Christoph Rudolf Schaufert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Lassen Sie mich zu Beginn für mich selbst und für meine Fraktion unmissverständlich und ohne jedes Wenn und Aber klarstellen: Die damaligen Geschehnisse stellen einen feigen, brutalen, ausländerfeindlichen und damit einhergehend rassistisch motivierten Mord dar. Es gibt dafür keinerlei Rechtfertigung, keinerlei Relativierung und keinen politischen, sozialen oder historischen Kontext, der die moralische oder strafrechtliche Schwere der Tat auch nur in Ansätzen mindern würde. Samuel Kofi Yeboah wurde Opfer ausländerfeindlicher Gewalt. Punkt. Das Urteil ist gesprochen, der Täter Peter S. ist rechtskräftig verurteilt worden. Die Justiz hat ihre Aufgabe erfüllt. Das ist der Ausgangspunkt, von dem aus wir den Abschlussbericht nüchtern und ehrlich bewerten müssen. Für die so späte Aufklärung und Verurteilung war keine Beharrlichkeit oder Aufklärungsarbeit welcher Gruppe auch immer verantwortlich, sondern so einfach wie wirkungsvoll das menschliche Gewissen. Es war das Gewissen, welches eine Frau dazu brachte, das Geständnis des Täters, welches dieser ihr gegenüber Jahre nach der Tat machte, der Polizei zur Kenntnis zu bringen. Dies und nur dies führte schließlich zum juristischen Abschluss des Falles. Werte Kollegen, was hat dieser Ausschuss denn nun wirklich geleistet? SPD und CDU erklären in ihrem gemeinsamen Votum, der Landtag habe einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung geleistet. Diese Selbstbelobigung klingt wie immer gut, aber schauen wir mal genauer hin. Die Unzulänglichkeiten der damaligen Ermittlungen, die handwerklichen Mängel bei der Asservatenerfassung, die Fragen zu Spuren, die nicht konsequent verfolgt wurden, wurden sämtlich bereits vor dem Untersuchungsausschuss vor der polizeilichen AG Causa und der SoKo Welle ermittelt und thematisiert. Der Untersuchungsausschuss hat hier weder etwas von Substanz, noch gar etwas gänzlich Neues aufgedeckt, was die (Abg. Schaufert (AfD)) Behörden nicht selbst schon aufgearbeitet hätten. Der U-Ausschuss hat nacherzählt, er hat es erneut dokumentiert. Ich als studierter Archäologe, Historiker und Fachwissenschaftler bin stets dafür offen, historische Ereignisse - auch solche, die an der Schwelle von Zeitgeschichte mit noch lebenden Zeugen hin zur Geschichte mit nur noch Quellen liegen - ordnungsgemäß zu dokumentieren und zu archivieren, damit zukünftige historische Forschung darauf zurückgreifen kann. Aber hier möchte ich sagen: Egal wie schwer eine Tat war, nach fast 35 Jahren ist die Beschäftigung damit etwas für Historiker und nicht für Parlamentarier. Was hat SPD und CDU denn nun bewogen, nach drei Jahrzehnten auf einmal diesen Ausschuss einzusetzen? War es Aufarbeitung oder vielleicht doch etwas anderes? Und hier liegt der eigentliche Geburtsfehler des Ausschusses. Die klassische Aufgabe eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses liegt in der Benennung politischer Verantwortung für Versäumnisse in Exekutive und Verwaltung sowie darin, ungenügende Strukturen aufzudecken, daraus Lehren für die Zukunft zu ziehen und vor allem Verantwortlichkeiten klar zu benennen. Fragt man also: „Wer trägt politische Verantwortung für den untersuchten Zeitraum?“, dann ist die Antwort so einfach wie eindeutig: ausschließlich die Landesregierung und Personal der SPD und CDU, damals gestützt meist mit komfortablen, oft absoluten Mehrheiten. Genau diese Protagonisten tauchen im Bericht an den neuralgischen Stellen dann auch auf. Wer aber saß nun als ordentliche Mitglieder in eben diesem Untersuchungsausschuss und bewertete das alles von damals? SPD und CDU - ausschließlich SPD und CDU als ordentliche Mitglieder des Ausschusses! Die zu Untersuchenden untersuchten faktisch sich selbst. Ein Untersuchungsausschuss, der seine Kernaufgabe ernst nähme, hätte am Ende mit dem Finger auf die einsetzenden Fraktionen und ihre Parteien in der Vergangenheit zeigen müssen. Kurz, wenn die politische Verantwortung mit jemandem heimgeht, dann mit den Schwesterparteien von SPD und CDU. Für jede politische Fehlentscheidung in diesem Zeitraum sind die beiden verantwortlich. Wir sind dabei der denkbar untauglichste Adressat. SPD und CDU diagnostizieren im Wertungssteil hingegen mit großer Geste strukturelle Ermittlungsdefizite, mangelnde Sensibilität und unzureichende Opferorientierung. Diese Feststellungen mögen im Kern ja zutreffen, aber der Bericht begeht dabei einen sehr schwerwiegenden methodischen Fehler, nämlich den Rückschaufehler. Man nimmt einen Fall von 1991 - das könnte ein x-beliebiger Fall sein -, betrachtet ihn mit dem Wissen, den Mitteln und vor allem den Sensibilitäten des Jahres 2025 und ist dann erschüttert, dass 1991 nicht nach den Maßstäben, Möglichkeiten et cetera von 2025 ermittelt wurde. Dieser Ansatz ist methodisch wertlos und im Grunde kann das keine Ergebnisse liefern. Es ist ein fundamentaler Unterschied, ob Ermittlungen unzureichend waren, ob bestimmte Gefahren unterschätzt wurden oder ob vorsätzlich Wahrheiten und Verantwortlichkeiten verdeckt, verändert oder vertuscht werden sollten oder wurden. Für Letzteres hat dieser Ausschuss trotz mancher Bemühung und mancher Suggestion keinerlei belastbare Belege bringen können. Weder Polizei noch sonst wer war auf einem rechten Auge blind, noch wurde irgendetwas institutionell verhindert oder verdeckt. Das Gedenken an Samuel Kofi Yeboah und alle weiteren Opfer der Anschlagserie verpflichtet uns zu ehrlicher Erinnerung, nicht zu politischer, instrumentalisierender Scheinaufarbeitung. Eindringlich möchte ich davor warnen, aus parteipolitischer Motivation die Geschehnisse der Vergangenheit in die Gegenwart oder Zukunft zu verlängern. Das wäre eine Instrumentalisierung der Opfer. In diesem Sinne: Wir gedenken Samuel Kofi Yeboahs und aller weiteren Opfern ausländerfeindlicher, religiöser wie weltanschaulicher Gewalt, damals wie heute. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
