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Plenarprotokoll 18/17

16.02.2022 · 170 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (27)CDU (21)AfD (15)GRÜNE (13)FDP (10)FREIE WÄHLER (8)

Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

16, 26 ÖPNV-Sondergipfel – Forderungen aus Rheinland-Pfalz für einen ÖPNV der Zukunft auf Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht – RheinlandPfalz hält sich an Recht und Gesetz auf Antrag der Fraktion der SPD

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Clemens Hoch

. 65 Die Aktuelle Debatte wird dreigeteilt 74 Landesgesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Bestimmungen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/2299 – Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/2299 – an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Rechtsausschuss 74 Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 (LBVAnpG 2022) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/2300 – Erste Beratung dazu: JobRad für alle Beschäftigte des Landes ermöglichen – Tarifbeschäftigte wertschätzen! Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

80 Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/2300 – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss 86 Überweisung des Entschließungsantrags – Drucksache 18/2379 – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss 86 gesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/2313 – Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, LandwirtÜberweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/2313 – an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Rechtsausschuss 100 Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz für die 18. Wahlperiode Vorschlag des Rechtsausschusses für die endgültige Fassung gemäß Beschluss des Landtags vom 18. Mai 2021 (Nummer V der Drucksache 18/2) Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Einstimmige Annahme der Beschlussempfehlung – Drucksache 18/2331 – 112 Die Geschäftsordnung des Landtags tritt am 18. Februar 2022 Förderung von Wohneigentum besonders für junge Menschen und Familien Antrag der Fraktion der CDU Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/2312 – 132 Präsidium: Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Astrid Schmitt, Vizepräsident Matthias Lammert. Anwesenheit Regierungstisch: Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Entschuldigt: Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD, Abg. Horst Gies, CDU. Abg. Tamara Müller, SPD, Abg. Michael Wagner, CDU; Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung; Fabian Kirsch, Staatssekretär. 17. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 16. Februar 2022 Beginn der Sitzung: 14.00 Uhr Gedenken des Landtags Rheinland-Pfalz an die getötete Polizistin und an den getöteten Polizisten

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Hendrik Hering

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Yasmin Bux und Alexander Klos sind tot. Sie wurden brutal und hinterhältig ermordet. Ermordet aus niederen Beweggründen, mit einer Kaltblütigkeit, die mir den Atem verschlägt. Vor den beiden jungen Menschen lag noch ein ganzes Leben. Der Schmerz, den ihre Familien, Freundinnen und Freunde sowie ihre Kolleginnen und Kollegen aushalten müssen, ist unvorstellbar. In den vergangenen Wochen haben die Hinterbliebenen viel Mitgefühl und Unterstützung aus ganz Deutschland wie auch aus unseren Nachbarländern und Partnerregionen erfahren. Diese große Anteilnahme kann den Angehörigen und Freunden den Schmerz nicht nehmen, aber sie zeigt, wir denken an sie, sie sind nicht allein. Ich darf Sie daher bitten, sich zum Gedenken an die beiden jungen Menschen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen) Danke. (Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein) Yasmin Bux und Alexander Klos waren Polizeibeamte. Ihr Dienst ist die Voraussetzung für unsere Sicherheit. Sie riskieren für uns nicht weniger als ihr Leben. Das sollten wir nie vergessen; denn unsere Demokratie funktioniert nur mit einer starken Polizei, die wir angemessen ausstatten und deren persönliches Risiko wir so gering wie möglich halten müssen. Unsere Polizei verkörpert das staatliche Gewaltmonopol. Das ist ein sperriger Begriff, aber es ist ein hohes Gut. Es schützt nicht weniger als die demokratische Grundordnung. Es schützt Bürgerinnen und Bürger, ist die Voraussetzung für Rechtsstaatlichkeit und ein friedliches Zusammenleben. Nur vom Staat darf der legitimierte Einsatz von Zwang im Rahmen rechtsstaatlicher Gesetze ausgehen. Nur auf diese Weise schützen wir das Wesen der Demokratie, Konflikte grundsätzlich gewaltfrei zu lösen. Für die Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe gebührt Yasmin Bux und Alexander Klos sowie der gesamten Polizei großer Dank und großer Respekt. Das ist etwas, auf das dieses furchtbare Verbrechen ein weiteres Schlaglicht wirft. Wie wollen wir eigentlich miteinander umgehen? Es ist für mich unbegreiflich und unerträglich, dass es Menschen gibt, die diese Tat beklatschen und sich darüber freuen, die in der vermeintlichen Anonymität des digitalen Raums den gewaltsamen Tod dieser jungen Menschen begrüßen und zu weiteren Taten aufrufen. Wo sind wir eigentlich hingekommen, dass Polizistinnen und Polizisten, Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beleidigt, bedroht, körperlich angegriffen werden, während sie ihren Dienst für uns, für unser Zusammenleben, ausüben? Es ist nur folgerichtig und dringend notwendig, entsprechende Äußerungen konsequent strafrechtlich zu verfolgen. Auch wenn die große Mehrheit der Bevölkerung hinter der Polizei, der Politik, der Demokratie steht: Wir müssen achtsam sein, noch genauer hinschauen und niemals wegsehen. Der Tod der beiden Menschen verpflichtet uns dazu; denn sie waren zwei aus unserer Mitte, waren zwei von uns. Wir werden Yasmin Bux und Alexander Klos niemals vergessen.

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Malu Dreyer

Meine sehr verehrten Herren und Damen Abgeordnete, sehr verehrte Mitbürger und Mitbürgerinnen! Rheinland-Pfalz trauert. Wir trauern gemeinsam um zwei lebensfrohe junge Menschen, die mit ganz großer Leidenschaft unser aller Sicherheit zu ihrem Beruf gemacht haben. Polizeikommissaranwärterin Yasmin Bux und Polizeioberkommissar Alexander Klos wurden sehr geschätzt und haben voller Optimismus in die Zukunft geblickt. In der Nacht zum 31. Januar wurden sie auf skrupellose Weise ermordet. Das ist schrecklich, und das ist unfassbar traurig. Wir gedenken hier der Getöteten, wir sprechen den Familien der Opfer, den Freunden und Freundinnen, den Kollegen und Kolleginnen das tief empfundene Mitgefühl der gesamten Landesregierung und des Landtags aus. Wir stehen hier auch stellvertretend für viele Bürger und Bürgerinnen unseres Bundeslandes, die nach dieser schrecklichen Bluttat mit den Hinterbliebenen fühlen, und wir zeigen, dass wir ganz eng an der Seite der Polizeifamilie sind, die deutschlandweit um die Ermordeten trauert. Worte können den tiefen Schmerz um den Verlust von Yasmin Bux und Alexander Klos nicht lindern. Mir ist wichtig, dass die Angehörigen wissen, dass sie mit ihrer Trauer und ihrer Verzweiflung nicht allein sind, dass ganz RheinlandPfalz, ganz Deutschland, Menschen auf der ganzen Welt mit ihnen trauern. Es ist klar: Die Täter werden sich in einem rechtsstaatlichen Verfahren für ihre Taten verantworten müssen. Sehr verehrte Herren und Damen, wir erleben Brutalität und Hemmungslosigkeit im Netz und auf der Straße. Dass nun in manchen Kreisen im Internet die Täter gefeiert werden, ist menschenverachtend. Das nehmen wir aber auch nicht einfach so hin. Wer so agiert, muss wissen: Wer die Polizei angreift, greift uns alle an. Die Polizeifamilie kann sich auf die Landesregierung verlassen. Wir gehen mit allen Mitteln des Rechtsstaats gegen diejenigen vor, die unsere Polizeikräfte beleidigen, bedrohen oder gewaltsam angehen. Deshalb ist es so wichtig, dass die Sicherheitsbehörden mit der neuen Ermittlungsgruppe „Hate Speech“ und der Taskforce „Gewaltaufrufe rechts“ unmissverständlich klarmachen: Der Staat schaut genau hin, er schreitet hart und konsequent ein. Wir gedenken Polizeikommissaranwärterin Yasmin Bux und Polizeioberkommissar Alexander Klos mit allergrößtem Respekt. Sie haben im Dienst für unser Land ihr Leben verloren. Ihr Andenken bleibt unvergessen.

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Christian Baldauf CDU

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Eine Nacht, die es nicht hätte geben dürfen. Am Waldrand bei Kusel, Yasmin und Alexander auf Streife, unterwegs auf der dunklen Kreisstraße. In gut eineinhalb Stunden geht ihre Schicht zu Ende. Yasmin ist Polizeianwärterin, studiert in Büchenbeuren, will Polizeikommissarin werden. Alexander ist leidenschaftlicher Fußballer, kickt im Verein. Er wohnt nicht weit entfernt. Dann, im Scheinwerferlicht, ein weißer Transporter mit offener Klappe, Dutzende tote Wildtiere im Laderaum. Zwei Männer, beide erscheinen Yasmin und Alexander dubios, sie wollen sie kontrollieren. Sie ahnen nicht, dass sie in diesem Moment in Todesgefahr sind. Kaltblütig schießt einer der Männer die junge Frau in den Kopf. Sie hat nicht die geringste Chance. Alexander setzt einen verzweifelten Hilferuf ab, wehrt sich, ohne Chance. Von vier Schüssen getroffen geht er nieder. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser tiefes Mitgefühl gilt den betroffenen Familien und Freunden. Wir alle trauern mit ihnen, die ganze Polizeifamilie, Menschen deutschlandweit, auch Kinder und Jugendliche. Zwei junge Leben brutal aus allen Träumen und Plänen der Zukunft gerissen. Eine sinnlose Tat, nicht zu verstehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Polizisten fahren jeden Tag und jede Nacht Straßen entlang. Sie tun Dienst in der Berufung, Bürgerinnen und Bürger zu schützen, um die Rechtsordnung unserer Staats durchzusetzen. Sie tun Dienst im Wissen, dass ihre Arbeit sie in gefährliche, verstörende Situationen bringen kann. Deshalb ist es Aufgabe derer, die dieser Dienst schützt, ist es die Aufgabe von uns Bürgerinnen und Bürgern, Polizistinnen und Polizisten Respekt entgegenzubringen. Respekt, weil sie bereit sind, ihr Leben für uns, für den Staat zu riskieren. Ich kann an dieser Stelle meine Fassungslosigkeit nicht beschreiben, als unmittelbar nach der Tat hundertfach in abscheulichen Hasskommentaren die Opfer verhöhnt wurden, die Polizei beschimpft und zu weiterer Gewalt aufgerufen wurde. Ich bin dankbar, dass Ermittler dem nachgehen, um die Urheber hart zu bestrafen. Es ist mehrfach gesagt worden, aber ich möchte es hier wiederholen: Wer die Polizei angreift, greift uns alle, greift den Staat an. Gewalt gegen Polizisten, der Tod von Yasmin und Alexander muss ein Aufruf in die Gesellschaft hinein sein: Dulden wir keine Gewalt, keine Respektlosigkeit gegenüber Einsatzkräften. Strafen wir hart, wenn Polizisten angegriffen werden. Schützen wir die Beschützer.

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der feige Mord vor zweieinhalb Wochen lässt uns entsetzt und tieftraurig zurück. Yasmin Maria Bux und Alexander Klos sind hinterrücks ermordet worden. Unser ewiger Dank gilt den zwei, die in ihrem Dienst für die Allgemeinheit gestorben sind. Ich finde es aus vielen Gründen passend, dass in den vergangenen Tagen oft von „Zwei von uns“ die Rede war. Zunächst einmal ist beeindruckend, wie Polizistinnen und Polizisten aus der ganzen Welt ihre Anteilnahme ausdrücken und zeigen, dass sie alle Teil der Polizeifamilie sind: in Schweigeminuten, in Fotos, in Zuschriften. Die beiden jungen Polizeibeamten sind zwei Mitglieder unserer Gesellschaft. Zwei Menschen, die unendlich schmerzlich vermisst werden. Dies wurde auch gestern und heute bei den Beerdigungen sehr, sehr deutlich. „Zwei von uns“ steht auch dafür, dass es zu unserem Selbstverständnis gehören muss, eng an der Seite der Polizei zu stehen. Es kann nicht sein, sich an manchen Tagen als bester Freund der Polizei darzustellen und sich an anderen pauschal zu distanzieren. Die Polizei gehört zu uns. Jeder Anschlag, jeder Gewaltakt gegen Polizistinnen und Polizisten richtet sich daher gegen uns alle. „Zwei von uns“ bedeutet, dass hämische Internetkommentare gegen die Polizei auch unserer freien Gesellschaft gelten. Nach der Tat waren widerwärtige Bemerkungen zu lesen, von rechts außen, vereinzelt auch von links außen. Ich bin unseren Ermittlern und Behörden dankbar, dass sie gegen die Instrumentalisierung des Mords rigoros vorgehen. Ja, es ist wohl leider festzustellen, dass Brutalität und Hemmungslosigkeit im Netz und auf der Straße zugenommen haben, aber nein, diese Entwicklung, die vor allem Polizistinnen und Polizisten in Gefahr bringt, akzeptieren wir nicht. Mit allen Mitteln des Rechtsstaats gehen wir gegen die Täter vor. Dies ist unsere Verpflichtung angesichts der Tat, und diese Verantwortung tragen wir gegenüber unserer Demokratie. Hierzu gehört auch, noch einmal zu analysieren, ob der Rechtsstaat genug gegen Mehrfachtäter tut, wie es die GdP-Landesvorsitzende jüngst formulierte. Schließlich gehört es zur Wahrheit, dass „Zwei von uns“ in einer Hinsicht nicht ganz zutreffend ist. Wir, die wir in Büros unseren Berufen nachgehen, kennen es nicht, wie es ist, täglich auf der Straße mit der eigenen Gesundheit und dem eigenen Leben einzustehen. Für Polizistinnen und Polizisten hingegen ist die Gefahr Alltag. Nicht nur bei jungen Anwärterinnen und Anwärtern fährt die Angst nun häufig im Streifenwagen mit. Der gesamten Polizei möchte ich unseren großen Dank aussprechen. Liebe Trauernde, wir alle wissen, dass Worte keine Wunden schließen. Auch nach Jahren wird der Verlust kaum erträglicher werden. Dennoch möchte ich den Angehörigen und den Kolleginnen und Kollegen unsere Anteilnahme aussprechen. Wir fühlen mit Ihnen, und wir trauern um „Zwei von uns“. (Es wird der Polizeibeamtin und des Polizeibeamten gedacht)

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Hendrik Hering

Vielen Dank. – Es ist schwierig, jetzt den Übergang zu finden. Wir kommen zur Plenarsitzung. Entschuldigt fehlen heute die Abgeordneten Horst Gies, Tamara Müller, Michael Wagner und Dr. Jan Bollinger. Die Ministerpräsidentin ist ab 14.30 Uhr entschuldigt. Entschuldigt fehlen zudem die Staatsministerinnen Katharina Binz und Dr. Stefanie Hubig sowie Staatssekretär Fabian Kirsch. Am 22. Januar hatte unsere Kollegin Jutta Blatzheim-Roegler ihren 65. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch dazu! (Beifall im Hause) Andreas Rahm ist am 27. Januar 55 Jahre alt geworden. (Beifall im Hause) Ich darf Sie bitten, die Ihnen bekannten Hygienemaßnahmen zu beachten. Wir kommen damit zur Feststellung der Tagesordnung. Gibt es zu der Ihnen vorliegenden Tagesordnung Änderungswünsche? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung festgestellt. Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung: AKUTELLE DEBATTE Recht und Gesetz gelten auch im digitalen Raum – Der Rechtsstaat ist im Netz gefordert auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/2352 – Für die FDP-Fraktion spricht die Abgeordnete Willius-Senzer.

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Cornelia Willius-Senzer FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Morde an zwei jungen Polizeikräften im Kreis Kusel und einem Tankstellenmitarbeiter in Idar-Oberstein haben uns alle in diesem Hause schwer getroffen. Auch im Namen der FDPFraktion möchte ich mein Beileid ausdrücken. Der weit überwiegende Teil unserer Gesellschaft hat getrauert, sich solidarisiert und Mitgefühl gezeigt. Mich macht es stolz, dass so viele Menschen in Rheinland-Pfalz die Angehörigen der Opfer und die Blaulichtfamilie nicht im Stich und alleingelassen haben. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER) Sie haben durch Seelsorge, Anteilnahme, Empathie und Zuspruch Unterstützung in einer unfassbar schweren Zeit geleistet. Ich bin stolz auf diesen gesellschaftlichen Zusammenhalt und will den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes dafür meinen Dank aussprechen. Ein kleiner Teil unserer Gesellschaft schert dabei aus. Was sich insbesondere im digitalen Raum an Hass, Abneigung, Angriffen und Verachtung auf dem Rücken der Opfer zusammenbraut, ist in seiner Abscheulichkeit kaum zu begreifen. Das Landeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz haben in der vergangenen Woche darüber informiert, dass die Ermittlungsgruppe „Hate Speech“ im Zusammenhang mit der Tat im Kreis Kusel in zahlreichen Fällen von Hasskommentaren ermittelt. Einige Verantwortliche wurden bereits identifiziert, und es wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Eine solche Flut an Fällen kommt nicht von ungefähr. Sie ist das Ergebnis eines Überbietungswettbewerbs an abartigen, asozialen und aufhetzenden Äußerungen, der Aggression, Drohungen und Gewalt produziert. Erst im jüngsten Rechtsausschuss hat Justizminister Mertin Beispiele aus den sozialen Netzwerken genannt. Es wird mit Blick auf die Tat in Idar-Oberstein beispielsweise auf Telegram geschrieben: Das geschieht den Corona-Nazis doch recht. Wer Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht, hat es nicht anders verdient. – Der CoronaImpfstoff wird in übelster antisemitischer Diktion als „zionistisches Rattengift“ bezeichnet. Meine Damen und Herren, das sind leider keine Einzelfälle, und Telegram ist dabei nicht die einzige Plattform. Ich bin deshalb sehr dankbar, dass die Landesregierung hiergegen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vorgeht. Die Ermittlungsgruppe „Hate Speech“ habe ich bereits genannt. Eine wegweisende Initiative ist auch das Projekt „Verfolgen und Löschen“ von Justizministerium, Landesmedienanstalt und Medienpartnern. Ziel ist es, Hasskommentare im Netz nicht nur zu löschen, sondern konsequent strafrechtlich zu ahnden. Weil sich der Hass vermehrt auch gegen Politikerinnen und Politiker auf der kommunalen Ebene richtet, bin ich dankbar, dass der strafrechtliche Schutz inzwischen auf Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker erstreckt wurde. Diese Erweiterung des Ehrschutzes geht auf eine rheinland-pfälzische Initiative im Bundesrat aus dem Jahr 2019 zurück. Auch das Parlament stellt immer höhere Mittel bereit, um die Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen die fortschreitende Verrohung, auf die Taten folgen können, personell wie in der Sachausstattung zu stärken. Dass sich der Bundesjustizminister für die konsequente Anwendung von Recht im Netz ausspricht und dies vor Kurzem zur Sperrung mehrerer Dutzend hochproblematischer Telegram-Kanäle geführt hat, ist ein gutes Signal für unseren Rechtsstaat. Unsere Verfassung setzt zu Recht sehr weite Grenzen der Meinungsfreiheit, aber es gibt diese Grenzen. Sind diese überschritten, muss unser Staat konsequent handeln. Recht und Gesetz gelten auch im Netz. Unser Rechtsstaat ist im digitalen Raum gefordert, aktuell mehr denn je. Leisten wir alle unseren Anteil dazu, ein respektvolles gesellschaftliches Miteinander zu gewährleisten. Jeder einzelne von uns muss Hass und Hetze, ob im Netz oder auf der Straße, entschieden entgegentreten. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Spies.

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Christoph Spies SPD

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Die letzten Jahre und ganz aktuell ist eine massive Veränderung des gesellschaftlichen Diskurses im Netz und insbesondere in den sozialen Netzwerken festzustellen. Die Debattenkultur im Netz ist zunehmend aggressiv, verletzend und nicht selten hasserfüllt. Mit der Anonymität geht nicht selten die Versuchung der Hemmungslosigkeit einher. Hassrede und rassistische Hetze können jede und jeden aufgrund der Meinung, Hautfarbe oder Herkunft, der Religion, des Geschlechts oder der Sexualität diffamieren. Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte, die nicht effektiv bekämpft und verfolgt werden können, bergen eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft, so wie wir sie hier kennen. Gerade die aktuellen Taten im Landkreis Kusel und die verherrlichenden und verachtenden Kommentierungen in den sozialen Netzwerken führen uns erneut vor Augen, dass es Handlungsbedarf gibt. Die eigens dafür eingerichtete Ermittlungsgruppe des Landeskriminalamts hat innerhalb kürzester Zeit eine erschreckende Anzahl an Hasskommentaren sowie Kommentaren mit strafrechtlicher Relevanz identifiziert. Im letzten Rechtsausschuss haben Sie, Herr Minister, eine Auswahl davon zitiert. Diese sind einfach menschenverachtend und nicht tolerierbar. Es bedarf daher einer entschiedenen Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, um objektiv strafbare Inhalte wie etwa Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung oder Störung des öffentlichen Friedens durch Vortäuschung von Straftaten unverzüglich zu entfernen. Sowohl Plattformanbietern als auch Nutzerinnen und Nutzern muss klar sein, niemand bewegt sich rechtsfrei im Netz. Der Ansatz des im Jahr 2017 in Kraft getretenen und 2021 novellierten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, die bestehende Verantwortlichkeit der Anbieter sozialer Netzwerke beim Umgang mit den von ihnen zur Kenntnis gebrachten Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zu konkretisieren, ist hierzu ein wichtiger Schritt. So haben die Anbieter sozialer Netzwerke Anstrengungen unternommen, um die Vorgaben zum Beschwerdemanagement umzusetzen. Die Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte wurden überarbeitet. Das deutsche Strafrecht wurde als Prüfungsmaßstab aufgenommen. An dieser Stelle lohnt es sich, die rheinland-pfälzische Initiative „Verfolgen und Löschen“ zu erwähnen – auch meine Vorrednerin ist darauf eingegangen –, durch die Strafverfolgungsbehörden, Medienaufsicht und Medienhäuser zusammengeführt werden, um gemeinsam Hassreden zu bekämpfen, indem Inhalte auf schnellem Weg gemeldet und verfolgt werden können. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie es gelingt, Täter sichtbar zu machen und zur Verantwortung zu ziehen, anstatt ihre Kommentare nur zu löschen. Eine besondere Rolle in dieser Diskussion spielte in den letzten Monaten insbesondere der Anbieter Telegram. Gemäß eigener Webseite, FAQ, hat das Entwicklungsteam von Telegram seinen Sitz in Dubai und erteilt grundsätzlich keine Auskunft. Der Anbieter wirbt sogar damit, dass er einen wirklich freien Messenger betreibt. Unter Punkt 8.3 – Telegram-Datenschutzrichtlinien, Strafverfolgungsbehörden – führen sie aus: „Wenn Telegram einen Gerichtsbeschluss erhält, der bestätigt, dass Sie ein Terrorverdächtiger sind, können wir Ihre IP-Adresse und Telefonnummer an die zuständigen Behörden weitergeben. Bisher ist dies noch nie vorgekommen.“ Weitere Fallkonstellationen werden von Telegram in der Datenschutzrichtlinie nicht aufgeführt. Erschwert wird dies durch die Tatsache, dass den Ermittlungsbehörden bei Telegram kein Ansprechpartner bekannt ist, an den sie die Auskunftsbitte richten können. Damit stehen in der Regel keine Ermittlungsansätze zur Verfügung, um die Urheber der Beleidigungen, Bedrohungen oder von volksverhetzenden Äußerungen zu ermitteln. Dem Bundesinnenministerium ist es nichtsdestotrotz vor Kurzem gelungen, mit Verantwortlichen von Telegram in Kontakt zu treten, und diese sollen eine gewisse Kooperationsbereitschaft signalisiert haben. Die tagesschau berichtete am 12. Februar, dass aufgrund des Drucks auf Telegram durch die Regierung 64 Kanäle gesperrt wurden. Das BKA hatte entsprechende Löschersuchen an Telegram versandt. Inwieweit das dauerhafte und tragfähige Ergebnisse mit sich bringt, bleibt abzuwarten. Wichtig wäre zunächst einmal ein Ansprechpartner für den behördlichen Kontakt. Hierdurch könnten die Urheber der Beleidigungen, Bedrohungen oder von volksverhetzenden Äußerungen gefunden und zielführend durch die unabhängige Justiz belangt werden. Uns sollte jedoch trotz der ersten Erfolge im deutschen Rechtsraum durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder bilaterale Kontakte durch das BMI klar sein, dass wir eine internationale oder mindestens europäische Lösung für Hass und Hetze im Netz benötigen – Stichwort „Digital Services Act“ –; denn Hass und Hetze enden nicht an einer Grenze. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Klein.

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Marcus Klein CDU

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir alle haben vorhin sehr eindrückliche Reden gehört. Wir haben der getöteten Polizeibeamten, der beiden jungen Menschen gedacht, die, wie wir jetzt wissen, auf kaltblütige Weise ermordet und aus unserer Mitte gerissen wurden. Das geht uns allen nahe. Es erschüttert uns. Wir alle sind gefordert, uns gegen jenen Hass und jene Hetze zu stellen, die leider auch solcher Gewalt den Boden bereiten. Meine Damen und Herren, es ist zu Recht in den Reden vorhin gesagt worden, dazu gehören unmissverständlich auch die feigen, teilweise entmenschlichenden Kommentare, die es auf diese Tat im Netz gegeben hat. Wir dürfen das nicht hinnehmen. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) Es darf nicht sein, diese Gesellschaft und dieser Staat dürfen nicht zulassen, dass eine abscheuliche Tat wie diese im Netz gefeiert wird. Wir müssen aufstehen, wenn das Andenken an zwei junge Menschen, die für uns in Erfüllung ihrer Pflicht brutal ermordet wurden, durch Telegram oder Facebook öffentlich oder halböffentlich besudelt wird. Wir dürfen nicht wegsehen, wenn in digitalen Gruppen zur Nachahmung aufgefordert wird. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) Wer seinen Gewaltfantasien gegenüber Polizistinnen und Polizisten freien Lauf lässt und sich im Netz zu Aktionen verabreden will, muss die volle Härte des Rechtsstaats erfahren, ohne Wenn und Aber. Meine Damen und Herren, das sind nur aktuelle Beispiele, die wir in den letzten Tagen alle zur Kenntnis nehmen mussten – sie machen uns fassungslos –, aber es ist nicht der Beginn einer bedenklichen Entwicklung. Es ist vielmehr die Fortsetzung dessen, was wir schon seit vielen Jahren erleben müssen. Demokratinnen und Demokraten, Bürgerinnen und Bürger, die sich zu einem Rechtsstaat und den Gesetzen bekennen, sind Diffamierungen ausgesetzt, Kommunalpolitiker, Wissenschaftler, Journalisten, einfach nur Bürger, die eine andere Meinung vertreten. Das Internet darf nicht ein Raum sein, in dem manche meinen, alles schreiben und verbreiten zu dürfen, auch wenn es gegen Gesetze verstößt, wenn es die Würde anderer missachtet oder gar die Sicherheit unseres Staats bedroht. (Beifall der CDU, bei der SPD und bei der FDP) Meine Damen und Herren, dabei ist natürlich unbestritten, wir reden hier nicht von der großen Masse der Nutzerinnen und Nutzer, die im Internet natürlich zu Recht, wie wir alle, die Freiheiten genießen, die es bietet, der Nutzer, die sich über alternative Meinungen informieren wollen, die politisch tätig sind, sich kundtun. Die Mehrheit der Menschen verhält sich digital rechtstreu. Es wäre auch schlimm, wenn nicht. Der Staat darf aber nicht blind sein, wenn sich in der Anonymität des Internets anderes findet, von Hass und Hetze über Organisierte Kriminalität, Gewaltaufrufe gegen Menschen und Institutionen bis hin zu so abscheulichen und grausamen Dingen wie Kinderpornografie. Meine Damen und Herren, im Internet gelten keine anderen Regeln. Es gelten keine strengeren Regeln. Das Netz ist aber kein rechtsfreier Raum. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) Deshalb sind wir gefordert, sind staatliche Organe aufgefordert, alle uns zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um auch dort die Einhaltung der Gesetze zu überwachen. Wir müssen unseren Sicherheitsbehörden die Instrumente dafür an die Hand geben. Das ist auch Aufgabe des Gesetzgebers. Wer von Sicherheit im Netz redet, wer dafür Verantwortung trägt, der kann nicht gleichzeitig der Abschaffung wichtiger Instrumente der Prävention und Strafaufklärung im Internet das Wort reden. Dazu zählen Mindestspeicherfristen. Herr Buschmann ist noch keine 100 Tage Justizminister und will die Bundesampel schon in eine komplett falsche Richtung führen. Da gehen wir auf keinen Fall mit. (Beifall der CDU) Ich glaube, die SPD macht das auch nicht. Herr Staatsminister Lewentz hat anlässlich der 212. Sitzung der Innenministerkonferenz folgendem Beschluss zugestimmt – Herr Minister, ich zitiere –: „Die IMK stellt fest, dass eine Identifizierbarkeit im Internet sehr häufig auch wegen der derzeit faktisch ausgesetzten Regelung zur Mindestspeicherverpflichtung scheitert. Sie stellt weiter fest, dass die Regelung zu Mindestspeicherfristen nicht nur für die Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet, sondern auch im Kampf gegen Kinderpornografie unerlässlich ist.“ Meine Damen und Herren, wenn nicht heute, wann sonst sollte ich Herrn Lewentz versichern: Alle, die sich in den Sicherheitsbehörden gegen Hass, Hetze und schwere Kriminalität im Netz einsetzen, haben die CDU-Landtagsfraktion an ihrer Seite, nicht nur am heutigen Tag, sondern dauerhaft. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Klein hat es gesagt, das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die Grenzen der persönlichen Freiheit gelten online wie offline. Dennoch erleben wir, dass der Vollzug geltenden Rechts uns online vor extreme Herausforderungen stellt. Wir erleben auf bestimmten Plattformen regelrechte Hasswellen, vor allem aus der rechtsextremen Szene, von Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern. Diese richten sich oft gegen Personen des öffentlichen Lebens, aber auch und gerade gegen Menschen, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht oder zu einer gesellschaftlichen Minderheit Opfer von Hasskriminalität werden. Rechtsextreme und rechtspopulistische Akteurinnen und Akteure nutzen digitale Räume, um menschenverachtende Einstellungen in der Mitte der Gesellschaft zu verbreiten. Der Hass richtet sich zunehmend gegen den Staat und seine Institutionen. Wir haben es gehört, er ist richtet sich auch gegen Polizisten, die uns beschützen. Das geht nicht. Das können wir nicht dulden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Die neuen Zahlen des BKA belegen, Bedrohungen, Beleidigungen und Einschüchterungen von Politikerinnen und Politikern haben extrem zugenommen. Die Betroffenen von Hass und Hetze werden verbal gedemütigt und zum Objekt degradiert. Sie leben in Angst, weil sie sich Gewaltandrohungen gegenübersehen. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht Ende letzten Jahres auf die Klage von Renate Künast hin beschlossen hat, dass auch wir Politikerinnen und Politiker uns nicht alle Erniedrigungen und Beleidigungen gefallen lassen müssen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, eines darf nicht passieren. Wenn wir nicht regulieren und begrenzen, führt das dazu, dass sich Menschen nicht mehr äußern, weil sie Angst haben vor Shitstorms, Beleidigungen und Bedrohungen und die Demokratiefeinde die Oberhand bekommen. Wir dürfen es so nicht laufen lassen. Herr Präsident, ich zitiere mit Erlaubnis Renate Künast: „Die Zukunft unserer Demokratie wird im Netz entschieden.“ Hasswellen und Gewaltspiralen können wir nur brechen, wenn wir sie im Keim ersticken. Wir brauchen eine effektive Strafverfolgung gegen Hate Speech, online wie offline. Die EG „Hate Speech“, die schon mehrmals genannt wurde, hat nach dem schrecklichen Polizistenmord innerhalb kürzester Zeit 399 Fälle von Hass und Hetze im Internet im Zusammenhang mit der Tat festgestellt. Die Polizei Rheinland-Pfalz hat damit gezeigt, dass man Hass und Hetze im Internet die Stirn bieten kann. Wir bedanken uns dafür. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP sowie des Abg. Marcus Klein, CDU) Die Verfolgung aber gestaltet sich dann schwierig, wenn sich Netzwerke wie Telegram gezielt der Zusammenarbeit mit den Behörden und der Geltung des deutschen Rechts entziehen. Der erste Aufschlag des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes der GroKo kam nur zustande, weil die GroKo von der Opposition förmlich dazu getrieben wurde. Es war aber von Anfang an klar, dass wichtige Fragen durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht beantwortet werden, nämlich ob Telegram als soziales Netzwerk zu gelten hat oder ob Fake News, die niemanden persönlich beleidigen, eigentlich als rechtswidrige Inhalte im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gelten. Es gibt aus unserer Sicht Nachholbedarf auch mit Blick auf die Meldungen; denn die Meldepflicht kann derzeit bis zu einer gerichtlichen Entscheidung von den großen Diensten nicht umgesetzt werden. Wir haben es in den vergangenen Wochen und heute viel diskutiert, es ist wichtig, dass Dienste wie Telegram reguliert werden. Daher ist es gut – Herr Kollege Spies hat schon darauf hingewiesen –, dass nun auf europäischer Ebene der DSA kommen soll. Mit dem DSA werden Internetkonzerne auf europäischer Ebene verpflichtet, gegen Hassnachrichten vorzugehen. Ein wichtiger Schritt sind die im DSA vorgesehenen europaweit harmonisierten Meldeverfahren. Der DSA wird Opfern von Hass und Hetze europaweit helfen, gegen Inhalte vorzugehen. Es geht aber noch darüber hinaus. Ein wichtiger Punkt ist der Zugang der NGO zu den Daten der Plattformen wie Facebook, YouTube oder TikTok. Die Algorithmenblackbox kann hier geöffnet und damit für Transparenz, Rechenschaft und Verantwortung gesorgt werden. Tatsächlich schaffen wir mit diesem DSA einen verbindlichen Rechtsrahmen europaweit, indem wir die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer festschreiben, den Umgang mit illegalen Inhalten und ein Verbot von Werbetracking bei Minderjährigen aussprechen. Es ist wichtig, dass die Bundesregierung jetzt aktiv auf europäischer Ebene in das Gesetzesverfahren einsteigt. Wir brauchen Regelungen. Wir haben es heute schon öfter gehört, wir brauchen gesamteuropäische Regelungen. Darauf aufbauend brauchen wir klare Regulierungen in Deutschland. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrte Kollegen, sehr verehrtes Präsidium! Gewalt beginnt nicht mit einem Schuss aus der Pistole oder einem Faustschlag. Oft hat sie eine Vorgeschichte, und die beginnt auf diversen Social-Media-Kanälen. Das, was gegen die Polizisten in diesem Zusammenhang geäußert worden ist, ist abscheulich und verdient Verachtung und konsequente Strafverfolgung. Bedrohungen, Gewaltfantasien und abwertende Beiträge, zu deren Vollstrecker sich Verwirrte und Extremisten irgendwann machen, verantwortlich sind beide, diejenigen, die den Ton angeben, und jene, die physisch werden. Klipp und klar, beide müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Meine Fraktion hat in der letzten Legislatur im Rahmen einer Aktuellen Debatte das Schicksal des Lehrers Samuel Paty thematisiert. Jüngst wurde nach ihm eine Schule benannt. Er wurde von einem Islamisten auf offener Straße enthauptet, weil er seiner Klasse deutlich machte, dass jede Religion mit satirischer Kritik leben muss. Hassprediger im doppelten Sinne begannen darauf die Verfolgung im Internet. Seine Kollegen duckten sich feige weg. Sie wollten nicht ebenfalls zu Zielscheiben, zu Rassisten gestempelt werden. Wir, die AfD, haben schon in der letzten Legislaturperiode nachgefragt. Im Jahr 2019 waren 46 politische Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger zu verzeichnen, zwölf rechts-, zwölf linksextremistisch motiviert. 22 waren nicht zuzuordnen. Ja, das ist alarmierend, zumal ein Anstieg von über 80 % gegenüber 2018 vorliegt, Tendenz weiter steigend. Der Bürger erwartet aber von der Politik immer auch Verhältnismäßigkeit, ein für uns zentraler Begriff. Sicherheit, aber eben auch Freiheit, Meinungsfreiheit im Netz, haben beide ihren Stellenwert. Freiheit darf nicht regelmäßig der Sicherheit untergeordnet werden. Wir wollen daher Sicherheit in Freiheit. Jedes Gesetz, das oben beschriebene Entwicklungen eindämmen und verhindern soll, legen wir immer auch auf den Prüfstand der Freiheit. Mittlerweile sehen es viele Bürger kritisch, dass die Regellosigkeit und Ohnmacht des Staats nach außen – die Staatsgrenzen stehen immer noch sperrangelweit wie Scheunentore offen – mit mehr und mehr Kontrolle der Bürger im Inneren einhergeht: Impfzwang, Verbote von Kundgebungen, Zensur im Internet. Das bewegt die Menschen. Sie werden von der AfD vertreten. Das Netz war übrigens nie ein rechtsfreier Raum. Jeder weiß es, üble Nachrede, Verleumdung, Beleidigung, unwahre Tatsachenbehauptungen und Volksverhetzung werden und wurden auch im Netz verfolgt. Es ist doch ein Treppenwitz der Geschichte, dass es noch immer an einer riesigen Zahl von Staatsanwälten und Richtern mangelt. Der Gesetzgeber, der für das NetzDG verantwortlich ist, ist auch für ein dramatisches Vollzugsdefizit verantwortlich. Die Verfahren dauern Jahre. Der Deutsche Richterbund warnt, eine Erweiterung der einschlägigen Gesetze wird zu 150.000 Strafverfahren führen. Das begrüßen wir, es fehlt aber an Personal, sie abzuarbeiten, Stichwort „NetzDG“. Die AfD-Fraktion hat es in einer von uns beantragten Aktuellen Debatte früh auf den Prüfstand gestellt. Richtig ist, global agierende Plattformen dazu zu zwingen, ladungsfähige Adressen für nationale Gerichte einzurichten. Sicher falsch ist, dass die Plattformen mittels kurzer Fristen und astronomischer Strafen dazu gezwungen werden, Beiträge, die strafbar sein könnten – nur könnten –, vorsorglich zu löschen. Wir sagen, die Rechtspflege steht nationalen Gerichten und nicht Löschtrupps aus studentischen Hilfskräften zu. Der Bürger hat übrigens aktuell kein Recht auf Widerspruch. Er braucht teure Anwälte, um seinen Post wiederherzustellen. Hass darf nicht die begriffliche Grundlage dafür sein, dass Gummiparagrafen jeden unliebsamen aggressiven Beitrag ins Zwielicht angeblichen Unrechts rücken. (Abg. Michael Frisch, AfD: So ist es!) Hier fordern wir Augenmaß. Polen geht einen anderen nationalstaatlichen Weg. (Abg. Philipp Fernis, FDP: Polen als Rechtsstaat, das ist selbst unter Ihrem Niveau! – Unruhe im Hause) Der harten Strafverfolgung im Netz wird ein Gesetz gegen Deplatforming zur Seite gestellt. (Unruhe im Hause – Der Redner dreht sich zum Präsidium) – Sorgen Sie bitte einmal für Ruhe. Gelöscht werden dürfen nur Beiträge, die von polnischen Gerichten eindeutig als rechtswidrig beurteilt worden sind. Wir halten das für vorbildlich. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD – Unruhe im Hause) Kommen wir kurz noch zu Telegram, dem Hassobjekt mancher Regierenden. Vorneweg, keiner kam bislang auf die Idee, die Briefpost einzustellen, weil Drohbriefe verschickt worden sind. Telegram bedient aktuell 500 Millionen Kunden. Im Jahr 2018 galt der Gründer Pawel Durow der F.A.Z. noch als Beschützer der Freiheit im Netz. (Abg. Michael Frisch, AfD: Hört, hört!) Die FDP-Politikerin Ann Cathrin Riedel – um sie wird es jeden Tag einsamer – nennt Telegram ein „demokratisches Werkzeug“. Ja, das ist richtig. (Glocke des Präsidenten) Letzter Satz: Die Opposition in Weißrussland vernetzt sich mit dem Dienst. Ohne ihn wäre sie blind und ohnmächtig. Sie schützt, dass Telegram eben nicht systematisch zur Kooperation mit jeder Regierung bereit ist. Mehr im zweiten Durchgang. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordnete Jeckel. (Zurufe der Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Philipp Fernis, FDP, und Michael Frisch, AfD – Glocke des Präsidenten) – Es hat jetzt die Abgeordnete Jeckel das Wort, sonst keiner.

