Alwin Theobald
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Gleich zu Beginn: Ja, das Landwirtschaftskammergesetz muss modernisiert werden. Unsere Betriebe stehen heute mehr denn je vor enormen Herausforderungen: Strukturwandel, Bürokratie, Klimaanpassung, Pflanzenschutz, Flächenkonkurrenz, Fachkräftemangel, steigende Kosten und immer neue Vorgaben aus dem Land, dem Bund und Europa. Hinzu kommt, dass durch die Grundsteuerreform und die Änderungen im Bewertungsgesetz der Gesetzgeber handeln muss. Was uns aber heute vorgelegt wurde, ist kein gelungener Gesetzentwurf. Für uns als CDU-Fraktion ist die Landwirtschaftskammer keine beliebige Verwaltungseinheit und sie sollte es auch nicht werden. Sie ist die gesetzliche Berufsvertretung der Landwirtschaft. Sie soll die Landwirtschaft stärken, sie beraten, sie vertreten und ihr fachliches Gewicht in politische und planerische Entscheidungen einbringen. Ich freue mich deshalb auch, Herrn Präsidenten Ecker hier begrüßen zu dürfen. Herzlich willkommen! (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Aber genau aus den Gründen, die ich jetzt genannt habe, hätten wir uns einen Gesetzentwurf gewünscht, aus dem das klarer und deutlicher hervorgeht und durch den die Landwirtschaft mehr Stimme erhält. Wir erleben seit Jahren, dass bei vielen wichtigen Vorhaben Flächen gebraucht werden - für Straßen, Gewerbe, Wohnbau, Windenergie, Photovoltaik, Ausgleichsmaßnahmen, Naturschutzprojekte, Wasserwirtschaft und Infrastruktur aller Art. Fast immer geht es um landwirtschaftliche Flächen. Deshalb reicht es nicht, wenn im Gesetz steht, die Landwirtschaftskammer soll bei gesetzlichen Vorschriften und öffentlichen Planungen gehört werden. Wenn die Landwirtschaft betroffen ist, dann muss sie frühzeitig, umfassend und verbindlich beteiligt werden, genauso wie es bereits für den Umwelt- und Naturschutz gilt. Das gebietet doch allein schon der Respekt vor einer Branche, die unsere Ernährung sichert, unsere Kulturlandschaft erhält und den ländlichen Raum prägt. Sie sehen das aber offenbar anders und messen dabei mit unterschiedlichem Maß. Der zweite Punkt betrifft die Aufgabenübertragung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Kammer weitere staatliche Aufgaben nach Weisung übertragen werden können. Auch das ist nicht grundsätzlich falsch. Die Kammer hat Sachverstand und kennt die Betriebe. Sie ist fachlich versiert und es kann deshalb durchaus sinnvoll sein, bestimmte Aufgaben dort anzusiedeln. Aber dann muss ein einfacher Grundsatz gelten: Wer bestellt, muss bezahlen. Wenn das Land Aufgaben überträgt, muss das Land auch vollständig für die Kosten einstehen. Vollständig heißt hier wirklich vollständig, nicht nur ein bisschen Verwaltungskosten, nicht nur eine Pauschale, die irgendwann einmal ausgehandelt wurde, sondern Personal, Sachkosten, IT, Fortbildung, Rechtsberatung, Prozesskosten, Haftungsrisiken und Folgekosten. Es kann nicht sein, dass das Ministerium Aufgaben überträgt, Weisungen erteilt und am Ende die Landwirtschaftskammer das Risiko trägt. Das wären keine faire Partnerschaft, das wäre Lastenverschiebung. Aber das ist hier nicht klar geregelt. Besonders kritisch ist die Personalfrage. Wenn für eine Auftragsangelegenheit Personal eingestellt oder vorgehalten wird und diese Aufgabe später wegfällt, dann darf die Kammer nicht alleine auf den Kosten sitzen bleiben. Da wir gerade bei § 20, der Personalvorschrift, sind: Ich will ja nicht kleinlich wirken, aber wenn in der Erläuterung zu § 20 plötzlich von „Beschäftigten der Stiftung“ die Rede ist, obwohl es um die Landwirtschaftskammer geht, dann ist das mehr als nur ein Schreibfehler. Es ist ein kleines, aber bezeichnendes Detail, das zeigt, dieser Gesetzentwurf ist mit heißer Nadel gestrickt, weil Ihrer Alleinregierung längst die Zeit wegläuft. Der dritte Punkt betrifft das Verhältnis zwischen Präsident, Vorstand, Vollversammlung, Direktor und Ministerium. Der Gesetzentwurf will hier eine klare Aufgabentrennung schaffen. Das ist grundsätzlich auch nachvollziehbar. Aber es darf innerhalb der Landwirtschaftskammer keine zweite Befehlskette entstehen: auf der einen Seite die gewählte Selbstverwaltung, auf der anderen Seite der direkte Draht zwischen Ministerium und Direktor in Auftragsangelegenheiten. Natürlich muss das Ministerium bei staatlichen Aufgaben fachlich steuern können, aber die gewählten Organe der Landwirtschaftskammer dürfen nicht aus dem Informationsfluss herausfallen. Begriffe wie Direktionsrecht des Ministeriums gegenüber dem Direktor einer Selbstverwaltungskörperschaft sind mindestens unglücklich. Fachliche Weisung Ja, aber der Eindruck einer unmittelbaren ministeriellen Hierarchie in der Kammer sollte vermieden werden. Die Kammer wird von ihren Organen getragen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, sie sei bloß eine nachgeordnete Behörde eines Ministeriums und damit einer SPD-Alleinregierung. Für uns als CDU-Fraktion ist klar: Wer regionale Ernährung will, muss regionale Landwirtschaft stärken. Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt dieses Ziel nicht. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
