Markus Stein
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung wird das kürzliche Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Land Rheinland-Pfalz übertragen, und das unmittelbar, ohne zu zögern. Wir tragen damit unserem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag auch diesmal Rechnung, schnell und entschlossen. Der Gesetzentwurf sieht eine lineare Anpassung entsprechend der tariflichen Linearsteigerung zum 1. Dezember 2022 um 2,8 % vor, Anwärterinnen und Anwärter sowie Rechtsreferendarinnen und -referendare erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Erhöhung des Grundbetrags von 50 Euro. Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die COVID-19-Pandemie wird zudem eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bzw. 650 Euro für Anwärterinnen und Anwärter gewährt. Diese und weitere wegweisende Schritte gehen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf im Sinne unserer Bediensteten im Land, übrigens schon seit 2015, wenn ich mich nicht irre, Herr Kollege Reichert. Meine Damen und Herren, wir sind uns einig, unsere Bediensteten im Land leisten einen erheblichen Beitrag für ein geordnetes und gutes Miteinander in unserer Gesellschaft. Wenn wir von einem starken öffentlichen Dienst sprechen, sprechen wir synonym von unseren starken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst. Für das, was sie tagtäglich leisten, gebührt ihnen unser Dank. Mit der Tarifübernahme werden die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und Versorgungsempfänger des Landes in angemessener Form an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben. Besonders erfreut sind wir darüber, dass vor allen Dingen in den unteren Besoldungsgruppen, bei den Berufsanfängerinnen und -anfängern eine deutliche Verbesserung zustande kommt. Mit der Streichung der Besoldungsgruppe A 4 zugunsten der Besoldungsgruppe A 5, aber auch mit der Streichung der jeweils ersten Erfahrungsstufe der Grundgehaltstabelle bis zur Besoldungsgruppe A 7 tragen wir in großem Maße zu einer Aufwertung dieser Besoldungsgruppen bei. Eine ebenfalls wichtige Komponente ist die Bezugnahme auf die Familien unserer Bediensteten. Mit dem Sonderzuschlag für Alleinverdienerfamilien in unteren Besoldungsgruppen sowie der Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder, verbunden mit einem zusätzlichen mietenstufenabhängigen Aufstockungsbetrag, unterstützen wir den Attraktivitätsaspekt des öffentlichen Dienstes. Das Land kommt also als Dienstherr seiner Fürsorgepflicht deutlich nach, meine Damen und Herren. Mit der neuen Möglichkeit eines Dienstradleasings im Rahmen einer Entgeltumwandlung wird zudem ein wichtiger Beitrag zur Förderung der klimaneutralen Mobilität, aber auch zur Förderung der Gesundheit der Beamtinnen und Beamten in den Blick genommen. Mehr Fahrten mit dem Fahrrad zum Dienst oder in der Freizeit halten fit und tragen zu klimaschonender Mobilität bei. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir gehen mit den Beamtinnen und Beamten sicherlich den ersten Schritt, das heißt der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht als Einstieg im Sinne der Tarifangestellten als Grundlage zu sehen, um in weiteren Gesprächen in der TdL einen positiven Beschluss zu erhalten; denn – das wissen wir – es gibt in der TdL Bestrebungen einzelner Länder, auf einer der nächsten Mitgliederversammlungen das Thema noch einmal mit dem Ziel anzusprechen, eine Öffnung auf Landesebene zu erreichen. Nach Rechtsgültigkeit des Gesetzes will auch Rheinland-Pfalz in der Tarifgemeinschaft der Länder die Diskussion wieder aufnehmen und möglicherweise einen Beschluss der TdL erreichen, der eine Öffnung, orientiert an den beamtenrechtlichen Regelungen, ermöglicht. Den Entschließungsantrag von Ihnen, liebe CDU, werden wir ablehnen, zwar nicht im Grundsatz, aber bereits aus handwerklicher Sicht; denn Sie verkennen mit Ihrem Entschließungsantrag die notwendige Reihenfolge im Hinblick auf eine tarifrechtliche Einigung für die erwünschte Maßnahme, und, wie ich bereits ausführte, das Land hat dieses Anliegen bereits auf dem Schirm. Das Land Rheinland-Pfalz steht zu seinen Bediensteten und Beschäftigten. Das wird auch durch den finanziellen Kraftakt deutlich, den wir hiermit ermöglichen. Die Anpassung der Bezüge um 2,8 % zum 1. Dezember bedingt Mehrkosten für das Land in Höhe von insgesamt 13,5 Millionen Euro schon im Jahr 2022. Die Folgewirkungen für das Jahr 2023 belaufen sich auf rund 160 Millionen Euro. Die Gewährung der steuerfreien Corona-Sonderzahlung führt zu weiteren Mehrkosten im Jahr 2022 in Höhe von rund 78,5 Millionen Euro. Nicht zuletzt die Adaption der rheinland-pfälzischen Bezüge an die Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist mit Mehrkosten in einer Größenordnung von jährlich rund 14 Millionen Euro verbunden. Meine Damen und Herren, unsere Bediensteten verdienen es gerade vor dem Hintergrund der aktuell besonderen Herausforderungen, angemessen alimentiert und finanziell ausgestattet zu sein. Wir danken der Landesregierung sehr für den eingebrachten Gesetzentwurf und begrüßen diesen ausdrücklich. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