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Lisa-Marie Jeckel FREIE WÄHLER

Herr Präsident, danke schön. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Auch von der Fraktion der FREIEN WÄHLER möchte ich mein Beileid den Familien, Freunden und Kollegen der getöteten Polizisten aussprechen. Eine unvorstellbare, grauenvolle Tat, unfassbarerweise gefeiert von vielen hasserfüllten Menschen im Netz. Es ist nicht tragbar, was da auf den sozialen Plattformen passiert. Wir dürfen so viel offenem Hass keinen Raum geben. Wir dürfen diese Hetze nicht hinnehmen. Wir dürfen das Verherrlichen von Straftaten, das Befeuern von dieser Welle aus Feindseligkeit nicht hinnehmen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Eine einfache Erkenntnis, die aber oft vergessen wird. Als Politikerin stehe ich, wie Sie auch, in der Öffentlichkeit. Über Social Media erreichen wir mehr Menschen, können informieren, aufklären und Kontakte bieten. Mit zunehmender Reichweite nehmen allerdings auch die bösen Kommentare, Beleidigungen und Bedrohungen zu. Auch sexuelle Belästigung ist keine Seltenheit. Es ist nicht tolerierbar, dass Menschen anderen mit Beleidigungen, Drohungen und in absolut inakzeptabler Weise im öffentlichen Raum begegnen. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Die Hemmschwelle sinkt, wenn einige zu Hause allein, aber auch in Gruppen ihrem Frust aus dem Alltag in Hass, Hetze und Hohn beleidigend freien Lauf lassen. Vielen dieser auch Trolle genannten Personen geht es um Aufmerksamkeit, den Lacher oder viele Likes. Gerade als Frau im Internet, als Frau in der Öffentlichkeit, kann man sich kaum vorstellen, was für Kommentare man da zu hören bekommt. Da glaubt Frau sich nicht im 21. Jahrhundert, sondern in Zeiten, in denen Frauenrechte und die Fortschritte der Frauenbewegungen und der Gleichberechtigung noch nicht erreicht waren. Die Problematik ist uns allen bekannt. Ich glaube, kaum jemanden hier im Haus benennen zu können, den es nicht bereits getroffen hat. Immer wieder wird von einigen gesagt, dass man das aushalten muss, wenn man in der Öffentlichkeit steht. Ja, Kritik an der Arbeit eines Politikers oder einer Person muss möglich sein und wird durch das Grundgesetz auch geschützt. Eine direkte und nicht anders interpretierbare Beleidigung oder eine Herabwürdigung oder auch einfach blanker Hass fallen aber nicht darunter. Abneigung soll man ausdrücken können, aber jeder sollte sich fragen: Würde ich das, was ich da posten will, der Person auch persönlich in einem Gespräch entgegenwerfen? Wahrscheinlich nicht, da ich befürchen müsste, rechtlich belangt zu werden. Es gibt Grenzen des Ertragbaren und Hinnehmbaren. Digitale Räume auf Facebook, Instagram und TikTok bieten unserer offenen Gesellschaft viel. Neben den vielen positiven Möglichkeiten gibt es aber auch viele Fallstricke, wie bei allen anderen Medien zuvor auch. Lernen wir aus der Geschichte. Keiner möchte eine Meinungskontrolle, aber der vernünftige Mensch sollte in der Lage sein, seine Gefühle und Meinungen respektvoll und in den Bahnen des gesellschaftlichen Konsenses zu führen. Kann er das nicht, so muss er mit Strafen oder Sanktionen rechnen. Sollten die Plattformen dazu nicht in der Lage sein, dann erst sollte der Gesetzgeber nachhelfen. Als Teilnehmer und Nutzer der Plattformen sollten wir uns zurückhalten und die Trolle im Netz nicht weiter mit unnötiger Aufmerksamkeit befeuern. Auf diese Art Inhalte hilft nur eines: den Beitrag und den Nutzer melden und sich mit den Richtlinien der Plattformen sowie mit dem eigenen Verhalten kritisch auseinandersetzen. Das kann allen helfen, damit wir auch digital respektvoll miteinander leben können. Wir Freie Wähler stehen für eine weltoffene und liberale Gesellschaft. In dieser Gesellschaft wollen wir respektvoll miteinander umgehen. Daher verurteilen wir Diskriminierungen jedweder Art. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Staatsminister Mertin.

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Herbert Mertin

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Als die sogenannte virtuelle Welt vor etwa 20 Jahren auf den Plan trat, wurde ich häufig gefragt, welches Recht eigentlich in dieser Welt gilt. Ich habe dann gesagt, diese Welt ist menschengemacht. Es gelten die Gesetze, die sowieso gelten; das wird man dann im Einzelfall sehen, wie sie angewandt werden. Zur Verblüffung vieler gab es dann entsprechende zivilrechtliche Urteile zum Urheberrecht, aber es gab auch Urteile im Bereich des Strafrechts. Wir haben auch einige prominente Fälle in Rheinland-Pfalz gehabt, bei denen manche plötzlich erstaunt feststellen konnten, dass tatsächlich strafrechtlich verfolgt wird. Ich nenne zum Beispiel den Bunker in Traben-Trarbach. Hier gebietet es allerdings die Vorsicht zu sagen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Insofern warten wir einmal ab, wie der BGH dies oder das EncroChat-Verfahren und Ähnliches beurteilt. Insofern ist es völlig richtig, was einige meiner Vorrednerinnen und Vorredner heute gesagt haben: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es gelten die Gesetze, die wir in Deutschland gemacht haben. Sie finden auch Anwendung im Internet und müssen dort vom Staat zur Geltung gebracht werden. Herr Abgeordneter Klein, das Internet ist aber auch kein rechtsfreier Raum für den Staat. Ich will gern daran zurückerinnern, es gibt zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs, die eine anlasslose Speicherung von Daten zu Zwecken der Strafverfolgung gekippt haben. Wir haben eine Entscheidung aus Münster von den Verwaltungsgerichten, die gesagt haben, im Hinblick auf diese zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs wird eine entsprechende Regelung in Deutschland ausgesetzt. Dass wir als Staat Urteile des Europäischen Gerichtshofs und unserer Verwaltungsgerichte akzeptieren und akzeptieren müssen, gehört auch zum Rechtsstaat. Insofern finde ich es gut, dass wir das tun. Wir können gern darüber diskutieren, wie wir die Dinge verbessern können. Wenn aber Gerichte gesagt haben, hier sind dem Staat Grenzen gesetzt, dann gilt das für uns alle. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe es bereits im Rechtsausschuss und an anderer Stelle häufig gesagt: Ja, auf die Folgeerscheinungen, die auf die Tötung dieser zwei Polizeibeamten in Kusel im Netz aufgetreten sind, müssen wir als Rechtsstaat antworten. Es ist zum Teil unsäglich, was dort verbreitet wird. (Abg. Martin Haller, SPD: Das stimmt!) Das, was dort verbreitet wird, ist auch geeignet, Straftatbestände zu erfüllen. Das kann einmal § 140 Strafgesetzbuch, Billigung von Straftaten, oder § 189, Verunglimpfung des Andenkens von Verstorbenen, sein. Hier stellt sich für die Praxis, sowohl für die Polizeibeamten als auch für die Staatsanwaltschaft, ein nicht ganz unwichtiges Problem. Ich möchte nicht alles vorlesen, was man da so im Netz findet, aber bis gestern Abend, also nur innerhalb von 14 Tagen, gab es 680 Hasskommentare, von denen 455 als strafrechtlich relevant eingestuft wurden. Es konnten bisher 61 Personen identifiziert werden, die für etwa 85 dieser Kommentare verantwortlich sind. Hier stellt sich aber – wenn ich einmal vorlese, was so gesagt wird – nachher ein Problem. Ein Kommentar lautet zum Beispiel: Es hat Bum gemacht, und zwei Systemhoden haben ins Gras gebissen. Was für ein schöner Tag für Die können nix anderes, aber zum Glück gibt es ja zwei weniger, und das war erst der Anfang. Die Bürger müssen sich wehren, da vor diesen Söldern oder Schlägertruppen braucht kein Mensch mehr Respekt zu haben. Diese Uniformträger sind einfach nur zum kotzen. – Ich hatte eben die Strafvorschriften genannt, wegen derer angeklagt werden kann. Die Staatsanwaltschaften würden gerne wegen beider Straftaten anklagen, nämlich § 140 Strafgesetzbuch und § 189 Strafgesetzbuch. Da gibt es aber ein kleines Problem. Nur § 140 Strafgesetzbuch ist ein Offizialdelikt, kann also von Amts wegen angeklagt werden. § 189 Strafgesetzbuch, der zum Zuge kommen könnte, wenn die Voraussetzungen für § 140 nicht vorliegen, ist ein absolutes Antragsdelikt. Das heißt, die Staatsanwaltschaft kann dieses nur anklagen, wenn die Angehörigen einen entsprechenden Strafantrag stellen. Hier liegt das Problem. Wollen Sie allen Ernstes in Fällen wie diesen als Polizei und Staatsanwaltschaft die Angehörigen, die sowieso unter dem Eindruck dieser Straftat zu leiden haben, mit diesen Dingen konfrontieren, damit die den Strafantrag stellen können? Ich finde nicht. Ich finde deshalb, dass es richtig ist, dass ich und andere uns in den nächsten Wochen und Monaten dafür einsetzen werden, dass in Fällen wie diesen die Angehörigen mit diesem Schund nicht konfrontiert werden müssen, damit eine Strafverfolgung stattfindet. Das will ich gerne in den nächsten Wochen mit Ihnen allen umsetzen. Vielen Dank. (Beifall im Hause)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Willius-Senzer das Wort.

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Cornelia Willius-Senzer FDP

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie in Ihrem Beitrag zu unserer Aktuellen Debatte insbesondere die Opfer in den Mittelpunkt gestellt haben; denn letztlich sollte unsere Aufmerksamkeit insbesondere den Menschen gelten, die wir durch unsere Maßnahmen zu schützen versuchen. Ich finde es großartig, dass Sie stets auch ein Augenmerk auf die Opfer, die Menschen, die dahinterstehen, gerichtet haben. Die Stärkung des Opferschutzes war im Jahr 2016, als ich Mitglied dieses Landtags wurde, eine der ersten Initiativen, die wir im Plenum beraten haben. Es ging seinerzeit um den Ausbau der psychosozialen Prozessbegleitung. Das war damals zu Beginn Ihrer zweiten Amtszeit als Justizminister ein wichtiges Signal. Deshalb halte ich es für folgerichtig, dass Sie heute die Strafantragsproblematik ansprechen. In einer Welt, die unter Zuhilfenahme sogenannter Social-Media-Opfer verunglimpft, müssen wir umso mehr dieses im Blick haben. Sie und ihre Angehörigen haben unbedingt Schutz verdient. In Fällen wie diesen, in denen ein öffentliches Interesse an der strafrechtlichen Ahndung auf der Hand liegt, bedeutet die Antragspflicht der Angehörigen eine weitere und überflüssige Konfrontation mit den extrem belastenden Geschehnissen. Machen wir uns in diesem Parlament stark! Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Klein das Wort.

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Marcus Klein CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Staatsminister Mertin, nach dem, was ich eben gehört habe – das möchte ich nur noch einmal aufklären –, haben wir hier möglicherweise gar keinen Dissens. Das ist gut so. Wir als CDU-Fraktion stehen ganz klar zu rechtsstaatlichem Handeln und größtmöglicher Freiheit im Netz, wie in der analogen Welt auch. Wer sich rechtstreu verhält, der ist zu schützen. Wer sich aber an anderen vergreift, ihnen droht, sie beschimpft, der muss auch mit Bestrafung rechnen, und er darf sich nicht in Anonymität flüchten. Das muss gelten. (Beifall der CDU) Telegram ist schon mehrfach genannt worden. Da gibt es natürlich insgesamt ein Problem. Da gibt es möglicherweise auch ein Vollzugsdefizit. Es fehlen aber vielleicht auch geeignete Instrumente, die man dann anwenden kann. Wenn es Probleme gibt, dann müssen wir die angehen und gemeinsam lösen und können nicht hinnehmen, dass da weiter gehandelt wird wie gehandelt wird. Herr Innenminister, Sie haben in dem Zusammenhang – da möchte ich Sie zitieren – von sogenannter fernforensischer Software als die Möglichkeit zur Überwachung von Endgeräten in engen Grenzen, wörtlich von der erforderlichen Waffengleichheit für die Polizei gesprochen. Das sehen wir ganz genauso. Lassen Sie uns daran arbeiten, dass es diese Waffengleichheit gibt. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Justizminister, Sie haben das richtig gesagt, man kann nicht zu dem immerwährenden Wunsch der CDU zur Vorratsdatenspeicherung zurückkehren, wenn sie nicht rechtsfähig ist. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Dass ausgerechnet Sie, die jahrelang die Rechtsdurchsetzung und Verteidigung der Demokratie im Internet blockiert haben und immer gegenüber den Plattformen demütig waren, (Unruhe bei der CDU) jetzt mit der Vorratsdatenspeicherung kommen, zeigt einmal mehr, dass Sie innenpolitisch in den Debatten der 2000er stecken geblieben sind. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen bei all den erforderlichen Regulierungen aber eines nicht vergessen: Unsere Demokratie stärken wir nicht nur durch Regulierung und Bestrafung. Nein, unsere Demokratie stärken wir, indem wir die Zivilgesellschaft stark machen gegen all den Hass und die Demokratiefeinde. (Zurufe von der CDU) Die CDU hat in den letzten Jahren ein Demokratiefördergesetz dauerhaft blockiert. Nun ist endlich mit der Bundesampel vereinbart, dass ein solches Gesetz kommt, das dringend notwendig ist. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser und die Bundesfamilienministerin Anne Spiegel werden dies nun schnell auf den Weg bringen, damit sich gesellschaftliche Initiativen, Zentren und Projekte auf eine stetige Finanzierung verlassen können und so nachhaltige und gesicherte Aufklärungarbeit und politische Bildung im Kampf gegen Rechts leisten können; denn es bedarf im Kampf gegen Rechts und gegen Hass und Hetze dringend einer Stärkung unserer Zivilgesellschaft und einer Stärkung des Kampfs gegen Rechtsextremisten, Nazis und Demokratiefeinde. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Paul. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

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Joachim Paul AfD

Verehrte Kollegen, verehrtes Präsidium! Was haben wir eben durch diesen klassisch-liberalen Vortrag von Minister Mertin gelernt? Es gibt Mittel mit Augenmaß, die man noch einsetzen kann, um sozusagen diese Gewalt im Netz, die sich anbahnt, einzudämmen. Unser Arsenal ist noch nicht erschöpft, und man muss prüfen, ob hier Gesetzeswerke wie das NetzDG nicht ineffizient sind, aber großen Schaden anrichten, wenn man das Internet auch als Kommunikationsmittel für unsere Demokratie betrachtet. Wir nehmen zu Telegram eine differenzierte Haltung ein. Netzsperren, das Hinauswerfen aus App-Stores – es gibt weltweit nur zwei – sind für uns gerade nicht das Mittel der Wahl. Es gehört zum wertvollen Ertrag, dass Bundesministerin Faeser bei ihren Tiraden gegen Telegram unbewusst, unbeabsichtigt und unbedarft auf die Marktmacht von Google und Apple hingewiesen hat. Noch einmal: Zwei App-Stores kontrollieren den Zugang zum weltweiten Markt. Es ist doch längst eine Frage der nationalen Souveränität, dies kritisch zu beleuchten. Die klassische Linke hätte das längst auf die Agenda gesetzt, aber die Biomarktlinke regt sich lieber über sogenannte Wutbürger auf. Auch das muss man zur Kenntnis nehmen. (Beifall der AfD) Davon ausgehend nutze ich heute die Gelegenheit, die netzpolitische Position der AfD erneut zu schärfen. Wir wollen die Abschaffung des NetzDG. Solange es besteht, wollen wir, dass Bürgern das Recht auf Widerspruch gesetzlich eingeräumt wird. Wir wollen das Vollzugsdefizit beenden, mehr Richter, mehr Staatsanwälte und mehr intelligentere Formen statt Rasermähergesetze, die durch das Internet fegen. Wir wollen, dass der Informationsaustausch, der auch das Gegengift gegen Korruption und Machtmissbrauch ist, erhalten bleibt, gewährleistet wird. Deshalb wollen wir einen zeitgemäßen und vor allem verhältnismäßigen Regulierungsmix statt Gesetze, die das Internet, diese Größe im demokratischen Diskurs, nachhaltig beschädigen. (Glocke des Präsidenten) Ich bringe es auf den Punkt: Marktmacht brechen, Freiheit im Netz erhalten, deshalb AfD. Danke schön. (Beifall der AfD – Heiterkeit bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist der erste Teil der Aktuellen Debatte beendet. Wir kommen zum zweiten Thema der AKTUELLEN DEBATTE ÖPNV-Sondergipfel – Forderungen aus Rheinland-Pfalz für einen ÖPNV der Zukunft auf Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/2369 – Für die antragstellende Fraktion spricht der Abgeordnete Kunz.

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Patrick Kunz FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Dem Schifferstadter Tageblatt vom 8. Februar 2022 war zu entnehmen, dass unser ehemaliger Verkehrsminister und heutiger Bundesverkehrsminister Volker Wissing die Verkehrsministerkollegen der Länder gebeten hat, eine Sondersitzung der Verkehrsministerkonferenz zum Thema „ÖPNV“ stattfinden zu lassen. (Unruhe im Hause) – Kollege Zehfuß ist noch abgelenkt. Danke! Diese Konferenz sollte auch noch in diesem Monat stattfinden. Wir als Freie Wähler begrüßen es, dass das Thema „Öffentlicher Personennahverkehr“ endlich stärker in den Fokus genommen wird; denn die Kommunen als Auftraggeber hören seit vielen Monaten, wie wichtig die Stärkung des ÖPNV sei. Indes fehlen konkrete und verlässliche Vorgaben, um Planungssicherheit zu erlangen. Daher haben wir dieses Thema für die Aktuelle Debatte beantragt, um wie gewohnt konstruktiv und kritisch aus der Opposition heraus gute Vorschläge an Sie, Frau Eder, zu übergeben. (Abg. Martin Haller, SPD: Dafür seid Ihr bekannt!) – Danke schön für das Kompliment. Folgende Punkte sind uns deshalb wichtig und sollten als essenzielle Aufgabe der Landesregierung verstanden werden: – Modernisierung der Flotte, – massiver Ausbau der Infrastruktur, – engere Taktung des Fahrangebots, – Erhöhung der Haltestellendichte und natürlich auch – autonomes Fahren. Die Vorteile für die Bürger liegen ganz klar auf der Hand. Eine bessere Angebotsqualität führt zu mehr Flexibilität und größerer sozialer Teilhabe. Leider ist ein funktionierendes System aufgrund der Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen der Ampelregierung zerschlagen worden. Verkehr liegt bei Frau Ministerin Schmitt und Mobilität bei Frau Ministerin Eder. Wir als Freie Wähler befürchten, dass hier Synergien verloren gegangen sind und der organisatorische Aufbau zu lange dauert, um die dringlichen Lösungsansätze liefern zu können. Wir sehen mit großem Bedauern, dass im Ministerium die entscheidenden Stellen in den Referaten noch nicht besetzt zu sein scheinen. Wir sehen mit Sorge, dass gerade Fragen der Aufsicht und der Finanzen sowie Rechtsfragen im ÖPNV im Referat 824 nicht geklärt werden, da die Leitung namentlich nicht benannt ist. Wir fragen daher, ob hier dennoch Grundlagen geschaffen werden, die wir für einen funktionierenden ÖPNV im Land brauchen. Vielleicht kann uns die Landesregierung zu den organisatorischen Fragen gleich Antwort geben. Rheinland-Pfalz erhält aus den Regionalisierungsmitteln des Bundes eine zunächst stolze Summe. Verteilt wird hier der Löwenanteil auf den Schienenpersonennahverkehr. Ein kleiner Anteil entfällt auf den Busverkehr. Unserer Meinung nach müssten die Strukturen im Land dringend gestrafft werden, um möglichst viel an öffentlichen Mitteln dort verwenden zu können, wo wir sie brauchen: zum einen für gute Angebote mit attraktiven Fahrplänen und guten Taktungen, die modernen Busse, die Förderung nachhaltiger Antriebstechniken für die Busse und selbstverständlich auch für ein gut bezahltes Personal. In unserem FW-Wahlprogramm haben wir formuliert: „FREIE WÄHLER fordern ein 365-€-Ticket für ganz Rheinland-Pfalz: Mit einem Euro pro Tag durch das ganze Land.“ Gleich nach der Wahl in den Landtag haben wir uns an die Arbeit gemacht, dieses Ziel zu erreichen. Unsere Recherchen und die Gespräche, die wir mit verschiedenen Verkehrsverbünden und der Bahn führten, lassen es sogar also absolut sinnvoll erscheinen, nicht nur Rheinland-Pfalz, sondern ganz Deutschland in den Blick zu nehmen. Die Einladung von Herrn Wissing eröffnet Rheinland-Pfalz viele Möglichkeiten. Frau Ministerin, packen Sie diese beim Schopf. Herr Wissing fordert in der Ankündigung der Sonder-Verkehrsministerkonferenz auch, Grenzen zwischen den Ländern sollten keine Grenzen für den ÖPNV sein. Wir möchten Sie ermuntern, diese Grenzen zu überschreiten, Frau Ministerin, und legen Ihnen gerne unsere Ideen für einen attraktiven ÖPNV in Rheinland-Pfalz vor. Schaffen Sie schlanke Strukturen im Aufbau des ÖPNV. Fangen Sie hierbei im Ministerium an, und halten Sie diese bis zu den Verkehrsverbünden durch. Unterstützen Sie die Kommunen und Aufgabenträger bei der Anschaffung neuer Busse mit nachhaltigen Antriebstechniken, und führen Sie – darum bitte ich Sie – die Fahrzeugförderung im Land wieder ein. Stärken Sie die Kommunen mit Ihrem Know-how bei den Ausschreibungen für die Linienbündel, damit nicht weitere Landkreise Schiffbruch erleiden, wenn diese den ÖPNV vor Ort organisatorisch neu aufstellen wollen. Hierzu hatte ich kürzlich bereits einen Berichtsantrag im Ausschuss gestellt. Stärken Sie den ländlichen Raum mit passgenauen Mobilitätskonzepten, und unterstützen Sie ihn dabei, dass diese schnell umgesetzt werden. Wirken Sie dem Fachkräftemangel entgegen, und finden Sie mit den beteiligten Akteuren Lösungen für eine Fachkräftegewinnung. Lassen Sie uns für alle Landesbedienstete ein Jobticket einführen, um hier dementsprechend Vorbild für andere Arbeitgeber zu sein. Beschleunigen Sie den Prozess (Glocke des Präsidenten) für ein 365-Euro-Ticket, wie Sie es als Regierung angekündigt haben, und nutzen Sie den guten Draht zur Bundesregierung, damit von dort der Impuls kommt, für 1 Euro am Tag mit Bus und Bahn zu fahren und dementsprechend mehr Mobilität (Glocke des Präsidenten) zu gewinnen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Oster.

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Benedikt Oster SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als ich in der letzten Debatte vor nicht allzu langer Zeit hier am Rednerpult stand und zum ÖPNV gesprochen habe und den Satz sagte, alle 16 Bundesländer haben große Probleme im Bereich des ÖPNV, kam aus der größten Oppositionsfraktion noch Gelächter. In der Debatte wurde ein verzerrtes Bild gezeichnet, wonach allein die Landesregierung schuld war. Wir wissen, dieses Bild zeichnen Sie gerne. Mein Satz war damals richtig, und er ist heute aktueller denn je. Der ÖPNV steht im gesamten Bundesgebiet auf extrem wackeligen Beinen. Ich erkläre auch gerne, warum. Aufgabenträger, sprich die Kommunen, und, ja, auch die Länder, werden zum Jonglierball des Verkehrsgewerbes. Unternehmen, die eine Ausschreibung gewonnen haben, kommen nach wenigen Jahren und fordern extreme Preissteigerungen. Was machen die Kommunen? Die Kommunen sagen Ja, und sie machen dies, da sie wissen, wenn sie jetzt finanziell nicht nachsteuern, wird das Linienbündel zurückgegeben. Was kommt dann? Dann kommt die Notvergabe, und bei einer Notvergabe bekommt in den meisten Fällen wieder dasselbe Unternehmen das Linienbündel, nur zu extrem horrenden Preisen. Meine Damen und meine Herren, ich sage es ganz deutlich: Man sieht in Sachen ÖPNV, dass der freie Markt eben nicht alles regelt, und deshalb kann ich den eingeschlagenen Weg einiger Kommunen – auch hier in RheinlandPfalz – in Sachen ÖPNV, die hin zur Rekommunalisierung gehen, mehr als verstehen. Hinzu kommt, dass bei europaweiten Ausschreibungen die Qualität nicht unbedingt steigt. Das haben wir im zurückliegenden Fall gerade im Landkreis Mayen-Koblenz gesehen. Deshalb muss man es so klar und deutlich sagen: Wir brauchen einen Systemwechsel im ÖPNV. Das ist nicht den Ländern geschuldet, auch das ist an dieser Stelle noch einmal deutlich zu sagen. Wir werden gleich zwar etwas anderes erzählt bekommen, aber die Wahrheit ist, das ist nicht länderhausgemacht. Deshalb ist es folgerichtig, dass Bundesverkehrsminister Wissing zu einem ÖPNV-Gipfel eingeladen hat. Es ist gut, dass ein ehemaliger Landesverkehrsminister jetzt auf Bundesebene Verantwortung übernimmt; denn ich bin mir sicher, Herr Wissing wird eine zukunftsgewandte Verkehrspolitik machen, anders als seine unzähligen Vorgänger der Union in diesem Ministerium. Diese haben jahrelang die falschen Weichen gerade in Sachen ÖPNV gestellt. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer in diesen Tagen die Zeitung verfolgt hat: Gerade gestern hat der Bundesrechnungshof der Verkehrspolitik der zurückliegenden Jahre auf Bundesebene eine – man muss es so sagen – knallharte Ohrfeige erteilt. Man habe den Überblick verloren und wisse gar nicht mehr, wie viel man in den ÖPNV investiere, und man würde sich nur noch von Modellprojekt zu Modellprojekt hangeln. (Zuruf des Staatsministers Roger Lewentz) – Ja, das wäre jetzt gekommen. Diese ganzen Fördersummen sind nach Bayern gegangen, weil unzählige Verkehrsminister irgendwelche Fantasieprojekte verfolgt haben. (Vereinzelt Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Meine Damen und meine Herren, diese Zahl ist erschreckend: Im Bundeshaushalt stehen 13,2 Milliarden Euro für den Bereich des ÖPNV/SPNV zur Verfügung, nur diese Gelder kommen nicht genug gebündelt bei uns hier unten an, weshalb an dieser Stellschraube nachjustiert werden muss. Aus diesem Grund sage ich noch einmal, wir brauchen einen Paradigmenwechsel in Sachen ÖPNV. Diesen haben wir bereits in Rheinland-Pfalz eingeleitet, und wir haben uns dieser Mammutaufgabe gestellt, indem wir das Nahverkehrsgesetz, und, ja, jetzt im nächsten Schritt den Nahverkehrsplan erstellen. (Abg. Martin Brandl, CDU: Ihr habt Euch stets bemüht, aber das war’s!) – Jetzt kommt es, Herr Kollege Brandl. All denen, die denken, so etwas geht von heute auf morgen, und die fragen, warum das denn so lange dauert, sage ich klar und deutlich: Sie haben keine Ahnung von Verkehrspolitik. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Hans Jürgen Noss SPD

Klare Ansage! – Widerspruch von der CDU –

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Martin Brandl CDU

Wenn keine Argumente mehr helfen, helfen nur noch persönliche Diffamierungen! –

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Martin Haller SPD

Eine Feststellung!) So etwas braucht Zeit und muss Schritt für Schritt in Ruhe umgesetzt werden. Ich denke, wir schauen alle gespannt auf den ÖPNV-Gipfel auf Bundesebene, und ich bin mir sicher, dass wir hier in naher Zukunft erneut am Rednerpult stehen und über das Thema „ÖPNV“ sprechen werden. Danke schön. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP –

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Gordon Schnieder CDU

Es haben 30 Jahre nicht gereicht bei Ihnen!)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Schreiner.

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Gerd Schreiner CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, ja – lieber Volker Wissing, vielleicht hörst Du uns zu –, (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) wie sich doch die Perspektive in der Verkehrspolitik ändert, wenn man sie nicht mehr aus den Niederungen der rheinland-pfälzischen Landespolitik betrachtet, sondern durch die Berliner Brille. Lieber Herr Kunz, Sie haben mir mit dieser Aktuellen Debatte eine große Freude gemacht, der Ampelkoalition im Zweifelsfall eher weniger; (Heiterkeit des Abg. Martin Haller, SPD) denn was Volker Wissing vorschlägt, ist, dass die Regionalisierungsmittel nicht mehr fließen sollen, es sei denn, man erfüllt die Bedingungen des Bundes. Der Ansatz von Volker Wissing ist ganz einfach: Wer bezahlt, bestimmt. – Das sage ich meinen Kindern auch immer. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Was der Bund alles bezahlt! Schauen wir doch einmal in den Landeshaushalt. Im Kapitel „Mobilität“ gibt es im Wesentlichen sechs Titel. Im ersten Titel, Zuweisungen für den straßengebundenen ÖPNV: Der Bund zahlt 20 Millionen Euro, das Land 0 Euro. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Ach, doch so viel?) Dann die Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr, der nächste Titel. Der Bund zahlt 34 Millionen Euro, das Land immerhin 21 Millionen Euro. Immerhin 21. 34 zu 21. Dann kommen drei Titel, die zahlt nur das Land, richtig stolze Titel. Zuweisungen für nicht bundeseigene Eisenbahnen: 130.000 Euro. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Wahnsinn!) Irgendwelche Projekte im Verkehrsbereich: 250.000 Euro. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Drei Eisenbahnen!) Dann kommt’s! Marketing. Im Marketing war das Land schon immer stark, auch Volker Wissing. Du warst immer stark beim Marketing. 1,3 Millionen Euro zahlt das Land fürs Marketing. Dann ist Ende Gelände, was das Land zahlt; denn dann kommt der sechste Titel. (Abg. Martin Brandl, CDU: Frag den Rolph!) Bestellung von Verkehrsleistungen: 405 Millionen Euro vom Bund. Was zahlt das Land? 0 Euro. Das heißt, wir reden präterpropter über 0,5 Milliarden Euro, die wir da ausgeben, und der Anteil des Landes ist vielleicht ein Fünfundzwanzigstel. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Na immerhin!) Insofern kann ich Ihnen sehr recht geben, lieber Kollege Oster: Ja, der ÖPNV steht auf wackeligen Beinen. Der ÖPNV steht aber nicht deshalb auf wackeligen Beinen, weil irgendetwas irgendwo falsch gemacht wird, sondern der Bund kommt seiner Verantwortung nach, und auch die Kommunen in Rheinland-Pfalz nehmen ihre Verantwortung wahr, (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) das kann die Klimaschutzministerin aus ihrer Verantwortung auf kommunaler Ebene noch aus erster Hand berichten. Wer seine Verantwortung nicht wahrnimmt, ist die Ebene dazwischen. Lieber Herr Oster, ja, Verkehrspolitik braucht Zeit. Politik braucht immer Zeit. Sie hatten aber weiß Gott Zeit genug in Ihrer Verantwortung in diesem Land. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Also, wer bezahlt, bestimmt. Da gehen wir sofort mit. Bessere Standards, super. Ich sehe das in Landkreisen wie Mayen-Koblenz oder im Eifelkreis. Dort kümmert man sich um gute Standards und stellt fest, dass das natürlich auch alles seinen Preis hat und letztendlich an den Kommunen hängen bleibt. Wir sind aber für bessere Standards, die wollen wir; denn wir wollen besseren ÖPNV im ländlichen Raum, klar, auch neue Konzepte, Mobility on Demand im Bereich Neustadt, das E-Dorfauto im Hunsrück oder was auch immer. Super Konzepte, kann man alles fördern. Ich bringe übrigens weiter Beispiele aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis; ich freue mich schon darauf, wenn noch andere Fraktionen in Zukunft Beispiele aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis bringen werden. Oder die Vereinheitlichung im Bezahlsystem, was Volker Wissing anspricht. Eine super Sache, lieber Herr Wissing, eine super Sache. (Zuruf des Staatsministers Roger Lewentz) Es wäre nur schön, man würde es nicht nur fordern, sondern hätte es in der Zeit, in der man Verantwortung hatte, auch angefangen, selbst umzusetzen. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Es ist alles gut, was er fordert, aber Volker Wissing, Sie sind der Falsche, um es umzusetzen. Sie haben hier in Rheinland-Pfalz viel versucht, aber sind wir doch einmal ehrlich: Sie haben nichts hinbekommen. (Zuruf von der SPD: Schrei doch mal nicht so!) ROLPH: 1,3 Millionen Euro Marketingskosten, damit der Herr Wissing ein virtuelles buntes Bändchen durchschneiden konnte. Wo ist denn der plattformunabhängige ÖPNV in Rheinland-Pfalz? Außer bunten Plakaten habe ich nichts gesehen. (Beifall der CDU sowie des Abg. Patrick Kunz, FREIE WÄHLER – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) 365-Euro-Ticket, es steht in Ihren Wahlprogrammen. In Hessen im Fuldaer Land fährt der Bus mit dem 365-Euro-Ticket, und er fährt dreimal so oft wie vorher. Damit hätten Sie einmal anfangen können. Das ist jetzt nichts, was vom Himmel gefallen ist. Es hat sogar schon Eingang in Ihre Wahlprogramme gefunden. Oder das Nahverkehrsgesetz. Pflichtaufgabe nach Kassenlage, super Sache. (Abg. Martin Brandl, CDU: Nach Kassenlage!) Der Nahverkehrsplan fehlt. Wichtigste Zeugin wieder die ehemalige Verkehrsdezernentin Frau Eder. In Vorlage 17/7499, eine meiner Lieblingsvorlagen aus der letzten Legislaturperiode, sagt die damalige Verkehrsdezernentin von Mainz, ein Nahverkehrsgesetz ist gut und schön, ein Nahverkehrsplan mit Standards und klaren Finanzierungshilfen des Landes für die Kommunen, damit die Kommunen diese Standards auch umsetzen können und sollen und müssen, wäre aber besser. – Recht hat Frau Eder gehabt. (Beifall der CDU) Das Schöne ist, liebe Frau Eder, ich traue Ihnen zu, dass Sie es angehen, und Sie haben uns auf Ihrer Seite, das anzugehen, (Abg. Christian Baldauf, CDU: Sehr gut!) aber den schönen Worten von Volker Wissing in Berlin, befürchte ich, werden dort genauso wenige Taten folgen wie hier in Mainz. Danke. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER –

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Christian Baldauf CDU

Da freue ich mich jetzt aber schon auf die Replik von Herrn Oster!)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Dr. Heidbreder.

