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Heike Sylvia Winzent

24.06.2026 Sitzungen 17/49

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Wagner-Scheid. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/2275. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2275 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2275 das notwendige Quorum von mindestens einem Viertel der Mitglieder, das heißt mindestens 13 Abgeordneten des Landtages, gemäß § 12 Absatz 2 Landtagsgesetz nicht erreicht hat. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe jetzt noch einmal die Tagesordnungspunkte 1 und 2 auf: Erste und Zweite Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes über die Änderung des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes (erneuter Aufruf) (Drucksache 17/2286) Erste und Zweite Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten 34. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz) (erneuter Aufruf) (Drucksache 17/2284) Zwischenzeitlich hat das Erweiterte Präsidium getagt. Das Erweiterte Präsidium empfiehlt dem Plenum in Abänderung zum Beschluss vom Vormittag, zu diesen beiden Tagesordnungspunkten eine Dritte Lesung durchzuführen. Ich lasse hierüber abstimmen. Wer dafür ist, dieser Empfehlung des Erweiterten Präsidiums zu folgen, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass die Empfehlung des Erweiterten Präsidiums einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. Dann nehmen wir nunmehr die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2 wieder auf. In der heutigen Sitzung soll gemäß unserem soeben gefassten Beschluss auch die Dritte Lesung des Gesetzentwurfes Drucksache 17/2286 durchgeführt werden, das ist TOP 1. Nach § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Absatz 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Dritte Lesung des Gesetzentwurfes durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Dritter Lesung beraten wird. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entwurf des Gesetzes über die Änderung des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes, Drucksache 17/2286, in Dritter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Dritter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2286 in Dritter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. In unserer heutigen Sitzung soll gemäß unserem soeben gefassten Beschluss auch die Dritte Lesung des Gesetzentwurfes Drucksache 17/2284 durchgeführt werden, das ist TOP 2. Nach § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Absatz 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen auch hier zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Dritte Lesung des Gesetzentwurfes durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Dritter Lesung beraten wird. Ich eröffne die Aussprache und darf feststellen, dass keine Wortmeldungen eingegangen sind. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes, Drucksache 17/2284, in Dritter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Dritter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2284 in Dritter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist, zugestimmt haben die SPD- sowie CDU- Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 20: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Queere Rechte schützen, Vielfalt sichtbar machen: sexuelle Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes verankern (Drucksache 17/2274) Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Sascha Haas das Wort.

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