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Dr. Magnus Jung

24.06.2026 Sitzungen 17/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute ein Gesetz in den Landtag ein, das die Fundamente unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens für die kommenden Jahre stärken soll, das Erste Integrations- und Teilhabegesetz des Saarlandes. Bundesweit wird das Saarland damit das neunte Bundesland sein, das ein Integrationsgesetz hat. Es besteht auch dringender Handlungsbedarf für dieses Gesetz, denn im Saarland sind im letzten Jahr so wenige Menschen zugewandert wie in keinem anderen Bundesland. Rund 26.600 Menschen sind im vergangenen Jahr neu ins Saarland gezogen, teils aus anderen Bundesländern, überwiegend aber aus dem Ausland. Demgegenüber haben rund 24.200 Menschen das Land verlassen. Wenn das Saarland also überhaupt noch einen Bevölkerungszuwachs erlebt, dann nur durch Einwanderung. Wir setzen mit diesem Gesetzentwurf damit ein starkes Signal, um zum einen Maßnahmen gegen den demografischen Wandel zu ergreifen und zum anderen um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte, seien es Schutz suchende Menschen, seien es bereits länger im Saarland lebende Menschen mit Migrationsgeschichte, am sozialen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben im Saarland zu fördern. Zusätzlich soll der gesellschaftliche Zusammenhalt zwischen alteingesessenen und neu zugewanderten Saarländerinnen und Saarländern gestärkt werden. Der Gesetzentwurf schafft die dafür erforderlichen Strukturen. Gleichzeitig stellt der Gesetzentwurf klar, dass das eigene Engagement beim Spracherwerb und Anstrengungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unerlässlich sind und dass für alle hier lebenden Menschen, ob zugewandert oder nicht, die durch das Grundgesetz und die Landesverfassung geschützten gemeinsamen Grundwerte gelten. Auch bei der Integration von Fach- und Arbeitskräften gibt der Gesetzentwurf Rückenwind, indem unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von besonders benachteiligten Gruppen, insbesondere von Frauen mit Migrationsgeschichte, Menschen mit Behinderungen, gering qualifizierten Personen sowie Geflüchteten gefördert werden. Er verankert Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe und ist wegweisend für das Verständnis der saarländischen Integrationspolitik. Dieses Gesetz basiert somit auf einem bewährten Grundprinzip unseres Sozialstaates, dem Prinzip vom Fördern und Fordern. Es ist ein Vertrag auf Gegenseitigkeit. Wir reichen jedem Menschen, der dauerhaft und rechtmäßig bei uns lebt, die Hand zur Integration. Aber wir erwarten im Gegenzug die klare Bereitschaft, diese Hand zu ergreifen und die Regeln unseres Zusammenlebens zu respektieren. Damit werden wir den wirklichen Herausforderungen einer seriösen Integrationspolitik gerecht. (Beifall von der SPD.) Im Rahmen der externen Anhörung wurde die Einbringung des Saarländischen Integrationsund Teilhabegesetzes in den 23 Stellungnahmen durchweg positiv bewertet. Dabei möchte ich gerne folgenden Passus aus einer der zentralen Stellungnahme, der Stellungnahme des Sachverständigenrates für Integration und Migration der Bundesrepublik Deutschland, dem unabhängigen, interdisziplinär besetzten Expertengremium für Migrations- und Integrationsfragen, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitieren: Die sozialwissenschaftliche Forschung zeigt, dass Integration nur zum Teil von spezifischen Maßnahmen abhängt, die exklusiv Zugewanderte und ihre Nachkommen betreffen, und deutlich stärker durch die politischen Regelstrukturen insgesamt gestaltet wird, entweder in der Bildungspolitik oder der Sozialgesetzgebung. Ein Integrations- und Teilhabegesetz kann diesen Prozess unterstützen, indem Grundsätze und Ziele festgeschrieben, institutionelle Rahmenbedingungen für ein Mainstreaming von Integration geschaffen und Anstrengungen gebündelt werden, die das Land im Bereich der Integrationsförderung übernimmt. Auf symbolischer Ebene werden Integration und Teilhabe so außerdem als politische Aufgabe aufgewertet. Der Sachverständigenrat unterstützt diese Bemühungen ausdrücklich und begrüßt daher das Vorhaben der saarländischen Landesregierung, wie in der Integrations- und Teilhabestrategie des Saarlandes von Anfang 2026 festgeschrieben, ein Integrations- und Teilhabegesetz zu schaffen. - Zitatende. Es handelt sich bei diesem Politikfeld also um ein dynamisches Politikfeld. Es hat zu lange gedauert, bis Deutschland und somit auch das Saarland in der Realität der Einwanderung angekommen waren und sind. Es darf nicht weitere Jahrzehnte dauern, bis die Politik angemessene Strukturen und Instrumente für den Umgang mit Bevölkerungsvielfalt und die Sicherung von Chancengleichheit entwickelt hat. Ein nun endlich auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf ist daher ein großer Schritt auf unserem Weg zu einer staatlichen Steuerung von Integration in unserem Land. Denn mit diesem Gesetzentwurf fordern wir ein klares und unmissverständliches Bekenntnis zu den Werten unseres