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Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Anwesende im digitalen Raum! „Ja, ja“, Herr Schreiner, um Sie kurz zu zitieren, Sie scheinen die Rolle jetzt in der doppelten Funktion der Opposition deutlich zu genießen. Schade, dass Sie nicht gestalten können. (Zurufe des Abg. Gerd Schreiner, CDU –

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Johannes Zehfuß CDU

Wie armselig! – Glocke des Präsidenten) Liebe Freie Wähler, ich freue mich, dass Sie heute das Thema „ÖPNV-Sondergipfel“ auf die Tagesordnung gesetzt haben, weil es mir Gelegenheit gibt, vielleicht noch ein bisschen visionär über das Thema „Zukunft der Mobilität in Rheinland-Pfalz“ zu sprechen und darüber, was wir uns dazu vorstellen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Sprechen Sie lieber über die Realität!) Unser Mobilitätsverhalten ändert sich. Es wird sich auch in den nächsten Jahren verändern und verändern müssen, wenn wir die Klimaschutzziele ernst nehmen. Dem ÖPNV kommt dabei eine ganz zentrale Bedeutung zu. 13 Millionen Menschen in Deutschland haben keinen Führerschein, und zusammen mit allen Kindern, mit allen Jugendlichen in Deutschland sind es 26 Millionen Menschen, die ohne Auto unterwegs sind und alternative Angebote brauchen, auf dem Weg zur Arbeit, auf dem Weg zum Arzt oder zum Sportverein. Freiheit in der Mobilität bedeutet nicht freie Fahrt für Bürger in einem eigenen Pkw. Freiheit bedeutet vielmehr die freie Wahl der Verkehrsmittel im Alltag, und zwar auch auf dem Land. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) Freiheit bedeutet, auch ohne eigenes Auto mobil sein zu können, und kein anderes Verkehrsmittel kann so viele Menschen über mittlere und längere Distanzen befördern wie der ÖPNV oder die Schiene. Das ist Klimaschutz, das ist Flächenschonung, und das ist soziale Teilhabe in einem. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Deshalb ist es so wichtig, dass am 23. Februar auf der Sonder-VMK über die Neuausrichtung des ÖPNV beraten und eine ausreichende Finanzierung des ÖPNV sichergestellt wird. Der Elefant im Raum ist die Kritik des Bundesrechnungshofs, dass von den Ländern zu wenig von den vorhandenen Geldern abgerufen werde – im Jahr 2020 nur die Hälfte der GVFG-Mittel –, Mittel, aus denen beispielsweise Schieneninvestitionen, Elektrifizierungsvorhaben und Reaktivierungsvorhaben finanziert werden. Ganz ehrlich aber: Wen wundert’s, dass die Mittel nicht abgerufen werden, nachdem die alte Bundesregierung die Verkehrswende jahrelang verschlafen hat (Zuruf der Abg. Ellen Demuth, CDU) und erst auf den letzten Metern endlich den Nutzungsspielraum der GVFGMittel ausgeweitet und auf eine knappe Milliarde Euro angehoben hat? Da sind natürlich ad hoc nicht genug baureife Projekte vorhanden, um alle Gelder abzurufen, zumal alle aus Rheinland-Pfalz angemeldeten Projekte an der standardisierten Bewertung gescheitert sind, die nach alten Kriterien dem Klimaschutz, der Flächeneinsparung und der Stärkung ländlicher Räume einen viel zu geringen Stellenwert einräumen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Als Grüne pochen wir seit Jahren auf die Anpassung der standardisierten Bewertung. Für die Reaktivierungs- und Elektrifizierungsvorhaben von der Südpfalz bis zur Eifel und im Westerwald braucht es die Anpassung der NKUKriterien und die Neubewertung der Projektvorhaben, und das will die neue Bundesregierung jetzt auch angehen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD und vereinzelt bei der FDP) Schon im letzten Jahr hat die VMK die Bundesregierung in einem einstimmigen Beschluss aufgefordert, die Regionalisierungsmittel für den Ausbau des ÖPNV ab 2022 um jährlich 1,5 Milliarden Euro zu erhöhen. Die Ampel auf Bundesebene hat sich im Koalitionsvertrag bereits für eine Erhöhung ausgesprochen. Wir haben gerade enorme Kostensteigerungen im ÖPNV, wir haben es gehört. Deshalb ist die Erhöhung der Regionalisierungsmittel so wichtig, weil wir mehr wollen als nur das aktuelle Angebot zu erhalten. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD und vereinzelt bei der FDP) Wir wollen die Pflichtaufgabe im Landesnahverkehrsplan mit Standards hinterlegen. Der ÖPNV muss so zuverlässig und einfach funktionieren, dass man nicht mehr darüber nachdenkt, in Bus oder Bahn zu steigen, sondern es einfach tut. Es braucht im Landesnahverkehr Mobilitätsstandards für das ganze Land, und zwar nicht nur im Zentrum, sondern auch am Ende des Dorfs, ohne Tarifdschungel beim Ticketkauf und mit barrierefreiem Ausbau aller Haltestellen und alternativen Antrieben bei den Fahrzeugen. Um uns Handlungsspielräume zu erhalten, braucht es die Erhöhung der Regionalisierungsmittel und eine Verlängerung des Corona-Rettungsschirms. Diese gemeinsame Botschaft müssen wir am 23. Februar klar aus den Ländern heraus senden. Was uns langfristig wirklich Geld kosten wird, ist nicht auf die Mobilitätswende zu setzen. Es geht nicht darum, Verkehrsmittel gegeneinander auszuspielen, sondern darum, Schwerpunkte für die Verkehrspolitik der Zukunft zu setzen angesichts der drängenden ökologischen und sozialen Herausforderungen unserer Zeit; denn wenn es irgendwo Tempo braucht, meine Kolleginnen und Kollegen, dann bei der Verkehrswende. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Schönborn das Wort.

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Ralf Schönborn AfD

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Bundesverkehrsminister Wissing lädt zu einem ÖPNV-Sondergipfel am 23. Februar ein. Wenn man den Presseberichten glauben darf, sind aber nicht Forderungen aus RheinlandPfalz Gegenstand des ÖPNV-Gipfels, sondern Versäumnisse des Landes und anderer Bundesländer. Werte Kollegen, der ÖPNV zählt zu den verfassungsrechtlichen Kernaufgaben der Länder. Zur Finanzierung des ÖPNV tragen die Länder aber kaum noch etwas bei. Das gilt auch und insbesondere für Rheinland-Pfalz. 90,4 % des ÖPNV-Kapitels im Einzelplan 14 werden durch Drittmittel finanziert. Im Wesentlichen beschränkt sich das Land darauf, Bundesmittel an die Aufgabenträger des ÖPNV weiterzugeben. Auch das mag eine Wissenschaft für sich sein angesichts des Förderdschungels, den der Bund aufwachsen ließ. Es wird aber dem selbstgerechten Anspruch der Landesregierung, für den ÖPNV mobil zu machen, überhaupt nicht gerecht. Selbst im Ländervergleich steht Rheinland-Pfalz mit einem Eigenanteil von 9,6 % sehr schlecht da, zumal erschwerend noch hinzukommt, dass noch nicht einmal die Regionalisierungsmittel des Bundes und die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz vollständig weitergereicht werden. Wir müssen nun damit rechnen, dass Bundesverkehrsminister Wissing einen höheren Länderanteil bei der ÖPNV-Finanzierung einfordern wird, und das mit Recht, meine Damen und Herren. Wir als AfD wollen einen leistungsfähigen ÖPNV und haben natürlich auch einige konkrete Forderungen für Rheinland-Pfalz, wie dieser aussehen sollte. Anders als die Grünen sind wir allerdings der festen Überzeugung, dass eine Verkehrswende nicht von oben verordnet werden kann. Der ÖPNV muss die Bürger durch Schnelligkeit, Zuverlässigkeit und günstige Preise überzeugen. Darüber hinaus setzen wir auf die freie Entscheidung der rheinlandpfälzischen Bürger, was die Wahl ihrer Verkehrsmittel angeht. Es gibt kein Verkehrsmittel, das per se einem anderen Verkehrsmittel moralisch überlegen oder unterlegen ist. Meine Damen und Herren, in sehr ländlichen Regionen wird der ÖPNV aber auch in Zukunft einen schweren Stand haben. Wir müssen uns hier wirklich fragen, welchen Sinn es auch unter Umweltgesichtspunkten macht, einen schweren Bus mit Fahrer zu bewegen, wenn immer nur drei bis fünf Passagiere darin sitzen. Wir kennen diese Probleme aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis und anderen Kreisen nur allzu gut. Ebenso machen wir keinen Glaubenssatz daraus, ob der ÖPNV auf der Schiene oder mit dem Bus betrieben wird. Letztlich sollten hier Kosten-NutzenErwägungen entscheidend sein. Konkret neben den Reaktivierungsprojekten, die schon in Planung bzw. im Bau sind, sehen wir vor allem bei der Aartalbahn gemeinsam mit Hessen und bei der Brexbachtalbahn Potenzial. Was das Thema eines landesweiten 365-Euro-Tickets anbelangt, welches Herr Kunz angesprochen hat, sage ich Ihnen gerne meine Meinung dazu. Ich halte es für unbezahlbar, und ich glaube auch, dass kein echter Bedarf dafür besteht; denn fast alle Verkehre bleiben doch innerhalb der bestehenden Verkehrsverbünde. Außerdem sollten wir durch ein landesweites Ticket nicht den Fernverkehr der Deutschen Bahn kannibalisieren. Da wäre es viel wichtiger, dass ein Oberzentrum wie Trier endlich einmal eine Fernverkehrsanbindung bekommt. Werte Kollegen, bei all dem würde mich natürlich brennend interessieren, was der Landesnahverkehrsplan der Regierung dazu sagt, doch der lässt bekanntlich weiterhin auf sich warten. Die Landesregierung selbst sieht den Nahverkehrsplan als zentrales Instrument für ein effizientes und ganzheitliches Nahverkehrssystem an. Der Nahverkehrsplan gilt als Voraussetzung für ein attraktives ÖPNV-Netz. Fakt ist nur, dieser Landesnahverkehrsplan existiert bis heute nicht. Das beschlossene Nahverkehrsgesetz bleibt darum bislang nur Stückwerk einer planlosen Landesregierung. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kunz, liebe Freie Wähler, ich bin schon ein bisschen verwundert über Ihre Ausführungen in der Aktuellen Debatte, und das möchte ich auch begründen. In Ihren Ausführungen haben Sie Ihre Ideen, die – wie Sie sagen – wahrscheinlich auch im Wahlprogramm der Freien Wähler niedergeschrieben sind, mehrmals wiederholt, und ich habe sie mir einmal mitgeschrieben. Ich glaube, Sie haben viermal über die Modernisierung der Flotte gesprochen, Sie haben über organisatorische Antworten seitens des Ministeriums für Mobilität gesprochen. Sie haben über Linienbündel gesprochen, aber mehr konnte ich heute in Ihren Ausführungen an innovativen Ideen nicht hören. Wenn das das Programm der Freien Wähler ist, sage ich Ihnen, Herr Kunz, Sie haben jemanden in Ihrer Fraktion, der in der Region Trier bis zu seinem Einzug in den rheinland-pfälzischen Landtag Verantwortung für einen Verkehrsverbund getragen hat. Wenn er dort so gearbeitet bzw. die Innovationen, die Sie vielleicht im Kopf tragen, umgesetzt hätte, dann wären wir vielleicht auch in der Region Trier einen Meter weiter. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich die Region Trier mit ihrem Verkehrsverbund anspreche, dann haben wir dort im Jahr 2018 durch Herrn Staatssekretär Becht die Linienbündel auf den Weg gebracht und jetzt auch weitere Linienbündel in der Region Trier, aber auch in anderen Teilen in Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht. Sie wissen ganz genau – das weiß auch Ihr Fraktionsvorsitzender –, dass die Reformierung solcher Linienbündel nicht innerhalb von einem Tag oder einer Woche oder einem Monat umgesetzt werden kann, sondern schrittweise umgesetzt werden muss, weil ansonsten die Infrastruktur in den Linienbündeln nicht aufrechterhalten werden kann bzw. stückweise neu ausgeschrieben werden muss. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in Rheinland-Pfalz eine große Verantwortung im ÖPNV. Wir als FDP sind stolz darauf, dass unser ehemaliger Verkehrsminister nach zwei Monaten als Bundesminister direkt eine Konferenz einberuft, um deutschlandweit den öffentlichen Personennahverkehr als eine der priorisierten Aufgaben auf Bundesebene zu thematisieren und bundesweit im ÖPNV weiterzukommen. Wir begrüßen es außerordentlich, dass diese Konferenz stattfindet. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen in Rheinland-Pfalz schon unterscheiden zwischen größeren Städten und dem ländlichen Raum. Auch hier spreche ich konkret Ihren Fraktionsvorsitzenden an. Es ist schon ein Unterschied, ob ich über den öffentlichen Personennahverkehr in Koblenz, Ludwigshafen oder Mainz spreche oder über einen öffentlichen Personennahverkehr in Weidingen, Buchet, Oberlascheid oder auch in Neichen, Nitz oder Kelberg. Es ist ein himmelweiter Unterschied von der Organisation und auch von der Bereitschaft der ländlichen Bevölkerung her, diesen öffentlichen Personennahverkehr überhaupt anzunehmen. Wenn die Kreativität der rheinland-pfälzischen oder auch der Bundespolitik nicht größer ist, als im ländlichen Raum mit einem 50er-Bus – mit einem Riesengefährt, von dem Sie sagen, dass es vielleicht mit Wasserstoff betrieben werden muss – eine Person von einem Haltepunkt A zu einem Punkt B zu transportieren, wenn das die Innovation der rheinland-pfälzischen Freien Wähler ist, dann sage ich Ihnen, das ist unterstes Niveau. Das ist nicht innovativ, sondern wir brauchen in Rheinland-Pfalz Konzepte, die im ländlichen wie auch im städtischen Raum dem Bedarf der Bevölkerung gerecht werden und zu Akzeptanz führen, und dafür reicht es nicht aus, nur über neue Busse zu reden. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir über den öffentlichen Personennahverkehr reden, reden wir auch über den Schienenverkehr und die Reaktivierung von Schienenverkehren. Wir reden aber auch über die Modernisierung von bestehenden Schienenverkehren. Im Landeshaushalt sind Mittel hinterlegt, um im Schienenverkehr, aber auch bei Bahnhöfen Modernisierungen durchzuführen. Ich nenne explizit die Eifelstrecke, die momentan in weiten Teilen – – – Erste Strecken sind freigegeben worden, aber die Modernisierung und die Wiederherstellung der Eifelstrecke möchte ich als Beispiel nennen. Dafür stehen Mittel im Haushalt zur Verfügung, was die Planung, auch von Bundesseite, anbelangt; Volker Wissing und Daniela Schmitt als Verkehrsministerin des Landes hatten Termine, zuletzt im Ahrtal, und die Ahrtalbahn ist heute auch angesprochen worden. Es werden Gelder fließen, um diese Zentren der Bahnhöfe, die künftig Koppelpunkte für die Bürger im ländlichen Raum sein werden – so wie ein Hauptbahnhof in Mainz ein zentraler Anlaufpunkt für den öffentlichen Personennahverkehr ist –, auch im ländlichen Raum als zentrale Knotenpunkte des öffentlichen Personennahverkehrs auszubauen und zu modernisieren. Diesen Weg wollen wir als FDP weiter unterstützen und vorantreiben, im künftigen wie auch im jetzigen Haushalt. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Eder.

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Katrin Eder

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist doch schön, welche Einigkeit wir mittlerweile haben, dass der ÖPNV notwendig ist für mehr Klimaschutz, zum Erreichen der Klimaziele auch im Verkehrssektor. Deswegen erlebe ich zumindest seit über einem Jahr, dass immer wieder Sondergipfel zum Thema „ÖPNV“ und zum Thema „Regionalisierungsmittel“ stattfinden, und zwar kam das einhellig aus allen Bundesländern, alle Farben übergreifend. Wir sind nicht schizophren, um die Antwort auf das Thema vorwegzugreifen, das die Freien Wähler heute auf die Tagesordnung gesetzt haben. Natürlich werden wir als Rheinland-Pfalz dieselbe Haltung vertreten, wie wir sie im November vertreten haben, wie wir sie im Juni letzten Jahres vertreten haben, wie Herr Wissing selbst sie im April letzten Jahres vertreten hat; denn seitdem finden diese VMK-Sondergipfel zum Thema der ÖPNV-Finanzierung statt. Ich möchte noch einmal festhalten – das ist hier auch schon sehr viel gesagt worden –, Rheinland-Pfalz bekommt im Moment 482 Millionen Euro an Regionalisierungsmitteln. Das erscheint viel, aber der Bundesrechnungshof hat in der letzten Woche gerügt, es würden nicht alle Gelder ausgegeben. Hier kann ich sagen, wir als Rheinland-Pfalz können schon sagen, dass wir das Geld direkt ins Angebot lenken. Der Rheinland-Pfalz-Takt ist seit Jahren etabliert, die beiden Zweckverbände rufen mehr als 400 Millionen Euro jedes Jahr ab. Das bedeutet wirklich eine direkte Weiterleitung der Bundesmittel ins Angebot. Natürlich unterstützen wir das mit dem Rest. Sie bekommen es mit und sehen es, aber natürlich ist man es nicht überall gewohnt. Wenn irgendwo in einem Dorf ein Bus fährt, in dem man noch nie zuvor einen Bus gesehen hat, dann braucht ein Verkehrsangebot erst einmal mindestens drei Jahre, bis es sich etabliert. Es kann aber nicht nur noch – da hat Herr Weber vollkommen recht – das klassische Angebot sein, sondern man braucht hier ein Mischangebot mit On-Demand-Verkehren und so weiter und so fort. Der Ausbau in Rheinland-Pfalz hat längst begonnen. Es sind die Bündel im VRT genannt, die ÖPNV-Konzepte im Norden, und am 1. April – das ist noch einmal ein Meilenstein für den Klimaschutz – hier im RNN das Linienbündel für Rheinhessen, bei dem dann auch erstmalig die Stadt-Umland-Beziehungen neu geregelt werden und von dem wir uns für den Klimaschutz einen erheblichen Schub erhoffen. Auch ist es nicht so, als würden wir das alles an die Landkreise übertragen, sondern die Grundidee der ÖPNV-Konzepte war doch, die Kreise machen die Feinerschließung, die regionalen Hauptlinien werden vom Land getragen. Hier stehen wir zu der Aussage. Es ist auch nicht so, als gäbe es an der Stelle im Moment nur Auseinandersetzungen mit den Kommunen, sondern wir müssen eher sagen, dass wir hierzu im Moment wirklich gute Gespräche führen. Jetzt kann man sagen, das dauert uns alles zu lange mit dem Landesnahverkehrsgesetz. Ja, es wäre gut gewesen, das Landesnahverkehrsgesetz hätte zeitgleich auch einen Nahverkehrsplan gehabt, (Beifall des Abg. Gerd Schreiner, CDU) aber man muss ganz ehrlich sagen, das, was hier beschritten wurde, ist bundesweites Neuland. Es gibt bisher kein Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland, (Zuruf von der SPD: Erst zuhören, dann klatschen! – Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) das einen Landesnahverkehrsplan hat. Es ist ein großer Beteiligungsprozess, der darauf angelegt ist, dass wir wirklich über Stadt und über Land alle beteiligen, wie wir uns den ÖPNV schienengebunden und straßengebunden in Rheinland-Pfalz künftig vorstellen. Wir haben keinen Personalmangel, sondern wir sind im Zeitplan. Ende des Jahres 2023 soll der Landesnahverkehrsplan stehen. (Beifall der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist in vollem Gange. Insofern sage ich, ja, es dauert, Nahverkehr dauert. Die Verträge laufen lange. Das ist nichts, was man von heute auf morgen schaffen kann. Ich kann Ihnen sagen, dass da jetzt erheblicher Druck ist, Kostendruck, bei Busfahrerlöhnen, Barrierefreiheit, Energiekosten. Auch müssen wir elektrische Busse beschaffen – Green Vehicles Directive –, aber auch hier sage ich, diese werden mittlerweile zu 80 % vom Bund gefördert mit der Infrastruktur, im Betriebshof, mit allem Drum und Dran. Das heißt, wir müssen ganz genau schauen, was müssen wir machen, was macht der Bund. Insofern – um auch das vorwegzugreifen – wird der Punkt des Ausbau- und Modernisierungspakts des Bundes genau solche Standards beinhalten. Als Länder sagen wir aber nächste Woche ganz klar, diesen Ausbau- und Modernisierungspakt machen wir mit, aber wir brauchen schlicht und ergreifend die Erhöhung der Regionalisierungsmittel. Wenn uns selbst ein reiches Land wie Baden-Württemberg sagt, wir müssen demnächst anfangen, Zugkilometer abzubestellen, weil der Kostendruck durch die Lohnsteigerungen und die Energiekosten so hoch ist, dann betrifft das nicht nur Rheinland-Pfalz. Man kann hier nicht sagen, dass wir viel zu langsam und viel zu schlecht sind, sondern es betrifft wirklich alle Bundesländer. Deswegen ist an der Stelle bisher parteiübergreifend eine große Einigkeit gewesen. Auch freue ich mich darüber, was mittlerweile an Ideen sprudelt: Taktverdichtungen, Stationsoffensive, derzeit laufen die Anmeldungen für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, Straßenbahnausbauinitiativen aus Mainz und Ludwigshafen, Elektrifizierungen wie das Pfalznetz, die Eifelstrecke und die Ahrtalstrecke sind eben schon genannt worden, Mainz Schott, die Oberwesterwaldbahn, Bahnstrecken überall im Land Rheinland-Pfalz, Wieslauter-, Hunsrück-, Eifel-, Quer-, Zellertalbahn, Brexbachtalbahn. Das Ganze, was hier plötzlich an Ideen an uns herangetragen wird, sortieren wir. Das darf dann am Ende für den Fahrgast nichts kosten. Wir bemühen uns, diese ganzen Aufgaben zu sortieren und zu bewältigen. Es ist richtig, wir warten auch hier auf den Bund, was die standardisierte Bewertung angeht. Dass Landau–Germersheim unter 1. kommt, erschließt sich niemandem. Hier muss auch der Bund die Hausaufgaben machen. Er tut das, das wissen wir. Wir tauschen uns darüber nächste Woche aus. Wir werden weiter kundtun, dass wir Geld benötigen, eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel brauchen und dann gerne bereit sind, beim Ausbau- und Modernisierungspakt mitzumachen, was die anderen qualitativen Themen anbelangt. Ich glaube, wir bleiben dazu weiterhin sehr stark in der Debatte. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Schreiner. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Der Herr Oster hat sich vor mir gemeldet! – Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) – Herr Schreiner, Sie reden zuerst, dann Herr Oster.

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Gerd Schreiner CDU

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Oster, ich hätte gerne auf das reagiert, was Sie sagen. Wir machen es aber so, wie der Präsident es will; denn ich wage eine Prognose, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich wage die Prognose, dass 2022 der letzte Haushalt ist, bei dem die Ampel nur 5 % Landesgeld in diesen Bereich einstellt, der letzte Haushalt, in dem sie sich mit nur 5 % Landesgeld aus der Verantwortung stehlen kann. Ja, wir wollen eine bessere Verkehrspolitik in der Zeit nach Wissing. Wir wollen, dass Kunden im ländlichen Raum nicht weiter im Regen stehen bleiben, sodass sie weiter am Haltestellenschild stehen und kein Bus kommt. Sie – das würde ich sogar unterschreiben – wollen das auch nicht. Sie können aber gestalten, Frau Heidbreder. Sie können gestalten, und dann sage ich, fangen Sie doch bitte endlich an. Das alles den Kommunen aufzubürden, wäre der falsche Weg. (Beifall der CDU) Die Kommunen tun, was sie können. Oft tun sie mehr, als sie sich eigentlich leisten können, weil das Land und, ehrlich gesagt, auch Volker Wissing als stellvertretender Ministerpräsident vorneweg den Kommunen über Jahrzehnte zu wenig für ihre Aufgaben gegeben haben. (Beifall bei der CDU) Frau Ministerin Eder, ich nehme sehr wohl wahr, dass Sie, wenn die Kommunen Sie ansprechen – in Sorge, dass sie die Standards letztendlich nicht werden finanzieren können –, klarmachen – ich zitiere Sie –, dass im Übrigen völlig klar ist, dass eine Verpflichtung erst kommt, wenn der Landesnahverkehrsplan beschlossen ist, und dass – Sie ergänzen – das natürlich nicht eine ordre du mufti vom Land ist, sondern gemeinsam mit den Zweckverbänden geschieht. Ich glaube Ihnen, dass Sie einen anderen Weg gehen wollen als Ihre Vorgänger; denn auch Sie wissen wie Volker Wissing, wer bezahlt, bestimmt. Das heißt bloß für Sie als Ampelkoalitionäre – wir werden in diesem Jahr schließlich nicht nur die Haushaltsplanungen für das Jahr 2022, sondern auch für den nächsten Doppelhaushalt erleben –, wenn Sie gestalten wollen, (Glocke des Präsidenten) dann haben Sie uns an Ihrer Seite. Sie müssen aber endlich anfangen, und Sie müssen Geld in die Hand nehmen. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Oster.

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Benedikt Oster SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das war eine typische Gerd-Schreiner-Rede, wie ich sie schon erwartet habe. Sie haben den Titel gar nicht verstanden. (Heiterkeit bei der SPD – Zurufe von der SPD und der CDU) Es ging doch heute darum, den ÖPNV-Gipfel auf Bundesebene zu diskutieren. Sie verfallen immer wieder in Ihre alte Rolle, schlechtzureden und das Haar in der Suppe zu suchen, meine Damen und Herren. Ich habe mich gemeldet, weil ich noch einmal etwas dazu sagen will. Sie versuchen in dieser Debatte wieder den Eindruck zu erwecken: Warum kommt der Nahverkehrsplan nicht um die Ecke; warum müssen wir so lange darauf warten? Ich habe an dieser Stelle schon einmal gesagt, entweder haben Sie alle im Kreistag gepennt, wenn es um den Nahverkehrsplan ging – ich sage das einmal so deutlich –, oder Sie haben sich mit der Thematik noch nicht befasst. Selbst auf Kreisebene dauert es ein Jahr oder noch länger, bis man einen vernünftigen Nahverkehrsplan überhaupt ansatzweise erarbeitet hat. Wir haben doch immer gesagt, wir machen erst das Gesetz. Das gibt die Planken vor. Dann müssen wir die Standards definieren. Der Kollege Weber hat es gesagt, in unseren fünf Oberzentren läuft unser ÖPNV. (Zurufe von der CDU) Sie reden immer, als hätten wir keinen ÖPNV. Wir müssen für die Klein- und Mittelzentren Standards definieren. Ein Satz – das ist bemerkenswert –, Sie sagen, (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) machen Sie mal einen Nahverkehrsplan. – Ich würde Sie gerne hören, wenn wir uns hinstellen, einen Nahverkehrsplan machen, und dann wird er an die Kommunen gesendet. Wir haben doch gesagt, wir machen es andersherum. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Wir erarbeiten ihn mit den Kommunen; denn die Kommunen müssen am Ende des Tags diesen Nahverkehrsplan als Aufgabenträger mit umsetzen. (Zurufe von der CDU) Daher ist Ihre Logik, wie Sie das angehen, völlig falsch. Auch – letzter Satz – ist dieses Bild, das Sie von Rheinland-Pfalz zeichnen, so falsch. Schauen Sie sich die ÖPNV-Konzepte Nord an, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Genau!) was da wirklich gut läuft, was da umgesetzt wird. Sie sagen, es passiert nichts. Schauen Sie in den Koalitionsvertrag. Wir haben die beiden Zweckverbände, die früher nur SPNV gemacht haben, gebündelt. Die machen jetzt ÖPNV plus SPNV, Verkehrspolitik aus einem Guss. Das alles sind doch Punkte, die man hier nicht kleinreden darf. (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU – Unruhe bei der CDU) Unser Ziel ist es, einen landesweiten Tarif zu bekommen. Daran arbeiten wir. Wir gestalten die Zukunft, und Sie schauen nur nach hinten. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Dr. Heidbreder.

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Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kunz, ich bin bei der großen Ankündigung dieser innovativen Verkehrsprojekte ein bisschen enttäuscht, dass doch relativ wenig und ein bisschen etwas aus der alten Mottenkiste dabei herumkam. Nichtsdestotrotz glaube ich, wir haben heute gesehen, wir sind uns in vielen Punkten und gerade beim Ziel, was den ÖPNV angeht, sehr einig. Ich glaube, genau das braucht es. Es braucht diese Gemeinschaftsaufgabe von Kommunen, vom Land, vom Bund, um einen attraktiven ÖPNV sicherzustellen. Dann ist da natürlich die Frage der Finanzierung. Wenn wir über die Finanzierung reden – da ist die Frage, ob wir weiterhin noch so eng beisammen sind –, dann müssen wir auch den Paradigmenwechsel ernst nehmen, der schon auf Bundesebene angekündigt wurde: Schiene vor Straße. Wir müssen aufhören, weiter Straßen zu bauen und Hunderte Millionen in deren Bau und Erweiterung zu stecken, statt in Bestand zu investieren, und gleichzeitig immer wieder – teils sogar grundsätzlich – jeden Euro für den ÖPNV infrage zu stellen. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Das ist nicht nur eine Frage des Klimaschutzes, (Zurufe von der CDU) sondern auch eine Frage von wirtschaftlicher Verantwortung. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Entscheidungen, die wir heute für den ÖPNV treffen, wirken sich in fünf, 15, 20 Jahren aus. Deshalb ist es so wichtig, dass wir jetzt die Weichen stellen, damit wir Mobilität gestalten, wie wir sie uns für in 20 Jahren vorstellen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Dr. Streit.

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das, was Kollege Oster zu Herrn Reichert gesagt hat – für das Protokoll –, das würde ich jetzt auch zu Herrn Weber sagen, und deshalb erspare ich mir das jetzt weiter. (Abg. Marco Weber, FDP: Oh!) Vielleicht einmal aus der Praxis: Wir haben auf Anraten des Wirtschaftsministeriums damals im Kreis vier Linienbündel entworfen. Herr Weber, man kann sehr wohl alles auf einmal umstellen. Das ist sogar viel einfacher, weil es dann weniger kostet, weil man keine Zwischenfinanzierungskosten für die Linien hat, die durch Linienbündel zerschnitten werden und die man dann, damit alle das Angebot behalten, weiterfahren muss. Wer aber ohne Linienbündel ausschreibt, der wird wahrscheinlich einen ganz Großen bekommen. Deshalb ist es eine Frage der Mittelstandsförderung, Linienbündel über Jahre hinweg auszuschreiben, damit auch Mittelständler Chancen haben. Das haben wir getan. Wir haben Standards gesetzt auf Niederflurbusse. Dann sagten die alten Nutzer der Busse. Ja, warum macht ihr das denn? Früher konnten wir in bequemen Sesseln des Fernreisebusses sitzen, jetzt haben wir Niederflurbusse. – Das sind aber die Standards, wenn wir Teilhabe gewährleisten wollen. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Was ganz wichtig ist: Wir haben bei uns ein integriertes Verkehrsentwicklungskonzept auf den Weg gebracht, eine Umfrage durchgeführt und dabei 5.000 bis 6.000 Haushalte befragt. Ganz oben stand Mobilität. Ich war bass erstaunt, weil ich mich, wie Herr Weber vorhin sagte, fragte, ob die Bürger überhaupt Bus fahren wollen. Ja, sie wollen moderne Mobilität, und das in Zeiten nach der Pandemie, in der Menschen wieder den ländlichen Raum für sich entdeckt haben, umso mehr. Die große Frage ist die Finanzierbarkeit. Bei uns fährt jetzt das zweite Linienbündel, das dritte kommt an den Start, das vierte wird folgen. Der aktuelle Haushalt – die Kollegen, die aktuell im Kreistag sind, wissen das – weist ein Defizit in Höhe von 10 Millionen Euro auf. Wie wollen Sie den Menschen verkaufen, dass sie ein Top-Angebot haben, 70 % mehr Verkehre, Anschlussvertaktung, sie aber für ein Jahresticket 3.000 bis 4.000 Euro bezahlen sollen? Das macht keiner mit. Deshalb ist das 365-Euro-Ticket so wichtig. Hier müssen wir ganz andere Finanzierungsformen denken. Dort, wo die sind, die CO emittieren, müssen sie für den ÖPNV-Verkehr mit aufkommen, damit ein Umstieg möglich ist. Für viele in der Eifel, die zwei oder drei Autos haben, wäre es schon gut, wenn sie auf eines verzichten könnten. Wir haben später noch den Antrag der CDU (Glocke des Präsidenten) zur Förderung von Wohneigentum auf der Tagesordnung stehen, vor allem für junge Leute. So ist das: Viele ziehen in die Städte, um sich Autos zu ersparen. Sie machen nämlich eine Gesamtlebensrechnung auf. Wenn wir etwas für den ländlichen Raum tun wollen, damit auch dort gebaut wird, dann brauchen wir einen finanzierbaren ÖPNV. (Glocke des Präsidenten – Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Martin Brandl, CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner für die FDP-Fraktion ist der Kollege Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Streit, es ist schön, dass Sie einen Situationsbericht abliefern, aber in Ihrer Überschrift der Aktuellen Debatte steht „ÖPNV der Zukunft“. Zum ÖPNV der Zukunft habe ich von Ihnen bzw. auch von Herrn Kunz – ich habe es vorhin schon gesagt – leider nichts gehört, keine Innovation. Der Situationsbericht ist schön und gut, (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Der ist schon eingerichtet! Fahr doch einmal Bus!) aber ich mache in der Eifel die Erfahrung, die ich Ihnen vorhin geschildert habe, dass für die Menschen in einem kleineren Ort ein Bus, der einmal am Tag in den Ort reinfährt und einmal am Tag wieder aus dem Ort rausfährt, ebenso wenig jetzt wie in der Zukunft ein Mobilitätsangebot für den ländlichen Raum in der Eifel ist. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Wir brauchen weiter Straßenverkehrsnetze, wir brauchen einen Lückenschluss, wir brauchen einen B-10-Ausbau, um kleine Orte zu entlasten. Wir brauchen zudem eine intelligente Infrastruktur und eine intelligente Verknüpfung des ÖPNV. Da sind 50er-Busse, die einmal am Tag in einen Ort reinfahren und wieder rausfahren, keine Lösung, sage ich Ihnen. Vielen Dank. (Beifall der FDP und der SPD –

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Martin Brandl CDU

Kein Applaus bei den Grünen für die B 10! – Zuruf aus dem Hause: Schade!)

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Matthias Lammert

Damit sind wir am Ende des zweiten Themas der Aktuellen Debatte und kommen zum dritten Thema der AKTUELLEN DEBATTE Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht – Rheinland-Pfalz hält sich an Recht und Gesetz auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/2343 – Ich darf um Wortmeldungen bitten. – Die Fraktionsvorsitzende Abgeordnete Bätzing-Lichtenthäler hat das Wort.

