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Martin Haller

SPD 16.02.2022 Sitzungen 18/17

Den Antrag sollten Sie zurückziehen!) Punkt 1: Ich habe Nordrhein-Westfalen als Beispiel genannt, weil dort ein vergleichbares Förderprogramm beschlossen wurde. Indem Sie auf den Grunderwerbsteuersatz dort verweisen und sagen, dass das der Grund ist, warum Sie den Antrag ablehnen, verkennen Sie die Notwendigkeit in Rheinland-Pfalz. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER – Zuruf aus dem Hause: Was?) Das tut mir für junge Familien und Menschen sehr leid. Punkt 2: Die Eigentümerquote in Rheinland-Pfalz ist sehr hoch. Richtig, das hatte ich auch in meiner Rede angesprochen. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ne! –

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