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Helge Schwab

FREIE WÄHLER 16.02.2022 Sitzungen 18/17

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! „Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht – Rheinland-Pfalz hält sich an Recht und Gesetz“. Letzteres sollte aus meiner Sicht so selbstverständlich sein, dass es keiner gesonderten Betonung bedarf. Im Novemberplenum mahnte ich an dieser Stelle, dass wir Politiker gut daran täten, eine offene Fehlerkultur zu leben. Ich redete auch davon, dass wir eine Strategie der Einsicht brauchen und mit Druck nichts erreichen werden. Nun darf ich an dieser Stelle unsere Regierung lobend erwähnen; denn mein Vorschlag lautete damals wie folgt – ich darf zitieren –: „Wenn wir die Panum ehrliche Überzeugungsarbeit, auch wenn man Fehler eingestehen muss. Teststrategie, die mindestens zweimal pro Woche an unseren BildungseinWas nun nach drei Monaten hiervon Anwendung fand oder noch finden wird, wissen wir alle. Ab 18. Februar wird ein Großteil des weiteren Oppositionsvorschlags umgesetzt. Hierfür meinen aufrichtigen Dank. Vor allem dafür, dass das durch uns geforderte Testheft dahin gehend elegant umgangen wird, dass unsere Schülerinnen und Schüler aufgrund der wöchentlichen drei Testungen in der Schule für Freizeitaktivitäten keinen Test mehr benötigen. Herzlichen Dank im Namen der Eltern und der Schüler. Die Impfpflicht ist ein Thema, welches uns nun seit einigen Monaten immer wieder in der Diskussion hält. Die immer wieder aufgeworfenen Fragen lauten: Bringt diese allgemeine Impfpflicht für die Corona-Bekämpfung den gewünschten Erfolg? Brauchen wir eine einrichtungsbezogene Impfpflicht? Ist die Corona-Impfung als Pflichtimpfung gesetzlich zu legitimieren? Nun, wenn ich unserem Bundesgesundheitsminister Glauben schenken darf, dann werden wir in den nächsten 30 Jahren mit Corona leben müssen, einem Virus, das wie alle Viren ständig mutiert; war der derzeit zur Verfügung stehende Impfstoff gegen die Delta-Variante doch noch etwas wirksamer als gegen Omikron, so unser Bundesgesundheitsminister Lauterbach am Sonntagabend. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das gilt morgen schon nicht mehr!) Dennoch bin ich davon überzeugt, dass Geimpfte in der Regel besser vor schweren Verläufen geschützt sind als Ungeimpfte. Hierüber dürften wir in diesem Hohen Hause zumindest größtenteils einig sein. Die Freien Wähler haben in Sachen Impfpflicht folgende grundsätzliche Haltung im Bundesprogramm Anfang/Mitte 2021 verschriftlicht – ich darf zitieren –: „Schutzimpfungen gehören zu den wichtigen präventiven Maßnahmen, die im Gesundheitswesen zur Verfügung stehen. Mit ihrer Hilfe konnten viele Krankheiten in Europa zurückgedrängt werden. Damit die Erfolgsgeschichte anhält, muss eine effektive Impfberatung [durch Hausärzte] weiter gestärkt werden. Ein Impfzwang würde dem Vertrauen der Bevölkerung in das Gesundheitssystem schweren Schaden zufügen. Wir lehnen solche Überlegungen ab.“ Nun hat der Bundestag die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Gesetze gilt es einzuhalten und zu überwachen. Auch hier sind wir uns sicherlich einig. Die medizinischen Fakten sehen mit letztem Stand 10. Februar 2022 bzw. 30. Dezember 2021 laut den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums vom Montag dieser Woche grundsätzlich wie folgt aus – ich zitiere –: „Durch die Corona-Schutzimpfung kann das Risiko einer Infektion und Erkrankung und vor allem von sehr schweren COVID-19-Verläufen stark reduziert werden. Die bisher zugelassenen Impfstoffe waren in der klinischen Erprobung sehr effektiv. Die Studiendaten zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, an dem Virus zu erkranken, bei den gegen COVID-19 geimpften Teilnehmerinnen und Teilnehmern zwischen 70 und 95 Prozent geringer war als bei den Placebo-geimpften Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Das bedeutet, dass eine gegen COVID-19 geimpfte Person nach Kontakt mit SARS-CoV-2 mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erkranken wird. Über welchen Zeitraum eine geimpfte Person vor einer COVID-19-Erkrankung geschützt ist, das heißt, wie Zur Wirksamkeit der Impfstoffe gegenüber der Omikron-Variante gibt es erste Erkenntnisse zur Verhinderung symptomatischer Infektionen aus einer epidemiologischen Studie aus dem Vereinigten Königreich. Die Studienergebnisse zeigen, dass die Wirksamkeit der Grundimmunisierung gegenüber symptomatischer Erkrankung durch die Omikron-Variante mit der Zeit deutlich nachlässt und im Vergleich zur Wirksamkeit gegenüber der Delta-Variante deutlich geringer ist. Ab etwa 15 Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist die Impfstoffwirksamkeit so stark reduziert, dass nicht mehr von einem ausreichenden Schutz vor Erkrankung nach Grundimmunisierung ausgegangen werden kann.“ So weit das Bundesgesundheitsministerium. Ob man sich nun darüber streiten sollte, inwieweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht oder eine allgemeine Impfpflicht besser oder schlechter gewesen wäre, oder ob diese mit Bezugnahme auf die vorauszusehende Impfwirkung bei Mutationen überhaupt noch notwendig sei, (Glocke des Präsidenten) steht heute, da es um die Einhaltung von Recht und Gesetz geht, nicht zur Debatte, wäre aber sicherlich dahin gehend interessant, da bei strikter Einhaltung von Recht und Gesetz im Fall einer allgemein gültigen Impfpflicht gegebenenfalls nicht alle heute Anwesenden mitdiskutieren könnten. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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