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, manchmal sprechen Fakten für sich und erzählen eine haarsträubende Geschichte. Am 10. Dezember 2021 haben Bundestag und Bundesrat mit großer Mehrheit ein Gesetz für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen beschlossen. Alles war klar. Auch Eilanträge gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht scheiterten. Doch dann meinten Unionspolitiker plötzlich, Pustekuchen, wir lassen das mit dem Gesetz und scheren uns nicht ums Recht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Vorgang hat sich so jüngst in Deutschland ereignet. Aus parteipolitischem Kalkül heraus haben Markus Söder, Friedrich Merz und andere Unionspolitiker de facto einen Gesetzesbruch angekündigt. Damit betreiben sie Wildwest-Politik getreu der Losung „Es lebe die Gesetzlosigkeit“, (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) oder, um es bayerisch zu sagen, mit der gleichen „Mir san mir“-Haltung, mit der ein bekannter Fußballmanager glaubte, Steuergesetze nicht einhalten zu müssen, trampelt Herr Söder jetzt auf einem Bundesgesetz herum. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –

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Martin Haller SPD

Sehr gut! – Zurufe aus dem Hause) Wir könnten es uns nun einfach machen und sagen, zum Glück leben wir in Rheinland-Pfalz, und es besteht ein Bewusstsein für das Rechtsstaatsprinzip, und zum Glück sind hier zwei SPD-Minister für den Gesetzesvollzug verantwortlich. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ja, Clemens Hoch und Alexander Schweitzer machen das genau richtig. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Hans Jürgen Noss SPD

So ist es!) Leider ist es aber nicht so simpel; (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) denn Deutschland ist ein föderaler Rechtsstaat, und wir leben in einer Mediengesellschaft. Die Irrläufer aus anderen Republikteilen entfalten auch hier ihre Wirkung. Daher ist das Agieren der Union völlig verantwortungslos. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Martin Haller SPD

Einmal mehr!) Diese CDU-Zocker müssen zur Besinnung kommen, und die einrichtungsbezogene Impfpflicht muss umgesetzt werden, (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Michael Frisch AfD

Ei, ei!) und zwar aus gesundheitspolitischen Gründen. Geimpfte und genesene Beschäftigte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen geben weniger häufig Coronaviren weiter, wie wissenschaftlich belegt ist. Die Impfpflicht führt also zu einer Reduzierung des Ansteckungsrisikos für vulnerable Gruppen. Sie führt also zu mehr Sicherheit für alte, kranke und schwache Menschen. Zweitens ist dieses Gesetz aus staatstheoretischer Perspektive umzusetzen. Es muss zweifelsfrei feststehen, dass in Deutschland jeder und jede dem Recht unterworfen ist. Wenn hieran auch nur die geringsten Zweifel aufkommen, endet das im Desaster. Dann wäre es kaum mehr möglich, die Bürgerinnen und Bürger zu überzeugen, sich beispielsweise an Steuergesetze oder Verkehrsregeln zu halten. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Ja! So ist es!) Drittens dürfen wir als Demokraten keinen Querschuss akzeptieren. Unser legislativer Ablauf ist eindeutig. Gesetze werden im demokratischen Prozess verhandelt, mitunter modifiziert und schließlich verabschiedet. Dann folgt die Umsetzung. Wenn auf diesen Stufenplan kein Verlass mehr wäre, würde dies das Vertrauen in den demokratischen Prozess aushöhlen. Kein starkes Gegenargument ist übrigens auch der bayerische Hinweis, dass die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes kompliziert sei. Nein, in Deutschland gelten nicht nur Gesetze, die leicht umsetz- und kontrollierbar sind. Normen gegen Steuerhinterziehung sind beispielsweise nur schwer zu vollstrecken und dennoch richtig. In diesem Land, liebe Kolleginnen und Kollegen, zählen also alle Gesetze, die die Legislative in Abwägung verschiedener Aspekte beschlossen hat. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Martin Haller SPD

Verblüffend!) Wir sind hier nicht im Fernsehen bei „Let’s Dance“ oder beim „Dschungelcamp“, (Abg. Michael Frisch, AfD: Aber manchmal könnte man das meinen!) wo Onlinequoten eingehen, die einmal mehr oder einmal weniger verbindlich sind. Daher steht es außer Frage, (Glocke des Präsidenten) dass die Teilimpfpflicht in ganz Deutschland umgesetzt werden muss. Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Dazu passt genau das, was Herr Baldauf jüngst in einer Plenardebatte ausgeführt hat – ich zitiere mit Erlaubnis –, Herr Baldauf hat gesagt: „Politik hat immer auch eine Vorbildfunktion.“ (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Wenn Sie diesen Satz ernst nehmen, dann stellen Sie jetzt im Landtag klar: Ja, Gesetze sind in Deutschland einzuhalten. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Martin Haller SPD

Ja, da wollen wir jetzt etwas hören!)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die CDU-Landtagsfraktion der Kollege Gordon Schnieder. (Abg. Martin Haller, SPD: Das würde ich auch machen, den General vorschicken, wenn ich so etwas erzähle! So macht man das! –

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Gordon Schnieder CDU

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn die Kinder auf die Welt kommen und wir merken, dass Fürsorge und Unterstützung nicht ausreichend sind, dann reichen wir als Gesellschaft, als Staat die Hand, damit diese Kinder geborgen und geführt groß werden können. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Hat es denn geklappt?) Wir reichen auch den Menschen die Hand, die im Alter nicht mehr eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu Hause leben oder nur durch ihre Familie gepflegt werden können. (Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) Das leitet unser christliches Menschenbild. (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD) Es ist eine Leitung aus tiefer Dankbarkeit, weil die Lebensleistung dieser Menschen dafür gesorgt hat, dass wir in relativem Wohlstand, Frieden und Freiheit leben dürfen. Dass Sie darüber lachen, zeigt den Zustand Ihrer Fraktion, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU – Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) Meine Damen und Herren, die Menschen, die in diesen Einrichtungen leben, haben ein Recht darauf, entsprechend geschützt zu werden, weil sie zu vulnerablen Gruppen gehören und das Coronavirus für sie hochgefährlich ist. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war richtig, ist richtig und bleibt richtig. Wir als CDU-Landtagsfraktion stehen klar und eindeutig zu dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht. (Beifall der CDU – Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) In diesem Zusammenhang, aber auch im Gesamtzusammenhang, wenn ich die Impfpflicht allgemein oder partiell betrachte, hat sich keiner in diesem Rund, keiner – das sage ich sehr selbstkritisch auch zur CDU – mit Ruhm bekleckert. Zur Wahrheit, meine Damen und Herren, gehört aber auch, Rheinland-Pfalz hält sich an Recht und Gesetz, was dann aber auch bedeutet, die Umsetzung zu garantieren. Meine Damen und Herren, da sind wir alles in allem zwei Monate zu spät. In der letzten Woche erst wurde in einer Telefonkonferenz zwischen Land und Gesundheitsämtern die reine EDV-System-Testung besprochen. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Hört, hört!) Das heißt, es wurde ausschließlich geprüft, ob die Kompatibilität der Software der Gesundheitsämter mit einer vom Land noch zu schaffenden Internetplattform zur Durchführung der Meldung überhaupt funktioniert. Die Zusage zur Kompatibilitätsprüfung ist die einzige Zusage, die zwei Pilotlandkreise gegeben haben. Eine operative Fallbearbeitung ist nach klarer Auffassung der Gesundheitsämter mit dem vorhandenen Personal nicht möglich. Das wurde unzweifelhaft dem Land gegenüber auch so mitgeteilt. (Beifall der CDU) Die Maßnahme kommt zu spät, und die Umsetzung kommt spät. Seit Mitte Dezember wissen Sie, was kommt. Bis heute haben Sie noch nicht einmal im Echtbetrieb geprüft, ob die Schnittstellen funktionieren. Es gibt bis heute früh noch nicht einmal einen Termin zum Start der Pilotphase. Das ist die Wahrheit, der Sie sich stellen müssen, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU – Zuruf von der CDU: So ist es!) Den weiteren Wahrheiten müssten Sie sich auch stellen. Wie soll das vor Ort funktionieren? Anhörungsverfahren, Bußgeldverfahren, gestuftes Vorgehen hinsichtlich möglicher Betreuungsverbote, eine direkte Freistellung für Ungeimpfte ist eben nicht möglich, aber auch die Frage, wie man vor Ort damit umgeht, wenn Pflegekräfte nicht mehr zur Verfügung stehen, ist von Ihnen nicht geklärt. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Das Einzige, was Ihre Minister anbieten, sind Beratungsgespräche, meine Damen und Herren. Sie wissen selbst nicht, was dann zu tun ist. Unter diesen Aspekten das Thema für ein einseitiges Parteibashing zu missbrauchen, sagt alles über den Zustand Ihrer Fraktion, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU und bei der AfD – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) DIE RHEINPFALZ kommentiert hier ganz zutreffend – ich zitiere –: „Nach zwei werden das verkraften‘, lautet die Einschätzung des Impfkoordinators Daniel Stich. Sie zeigt, wie weit entfernt von der Corona-Front der Generaldirektor aus dem Mainzer Gesundheitsministerium tatsächlich ist.“ (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Meine Damen und Herren, dem ist kaum etwas hinzuzufügen. (Beifall der CDU) Es klingt wie Hohn, wenn die Minister Hoch und Schweitzer betonen, dass die Gesundheitsämter mit dem spürbaren Stellenaufwuchs aus dem Paket für den öffentlichen Gesundheitsdienst jetzt in der Lage seien, die Lage zu beherrschen. Meine Damen und Herren, das ist schlichtweg falsch. Die Mitarbeiter sind am Limit. Auch sie haben ein Recht auf Urlaub. Auch sie haben ein Recht auf den Abbau der Massen an Überstunden seit zwei Jahren Corona. Das alles geht nicht trotz dieses Aufbaus und zusätzlichem Personal von der Bundeswehr vor Ort. Das wissen Sie auch. Sorgen Sie dafür, dass diese Landesregierung in dem Punkt endlich liefert. Nach zwei Jahren Pandemie können die Menschen mehr erwarten, als dass rund vier Wochen bevor die einrichtungsbezogene Impfplicht fest verankert und am Start sein soll, noch nicht einmal der Test gelaufen ist, ob die Schnittstellen funktionieren. Das ist ein Armutszeugnis Ihrer Umsetzungspolitik. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Abgeordneten Josef Winkler das Wort.

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Josef Winkler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schnieder, zunächst einmal begrüße ich es ausdrücklich, dass sich die CDUFraktion hinter die einrichtungsbezogene Impfpflicht stellt und sie weiter vertritt. Wie eben von Frau Bätzing-Lichtenthäler gesagt, haben wir von der Union schon ganz andere Töne gehört. Sie haben sehr viele Fragen gestellt, die die Umsetzung der Impfpflicht in den Einrichtungen angehen. Ich empfehle Ihnen die Lektüre der Pressemitteilung der Minister Schweitzer und Hoch vom 14. Februar, in der die meisten Fragen, die Sie eben aufgeworfen haben, ausführlich beantwortet worden sind. (Heiterkeit der Abg. Anke Beilstein, CDU, und Michael Frisch, AfD) Das kann aber die Landesregierung sicherlich bei Gelegenheit selbst noch einmal vortragen, (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Wiederholung lernt ja. In der Aktuellen Debatte zu diesem Thema müssen wir zwei Dinge unterscheiden, zum einen die diskutierte allgemeine Impfpflicht und zum anderen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bei der allgemeinen Impfpflicht geht es uns vor allem um das Ziel, die Grundimmunität in der Bevölkerung zu erhöhen. Wie wir alle festgestellt haben, kann man geteilter Meinung sein, wie dieses Ziel erreicht werden kann, weshalb es im Bundestag dazu die verschiedenen Gruppenanträge gibt. Sicherlich kann man vor dem Hintergrund der Omikron-Variante bei diesem Thema vielleicht heute zu anderen Schlüssen kommen als noch vor einigen Wochen und Monaten. Die Diskussion muss aber auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse einerseits und der rechtsstaatlichen Erwägung andererseits offen geführt werden. Ich persönlich bin nach wie vor für eine allgemeine Impfpflicht. Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht geht es aber gerade nicht um die Grundimmunität in der Gesamtbevölkerung oder den Selbstschutz, sondern explizit um den gezielten Schutz der vulnerablen, also der verletzlichen Gruppen, also der Menschen, die zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Praxen, Entbindungseinrichtungen und Rehakliniken gepflegt, behandelt oder betreut werden. Hier gibt es besorgniserregende Entwicklungen. Die Zahlen, die wir regelmäßig im COVID-19-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamts bekommen, zeigen uns, dass es genau diese Gruppen sind, die derzeit wieder stärker von schweren Erkrankungen betroffen sind. Obwohl die über 60-Jährigen in Kalenderwoche 6 nur eine Infektionsinzidenz von 379 hatten, während der Landesschnitt bei 1.144 liegt, hatten sie mit 4,2 mit Abstand die höchste Hospitalisierungsinzidenz. Der Landesschnitt liegt hier bei 2,2. Ein Anstieg innerhalb einer Woche von 2,4 auf 4,2 ist ein besorgniserregender Anstieg in dieser Gruppe. Auch bei den an COVID-19 Verstorbenen liegt der Anteil der Gruppe der über 60-Jährigen bei über 90 %. Es wird also deutlich, warum wir genau diese Gruppe durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht schützen müssen. Gleichzeitig zeigen die Zahlen aber auch, dass die Impfung auch bei Omikron nach wie vor gut vor schweren oder auch nur symptomatischen Erkrankungen schützt. Dadurch sind Geimpfte und vor allem Geboosterte weniger ansteckend und können dieses Virus weniger in die Einrichtungen mit vulnerablen Menschen tragen. Sie sind weniger und vor allem kürzer ansteckend. Das wird auch nicht falsch, nur weil Sie es sagen, Herr Frisch. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist also nach wie vor höchst sinnvoll und notwendig. Es besteht also kein medizinischer Grund, dieses gültige Bundesgesetz, das auch mit den Stimmen der CDU/CSU verabschiedet worden ist und zuvor per einstimmigem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gefordert wurde, nicht umzusetzen. Ein anderer Aspekt, der in dem Zusammenhang immer wieder diskutiert wird, ist der angeblich drohende Pflegenotstand, weil ungeimpfte und impfunwillige Pflegende den Beruf verlassen. Zum einen muss hier betont werden, dass die Impfquote unter den Mitarbeitenden in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Rheinland-Pfalz mit deutlich über 90 % sehr hoch ist. Zum anderen ist der seit Längerem anhaltende Ausstieg von Pflegefachkräften aus dem Beruf nicht allein auf die Dauerbelastung durch COVID-19 oder die jetzt kommende einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückzuführen. Die Ursachen sind eher in den sich seit Jahren verschlechternden Arbeitsbedingungen und der unzureichenden Bezahlung sowie der Unterbewertung der Pflegewissenschaften und der Umsetzung ihrer Erkenntnisse im deutschen Gesundheitswesen zu suchen. In unseren Nachbarländern haben sich im Übrigen bei einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht nur sehr wenige Personen dazu entschieden, den Beruf aufzugeben. Deshalb ist es elementar, dass wir den Pflegeberuf attraktiver machen, etwa mit Steuerbefreiung von Zuschlägen, durch die Abschaffung geteilter Dienste und einen Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion der Fraktionsvorsitzende Frisch.

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Michael Frisch AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu den vielen Corona-Maßnahmen, die weder evidenzbasiert noch verhältnismäßig sind, zählt die Impfpflicht im Gesundheitswesen. In Rheinland-Pfalz soll sie am 15. März in Kraft treten. Dann dürfen Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Rehakliniken ihre Arbeit ohne Impfnachweis oder ein ärztliches Attest über eine Impfunfähigkeit nicht mehr aufnehmen. Während in anderen Bundesländern über die Umsetzung dieser bundesgesetzlichen Regelung inzwischen heftig diskutiert wird, hält die Landesregierung unbeirrt daran fest. (Zuruf von der SPD: Gut so!) Aus unserer Sicht ist das fatal; denn auf die Gesundheitsämter, in deren Zuständigkeit es fällt, mögliche Tätigkeitsverbote in jedem Einzelfall zu prüfen, auszusprechen und zu kontrollieren, kommt damit eine erhebliche Zusatzbelastung zu. So hat der Leiter des Trierer Gesundheitsamts, Harald Michels, in der vergangenen Woche ausdrücklich davor gewarnt, die Regelung wie beschlossen umzusetzen. Im SWR sagte Michels, man sei bereits jetzt an der Grenze des Machbaren und brauche daher eine Pause und keine zusätzlichen Aufgaben. Ähnlich äußerten sich andere Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz. Für die Landesregierung ist das offensichtlich kein Anlass, ihre Haltung zu überdenken. Wieder einmal gilt, Augen zu und durch, koste es, was es wolle. Das ist gegenüber den vielen engagierten Mitarbeitern in diesem Bereich unverantwortlich, die seit zwei Jahren alles dafür tun, die Gesundheit unserer Bürger zu schützen. Meine Damen und Herren, schon deshalb lehnen wir das ab. (Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Philipp Fernis, FDP) Es gibt aber auch noch gute andere Gründe gegen eine solche Impfpflicht. Selbst wenn der weitaus größte Teil der im Gesundheitssystem Tätigen geimpft ist, bleibt ein Anteil von knapp 10 %, der sich nicht impfen lassen kann oder will. In manchen Einrichtungen, insbesondere in der Pflege, dürfte dieser Anteil deutlich höher sein. Hier eine weitere Verschärfung des ohnehin bereits bestehenden Personalmangels heraufzubeschwören, ist grob fahrlässig. Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, stellt fest, hier habe die Politik die Lunte angezündet. (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sagt ja viel aus!) Ich zitiere aus der Passauer Neuen Presse: Mit dem Beschluss „gerät die professionelle Versorgung schwerkranker und pflegebedürftiger Menschen in Gefahr“. Und: „Verlassen nur zehn Prozent der schon heute hochbelasteten Beschäftigten ihren Beruf, können allein 200.000 Pflegebedürftige nicht mehr ihrer Würde entsprechend betreut werden.“ Herr Gesundheitsminister, wollen Sie das wirklich riskieren? Sie selbst haben in der Vergangenheit immer wieder die Gefahr eines zusammenbrechenden Gesundheitssystems mit gravierenden Folgen bis hin zur Notwendigkeit der Triage an die Wand gemalt und uns hier erklärt, es sei nicht der Mangel an Intensivbetten, der bedrohlich sei, sondern der Mangel an Fachpersonal. Gilt das auf einmal nicht mehr? Sie führen sehenden Auges einen Notstand herbei, der zu einer Katastrophe für die Menschen in unseren Kliniken und Heimen werden könnte. Auch das ist das Gegenteil einer verantwortungsvollen Politik. Auch das lehnen wir deshalb in aller Deutlichkeit ab. (Beifall der AfD) Haben Sie sich im Übrigen einmal gefragt, wie sich diejenigen fühlen, denen Sie ein faktisches Berufsverbot erteilen wollen? Diese Leute waren noch bis vor Kurzem die Helden der Pandemie, die Stützen unserer Gesellschaft, die Lebensretter. Auch Sie haben ihnen zugejubelt. Die gleichen Leute wollen Sie jetzt in die Arbeitslosigkeit schicken, (Zuruf von der SPD: So ein Quatsch! – Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) nicht selten nach Jahrzehnten aufopferungsvoller Tätigkeit im Dienst alter und kranker Menschen. Meine Damen und Herren von der Landesregierung, ist das Ihre viel beschworene Solidarität? Vor allem aber gibt es Alternativen. Mit täglichen Tests ließe sich der Gesundheitsschutz mindestens genauso, vermutlich sogar besser sicherstellen; denn wir wissen inzwischen, dass die Impfung keine sterile Immunität mit sich bringt und deshalb Ansteckungen nicht verhindert. Zudem gibt es kaum einen Bereich, in dem die Fachkräfte so umfassend in der Infektionsprävention ausgebildet sind wie in der Pflege. Es braucht also keine Impfpflicht, um besonders vulnerable Menschen vor Corona zu schützen. Im Gegenteil stellt ein getesteter und daher gesunder Mitarbeiter eine geringere Ansteckungsgefahr als ein nicht getesteter geimpfter dar. (Beifall der AfD) Dies gilt insbesondere, seitdem die Omikron-Variante das Pandemiegeschehen bestimmt, gegen die die zurzeit verfügbaren Vakzine allenfalls eine eingeschränkte Wirksamkeit haben. Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Eine berufsbezogene Impfpflicht im Gesundheitsbereich ist weder praxistauglich noch verhältnismäßig. Sie stellt einen erheblichen Eingriff in die Rechte der dort tätigen Menschen dar und gefährdet die Versorgung Hunderttausender alter und kranker Patienten. Sie ist für den Gesundheitsschutz nicht erforderlich und möglicherweise sogar kontraproduktiv. (Glocke des Präsidenten) Nicht umsonst wurde sie in anderen europäischen Ländern wieder einkassiert. Dass Landesregierung und Ampelfraktionen dennoch weiter daran festhalten, ist unwissenschaftlich, unsolidarisch und politisch verantwortungslos. Ich danke Ihnen. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Für die FDP-Fraktion erteile ich deren Fraktionsvorsitzendem Fernis das Wort.

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Philipp Fernis FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage mich gelegentlich an diesem Pult, was ich in meinem früheren Leben falsch gemacht habe, dass ich ein Karma verdiene, dass ich in den Debatten, in denen es so viel an sinnvollen Dingen zu sagen gäbe, immer nach Ihnen an das Pult treten muss, (Beifall und Heiterkeit bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei den FREIEN WÄHLERN) um wenigstens ein bisschen richtigzustellen, was zuvor in diesem Saal an Merkwürdigkeiten gesagt wurde. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Herr Kollege Frisch, heute ist Ihnen aber etwas ganz Besonderes gelungen, weil Sie es innerhalb Ihrer Redezeit geschafft haben, sich selbst mehrmals zu widersprechen. Das kann nicht unwidersprochen stehen bleiben; denn Sie müssen sich irgendwann einmal zu wenigstens einem gewissen Mindestmaß an Stringenz in Ihrer Argumentation entscheiden. (Zuruf von der AfD) Wenn Sie sich regelmäßig hier hinstellen und uns auf der einen Seite erzählen, das mit Corona sei alles nicht so dramatisch und schlimm, und die Bekämpfungsmaßnahmen seien deswegen unverantwortlich, und sich auf der anderen Seite hier hinstellen und sagen, wir haben seit zwei Jahren eine Ausnahmebelastung im Gesundheitssystem, und daraus ableiten wollen, andere Maßnahmen wären fehlerhaft, dann ist das in einem Maße in sich unschlüssig, dass Sie sich selbst ad absurdum führen. (Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marcus Klein, CDU – Heiterkeit des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD –

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Michael Frisch AfD

Was?) Das soll es an dieser Stelle zu diesem Thema gewesen sein; denn Herr Kollege Schnieder, ich kann verstehen, dass Sie heute die große Packung Nebel aus der Eifel mitgebracht haben, um davon abzulenken, worüber wir eigentlich sprechen. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Wir sprechen über die Frage, ob Ministerpräsidenten – ganz konkret geht es um den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder – in diesem Rechtsstaat das Recht haben, geltendes Recht außer Kraft zu setzen. Das ist das, was Herr Söder erklärt hat. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man kann mit guten Argumenten für die einrichtungsbezogene Impfpflicht sein. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Es gibt valide Argumente dagegen. Die tauscht man aber im Deutschen Bundestag, der für diese Gesetzgebung zuständig ist, aus, und dann stimmt man ab. Dann nehmen Sie doch zur Kenntnis, dass die breite Mehrheit – 36 von 38 Abgeordneten Ihrer Fraktion – im Deutschen Bundestag zugestimmt hat. (Abg. Dirk Herber, CDU: Hat er doch gesagt!) Anschließend hat der bayerische Ministerpräsident im Bundesrat diesem Gesetz zugestimmt. Dann stellt er sich in einer rechtsstaatlich unerträglich selbstherrlichen Manier hin und erklärt: Das ist ein Gesetz, das ist nicht nur gültig, sondern ich habe es auch selbst beschlossen. Ich glaube aber, es ist im Moment keine gute Idee, und deswegen wende ich es nicht an. – Wir haben in unserer Verfassungsordnung, Artikel 84 Grundgesetz, das Grundprinzip der Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder. Deswegen heißen Regierungen, auch Landesregierungen, Exekutive, weil sie geltendes Recht anzuwenden haben. (Zurufe der Abg. Dirk Herber und Christian Baldauf, CDU) Wer aus welchen Gründen auch immer meint, daran nicht gebunden zu sein, handelt schlicht verfassungsvergessen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie der Auffassung sind – das klang auch hier so durch –, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum jetzigen Zeitpunkt ein Fehler ist, bleibt es Ihnen unbenommen, (Zurufe der Abg. Marcus Klein und Dirk Herber, CDU) sich auf dem parlamentarischen Weg darum zu bemühen, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) an einer Rechtslage, die Sie offenbar nicht mehr so richtig finden wie noch vor wenigen Wochen, etwas zu verändern. Sie aber nicht anzuwenden, sondern sich selbstherrlich über das geltende Recht zu stellen, als Ministerpräsident, und das von parteipolitischer Seite auch noch zu beklatschen, ist schlicht und ergreifend unerträglich. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist nicht so, dass wir bei dem Thema nicht intensiv miteinander gerungen und uns all diese Fragen, die mit Recht auch hier wieder angesprochen wurden, nicht gestellt hätten. Ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht der richtige Weg, um die Sicherheit von gefährdeten Menschen ein bisschen weiter zu steigern? Ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht vielleicht ein Baustein, der eine schwierige, eine angespannte Personalsituation erschwert? (Abg. Michael Frisch, AfD: So ist das!) All die Dinge haben wir diskutiert, all die Dinge haben wir miteinander ausgehandelt, und am Ende sind wir zu einer gemeinsamen gesetzlichen Lösung gelangt. Nur, es hat sich doch an der Sachlage nichts verändert. Wer an dieser Stelle jetzt auf Omikron verweist, wissend, dass doch in Wahrheit der Impfschutz insbesondere gegen die Delta-Variante, die noch da ist und einen erheblichen Anteil der schweren Erkrankten ausmacht, so dringend erforderlich ist – Delta ist doch nicht weg, nur weil wir mehr Omikron haben –, der entfernt sich wirklich von dem, was wir miteinander ausgehandelt haben. Das ist bedauerlich; denn ich verstehe in der aktuellen politischen Lage manche Verunsicherung der Union, aber bei allem, was ich als Liberaler an der Union in den Jahren meines politischen Wirkens zu kritisieren hatte, (Glocke des Präsidenten) habe ich immer in besonderem Maße zur Kenntnis genommen, dass die Union eine verfassungsrechtstreue und eine – ja, im besten Sinne des Worts – staatstragende Partei war. Ich bedaure, dass eine Wahlniederlage in Berlin reicht, um Sie davon wegzubringen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Michael Frisch AfD

Genauso wenig, wie Sie liberal sind!)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER der Kollege Schwab. (Zuruf des Abg. Thomas Weiner, CDU – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) – Der Kollege Schwab hat das Wort. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt noch eine zweite Runde. Der Kollege Schwab hat jetzt das Wort.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! „Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht – Rheinland-Pfalz hält sich an Recht und Gesetz“. Letzteres sollte aus meiner Sicht so selbstverständlich sein, dass es keiner gesonderten Betonung bedarf. Im Novemberplenum mahnte ich an dieser Stelle, dass wir Politiker gut daran täten, eine offene Fehlerkultur zu leben. Ich redete auch davon, dass wir eine Strategie der Einsicht brauchen und mit Druck nichts erreichen werden. Nun darf ich an dieser Stelle unsere Regierung lobend erwähnen; denn mein Vorschlag lautete damals wie folgt – ich darf zitieren –: „Wenn wir die Panum ehrliche Überzeugungsarbeit, auch wenn man Fehler eingestehen muss. Teststrategie, die mindestens zweimal pro Woche an unseren BildungseinWas nun nach drei Monaten hiervon Anwendung fand oder noch finden wird, wissen wir alle. Ab 18. Februar wird ein Großteil des weiteren Oppositionsvorschlags umgesetzt. Hierfür meinen aufrichtigen Dank. Vor allem dafür, dass das durch uns geforderte Testheft dahin gehend elegant umgangen wird, dass unsere Schülerinnen und Schüler aufgrund der wöchentlichen drei Testungen in der Schule für Freizeitaktivitäten keinen Test mehr benötigen. Herzlichen Dank im Namen der Eltern und der Schüler. Die Impfpflicht ist ein Thema, welches uns nun seit einigen Monaten immer wieder in der Diskussion hält. Die immer wieder aufgeworfenen Fragen lauten: Bringt diese allgemeine Impfpflicht für die Corona-Bekämpfung den gewünschten Erfolg? Brauchen wir eine einrichtungsbezogene Impfpflicht? Ist die Corona-Impfung als Pflichtimpfung gesetzlich zu legitimieren? Nun, wenn ich unserem Bundesgesundheitsminister Glauben schenken darf, dann werden wir in den nächsten 30 Jahren mit Corona leben müssen, einem Virus, das wie alle Viren ständig mutiert; war der derzeit zur Verfügung stehende Impfstoff gegen die Delta-Variante doch noch etwas wirksamer als gegen Omikron, so unser Bundesgesundheitsminister Lauterbach am Sonntagabend. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das gilt morgen schon nicht mehr!) Dennoch bin ich davon überzeugt, dass Geimpfte in der Regel besser vor schweren Verläufen geschützt sind als Ungeimpfte. Hierüber dürften wir in diesem Hohen Hause zumindest größtenteils einig sein. Die Freien Wähler haben in Sachen Impfpflicht folgende grundsätzliche Haltung im Bundesprogramm Anfang/Mitte 2021 verschriftlicht – ich darf zitieren –: „Schutzimpfungen gehören zu den wichtigen präventiven Maßnahmen, die im Gesundheitswesen zur Verfügung stehen. Mit ihrer Hilfe konnten viele Krankheiten in Europa zurückgedrängt werden. Damit die Erfolgsgeschichte anhält, muss eine effektive Impfberatung [durch Hausärzte] weiter gestärkt werden. Ein Impfzwang würde dem Vertrauen der Bevölkerung in das Gesundheitssystem schweren Schaden zufügen. Wir lehnen solche Überlegungen ab.“ Nun hat der Bundestag die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Gesetze gilt es einzuhalten und zu überwachen. Auch hier sind wir uns sicherlich einig. Die medizinischen Fakten sehen mit letztem Stand 10. Februar 2022 bzw. 30. Dezember 2021 laut den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums vom Montag dieser Woche grundsätzlich wie folgt aus – ich zitiere –: „Durch die Corona-Schutzimpfung kann das Risiko einer Infektion und Erkrankung und vor allem von sehr schweren COVID-19-Verläufen stark reduziert werden. Die bisher zugelassenen Impfstoffe waren in der klinischen Erprobung sehr effektiv. Die Studiendaten zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, an dem Virus zu erkranken, bei den gegen COVID-19 geimpften Teilnehmerinnen und Teilnehmern zwischen 70 und 95 Prozent geringer war als bei den Placebo-geimpften Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Das bedeutet, dass eine gegen COVID-19 geimpfte Person nach Kontakt mit SARS-CoV-2 mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erkranken wird. Über welchen Zeitraum eine geimpfte Person vor einer COVID-19-Erkrankung geschützt ist, das heißt, wie Zur Wirksamkeit der Impfstoffe gegenüber der Omikron-Variante gibt es erste Erkenntnisse zur Verhinderung symptomatischer Infektionen aus einer epidemiologischen Studie aus dem Vereinigten Königreich. Die Studienergebnisse zeigen, dass die Wirksamkeit der Grundimmunisierung gegenüber symptomatischer Erkrankung durch die Omikron-Variante mit der Zeit deutlich nachlässt und im Vergleich zur Wirksamkeit gegenüber der Delta-Variante deutlich geringer ist. Ab etwa 15 Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist die Impfstoffwirksamkeit so stark reduziert, dass nicht mehr von einem ausreichenden Schutz vor Erkrankung nach Grundimmunisierung ausgegangen werden kann.“ So weit das Bundesgesundheitsministerium. Ob man sich nun darüber streiten sollte, inwieweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht oder eine allgemeine Impfpflicht besser oder schlechter gewesen wäre, oder ob diese mit Bezugnahme auf die vorauszusehende Impfwirkung bei Mutationen überhaupt noch notwendig sei, (Glocke des Präsidenten) steht heute, da es um die Einhaltung von Recht und Gesetz geht, nicht zur Debatte, wäre aber sicherlich dahin gehend interessant, da bei strikter Einhaltung von Recht und Gesetz im Fall einer allgemein gültigen Impfpflicht gegebenenfalls nicht alle heute Anwesenden mitdiskutieren könnten. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Clemens Hoch das Wort.

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Clemens Hoch

Sehr geehrter Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Impfen wirkt. Das gilt selbst unter den hohen Infektionszahlen, die wir bei der OmikronVariante haben. Nur weil es zunehmend Impfdurchbrüche gibt – das heißt auch geimpfte Menschen, die sich infizieren und erkranken –, beweist das bei Weitem nicht das Gegenteil. Wir sehen an den Zahlen in unseren Krankenhäusern eindrucksvoll, wie effektiv das Impfen ist. 68 % derjenigen, die aufgrund von COVID-Infektionen im Krankenhaus sind, sind ohne Impfung, sogar 76 % der Intensivpatienten. Wenn man das in der Alterskohorte herunterbricht, dann sind es 84 % von denjenigen über 50. Das zeigt, wie deutlich das Impfen wirkt, und es zeigt auch etwas anderes: Diejenigen, die sich trotz Impfung infizieren, erkranken nicht so schwer und erkranken nicht so lange, und das führt auch dazu, dass das Virus nicht so schnell und so weitergegeben wird, dass andere schwer erkranken. Herr Frisch, deswegen ist Impfen und die einrichtungsbezogene Impfpflicht die evidenzbasierteste und verhältnismäßigste Maßnahme, die wir im Moment zur Verfügung haben, um vulnerable Gruppen in unseren Kliniken und Altenheimen zu schützen. Ab dem 15. März wird es bei uns gelten, und wir werden das umsetzen. Dabei sind natürlich besonders die Gesundheitsbehörden gefordert, die jetzt schon hoch belastet sind. Herr Schnieder hat das zu Recht gesagt. Die Mitarbeiter im öffentlichen Gesundheitswesen, vor allem in den Gesundheitsämtern und auch in meinem Ministerium und mit ganz vielen anderen Ministerien, die Hilfe leisten, dass das möglich ist, und ganz viele andere kommunale Stellen, die den Gesundheitsämtern aushelfen, stemmen diese Pandemie. Herr Schnieder, sie verkennen aber eine Sache, nämlich die Leistungsfähigkeit unserer kommunalen Familie und unserer Gesundheitsämter. Was die nämlich gerade jeden Tag stemmen, um diese Pandemie zu bekämpfen, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Eben!) ist ein Vielfaches von dem, was jetzt mit unserer Unterstützung bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bewältigt werden muss. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –

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Gordon Schnieder CDU

Aber on top!) Wir haben im Moment 10.000 Fälle pro Tag in diesem Land von Menschen, die mit PCR-Test bestätigt und bei den Gesundheitsämtern bearbeitet werden, und zwar im Einzelfall. Sie werden erfasst, sie werden registriert, sie werden weitergeleitet. Wir reden, dank des hervorragenden Engagements unserer Einrichtungen im Land, dank der sehr verantwortungsvollen Mitarbeitenden und auch dank dem Engagement von Alexander Schweitzer und seinem Team im MASTD von einer Impfquote, die in Deutschland seinesgleichen sucht, nämlich über 92 % Impfschutz in den Einrichtungen. Das führt dazu, dass wir immer noch über die riesengroße Zahl von fast 13.000 Menschen in der Theorie sprechen, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, aber ja, 13.000 Menschen, das ist etwa das, was wir gerade in der Spitze an zwei Tagen an Infektionszahlen erleben, was unsere Gesundheitsämter jeden Tag aufs Neue bewältigen müssen. Deswegen bin ich sehr zuversichtlich, dass die kommunale Familie das mit unserer Unterstützung auch gut hinbekommen wird. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir kommen jetzt in eine Phase, in der wir alle miteinander politisch verabredet haben, dass es gar nicht mehr darum geht, Infektionen zu zählen. Das Testen wird auch überflüssig werden, zumindest in weiten Teilen, in denen wir es gar nicht mit vulnerablen Gruppen zu tun haben. Da sehen wir heute schon dank der Impfung, dass eine Infektion mit Corona gut überstehbar ist und man das mit einem gesunden Verhalten, das man an den Tag legen sollte – wenn man ein bisschen infiziert ist, auch erstmal zwei Tage zu Hause zu bleiben und zu schauen, was es ist –, gut übersteht. (Abg. Michael Frisch, AfD: Liegt aber auch an Omikron!) Wir kommen aber in eine Phase, in der wir sehr genau da hinschauen müssen – wie Sie es ausgedrückt haben –, wo Menschen anderen Menschen die Hand reichen, um sie zu pflegen. Dann haben Menschen in diesem Land einen Anspruch darauf, dass diese Hand, die ihnen gereicht wird, eben nicht infiziert ist. Das gelingt am besten durch eine Impfung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ich freue mich auch sehr zu hören, dass eingedenk dieser wissenschaftlichen Evidenz, die es gibt, dieser vernünftigen Schlussfolgerung, die wir da haben, zumindest die vernunftbegabten Fraktionen des Hohen Hauses sich hinter die einrichtungsbezogene Impfpflicht gestellt haben. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das ist doch eine Unverschämtheit! Also, Frechheit! – Zuruf aus dem Hause: Wahrheit! – Unruhe im Hause –

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Michael Frisch AfD

Ich habe Alternativen genannt, darauf gehen Sie nicht ein!) – Sie haben die Fakten gerade gehört, Herr Frisch. (Abg. Michael Frisch, AfD: Nein! Wir bewerten die halt anders, aber das hat mit Vernunft nichts zu tun!) – Sie können gleich in der zweiten Runde auf die Seite der Vernunft kommen, sich dem anschließen und sich auch zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht bekennen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Die CDU Rheinland-Pfalz hat das doch auch geschafft. Die Essenz dieser Debatte heute ist doch ganz klar: CDU Rheinland-Pfalz widerspricht Friedrich Merz. – Das haben die geschafft, Sie können es auch schaffen, sich auf die Seite der Vernunft zu stellen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Wir werden das auch noch einmal – das ist ausgeführt worden – durch eine webbasierte Anwendung rein freiwillig unterstützen. Natürlich gibt es ein ordentliches Verwaltungsverfahren. Das können unsere kommunalen Stellen. Wir haben den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst, Bund und Land zusammen, und es gibt noch einmal 221 Vollzeitstellen in der kommunalen Verwaltung im ÖGD, die dabei helfen. Wir wollen den Ungeimpften eine Brücke bauen. Wir gehen nämlich erst einmal hart gegen die vor, die keinen Nachweis erbringen. Da drohen ein Bußgeld von 500 Euro und ein Betretungsverbot. Jeder aber, der seine erste Impfung schon hat, wird auch nach dem 15. März die Chance auf eine zweite Impfung haben. Jeder, der sich jetzt für Novavax anmeldet und sagt, ich habe auf diesen Impfstoff gewartet, wird von uns rechtzeitig ab Anfang März die Impftermine mitgeteilt bekommen. Wir wollen dann durch ganz viele Gespräche mit den Einrichtungen (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) noch einmal viele bewegen, sich impfen zu lassen. Das schützt die Menschen am effektivsten, (Beifall der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) und ich bin mir sicher, das wird ab 15. März in diesem Land gut gelingen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Für die SPD-Fraktion erteile ich der Kollegin Anklam-Trapp das Wort. 2 Minuten.

