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Jens Guth

SPD 16.02.2022 Sitzungen 18/17

Das war wohl nichts, der Antrag!) Dann füge ich gerne noch eines dazu. Was wir allerdings in Rheinland-Pfalz machen bei unserer Wohnungspolitik, ist, wir nehmen die Wohneigentumsförderung in den Blick, aber wir kümmern uns genauso um die Mietwohnraumförderung, weil wir wissen, dass es viele Bevölkerungsgruppen gibt, die gerade dort auf ein gutes Angebot angewiesen sind. Wir nehmen keine Wertigkeiten vor. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Jetzt geht meine Zeit leider schon zu Ende, aber ich muss natürlich noch kurz zur Grunderwerbsteuer kommen. Dass die Grunderwerbsteuer ein Bundesgesetz ist, wissen Sie. Dass es die Grunderwerbsteuer bisher keinem Land ermöglicht, irgendwelche Freibeträge zu machen, sondern lediglich das Festlegen des Steuersatzes, und es sich die Regierungsparteien auf Bundesebene zur Aufgabe gemacht haben zu schauen, ob man eine flexiblere Möglichkeit schaffen kann, sie gleichzeitig aber die Gegenfinanzierung in den Blick genommen haben, nämlich das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern bei so etwas wie Share Deals, steht alles im Koalitionsvertrag und ist ein Vorhaben der neuen Bundesregierung. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Das kann man dort auch nachlesen. So, und jetzt will ich die letzte halbe Minute wirklich noch einmal auf NRW lenken, was Sie uns vorschlagen, das wir uns als Beispiel nehmen sollen. Jenseits dessen habe ich eben noch einmal bei der NRW-Bank geschaut, die das Programm abwickeln soll: Ich habe noch nichts gefunden. Das ist für März angekündigt. Das hat sicher nichts mit der anstehenden Landtagswahl zu tun. (Zurufe von der SPD: Nein! Natürlich nicht! Um Gottes Willen!) Dass der Grunderwerbsteuersatz dort aber 6,5 % beträgt (Abg. Martin Haller, SPD: Ah!) und damit einer der, nein, der höchste in der Bundesrepublik Deutschland ist, (Zurufe von der CDU –

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