Christoph Rudolf Schaufert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es gibt Momente, in denen die Demokratie nicht schweigen darf. Der unrechtmäßige Ausschluss der AfD von den Kommunalwahlen in Saarbrücken 2024 war ein solcher Moment. Wir bringen daher heute den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein, der aufklären soll, wie es möglich war, dass eine Partei bei den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 in der Landeshauptstadt Saarbrücken und im Regionalverband Saarbrücken vollständig von der Wahl ausgeschlossen wurde. Wie in anderen Fällen bundesweit ging es auch hier um die AfD. Das geschah nicht durch Zufall oder differente, versucht objektive Rechtsmeinung, sondern durch Entscheidungen von Wahlorganen, die, wie die Gerichte in aller Deutlichkeit festgestellt haben, offensichtlich rechtswidrig waren. Werte Kollegen, lassen Sie mich die Schwere dieses Vorgangs in Worte fassen, die diesem Hause angemessen sind: Die vollständige Nichtzulassung einer Wahlvorschlagsliste - hier sogar zweier Listen - einer Partei zu Wahlen, stellt einen der schwersten denkbaren Eingriffe in den demokratischen Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Bürger, die Chancengleichheit der Parteien und damit das Fundament der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dar. Was war passiert? - Zur Stadtratswahl wurde für die AfD ein Wahlvorschlag eingereicht, der nicht dem Willen der Wahlvorschlagsberechtigten entsprach. Daher wurde von einer Mitgliederversammlung mit breiter demokratischer Legitimation nach allen Regeln der Wahlgesetze und Wahlordnung ein neuer Wahlvorschlag gewählt. Die alten Vertrauenspersonen wurden vom Parteisouverän abberufen und ausgetauscht, die Rücknahme des alten Wahlvorschlags auf Wunsch der Mitgliederversammlung wurde gegenüber der Wahlleitung unmissverständlich erklärt. Dies geschah klar, eindeutig, schriftlich und unmissverständlich, also juristisch komplett sauber. Was tat der Gemeindewahlausschuss 2024? - Er erklärte kurzerhand beide Wahlvorschläge für ungültig wegen angeblicher Mehrfachbewerbung durch die AfD. Die AfD war draußen, kein Kandidat, keine Liste, keine Stimme für die AfD in Saarbrücken und das bei dem möglichen Wählerpotenzial. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat dazu im Urteil etwas Bemerkenswertes verschriftlicht. Ich zitiere es, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, weil es die ganze Ungeheuerlichkeit dieser Entscheidung auf den Punkt bringt: Es war „für den Gemeindewahlleiter (und auch für den Gemeindewahlausschuss) ohne Weiteres erkennbar, dass die AfD nicht zwei Listen zur Wahl stellen wollte, sondern dass der Wahlvorschlag 1 zurückgenommen und stattdessen Wahlvorschlag 2 eingereicht wurde.“ Das Gericht fügt hinzu, dass eine maßgebliche Prüfung mit vertretbarem Prüfungsaufwand möglich gewesen wäre, weil die Beschlusslage aus der Mitgliederversammlung von Februar 2024 klar und eindeutig hervorging. Meine Damen und Herren, ein Gericht bescheinigt einem Wahlausschuss, dass das Richtige ohne Weiteres erkennbar und mit vertretbarem Aufwand in Erfahrung zu bringen gewesen wäre. Der Wahlausschuss hat es trotzdem nicht getan. War er überfordert, nachlässig oder - dieser Aspekt muss auch bedacht werden - war es gewollt? (Zuruf.) Lagen der rechtswidrigen Entscheidung unbillige Erwägungen zugrunde? Gab es darüber gar Absprachen im Vorfeld? (Oh-Rufe von der SPD.) Ähnlich, wenn auch nicht