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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 16.02.2022 Sitzungen 18/17

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst stellt sich regelmäßig die Frage, ob das Ergebnis auch auf die Beamtinnen und Beamten des jeweiligen Landes übertragen wird. Seit 2015 – Herr Kollege Stein, Sie hatten recht – lautet die Antwort auf diese Frage: Ja, hier in Rheinland-Pfalz überträgt die Regierungskoalition das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht. Darauf können sich die Beamtinnen und Beamten verlassen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Es freut mich, dass sich die Regierungsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, dass wir uns in unserem Koalitionsvertrag klar dazu bekennen, die Gehaltsschere zwischen den Angestellten des öffentlichen Dienstes einerseits sowie den Beamten und Beamtinnen andererseits nicht auseinandergehen zu lassen. Damit sichert die Regierungskoalition die Attraktivität des Beamten- und Richterverhältnisses im Land langfristig. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Beratung und Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung gibt dem Parlament die Möglichkeit, den vielen Beamtinnen und Beamten hier im Land für ihre Arbeit zu danken. Gerade das vergangene Jahr stellte mit der andauernden Corona-Pandemie sowie mit der Flutkatastrophe im Westen unseres Bundeslandes unsere Beamtinnen und Beamten täglich vor eine große Anzahl neuer Herausforderungen. Es freut mich sehr, dass wir heute nicht nur warme Worte des Danks an unsere Beamtinnen und Beamten richten können, sondern dass wir neben einer linearen Besoldungsanpassung in Höhe von 2,8 % diesmal auch eine CoronaSonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bzw. 650 Euro für Anwärterinnen und Anwärter ausreichen werden. Ich möchte allerdings auch, wie schon meine Vorrednerinnen und Vorredner, auf eine Neuerung, die mit diesem Gesetz ebenfalls eingeführt wird und die für uns Grüne besonders wichtig ist, hinweisen. Zur weiteren Steigerung der Attraktivität der Beamten- und Richterverhältnisse sowie zur Förderung der klimaneutralen Mobilität ermöglicht dieses Gesetz in Zukunft eine Entgeltumwandlung zur Nutzung von Dienstfahrrädern. Das Land kann auf Grundlage dieses Gesetzes einen Auftrag an einen Unternehmer vergeben, das allen Beamtinnen und Beamten Leasingverträge für ein Dienstrad anbietet. Das Leasing in Verbindung mit der dann möglichen Entgeltumwandlung bietet für die Beamtinnen und Beamten steuerrechtliche Vorteile. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich verrate Ihnen sicherlich kein Geheimnis, wenn ich sage, dass Fahrradfahren das Klima schont und die Gesundheit fördert. Diese Vorteile des Fahrradfahrens mit der Möglichkeit eines Dienstradleasings zu verbinden, trägt zur Attraktivität von Land und Kommunen als Arbeitgeber bei. (Beifall der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Land fördert mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Fahrrad als klimafreundliches Verkehrsmittel für den Arbeitsweg. Das ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Dass es im Land eine große Nachfrage nach dem Dienstfahrradleasing gibt, wissen wir durch die zahlreichen Zuschriften, die unsere Fraktion zu dieser Thematik bereits erreicht haben, das Dienstradleasing zeitnah umzusetzen. Es ist deshalb ein wichtiges Anliegen. Die Grundlage wird mit diesem Gesetz gelegt. Zu dem Entschließungsantrag der CDU hat der Kollege Stein schon ausgeführt. Der Antrag ergibt natürlich Sinn, aber ein Blick in den Koalitionsvertrag der Ampelregierung hätte genügt, um genau das auch bestätigt zu sehen. Wir sind da sehr klar. Sofern die Tarifvertragsparteien eine entsprechende Regelung für den Bereich der Tarifbeschäftigten vereinbaren, werden wir diese zeitnah umsetzen, nur leider haben sie das zurzeit noch nicht getan. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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