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Dr. Helmut Martin

CDU 16.02.2022 Sitzungen 18/17

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit einer Geschäftsordnung legt das Parlament, legen wir die Regeln fest, nach denen unsere parlamentarische Arbeit in den nächsten Jahren organisiert werden und ablaufen soll. Schon daraus folgt, dass einer Geschäftsordnung durchaus nicht unerhebliche Bedeutung zukommt, auch wenn die Öffentlichkeit es selten beachtet. Ein Blick auf die Tribüne ist der beste Beweis. Der Landtag hatte in seiner konstituierenden Sitzung im Wesentlichen die bisherige Geschäftsordnung als Vorläufige Geschäftsordnung auch für die neue Legislaturperiode beschlossen und den Rechtsausschuss beauftragt, einen Vorschlag für eine endgültige Fassung zu erarbeiten. Dazu hat der Rechtsausschuss einen Unterausschuss mit acht Mitgliedern eingesetzt. Dieser Unterausschuss hat in fünf Sitzungen mögliche Änderungen beraten und entsprechende Vorschläge erarbeitet. Dem Gesamtvorschlag hat sich der Rechtsausschuss letzte Woche angeschlossen, und der liegt Ihnen nun zur Beschlussfassung vor. So ungefähr steht das auch in der Vorbemerkung der Beschlussempfehlung; ich möchte aber noch ein paar Aspekte kurz ansprechen, die sich hinter diesen eher dürren Zeilen verbergen. Die acht Mitglieder, die ich im Rund doch wenigstens einmal erwähnen möchte, waren die Abgeordneten Haller, Spies, Brandl, Schellhammer, Lohr, Fernis und Wefelscheid, und ich durfte den Vorsitz dieses Unterausschusses übernehmen. Zu den fünf offiziellen Sitzungen gab es noch mehrere informelle Abstimmungen und Gespräche, und es gab – das möchte ich ausdrücklich sagen – eine großartige Unterstützung durch den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags. Dafür danke ich an dieser Stelle ausdrücklich, und zwar ihr persönlich, aber auch stellvertretend für das ganze Team des Wissenschaftlichen Dienstes, Frau Direktorin Molka, die nicht nur bei allen Sitzungen dabei war, sondern auch sichergestellt hat, dass unsere zahlreichen Bitten um Stellungnahmen immer fristgerecht bearbeitet wurden. Insgesamt gab es über 20 Gutachten oder Stellungnahmen, einmal länger, einmal kürzer. Ich habe irgendwann bei 20 plus aufgehört zu zählen. Es war echt viel Arbeit, es hat uns aber total geholfen. Deswegen ein ganz herzliches Dankeschön an dieser Stelle! (Beifall im Hause) Ausgangspunkt der Arbeit war ein Katalog von Änderungen, die die Landtagsverwaltung vorgeschlagen hat. Das waren überwiegend rechtstechnische Dinge, aber es war schon einmal ein wichtiger Einstieg. Außerdem hatten wir uns vereinbart – ich nenne es einmal ein Wunschprogramm der einzelnen Fraktionen – zu sammeln, das heißt jede Fraktion konnte ihre eigenen Änderungsvorstellungen zu Papier bringen, und dann wurden sie in die Diskussion eingebracht. In dieser Diskussion sind natürlich nicht alle Anregungen auch zu Änderungsvorschlägen fortentwickelt worden. Manche der Anregungen oder Ideen konnten schon durch die Beleuchtung der Vor- und Nachteile der aktuellen Rechtslage erledigt werden und wurden dann nicht weiter vertieft. Es gab aber auch Vorschläge, wo es schlicht keine Mehrheit gab für diejenigen, die den Vorschlag eingebracht haben. Das ist auch ganz natürlich; denn es gibt kein Vertun: Die Fraktionen und damit deren Vertreter im Ausschuss haben nicht immer dieselben Interessen, wenn es um Geschäftsordnungsfragen geht. Das mag man parlamentstheoretisch bedauern, es ist aber den unterschiedlichen Funktionen in der parlamentarischen Demokratie geschuldet und auch hinzunehmen. Wichtig war – das möchte ich ausdrücklich betonen –, dass trotz dieser Unterschiede immer betont offen und sachorientiert diskutiert wurde und alle Verständnis für die Argumente des anderen gezeigt haben. Es waren wirklich gute, es waren gehaltvolle Diskussionen, und dafür danke ich allen Mitgliedern des Ausschusses sehr herzlich. (Beifall im Hause) Es wurde eine ganze Menge geändert, wenn man es sich einmal anschaut. Ich möchte nur einzelne Aspekte etwas herausstellen. Wir haben einige allgemeinere Veränderungen vorgenommen, zum Beispiel dass weniger Verweise im Text sind und dafür mehr Definitionen inklusive am Ende eine Tabelle mit Begriffsklärungen. Das erleichtert die Lesbarkeit und