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Josef Winkler

GRÜNE 16.02.2022 Sitzungen 18/17

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schnieder, zunächst einmal begrüße ich es ausdrücklich, dass sich die CDUFraktion hinter die einrichtungsbezogene Impfpflicht stellt und sie weiter vertritt. Wie eben von Frau Bätzing-Lichtenthäler gesagt, haben wir von der Union schon ganz andere Töne gehört. Sie haben sehr viele Fragen gestellt, die die Umsetzung der Impfpflicht in den Einrichtungen angehen. Ich empfehle Ihnen die Lektüre der Pressemitteilung der Minister Schweitzer und Hoch vom 14. Februar, in der die meisten Fragen, die Sie eben aufgeworfen haben, ausführlich beantwortet worden sind. (Heiterkeit der Abg. Anke Beilstein, CDU, und Michael Frisch, AfD) Das kann aber die Landesregierung sicherlich bei Gelegenheit selbst noch einmal vortragen, (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Wiederholung lernt ja. In der Aktuellen Debatte zu diesem Thema müssen wir zwei Dinge unterscheiden, zum einen die diskutierte allgemeine Impfpflicht und zum anderen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bei der allgemeinen Impfpflicht geht es uns vor allem um das Ziel, die Grundimmunität in der Bevölkerung zu erhöhen. Wie wir alle festgestellt haben, kann man geteilter Meinung sein, wie dieses Ziel erreicht werden kann, weshalb es im Bundestag dazu die verschiedenen Gruppenanträge gibt. Sicherlich kann man vor dem Hintergrund der Omikron-Variante bei diesem Thema vielleicht heute zu anderen Schlüssen kommen als noch vor einigen Wochen und Monaten. Die Diskussion muss aber auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse einerseits und der rechtsstaatlichen Erwägung andererseits offen geführt werden. Ich persönlich bin nach wie vor für eine allgemeine Impfpflicht. Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht geht es aber gerade nicht um die Grundimmunität in der Gesamtbevölkerung oder den Selbstschutz, sondern explizit um den gezielten Schutz der vulnerablen, also der verletzlichen Gruppen, also der Menschen, die zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Praxen, Entbindungseinrichtungen und Rehakliniken gepflegt, behandelt oder betreut werden. Hier gibt es besorgniserregende Entwicklungen. Die Zahlen, die wir regelmäßig im COVID-19-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamts bekommen, zeigen uns, dass es genau diese Gruppen sind, die derzeit wieder stärker von schweren Erkrankungen betroffen sind. Obwohl die über 60-Jährigen in Kalenderwoche 6 nur eine Infektionsinzidenz von 379 hatten, während der Landesschnitt bei 1.144 liegt, hatten sie mit 4,2 mit Abstand die höchste Hospitalisierungsinzidenz. Der Landesschnitt liegt hier bei 2,2. Ein Anstieg innerhalb einer Woche von 2,4 auf 4,2 ist ein besorgniserregender Anstieg in dieser Gruppe. Auch bei den an COVID-19 Verstorbenen liegt der Anteil der Gruppe der über 60-Jährigen bei über 90 %. Es wird also deutlich, warum wir genau diese Gruppe durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht schützen müssen. Gleichzeitig zeigen die Zahlen aber auch, dass die Impfung auch bei Omikron nach wie vor gut vor schweren oder auch nur symptomatischen Erkrankungen schützt. Dadurch sind Geimpfte und vor allem Geboosterte weniger ansteckend und können dieses Virus weniger in die Einrichtungen mit vulnerablen Menschen tragen. Sie sind weniger und vor allem kürzer ansteckend. Das wird auch nicht falsch, nur weil Sie es sagen, Herr Frisch. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist also nach wie vor höchst sinnvoll und notwendig. Es besteht also kein medizinischer Grund, dieses gültige Bundesgesetz, das auch mit den Stimmen der CDU/CSU verabschiedet worden ist und zuvor per einstimmigem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gefordert wurde, nicht umzusetzen. Ein anderer Aspekt, der in dem Zusammenhang immer wieder diskutiert wird, ist der angeblich drohende Pflegenotstand, weil ungeimpfte und impfunwillige Pflegende den Beruf verlassen. Zum einen muss hier betont werden, dass die Impfquote unter den Mitarbeitenden in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Rheinland-Pfalz mit deutlich über 90 % sehr hoch ist. Zum anderen ist der seit Längerem anhaltende Ausstieg von Pflegefachkräften aus dem Beruf nicht allein auf die Dauerbelastung durch COVID-19 oder die jetzt kommende einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückzuführen. Die Ursachen sind eher in den sich seit Jahren verschlechternden Arbeitsbedingungen und der unzureichenden Bezahlung sowie der Unterbewertung der Pflegewissenschaften und der Umsetzung ihrer Erkenntnisse im deutschen Gesundheitswesen zu suchen. In unseren Nachbarländern haben sich im Übrigen bei einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht nur sehr wenige Personen dazu entschieden, den Beruf aufzugeben. Deshalb ist es elementar, dass wir den Pflegeberuf attraktiver machen, etwa mit Steuerbefreiung von Zuschlägen, durch die Abschaffung geteilter Dienste und einen Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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