gleich, sieht es beim Regionalverband aus. Man könnte sagen, es war der umgekehrte Fehler mit demselben Ergebnis. Der Fall der Regionalversammlung verhält sich quasi spiegelbildlich zum Stadtrat und der Skandal ist im Grunde noch größer. Dort hätte der sogenannte Wahlvorschlag 2 zurückgewiesen werden müssen, weil er demokratischen Mindestanforderungen bei der Kandidatenaufstellung nicht genügte, denn zur Wahlaufstellungsversammlung für diesen Wahlvorschlag 2 waren nicht alle wahlberechtigten Mitglieder des gesamten Wahlgebiets eingeladen. Um es abzukürzen: Der sogenannte Wahlvorschlag 2 war eher von Unbefugten zusammengeschrieben als auch nur ansatzweise regelkonform gewählt und dies wurde bei der Wahlausschusssitzung, welche im Ausschluss der AfD endete, klar und offen so kommuniziert. Was tat der Regionalverbandswahlausschuss? - Er behandelte ausgerechnet diesen fehlerhaften Wahlvorschlag 2 als gültig und nutzte ihn dann als Vorwand, um den eigentlich gültigen Wahlvorschlag 1 zu Fall zu bringen. Klares Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu dieser ebenso absolut rechtswidrigen Entscheidung des Wahlaus- (Abg. Schaufert (AfD)) schusses: Die Wahl zur Regionalversammlung ist für ungültig zu erklären. Zweimal wurde die AfD ausgeschlossen, zweimal wurde dieser Ausschluss von Gerichten für ungesetzlich erklärt. Zweimal gab es eine rechtlich offensichtlich fehlerhafte Entscheidung. Zwei verschiedene, unterschiedlich besetzte Wahlgremien kamen zu demselben Ergebnis, die AfD war draußen. Was für ein Zufall! Die entscheidende Frage ist: War das tatsächlich Zufall oder systematisch so gewollt? (Zuruf des Abgeordneten Haas (SPD).) Wir legen keinen Beweis vor, der nicht schon erbracht wäre, aber wir werfen eine Frage auf, die sich das Parlament stellen muss: Waren das neutrale Rechtsirrtümer oder steckt mehr dahinter? - Die Gerichte haben die Fehler klar festgestellt. Was sie nicht klären können, ist die politische und parlamentarische Frage, wie das passieren konnte. Wussten die Wahlorgane, was sie taten? Haben sie die rechtlichen Argumente geprüft, die ihnen vorgelegt wurden, oder haben sie diese aus sachfremden Gründen beiseitegeschoben und die AfD absichtlich nicht zur Wahl zugelassen? Das Oberverwaltungsgericht hat im Falle der Regionalversammlung im Urteil ausdrücklich festgestellt, dass das Landesverwaltungsamt sich im Wahlanfechtungsverfahren nicht hinreichend um die Aufklärung des Sachverhalts bemüht und berechtigte Zweifel an der Gültigkeit beiseitegeschoben habe. Das sind starke Worte eines Gerichts über die Handlungen einer Aufsichtsbehörde. Deshalb fragen wir: Gab es vor oder während der Sitzung der Wahlorgane parteipolitische Absprachen, Vorfestlegungen, Empfehlungen oder Erwartungen, die auf eine gezielte Nichtzulassung der AfD-Wahlvorschläge ausgerichtet waren? (Zuruf von der SPD: Nein.) Die weiteren Fragen können Sie dem Antrag entnehmen. All diese Fragen kann nur ein Untersuchungsausschuss mit Aktenvorlagerecht, Zeugenbefragungen und klarem Untersuchungsauftrag beantworten. Wie ich bereits erwähnte, es geht um das Fundament der Demokratie und wer heute gegen Untersuchungsausschuss stimmt, hat etwas zu verbergen. (Sprechen bei der SPD.) Wir haben den Antrag gestellt, stimmen Sie ihm auch in Ihrem eigenen Interesse zu. Sie kommen sowieso nicht darum herum, denn wenn der U-Ausschuss nicht jetzt kommt, kommt er eben in der 18. Wahlperiode. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
