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Doris Ahnen

16.02.2022 Sitzungen 18/17

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung möchte den erfolgreichen Weg der letzten Jahre weitergehen, den zeitgleichen und systemgerechten Übertrag der Tarifabschlüsse für die Beschäftigten der Länder auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes. Wir wollen zügig, aber zugleich gründlich und gewissenhaft die Teilhabe an der Entwicklung der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse für unsere Bediensteten gewährleisten. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – es ist mir wichtig, das an dieser Stelle zu sagen – haben sich gerade in Zeiten der Pandemie als Stütze des Gemeinwesens bewiesen und die Bedeutung eines erfahrenen, motivierten und leistungsfähigen Personalkörpers für das Land eindrucksvoll unterstrichen. Hierfür gilt an dieser Stelle mein besonderer Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Nachdem wir uns in der letzten Anpassungsrunde mit zusätzlichen Anpassungsschritten von zweimal 2 % für die Besoldung der Beamtinnen und Beamten auch finanziell eine sehr gute Position im Vergleich der Länder und damit auch im Wettbewerb als Arbeitgeber erarbeitet haben, stehen mit der aktuellen Anpassungsrunde im Wesentlichen eine Linearsteigerung sowie eine Corona-Sonderzahlung an. Lassen Sie mich den Gesetzentwurf in aller Kürze erläutern. Das meiste ist Ihnen bekannt. Der erste Baustein bezieht sich auf den 1. Dezember 2022, der entsprechend der tarifvertraglichen Einigung eine Linearsteigerung von 2,8 % bzw. eine Bezügesteigerung von pauschal 50 Euro für die Anwärterinnen und Anwärter vorsieht. Man kann feststellen, dass wir über einen 15-Jahres-Zeitraum einen klaren Reallohnzuwachs zu verzeichnen haben und alle Parameter der verfassungsrechtlichen Alimentationsrechtsprechung einhalten. Zur Linearsteigerung hinzu kommt für die Beamten- und Richterschaft in einem aktiven Dienstverhältnis zur Abmilderung der besonderen Belastungen des öffentlichen Dienstes während der Corona-Pandemie eine CoronaSonderzahlung von 1.300 Euro bzw. 650 Euro für Anwärterinnen und Anwärter. Auch das entspricht einer systemgerechten und zeitgleichen Übernahme der Tarifeinigung. Diese Corona-Sonderzahlung bringt aus meiner Sicht die gebotene Anerkennung der besonderen Arbeitsbelastungen während der Corona-Pandemie auch in monetärer Form zum Ausdruck. Klar ist, dass entsprechend der tarifrechtlichen Regelungen und dem Vorgehen in den anderen Ländern Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger keine solche Sonderzahlung erhalten bzw. erhalten können. Um die steuerfreie Auszahlung der Corona-Sonderzahlung mit Blick auf die bis zum 31. März 2022 befristete Regelung im Einkommensteuergesetz zu gewährleisten, hat die Landesregierung bereits Vorgriffszahlungen durch das Landesamt für Finanzen voraussichtlich mit den März-Bezügen in Auftrag gegeben. Der Gesetzentwurf enthält einen weiteren wesentlichen Baustein, nämlich die Adaption des rheinland-pfälzischen Besoldungsrechts an neuerliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Änderungen im Gesetz beziehen sich auf die Alimentation von Mehrkindfamilien und die Umstrukturierung des Familienzuschlags. Ich bin sehr froh, dass beide grundlegende Lösungsansätze der Landesregierung im Rahmen der Verbändebeteiligung bereits die Zustimmung der gewerkschaftlichen und kommunalen Spitzenverbände gefunden haben. Die Thematik ist äußerst komplex. Deswegen ist die Gesetzesbegründung entsprechend lang. Sie stellt die einzelnen Herleitungen, Notwendigkeiten und Lösungsschritte ausführlich dar. Gestatten Sie mir abschließend noch einen kurzen Blick auf den letzten wesentlichen Baustein des Anpassungsgesetzes. Es handelt sich hierbei um die Umsetzung eines Projekts aus dem Koalitionsvertrag, das aus dem politischen Diskurs der letzten Jahre, aber auch aus Wünschen vieler Beschäftigter entstanden ist. Es geht um die Ermöglichung einer Entgeltumwandlung im Zusammenhang mit einem Dienstrad. Ich bin sicher, dass wir damit ein gutes Signal für die Gesundheit unserer Bediensteten, für einen ökologischeren Berufsverkehr und als Arbeitgeber für unsere Attraktivität setzen können. Zu diesem Themenkomplex möchte ich deswegen dafür werben, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen. Letztlich geht es immer um Wertschätzung, ein positives Feedback und ein klares Signal an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das wollen wir mit diesem Gesetz tun. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