Michael Frisch
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu den vielen Corona-Maßnahmen, die weder evidenzbasiert noch verhältnismäßig sind, zählt die Impfpflicht im Gesundheitswesen. In Rheinland-Pfalz soll sie am 15. März in Kraft treten. Dann dürfen Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Rehakliniken ihre Arbeit ohne Impfnachweis oder ein ärztliches Attest über eine Impfunfähigkeit nicht mehr aufnehmen. Während in anderen Bundesländern über die Umsetzung dieser bundesgesetzlichen Regelung inzwischen heftig diskutiert wird, hält die Landesregierung unbeirrt daran fest. (Zuruf von der SPD: Gut so!) Aus unserer Sicht ist das fatal; denn auf die Gesundheitsämter, in deren Zuständigkeit es fällt, mögliche Tätigkeitsverbote in jedem Einzelfall zu prüfen, auszusprechen und zu kontrollieren, kommt damit eine erhebliche Zusatzbelastung zu. So hat der Leiter des Trierer Gesundheitsamts, Harald Michels, in der vergangenen Woche ausdrücklich davor gewarnt, die Regelung wie beschlossen umzusetzen. Im SWR sagte Michels, man sei bereits jetzt an der Grenze des Machbaren und brauche daher eine Pause und keine zusätzlichen Aufgaben. Ähnlich äußerten sich andere Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz. Für die Landesregierung ist das offensichtlich kein Anlass, ihre Haltung zu überdenken. Wieder einmal gilt, Augen zu und durch, koste es, was es wolle. Das ist gegenüber den vielen engagierten Mitarbeitern in diesem Bereich unverantwortlich, die seit zwei Jahren alles dafür tun, die Gesundheit unserer Bürger zu schützen. Meine Damen und Herren, schon deshalb lehnen wir das ab. (Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Philipp Fernis, FDP) Es gibt aber auch noch gute andere Gründe gegen eine solche Impfpflicht. Selbst wenn der weitaus größte Teil der im Gesundheitssystem Tätigen geimpft ist, bleibt ein Anteil von knapp 10 %, der sich nicht impfen lassen kann oder will. In manchen Einrichtungen, insbesondere in der Pflege, dürfte dieser Anteil deutlich höher sein. Hier eine weitere Verschärfung des ohnehin bereits bestehenden Personalmangels heraufzubeschwören, ist grob fahrlässig. Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, stellt fest, hier habe die Politik die Lunte angezündet. (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sagt ja viel aus!) Ich zitiere aus der Passauer Neuen Presse: Mit dem Beschluss „gerät die professionelle Versorgung schwerkranker und pflegebedürftiger Menschen in Gefahr“. Und: „Verlassen nur zehn Prozent der schon heute hochbelasteten Beschäftigten ihren Beruf, können allein 200.000 Pflegebedürftige nicht mehr ihrer Würde entsprechend betreut werden.“ Herr Gesundheitsminister, wollen Sie das wirklich riskieren? Sie selbst haben in der Vergangenheit immer wieder die Gefahr eines zusammenbrechenden Gesundheitssystems mit gravierenden Folgen bis hin zur Notwendigkeit der Triage an die Wand gemalt und uns hier erklärt, es sei nicht der Mangel an Intensivbetten, der bedrohlich sei, sondern der Mangel an Fachpersonal. Gilt das auf einmal nicht mehr? Sie führen sehenden Auges einen Notstand herbei, der zu einer Katastrophe für die Menschen in unseren Kliniken und Heimen werden könnte. Auch das ist das Gegenteil einer verantwortungsvollen Politik. Auch das lehnen wir deshalb in aller Deutlichkeit ab. (Beifall der AfD) Haben Sie sich im Übrigen einmal gefragt, wie sich diejenigen fühlen, denen Sie ein faktisches Berufsverbot erteilen wollen? Diese Leute waren noch bis vor Kurzem die Helden der Pandemie, die Stützen unserer Gesellschaft, die Lebensretter. Auch Sie haben ihnen zugejubelt. Die gleichen Leute wollen Sie jetzt in die Arbeitslosigkeit schicken, (Zuruf von der SPD: So ein Quatsch! – Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) nicht selten nach Jahrzehnten aufopferungsvoller Tätigkeit im Dienst alter und kranker Menschen. Meine Damen und Herren von der Landesregierung, ist das Ihre viel beschworene Solidarität? Vor allem aber gibt es Alternativen. Mit täglichen Tests ließe sich der Gesundheitsschutz mindestens genauso, vermutlich sogar besser sicherstellen; denn wir wissen inzwischen, dass die Impfung keine sterile Immunität mit sich bringt und deshalb Ansteckungen nicht verhindert. Zudem gibt es kaum einen Bereich, in dem die Fachkräfte so umfassend in der Infektionsprävention ausgebildet sind wie in der Pflege. Es braucht also keine Impfpflicht, um besonders vulnerable Menschen vor Corona zu schützen. Im Gegenteil stellt ein getesteter und daher gesunder Mitarbeiter eine geringere Ansteckungsgefahr als ein nicht getesteter geimpfter dar. (Beifall der AfD) Dies gilt insbesondere, seitdem die Omikron-Variante das Pandemiegeschehen bestimmt, gegen die die zurzeit verfügbaren Vakzine allenfalls eine eingeschränkte Wirksamkeit haben. Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Eine berufsbezogene Impfpflicht im Gesundheitsbereich ist weder praxistauglich noch verhältnismäßig. Sie stellt einen erheblichen Eingriff in die Rechte der dort tätigen Menschen dar und gefährdet die Versorgung Hunderttausender alter und kranker Patienten. Sie ist für den Gesundheitsschutz nicht erforderlich und möglicherweise sogar kontraproduktiv. (Glocke des Präsidenten) Nicht umsonst wurde sie in anderen europäischen Ländern wieder einkassiert. Dass Landesregierung und Ampelfraktionen dennoch weiter daran festhalten, ist unwissenschaftlich, unsolidarisch und politisch verantwortungslos. Ich danke Ihnen. (Beifall der AfD)