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Kathrin Anklam-Trapp SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schnieder, ich bin froh, dass Sie die einrichtungsbezogene Impfpflicht begrüßen. Darauf, dass wir nicht vorbereitet sind, komme ich noch. Als pflegepolitische Sprecherin und als frühere Krankenschwester möchte ich herausstreichen, wie fatal das Agieren der Union für die Einrichtungen und die Beschäftigten ist. Es ist unerhört, auf dem Rücken der Pflegefachpersonen diesen Parteienstreit der CDU/CSU auszutragen, auf dem Rücken derer, die über zwei Jahre maximale Leistung erbracht haben und erbringen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das machen Sie doch ganz genauso mit Ihrer Impfpflicht!) Das halte ich für höchst verwerflich. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Die beiden Häuser der Minister Alexander Schweitzer und Clemens Hoch haben eine sehr, sehr gute Vorarbeit geleistet, und dafür danken wir Ihnen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Sie haben bis jetzt 92,5 % der Pflegefachkräfte in unserem Land geimpft. Weitere Aufklärung zu betreiben und weitere Impfanstrengungen, das begrüßen wir sehr. Zum Berufsethos einer Pflegefachperson gehört es aus meiner Sicht auch, Krankheiten zu verhindern. Für viele war und ist es eine ganz besonders große Belastung, dieses Virus den Angehörigen und den zu Pflegenden mitzubringen und damit andere anzustecken. Das ist eine riesige Belastung. Die gute Nachricht für die Menschen in unserem Land Rheinland-Pfalz ist zudem: Wenn sie in ein Krankenhaus, wenn sie in eine Pflegeeinrichtung, wenn sie in eine Werkstatt kommen, werden die Menschen, die sie dort betreuen, geimpft sein. Das ist gut so. Das von der Union gestiftete Chaos sorgt für große Verunsicherung, Umplanungen und Frustration. Sehr geehrter Präsident, ich erlaube mir, Herrn Christian Stalla, Leiter der Pro Seniore Residenz Frankenthaler Sonne, zu zitieren. Heute im Interview mit der RHEINPFALZ hat er dazu Folgendes gesagt: „Eigentlich haben wir ja schon vorbereitet, wie wir die Mitarbeiter, die sich nicht impfen lassen, ab Mitte März ersetzen. Käme die Impfpflicht nicht, war diese Arbeit völlig sinnlos.“ Schließlich betont Herr Stella, dass manche Beschäftigte, die sich zunächst nicht impfen lassen wollten, sich wegen der beschlossenen Regelungen nun impfen ließen. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Der heißt Stalla!) „Und jetzt heißt es: Vielleicht rudern wir doch zurück. Das ist für [die Kolleginnen und] Kollegen ein Schlag ins Gesicht.“ – Besuchen Sie ihn mal, Herr Baldauf. Das ist bestimmt ganz in Ihrer Nachbarschaft. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Christian Baldauf CDU

Ich hab mit dem gestern telefoniert! Der heißt Stalla!) Meine Damen und Herren, Herr Baldauf, mit solchen Aussagen (Glocke des Präsidenten) stiften Sie Unruhe und schüren Verdruss. Sagen Sie doch ganz einfach klipp und klar, für alle laut und deutlich, wie es Herr Schnieder gesagt hat: Einrichtungsbezogenes Impfen ist der richtige Weg. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP –

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Christian Baldauf CDU

Der heißt Stalla! Lassen Sie es sich richtig aufschreiben! –

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Giorgina Kazungu-Haß SPD

Aber gesprochen haben Sie mit dem nicht, Herr Kollege, sonst hätten Sie das ja gewusst!)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion der Kollege Gordon Schnieder.

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Gordon Schnieder CDU

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte eigentlich keine zweite Runde mehr machen, aber andere haben sie begonnen. Deswegen bleibt mir nur eines noch dazu zu sagen: Ich habe heute Morgen keinen Nebel aus der Vulkaneifel mitgebracht. Herr Fernis, ich weiß nicht, in welchem Nebel Sie heute Nachmittag gesteckt haben. (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU) Ich habe eindeutig gesagt, wir stehen zu der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Wir sind hier im rheinland-pfälzischen Landtag, (Beifall der CDU) und ich verstehe, dass in der Aktuellen Debatte der SPD die Rechnung jetzt nicht ganz aufgeht. Dazu, dass Sie es aber nicht schaffen, dieses kleine Karo umzusetzen und nach Bayern zu schauen, sage ich Ihnen, das muss der bayerische Ministerpräsident in seinem bayerischen Land der bayerischen Bevölkerung erklären. (Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD) Wir stehen hier ganz klar dazu und werden dabei auch bleiben. Das habe ich deutlich gemacht, und daher sollten Sie das auch so zur Kenntnis nehmen und nicht vernebelt weitertragen. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, die Zeit ist dafür zu schade, sonst müsste man dazu sagen, wenn man mit einem Finger auf den anderen zeigt – so wie Sie es hier versucht haben –, zeigen immer mindestens drei Finger zurück. Nur zwei will ich erwähnen, und das bleibt. Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird nicht auf den Köpfen der Kommunalen ausgetragen. Wenn Sie es nicht schaffen, dann stehen Sie dafür gerade, dass es nicht geklappt hat. Die Warnungen haben wir gut genug ausgesprochen. Der zweite Punkt: Wenn Sie erwarten oder das feiern wollen, dass ich Friedrich Merz widerspreche, würde ich selbst einmal in meine Berliner Blase hinein fragen, ob ich mich nicht schämen sollte, dass dieser Bundeskanzler und der SPD-Gesundheitsminister es bis heute nicht geschafft haben, einen Gesetzentwurf für eine allgemeine oder partielle Impfpflicht auf den Weg zu bringen. (Beifall der CDU) Dann stellen Sie sich hier hin und machen uns einen Vorwurf, obwohl wir an der Seite dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht stehen. Meine Damen und Herren, Sie haben sich heute selbst enttarnt. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Kollege Josef Winkler das Wort.

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Josef Winkler GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe eben dazu nicht viel gesagt, Herr Schnieder. Dann muss ich jetzt doch noch einmal darauf eingehen. Die 180- Grad-Kehrtwende, die die CDU auf der Bundesebene gemacht hat, ist schon atemberaubend. (Zuruf der Abg. Anke Beilstein, CDU) Ich meine, Herr Merz ist mit weit über 90 % zu Ihrem Bundesvorsitzenden gewählt worden. Da werden Sie doch wohl nicht sagen, dass es völlig unerheblich ist, was der neue Bundesvorsitzende von sich gibt. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Schauen Sie sich mal Ihre neuen Bundesvorsitzenden an!) Es wäre zumindest für mich überraschend. Ich muss es mir jedenfalls immer anhören (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) – das sollten Sie auch tun –, wenn unsere Bundesvorsitzenden irgendetwas sagen, was Anstoß erregt. Die Kehrtwende ist auch insofern bezeichnend, als der Vorwurf an die Bundesregierung in den letzten Wochen immer wieder gelautet hat, dass sie nicht schnell genug einen Gesetzentwurf für eine allgemeine Impfpflicht vorgelegt hat. Dann kommt die Wende zurück, und die bereits beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht, die mit großer Mehrheit und mit großer Zustimmung auch der CDU und der CSU und aller Bundesländer beschlossen wurde, soll bitte nicht in Kraft treten, weil sie so kompliziert sei. Meinen Sie, eine allgemeine Impfpflicht sei einfacher umzusetzen? Das leuchtet mir überhaupt nicht ein. Deswegen will ich Ihnen eines mit auf den Weg geben. Machen Sie doch in der CDU Ihren Einfluss in der Bundes-CDU geltend, immer vorausgesetzt, dass Sie überhaupt welchen haben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Heiterkeit bei der SPD –

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Matthias Lammert

Nächster Redner für die AfD-Fraktion ist der Fraktionsvorsitzende Frisch.

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Michael Frisch AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch die SPD war ursprünglich einmal gegen das, was sie jetzt so vehement verteidigt. Noch Ende letzten Jahres hat sich die Ministerpräsidentin ausdrücklich gegen eine Impfpflicht in den Gesundheitsberufen ausgesprochen. Es sei der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln, eine Pflicht erst auszuschließen und sie dann trotzdem einzuführen, so Frau Dreyer. Offensichtlich fehlte ihr damals auch jene Vernunft, die Sie mir eben abgesprochen haben, Herr Gesundheitsminister. (Beifall der AfD – Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Nur zwei Monate später spricht sich die Ministerpräsidentin für das Gegenteil aus, und das, obwohl sich die Lage unter Omikron deutlich entspannt hat und es viele gute Gründe gegen eine solche Impfpflicht gibt. (Widerspruch von der SPD) Einmal mehr ein gebrochenes Versprechen, einmal mehr gravierender Vertrauensverlust bei den Bürgern und insbesondere bei den Mitarbeitern im Gesundheitswesen. Natürlich haben Menschen, die dort gepflegt werden, ein Anrecht darauf, geschützt zu werden, aber das geht genauso gut mit einer Testung wie mit einer Impfung. Ich habe eben darauf hingewiesen. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Oje! – Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD) Entscheidend ist, dass die Menschen, die dort die Patienten behandeln, gesund sind, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD – Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD) Mindestens genauso fragwürdig ist die Haltung der CDU. Sie stellt sich plötzlich gegen das, was sie selbst im Bundestag und im Bundesrat mitgetragen hat. Es ist schon ausgesprochen grotesk, dass ein Herr Söder beklagt, die von der Union unterstützte Impfpflicht sei in der Praxis nicht umsetzbar. Hat er das Gesetz vorher nicht geprüft, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) oder war er nicht in der Lage zu erkennen, welche Tücken damit verbunden sind? Eine Erklärung ist schlimmer als die andere. Auch hier wachsende Unglaubwürdigkeit und verspieltes Vertrauen. Meine Damen und Herren, nein, wenn man in einer Sackgasse gelandet ist, muss man umkehren, anstatt mit Vollgas gegen die Wand zu fahren. (Abg. Martin Brandl, CDU: Das sagen die Richtigen!) Natürlich sind Gesetze einzuhalten, (Abg. Martin Brandl, CDU: Trauen Sie sich!) aber sie können und müssen geändert werden, wenn sie mehr Schaden anrichten als Nutzen. Vielen Dank. (Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU)

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Matthias Lammert

Für die FDP-Fraktion spricht der Fraktionsvorsitzende Fernis.

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Philipp Fernis FDP

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schnieder, ich bin Ihnen für diese Klarstellung außerordentlich dankbar, weil Sie in der Tat klargemacht haben, dass Sie eine Position vertreten, die offensichtlich in Ihrer eigenen Parteifamilie derzeit nicht mehrheitsfähig ist, die ich aber ausdrücklich teile. Deswegen hoffe ich, dass Sie sich mit der gleichen Vehemenz, mit der Sie das hier getan haben, auch innerhalb der eigenen Partei für eine Rückkehr zu einem vernünftigen und rechtsstaatlichen Kurs einsetzen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich stehen wir vor einer Herausforderung, im Übrigen auch was die Debatte angeht, die sich mit einer allgemeinen Impfpflicht beschäftigt. Da hat man sich aber aus gutem Grund im Deutschen Bundestag verständigt – eigentlich –, dass man, wie man das bei medizinethischen Fragen in der Vergangenheit häufig gemacht hat, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Genau!) nunmehr mit Gruppenanträgen und einer Gewissensentscheidung aus der breiten Mitte des Parlaments heraus eine Entscheidung treffen möchte. Wir sind an einem Punkt, weil sich die Rahmenbedingungen auch noch einmal verändert haben, an dem gerade diese Debatte – da zitiere ich den Bundespräsidenten, der sagt, es ist Debattenpflicht –, dieses öffentliche Austragen der verschiedenen Positionen, ja, an dem auch das eigene Ringen um den richtigen Weg an dieser Stelle offengelegt werden muss. Da verbietet sich dieses parteipolitische Kalkül. Ich hoffe, dass wir zu einer Lösung kommen, die die Impfquote gerade für den kommenden Herbst deutlich nach oben bringt; denn einer Realität müssen wir uns doch stellen: Wenn sich bis zum Herbst die Dinge nicht verändert haben, was die Immunität in der Bevölkerung angeht, dann werden wir wahrscheinlich noch einmal in eine schwierige Lage kommen. Das möchte ich nicht, insbesondere deshalb, weil wir die Instrumente in der Hand haben, um endlich diesen wirklich schwer erträglichen Zustand, der durch diese Pandemie verursacht wurde, zu beenden. Ich hoffe, dass wir alle Kräfte auch in diesem Parlament gemeinsam beieinander haben, um dieses Ziel gemeinsam zu verwirklichen. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr zu dem dritten Teil der Aktuellen Debatte vor. Damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunkts angelangt. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Landesgesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Bestimmungen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/2299 – Erste Beratung Gemäß Absprache im Ältestenrat wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/2299 – an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. (Abg. Martin Haller, SPD: Wieder was geschafft!) Dann kommen wir schon zu der Tagesordnung: Punkt 3 Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 (LBVAnpG 2022) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/2300 – Erste Beratung dazu: JobRad für alle Beschäftigte des Landes ermöglichen – Tarifbeschäftigte wertschätzen! Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 18/2379 – Vereinbart wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion. Ich darf für die Landesregierung zur Begründung Staatsministerin Doris Ahnen aufrufen. Bitte schön.

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Doris Ahnen

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung möchte den erfolgreichen Weg der letzten Jahre weitergehen, den zeitgleichen und systemgerechten Übertrag der Tarifabschlüsse für die Beschäftigten der Länder auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes. Wir wollen zügig, aber zugleich gründlich und gewissenhaft die Teilhabe an der Entwicklung der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse für unsere Bediensteten gewährleisten. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – es ist mir wichtig, das an dieser Stelle zu sagen – haben sich gerade in Zeiten der Pandemie als Stütze des Gemeinwesens bewiesen und die Bedeutung eines erfahrenen, motivierten und leistungsfähigen Personalkörpers für das Land eindrucksvoll unterstrichen. Hierfür gilt an dieser Stelle mein besonderer Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Nachdem wir uns in der letzten Anpassungsrunde mit zusätzlichen Anpassungsschritten von zweimal 2 % für die Besoldung der Beamtinnen und Beamten auch finanziell eine sehr gute Position im Vergleich der Länder und damit auch im Wettbewerb als Arbeitgeber erarbeitet haben, stehen mit der aktuellen Anpassungsrunde im Wesentlichen eine Linearsteigerung sowie eine Corona-Sonderzahlung an. Lassen Sie mich den Gesetzentwurf in aller Kürze erläutern. Das meiste ist Ihnen bekannt. Der erste Baustein bezieht sich auf den 1. Dezember 2022, der entsprechend der tarifvertraglichen Einigung eine Linearsteigerung von 2,8 % bzw. eine Bezügesteigerung von pauschal 50 Euro für die Anwärterinnen und Anwärter vorsieht. Man kann feststellen, dass wir über einen 15-Jahres-Zeitraum einen klaren Reallohnzuwachs zu verzeichnen haben und alle Parameter der verfassungsrechtlichen Alimentationsrechtsprechung einhalten. Zur Linearsteigerung hinzu kommt für die Beamten- und Richterschaft in einem aktiven Dienstverhältnis zur Abmilderung der besonderen Belastungen des öffentlichen Dienstes während der Corona-Pandemie eine CoronaSonderzahlung von 1.300 Euro bzw. 650 Euro für Anwärterinnen und Anwärter. Auch das entspricht einer systemgerechten und zeitgleichen Übernahme der Tarifeinigung. Diese Corona-Sonderzahlung bringt aus meiner Sicht die gebotene Anerkennung der besonderen Arbeitsbelastungen während der Corona-Pandemie auch in monetärer Form zum Ausdruck. Klar ist, dass entsprechend der tarifrechtlichen Regelungen und dem Vorgehen in den anderen Ländern Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger keine solche Sonderzahlung erhalten bzw. erhalten können. Um die steuerfreie Auszahlung der Corona-Sonderzahlung mit Blick auf die bis zum 31. März 2022 befristete Regelung im Einkommensteuergesetz zu gewährleisten, hat die Landesregierung bereits Vorgriffszahlungen durch das Landesamt für Finanzen voraussichtlich mit den März-Bezügen in Auftrag gegeben. Der Gesetzentwurf enthält einen weiteren wesentlichen Baustein, nämlich die Adaption des rheinland-pfälzischen Besoldungsrechts an neuerliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Änderungen im Gesetz beziehen sich auf die Alimentation von Mehrkindfamilien und die Umstrukturierung des Familienzuschlags. Ich bin sehr froh, dass beide grundlegende Lösungsansätze der Landesregierung im Rahmen der Verbändebeteiligung bereits die Zustimmung der gewerkschaftlichen und kommunalen Spitzenverbände gefunden haben. Die Thematik ist äußerst komplex. Deswegen ist die Gesetzesbegründung entsprechend lang. Sie stellt die einzelnen Herleitungen, Notwendigkeiten und Lösungsschritte ausführlich dar. Gestatten Sie mir abschließend noch einen kurzen Blick auf den letzten wesentlichen Baustein des Anpassungsgesetzes. Es handelt sich hierbei um die Umsetzung eines Projekts aus dem Koalitionsvertrag, das aus dem politischen Diskurs der letzten Jahre, aber auch aus Wünschen vieler Beschäftigter entstanden ist. Es geht um die Ermöglichung einer Entgeltumwandlung im Zusammenhang mit einem Dienstrad. Ich bin sicher, dass wir damit ein gutes Signal für die Gesundheit unserer Bediensteten, für einen ökologischeren Berufsverkehr und als Arbeitgeber für unsere Attraktivität setzen können. Zu diesem Themenkomplex möchte ich deswegen dafür werben, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen. Letztlich geht es immer um Wertschätzung, ein positives Feedback und ein klares Signal an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das wollen wir mit diesem Gesetz tun. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Christof Reichert.

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Christof Reichert CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels zeigt sich, auch als öffentlicher Arbeitgeber muss man attraktiv sein. Das gilt sowohl für die Lohngestaltung als auch für die sogenannten weichen Faktoren. Deshalb begrüßen wir als CDU-Landtagsfraktion die Vorlage des Entwurfs des Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 ausdrücklich. Zunächst möchte ich heute aber die Gelegenheit nutzen und mich Frau Ministerin Ahnen gerne anschließen, allen unseren Beamtinnen und Beamten, aber auch den vielen Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst ausdrücklich Danke zu sagen. Gerade in der Bewältigung der Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig ein funktionierender Staat ist. Sie alle haben auf den verschiedenen Ebenen und in den unterschiedlichen Funktionen durch ihren persönlichen Einsatz dafür gesorgt, dass wir gut durch die Pandemie gekommen sind und noch kommen. Dafür unser herzlicher Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb ist es folgerichtig, dass im Rahmen der Umsetzung des Tarifabschlusses unsere Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bzw. die Anwärterinnen und Anwärter in Höhe von 650 Euro erhalten. Wichtig ist aber auch die lineare Anpassung des Grundgehalts. Wir wissen alle noch, dass es in Rheinland-Pfalz nicht selbstverständlich war, Tarifabschlüsse auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Die Gewerkschaften hatten schon in unserem Gespräch zum Haushalt befürchtet, dass Rheinland-Pfalz mit Blick auf die derzeitige Haushaltslage wieder einen Sonderweg zulasten der Beamten geht. Offensichtlich hat aber die Landesregierung aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt. Die mehrjährige Abkopplung vom Tarifabschluss hatte RheinlandPfalz zum Schlusslicht im Ländervergleich bei der Beamtenbesoldung gemacht. Erst durch die zweimal 2 % Extraerhöhung sind wir wieder im Mittelfeld gelandet. Insofern begrüßen wir die lineare Anpassung zum 1. Dezember 2022 ausdrücklich. Auch die vorgesehenen Änderungen in den untersten Besoldungsgruppen und bei den kinderreichen Beamtenfamilien sind konsequent. Mit den Anpassungen wird der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation Rechnung getragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was lange währt, wird endlich gut. Diese Lebensweisheit gilt für die jetzt mit dem Gesetz endlich geschaffene Möglichkeit des Jobradmodells. Wie anfangs erwähnt, sind es gerade die weichen Faktoren, die einen Arbeitgeber attraktiv machen. Bereits im Mai 2018, also vor knapp vier Jahren, hat sich der Wissenschaftliche Dienst mit der Einführung des Jobradmodells, damals auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ausführlich beschäftigt. Auf meine Kleine Anfrage vom 19. November 2018 hat die Landesregierung mitgeteilt, man würde die in Baden-Württemberg vorgenommene Anpassung des Landesbesoldungsgesetzes prüfen. Nach über drei Jahren Prüfung für die Ergänzung eines Gesetzes um immerhin zwei kleine Sätze sind wir nun endlich so weit. (Beifall bei der CDU) Mit der Anpassung des Landesbesoldungsgesetzes wird die Basis für die Einführung des Jobradmodells nach der Blaupause aus Baden-Württemberg endlich geschaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bleibt zu hoffen, dass die jetzt noch erforderlichen konkreten Umsetzungsregelungen schnell folgen. Das Jobradmodell als Angebot für unsere Beamtinnen und Beamten ist ein gutes Modell. Es bietet, wie schon gesagt, Anreize für die Bediensteten, mehr Fahrten mit dem Rad zurückzulegen, und ist gleichzeitig ein zusätzlicher Bonus. Wir haben aber als CDU immer alle Beschäftigten unseres Landes im Blick. Insofern finden wir es bedauerlich, dass im Rahmen der aktuellen Tarifverhandlungen zum TV-L das Jobrad nicht auch für die Tarifbeschäftigten verhandelt wurde. Auf meine bereits erwähnte Anfrage hatte die Landesregierung damals geantwortet, sie habe das Thema bei den Tarifverhandlungen im Blick. Offensichtlich ist es nicht oder nicht erfolgreich verhandelt worden. Insofern fordern wir die Landesregierung auf, mit den Tarifvertragspartnern Gespräche aufzunehmen und einen ergänzenden Landestarifvertrag zur Einführung eines Jobrads für unsere Tarifbeschäftigten zu ermöglichen. (Beifall der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerne verweise ich auf unseren Entschließungsantrag und bitte Sie alle um Unterstützung im Sinne unserer Tarifbeschäftigten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss und signalisieren schon jetzt Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Markus Stein.

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Markus Stein SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung wird das kürzliche Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Land Rheinland-Pfalz übertragen, und das unmittelbar, ohne zu zögern. Wir tragen damit unserem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag auch diesmal Rechnung, schnell und entschlossen. Der Gesetzentwurf sieht eine lineare Anpassung entsprechend der tariflichen Linearsteigerung zum 1. Dezember 2022 um 2,8 % vor, Anwärterinnen und Anwärter sowie Rechtsreferendarinnen und -referendare erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Erhöhung des Grundbetrags von 50 Euro. Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die COVID-19-Pandemie wird zudem eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bzw. 650 Euro für Anwärterinnen und Anwärter gewährt. Diese und weitere wegweisende Schritte gehen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf im Sinne unserer Bediensteten im Land, übrigens schon seit 2015, wenn ich mich nicht irre, Herr Kollege Reichert. Meine Damen und Herren, wir sind uns einig, unsere Bediensteten im Land leisten einen erheblichen Beitrag für ein geordnetes und gutes Miteinander in unserer Gesellschaft. Wenn wir von einem starken öffentlichen Dienst sprechen, sprechen wir synonym von unseren starken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst. Für das, was sie tagtäglich leisten, gebührt ihnen unser Dank. Mit der Tarifübernahme werden die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und Versorgungsempfänger des Landes in angemessener Form an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben. Besonders erfreut sind wir darüber, dass vor allen Dingen in den unteren Besoldungsgruppen, bei den Berufsanfängerinnen und -anfängern eine deutliche Verbesserung zustande kommt. Mit der Streichung der Besoldungsgruppe A 4 zugunsten der Besoldungsgruppe A 5, aber auch mit der Streichung der jeweils ersten Erfahrungsstufe der Grundgehaltstabelle bis zur Besoldungsgruppe A 7 tragen wir in großem Maße zu einer Aufwertung dieser Besoldungsgruppen bei. Eine ebenfalls wichtige Komponente ist die Bezugnahme auf die Familien unserer Bediensteten. Mit dem Sonderzuschlag für Alleinverdienerfamilien in unteren Besoldungsgruppen sowie der Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder, verbunden mit einem zusätzlichen mietenstufenabhängigen Aufstockungsbetrag, unterstützen wir den Attraktivitätsaspekt des öffentlichen Dienstes. Das Land kommt also als Dienstherr seiner Fürsorgepflicht deutlich nach, meine Damen und Herren. Mit der neuen Möglichkeit eines Dienstradleasings im Rahmen einer Entgeltumwandlung wird zudem ein wichtiger Beitrag zur Förderung der klimaneutralen Mobilität, aber auch zur Förderung der Gesundheit der Beamtinnen und Beamten in den Blick genommen. Mehr Fahrten mit dem Fahrrad zum Dienst oder in der Freizeit halten fit und tragen zu klimaschonender Mobilität bei. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir gehen mit den Beamtinnen und Beamten sicherlich den ersten Schritt, das heißt der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht als Einstieg im Sinne der Tarifangestellten als Grundlage zu sehen, um in weiteren Gesprächen in der TdL einen positiven Beschluss zu erhalten; denn – das wissen wir – es gibt in der TdL Bestrebungen einzelner Länder, auf einer der nächsten Mitgliederversammlungen das Thema noch einmal mit dem Ziel anzusprechen, eine Öffnung auf Landesebene zu erreichen. Nach Rechtsgültigkeit des Gesetzes will auch Rheinland-Pfalz in der Tarifgemeinschaft der Länder die Diskussion wieder aufnehmen und möglicherweise einen Beschluss der TdL erreichen, der eine Öffnung, orientiert an den beamtenrechtlichen Regelungen, ermöglicht. Den Entschließungsantrag von Ihnen, liebe CDU, werden wir ablehnen, zwar nicht im Grundsatz, aber bereits aus handwerklicher Sicht; denn Sie verkennen mit Ihrem Entschließungsantrag die notwendige Reihenfolge im Hinblick auf eine tarifrechtliche Einigung für die erwünschte Maßnahme, und, wie ich bereits ausführte, das Land hat dieses Anliegen bereits auf dem Schirm. Das Land Rheinland-Pfalz steht zu seinen Bediensteten und Beschäftigten. Das wird auch durch den finanziellen Kraftakt deutlich, den wir hiermit ermöglichen. Die Anpassung der Bezüge um 2,8 % zum 1. Dezember bedingt Mehrkosten für das Land in Höhe von insgesamt 13,5 Millionen Euro schon im Jahr 2022. Die Folgewirkungen für das Jahr 2023 belaufen sich auf rund 160 Millionen Euro. Die Gewährung der steuerfreien Corona-Sonderzahlung führt zu weiteren Mehrkosten im Jahr 2022 in Höhe von rund 78,5 Millionen Euro. Nicht zuletzt die Adaption der rheinland-pfälzischen Bezüge an die Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist mit Mehrkosten in einer Größenordnung von jährlich rund 14 Millionen Euro verbunden. Meine Damen und Herren, unsere Bediensteten verdienen es gerade vor dem Hintergrund der aktuell besonderen Herausforderungen, angemessen alimentiert und finanziell ausgestattet zu sein. Wir danken der Landesregierung sehr für den eingebrachten Gesetzentwurf und begrüßen diesen ausdrücklich. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Kollege von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst stellt sich regelmäßig die Frage, ob das Ergebnis auch auf die Beamtinnen und Beamten des jeweiligen Landes übertragen wird. Seit 2015 – Herr Kollege Stein, Sie hatten recht – lautet die Antwort auf diese Frage: Ja, hier in Rheinland-Pfalz überträgt die Regierungskoalition das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht. Darauf können sich die Beamtinnen und Beamten verlassen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Es freut mich, dass sich die Regierungsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, dass wir uns in unserem Koalitionsvertrag klar dazu bekennen, die Gehaltsschere zwischen den Angestellten des öffentlichen Dienstes einerseits sowie den Beamten und Beamtinnen andererseits nicht auseinandergehen zu lassen. Damit sichert die Regierungskoalition die Attraktivität des Beamten- und Richterverhältnisses im Land langfristig. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Beratung und Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung gibt dem Parlament die Möglichkeit, den vielen Beamtinnen und Beamten hier im Land für ihre Arbeit zu danken. Gerade das vergangene Jahr stellte mit der andauernden Corona-Pandemie sowie mit der Flutkatastrophe im Westen unseres Bundeslandes unsere Beamtinnen und Beamten täglich vor eine große Anzahl neuer Herausforderungen. Es freut mich sehr, dass wir heute nicht nur warme Worte des Danks an unsere Beamtinnen und Beamten richten können, sondern dass wir neben einer linearen Besoldungsanpassung in Höhe von 2,8 % diesmal auch eine CoronaSonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bzw. 650 Euro für Anwärterinnen und Anwärter ausreichen werden. Ich möchte allerdings auch, wie schon meine Vorrednerinnen und Vorredner, auf eine Neuerung, die mit diesem Gesetz ebenfalls eingeführt wird und die für uns Grüne besonders wichtig ist, hinweisen. Zur weiteren Steigerung der Attraktivität der Beamten- und Richterverhältnisse sowie zur Förderung der klimaneutralen Mobilität ermöglicht dieses Gesetz in Zukunft eine Entgeltumwandlung zur Nutzung von Dienstfahrrädern. Das Land kann auf Grundlage dieses Gesetzes einen Auftrag an einen Unternehmer vergeben, das allen Beamtinnen und Beamten Leasingverträge für ein Dienstrad anbietet. Das Leasing in Verbindung mit der dann möglichen Entgeltumwandlung bietet für die Beamtinnen und Beamten steuerrechtliche Vorteile. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich verrate Ihnen sicherlich kein Geheimnis, wenn ich sage, dass Fahrradfahren das Klima schont und die Gesundheit fördert. Diese Vorteile des Fahrradfahrens mit der Möglichkeit eines Dienstradleasings zu verbinden, trägt zur Attraktivität von Land und Kommunen als Arbeitgeber bei. (Beifall der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Land fördert mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Fahrrad als klimafreundliches Verkehrsmittel für den Arbeitsweg. Das ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Dass es im Land eine große Nachfrage nach dem Dienstfahrradleasing gibt, wissen wir durch die zahlreichen Zuschriften, die unsere Fraktion zu dieser Thematik bereits erreicht haben, das Dienstradleasing zeitnah umzusetzen. Es ist deshalb ein wichtiges Anliegen. Die Grundlage wird mit diesem Gesetz gelegt. Zu dem Entschließungsantrag der CDU hat der Kollege Stein schon ausgeführt. Der Antrag ergibt natürlich Sinn, aber ein Blick in den Koalitionsvertrag der Ampelregierung hätte genügt, um genau das auch bestätigt zu sehen. Wir sind da sehr klar. Sofern die Tarifvertragsparteien eine entsprechende Regelung für den Bereich der Tarifbeschäftigten vereinbaren, werden wir diese zeitnah umsetzen, nur leider haben sie das zurzeit noch nicht getan. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist von der AfD-Fraktion Abgeordneter Stuhlfauth.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine lineare Anpassung der Beamtenbesoldung entsprechend der tariflichen Linearsteigerungen zum 1. Dezember 2022 von 2,8 % vor. – Gut. Hinzu kommen eine Einmalzahlung zur Abmilderung der Belastungen durch die COVID-19-Pandemie von 1.300 Euro und 650 Euro für Anwärter. – Gut. Weiterhin ein paar Anpassungen an jüngste verfassungsrechtliche Entwicklungen im Bereich Familienzuschlag. – Sehr gut. Dann eine Entgeltumwandlung zur Nutzung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder. Natürlich unterstützen auch wir als AfD-Fraktion diese Maßnahmen. In Anbetracht der aktuellen Inflation ist es zwingend erforderlich, die Beamtenbesoldung zumindest an das Tarifniveau der Angestellten im öffentlichen Dienst anzupassen. Die Haushaltsplanung gibt die geplante Erhöhung auch her. Fraglich erscheint uns jedoch, ob und wie lange diese Anpassungen, egal ob bei unseren Beamten oder den Angestellten im öffentlichen Dienst, geeignet sind, den aktuellen inflationsbedingten Wohlstandsverfall kompensieren zu können. Schließlich haben bereits jetzt viele Bürger der mittleren und unteren Einkommensschichten große Sorge, dass sie angesichts der aufgrund von politischen Fehlentscheidungen angeheizten Preis- und Kostenexplosionen ihren derzeitigen Lebensstandard halten können. Das gilt natürlich auch für einen beträchtlichen Teil der Beamten in RheinlandPfalz; denn trotz der Steigerung von 2,8 % wird Rheinland-Pfalz im Vergleich mit Nachbarbundesländern noch immer in der Besoldungshöhe hinterherhinken. In diesem Zusammenhang wirkt es dann schon ein wenig realitätsfremd, wenn die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf von einer Attraktivitätssteigerung des Landes als „Arbeitgebermarke“ fabuliert, weil sie „im Sinne eines aktiven Beitrags zum Klima- und Emissionsschutz sowie zur Gesunderhaltung der Bediensteten im Landesbesoldungsgesetz die rechtliche Grundlage für eine Entgeltumwandlung zur Nutzung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder“ schafft, anscheinend dem Koalitionsvertrag geschuldet. Dienstfahrräder erfreuen sich wachsender Beliebtheit, aber glauben Sie im Ernst, dass sie einen Beamten abwerben oder vom Wechsel in ein anderes Bundesland abhalten können oder einen jungen Menschen dazu bewegen können, die Beamtenlaufbahn einzuschlagen, indem sie ihm ein Dienstfahrrad statt einer angemessenen gleichwertigen Besoldung anbieten? Wir vertreten die Auffassung, dass die Landesregierung künftig ein größeres Augenmerk darauf richten sollte, durch eine im Vergleich zu unseren Nachbarbundesländern attraktivere Besoldung ein Zeichen zu setzen, statt mit Dienstfahrrädern ideologisch getriebene Spielereien zu betreiben. Schließlich können wir neben einer wirklich attraktiven Bezahlung für unsere Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst dann immer noch Dienstfahrräder anbieten. Lohn und Sold sind am Ende auch Zeichen des Respekts, der Anerkennung und des Danks. Gerade in Zeiten wie diesen ist es wichtiger denn je, unseren Beamten ein angemessenes Maß an Achtung und Anerkennung entgegenzubringen. Auch von meiner Seite hier ein ausdrückliches Dankeschön an all unsere Beamten für ihren Einsatz in dieser schweren Zeit für unser Land Rheinland-Pfalz. Wir stimmen dem Gesetzentwurf daher allein schon aus Respekt vor unseren Beamten zu, stellen aber bewusst die Frage, ob dem Land Rheinland-Pfalz seine Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst künftig nicht noch etwas mehr wert sein sollten. Es gibt in manchen Bereichen noch Luft nach oben. Ansonsten haben wir den richtigen Schritt gemacht. Danke. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion Fraktionsvorsitzender Fernis.

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Philipp Fernis FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass dieser Gesetzentwurf der Landesregierung auf breite Zustimmung im Hause stößt; denn es ist tatsächlich so, dass es uns gelungen ist, uns jetzt schon seit einigen Jahren darauf zu verständigen, uns bei der Frage der Anpassung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten des Landes an den Tarifabschlüssen zu orientieren. Die Tarifautonomie ist ein in unserer Verfassung angelegtes Gut, das auf der einen Seite im Rahmen von entsprechenden Verhandlungen einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch im öffentlichen Dienst und auf der anderen Seite der öffentlichen Hand gewährleisten soll. Ich finde, es steht uns gut zu Gesicht, dass wir uns als Parlament diesen Abschluss, der in den Verhandlungen erreicht wurde, dann zu eigen machen und ihn auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Die besondere Bedeutung, die ein leistungsfähiger, ein funktionsfähiger, ein starker öffentlicher Dienst hat, haben wir alle in den letzten Jahren in der Corona-Pandemie noch einmal in besonderem Maß vor Augen geführt bekommen, aber nicht nur die Pandemie fordert auch und gerade unsere öffentliche Verwaltung. Sie ist betroffen von Transformationsprozessen. Sie sieht sich einer stärkeren Zahl von Anfeindungen ausgesetzt; darüber haben wir heute schon bei anderen Tagesordnungspunkten debattiert. Da ist Geld nur ein Baustein, aber eben ein wichtiger Baustein, um angemessen mit seinen Bediensteten umzugehen. Ich sage deswegen, Geld ist nur ein Baustein, weil es mir auch ganz wichtig ist, dass wir alle gemeinsam, dass wir uns hier als Parlament auch mit der erforderlichen Wertschätzung hinter diejenigen stellen, die jeden Tag diesen Staat, der glücklicherweise hervorragend funktioniert, am Laufen halten. Da sind einige Bereiche besonders gefordert, die wir glücklicherweise jetzt noch einmal stärken. Wir stärken aber auch die unteren Einkommensgruppen. Ich habe einige Jahre im Ministerium der Justiz Verantwortung getragen. Das ist einer der ganz wenigen Bereiche, in dem es noch Beamtinnen und Beamte im einfachen Dienst, wie es früher hieß, und jetzt im 1. Einstiegsamt gibt. Ich bin froh, dass wir uns von diesem Begriff gelöst haben; denn der Justizwachtmeisterdienst ist alles andere als ein einfacher Dienst. Da werden jeden Tag schwierige Sicherheitsaufgaben an den Gerichten bewältigt. Hier schlägt die besondere Erhöhung gerade in den unteren Besoldungsgruppen entsprechend zu Buche. Darüber freue ich mich sehr. (Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der AfD) Über das Dienstradmodell haben wir heute auch gesprochen. Das sind alles kleine Bausteine, die aber in einem sich wandelnden Arbeitsmarkt Bausteine sind, um die Attraktivität zu erhöhen. In der Sache habe ich gegen den Entschließungsantrag der CDU auch gar nichts einzuwenden. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn die Tarifparteien noch einmal ein Stück weit einen Baustein für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes schaffen würden. Gleichzeitig bin ich der Auffassung, dass das gerade in die Hände der Tarifparteien gehört. Ich habe das zu Beginn der Rede gesagt, wir haben uns auf ein System der Tarifautonomie verständigt, in dem solche Dinge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zwischen ihren Vertretungen ausgehandelt werden. Ich finde, an dieses System sollten wir an dieser Stelle auch nicht herangehen. Rheinland-Pfalz wird sich solchen Entwicklungen nicht entgegenstellen. Das ist gesagt worden, auch in der angesprochenen Antwort. Insofern hoffe ich, dass sich die Tarifgemeinschaft der Länder hier auch ein Stück weit weiter bewegt. Gleichzeitig glaube ich, dass ein entsprechender Antrag an dieser Stelle nicht das richtige Signal ist. Mit der Tariferhöhung setzen wir das um, was wir zu Beginn der Legislaturperiode auch für diese Legislaturperiode versprochen haben. Verlässlichkeit gerade in diesen Zeiten ist wichtig. Deswegen danke ich für die breite Zustimmung und die Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank. (Beifall der FPD, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächster Redner für die FREIEN WÄHLER ist der Kollege Dr. Drumm.

