Fabian Ehmann
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den von der Hochwasserkatastrophe stark betroffenen Kommunen müssen viele Schulen, Kitas, öffentliche Gebäude und Infrastruktur wiederaufgebaut werden. Wir haben das eben in der Debatte schon gehört. Diesen Bedarf gehen wir heute mit der vorgelegten Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes an. Mit dieser Gesetzesänderung handeln wir pragmatisch und beschleunigen den Wiederaufbau in den Hochwassergebieten; denn die von der Flut schwer betroffenen Kommunen können nun durch die zeitliche und räumliche Ausnahme auf Vergabeschritte verzichten. Die Kommunen haben durch diese Änderung die Möglichkeit, bei Ausschreibungen Lose zusammenzufassen oder sogar Generalunternehmer zu beauftragen. Das heißt ganz konkret, dass weniger Unterlagen erstellt, weniger Ausschreibungen durchgeführt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betroffenen Kommunen deutlich entlastet werden. So beschleunigen wir mit pragmatischer Politik den Wiederaufbau vor Ort; denn wir stehen fest an der Seite der Menschen in den Flutgebieten. Es ist uns wichtig, dass bei der Änderung die hohen Standards bei der Vergabe erhalten bleiben. Die Bedingungen, die zwischen den öffentlichen Auftraggebern und den Generalunternehmern vereinbart werden, gelten auch als Maßstab für alle unterbeauftragten Unternehmen. Auch für die Unternehmen, die beauftragt werden, kann vieles schneller gehen. Diese Dynamik ist nicht zu unterschätzen. Es gewinnen sowohl die Menschen vor Ort in den betroffenen Kommunen in den Hochwassergebieten als auch die Unternehmen vor Ort. Die Vorteile dieser Gesetzesänderung liegen also auf der Hand. Sie ist zunächst räumlich und zeitlich begrenzt. Das sehen wir als Grüne und auch als regierungstragende Fraktion positiv. Wir freuen uns, wie eben schon angekündigt, auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
