der SPD.) Denn queeres Leben gehört zu diesem Land. Unser Saarland ist bunter als das Weltbild der AfD, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Lebhafter Beifall und zustimmende Rufe von der SPD.) Genau deshalb gehört sexuelle Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes. Unsere Geschichte zeigt, warum diese ausdrückliche Nennung so wichtig ist. § 175 Strafgesetzbuch hat in Deutschland Biografien zerstört. Mehr als 50.000 Männer wurden in der Bundesrepublik nach 1949 wegen einvernehmlicher Homosexualität verurteilt - und das, während unser Grundgesetz galt. Darin liegen die historischen Lehren. Ein allgemeines Schutzversprechen hat queere Menschen damals nicht geschützt. Der Staat hat Menschen im Stich gelassen, deren Leben, Liebe und Würde Schutz verdient hätten. Deshalb muss sexuelle Identität ausdrücklich in Artikel 3 des Grundgesetzes stehen. (Beifall von der SPD.) Denn was geschützt werden muss, soll auch benannt werden. Die Grundgesetzänderung ist eine historische Korrektur und eine Antwort auch auf die Gegenwart. Sie schützt erreichte Fortschritte vor einem politischen Rollback. Die Ehe für alle, das Selbstbestimmungsgesetz, Beratungsstrukturen, Schutzkonzepte und Sichtbarkeit im öffentlichen Raum sind Ergebnisse jahrzehntelanger Kämpfe. Diese Fortschritte gehören dauerhaft abgesichert, damit die Rechte queerer Menschen über wechselnde, einfache Mehrheiten hinaus auch Bestand haben. Unser Antrag verbindet diese verfassungsrechtliche Klarheit mit konkreter Politik. Wir wollen, dass das Saarland eine erfolgreiche Gleichstellungspolitik fortführt und den Landesaktionsplan zur sexuellen Vielfalt zügig umsetzt. Dort geht es um Schule, Jugendhilfe, Beratung, Gesundheit, Polizei, Justiz und die Antidiskriminierungsarbeit, also um Schutz im Alltag. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Nationalen Aktionsplan „Queer leben“ fortzuführen, die Projekte dauerhaft zu finanzieren und den Trägern Planungssicherheit zu geben. Vereine, Verbände und Initiativen leisten Tag für Tag wichtige Arbeit. Sie brauchen diese Verlässlichkeit. Wir fordern den Bundestag auf, die Bundesratsinitiative jetzt zu beraten und Artikel 3 noch in diesem Jahr zu ergänzen. Damit sind wir auch bei der Union, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU. Die Entscheidung hängt vor allem an Ihrer Partei im Bundestag, auch an Roland Theis und Philip Hoffmann aus dem Saarland. Hasso Müller-Kittnau hat beide in seinem offenen Brief an die saarländische Beschlusslage erinnert, an Artikel 12 unserer Landesverfassung, an gemeinsame Beschlüsse dieses Landtages, an das Wahlprogramm der CDU Saar, in dem der besondere Schutz vor Diskriminierung ausdrücklich im Wahlprogramm steht. Das ist die saarländische CDU-Position. Roland Theis hat respektvoll in der Sache geantwortet, aber ausweichend. Er schreibt, der Schutz gelte bereits umfassend, der Begriff „sexuelle Identität“ sei juristisch fraglich, seine Meinungsbildung sei offen. Nach der Geschichte des Paragrafen 175 trägt dieses „ist doch schon geschützt“ politisch und moralisch keinen Meter. Wenn queere Menschen gemeint sind, dann werden sie benannt. Wenn die Saar-CDU diesen Schutz seit Jahren unterstützt, dann müssen Ihre Bundestagsabgeordneten in Berlin entsprechend handeln. (Beifall bei der SPD.) Herr Theis, Herr Hoffmann, sorgen Sie dafür, dass im Bundestag endlich der Weg frei gemacht wird. Stimmen Sie zu und machen Sie aus saarländischer Beschlusslage bundespolitische Verantwortung! (Beifall bei der SPD.) Jetzt haben wir im Bundestag noch die demokratische Mehrheit, jetzt liegt die Initiative vor. Jetzt zeigt sich, ob Bekenntnisse tragen, wenn es ernst wird. Deswegen bitte ich Sie heute um Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank und Glück auf! (Abg. Haas (SPD)) (Beifall von der SPD.)
