Christina Baltes
Ich danke dem Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2204. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2204 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Landtagsfraktionen von SPD, CDU und AfD. Wir kommen zu Punkt 15 der Tagesordnung: Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses „Umgang der saarländischen Behörden mit dem Brandanschlag vom 19. September 1991 in Saarlouis-Fraulautern und mit weiteren ausländerfeindlichen Straftaten sowie deren Opfern zu Beginn der neunziger Jahre im Saarland“ (Drucksache 17/2287 - neu) Zur Berichterstattung erteile ich der Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Frau Abgeordneter Sevim Kaya-Karadağ, das Wort. Abg. Kaya-Karadağ (SPD), Berichterstatterin: Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen im Folgenden über den Anlass und den Ablauf des Untersuchungsausschussverfahrens „Umgang der saarländischen Behörden mit dem Brandanschlag vom 19. September 1991 in Saarlouis-Fraulautern und mit weiteren ausländerfeindlichen Straftaten sowie deren Opfern zu Beginn der neunziger Jahre im Saarland“, in der Kurzbezeichnung „Rassistische Anschlagserie“, berichten. Am 19. September 1991 wurde Samuel Kofi Yeboah bei einem rassistisch motivierten Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis-Fraulautern ermordet. Weitere Personen wurden verletzt. Darüber hinaus ereignete sich zu Beginn der Neunzigerjahre im Saarland eine Vielzahl von Anschlägen auf die Unterkünfte geflüchteter Menschen. Rassistische Motive dürften auch hier mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschlaggebend für die Taten gewesen sein. Eine Vielzahl der Anschläge wurde über Jahrzehnte hinweg nicht aufgeklärt, sie bewegen das Saarland bis heute. Im Fall Samuel Kofi Yeboah nahm die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken die Ermittlungen im Jahr 2019 erneut auf. Grundlage war der unmittelbar vor der Wiederaufnahme erfolgte Eingang einer Zeugenaussage. Der Generalbundesanwalt übernahm die Strafverfolgung im Jahr 2020. In der Folge kam es zwischen den Jahren 2022 und 2024 zu verschiedenen Strafverfahren vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz. Die Anklagen richteten sich gegen zwei Mitglieder der früheren rechten Skinheadszene in Saarlouis, die sich zu Beginn der Neunzigerjahre formiert hatte. Ein Angeklagter wurde schließlich rechtskräftig unter anderem wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Im Kontext der strafrechtlichen Aufarbeitung traten Auffälligkeiten betreffend die zu Beginn der Neunzigerjahre geführten Ermittlungen zutage. Diese führten zu einer internen Aufarbeitung in der saarländischen Polizei. Ausstehend blieb eine parlamentarische Aufarbeitung. Im Zuge dieser Entwicklungen beschloss der Landtag des Saarlandes auf Antrag der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion am 21. Juni 2023 die Einsetzung des Untersuchungsausschusses. Dem U-Ausschuss wurde es zur Aufgabe gemacht, Fehler im Handeln und ein mögliches Unterlassen der saarländischen Landesregierungen und ihrer nachgeordneten Behörden im Zusammenhang mit dem rassistischen Brandanschlag aufzuklären. Dadurch sollten sich Hinweise auf einen möglichen Veränderungsbedarf damals und heute bestehender Strukturen der saarländischen Sicherheits- und Justizbehörden und entsprechende Handlungsempfehlungen ergeben. Die durch den Ausschuss gewonnenen Erkenntnisse sollten insgesamt dazu dienen, aus den Fehlern der Vergangenheit die richtigen Schlüsse für eine den Opfern von Straftaten zugewandte Polizei und Justiz sowie für eine Erinnerungsarbeit für die Opfer schwerer Verbrechen zu ziehen. In Summe ist der Untersuchungsausschuss, um der ihm übertragenen Aufgabe nachzukommen, zu 29 Sitzungen zusammengetreten, wobei die (Abg. Kaya-Karadağ (SPD)) konstituierende Sitzung am 4. Oktober 2023 stattfand, die letzte Sitzung am 1. Juni 2026. Der U-Ausschuss hat im Zuge seiner Arbeit sieben Beweisbeschlüsse nebst diverser Ergänzungsbeschlüsse erlassen. Diese hatten die Beiziehung von Akten und Beweisdokumenten sowie Zeugenvernehmungen zum Gegenstand. Die Beweisaufnahme wurde hierfür durch den Ausschuss in verschiedene Beweiskomplexe untergliedert, die sukzessive aufgearbeitet wurden. Diese Gliederung spiegelt sich auch im Abschlussbericht, der mittlerweile als Drucksache vorliegt, wider. Insgesamt wurden durch den U-Ausschuss 53 Zeuginnen und Zeugen vernommen. In Ausführung des zur Beiziehung von Unterlagen gefassten Beweisbeschlusses wurde dem Untersuchungsausschuss eine Vielzahl von Aktenordnern sowohl in Papierform als auch in digitaler Form übermittelt, die seitens des Ausschusses ausgewertet wurden. Dem Ausschuss ist es nach der durchgeführten Beweisaufnahme gelungen, ein gemeinsam von der SPD-Landtagsfraktion sowie der CDU-Landtagsfraktion getragenes begründetes Ergebnis der Untersuchung in einem einheitlichen Wertungsteil festzuhalten. Daneben liegt ein abweichender Wertungsteil der im Ausschuss durch ein beratendes Mitglied vertretenen AfD-Landtagsfraktion vor. Der über den Verlauf des Verfahrens und die ermittelten Tatsachen gefertigte und durch den Ausschuss festgestellte objektive Teil des Abschlussberichtes bildet zusammen mit den Wertungsteilen der Landtagsfraktionen eine einheitliche Drucksache. Die weitere inhaltliche Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Untersuchung wird Gegenstand der nachfolgenden Aussprache sein. Zum Schluss möchte ich mich bedanken. Mein besonderer Dank gilt zunächst den Betroffenen des Brandanschlags vom 19. September 1991. Diejenigen von ihnen, die dem Ausschuss als Zeuginnen und Zeugen zur Verfügung gestanden haben, haben mit ihren Schilderungen und Erinnerungen einen wichtigen Beitrag zur Arbeit des Ausschusses geleistet. Danken möchte ich auch allen weiteren Zeuginnen und Zeugen sowie den Personen, die die Arbeit des Ausschusses unterstützt haben. Mein Dank gilt des Weiteren den Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses und ihren Vertreterinnen und Vertretern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung. Die Zusammenarbeit war während der gesamten Ausschussarbeit sachlich und konstruktiv. Bedanken möchte ich mich abschließend bei der Verwaltung und insbesondere beim Ausschusssekretariat. Mein besonderer Dank gilt hierbei Frau Lutz und Frau Tyagai. Beide haben den Ausschuss in den jeweiligen Phasen seiner Arbeit mit großem Engagement und hoher Fachlichkeit unterstützt und begleitet. Für diese Unterstützung danke ich Ihnen ganz ausdrücklich! - Ihnen allen danke ich herzlich für die Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall der SPD und der CDU.)
