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Dr. Anna Köbberling

SPD 16.02.2022 Sitzungen 18/17

Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf reagieren wir auf ein gravierendes Problem im Ahrtal, das an uns herangetragen wurde und einer schnellen Lösung bedarf. Dabei würde ich Sie gerne alle mitnehmen. Am 14. Juli 2021 hat Rheinland-Pfalz die schlimmste Katastrophe in seiner Landesgeschichte erlebt, als sich eine unglaubliche Flutwelle durch das Ahrtal ergoss. 134 Menschen fanden den Tod, über 10.000 Häuser wurden zerstört, 62 von 73 Brücken wurden beschädigt oder komplett zerstört. Fünf Krankenhäuser, 40 Schulen und 55 Kitas waren betroffen. Man schätzt den Schaden auf insgesamt 18 Milliarden Euro. Schäden von 18 Milliarden Euro wieder zu reparieren, wie lange mag das dauern? Wir wollen, dass das so schnell wie möglich geht und den Betroffenen so schnell wie möglich zumindest ein Stück ihres Alltags zurückgegeben wird. Das Problem dabei ist, dass die Kommunen kaum mit der Auftragsvergabe hinterherkommen. Man schätzt, dass etwa 1.000 einzelne Vergaben notwendig sind. Nach geltendem Recht, also nach dem Mittelstandsförderungsgesetz in Rheinland-Pfalz, ist dafür eine Losvergabe im Unterschwellenbereich notwendig. Das ist der Bereich bis 5,3 Millionen Euro. Das heißt also zum Beispiel, dass beim Wiederaufbau einer Kita alle Gewerke einzeln zu vergeben sind. Das ist ein unwahrscheinlich bürokratischer Aufwand und ein sehr hoher Koordinierungsaufwand, der natürlich zu zeitlichen Verzögerungen führt. Das Mittelstandsförderungsgesetz lässt auch Ausnahmen davon zu, aber nur im Einzelfall und auch nur aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen. Wir möchten gerne eine generelle Ausnahme in dem von mir gerade genannten Unterschwellenbereich schaffen, also bei Aufträgen von unter 5 Millionen Euro, wenn eine besondere Ausnahmesituation vorliegt. Ich glaube, es ist vollkommen unstrittig, dass die hier vorliegt. Wir möchten, dass in diesem Fall die Vergabe auch an einen Generalunternehmer möglich wird. Eine solche Ausnahmesituation soll aber von der Landesregierung definiert, begründet und auch zeitlich und räumlich begrenzt werden. Natürlich könnte man einwenden, dass das Mittelstandsförderungsgesetz vor allem dafür da ist, die mittelständischen Handwerker zu schützen und keine Generalunternehmervergaben zuzulassen, aber das ist hier ein ziemlich theoretisches Problem, weil die mittelständischen Handwerksbetriebe in der Region sowieso so mit Aufträgen ausgelastet sind, dass sie eher Aufträge ablehnen müssen. Zudem soll das Mittelstandsförderungsgesetz weiter vorsehen, dass die Generalunternehmer verpflichtet sind, in angemessenem Umfang Unteraufträge an die mittelständische Wirtschaft zu vergeben. Meine Damen und Herren, die vorgesehene Ermächtigung, durch die Landesregierung räumlich und zeitlich befristete Ausnahmesituationen zu definieren, führt einfach zu einer Beschleunigung des Wiederaufbaus im Ahrtal, weil das sonst administrativ wahrscheinlich überhaupt nicht zu bewältigen ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir legen Ihnen dieses Gesetz heute als Fraktionsgesetz vor, damit es möglichst schnell geht. Ich freue mich auf die Beratungen in diesem Sinne im Ausschuss und auch wieder im Parlament. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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