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Dr. Herbert Drumm FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist fast alles gesagt, also darf ich mich wieder kurz fassen. Wichtig ist vor allem, es handelt sich hier um die übliche und sinnvolle Übernahme des Tarifabkommens der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für die Beamtinnen und Beamten usw. unseres Landes. Wir, die Freien Wähler, freuen uns auch darüber, dass die besonderen Anstrengungen und Belastungen, die dem öffentlichen Dienst im Rahmen der Corona-Pandemie abverlangt wurden und werden – dem wir dafür ausdrücklich danken –, durch eine einmalige Sonderzahlung honoriert werden. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Wir begrüßen ebenfalls die Berücksichtigung der Präzisierungen des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation verschiedener Beamtengruppen. Auch wenn wir uns weitere Verbesserungen zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes gewünscht hätten, wie zum Beispiel die Dynamisierung von Stellenzulagen oder die Gewährung der Pensionsfähigkeit der Zulagen von Polizei und Berufsfeuerwehr, die gerade in der heutigen Zeit Besonderes leisten müssen, werden wir trotzdem dem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Matthias Lammert

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Ende der ersten Beratung. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/2300 – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich darf fragen, ob auch der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion – Drucksache 18/2379 – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss überwiesen werden soll. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu der Tagesordnung: Punkt 4 Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/2313 – Erste Beratung Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Die Fraktion der CDU erhält zusätzlich 3 Minuten und die Fraktion der FREIEN WÄHLER zusätzlich 1 Minute. Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich für die antragstellenden Fraktionen Kollegin Dr. Anna Köbberling von der Fraktion der SPD das Wort.

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Dr. Anna Köbberling SPD

Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf reagieren wir auf ein gravierendes Problem im Ahrtal, das an uns herangetragen wurde und einer schnellen Lösung bedarf. Dabei würde ich Sie gerne alle mitnehmen. Am 14. Juli 2021 hat Rheinland-Pfalz die schlimmste Katastrophe in seiner Landesgeschichte erlebt, als sich eine unglaubliche Flutwelle durch das Ahrtal ergoss. 134 Menschen fanden den Tod, über 10.000 Häuser wurden zerstört, 62 von 73 Brücken wurden beschädigt oder komplett zerstört. Fünf Krankenhäuser, 40 Schulen und 55 Kitas waren betroffen. Man schätzt den Schaden auf insgesamt 18 Milliarden Euro. Schäden von 18 Milliarden Euro wieder zu reparieren, wie lange mag das dauern? Wir wollen, dass das so schnell wie möglich geht und den Betroffenen so schnell wie möglich zumindest ein Stück ihres Alltags zurückgegeben wird. Das Problem dabei ist, dass die Kommunen kaum mit der Auftragsvergabe hinterherkommen. Man schätzt, dass etwa 1.000 einzelne Vergaben notwendig sind. Nach geltendem Recht, also nach dem Mittelstandsförderungsgesetz in Rheinland-Pfalz, ist dafür eine Losvergabe im Unterschwellenbereich notwendig. Das ist der Bereich bis 5,3 Millionen Euro. Das heißt also zum Beispiel, dass beim Wiederaufbau einer Kita alle Gewerke einzeln zu vergeben sind. Das ist ein unwahrscheinlich bürokratischer Aufwand und ein sehr hoher Koordinierungsaufwand, der natürlich zu zeitlichen Verzögerungen führt. Das Mittelstandsförderungsgesetz lässt auch Ausnahmen davon zu, aber nur im Einzelfall und auch nur aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen. Wir möchten gerne eine generelle Ausnahme in dem von mir gerade genannten Unterschwellenbereich schaffen, also bei Aufträgen von unter 5 Millionen Euro, wenn eine besondere Ausnahmesituation vorliegt. Ich glaube, es ist vollkommen unstrittig, dass die hier vorliegt. Wir möchten, dass in diesem Fall die Vergabe auch an einen Generalunternehmer möglich wird. Eine solche Ausnahmesituation soll aber von der Landesregierung definiert, begründet und auch zeitlich und räumlich begrenzt werden. Natürlich könnte man einwenden, dass das Mittelstandsförderungsgesetz vor allem dafür da ist, die mittelständischen Handwerker zu schützen und keine Generalunternehmervergaben zuzulassen, aber das ist hier ein ziemlich theoretisches Problem, weil die mittelständischen Handwerksbetriebe in der Region sowieso so mit Aufträgen ausgelastet sind, dass sie eher Aufträge ablehnen müssen. Zudem soll das Mittelstandsförderungsgesetz weiter vorsehen, dass die Generalunternehmer verpflichtet sind, in angemessenem Umfang Unteraufträge an die mittelständische Wirtschaft zu vergeben. Meine Damen und Herren, die vorgesehene Ermächtigung, durch die Landesregierung räumlich und zeitlich befristete Ausnahmesituationen zu definieren, führt einfach zu einer Beschleunigung des Wiederaufbaus im Ahrtal, weil das sonst administrativ wahrscheinlich überhaupt nicht zu bewältigen ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir legen Ihnen dieses Gesetz heute als Fraktionsgesetz vor, damit es möglichst schnell geht. Ich freue mich auf die Beratungen in diesem Sinne im Ausschuss und auch wieder im Parlament. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist Dr. Helmut Martin für die CDU-Fraktion.

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Dr. Helmut Martin CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben eben gehört, die regierungstragenden Fraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes eingebracht. Man höre und staune, Ziel des Mittelstandsförderungsgesetzes ist es, den Mittelstand zu fördern. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Deshalb heißt das so!) – Deshalb heißt das so. Der Name ist Programm. Warum sage ich das? Das sage ich deshalb, weil wir uns eines klarmachen müssen: Wenn wir an ein Mittelstandsförderungsgesetz inhaltlich herangehen, dann gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten, zwei Richtungen, entweder die Mittelstandsförderung wird verbessert, oder die Mittelstandsförderung wird verschlechtert. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf dient definitiv nicht der Verbesserung der Mittelstandsförderung. (Beifall der CDU) Deshalb müssen wir genau hinschauen. Genau hinschauen heißt aber nicht – das will ich ganz klar sagen –, dass der Ansatz des Entwurfs falsch wäre. Auch wir sehen natürlich die Notwendigkeit, den Kommunen in den betroffenen Flutgebieten zu helfen, mit der Ausnahmesituation fertigzuwerden. Wenn wir dort das Verwaltungshandeln erleichtern können, dann ist das unser gemeinsames Ziel. Man muss aber diese grundlegende Weichenstellung, dass nämlich das Ziel des Gesetzes und damit die Mittelstandsförderung auf der anderen Seite ein Stück weit untergraben wird, natürlich bei der Würdigung des Entwurfs mit berücksichtigen. Erst recht, weil das Gesetz auch dann gilt, wenn wir nicht über die Ahr, sondern vielleicht über andere Fälle reden, bei denen es etwas zweifelhafter sein könnte, wie gravierend die Situation ist. Um was geht es? Die Soziale Marktwirtschaft legt großes Augenmerk auf einen ordnungspolitischen Rahmen, der einen fairen und breiten Wettbewerb sicherstellt. Dazu gehört auch, dass auch kleine und mittlere Unternehmen, also der typische Mittelstand, eine reelle Chance auf Teilnahme am Wettbewerb haben. Das liegt im essenziellen, langfristigen Interesse unserer Gesellschaft; denn darauf, auf einem starken Mittelstand, basiert zum großen Teil unser Wohlstand. Außerdem führt Wettbewerb zu günstigeren Konditionen für den Auftraggeber. Wenn die öffentliche Hand – wir haben das eben gehört – etwas größere Bauaufträge vergibt, dann folgt aus diesem Grundsatz des breiten und fairen Wettbewerbs, dass der Auftrag nicht an einen einzigen Alleinunternehmer zu vergeben ist, der dann die verschiedene Gewerke als Subunternehmer beauftragt, sondern dass teilbare Leistungen separat ausgeschrieben werden, damit sich auch kleinere Handwerksunternehmen oder Bauunternehmen selbst bewerben können, für die sonst das Gesamtvorhaben insgesamt zu groß wäre. Meine Damen und Herren, das bedeutet, der Grundsatz der Einzelvergabe, also der sogenannten Losvergabe, ist das gesetzlich vorgegebene Leitbild, das oberhalb der Schwellenwerte daher sogar europarechtlich vorgegeben ist und eine Ausprägung auch im rheinland-pfälzischen Mittelstandsförderungsgesetz gefunden hat. Einzelvergabe vor Gesamtvergabe, Generalunternehmer nur in begründeten Ausnahmefällen, das ist der gesetzliche Grundsatz. (Beifall der CDU) Verwaltungen als Auftraggeberseite sympathisieren allerdings, und zwar nicht nur in Krisensituationen wie an der Ahr, häufig mit der Gesamtvergabe, weil es einfacher erscheint, wenn nur an einen vergeben wird, der dann die ganze lästige Koordination und Regie selbst übernimmt. Das ist ein immer wieder beobachtetes Phänomen und beschäftigt ganze Disziplinen von Vergaberechtlern. Die Gerichte beurteilen allerdings solche Abweichungen vom gesetzlichen Leitbild aus den eingangs geschilderten grundsätzlichen Erwägungen heraus kritisch. Dies genauso wie die Rechnungshöfe; denn teurer wird die Vergabe nun einmal bei Generalunternehmern. Deshalb gilt die Ausnahme nur dann, wenn es wirtschaftliche oder technische Gründe erfordern. Nur dann ist die Gesamtvergabe an einen Generalunternehmer zulässig, und zwar – das ist sehr wichtig – auch schon nach geltender Rechtslage. Der Gesetzentwurf sieht nun eine Regelung vor, wonach die Landesregierung – Kollegin Köbberling hat es eben gesagt – feststellen kann, dass eine sogenannte besondere Ausnahmesituation vorliegt. Dies mit der gravierenden Folge, dass der gesetzliche Grundsatz nicht mehr gilt und Gesamtvergaben ohne weitere Begründung möglich sind. Mit andern Worten: Wenn die Landesregierung meint, die Voraussetzungen würden vorliegen, dann kann sie das gesetzliche Leitbild aushebeln, und der Mittelstand hat das Nachsehen zugunsten vermeintlicher Verwaltungsvereinfachungen. Das heißt nicht, um es deutlich zu sagen, dass ich der Regierung das unterstellen würde. Ich will nur einmal die Systematik deutlich machen. (Staatsminister Roger Lewentz: Aha!) Das muss uns als Abgeordnete zu denken geben, zumindest wenn wir einen gewissen Anspruch an uns als Gesetzgeber haben, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Das ist schon eine Frage, wie ich meinen Job hier verstehe und eine Frage des Zusammenspiels der Gewalten. Ein Gesetzgeber, der erst ein Gesetz mit einem klaren Grundsatz macht (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) und dann im gleichen Gesetz der Exekutive die Möglichkeit einräumt, den gesetzlichen Grundsatz allein ohne Mitwirkung des Parlaments beiseitezuschieben, nimmt sich selbst nicht ernst, sondern duckt sich weg, meine Damen und Herren. Deshalb sieht aus gutem Grund, nur um einmal einen Vergleich zu zeigen, auch das Infektionsschutzgesetz vor, dass der Bundestag und nicht die Bundesregierung über das Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite entscheidet. Erst nach der Entscheidung des Parlaments kann die Regierung die Details regeln. Wir als CDU-Fraktion meinen, dass solche zentralen Fragestellungen, mit denen, wie hier im Entwurf, die eigentliche gesetzliche Regelung suspendiert wird, nur vom Gesetzgeber selbst geklärt werden sollen. (Beifall der CDU) Nur dann ist nämlich sichergestellt, dass in öffentlicher Debatte geklärt wird, ob tatsächlich die Voraussetzungen für einen Vorrang der Verwaltungserleichterung vor der Mittelstandsförderung vorliegen. Dann wird auch in öffentlicher Debatte geklärt, wie die zeitlichen und räumlichen Begrenzungen sind. Das soll nicht allein der Exekutive überlassen bleiben. Das ist für uns ein zentraler Punkt im Entwurf, der hoffentlich aber – Sie haben angedeutet, Sie möchten alle mitnehmen – im Rahmen der Ausschussberatungen noch gelöst werden wird. Andere Bedenken würden wir dann zurückstellen, obwohl man natürlich durchaus fragen kann, ob die geltende Rechtslage gerade in einer Krisensituation wie der Ahr nicht auch jetzt schon die Generalunternehmervergabe zulassen würde. Man kann auch fragen, warum man das nicht vielleicht, so wie andere Vergabeerleichterungen, letztlich durch Verwaltungsschreiben hätte klarstellen können. Das sind lauter Fragen, die wir zurückstellen, wenn wir die andere zentrale Frage, wo wird entschieden, einvernehmlich hinbekommen. Da bin ich ganz zuversichtlich. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist Fabian Ehmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Fabian Ehmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den von der Hochwasserkatastrophe stark betroffenen Kommunen müssen viele Schulen, Kitas, öffentliche Gebäude und Infrastruktur wiederaufgebaut werden. Wir haben das eben in der Debatte schon gehört. Diesen Bedarf gehen wir heute mit der vorgelegten Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes an. Mit dieser Gesetzesänderung handeln wir pragmatisch und beschleunigen den Wiederaufbau in den Hochwassergebieten; denn die von der Flut schwer betroffenen Kommunen können nun durch die zeitliche und räumliche Ausnahme auf Vergabeschritte verzichten. Die Kommunen haben durch diese Änderung die Möglichkeit, bei Ausschreibungen Lose zusammenzufassen oder sogar Generalunternehmer zu beauftragen. Das heißt ganz konkret, dass weniger Unterlagen erstellt, weniger Ausschreibungen durchgeführt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betroffenen Kommunen deutlich entlastet werden. So beschleunigen wir mit pragmatischer Politik den Wiederaufbau vor Ort; denn wir stehen fest an der Seite der Menschen in den Flutgebieten. Es ist uns wichtig, dass bei der Änderung die hohen Standards bei der Vergabe erhalten bleiben. Die Bedingungen, die zwischen den öffentlichen Auftraggebern und den Generalunternehmern vereinbart werden, gelten auch als Maßstab für alle unterbeauftragten Unternehmen. Auch für die Unternehmen, die beauftragt werden, kann vieles schneller gehen. Diese Dynamik ist nicht zu unterschätzen. Es gewinnen sowohl die Menschen vor Ort in den betroffenen Kommunen in den Hochwassergebieten als auch die Unternehmen vor Ort. Die Vorteile dieser Gesetzesänderung liegen also auf der Hand. Sie ist zunächst räumlich und zeitlich begrenzt. Das sehen wir als Grüne und auch als regierungstragende Fraktion positiv. Wir freuen uns, wie eben schon angekündigt, auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist für die AfD-Fraktion die Kollegin Nieland.

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Iris Nieland AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Die Katastrophe des 14. Juli des vergangenen Jahres hat im Ahrtal eine beispiellose Zerstörung angerichtet. Alle Maßnahmen für den Wiederaufbau stellen natürlich auch die öffentliche Verwaltung vor große Herausforderungen. Angesichts des enormen Volumens aller Schäden war letztlich nicht zu erwarten, dass das alles reibungslos läuft, mehrere Tausend Einzelmaßnahmen, von der Straßenbeleuchtung bis zur Grundschule, allein für das Straßennetz 250 Millionen Euro, insgesamt Maßnahmen in der Größenordnung von Milliarden. Dass aber mehr als ein halbes Jahr nach der Katastrophe noch so vieles im Argen liegt, macht aufmerksam und sorgt für Handlungsbedarf. Zwar hat man Behelfe eingerichtet, und Straßen und Brücken wurden notdürftig instand gesetzt, aber ein echter Wiederaufbau scheint gerade erst zu beginnen. Infolgedessen schreiben die Koalitionsfraktionen zu ihrem Gesetzentwurf selbst: „Vor dem Hintergrund des Schadensausmaßes lässt sich selbst nach mehr als fünf Monaten seit dem Ereignis in vielen Bereichen eine gewisse Normalität in den Verwaltungsabläufen noch nicht feststellen.“ Vor diesem Hintergrund besteht insbesondere die Gefahr, dass Unternehmen darüber nachdenken, abzuwandern, anstatt wieder aufzubauen. Diese Diskussion haben wir gesehen – sie läuft zum Beispiel am Unternehmensstandort ZF – und sorgt für erhebliche Unruhe bei den Arbeitnehmern und ihren Familien. Wir als AfD haben deswegen schon frühzeitig eine besondere Wirtschaftszone Ahrtal nachgefragt, weil man im Rahmen einer solchen Einschätzung für das Ahrtal besonders geeignete Ausnahmeregelungen für eine zukunftsweisende wieder zu erzielende Attraktivität des Standorts Ahrtal hätte schaffen können. Die Landesregierung hatte sich dagegen entschieden. Unter anderem schrieb lich führt die Einführung von Ausnahmeregelungen und Sondertatbeständen Jetzt schlagen die Koalitionsfraktionen aber selbst eine Ausnahmeregelung für das Ahrtal vor. Von den Ausnahmen soll nun allerdings noch nicht einmal direkt die Wirtschaft profitieren, sondern erst einmal die Landesregierung bzw. die öffentlichen Auftraggeber. Die Vergabe öffentlicher Aufträge, etwa für den Neuaufbau der Infrastruktur, soll vereinfacht werden. Also einmal Nein, und nun doch Ja, jedenfalls ein bisschen. Wir freuen uns jedenfalls, dass unser frühzeitiger Antrag (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD) nun doch eine gewisse Umsetzung erfährt. In der Sache geht es darum, auf die vorgeschriebene mittelstandsfreundliche Aufteilung von Aufträgen in Fach- und Teillose im Ahrtal weitgehend zu verzichten. Das macht die zusammengefasste Vergabe von Losen und Gewerken und selbst die Beauftragung eines Generalunternehmers möglich. Man hofft, so den Aufbau schneller bewerkstelligen zu können. Natürlich muss man hier die Belange des Mittelstands sehr genau abwägen, aber insgesamt sehen wir dem Anliegen im Sinne der Menschen vor Ort im Ahrtal mit Wohlwollen entgegen, und wir erwarten eine intensive Diskussion im Fachausschuss, insbesondere zu den Fragen einer zeitlichen und örtlichen Begrenzung. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion der Kollege Wink.

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Steven Wink FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Juli 2021 wurden Teile des Nordens und Westens unseres Landes durch die immense Flut in einem unbeschreiblichen Ausmaß zerstört. Gleich zu Beginn gab es neben staatlichen Hilfsmaßnahmen große Hilfsbereitschaft durch Bürgerinnen und Bürger aus ganz Deutschland, die vor Ort mit eigener Kraft bei den Arbeiten unterstützt haben. Hierfür darf ich heute im Namen der FDP-Fraktion nochmals Danke sagen. – Das vorab. Staatliche Einrichtungen sowie kommunale Gebietskörperschaften stehen nun aber vor nie dagewesenen Herausforderungen. Die notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Infrastruktur erfordern eine Vielzahl von öffentlichen Aufträgen. Normalität ist aufgrund des großen Schadensausmaßes bis heute in den Verwaltungen noch nicht wieder eingekehrt. In Anbetracht der Schäden wird es auch weiterhin notwendig sein, in sehr kurzer Zeit eine Vielzahl von Maßnahmen, insbesondere Baumaßnahmen, in die Wege zu leiten. Obwohl in diesem Zusammenhang die Maßnahmenpläne, die nach Bestimmung der Aufbauhilfe 2021 zu erstellen sind, noch nicht vollständig vorliegen, lässt sich bereits die Gesamtzahl kleinerer und mittlerer Baumaßnahmen für kommunale Einrichtungen und Infrastruktur auf mehrere Tausend schätzen. Angesichts dieser Tatsache sind die Vergabestellen in den betroffenen Kommunen schlichtweg überfordert. Der vergaberechtliche Grundsatz der Losvergabe verschärft die Situation noch weiter; denn dieser besagt, dass Leistungen in Lose aufzuteilen und getrennt zu vergeben sind, jedoch sind Zusammenfassungen von Losen bis hin zu Generalunternehmervergaben in Ausnahmefällen zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Hinsichtlich der Frage, aus welchen wirtschaftlichen und technischen Gründen von der losweisen Vergabe von öffentlichen Aufträgen abgewichen werden kann, bestehen in Literatur und Rechtsprechung unterschiedliche, teils konträre Auffassungen. Dies führt in der Vergabepraxis zu einem formalen Aufwand für Einzelfallprüfungen und zu einem Rechtsrisiko oder zur Beanstandung durch Prüfungsinstanzen. Dazu kommt, dass der Rechnungshof in unserem Land, wie auch in anderen Ländern und im Bund, Generalunternehmervergaben sehr kritisch gegenübersteht. Hinzu kommt, dass Koordinationsschwierigkeiten aufgrund von Termindruck für die Abweichung vom Grundsatz der Losvergabe oftmals nicht als ausreichende Begründung gewertet werden können. Aufgrund der drohenden Überlastung der Vergabestellen, der besonderen Dringlichkeit der Baumaßnahmen in den durch die Flut betroffenen Gebieten und den rechtlichen Unsicherheiten der bisherigen Ausnahmefallregelungen bringen die Ampelkoalitionäre heute gemeinsam dieses Gesetzesvorhaben auf den Weg. Mit der Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes soll die Landesregierung die Möglichkeit erhalten, besondere Ausnahmesituationen in bestimmten Regionen örtlich und zeitlich begrenzt auszusprechen. Die Bestimmung der örtlichen und zeitlichen Begrenzung kann hierbei auf das für das öffentliche Auftragswesen zuständige Ministerium übertragen werden, welches mit den für Kommunalrecht und für Finanzen zuständigen Ministerien darüber entscheidet. Hierdurch werden die öffentlichen Auftraggeber von der administrativ aufwendigen Begründungspflicht und den damit einhergehenden Rechtsrisiken befreit. Die im Fall der Ausnahmesituation beauftragten Generalunternehmer werden durch das Gesetz dazu verpflichtet, in angemessenem Umfang Unteraufträge an Unternehmen des Mittelstands zu vergeben. Diese dürfen hierbei keine ungünstigeren Bedingungen auferlegen als zwischen dem Generalunternehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart wurden. Auf diese Weise wird die Anzahl der Vergabeverfahren und somit die Belastung der Vergabestellen reduziert. Gleichzeitig wird man der Dringlichkeit der zahlreichen Bauvorhaben gerecht, und ein zeitlicher Verzug des Wiederaufbaus kann verhindert werden. Vor allem in den von der Flutkatastrophe betroffenen Gebieten ist ein schnelles Vorgehen bei wichtigen Bauvorhaben von extrem großer Bedeutung, um die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Infrastruktur wiederherzustellen. Wie der Name des Gesetzes und meine Ausführungen schon verdeutlichen, soll durch dieses Verfahren trotz Generalunternehmervergabe der Mittelstand unterstützt werden, indem Unteraufträge in angemessenem Umfang an solche Unternehmen durch den Generalunternehmer vergeben werden. Mit dem Gesetz können somit in den von der Flutkatastrophe betroffenen Gebieten Vergabeverfahren beschleunigt, Bauprojekte vorangetrieben und mittelständische Unternehmen eingebunden werden, wodurch gleichzeitig eine Überlastung der Verwaltung verhindert wird. Wir freuen uns dennoch auf eine ausführliche Diskussion im Ausschuss. Ich denke, wir werden uns in diesem Thema einig, gerade für die Region und die Menschen, die dort leben. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Freien Wähler der Abgeordnete Wefelscheid. Sie haben 6 Minuten.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe jetzt zwar 6 Minuten Zeit, aber angesichts der fortgeschrittenen Zeit möchte ich mich doch ein bisschen kürzer fassen, (Beifall des Abg. Michael Frisch, AfD –

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Martin Haller SPD

Sehr gut, Stephan! Sehr guter Einstieg! Vielversprechend!) wenngleich mein Pressesprecher not amused ist, wenn ich das nicht verlese, weil er mit diesen Dingen arbeitet. Wir wollen betrachten, was Herr Dr. Martin gesagt hat. Er sagte, das Mittelstandsförderungsgesetz hat eigentlich zum Ziel, den Mittelstand zu fördern. Es mutet natürlich schon ein Stück weit merkwürdig an, wenn man sozusagen die Ausnahme von der Zielsetzung des Gesetzes in dieses Gesetz hineinschreibt. Das macht eigentlich keinen Sinn. Gleichwohl, was wäre die Alternative? Das wäre, ein Gesetz neben dieses Gesetz zu machen. Auch absurd. Insofern ist es eigentlich schlüssig, wenn man die Zielsetzung verfolgt – die ich teile –, das Verfahren zu beschleunigen, damit die Verwaltungsabläufe jetzt zügig in Gang gesetzt werden und man das dann im Rahmen einer Änderung der Mittelstandsförderung auch so vollzieht. Wie gesagt, die Zielsetzung begrüßen wir ausdrücklich. Ich komme aus der Kommunalpolitik. Es gibt eigentlich nichts Schlimmeres, als Ausschreibungsverfahren, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Willkommen im Klub!) wenngleich es – an die Liberalen gerichtet – sinnvoll ist, dass es diese Regelungen so gibt. Wenn man aber beschleunigen und im Ahrtal schnell dazu kommen will, dass die Infrastruktur in Gang gesetzt wird, dann wird man nicht umhinkommen, auch auf Generalunternehmer zurückgreifen zu müssen. Insofern bin ich Ihnen dankbar. (Der Redner wendet sich an Staatsministerin Daniela Schmitt) Ich vermute – Sie haben eben genickt –, es kommt aus Ihrem Hause. Ich habe vorhin gehört, es ist als Fraktionsgesetz eingebracht worden, um das Verfahren abzukürzen, aber irgendeinen Urheber wird es haben. (Abg. Martin Haller, SPD: Wir schreiben das selbst! – Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD – Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) – Sie schreibt es selbst. Jetzt wollte ich den Urheber loben. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Herr Haller!) Vielleicht kannst Du mir auf die Sprünge helfen, wer den Text geschrieben hat; (Abg. Martin Haller, SPD: Siehst Du diese Augenringe! – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) denn es gibt eine Stelle, die der Kollege vorhin schon einmal erwähnt hat und die ich besonders begrüße: In dem neuen § 7 Abs. 3 wurde daran gedacht, auch den Abs. 2 Satz 4 für entsprechend anwendbar zu erklären. Darin steht nämlich, dass beauftragte Generalunternehmen zu verpflichten sind, „in angemessenem Umfang Unteraufträge an Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft zu vergeben, soweit die vertragsgemäße Ausführung dem nicht entgegensteht“ und – das ist mir besonders wichtig – den unterbeauftragten Unternehmen „keine ungünstigeren Bedingungen“ aufzuerlegen als zwischen ihnen und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind. Warum betone ich diesen Punkt so? Ich habe in meinen zurückliegenden Jahren als Rechtsanwalt viele Bausachen gemacht und Subunternehmer vertreten. Häufig ist es so, dass den Letzten in der Kette die Hunde beißen. Ich will jetzt nicht gegen Generalunternehmer sprechen. 99,9 % von ihnen sind rechtschaffend. Es gibt aber nun einmal auch ein paar schwarze Schafe. Da läuft das so, es wird versprochen, dann wird die Leistung erbracht, aber die Rechnungen werden nicht bezahlt, obwohl sie fällig sind. Es werden irgendwelche Mängelrügen gemacht, dann geht es vor Gericht, dann gibt es irgendwelche krummen Vergleiche, und darüber geht dann der Subunternehmer kaputt. Deswegen ist es sehr wichtig – bitte das Lob an den ausrichten, der den Gesetzestext geschrieben hat –, (Heiterkeit des Abg. Martin Haller, SPD) dass er diesen Verweis darin mit aufgenommen hat. Vielleicht kannst Du mir danach sagen, wer ihn geschrieben hat. Diesen Punkt, den Herr Dr. Martin angesprochen hat, müssten wir im Ausschuss noch einmal vertiefen: die Sinnhaftigkeit – oder nicht – dessen, dass die Landesregierung die richtige Stelle ist, die durch Beschluss zu entscheiden hat, inwiefern diese Sonderregelung greifen soll oder nicht. Ich habe dazu eine Meinung, die ich an der Stelle jetzt aber nicht kundtun möchte; denn, Herr Martin, das wollen wir im Ausschuss vertiefen, und sonst wird es dort langweilig. Dem Grunde nach muss ich allerdings an die Regierung gerichtet sagen, es ist der richtige Impuls. Wir stehen im Grunde an Ihrer Seite. Die Details machen wir dann im Rechtsausschuss. Es ist aber richtig, dieses Verfahren über einen Fraktionsantrag zu machen, damit es beschleunigt auf den Weg gebracht werden und am Ende des Tages auch schnell die Umsetzung vor Ort erfolgen kann. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) Das sind 4 Minuten; zwei eingespart. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der SPD)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung darf ich Staatsministerin Schmitt das Wort erteilen.

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Daniela Schmitt

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Abgeordneter Wefelscheid, ich glaube, der Urheber dieser Gesetzesinitiative ist der gemeinsame Wille der regierungstragenden Fraktionen, (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Der versetzt Berge!) dass wir gemeinsam den Wiederaufbau im Ahrtal möglichst beschleunigt gestalten möchten und können. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Sehr richtig!) Meine Damen und Herren, die Flutkatastrophe im Ahrtal ist in der Tat ein Einschnitt in die Geschichte unseres Bundeslandes. Die Ausmaße übersteigen vieles, was wir bisher gekannt haben. Das menschliche Leid ist kaum zu begreifen. Wir reden über Tote, Verletzte und über Nacht hinweggeschwemmte und zerstörte Lebensentwürfe. Die Schäden an der öffentlichen Infrastruktur können wir hingegen sehr klar erfassen. Auch sie sind beispiellos, egal ob wir über die überregionale Infrastruktur oder die Infrastruktur der betroffenen Kommunen sprechen. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Unsere kommunalen Verwaltungen sind sehr gut aufgestellt, aber, meine Damen und Herren, auf ein solches Ereignis können sie trotzdem niemals vorbereitet sein. Deswegen halte ich es für die Pflicht der Landespolitik, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Verwaltungen schnell und konsequent zu unterstützen. Deswegen müssen Prozesse vereinfacht und beschleunigt werden, um hier Handlungsfähigkeit zu haben. Ich begrüße daher den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes ausdrücklich. Meine Damen und Herren, wir haben mit dem bisher uns zur Verfügung stehenden Instrumentarium im Juli direkt reagiert. Bereits am 19. Juli 2021 und damit wenige Tage nach der verheerenden Flut habe ich das Haushaltsvergaberecht für Beschaffungen, die zur Bewältigung der unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Flutkatastrophe dienen, ausgesetzt. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, aber auch Kommunalverantwortliche konnten schnell und einfach Unternehmer beauftragen, Schutt abzuräumen oder kleinere und größere Reparaturen zu vergeben. Die Stadt Sinzig konnte drei Tage nach der Jahrhundertkatastrophe ein Unternehmen mit der Instandsetzung der Wasserleitungen unter der Ahr beauftragen, und nach drei Tagen konnten sich die Flutopfer nach den kräftezehrenden Aufräumarbeiten wieder unter die eigene Dusche stellen. Ein normales Vergabeverfahren kann mehrere Monate dauern. Deswegen ist es wichtig, dass wir das Vergaberecht in den betroffenen Regionen stark vereinfacht haben. Meine Damen und Herren, in Anbetracht der schieren Masse der anstehenden Vergaben zum Wiederaufbau der Region reichen diese Erleichterungen aber noch nicht aus. Ich bin auch meinem Kollegen Roger Lewentz dankbar. Er ist viel in der Region unterwegs und führt viele Gespräche mit den Vertreterinnen und Vertretern, und die Rückmeldungen waren immer wieder, wo wir noch weitere Erleichterungen schaffen können. Meine Damen und Herren, mit dem Wiederaufbauprogramm 21 und den zu erstellenden Maßnahmenplänen der Kommunen hat sich dann auch noch einmal in aller Deutlichkeit gezeigt, in welchem Ausmaß insbesondere Bauprojekte wie die Kitas, die Schulen oder auch Sportstätten in den nächsten Jahren zu bewältigen sind. Das lässt sich gerade in der besonders betroffenen Region der Verbandsgemeinde Altenahr oder auch der Stadt Bad NeuenahrAhrweiler – um nur die schwerwiegendsten zu nennen – kaum mit den vorhandenen Kapazitäten bewerkstelligen. Wir müssen daher andere, weitere Instrumente zur Verfügung stellen, um die anstehenden Vergaben zu beschleunigen und einen schnellen Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur zu gewährleisten, jedenfalls dort, wo wir es können, im sogenannten Unterschwellenbereich, der bei den Bauvergaben bis 5,38 Millionen Euro reicht und in dem sich der wesentliche Teil der anstehenden kommunalen Bauvergaben abspielen dürfte. Ziel des Gesetzentwurfs der Fraktionen ist es daher, den Grundsatz der Losvergabe, das heißt die vergaberechtliche Aufteilung eines Bauprojekts, zu lockern. Für die Wiederaufbauphase nach der Flutkatastrophe soll durch den Gesetzentwurf die Möglichkeit der zusammengefassten Vergabe von Gewerken bis hin zur Vergabe an einen Generalunternehmer zugelassen werden. Was bedeutet das aber konkret? In diesem Hohen Hause sitzen viele Menschen, die auch kommunalpolitische Verantwortung tragen, und Sie wissen, dass eine Kommune im Regelfall Dutzende Ausschreibungen für verschiedene Gewerke auf den Weg bringen muss. Wenn wir uns nur einmal den Bau einer Kita vor Augen führen, beginnt es mit den Erdarbeiten und geht über die Statik bis hin zu den Malerarbeiten, und das ist in dieser aktuellen, dieser besonderen Situation kaum leistbar. Nach geltender Rechtslage ist eine Abweichung von dem Grundsatz der Losvergabe nur bei Vorliegen von wirtschaftlichen oder technischen Gründen zulässig, was im Einzelfall zu begründen ist und letztendlich komplizierte Rechtsfragen aufwirft. Deswegen findet diese Regelung kaum Anwendung, und genau hier setzt der Entwurf der Fraktionen an, der diese Abweichung vom Grundsatz der Losvergabe in Ausnahmesituationen wie aktuell nach der Flutkatastrophe erlaubt und – ich betone es noch einmal – zeitlich und örtlich klar begrenzt. Mir ist es dabei noch einmal sehr wichtig, dass bei diesen Generalunternehmervergaben auch mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe von den Generalunternehmern einbezogen werden. Deswegen, lieber Herr Dr. Martin, glaube ich, man kann diese Sorge schon ein Stück weit nehmen, weil der Gesetzentwurf ausdrücklich eine solche Einbeziehung vorsieht. Ich möchte auch noch einmal betonen, unsere Handwerksbetriebe und unsere Mittelständler leisten an der Ahr eine sehr gute, teilweise aufopferungsvolle Arbeit. Oftmals sind und waren sie auch selbst betroffen. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktionen komplettiert unsere bereits ergriffenen Maßnahmen, um einen möglichst schnellen Wiederaufbau der betroffenen Region zu ermöglichen. Er gibt den Vergabestellen insbesondere in den betroffenen Kommunen ein weiteres Instrument zur Beschleunigung und Entbürokratisierung der Vergabeprozesse an die Hand, und ich glaube abschließend, wir sind uns doch alle darin einig, dass wir gemeinsam alle Maßnahmen ergreifen sollten, um den Wiederaufbau an der Ahr beschleunigt zu gestalten. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Schmitt

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/2313 – an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe nun der Tagesordnung auf: Punkt 5 Vorschlag des Rechtsausschusses für die endgültige Fassung gemäß Beschluss des Landtags vom 18. Mai 2021 (Nummer V der Drucksache 18/2) Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/2331 – Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr. Helmut Martin, den ich zunächst um seinen Bericht bitten möchte.