das Verständnis. Wir haben eine Regelung ergänzt zur Abwahl von Ausschussvorsitzenden, wir haben Regelungen ergänzt zur digitalen Durchführung von Sitzungen, und wir haben auch dem Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ Rechnung getragen und dort einen ausdrücklichen Anspruch formuliert. Wir haben Fristen harmonisiert, und wir haben einzelne, in der Parlamentspraxis besonders wichtige Instrumente ausführlicher nachjustiert. Ich nenne beispielhaft die Kurzintervention. Dort bleibt es bei den 2 Minuten und nicht, wie in der letzten Legislatur, 3 Minuten. Außerdem haben wir geklärt, wie viele Kurzinterventionen denn ungefähr der Parlamentsdebatte guttun. Wir haben einmal eine Zahl in die Geschäftsordnung hineingeschrieben, aber ich sage auch ganz deutlich dazu, immer als Vermutungsregel. Das bedeutet, der Präsidentin/dem Präsidenten kommt schon eine herausgehobene Verantwortung bei der Sitzungsleitung zu. Darüber waren wir uns im Ergebnis aber auch einig, und das ist auch richtig so. Wir schaffen einen Rahmen, wir geben Leitlinien, aber letztlich muss es von der Verhandlungsführung, von der Sitzungsleitung mit dem nötigen Fingerspitzengefühl umgesetzt werden. Dafür sollte Raum bleiben. Wir haben auch geklärt, dass jedes Mitglied des Hohen Hauses pro Besprechungsgegenstand in der Regel nur zwei Kurzinterventionen geltend machen kann. Ich denke, das ist praxisgerecht und wird dem Ansinnen nach einer lebhaften, aber trotzdem zielführenden Parlamentsdebatte gerecht. Ich möchte noch die Kleinen Anfragen erwähnen. Das war auch noch ein durchaus intensiv diskutiertes Thema. Wir haben tolle statistische Auswertungen bekommen, die sehr erhellend waren. Dazu ist festzustellen, es gibt ein gewisses Ungleichgewicht in der Zahl der Kleinen Anfragen. Wir haben lange darüber gesprochen, wie wir damit umgehen sollen, und haben, wie ich finde, eine schöne Regelung gefunden, die zum einen gewisse Signale sendet, ohne aber das auch im verfassungsrechtlichen Rahmen zu sehende Auskunftsrecht des oder der einzelnen Abgeordneten zu sehr einzuschränken. Wir haben eine Art Richtschnur in der Geschäftsordnung verankert, und ich denke, das ist gut. Wichtig ist, wir haben Präzisierungen bei den Anforderungen an Kleine Anfragen formuliert, was die inhaltliche Ausgestaltung angeht. Insofern sind wir auch da ein Stück weitergekommen. Wir haben dann – das will ich auch noch kurz erwähnen – darüber gesprochen, was wir mit den Frageformaten, der Fragerunde machen. Mündliche Anfragen bleiben erhalten. Darauf wurde von Einzelnen gesteigerter Wert gelegt, sage ich einmal. Sie sind als Format erhalten geblieben, sollen aber künftig nur noch am dritten Plenartag einer Sitzungseinheit regelmäßig kommen, wenn es der Ältestenrat so möchte. Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass wir dieses Instrument auch in ein neu eingeführtes Optionsrecht für die Fraktionen eingebettet haben. Ich glaube, es ist eine echte Neuerung nicht nur für Rheinland-Pfalz, sondern darüber hinaus, dass wir gesagt haben, die Aktuelle Debatte als Format könnte etwas aufgepeppt werden, indem wir mehr Flexibilität vereinbaren. Das haben wir durch die Einräumung eines Optionsrechts erreicht. Jetzt kann jede Fraktion entscheiden, ob sie anstelle einer Aktuellen Debatte nicht auch eine mündliche Fragestunde macht, oder ob sie – zweite Alternative – irgendeinen Tagesordnungspunkt dieses Tags von hinten nach vorne zieht. Davon versprechen wir uns zumindest eine Belebung der parlamentarischen Auseinandersetzung. Wir werden es in den nächsten vier Jahren evaluieren können. Ich finde es aber ganz vielversprechend. Themen, bei denen es keine Einigkeit gab – zum Beispiel im Zusammenhang mit Gesetzesfolgenabschätzungen –, gab es ebenfalls, aber auch hier galt und gilt, es war immer eine gute Diskussion, und die Argumente wurden nachvollzogen. Ich möchte daher meinen Bericht mit einem herzlichen Dank an alle Ausschussmitglieder für genau diese gute Diskussionsatmosphäre und den stets vertrauensvollen Umgang miteinander schließen. Ich bin sicher, dass wir, wenn das Parlament heute so beschließt, eine gute Grundlage für unsere Arbeit in den nächsten vier Jahren haben. Herzlichen Dank. (Beifall im Hause)

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