Raphael Schäfer
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auch auf der Zuschauertribüne! Ich will direkt eine Sache aufgreifen, die der Kollege Dörr sozusagen von sich gelassen hat: Er hat uns als CDU und SPD vorgeworfen, dass wir heute Anti-AfD-Gesetze verabschieden würden. Herr Dörr, das ist schlichtweg gelogen. Ich fordere Sie auf, hier und jetzt eine konkrete Regelung zu benennen, die gegen die AfD, gegen Sie als Fraktion in der Geschäftsordnung, im Landtagsgesetz und im Abgeordnetengesetz gerichtet ist. Nennen Sie Ross und Reiter, die Öffentlichkeit ist da. (Beifall von der CDU und der SPD.) Ich spreche die Vielzahl der Zuschauerinnen und Zuschauer an, weil dieser Vorwurf jeglicher Grundlage entbehrt. Ich werde nicht all das wiederholen, was die Kollegin Martina Holzner heute schon zum Parlamentsrecht ausgeführt hat, aber ich will zwei oder drei Dinge einordnen. Ein erster Punkt, der dem widerspricht, was der Kollege Dörr eben ausgeführt hat: Wir überführen die sogenannten Verhaltensregeln ins Abgeordnetengesetz. Diese sind bisher eine Anlage zur Geschäftsordnung und es geht dabei um die Veröffentlichungspflicht, also darum, dass die Abgeordneten gegenüber der Bevölkerung und gegenüber der Öffentlichkeit Transparenz über Nebeneinkünfte, sonstige Betätigungen und so weiter schaffen. Diese internen Regelungen überführen wir jetzt ins Abgeordnetengesetz. Es gibt die sogenannte Wesentlichkeitstheorie, Herr Kollege Dörr, die besagt, dass wesentliche und grundlegende Entscheidungen ganz bewusst in Gesetzesform gegossen werden sollen - und genau das tun wir, wegen der Transparenz und wegen der Öffentlichkeit. (Beifall von der CDU und der SPD.) Auch in einem weiteren Punkt muss ich Ihnen entschieden widersprechen. Martina Holzner hat ausgeführt, dass in der Vergangenheit die Möglichkeit bestanden hat, dass ein einzelner Abgeordneter Geldspenden annehmen darf. Dies muss unter anderem bei der Präsidentin angezeigt werden. Die Wahrheit ist aber, nach unserer Information ist das in den letzten Jahrzehnten nicht erfolgt. Deswegen ist es folgerichtig, dass wir diese Regelung streichen. Davon völlig unabhängig besteht weiterhin die Möglichkeit, Spenden an politische Parteien nach den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu vollziehen, aber es ist im saarländischen Landtag künftig nicht mehr möglich, eine Spende an einen einzelnen Abgeordneten zu zahlen. Auch diese Regelung, Herr Kollege Dörr, dient der Transparenz und ist richtig. (Beifall von der CDU und der SPD.) Sie haben in Zweifel gezogen, dass diese Geschäftsordnungsdinge die Demokratie fördern würden. Sie haben das sogar negiert. Auch das hat Martina Holzner schon gesagt: In der Geschäftsordnung ist es bislang so, dass unsere Landtagsausschüsse unter Ausschluss der Öffentlichkeit, also nicht öffentlich tagen und mit Mehrheitsbeschluss die Öffentlichkeit hergestellt werden kann. Jetzt drehen wir das System um. Nach einer Übergangszeit werden ab November die Landtagsausschüsse öffentlich tagen. Das heißt, Medien können anwesend sein (Abg. Schäfer (CDU)) und auch Bürgerinnen und Bürger können - vermutlich nach vorheriger Anmeldung - anwesend sein. Nur wenn der Ausschuss zur Entscheidung kommt, dass es aus guten Gründen internen Beratungsbedarf gibt, kann die Nichtöffentlichkeit hergestellt werden. Das ist, anders als Sie behaupten, Herr Kollege Dörr, ein Mehr an Demokratie. Sie haben falsche Behauptungen gegenüber der Öffentlichkeit angestrengt und ich habe Sie öffentlich gestellt. Ich will es dabei belassen und bitte um Zustimmung zu den Änderungen zum Parlamentsrecht. - Vielen Dank. (Anhaltender Beifall von der CDU und bei der SPD.)