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Dr. Helmut Martin CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit einer Geschäftsordnung legt das Parlament, legen wir die Regeln fest, nach denen unsere parlamentarische Arbeit in den nächsten Jahren organisiert werden und ablaufen soll. Schon daraus folgt, dass einer Geschäftsordnung durchaus nicht unerhebliche Bedeutung zukommt, auch wenn die Öffentlichkeit es selten beachtet. Ein Blick auf die Tribüne ist der beste Beweis. Der Landtag hatte in seiner konstituierenden Sitzung im Wesentlichen die bisherige Geschäftsordnung als Vorläufige Geschäftsordnung auch für die neue Legislaturperiode beschlossen und den Rechtsausschuss beauftragt, einen Vorschlag für eine endgültige Fassung zu erarbeiten. Dazu hat der Rechtsausschuss einen Unterausschuss mit acht Mitgliedern eingesetzt. Dieser Unterausschuss hat in fünf Sitzungen mögliche Änderungen beraten und entsprechende Vorschläge erarbeitet. Dem Gesamtvorschlag hat sich der Rechtsausschuss letzte Woche angeschlossen, und der liegt Ihnen nun zur Beschlussfassung vor. So ungefähr steht das auch in der Vorbemerkung der Beschlussempfehlung; ich möchte aber noch ein paar Aspekte kurz ansprechen, die sich hinter diesen eher dürren Zeilen verbergen. Die acht Mitglieder, die ich im Rund doch wenigstens einmal erwähnen möchte, waren die Abgeordneten Haller, Spies, Brandl, Schellhammer, Lohr, Fernis und Wefelscheid, und ich durfte den Vorsitz dieses Unterausschusses übernehmen. Zu den fünf offiziellen Sitzungen gab es noch mehrere informelle Abstimmungen und Gespräche, und es gab – das möchte ich ausdrücklich sagen – eine großartige Unterstützung durch den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags. Dafür danke ich an dieser Stelle ausdrücklich, und zwar ihr persönlich, aber auch stellvertretend für das ganze Team des Wissenschaftlichen Dienstes, Frau Direktorin Molka, die nicht nur bei allen Sitzungen dabei war, sondern auch sichergestellt hat, dass unsere zahlreichen Bitten um Stellungnahmen immer fristgerecht bearbeitet wurden. Insgesamt gab es über 20 Gutachten oder Stellungnahmen, einmal länger, einmal kürzer. Ich habe irgendwann bei 20 plus aufgehört zu zählen. Es war echt viel Arbeit, es hat uns aber total geholfen. Deswegen ein ganz herzliches Dankeschön an dieser Stelle! (Beifall im Hause) Ausgangspunkt der Arbeit war ein Katalog von Änderungen, die die Landtagsverwaltung vorgeschlagen hat. Das waren überwiegend rechtstechnische Dinge, aber es war schon einmal ein wichtiger Einstieg. Außerdem hatten wir uns vereinbart – ich nenne es einmal ein Wunschprogramm der einzelnen Fraktionen – zu sammeln, das heißt jede Fraktion konnte ihre eigenen Änderungsvorstellungen zu Papier bringen, und dann wurden sie in die Diskussion eingebracht. In dieser Diskussion sind natürlich nicht alle Anregungen auch zu Änderungsvorschlägen fortentwickelt worden. Manche der Anregungen oder Ideen konnten schon durch die Beleuchtung der Vor- und Nachteile der aktuellen Rechtslage erledigt werden und wurden dann nicht weiter vertieft. Es gab aber auch Vorschläge, wo es schlicht keine Mehrheit gab für diejenigen, die den Vorschlag eingebracht haben. Das ist auch ganz natürlich; denn es gibt kein Vertun: Die Fraktionen und damit deren Vertreter im Ausschuss haben nicht immer dieselben Interessen, wenn es um Geschäftsordnungsfragen geht. Das mag man parlamentstheoretisch bedauern, es ist aber den unterschiedlichen Funktionen in der parlamentarischen Demokratie geschuldet und auch hinzunehmen. Wichtig war – das möchte ich ausdrücklich betonen –, dass trotz dieser Unterschiede immer betont offen und sachorientiert diskutiert wurde und alle Verständnis für die Argumente des anderen gezeigt haben. Es waren wirklich gute, es waren gehaltvolle Diskussionen, und dafür danke ich allen Mitgliedern des Ausschusses sehr herzlich. (Beifall im Hause) Es wurde eine ganze Menge geändert, wenn man es sich einmal anschaut. Ich möchte nur einzelne Aspekte etwas herausstellen. Wir haben einige allgemeinere Veränderungen vorgenommen, zum Beispiel dass weniger Verweise im Text sind und dafür mehr Definitionen inklusive am Ende eine Tabelle mit Begriffsklärungen. Das erleichtert die Lesbarkeit und das Verständnis. Wir haben eine Regelung ergänzt zur Abwahl von Ausschussvorsitzenden, wir haben Regelungen ergänzt zur digitalen Durchführung von Sitzungen, und wir haben auch dem Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ Rechnung getragen und dort einen ausdrücklichen Anspruch formuliert. Wir haben Fristen harmonisiert, und wir haben einzelne, in der Parlamentspraxis besonders wichtige Instrumente ausführlicher nachjustiert. Ich nenne beispielhaft die Kurzintervention. Dort bleibt es bei den 2 Minuten und nicht, wie in der letzten Legislatur, 3 Minuten. Außerdem haben wir geklärt, wie viele Kurzinterventionen denn ungefähr der Parlamentsdebatte guttun. Wir haben einmal eine Zahl in die Geschäftsordnung hineingeschrieben, aber ich sage auch ganz deutlich dazu, immer als Vermutungsregel. Das bedeutet, der Präsidentin/dem Präsidenten kommt schon eine herausgehobene Verantwortung bei der Sitzungsleitung zu. Darüber waren wir uns im Ergebnis aber auch einig, und das ist auch richtig so. Wir schaffen einen Rahmen, wir geben Leitlinien, aber letztlich muss es von der Verhandlungsführung, von der Sitzungsleitung mit dem nötigen Fingerspitzengefühl umgesetzt werden. Dafür sollte Raum bleiben. Wir haben auch geklärt, dass jedes Mitglied des Hohen Hauses pro Besprechungsgegenstand in der Regel nur zwei Kurzinterventionen geltend machen kann. Ich denke, das ist praxisgerecht und wird dem Ansinnen nach einer lebhaften, aber trotzdem zielführenden Parlamentsdebatte gerecht. Ich möchte noch die Kleinen Anfragen erwähnen. Das war auch noch ein durchaus intensiv diskutiertes Thema. Wir haben tolle statistische Auswertungen bekommen, die sehr erhellend waren. Dazu ist festzustellen, es gibt ein gewisses Ungleichgewicht in der Zahl der Kleinen Anfragen. Wir haben lange darüber gesprochen, wie wir damit umgehen sollen, und haben, wie ich finde, eine schöne Regelung gefunden, die zum einen gewisse Signale sendet, ohne aber das auch im verfassungsrechtlichen Rahmen zu sehende Auskunftsrecht des oder der einzelnen Abgeordneten zu sehr einzuschränken. Wir haben eine Art Richtschnur in der Geschäftsordnung verankert, und ich denke, das ist gut. Wichtig ist, wir haben Präzisierungen bei den Anforderungen an Kleine Anfragen formuliert, was die inhaltliche Ausgestaltung angeht. Insofern sind wir auch da ein Stück weitergekommen. Wir haben dann – das will ich auch noch kurz erwähnen – darüber gesprochen, was wir mit den Frageformaten, der Fragerunde machen. Mündliche Anfragen bleiben erhalten. Darauf wurde von Einzelnen gesteigerter Wert gelegt, sage ich einmal. Sie sind als Format erhalten geblieben, sollen aber künftig nur noch am dritten Plenartag einer Sitzungseinheit regelmäßig kommen, wenn es der Ältestenrat so möchte. Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass wir dieses Instrument auch in ein neu eingeführtes Optionsrecht für die Fraktionen eingebettet haben. Ich glaube, es ist eine echte Neuerung nicht nur für Rheinland-Pfalz, sondern darüber hinaus, dass wir gesagt haben, die Aktuelle Debatte als Format könnte etwas aufgepeppt werden, indem wir mehr Flexibilität vereinbaren. Das haben wir durch die Einräumung eines Optionsrechts erreicht. Jetzt kann jede Fraktion entscheiden, ob sie anstelle einer Aktuellen Debatte nicht auch eine mündliche Fragestunde macht, oder ob sie – zweite Alternative – irgendeinen Tagesordnungspunkt dieses Tags von hinten nach vorne zieht. Davon versprechen wir uns zumindest eine Belebung der parlamentarischen Auseinandersetzung. Wir werden es in den nächsten vier Jahren evaluieren können. Ich finde es aber ganz vielversprechend. Themen, bei denen es keine Einigkeit gab – zum Beispiel im Zusammenhang mit Gesetzesfolgenabschätzungen –, gab es ebenfalls, aber auch hier galt und gilt, es war immer eine gute Diskussion, und die Argumente wurden nachvollzogen. Ich möchte daher meinen Bericht mit einem herzlichen Dank an alle Ausschussmitglieder für genau diese gute Diskussionsatmosphäre und den stets vertrauensvollen Umgang miteinander schließen. Ich bin sicher, dass wir, wenn das Parlament heute so beschließt, eine gute Grundlage für unsere Arbeit in den nächsten vier Jahren haben. Herzlichen Dank. (Beifall im Hause)

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Astrid Schmitt

Vielen Dank für Ihren Bericht, Herr Dr. Martin. Vereinbart wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten. Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Martin Haller.

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Martin Haller SPD

Verehrteste Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist etwas Besonderes, zur Geschäftsordnung reden zu dürfen, weil sie das in Papier gegossene Dokument ist, das die demokratische Grundlage für unsere Arbeit und die Auseinandersetzungen ist, die wir hier miteinander führen. Alle fünf Jahre wird dieses Dokument angepasst. Manchmal ist ein bisschen Zeitgeist dabei; dann überprüft man Regelungen, die es schon seit 30 Jahren gibt, und kommt zu dem Schluss, eigentlich hat eine Regelung noch nie richtig funktioniert. (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD) Es gibt neue, spannende Ideen, die man durchaus auch während der Beratungen bekommt. Am Schluss steht dann ein Dokument, das unsere Arbeit – unser Miteinander, unsere Auseinandersetzung – in den kommenden Jahren ganz wesentlich prägen wird. Das Besondere an den Diskussionen in diesem Ausschuss – da muss ich Ihnen absolut Recht geben, Herr Vorsitzender – ist die außerordentlich angenehme Atmosphäre, in der das passiert ist. Man hat sehr offen miteinander diskutiert, und es war immer ein großes Verständnis füreinander vorhanden. Die regierungstragenden Fraktionen haben natürlich auch die Oppositionsfraktionen und deren Belange im Blick und auch, dass das Fragerecht ein grundlegendes, verfassungsmäßig verbrieftes Abgeordnetenrecht ist. Umgekehrt haben die Oppositionsfraktionen die Bedürfnisse und die Belange von regierungstragenden Fraktionen im Blick. Mir ist noch einmal klar geworden, es ist wirklich etwas ganz, ganz Besonderes an unserer Verhandlungsdemokratie, dass das so möglich ist, man miteinander diese grundlegenden Dinge besprechen kann und dann am Schluss zu einem Dokument kommt, das wir heute – so vermute ich – womöglich sogar einstimmig verabschieden werden. Das ist eine sehr große Stärke unserer Demokratie. Die Beratungen waren außerordentlich gut. Ich möchte mich dem Dank des Vorsitzenden an die Landtagsverwaltung anschließen. Es war wirklich sehr viel Arbeit, die hier geleistet wurde, mit zum Teil eher abstrakt formulierten Fragestellungen durch die Abgeordneten, die die Landtagsverwaltung dann in Prüfaufträge umgewandelt hat. Eine Person möchte ich heute ganz besonders hervorheben und loben. Ich glaube, man hat ihm eben angesehen, dass es ihm unglaublich viel Spaß gemacht hat. Er hat es wunderbar gemacht. Dir, lieber Helmut, (Zurufe aus dem Hause: Oh!) herzlichen Dank für diese Arbeit. (Beifall im Hause) So viel Zeit muss sein. Als der Vorsitzende vorhin die Namen der Gremienmitglieder verlesen hat, hat Dr. Braun geraunt: Oh, keine leichte Aufgabe als Vorsitzender. (Heiterkeit der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es hat ihm Spaß gemacht, uns hat es Spaß gemacht, und es waren wirklich außerordentlich gute Beratungen. Ein Punkt, der uns sicherlich nachhaltig beschäftigen wird, ist das neue Frageformat, das Optionsmodell. Ich glaube, uns ist damit wirklich etwas Beachtenswertes gelungen. Es wird dafür sorgen, dass wir das umsetzen, was der Präsident schon vor Jahren in die Runde geworfen hat, die Primetime. Wir werden die Primetime im Parlament haben. Es werden diejenigen Punkte, die die Fraktionen für am spannendsten, für zur Beratung am wertvollsten erachten, am Anfang der Plenartage stehen. Ich glaube, das wird zu einer Belebung führen und auch dafür sorgen, dass Landespolitik, die Berichterstattung über Landespolitik, vielfältiger wird und wir in der Öffentlichkeit vorkommen. Ich glaube, das ist gerade auch in diesen Zeiten ein sehr wichtiger Wert. Der Kollege hat es schon angesprochen, auch die Plenarabläufe – Blaue Karten, aber auch einen ganz wichtigen Punkt, das Fragerecht der Abgeordneten vor allem im Bereich der Kleinen Anfragen – haben wir ein Stück weit nachgeschärft. Dazu möchte ich sagen, das Fragerecht der Abgeordneten ist ein ganz wesentliches Recht, bei dem wir alle miteinander sehr sensibel unterwegs sind. Ich glaube, dennoch haben wir sehr, sehr gute Lösungen gefunden, die zukunftsträchtig sind und auch noch einmal klarmachen, was der Unterschied zwischen einer Kleinen und einer Großen Anfrage ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, insofern danke ich Ihnen noch einmal ganz, ganz herzlich für die hervorragenden Beratungen und kann ankündigen, dass die SPD-Fraktion diesen Vorschlag mittragen wird. Vielen Dank. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER und der FDP)

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Astrid Schmitt

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Martin Brandl.

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Martin Brandl CDU

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist die Geschäftsordnung in der Regel ein trockenes Thema. Debatten darüber führen im Plenum regelmäßig durchaus zu Streitigkeiten, auch wenn wir dieses doppelte Fingerheben hier schon lange nicht mehr hatten. Genau dann geht es aber eben um die Geschäftsordnung. Kollege Haller hat es schon erläutert, das ist die Grundlage unserer demokratischen Zusammenarbeit. Es regelt aber nicht nur die Zusammenarbeit, sondern auch unser gemeinsames Miteinander. Ich will an der Stelle uns alle als Parlamentarier, als 101 Landtagsabgeordnete, daran erinnern, dass wir im Rahmen dieser Geschäftsordnung ein sehr selbstbewusstes Parlament sind, sein können und meines Erachtens auch sein sollen. (Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) Wir haben verfassungsmäßig verbriefte Rechte, um Gesetze zu erarbeiten und die Regierung in diesem Land zu kontrollieren. Genau das ist unsere Aufgabe, nicht nur die Aufgabe der Opposition, sondern ausdrücklich auch die Aufgabe der regierungstragenden Fraktionen. Vor diesem Hintergrund ist es richtig und wichtig, dass wir in dieser Geschäftsordnungsrunde zu guten Ergebnissen gekommen sind, die meines Erachtens auch das Selbstbewusstsein jedes einzelnen Parlamentariers weiter steigern und wir genau diese Instrumente, die wir uns zusammen an die Hand geben, nutzen können, um unserer Aufgabe, unserem Job gerecht zu werden und unsere Arbeit gut zu machen. Ich kann uns alle nur ermuntern und auch ermutigen, diese Instrumente anzuwenden im Sinne unserer Aufgabe, gute Gesetze zu machen und letztendlich auch die Regierung zu kontrollieren. Es ist manchmal ein schmaler Grat, diese Geschäftsordnung zu stricken; denn man muss verschiedene Interessen abwägen. Es gibt ein Interesse einer interessierten Öffentlichkeit, das Interesse der Medien und auch berechtigte Interessen der Bürger, wie der Landtag tagt. Es gibt aber auch die Interessen der Abgeordneten, wie sie ihre Arbeit wahrnehmen können. Ich glaube, uns ist mit der Fortentwicklung dieser Geschäftsordnung wirklich ein richtiger Schritt, ein guter Schritt nach vorne gelungen, um diese Geschäftsordnung an die Anforderungen der heutigen Zeit und im Spannungsfeld dieser verschiedene Interessengruppen anzupassen. Ich will an der Stelle den Punkt der Digitalisierung nennen. Ich glaube, wir alle sind durch die Pandemie gerade im Bereich der Digitalisierung sowohl in der Fraktionsarbeit als auch in der direkten Arbeit der Abgeordneten einen großen Schritt nach vorne gegangen. Deshalb ist es richtig, dass wir dem auch in der Geschäftsordnung Rechnung tragen. Wir haben jetzt fix festgelegt, dass die Ausschusssitzungen an den Freitagen digital stattfinden. Wir haben zudem ausdrücklich verbrieft, dass es auch unter der Woche digitale Sitzungen geben kann, wenn der Ältestenrat dem zustimmt und es gute Gründe dafür gibt. Auch haben wir die Regelungen im Hinblick auf die Anwesenheit und ähnliche Punkte der Digitalisierung angepasst. Es ist zeitgemäß und wichtig gewesen, dass wir dieser Entwicklung Rechnung tragen. Ich finde, abgesehen vom eingespielten PGF-Team der Koalition, das das die letzten fünf Jahre lang gemacht hat, hat sich auch Kollege Wefelscheid sehr gut in die Runde eingebracht. Gerade die Klarstellungen, die an vielen Stellen Eingang in diese Geschäftsordnung finden, sind auf ihn und die Fraktion der FREIEN WÄHLER mit zurückzuführen. Ich finde, es tut immer wieder gut, mit neuem Blick darauf zu schauen, und glaube, das hilft uns allen, gemeinsam diese Arbeit weiterzuführen. Kollege Haller hat die Prioritätsdebatten schon erwähnt. Die Prioritätsdebatten bilden aus meiner Sicht ein Herzstück dieser Weiterentwicklung und Reform. Ich bin sehr dankbar, dass nach einigem Ringen dem Vorschlag von mir und meiner Fraktion gefolgt wurde und wir das gut ausgearbeitet haben, sodass wir jetzt tatsächlich mit einem neuen Instrument in der Geschäftsordnung arbeiten können. Vor dem Hintergrund stimmen auch wir selbstverständlich dieser Geschäftsordnung zu, freuen uns auf die Anwendung und auf möglichst wenige Auslegungsdebatten mit den zwei gestreckten Fingern. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER, der FDP und bei der AfD)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Abgeordneten Pia Schellhammer das Wort.

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Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über die Geschäftsordnung des Landtags, also über die Regeln, die wir uns als Parlament für unsere Debatten, für unser MiteinanderArbeiten geben. Das ist kein marginaler Prozess, sondern er zeigt, wie wir in einem demokratischen Rahmen miteinander streiten und Argumente abwägen. Ich glaube, dass dieser Prozess, in dem diese Geschäftsordnung jetzt vorgelegt wurde, dafür Ausdruck ist, wie wir demokratisch miteinander umgehen. Deswegen freut es mich, dass wir in einem so guten, qualitativ hochwertigen Diskussionsprozess jetzt ein so einmütiges Ergebnis vorlegen können. Es ist nämlich immer so gewesen, dass die Sitzungen des Unterausschusses ein bisschen das Treffen der Geschäftsordnungsnerds waren. Das war immer sehr angenehm, weil man nicht oft in einer solchen Runde zusammensitzt, in der man sich miteinander stundenlang und auch gerne über die Fragen der Geschäftsordnung austauscht. Das war wirklich eine Freude. Es war jedes Mal so, dass Vorschläge abgewogen und bewertet wurden, wenn sie vorgebracht worden sind. Begründungen dafür und dagegen wurden abgewogen. Das war ein sehr, sehr gutes Verfahren. Ich möchte drei Punkte aus Sicht meiner Fraktion hervorheben, die uns in dem Ergebnis besonders freuen. Zum einen ist das der Punkt des familienfreundlichen Parlaments. Wir alle haben unsere Familien und unser Umfeld und wissen, welche Herausforderungen sich uns bei der Vereinbarkeit mit unserem Terminkalender stellen. Ich finde es vor diesem Hintergrund ein gutes Zeichen, dass wir in der Geschäftsordnung festhalten, dass sich diese Vereinbarkeitsfrage auch für uns als Parlament stellt und wir durch den digitalen Freitag gewährleisten, diese Teilhabe weiter zu stärken. Diese Festhaltung in der Geschäftsordnung begrüßen wir ausdrücklich. Ein weiterer Punkt, den wir im Rahmen der Geschäftsordnung miteinander regeln, ist die Frage, wie unsere Debatten lebendiger werden. Wir haben Instrumente eingeführt, mit denen wir hoffen zu verhindern, dass von diesem Pult aus Kurzinterventionen abgelesen werden, und die Kurzintervention vielmehr das ist, wofür sie gedacht ist, dass eine Debatte lebendig ist im Sinne unserer Geschäftsordnung. Wir hatten eine gute Diskussion, die dazu geführt hat, dass wir diese Regelung und diese Einhegung der Kurzintervention ermöglichen. Gleiches gilt für das Optionsrecht, dass wir künftig sagen können, dieser Tagesordnungspunkt oder dieser Gesetzentwurf oder dieser Antrag ist uns so wichtig, den möchten wir nach vorne ziehen. Wir haben dort so viel Arbeit hineingesteckt, dass wir nicht möchten, dass er erst irgendwo um 18.30 Uhr herum behandelt wird, wie diese Geschäftsordnung jetzt, sondern wir auch sagen können, wir ziehen diesen Tagesordnungspunkt nach vorn, um ihn prioritär zu behandeln. Ich danke für diesen Vorschlag, der im Rahmen des Unterausschusses vonseiten der CDU gefallen ist, sodass wir jetzt dieses Optionsmodell haben. Ich bin sehr gespannt, wie sich das ab Mai, wenn wir es in die Praxis umsetzen können, anlässt. Dass wir die Möglichkeit schaffen, zu dem Zeitpunkt eine Mündliche Anfrage stattfinden zu lassen, zeigt, wir sind ein selbstbewusstes Parlament. Ich bin sehr gespannt, wie sich dieses neue Modell tatsächlich umsetzt. Der dritte Punkt für meine Fraktion ist besonders wichtig: die Weiterentwicklung des Petitionsrechts. Wir schaffen mit dieser Geschäftsordnung die Möglichkeit, dass ab einer Mitzeichnungsanzahl von 2.500 Bürgerinnen und Bürgern eine öffentliche Petition im Petitionsausschuss öffentlich beraten werden kann und der Petent oder die Petentin in die Sitzung eingeladen wird. Das zeigt noch einmal – was wir für uns als Landtag besonders wichtig finden –, dass wir ein transparentes und ein bürgerinnen- und bürgernahes Parlament sind, das es ermöglicht, die öffentliche Petition, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse hat, im Ausschuss zu beraten. Insgesamt schlagen wir eine Geschäftsordnung vor, der man guten Mutes zustimmen kann. Es ist eine tolle Beratung gewesen. Wir werden weiterhin in unserem Rahmen demokratisch miteinander streiten und ringen können. Dafür bietet die Geschäftsordnung eine gute Grundlage. Selbstverständlich wird meine Fraktion dem auch zustimmen. Danke. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)

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Astrid Schmitt

Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Lohr.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann mich den Vorrednern in nahezu allen Punkten anschließen und werde das Allgemeine nicht noch einmal wiederholen – volle Zustimmung. Ich werde jetzt noch auf die Punkte eingehen, die aus Sicht meiner Fraktion am wichtigsten sind. Auch wir begrüßen das von den Vorrednern angesprochene Optionsrecht bezüglich der Aktuellen Debatte. Es hat sicherlich viele Vorteile, wenn ein Tagesordnungspunkt, der vielleicht für 19 oder 20 Uhr angesetzt ist – der Blick nach oben bestätigt es, Herr Dr. Martin hat es schon gesagt –, nach vorne gezogen werden kann. Das ist ganz im Sinne der parlamentarischen Arbeit, weil es schade wäre, wenn in Zukunft die vielen tollen Anträge, die noch kommen werden, nicht von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Die Journalisten müssen früher weg. Je mehr Öffentlichkeit, desto besser. Dementsprechend begrüßen auch wir diesen Punkt. Auch die Option, eine Mündliche Anfrage zu dieser Zeit stellen zu können, ist aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung, den wir begrüßen. Generell ist es gut, dass unser Frageformat wieder zurückkehrt. Es wurde aufgrund des Gesprächsbedarfs ausgesetzt, aber nach einer solch langen Zeit vermisst man dieses Format dann schon. Der Praxistest wird zeigen, ob sich dieses neue Format bewährt. Wir als AfD-Fraktion sind diesbezüglich sehr optimistisch. Aus Sicht der AfD-Fraktion begrüßen wir auch, dass es weiterhin das Instrument der Kurzintervention gibt; denn auch, wenn dadurch eine Debatte in die Länge gezogen wird, bietet die Kurzintervention einem die Chance – auch das zeichnet eine gute Demokratie aus –, an Stellen, an denen es einem wichtig erscheint, zu widersprechen. Es ist gut, dass wir weiterhin, wenn auch mit einer Überarbeitung, an diesem Instrument festhalten. Abschließend möchte ich im Namen meiner Fraktion dem Vorsitzenden Dr. Helmut Martin und auch der Landtagsverwaltung für die gute Koordination danken. Die AfD-Fraktion wird diesem Antrag zu der Geschäftsordnung selbstverständlich zustimmen. Danke schön. (Beifall der AfD)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FDP spricht der Abgeordnete Marco Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem nun die Kollegin und Kollegen die inhaltliche Diskussion über diesen Tagesordnungspunkt schon sehr ausführlich dargestellt haben, möchte ich in der Kürze drei wichtige Punkte für uns als FDP-Fraktion noch einmal hervorheben, die diese Diskussion hervorgebracht hat. Die Flexibilisierung der Aktuellen Debatte ist angesprochen worden. Auch wir halten das für ein Instrument, das unsere Arbeit aktueller bzw. flexibler gestalten kann. Das praktische Verfahren wird uns später zeigen, ob sich die dahinterstehende Intention erfüllt. Wir haben die Möglichkeit, für die Presse die aktuellen Themen am helllichten Tag zu diskutieren und in der Prioritätenliste nach vorne zu schieben. Der zweite wichtige Punkt für uns als Fraktion war, dass die Ausschusssitzungen künftig priorisiert wieder in Präsenz stattfinden sollen. Wir haben über zwei Jahre mit sehr vielen Onlineveranstaltungen hinter uns, was uns die Zeit ganz gut überbrückt hat, aber wir stellen auch fest, dass eine Präsenzsitzung eine Onlinesitzung nicht ersetzen kann. Wir haben andere Diskussionsmöglichkeiten von der Reaktion her. Daher war uns dieser Punkt sehr wichtig. Der dritte wichtige Punkt war – auch das haben die Kollegin und Kollegen angesprochen – die digitale Sitzung am Freitag, verbunden mit der Möglichkeit, dass wir Anzuhörende künftig digital zu den Ausschusssitzungen hinzuladen können. Wir haben zum Beispiel bei Anhörverfahren, dass je nachdem Fachleute aus ganz Deutschland nach Mainz gereist sind. Jetzt haben wir die Möglichkeit, sie digital hinzuzuschalten. Daher finden wir auch diesen Weg ganz modern bzw. sehr sinnvoll. Ich möchte zum Abschluss dem Vorsitzenden für die Sitzungsleitung und die Strukturierung der Sitzungen im Namen unseres Fraktionsvorsitzenden, aber auch im Namen der ganzen Fraktion recht herzlich danken. Wir möchten auch der Landtagsverwaltung in diesem Verfahren mit der inhaltlichen Begleitung recht herzlich danken. Wir freuen uns auf die künftigen sehr aktuellen und vielleicht auch präsenten und vielleicht auch einmal hitzigen Debatten im Parlament in diesem Hause. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Stephan Wefelscheid.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Jetzt spricht der Letzte im Bunde, der die langen Sitzungen mitgemacht hat. Frau Kollegin Schellhammer hat vorhin ausgeführt, Geschäftsordnungnerds seien wir. Ich empfinde mich eigentlich nicht so, sondern mir ging es wie dem Kollegen Carl-Bernhard von Heusinger. Wenn man Rechtsanwalt ist, dann heißt es eben, Du musst in den U-Ausschuss, und dann gehst Du auch in den Unterausschuss zur Geschäftsordnung, (Abg. Martin Brandl, CDU: Dürfen!) wenngleich ich das eigentlich gar nicht so gerne mache; denn wer aus Parteien Erfahrung über Geschäftsordnungssitzungen hat, weiß, das kann schon sehr anstrengend und schwierig sein. Insofern wurde ich eines Besseren belehrt – ich hatte keine große Erwartungshaltung –, aber das lag ein Stück weit auch an der guten Führung von Herrn Dr. Martin, der mit Herzblut in dieses Thema eingestiegen ist. Das muss man auch an der Stelle sagen. Frau Molka hat das ebenfalls großartig gemacht mit ihrem Team; denn es waren schon recht – ich sage es einmal so – nervige Kataloge, die wir angefordert haben. (Abg. Martin Haller, SPD: Ja!) Ich habe aber nicht einmal von ihr gehört, dass es ein Problem darstelle, sondern es hieß immer, selbstverständlich, das machen wir, und wir machen es zeitnah. So war es dann auch zu schaffen, dass wir in der eigentlich recht kurzen Zeit, wenngleich wir ein bisschen überzogen haben – die Zielsetzung war eigentlich Ende Dezember, jetzt ist es Anfang Februar –, etwas Beachtliches auf den Weg gebracht haben, jenseits der Vorstellung, dass man Ihnen vorschlägt, das zu beschließen, was es bisher gab. Was ist so neu? Für mich mit das Wichtigste ist das Optionsrecht für die Fraktionen. Das wurde jetzt mehrfach angesprochen. Nichts ist, glaube ich, schlimmer, als dass wir hier lähmende Debatten führen über Themen vielleicht von gestern oder die irgendwo aus der Tasche gezogen werden, weil man etwas vorschlagen muss. Es gibt Aktuelle Debatten, die haben den aktuellen Anlass, den aktuellen Bezug, dann ist es gut und richtig, aber wir sollten unsere Zeit doch so wertvoll einschätzen, dass wir selbst in der Lage sind zu wissen, ob es sinnvoll ist, eine Debatte über irgendein Thema zu führen, das man auch morgen führen kann oder gestern oder vorgestern hätte führen können, um an der Stelle vielleicht ein Thema nach vorne zu ziehen, wie zum Beispiel das Thema, das ich als brisant für den Tag empfunden habe, das Mittelstandsförderungsgesetz, weil es viele Menschen an der Ahr betrifft. Es wäre schade, wenn es erst spät abends zum Aufruf kommt und die Medienlandschaft davon nichts mehr mitbekommt und die Menschen, die es betrifft, auch nichts mehr davon mitbekommen und dafür Debatten geführt werden, die vielleicht in den Bundestag oder sonst wohin gehören. Insofern bin ich dankbar, dass von der Regierungsseite auch der Opposition die Möglichkeit eingeräumt wird, von diesem Optionsrecht Gebrauch machen zu können. Frau Molka, gefreut hat mich, dass es uns gelungen ist, den Annexkatalog einzuführen, mit dem wir eine tabellarische Übersicht über parlamentarische Initiativen haben. Ich glaube, es ist hilfreich für jeden, der neu in das Parlament einsteigt, einen solchen Katalog zu haben, um zu wissen, was es für Möglichkeiten gibt, und diese auf einen Blick zu sehen. Das vereinfacht das weitere Arbeiten und ist, glaube ich, auch ein Novum in der Geschichte dieses Landtags. Unsere Fraktion wird zustimmen. Ich bedanke mich noch einmal bei den Kolleginnen und Kollegen für die kollegiale Zusammenarbeit, aber auch bei den regierungsstellenden Fraktionen dafür, dass man der Opposition entgegengekommen ist. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt direkt zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/2331 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen. Dann darf ich abschließend feststellen, dass sich der Landtag mit der Annahgegeben hat. Sie tritt am 18. Februar dieses Jahres in Kraft. Ich darf den nächsten und letzten Punkt, der Tagesordnung, aufrufen: Punkt 6 Förderung von Wohneigentum besonders für junge Menschen und Familien Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/2312 – Vereinbart wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten. Die CDU hat 8, die AfD 6,5, und die FREIEN WÄHLER haben 6 Minuten. Das sage ich noch einmal dazu. Wer spricht für die CDU-Fraktion? – Das ist die Kollegin – – (Abg. Martin Brandl, CDU: Karina Wächter!) – – Karina Wächter, vielen Dank. – Frau Abgeordnete Wächter, Sie haben das Wort.

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Karina Wächter CDU

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele von Ihnen hatten ihn oder haben ihn sicherlich auch, den Traum vom Eigenheim. Für die allermeisten wurde er in der Vergangenheit Realität. Heutzutage ist er jedoch immer öfter eine Wunschvorstellung. Insbesondere junge Menschen und Familien wollen in den eigenen vier Wänden aufwachsen, eine eigene Familie gründen und dort ihr Leben verbringen; denn Eigenheim ist Zuhause, Zukunftsinvestition und Altersvorsorge in einem. (Beifall der CDU) Rheinland-Pfalz ist ein ländlich geprägtes Bundesland. In Anbetracht der demografischen Entwicklung ist die Tendenz der Eigenheimbesitzer jedoch fallend, obwohl der Wunsch bei 75 % der Deutschen weiterhin ausgeprägt ist. Mit Ihrem Einverständnis, Frau Präsidentin, zitiere ich den SPIEGEL vom 30. Dezember 2021: „Deutschland ist Schlusslicht bei der Eigenheimquote. ein anderes Land in Europa.“ Im Verlauf des Artikels heißt es darüber hinaus: „Eigentümerquote seit 2010 bundesweit gesunken.“ Die F.A.Z. greift die Thematik in drei heutigen Artikeln ebenso auf. Was in der Vergangenheit gerade im ländlichen Raum selbstverständlich war, ist aktuell immer schwieriger zu realisieren. Einer der Hauptpreistreiber im Sektor Bauen sind neben den steigenden Materialpreisen die immensen Bodenpreise. Die durchschnittlichen Baupreise haben zwischen dem Jahr 2010 und dem Jahr 2019 um 84 % zugelegt. 84 % sind bezogen auf ein Grundstück mit einem Ursprungswert von 60.000 Euro heute betrachtet 110.400 Euro. Das sind sage und schreibe 50.400 Euro mehr, die eine Familie nur aufgrund der gestiegenen Baupreise aufwenden muss. Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Wie soll das in Zukunft aussehen? Wo soll das hingehen? Mit Blick auf die steigenden Materialkosten sieht es für die Zukunft nicht besser aus. (Beifall der CDU sowie der Abg. Dr. Joachim Streit und Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Im vergangenen Jahr sind die Baukosten insgesamt stark angestiegen und werden auch im Kalenderjahr 2022 stark ansteigen. Hinzu kommen wachsende Energie- und Lebenshaltungskosten, die die Finanzierung eines Eigenheims zusätzlich erschweren. Umso mehr muss die Politik tätig werden und die richtigen Weichen stellen, damit jede Bürgerin und jeder Bürger die Chance hat, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Das Einfamilienhaus ist und bleibt Innovationsträger im Bauen. Wer heute ein Einfamilienhaus baut und saniert, baut oder saniert nachhaltig und nach hohen energetischen Standards. Die Möglichkeiten dazu sind vielfältig, haben aber eines gemeinsam: Sie sind teuer. Dass die Grünen allgemein noch nie viel von Eigentum und Eigenheim gehalten haben, ist nicht neu. (Heiterkeit bei der SPD sowie des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass nunmehr aber ausgerechnet die Klimakoalition und ihr grüner Wirtschaftsminister Robert Habeck die KfW-Förderkredite für klimaschonendes und nachhaltiges Bauen frühzeitig und vor allem ohne Vorwarnung gestoppt haben, überrascht dann doch. (Beifall bei der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN – Zuruf aus dem Hause: Unfassbar!) Es dürfte hingegen kaum eine Überraschung sein, wenn ich Ihnen sage, dass viele Familien und junge Menschen, die bauen wollen, jetzt nicht mehr wissen, ob und wie sie ihr Eigenheim finanzieren können. Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Bauherren. Von fehlender Planungssicherheit, fehlendem Vertrauensschutz und dem fatalen Signal für den Klimaschutz möchte ich gar nicht erst sprechen. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Ministerpräsident Hendrik Wüst hat es auf den Punkt gebracht: (Heiterkeit der Staatsministerin Doris Ahnen) gegen das Klima und gegen bezahlbares Wohnen.“ (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER – Zuruf von der SPD) Unser Ziel dagegen ist unmissverständlich. Wir bekennen uns ganz klar zum Eigenheim und möchten daher, dass der Wunsch, Eigenheim zu fördern, finanziell unterstützt wird. Dazu muss das Land jetzt aktiv werden. Gestatten Sie mir als Haushälterin noch eine zusätzliche Anmerkung. Das Land Rheinland-Pfalz hatte aufgrund gestiegener Boden- und Immobilienpreise im vergangenen Jahr 114 Millionen Mehreinnahmen aus der Grunderwerbsteuer. Das sind 114 Millionen Euro mehr, die unter anderem junge Menschen und Familien aufwenden mussten, um den Traum vom Eigenheim zu realisieren. Für uns als CDU ist klar, die daraus entstandenen Mehrbelastungen sollen wieder zugunsten unserer Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Sehr geehrte Damen und Herren, wir, die CDU, wollen, dass die Menschen den Traum vom Eigenheim leben können. (Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) Wir wollen Wohnraum schaffen und den Kindern von morgen ein Zuhause und eine Zukunft geben. Daher fordern wir die Landesregierung auf, ein Förderprogramm zu schaffen, das besonders junge Menschen und Familien beim Ersterwerb von Wohneigentum finanziell unterstützt. Hierzu sollte eine nach Anzahl der Bewohner gestaffelte Förderung von insgesamt 1,5 bis 2 % in Bezug auf die Anschaffungskosten der Wohnimmobilie erfolgen. Im Klartext bedeutet das, je mehr Menschen in einer Wohnimmobilie leben, umso höher soll die Förderung ausfallen. 1,5 bis 2 % klingt auf den ersten Blick bei einem Wert der Immobilie von sagen wir beispielsweise 500.000 Euro marginal, aber wir sprechen hier über eine Förderung von 10.000 Euro. Kein Darlehen, sondern eine echte reale Förderung, also Geld, das nicht zusätzlich finanziert werden muss, sondern jungen Menschen und Familien hilft, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Das kann aber nur der erste Schritt sein. Zusätzlich müssen der Neubau sowie die Bildung von Mietwohnraum und von selbst genutztem Wohneigentum und die Anpassung des Wohnungsbestands unterstützt und weiterhin gefördert werden. Gleichzeitig muss die Landesregierung das Vehikel der Grunderwerbsteuer fest im Blick haben und auf das zeitnahe Inkrafttreten der Öffnungsklausel hinwirken. Auch hier brauchen wir dringend eine Entlastung. Wir fordern die Landesregierung daher auf, nach Inkrafttreten der Öffnungsklausel eine Grunderwerbsteuerbefreiung für den Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum mit einem Höchstbetrag von 500.000 Euro zu verabschieden. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Heute – das ist unser erster Schritt – soll der Fokus aber auf dem Förderprogramm liegen. Unser Nachbarland Nordrhein-Westfalen hat es vorgemacht. (Zuruf von der SPD) Lasst uns daran ein Beispiel nehmen und unseren jungen Familien in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit zum Wohneigentum geben. Meine Damen und Herren, ein Eigenheim ist Zuhause, Zukunftsinvestition und Altersvorsorge. Als CDU wollen wir vor allem junge Menschen und Familien unterstützen, dass ihr Traum vom Eigenheim Realität werden kann. Helfen Sie mit; denn Bauen ist Daseinsvorsorge. Vielen Dank. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER)

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Astrid Schmitt

Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Wansch.

