Steven Wink
Vielen Dank, Herr Präsident. – Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Juli 2021 wurden Teile des Nordens und Westens unseres Landes durch die immense Flut in einem unbeschreiblichen Ausmaß zerstört. Gleich zu Beginn gab es neben staatlichen Hilfsmaßnahmen große Hilfsbereitschaft durch Bürgerinnen und Bürger aus ganz Deutschland, die vor Ort mit eigener Kraft bei den Arbeiten unterstützt haben. Hierfür darf ich heute im Namen der FDP-Fraktion nochmals Danke sagen. – Das vorab. Staatliche Einrichtungen sowie kommunale Gebietskörperschaften stehen nun aber vor nie dagewesenen Herausforderungen. Die notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Infrastruktur erfordern eine Vielzahl von öffentlichen Aufträgen. Normalität ist aufgrund des großen Schadensausmaßes bis heute in den Verwaltungen noch nicht wieder eingekehrt. In Anbetracht der Schäden wird es auch weiterhin notwendig sein, in sehr kurzer Zeit eine Vielzahl von Maßnahmen, insbesondere Baumaßnahmen, in die Wege zu leiten. Obwohl in diesem Zusammenhang die Maßnahmenpläne, die nach Bestimmung der Aufbauhilfe 2021 zu erstellen sind, noch nicht vollständig vorliegen, lässt sich bereits die Gesamtzahl kleinerer und mittlerer Baumaßnahmen für kommunale Einrichtungen und Infrastruktur auf mehrere Tausend schätzen. Angesichts dieser Tatsache sind die Vergabestellen in den betroffenen Kommunen schlichtweg überfordert. Der vergaberechtliche Grundsatz der Losvergabe verschärft die Situation noch weiter; denn dieser besagt, dass Leistungen in Lose aufzuteilen und getrennt zu vergeben sind, jedoch sind Zusammenfassungen von Losen bis hin zu Generalunternehmervergaben in Ausnahmefällen zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Hinsichtlich der Frage, aus welchen wirtschaftlichen und technischen Gründen von der losweisen Vergabe von öffentlichen Aufträgen abgewichen werden kann, bestehen in Literatur und Rechtsprechung unterschiedliche, teils konträre Auffassungen. Dies führt in der Vergabepraxis zu einem formalen Aufwand für Einzelfallprüfungen und zu einem Rechtsrisiko oder zur Beanstandung durch Prüfungsinstanzen. Dazu kommt, dass der Rechnungshof in unserem Land, wie auch in anderen Ländern und im Bund, Generalunternehmervergaben sehr kritisch gegenübersteht. Hinzu kommt, dass Koordinationsschwierigkeiten aufgrund von Termindruck für die Abweichung vom Grundsatz der Losvergabe oftmals nicht als ausreichende Begründung gewertet werden können. Aufgrund der drohenden Überlastung der Vergabestellen, der besonderen Dringlichkeit der Baumaßnahmen in den durch die Flut betroffenen Gebieten und den rechtlichen Unsicherheiten der bisherigen Ausnahmefallregelungen bringen die Ampelkoalitionäre heute gemeinsam dieses Gesetzesvorhaben auf den Weg. Mit der Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes soll die Landesregierung die Möglichkeit erhalten, besondere Ausnahmesituationen in bestimmten Regionen örtlich und zeitlich begrenzt auszusprechen. Die Bestimmung der örtlichen und zeitlichen Begrenzung kann hierbei auf das für das öffentliche Auftragswesen zuständige Ministerium übertragen werden, welches mit den für Kommunalrecht und für Finanzen zuständigen Ministerien darüber entscheidet. Hierdurch werden die öffentlichen Auftraggeber von der administrativ aufwendigen Begründungspflicht und den damit einhergehenden Rechtsrisiken befreit. Die im Fall der Ausnahmesituation beauftragten Generalunternehmer werden durch das Gesetz dazu verpflichtet, in angemessenem Umfang Unteraufträge an Unternehmen des Mittelstands zu vergeben. Diese dürfen hierbei keine ungünstigeren Bedingungen auferlegen als zwischen dem Generalunternehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart wurden. Auf diese Weise wird die Anzahl der Vergabeverfahren und somit die Belastung der Vergabestellen reduziert. Gleichzeitig wird man der Dringlichkeit der zahlreichen Bauvorhaben gerecht, und ein zeitlicher Verzug des Wiederaufbaus kann verhindert werden. Vor allem in den von der Flutkatastrophe betroffenen Gebieten ist ein schnelles Vorgehen bei wichtigen Bauvorhaben von extrem großer Bedeutung, um die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Infrastruktur wiederherzustellen. Wie der Name des Gesetzes und meine Ausführungen schon verdeutlichen, soll durch dieses Verfahren trotz Generalunternehmervergabe der Mittelstand unterstützt werden, indem Unteraufträge in angemessenem Umfang an solche Unternehmen durch den Generalunternehmer vergeben werden. Mit dem Gesetz können somit in den von der Flutkatastrophe betroffenen Gebieten Vergabeverfahren beschleunigt, Bauprojekte vorangetrieben und mittelständische Unternehmen eingebunden werden, wodurch gleichzeitig eine Überlastung der Verwaltung verhindert wird. Wir freuen uns dennoch auf eine ausführliche Diskussion im Ausschuss. Ich denke, wir werden uns in diesem Thema einig, gerade für die Region und die Menschen, die dort leben. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
