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Thomas Wansch

SPD 16.02.2022 Sitzungen 18/17

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende CDU-Antrag zum Thema der Förderung von Wohneigentum beschreibt am Ende des Texts einige Forderungen gegenüber der Landesregierung, die ich gerne beleuchte. Die CDU fordert ein Förderprogramm, das besonders junge Menschen beim Ersterwerb von Wohneigentum finanziell entlastet und beschreibt dies mit einer Größenordnung von 1,5 bis 2 % in Bezug auf die Anschaffungskosten einer Wohnimmobilie. In der Presse wird, und auch heute haben Sie, Frau Kollegin Wächter von der CDU, von einem sogenannten nordrhein-westfälischen Modell gesprochen, das die dortige CDU auf den Weg bringen möchte und vielleicht mittlerweile auch gebracht hat. Eine prozentuale Entlastung durch die Absenkung der Grunderwerbsteuer soll zudem ab dem Jahr 2023 ermöglicht werden. Betrachten wir in diesem Zusammenhang den Steuersatz der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen und vergleichen den einmal mit RheinlandPfalz. Dort werden 6,5 % und bei uns 5 % Grunderwerbsteuer erhoben. (Unruhe bei der SPD – Zuruf der Abg. Anke Beilstein, CDU) Liebe Kollegin, was Sie also fordern, ist bei uns in Rheinland-Pfalz schon Realität. (Abg. Anke Beilstein, CDU: Nö! –

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