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Christoph Spies

SPD 16.02.2022 Sitzungen 18/17

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Die letzten Jahre und ganz aktuell ist eine massive Veränderung des gesellschaftlichen Diskurses im Netz und insbesondere in den sozialen Netzwerken festzustellen. Die Debattenkultur im Netz ist zunehmend aggressiv, verletzend und nicht selten hasserfüllt. Mit der Anonymität geht nicht selten die Versuchung der Hemmungslosigkeit einher. Hassrede und rassistische Hetze können jede und jeden aufgrund der Meinung, Hautfarbe oder Herkunft, der Religion, des Geschlechts oder der Sexualität diffamieren. Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte, die nicht effektiv bekämpft und verfolgt werden können, bergen eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft, so wie wir sie hier kennen. Gerade die aktuellen Taten im Landkreis Kusel und die verherrlichenden und verachtenden Kommentierungen in den sozialen Netzwerken führen uns erneut vor Augen, dass es Handlungsbedarf gibt. Die eigens dafür eingerichtete Ermittlungsgruppe des Landeskriminalamts hat innerhalb kürzester Zeit eine erschreckende Anzahl an Hasskommentaren sowie Kommentaren mit strafrechtlicher Relevanz identifiziert. Im letzten Rechtsausschuss haben Sie, Herr Minister, eine Auswahl davon zitiert. Diese sind einfach menschenverachtend und nicht tolerierbar. Es bedarf daher einer entschiedenen Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, um objektiv strafbare Inhalte wie etwa Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung oder Störung des öffentlichen Friedens durch Vortäuschung von Straftaten unverzüglich zu entfernen. Sowohl Plattformanbietern als auch Nutzerinnen und Nutzern muss klar sein, niemand bewegt sich rechtsfrei im Netz. Der Ansatz des im Jahr 2017 in Kraft getretenen und 2021 novellierten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, die bestehende Verantwortlichkeit der Anbieter sozialer Netzwerke beim Umgang mit den von ihnen zur Kenntnis gebrachten Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zu konkretisieren, ist hierzu ein wichtiger Schritt. So haben die Anbieter sozialer Netzwerke Anstrengungen unternommen, um die Vorgaben zum Beschwerdemanagement umzusetzen. Die Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte wurden überarbeitet. Das deutsche Strafrecht wurde als Prüfungsmaßstab aufgenommen. An dieser Stelle lohnt es sich, die rheinland-pfälzische Initiative „Verfolgen und Löschen“ zu erwähnen – auch meine Vorrednerin ist darauf eingegangen –, durch die Strafverfolgungsbehörden, Medienaufsicht und Medienhäuser zusammengeführt werden, um gemeinsam Hassreden zu bekämpfen, indem Inhalte auf schnellem Weg gemeldet und verfolgt werden können. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie es gelingt, Täter sichtbar zu machen und zur Verantwortung zu ziehen, anstatt ihre Kommentare nur zu löschen. Eine besondere Rolle in dieser Diskussion spielte in den letzten Monaten insbesondere der Anbieter Telegram. Gemäß eigener Webseite, FAQ, hat das Entwicklungsteam von Telegram seinen Sitz in Dubai und erteilt grundsätzlich keine Auskunft. Der Anbieter wirbt sogar damit, dass er einen wirklich freien Messenger betreibt. Unter Punkt 8.3 – Telegram-Datenschutzrichtlinien, Strafverfolgungsbehörden – führen sie aus: „Wenn Telegram einen Gerichtsbeschluss erhält, der bestätigt, dass Sie ein Terrorverdächtiger sind, können wir Ihre IP-Adresse und Telefonnummer an die zuständigen Behörden weitergeben. Bisher ist dies noch nie vorgekommen.“ Weitere Fallkonstellationen werden von Telegram in der Datenschutzrichtlinie nicht aufgeführt. Erschwert wird dies durch die Tatsache, dass den Ermittlungsbehörden bei Telegram kein Ansprechpartner bekannt ist, an den sie die Auskunftsbitte richten können. Damit stehen in der Regel keine Ermittlungsansätze zur Verfügung, um die Urheber der Beleidigungen, Bedrohungen oder von volksverhetzenden Äußerungen zu ermitteln. Dem Bundesinnenministerium ist es nichtsdestotrotz vor Kurzem gelungen, mit Verantwortlichen von Telegram in Kontakt zu treten, und diese sollen eine gewisse Kooperationsbereitschaft signalisiert haben. Die tagesschau berichtete am 12. Februar, dass aufgrund des Drucks auf Telegram durch die Regierung 64 Kanäle gesperrt wurden. Das BKA hatte entsprechende Löschersuchen an Telegram versandt. Inwieweit das dauerhafte und tragfähige Ergebnisse mit sich bringt, bleibt abzuwarten. Wichtig wäre zunächst einmal ein Ansprechpartner für den behördlichen Kontakt. Hierdurch könnten die Urheber der Beleidigungen, Bedrohungen oder von volksverhetzenden Äußerungen gefunden und zielführend durch die unabhängige Justiz belangt werden. Uns sollte jedoch trotz der ersten Erfolge im deutschen Rechtsraum durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder bilaterale Kontakte durch das BMI klar sein, dass wir eine internationale oder mindestens europäische Lösung für Hass und Hetze im Netz benötigen – Stichwort „Digital Services Act“ –; denn Hass und Hetze enden nicht an einer Grenze. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER)

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