Christof Reichert
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels zeigt sich, auch als öffentlicher Arbeitgeber muss man attraktiv sein. Das gilt sowohl für die Lohngestaltung als auch für die sogenannten weichen Faktoren. Deshalb begrüßen wir als CDU-Landtagsfraktion die Vorlage des Entwurfs des Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 ausdrücklich. Zunächst möchte ich heute aber die Gelegenheit nutzen und mich Frau Ministerin Ahnen gerne anschließen, allen unseren Beamtinnen und Beamten, aber auch den vielen Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst ausdrücklich Danke zu sagen. Gerade in der Bewältigung der Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig ein funktionierender Staat ist. Sie alle haben auf den verschiedenen Ebenen und in den unterschiedlichen Funktionen durch ihren persönlichen Einsatz dafür gesorgt, dass wir gut durch die Pandemie gekommen sind und noch kommen. Dafür unser herzlicher Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb ist es folgerichtig, dass im Rahmen der Umsetzung des Tarifabschlusses unsere Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bzw. die Anwärterinnen und Anwärter in Höhe von 650 Euro erhalten. Wichtig ist aber auch die lineare Anpassung des Grundgehalts. Wir wissen alle noch, dass es in Rheinland-Pfalz nicht selbstverständlich war, Tarifabschlüsse auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Die Gewerkschaften hatten schon in unserem Gespräch zum Haushalt befürchtet, dass Rheinland-Pfalz mit Blick auf die derzeitige Haushaltslage wieder einen Sonderweg zulasten der Beamten geht. Offensichtlich hat aber die Landesregierung aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt. Die mehrjährige Abkopplung vom Tarifabschluss hatte RheinlandPfalz zum Schlusslicht im Ländervergleich bei der Beamtenbesoldung gemacht. Erst durch die zweimal 2 % Extraerhöhung sind wir wieder im Mittelfeld gelandet. Insofern begrüßen wir die lineare Anpassung zum 1. Dezember 2022 ausdrücklich. Auch die vorgesehenen Änderungen in den untersten Besoldungsgruppen und bei den kinderreichen Beamtenfamilien sind konsequent. Mit den Anpassungen wird der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation Rechnung getragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was lange währt, wird endlich gut. Diese Lebensweisheit gilt für die jetzt mit dem Gesetz endlich geschaffene Möglichkeit des Jobradmodells. Wie anfangs erwähnt, sind es gerade die weichen Faktoren, die einen Arbeitgeber attraktiv machen. Bereits im Mai 2018, also vor knapp vier Jahren, hat sich der Wissenschaftliche Dienst mit der Einführung des Jobradmodells, damals auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ausführlich beschäftigt. Auf meine Kleine Anfrage vom 19. November 2018 hat die Landesregierung mitgeteilt, man würde die in Baden-Württemberg vorgenommene Anpassung des Landesbesoldungsgesetzes prüfen. Nach über drei Jahren Prüfung für die Ergänzung eines Gesetzes um immerhin zwei kleine Sätze sind wir nun endlich so weit. (Beifall bei der CDU) Mit der Anpassung des Landesbesoldungsgesetzes wird die Basis für die Einführung des Jobradmodells nach der Blaupause aus Baden-Württemberg endlich geschaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bleibt zu hoffen, dass die jetzt noch erforderlichen konkreten Umsetzungsregelungen schnell folgen. Das Jobradmodell als Angebot für unsere Beamtinnen und Beamten ist ein gutes Modell. Es bietet, wie schon gesagt, Anreize für die Bediensteten, mehr Fahrten mit dem Rad zurückzulegen, und ist gleichzeitig ein zusätzlicher Bonus. Wir haben aber als CDU immer alle Beschäftigten unseres Landes im Blick. Insofern finden wir es bedauerlich, dass im Rahmen der aktuellen Tarifverhandlungen zum TV-L das Jobrad nicht auch für die Tarifbeschäftigten verhandelt wurde. Auf meine bereits erwähnte Anfrage hatte die Landesregierung damals geantwortet, sie habe das Thema bei den Tarifverhandlungen im Blick. Offensichtlich ist es nicht oder nicht erfolgreich verhandelt worden. Insofern fordern wir die Landesregierung auf, mit den Tarifvertragspartnern Gespräche aufzunehmen und einen ergänzenden Landestarifvertrag zur Einführung eines Jobrads für unsere Tarifbeschäftigten zu ermöglichen. (Beifall der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerne verweise ich auf unseren Entschließungsantrag und bitte Sie alle um Unterstützung im Sinne unserer Tarifbeschäftigten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss und signalisieren schon jetzt Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