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Thomas Wansch SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende CDU-Antrag zum Thema der Förderung von Wohneigentum beschreibt am Ende des Texts einige Forderungen gegenüber der Landesregierung, die ich gerne beleuchte. Die CDU fordert ein Förderprogramm, das besonders junge Menschen beim Ersterwerb von Wohneigentum finanziell entlastet und beschreibt dies mit einer Größenordnung von 1,5 bis 2 % in Bezug auf die Anschaffungskosten einer Wohnimmobilie. In der Presse wird, und auch heute haben Sie, Frau Kollegin Wächter von der CDU, von einem sogenannten nordrhein-westfälischen Modell gesprochen, das die dortige CDU auf den Weg bringen möchte und vielleicht mittlerweile auch gebracht hat. Eine prozentuale Entlastung durch die Absenkung der Grunderwerbsteuer soll zudem ab dem Jahr 2023 ermöglicht werden. Betrachten wir in diesem Zusammenhang den Steuersatz der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen und vergleichen den einmal mit RheinlandPfalz. Dort werden 6,5 % und bei uns 5 % Grunderwerbsteuer erhoben. (Unruhe bei der SPD – Zuruf der Abg. Anke Beilstein, CDU) Liebe Kollegin, was Sie also fordern, ist bei uns in Rheinland-Pfalz schon Realität. (Abg. Anke Beilstein, CDU: Nö! –

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Michael Frisch AfD

Nee, das stimmt doch gar nicht!) Hier in Rheinland-Pfalz zahlen junge Menschen 1,5 % weniger an Grunderwerbsteuer als in Nordrhein-Westfalen. (Zurufe der Abg. Gordon Schnieder und Anke Beilstein, CDU) Meine Bewertung dazu, wenn ich Nordrhein-Westfalen sehe, ist: Willkommen in der Gegenwart. Eine solche Unterstützung muss es in Rheinland-Pfalz nicht erst geben. Sie ist Realität. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit des Abg. Martin Brandl, CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, weiterhin schlägt die CDU in ihrem Antrag vor, sofern eine Eröffnungsklausel für die Grunderwebsteuer beschlossen wird, soll eine Grunderwerbsteuerbefreiung beim Ersterwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie bis zu einem Höchstbetrag möglich werden. Hierzu beleuchte ich gerne den Umgang mit der Grunderwerbsteuer in RheinlandPfalz. 70 % des Gesamtaufkommens der Grunderwerbsteuer gehen in die Verbundmasse des Kommunalen Finanzausgleichs ein. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Konkret wird die Finanzausgleichsmasse, das heißt die kommunale Unterstützung, um rund 138 Millionen Euro erhöht. Mit Ihrem Vorschlag greifen Sie damit nicht nur nach Landesgeld, sondern auch nach kommunalem Geld. (Zuruf der Abg. Anke Beilstein, CDU) Wie immer kein Hinweis der CDU, wie dieser finanzielle Ausfall den Kommunen ersetzt werden sollte, (Zuruf der Abg. Karina Wächter, CDU) aber geschenkt. Es ist leicht, aus anderer Leute Leder Riemen zu schneiden, oder wie habe ich Ihren Vorschlag zu verstehen? (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Das ist ja Ihre Spezialität! – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Rheinland-Pfalz geht mit seiner Landesregierung und einer gerade in diesem Bereich besonders engagierten Finanzministerin Doris Ahnen seit vielen Jahren einen anderen, erfolgreichen Weg. Das Land fördert gezielt. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung fördert das Land zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, der ISB, die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum bzw. dessen Modernisierung durch nachrangige ISB-Darlehen, die das Land im Zins verbilligt, und es gewährt Tilgungszuschüsse. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Weiterhin gibt es Fördermittel für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms des Bundes einschließlich ergänzender Landesmittel. Der von Ihnen angesprochene Stopp im Förderprogramm beim klimagerechten Wohnungsbau zeigt nur eines, nämlich dass der damals verantwortliche Bundesminister Altmaier komplett überfordert war und die Lage vollkommen falsch eingeschätzt hat. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Michael Wäschenbach, CDU) Das angesprochene ISB-Darlehen für junge Familien bedeutet bei uns in Rheinland-Pfalz eine Zinsfestschreibung bis zur Volltilgung mit 1 % per annum und darüber hinaus einen Tilgungszuschuss auf das gewährte ISBDarlehen. Dazu gerne ein Beispiel: (Glocke der Präsidentin) Ein Ehepaar mit einem Kind bei 68.000 Euro Jahresbruttoeinkommen und einem Neubau, der 355.000 Euro kostet, kann 124.000 Euro ISB-Darlehen erhalten und darüber hinaus einen Tilgungszuschuss, das heißt 6.200 Euro. (Glocke der Präsidentin) Wir brauchen keine Hilfskonstrukte, ob Grunderwerbsteuer oder wie auch immer. Wir fördern in Rheinland-Pfalz direkt. Das ist in Rheinland-Pfalz Realität. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Daniel Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den politischen Initiativen der CDU in diesem Hause ist es ein bisschen wie mit dem Zauberer auf dem Kindergeburtstag. Beim ersten Mal ist es noch mäßig spannend, aber spätestens beim dritten Kindergeburtstag kennen sie alle Tricks, und es ist alles schon einmal aus der Zauberkiste herausgeholt worden. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) So ist es auch bei diesem Antrag. Wir haben fast denselben Antrag in der vergangenen Legislatur am 16. Juni 2017 schon einmal diskutiert. Die Erkenntnisse sind nicht neu, und die Recherche der CDU ist auch nicht weitergegangen. Frau Wächter, ich will Ihnen zugutehalten, dass ich vieles in Ihrer Problemanalyse – hohe Baupreise, schwierige Wohnsituation und Eigenheimbildung – durchaus sehe und teilen kann, im Übrigen auch eine schwierige Kommunikation, was die KfW-55-Förderung angeht. Das will ich gar nicht negieren. Wenn Sie nur als neuer Minister sehen, was sozusagen der Vorgänger hinterlassen hat, dass ein Programm aufgesetzt wurde, das offenkundig nicht ausfinanziert war, muss man manchmal auch den Saustall des anderen ausräumen. Das war in dem Fall leider notwendig. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Das Bild der Lebensrealität, der Realität in diesem Land – ob das junge Menschen oder Familien sind –, das Sie hier zeichnen, ist aber, bestmöglich ausgedrückt, romantisch. (Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin) Es ist romantisch, weil die Situation eine ganz andere ist. Wir haben nicht das Problem, dass wir in Rheinland-Pfalz zu wenig Bautätigkeiten hätten. Die Bautätigkeiten sind im Zehnjahresvergleich auf absolutem Rekord- und Spitzenniveau. Das zeigt sich auch daran, dass wir allein im ersten Halbjahr vergangenen Jahres 4.120 Baugenehmigungen hatten. Davon entfallen drei Viertel aller Baugenehmigungen in Rheinland-Pfalz auf Einfamilienhäuser. Die Probleme, die wir haben, was Wohnen, Mieten und Baukosten angeht – – – (Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin)

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Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Köbler, einen kleinen Moment. Der Geräuschpegel ist unheimlich hoch. Wenn Sie Gespräche führen möchten, machen Sie das draußen. (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU)

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Daniel Köbler GRÜNE

Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich kann gerne lauter reden. Die Probleme sind vielschichtig. Wir haben ländliche Regionen, aber wir haben vor allem den Druck auf den Ballungsgebieten. Hier in Ballungsgebieten sind doch vor allem die horrenden Mietpreise das größte Problem, zumindest wenn Sie es sozial betrachten. Dass Sie überhaupt nicht im Blick haben, was die eigentliche Problemlage ist, sieht man an Ihrem vorgeschlagenen Freibetrag von 500.000 Euro. Das ist nice to have, aber versuchen Sie einmal, in Mainz ein Einfamilienhaus, eine Immobilie zu diesem Preis zu bekommen. Das können Sie gerade vergessen. Also, da sieht man schon, wie weit das weg ist von der Realität. (Zurufe der Abg. Gordon Schnieder und Martin Brandl, CDU) Das sage nicht nur ich, das sagt zum Beispiel auch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Die sagen, die größte Herausforderung m2 m2 haben wir im kleinräumigen Segment von unter 60 und von 60 bis 80 und beim Thema „Flächeneffizientes Bauen im Geschosswohnungsbau“. Da haben wir die großen Herausforderungen. Das ist übrigens nicht nur eine soziale Frage. Das ist am Ende auch eine Frage von Klimaschutz und Bodenschutz, wenn wir auf vorhandener versiegelter Fläche möglichst so bauen, dass viele Menschen davon profitieren können, anstatt auf der grünen Wiese immer wieder neu zu versiegeln. Was Sie völlig negieren, ist das, was wir in Rheinland-Pfalz schon haben. Es ist doch so, dass wir in Rheinland-Pfalz eine Wohnraumförderung haben, die – das sagen uns alle – bundesweit vorbildlich so weit aufgestellt ist, dass gerade die Menschen, die Sie ansprechen, Familien mit mehreren Kindern und bis zu mittleren, zu oberen mittleren Einkommen, bei uns von der Wohnraumförderung profitieren, und zwar heute schon stärker als das, was Sie fordern oder was Nordrhein-Westfalen noch vorhat. Sie müssen sich doch erst einmal mit den Realitäten in diesem Land auseinandersetzen, bevor Sie irgendwelche vorschnellen Vorschläge machen. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Was Sie vorschlagen, wird am Ende den Familien überhaupt nicht zugutekommen, (Zuruf aus dem Hause: Natürlich!) weil – das sehen Sie auch beim Baukindergeld – Sie erleben werden, dass die Preise, die am Ende netto bei den Familien ankommen, genau die gleichen sind. Das Einzige, was Sie erreichen, ist, dass es sowohl bei der Grunderwerbsteuer als auch bei monetären Förderprogrammen Mitnahmeeffekte gibt, (Abg. Karina Wächter, CDU: Genau deswegen eine Deckelung!) Mitnahmeeffekte, die nur dazu führen, dass die Bruttopreise teurer werden, die noch obendrauf geschlagen werden. Das haben wir beim Baukindergeld gesehen. Ihre Vorschläge gehen in die gleiche Richtung. (Abg. Michael Frisch, AfD: Mit diesem Argument können Sie jede Förderung einstellen!) Es mag ein Förderprogramm für Haus & Grund sein, für die Familien ist es das nicht. Deswegen werden wir Ihre Initiative auch in dieser Legislaturperiode wieder ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Astrid Schmitt

Wer meldet sich für die AfD? – Der Abgeordnete Lohr.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin wirklich schockiert über die beiden vorangegangenen Wortbeiträge, weil sie offenkundig zeigen, dass die Ampelregierung keinerlei Interesse hat, Familien zu fördern, und das bei vorgeschobenen Argumenten. Herr Köbler, wenn Sie keine Einfamilienhäuser und Familien haben wollen, dann sagen Sie es doch einfach. Das ist – Entschuldigung, das muss ich so sagen – familienfeindliche Politik und nichts anderes. (Beifall der AfD) Junge Familien haben es zunehmend schwerer, Wohneigentum zu bilden. Das Institut der deutschen Wirtschaft stellte bereits in einem Bericht aus dem Jahr 2017 Folgendes fest: „Fasst man die Ergebnisse zusammen, so muss man feststellen, dass trotz günstiger Voraussetzungen die Wohneigentumsbildung stagniert, insbesondere bei Haushalten mit weniger Einkommen und bei jüngeren Haushalten. Lediglich einkommensstärkere Haushalte sowie ältere Haushalte haben in den letzten Jahren mehr Eigentum gebildet.“ Ergo haben junge Familien, die nicht zu den einkommensstarken Haushalten gehören, zunehmend Schwierigkeiten, Wohneigentum zu bilden. Der Grund hierfür liegt in erster Linie in den stark steigenden Preisen, die man für den Erwerb von Wohneigentum aufbringen muss. Zuletzt stiegen die Preise im Vergleich zum Vorjahr mit 12,6 % so stark wie seit 50 Jahren nicht mehr. Auch die ständigen Verschärfungen der Energieeinsparverordnung und anderer baurechtlicher Standards haben zu einem spürbaren Anstieg der Bau- und Sanierungskosten geführt. Wir sprechen von mittlerweile über 20.000 Vorschriften. Die Steigerung der Kaufnebenkosten ist ebenso ein enormes Problem, insbesondere die Grunderwerbsteuer. Von in Rheinland-Pfalz ursprünglich 3,5 % im Jahr 2012 stieg diese auf 5 %. Keine andere Steuer ist vergleichbar stark angehoben worden. Nach Angaben des Landesamts für Steuern hat Rheinland-Pfalz bei einem Hebesatz von 5 % im Jahr 2021 Einnahmen in Höhe von über 762 Millionen Euro generiert. Die Grunderwerbsteuer nimmt dabei keine Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit des Käufers und ist insofern für weniger wohlhabende Käufer besonders belastend. Da große Familien im Regelfall mehr und damit zwangsläufig teureren Wohnraum erwerben, ist hier die Belastung besonders groß. Hier droht ein sozialer Rückschritt, ein Verlust an Wohlstand und Lebensqualität im Vergleich zu vorherigen Generationen. Insbesondere deshalb ist aus Sicht der AfD-Fraktion die Grunderwerbsteuer auch der richtige Hebel bzw. die richtige Stellschraube, um Familien effizient zu entlasten. Wir haben dies in mehreren Anträgen in diesem Hause auch schon gefordert. Die Forderung der CDU-Fraktion, auf das zeitnahe Inkrafttreten der Öffnungsklausel der Grunderwerbsteuer hinzuwirken und sodann eine Grunderwerbsteuerbefreiung für den Ersterwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie mit einem Höchstbetrag von 500.000 Euro zu verabschieden, begrüßen wir daher. Verehrte Kollegen von der CDU, man stellt sich an dieser Stelle aber doch die Frage, warum Sie diese Forderung erst erheben, seit Sie in Berlin auf der Oppositionsbank Platz nehmen mussten. (Zurufe der Abg. Karina Wächter und Christian Baldauf, CDU) Eine solche Forderung ist schon lange überfällig. Ich möchte Sie hier auch noch einmal mit in das Jahr 2017 nehmen. Vor fast genau fünf Jahren hatten Sie die Möglichkeit, einem vergleichbaren Antrag unserer AfD-Fraktion, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) wahlweise zumindest einer Ausschussberatung, zuzustimmen. Sie haben unseren Antrag mit einer Freibetragsforderung aber abgelehnt. Vor fünf Jahren hat unser heutiger Fraktionsvorsitzender Michael Frisch den Antrag vorgestellt, und Sie von der CDU haben folgendermaßen reagiert: Meine Damen und Herren, wir möchten auch keine Ausgrenzung. Das ist wichtig. Wir möchten keine Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausspielen, wenngleich wir auch sehen, dass wir eine stärkere Unterstützung von kinderreichen Familien geben müssen, und deshalb wollen wir keinen Schnellschuss. – Ganze fünf Jahre später kommen Sie dann mit einem Vorschlag um die Ecke, der von der Intention her doch sehr deutlich unserem Antrag nahe ist. Weiterhin fordern Sie, ein Förderprogramm zu schaffen, das besonders junge Menschen und Familien beim Erwerb von Wohneigentum finanziell unterstützt. Hierzu soll eine nach der Anzahl der Bewohner gestaffelte Förderung von insgesamt 1,5 bis 2 % in Bezug auf die Anschaffungskosten der Wohnimmobilie erfolgen. Bei dieser Forderung ist die Umsetzung essenziell. Wir sehen dahin gehend Gesprächsbedarf; denn letztendlich sollte man sich für den Weg entscheiden, der am Ende am unbürokratischsten ist. Wenn man aber bei Anschaffungskosten sowohl fördert als auch steuerlich entlastet, so ist dies sowohl für die Verwaltung als auch für die Bürger mit bürokratischen Hürden und viel Arbeit verbunden. Dementsprechend sehen wir hier noch einen Präzisierungsbedarf in Ihrem Antrag, und wir würden gerne auch einer Ausschussberatung zustimmen. Aus Sicht der AfD-Fraktion gehört die Grunderwerbsteuer für junge Familien beim Ersterwerb abgeschafft. Das steht auch in unserem Bundestagswahlprogramm. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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Astrid Schmitt

Für die FDP-Fraktion spricht der Fraktionsvorsitzende Philipp Fernis.

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Philipp Fernis FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wohnraum, bezahlbarer Wohnraum, gerade Wohneigentum ist in der Tat ein zentrales Thema für junge Familien in Deutschland und auch in RheinlandPfalz. Zunächst einmal muss man aber für Rheinland-Pfalz einen Blick auf den Status quo werfen. Wir haben in Deutschland insgesamt eine relativ geringe Wohneigentumsquote. Wir sind auch im europäischen Vergleich ein Mieterland. Während die Wohneigentumsquote, also die entsprechende Quote von Menschen, die in einem Wohnraum wohnen, der ihnen selbst gehört, deutschlandweit bei 46,5 % liegt, sind wir in Rheinland-Pfalz bei 58 %. Nur das Saarland hat eine höhere Eigentumsquote. Das heißt, wir sind in Rheinland-Pfalz offensichtlich auf einem durchaus richtigen Weg. (Zuruf der Abg. Karina Wächter, CDU) Das ist ein richtiger Weg, der gerade einem Liberalen durchaus entgegenkommt; denn unser Ideal war immer das Volk von Eigentümern statt dem Volkseigentum. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was aber fordert jetzt der Antrag der CDU? Der Antrag der CDU fordert etwas, bei dem Sie auf Bundesebene bis vor Kurzem die Möglichkeit gehabt hätten, das umzusetzen. Da gab es im Jahr 2018 einen entsprechenden Antrag – zuständig ist der Bundesgesetzgeber – der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag. Dem haben Sie leider nicht zugestimmt. Das Thema bleibt ein zentrales, aber insgesamt sind wir im bundesrechtlichen Regelungsrahmen. Im Übrigen sind alle solche Programme Dinge, die kurzfristig helfen können, aber in einer marktwirtschaftlich orientierten Ordnung, in einem marktwirtschaftlich orientierten Wohnungsmarkt bekommen Sie letzten Endes ein Problem mit hohen Preisen, die es schwierig machen, etwas zu erwerben, nur dadurch in den Griff, dass Sie entsprechend mehr Angebot schaffen. Deswegen freue ich mich sehr, dass sich die neue Bundesregierung auf den Weg gemacht hat, das größte Wohnungsbauprogramm in der Geschichte der letzten Jahrzehnte auf den Weg zu bringen, um mehr Wohnraum zu schaffen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Alles andere – bei ganz nüchterner Betrachtung – führt doch im Zweifel gegebenenfalls ein Stück weit wieder zu Marktanpassungsprozessen. Es ist nicht so, dass die Grundstücke für die hohen Preise nicht weggingen, sondern es ist nun einmal so, dass sich immer noch Käuferinnen und Käufer finden. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ja, aber die Familien eben nicht! – Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Das heißt, wir haben doch offensichtlich ein Problem, das daraus resultiert, dass einer sehr hohen Nachfrage ein zu geringes Angebot gegenübersteht. Da kommt ein weiteres Thema, bei dem es auch die letzte Bundesregierung leider nicht geschafft hat voranzukommen und bei dem sich die Ampel im Koalitionsvertrag im Bund auf den Weg macht, nämlich die Zeit, die es dauert, bis in diesem Land Bauland neu entsteht. Diese Zeit ist viel zu lange. Wenn Sie kommunal – Sie haben doch alle auch kommunale Verantwortung – auf eine hohe Nachfrage reagieren wollen, indem Sie neue Möglichkeiten schaffen wollen, indem Sie Bauland schaffen wollen, dann dauert das schlicht und ergreifend zu lange. Wenn Sie aufstocken wollen, wenn Sie umwandeln wollen usw., dann dauert das alles schlicht zu lange. Wenn Sie umwidmen wollen, dann dauert das zu lange. Deswegen bin ich sehr froh, dass sich die Bundesregierung auf den Weg macht, im Planungsrecht zu erheblichen Beschleunigungen zu kommen, damit man auch in unseren Kommunen, dort, wo die Planungshoheit liegt, marktgerecht reagieren und Möglichkeiten schaffen kann, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Wenn dann die Forderung in diesem Antrag steht, man möge mal ein Förderprogramm auflegen, na dann hilft doch ein Blick in die Förderkulisse in Rheinland-Pfalz, auf das, was die Investitions- und Strukturbank RheinlandPfalz anbietet, das sich in seinem Volumen in den letzten Jahren auch ungefähr verdoppelt hat und wo es eine Reihe von Fördertöpfen gibt, um Familien entsprechend dabei zu unterstützen, Wohneigentum zu erwerben. Der Antrag ist also aus nachvollziehbaren Gründen gestellt, aber in der Sache überholt und nicht geeignet, das Problem zu lösen. Deswegen werden die Freien Demokraten an dieser Stelle nicht zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht der Fraktionsvorsitzende Streit. (Unruhe im Hause)

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Frau Präsidentin! Wir müssen ein paar Sachen unterscheiden. Das ist die Eigentumsquote, die es in Deutschland, in Rheinland-Pfalz gibt. Es ist die Frage der Wohneigentumsquote. Es ist die Frage: Wie viel Wohneigentum ist in Hand der Rentner, und wie viel Wohneigentum ist in Hand der unter 40-Jährigen? (Abg. Karina Wächter, CDU: Ja! – Zuruf von der CDU: Genau!) Dann vergleichen wir das Ganze mit der Eigentumsquote in anderen Ländern Europas, (Abg. Michael Frisch, AfD: So ist es!) und dann ist man ganz erstaunt, wenn ich sage, Rumänien und Bulgarien liegen an der Spitze der Wohneigentumsquote. (Abg. Michael Frisch, AfD: Griechenland!) – Griechenland, Italien, Portugal nicht minder. Wenn ich mir dann anschaue, wo das Rentenniveau am höchsten ist, dann ist das Rentenniveau in Italien mit 91,8 %, in Portugal mit 89,6 %, in Ungarn mit 84,3 % und in Spanien mit 83,4 % am höchsten. Der OECD-Durchschnitt liegt bei 58,6 %, und Deutschland dümpelt so um die 50 %. Das ist Status quo. Wo ist das Rentenniveau, wenn die heute 40-Jährigen in Rente gehen? Davon sprechen wir beim CDU-Antrag. Wir haben im letzten Jahr auch den Wegfall der Grunderwerbsteuer für den Erstbezug von Selbstnutzern gefordert. Ich bin ganz an der Seite des Antrags, der heute von Karina Wächter vorgestellt wurde. Ein Bekannter von mir – lieber Marco Weber, der ist in Dreis-Brück – ist Architekt und hat drei fertige Pläne. Er hat seinen Bauherren abgeraten zu bauen, weil die Preissteigerungen so enorm waren, dass er sich nicht getraut hat, auszuschreiben. Daran sieht man, wo die Reise hingeht, auch wenn natürlich die Baupreise ein Stück zurückgehen werden. Rheinland-Pfalz ist Zuwanderungsland. Wenn man sich die Statistiken der letzten Jahre ansieht, auch bei Kreisen, bei denen eigentlich die Bevölkerungsentwicklung von der eigenen demografischen Entwicklung her – also Geburten der dort Wohnenden – nach unten zeigte, erkennen wir, dass im Saldo mehr Menschen hierherziehen. Das heißt, wir benötigen auch mehr Wohnraum. Der Wohnraum bei den unter 40-Jährigen ist in Deutschland seit dem Jahr 2000 dramatisch in der Quote gefallen. Das mag an vielen Dingen liegen. Während es früher für die Eltern wichtig war, den Kindern einen Bausparvertrag mit auf den Weg zu geben, ist es heute wichtig, den Kindern eine Ausbildung mit auf den Weg zu geben. Junge Menschen ziehen dann oft mit der Ausbildung aus ländlichen Räumen weg. Nichtsdestotrotz, wenn wir heute sehen, 500.000 Euro sind im CDUAntrag angesetzt, und ich höre dann, in Mainz reicht das schon lange nicht: Ja, da steht auf der einen Seite vielleicht noch die Idee vom Eigenheim, auf der anderen Seite aber die Frage, für das Geld eine Wohnung zu finden. Ganz dramatisch wird es insgesamt, wenn man sich anschaut, was diejenigen, die Wohnraum schaffen und vermieten, denn so bauen. Man baut m2, Drei-Zimmer-Wohnungen, maximal 75 weil sich das noch am besten vermieten lässt. In Städten ist es vielleicht noch weniger, weil die Singlehaushalte immer weiter zunehmen. Familien fallen dann richtig herunter. Dennoch kann auch die Förderung einer Eigentumswohnung gut sein, weil das das ist, was früher der Bausparvertrag war, der heute so nicht mehr abgeschlossen wird. Dann ist es für junge Menschen möglich, Eigentum zu bilden, und dass, wenn es dann weitergeht, wenn die Familie größer wird oder man wegzieht und dem Job nachziehen muss, dieses Eigentum wieder aufgegeben wird. Insgesamt finde ich das eine elegante Lösung, die sich mit diesem Antrag anbietet. Ich kann nur sagen: Auch wenn Zaubertricks immer wieder gezeigt werden, wenn sie gut sind, sehe ich sie gerne. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der AfD und bei der CDU)

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Astrid Schmitt

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Doris Ahnen.

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Doris Ahnen

Allein, Herr Streit, ich suche den Zaubertrick. Ich habe ihn in diesem Antrag nicht gefunden. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das allermeiste ist gesagt, ich will aber doch noch einmal in einer Debatte, die vom Thema her vielleicht die Primetime verdient hätte, versuchen, (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) ein ganz kleines bisschen den Blick auf Rheinland-Pfalz zu werfen. Dass wir uns alle darum bemühen, und die Landesregierung in besonderer Art und Weise und nicht erst seit heute, dass es in Rheinland-Pfalz möglich sein muss, Wohneigentum zu erwerben, gerade auch für junge Familien, und wir dafür entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht haben, das dürfte unstrittig sein. Frau Wächter, wenn Sie jetzt zum Beleg der Entwicklung auf bundesweite Zahlen zurückgreifen oder auf benachbarte Länder – darauf komme ich noch –, dann tun Sie das aus gutem Grund, weil es nun einmal schlichtweg so ist: Es stimmt, im europäischen und internationalen Vergleich ist die Eigentumsquote in Deutschland nicht besonders hoch. Dass aber Rheinland-Pfalz nach dem Saarland die zweithöchste Eigentumsquote hat, darf man dann an einer solchen Stelle wenigstens einmal erwähnen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf der Abg. Karina Wächter, CDU) Das ist übrigens eine Eigentumsquote, die in den letzten Jahren nicht zurückgegangen ist, wie man den Zahlen des Statistischen Bundesamts entnehmen kann. Als Zweites wäre wenigstens zu erwähnen, dass Rheinland-Pfalz eines der wenigen Länder ist, das im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Wohneigentumsförderung betreibt, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) und das seit Jahren. Das würde dann auch zur Redlichkeit eines solchen Antrags gehören. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Hans Jürgen Noss SPD

Genau! – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Im Übrigen sind das – Herr Streit, oder wer das eben gesagt hat – nicht nur zinsverbilligte Darlehen. Nein, das stimmt eben nicht. Es sind Tilgungszuschüsse: bei Haushalten mit mittleren Einkommen 5 % der ISB-Darlehen und bei geringen Einkommen 7,5 % der Förderdarlehen, also Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss. Auch das könnte man an so einer Stelle einmal erwähnen. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe bei der CDU) Man könnte auch noch, wenn man sich schon in die bundesweiten Statistiken eingearbeitet hat und man beispielsweise NRW nehmen will, festgestellt haben – es wird jährlich veröffentlicht, wie viele Wohneinheiten im Rahmen der Wohneigentumsförderung denn gefördert worden sind –, dass im Jahr 2020 bundesweit 5.000 gefördert wurden, davon 998 Wohneinheiten in RheinlandPfalz bei einem Königsteiner-Schlüssel-Anteil von nicht einmal 5 %. (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Hört, hört! –

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Ja!) Ich kann Ihnen übrigens auch – jetzt noch einmal zum Vergleich, Sie haben gesagt, wir sollen uns Nordrhein-Westfalen zum Beispiel nehmen – noch einmal den direkten Vergleich geben. Sie wissen, Rheinland-Pfalz ist ein bisschen kleiner als Nordrhein-Westfalen. (Zurufe von der CDU) 998 Wohneinheiten, in Nordrhein-Westfalen 475. (Zurufe von der SPD: Oh! Hört, hört!) So viel zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, das wir uns nehmen sollen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Jens Guth SPD

Das war wohl nichts, der Antrag!) Dann füge ich gerne noch eines dazu. Was wir allerdings in Rheinland-Pfalz machen bei unserer Wohnungspolitik, ist, wir nehmen die Wohneigentumsförderung in den Blick, aber wir kümmern uns genauso um die Mietwohnraumförderung, weil wir wissen, dass es viele Bevölkerungsgruppen gibt, die gerade dort auf ein gutes Angebot angewiesen sind. Wir nehmen keine Wertigkeiten vor. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Jetzt geht meine Zeit leider schon zu Ende, aber ich muss natürlich noch kurz zur Grunderwerbsteuer kommen. Dass die Grunderwerbsteuer ein Bundesgesetz ist, wissen Sie. Dass es die Grunderwerbsteuer bisher keinem Land ermöglicht, irgendwelche Freibeträge zu machen, sondern lediglich das Festlegen des Steuersatzes, und es sich die Regierungsparteien auf Bundesebene zur Aufgabe gemacht haben zu schauen, ob man eine flexiblere Möglichkeit schaffen kann, sie gleichzeitig aber die Gegenfinanzierung in den Blick genommen haben, nämlich das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern bei so etwas wie Share Deals, steht alles im Koalitionsvertrag und ist ein Vorhaben der neuen Bundesregierung. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Das kann man dort auch nachlesen. So, und jetzt will ich die letzte halbe Minute wirklich noch einmal auf NRW lenken, was Sie uns vorschlagen, das wir uns als Beispiel nehmen sollen. Jenseits dessen habe ich eben noch einmal bei der NRW-Bank geschaut, die das Programm abwickeln soll: Ich habe noch nichts gefunden. Das ist für März angekündigt. Das hat sicher nichts mit der anstehenden Landtagswahl zu tun. (Zurufe von der SPD: Nein! Natürlich nicht! Um Gottes Willen!) Dass der Grunderwerbsteuersatz dort aber 6,5 % beträgt (Abg. Martin Haller, SPD: Ah!) und damit einer der, nein, der höchste in der Bundesrepublik Deutschland ist, (Zurufe von der CDU –

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Hans Jürgen Noss SPD

Rohrkrepierer!) dass er in Rheinland-Pfalz 5 % beträgt und nur drei Länder einen niedrigeren haben: Frau Wächter, zwei Presseerklärungen und zwei Pressekonferenzen zu machen, diesen kleinen Unterschied wegzulassen und dann zu sagen, macht Euch Nordrhein-Westfalen zum Vorbild, da kann ich nur sagen, Chapeau, das muss man erst einmal bringen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Benedikt Oster SPD

Der Antrag war mal nichts! Ei, ei, ei!) Ich nehme gerne Ihr Beispiel auf und mache die Rechnung auf. Bei einem Erwerb in Höhe von 500.000 Euro zahlen die Betroffenen in NordrheinWestfalen derzeit 7.500 Euro mehr Grunderwerbsteuer als in Rheinland-Pfalz. Das ist die Politik hier im Lande und die Realität hier im Lande. (Abg. Michael Frisch, AfD: Wenn sie wegfällt, zahlen sie gar nichts mehr! – Zurufe von der SPD) Ich diskutiere dieses Thema gerne und leidenschaftlich, weil es mir ein leidenschaftliches Thema ist, aber bitte auf einer soliden Grundlage. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf von der SPD: Rohrkrepierer!)

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Astrid Schmitt

Aufgrund der Redezeit der Landesregierung steht den Fraktionen noch jeweils 1 Minute zur Verfügung. Gibt es Wortmeldungen? – Frau Wächter. (Zurufe von der SPD: Oh! Das kann man nicht mehr klarstellen!)

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Karina Wächter CDU

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich wollte ich nicht in die zweite Runde gehen, (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Das wäre besser gewesen! – Weitere Zurufe von der SPD) aber einige der Vorredner machen es notwendig. (Vereinzelt Beifall bei der CDU –

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Martin Haller SPD

Den Antrag sollten Sie zurückziehen!) Punkt 1: Ich habe Nordrhein-Westfalen als Beispiel genannt, weil dort ein vergleichbares Förderprogramm beschlossen wurde. Indem Sie auf den Grunderwerbsteuersatz dort verweisen und sagen, dass das der Grund ist, warum Sie den Antrag ablehnen, verkennen Sie die Notwendigkeit in Rheinland-Pfalz. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER – Zuruf aus dem Hause: Was?) Das tut mir für junge Familien und Menschen sehr leid. Punkt 2: Die Eigentümerquote in Rheinland-Pfalz ist sehr hoch. Richtig, das hatte ich auch in meiner Rede angesprochen. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ne! –

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Hans Jürgen Noss SPD

Umgekehrt!) Ich habe es so formuliert: Aufgrund der demografischen Entwicklung ist die Tendenz aber abnehmend. Das bedeutet auf Deutsch oder anders ausgedrückt, (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist Deutsch!) die Menschen, die das Eigentum besitzen, sind in der Altersstruktur fortgeschritten. Gerade junge Menschen haben weniger Eigentum. Genau deswegen (Glocke der Präsidentin) wollen wir das Förderprogramm für junge Menschen unterstützen und sind den Parteien, die diese Notwendigkeit gesehen haben, dankbar. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN –

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Astrid Schmitt

Für die AfD hat sich der Abgeordnete Frisch gemeldet.

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Michael Frisch AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als Mathematiker reizt es mich immer besonders, wenn mit Zahlen Schindluder getrieben wird, dann doch Widerspruch zu erheben. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Frau Ministerin, es tut mir leid, Sie vergleichen Äpfel mit Birnen, wenn Sie sagen, das sind in NRW 7.500 Euro mehr. Der Antrag zielt doch aber, wenn ich ihn richtig verstehe, darauf, beim Ersterwerb die Grunderwerbsteuer vollkommen zu streichen. Dann vergleichen wir einmal. Dann haben wir in Rheinland-Pfalz jetzt 5 % von 500.000 Euro, das sind 25.000 Euro. (Zuruf von der SPD: Wow!) Die würden entfallen. Dann sind das eben nicht 7.500 Euro weniger, sondern 25.000 Euro weniger. Insofern ist das, was Sie gesagt haben, zwar rechnerisch richtig, aber sachlich völlig an der Angelegenheit vorbei. Vielen Dank. (Beifall der AfD – Zurufe von der SPD: Ja, Herr Lehrer! Herr Oberlehrer! – Unruhe im Hause)

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Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen kann ich nicht mehr erkennen. Dann würden wir über den Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/2312 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. (Unruhe im Hause) Ich wünsche Ihnen jetzt endlich einen schönen Abend (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Gleichfalls!) und ein gutes Nachhausekommen. Sie haben es verdient, offensichtlich. Ende der Sitzung: 19.28 Uhr

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