Grundgesetzes, zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zu den Regeln unseres Zusammenlebens. Wir fördern aber auch. Wir lassen die Menschen, die Leistungsbereitschaft zeigen, nicht im bürokratischen Dickicht allein. Wir öffnen Türen, wir bauen Hürden ab. Wir schreiben die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche mit Migrationsgeschichte ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts im Saarland fest, wodurch die bestehende Regelung im § 1 des Schulpflichtgesetzes bekräftigt wird. Damit haben auch Kinder und Jugendliche mit Migrationsgeschichte ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts ein Anrecht auf Beschulung. Das Land geht damit über die Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie hinaus. Wir etablieren eine Selbstverpflichtung des Landes, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine angemessene und menschenwürdige Unterbringung und Versorgung neu ankommender Schutz suchender Menschen zu gewährleisten. Wir verbessern die analogen wie digitalen Beratungsund Betreuungsangebote für die Gruppe der Menschen mit Migrationsgeschichte sowie die Angebote der Rückkehrberatung. Wir betonen den grundlegenden Stellenwert von ausreichenden Deutschkenntnissen sowie von Bildungsund Arbeitsmarktintegration für Teilhabe, denn Integration geht nur, wenn man selbst etwas dazu beiträgt. Wir fördern Maßnahmen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen im Rahmen eines transparenten, adressatengerechten Prozesses der Anerkennung mit einer angemessenen Gesamtdauer. Wir wirken darauf hin, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen interkulturell zu öffnen und interkulturelle Kompetenz in der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Gesundheits- und Pflegeberufen zu verankern. Wir stellen klar, dass Einbürgerungen von gut integrierten Ausländerinnen und Ausländern, welche die Werte unseres Grundgesetzes teilen, im Interesse des Landes sind. Wir verankern die strukturellen Instrumente des Landesrates für Integration und Teilhabe sowie der Landesintegrationsbeauftragten beziehungsweise des Landesintegrationsbeauftragten, um der herausgehobenen Bedeutung von Integration Rechnung zu tragen. Dabei gilt es, bei der Berufung des Landesrates für Integration und Teilhabe darauf zu achten, dass auch Menschen mit Migrationsgeschichte in angemessenem Umfang im Landesintegrationsrat vertreten sind. Ebenfalls gesetzlich verankert wird das Amt des Landesintegrationsbeauftragten oder der Landesintegrationsbeauftragten. Damit wird das Amt gegenüber der Landesverwaltung grundsätzlich gestärkt. Wir fördern interkulturelle Kompetenzen in den Behörden des Landes durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen und erhöhen bei der Personalgewinnung den Anteil der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte. Wir verpflichten uns, alle fünf Jahre zur Mitte einer Legislaturperiode auf Grundlage geeigneter Daten einen Bericht zum Stand von Integration und Teilhabe vorzulegen. Wir stellen klar, die Kommunen und die örtliche Gemeinschaft leisten einen unverzichtbaren Beitrag, die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte zu fördern, sie bei der Erfüllung ihrer Integrationspflichten zu unterstützen und das wechselseitige kulturelle Verständnis zu erleichtern. Auch das Folgende ist wichtig: Wir hinterlegen das Gesetz finanziell mit einem Förderbudget, damit die festgeschriebenen Ziele und Maßnahmen praktische Wirkung entfalten können. Zu den Fördermaßnahmen zählen insbesondere die Erstberatung von Zugewanderten, psychosoziale Anlaufstellen, sprachfördernde Angebote sowie Maßnahmen zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gelungene Integration ist ein Gleichklang aus Anerkennung, Fördern und Fordern. Das ist in diesem Gesetzentwurf ausdrücklich verankert. Zusammengefasst zeigt sich, dass das Saarländische Integrations- und Teilhabegesetz, wie der Sachverständigenrat in seiner Stellungnahme deklariert, als allgemein und speziell zugleich bezeichnet werden kann, was laut Sachverständigenrat dem Idealtypus eines Integrationsgesetzes entspricht. Mit dem Entwurf werden demnach teils bestehende Maßnahmen und Instrumente erstmals gesetzlich verankert und dadurch verstetigt. Zudem wird mit der Integrationsberichterstattung eine wichtige Basis für eine sachliche Analyse und evidenzbasierte Politikgestaltung gelegt. Der vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis, des sowohl für die Strategie als auch für das Gesetz gemeinsam durchgeführten breiten Beteiligungsverfahrens in den beiden Vorjahren, an dem eine große Zahl von Verbänden, Institutionen und Interessenvertretungen teilgenommen hat. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten ausdrücklich bedanken. Es wäre ein starkes Signal für die Menschen mit Migrationsgeschichte, wenn wir für das Gesetz in diesem Haus eine breite Mehrheit erreichen können. - In diesem Sinne bitte ich Sie um Ihre Unterstützung und Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf, vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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