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Cornelia Willius-Senzer

FDP 16.02.2022 Sitzungen 18/17

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie in Ihrem Beitrag zu unserer Aktuellen Debatte insbesondere die Opfer in den Mittelpunkt gestellt haben; denn letztlich sollte unsere Aufmerksamkeit insbesondere den Menschen gelten, die wir durch unsere Maßnahmen zu schützen versuchen. Ich finde es großartig, dass Sie stets auch ein Augenmerk auf die Opfer, die Menschen, die dahinterstehen, gerichtet haben. Die Stärkung des Opferschutzes war im Jahr 2016, als ich Mitglied dieses Landtags wurde, eine der ersten Initiativen, die wir im Plenum beraten haben. Es ging seinerzeit um den Ausbau der psychosozialen Prozessbegleitung. Das war damals zu Beginn Ihrer zweiten Amtszeit als Justizminister ein wichtiges Signal. Deshalb halte ich es für folgerichtig, dass Sie heute die Strafantragsproblematik ansprechen. In einer Welt, die unter Zuhilfenahme sogenannter Social-Media-Opfer verunglimpft, müssen wir umso mehr dieses im Blick haben. Sie und ihre Angehörigen haben unbedingt Schutz verdient. In Fällen wie diesen, in denen ein öffentliches Interesse an der strafrechtlichen Ahndung auf der Hand liegt, bedeutet die Antragspflicht der Angehörigen eine weitere und überflüssige Konfrontation mit den extrem belastenden Geschehnissen. Machen wir uns in diesem Parlament stark! Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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